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werde. Dazu fei in erster Reihe eine feste Drganisation aller Kauf leute und Industriellen notwendig.

Dem vom Kaufmann Moriz Barasch- Breslau erstatteten Ge­schäftsbericht war zu entnehmen, daß der Verband ein Vermögen bon 42 999,36 M. befize.

Landtags- Abgeordneter Dr. Gerschel- Berlin sprach hierauf über die Mittelstandsbewegung und die Umsatzsteuer.

hingegen wird von den meisten Monaten des Jahres 1905 über­troffen. Die Eisenausfuhr war im Januar 1906 um 173 279 Tonnen größer als 1905 und 153 365 Tonnen höher als zur Vergleichszeit 1904. Das ist eine Steigerung von rund 60 resp. rund 50 Proz

Gerichts- Zeitung.

Wegen Beleidigung durch die Presse hatte sich gestern vor der Straftanımer 8a des Landgerichts I der Redakteur Arno Arndt vom Berliner Tageblatt" zu verantworten. Mitangeklagt war auch der frühere Kaufmann Martin Regensteiner, der fich wegen einer anderen Straftat gegenwärtig in Untersuchungshaft befindet. Die nahezu fiebenstündige Verhandlung ergab folgendes: Jm November 1904 war Regensteiner in die Redaktion des Ber­Seit Einführung der Gewerbefreiheit datiere der Aufschwung liner Tageblatt" gekommen und hatte wehleidig gebeten, man möge bon Handel und Industrie. Dieser Aufschwung hatte aber sehr bald Entwendung von Holz im Werte von 60 Pfennig sich seiner doch annehmen, da er ein vom Schicksal schwer verfolgter zur Folge, daß sich Bestrebungen zur Beschränkung bezw. Wieder­drei Monate Gefängnis. Mann sei. Und nun erzählte er mit der unschuldigsten Miene von der aufhebung der Gewerbefreiheit geltend gemacht. Ganz besonders Welt, daß er im Jahre 1902 infolge eines Komplotts Vor dem Landgericht München I hatte sich dieser Tage des Kartonnagenfabrikanten May Wolff,-Neue Friedrich­als die Industrie, veranlaßt durch Ueberproduktion, Schutzölle ver­langte, begannen die Handwerker eine sehr lebhafte Agitation gegen der Dienstknecht Alois B. wegen eines Verbrechens des Dieb- straße 48, und zweier seiner eigenen früheren Angestellten, des die Gewerbefreiheit zu entfalten. Die Leute haben nur vergessen, stahls im Rückfalle zu verantworten. Er hatte zu Hause ein Buchhalters Ernst und des Lageristen Harwik wegen betrüge­daß die meisten industriellen Großbetriebe sich aus handwerksmäßigen frankes Weib, kein Geld, weder Holz noch Kohlen zum Ein- rischen Bankerotts angeklagt und zu drei Jahren Gefängnis vers Betrieben entwickelt haben. Nun sage man, die Kleinkaufleute werden heizen, Not und Elend war an der Tagesordnung. Am urteilt worden sei. Jedoch habe er unschuldig im Gefängnis von den großen Warenhäusern totgemacht. Er sei der letzte, der 22. Dezember, zwei Tage vor dem Feste der Liebe und der ſizen müssen. Es sei ihm indessen gelungen, den Justizminiſter_von begründeten Klagen die Berechtigung absprechen wolle. Allein die Kleinkaufleute, die sich nicht halten können, seien nicht existenz- Freude, fuhr er mit seinem Einspännerfuhrwerke in den Güter- seiner Unschuld zu überzeugen, so daß dieser seine Haftentlassung berechtigt. Spezialgeschäfte, die von geschulteu, reellen und tüchtigen bahnhof. Dort fand er einen mit Brennholz beladenen und das wiederaufnahmeverfahren angeordnet habe, er habe des wegen auch nur zwei Jahre von der ursprünglich auf drei Waggon vor. Er dachte an sein krantes, frierendes Weib, an Jahre bemessenen Strafhaft abzufigen brauchen. Sein Wunsch Trozdem sei man bemüht, die Warenhäuser durch Umsatzsteuer das nahende Weihnachtsfest. Kurz entschlossen nahm er von dahin, im Berliner Tageblatt" das angebliche und baupolizeiliche Vorschriften zu schädigen. dem voll beladenen Waggon 3 Scheiter Holz im Werte von Berleumdertrio" gehörig zu brandmarken und gleichzeitig der Deffent­Die Umfassteuer sei feineswegs eine neue Idee. Jm Börsengeschäft 60 Pf.- geschrieben: sechzig Pfennig- legte sie auf sein Wägelchen lichfeit fundzugeben, welch bitteres Unrecht ihm durch jene Ber­sei seit langer Zeit die Umsatzsteuer eingeführt. Diese Maßnahme habe und deckte sie zu Ein Bahnbeamter hatte ihn aber beobachtet, urteilung zugefügt sei, damit er öffentlich rehabilitiert werde. Der dazu geführt, daß das Arbitragegeschäft vollständig lahm gelegt und das Holz wurde ihm wieder abgenommen und gegen den Redakteur Arndt glaubte dem Manne und veranlaßte, ohne erst ins Ausland verlegt worden sei. Die Umsatzsteuer der Börsengeschäfte Da er genügende Recherchen anstellen zu lassen, die Aufnahme eines Artikels unter der Stichmarke Unschuldig im Ge habe is bewirkt, daß die kleinen Bankiers zugrunde gerichtet und das armen Teufel Anzeige wegen Diebstahl erstattet. Börsengeschäft in die Hände der Großbanken gelangt feien. Die Waren wegen Eigentumsdelikte schon einige Male bestraft ist, qualifängnis". Der Artikel stügte sich lediglich auf die Angaben des häuser haben sich glücklicherweise troß der Umsatzsteuer und anderer fiziert sich seine Handlung als ein Verbrechen im Rückfalle. Regensteiner und enthielt eine Reihe der schwersten Vor­staatlicher Maßnahmen weiter entwidelt. Eigentümlicherweise habe Bur Verantwortung gezogen, schilderte er vor Gericht seine würfe der Bund der Landwirte sich der Mittelstandsbewegung angenommen. große Not. Das Gesetz kennt aber keine Not und die Not die Beweisaufnahme Wenn man erwäge, daß die Agrarier dem Volke Brot und Fleisch kennt kein Gesek. in geradezu unerhörter Weise verteuert und durch Schaffung von Konsumvereinen, Raiffeisenkassen, Beamten- und Offizierswaren häusern gerade den Mittelstand aufs empfindlichste geschädigt haben, dann werde man begreifen, daß die Agrarier feineswegs Freunde des Mittelstandes seien.

Kaufleuten geführt werden, florierten trotz der Warenhäuser.

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Die Mahnung Romeos:

Der Hunger fitzt in deinen hohlen Backen, Not und Bedrängnis darbt in deinem Blick, Auf deinem Rücken hängt zerlumptes Elend, Die Welt ist nicht dein Freund, noch ihr Gesetz; Auf Antrag des Fabrikbesitzers Mar Berger( Chemnitz ) gelangte Die Welt hat kein Gesez, dich reich zu machen, darauf eine längere Erklärung zur Annahme, in der es heißt: Die Drum sei nicht arm, brich das Gesez und nimm! Generalversammlung erachtet die derzeitige Leitung und Tendenz 3war tann der sogenannten Mittelstandsbewegung als gefährlich und geeignet, wird im Gericht nicht als berechtigt anerkannt. das Bürgertum zum Zwecke der Erreichung unberechtigter Sonder- der Richter auf Grund der§§ 52 bis 54 des Strafgesetzbuchs intereffen zu zersplittern. Althoff( Dortmund ) begründete eine freisprechen, wenn aus unwiderstehlicher Gewalt" oder aus Protesterklärung gegen den Antrag der Konservativen im preußischen unverschuldetem Notstand eine strafbare Handlung begangen Abgeordnetenhause betreffs baupolizeilicher Vorschriften der Waren ist. Wer aber die Not aus eigener Erfahrung und das noch häuser zweds Bekämpfung der Feuergefährlichkeit. Heil( Cudowa) beklagte die Einführung der neuen Handelsverträge, die Handel und schrecklichere Gefühl, den Seinen nicht helfen zu können, nicht Industrie ganz außerordentlich schädigen.- Es wurden noch mehrere kennen gelernt hat, hält sich selten für berechtigt, in anderen andere Klagen vorgebracht und alsdann die Generalversammlung in als den Fällen der geschlechtlichen Vergehen oder der Abwehr später Abendstunde geschlossen. körperlicher Angriffe von den§§ 52-54 Gebrauch zu machen. § 52 des Strafgesetzbuches sagt: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter durch unwiderstehliche Gewalt oder durch eine Drohung, welche mit einer gegen wärtigen, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war, zu der Handlung genötigt worden ist.

Bon der Konjunktur. In einem vorsichtig abgezirkelten Artikel, bei dem der Verfasser alle Eventualitäten berechnet, ohne das merken zu lassen, wird versucht die Ansicht zu erwecken, als sei in Bezug auf die Eisenindustrie keinerlei Befürchtung zu hegen. Er spricht bon einer. gewissen Stetigkeit, die in der Eiſenindustrie anscheinend sich entwickele. Wenn das heutige Verhältnis die Grundlage der Stabilität bleibt, dann sind die Aussichten durchaus nicht sehr Hoffnungsvoll. Im Januar weist trop flottester Tätigkeit in allen Zweigen des Eisengewerbes die Versorgung des Inlandes nur eine ganz geringe Zunahme auf. Es ist nicht zu er­tvarten, daß in nächster Zeit eine exzeptionelle Verbrauchssteigerung im Inlande eintreten wird. Zeigt sich nun aber der Julandsmartt nicht wesentlich aufnahmefähiger, so ist es ganz ausgeschlossen, daß die umfangreiche Erzeugnissteigerung Aufnahme findet. Nehmen wir die Versorgung des Inlandes als Verbrauch an, obwohl der tats sächliche Verbrauch noch geringer ist als die Versorgung, fo finden wir folgendes Resultat. Es betrug pro Kopf in Kilogramm: Eigene Produktion

§ 53 erklärt, daß eine Handlung nicht strafbar ist, wenn sie burch Notwehr geboten war.

§ 54 bestimmt: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Notwehr in einem un­verschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden Notstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben des Täters oder eines Angehörigen begangen worden ist.

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die oben genannten drei Herren. Wie warent ergab, die Angaben und Behauptungen des Regensteiner aber von Anfang bis Ende er logen. Der Redakteur war von dem Schwindler gründlich düpiert worden. Regensteiner hatte früher tatsächlich ein Schwindelgeschäft in Schuhwaren betrieben und in 34 Jahren nicht weniger wie 207 232 M. Schulden aufgehäuft. Seine Gläubiger und Lieferanten bezahlte er nicht, nahm vielmehr Waren gegen hohes Biel und verramichte diese dann für einen Spottpreis. Der Krach das unausbleiblich und 22 Jahre Gefängnis waren Ende. Diese Strafe hat Regensteiner auch boll abge­büßt. Von einer vorzeitigen Haftentlassung und Anordnung eines Wiederaufnahmeverfahrens war gar keine Rede. Sein Vor­gehen gegen Wolff usw. war lediglich ein Sta che att gegen diese, weil die drei seinerzeit die betrügerischen Manipulationen des Regen­steiner der Polizei mitgeteilt hatten. Außerdem bezweckte Regen steiner mit seiner Rehabilitierung" im Berliner Tageblatt" noch, bei leichtgläubigen mitleidigen Menschen vielleicht neue Gelder los­eisen zu können. Auf Antrag der Herren Wolff, Ernst und Harwig leitete die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, gegen Arndt als verantwort lichen Redakteur des Berliner Tageblatt" und gegen Regensteiner als Urheber des beleidigenden Artikels. Das Ende des Prozesses war, daß die Straffammer unter dem Vorsiz des Landgerichtsdirektors Oppermann den leichtgläubigen Redakteur Arndt zu sechs och en Gefängnis und Zahlung einer Buße von 3000 M. an den Nebenkläger Wolff, und den Mitangeklagten Regensteiner zu einem Jahr Gefängnis verurteilte. Der Staatsanwalt hatte gegen Arndt" nur" 300 M. Geldstrafe und gegen Regensteiner sechs Monate Gefängnis beantragt.

Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen- Direktion. Rindfleisch Ia 63-66 pr. 100 Pfund, IIa 54-62, IIIa 49-53, IVa 39-47. Stalbfleisch Ia 80-88, IIa 63-75, IIIa 54-60, Hammelfleisch Ia 60-71, IIa 54-60. Schweinefleisch 72-77. Rotwild Pfd. 0,58 bis 0,60. Damwild 0,57-0,70. Kaninchen Stüd 0,85-0,90. Hühner Stüd, alte Diesen Vorschriften hätte man nicht Gewalt angetan, 1,60-2,70, junge 0,00-0,00, bo. IIa 0,00-0,00. Tauben, junge 0,40-0,70, alte Enten, Stüd 2,75. Gänse, junge, pro Stüd 0,00-0,00, ruffische wenn man sie auf den vorliegenden Fall angewendet hätte. 0,40. Unwiderstehliche Gewalt" im Sinne des§ 52 und un- 0,25-0,50 M. Schellfische 0,00-0,00., Flunder 12-16 M., pro 100 Pfd. verschuldeter, auf andere Weise nicht zu beseitigender Not- echte 85-89, Schleie 00-00; ale, groß 00-00, mittel 00-00; Blözen 35-51, Karpfen 00-00, Rheinlachs 675, Seelachs 20-25 m. pr. 100 Bfd. stand" im Sinne des§ 54 lagen diesem Tatbestand gegenüber Schottische Bollheringe( gesalzen) 40-44 m. Eier, Schod 3,30-3,40. Butter vor. Sie tamen in der Verhandlung nicht zur Sprache. pro 100 Pfund Ia 122-124, IIa 118-122, IIIa 116-118, abfallende Dem ohne Verteidiger vor Gericht gestellten Tagelöhner 110-115. Startoffeln pr. 100 Pfd. rote Dabersche 2,00-2,20, magn. bon. 2,10-2,35, runde weiße 1,80-2,00. Wirsingkohl pr. Schoo billigten Staatsanwalt und Richter zu, daß er in Not ge- 0,00-00,00, 28eißtohl pr. 100 Bfd. 4,25-4,50, Rotkohl pr. Schod 00-00, handelt. Sie erkannten auf das niedrigste Strafma B, holl. 12-17. Saure Gurten, Schod 2,00 M., Pfeffergurten 2,00 M. Scheiden wir den Januar 1905 aus dem Vergleich aus, da durch das das Gesetz(§ 244 des Strafgesetzbuchs) für Diebstahl im vie Einwirkungen des Bergarbeiterstreiks Produktions- und Ver­brauchsziffern sehr niedrig waren, und vergleichen nur mit 1904, foRückfall" bei Annahme mildernder Umstände zuläßt. Diese zeigt sich eine Zunahme der Roheisengewinnung um 2,68 Kilogramm Strafe beträgt- drei Monate Gefängnis. So will pro Kopf der Bevölkerung, während der Verbrauch nur um 0,56 Kilo- es die herrliche Gesellschaftsordnung: sie verschuldet die gramm gestiegen ist. Mit Ausnahme des Dezember 1905 war die Straftat, sie läßt den Armen schuldig werden und dann Produktion pro Kopf noch nie so hoch wie im Januar, der Verbrauch bestraft sie ihn.

1904 1905

.

1906

Verband der haugewerblichen Hülfsarbeiter Deutschlands .

Bezirk Tegel .

Todes Anzeige. Den Mitgliedern zur Kenntnis, daß der Kollege

Friedrich Löffler

am

am 5. d. Mts. verstorben ist. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 8. d. M., nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Tegeler Friedhofes, Hermsdorfer Weg aus statt.

Bezirk Friedrichsberg. Todes Anzeige.

Den Mitgliedern zur Kenntnis,

daß der Kollege

Max Menzel

am

am 4. März berstorben ist. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 8. März, nach­mittags 2, Uhr, von der Leichen­halle des Friedhofes Krugstege in Lichtenberg aus statt.

33/11

Um rege Beteiligung ersucht Der Zweigvereinsvorstand.

Zentral- Verband der Maurer Deutschlands .

Zweigverein Berlin . Am Dienstag, den 6. März, verstarb im Alter von 30 Jahren an Lungentuberkulose unser Mit­glied 137/15

Karl Klein.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 9. d. Mts., nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Zwölf Apostel Kirchhofes aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Die Verbandsleitung.

Prinzen­

Dr. Simmel, Str. 41,

29/14

Spezialarzt für Hant- und Harnleiden. D- 2,5-7. Sonntags 10-12, 2-4

14,10 12,81 16,78

Verbrauch

9,07

8,22

9,63

Todes- Anzeige.

Hiermit zur Nachricht, daß unser Bater, der frühere Zeitungs­spediteur

Albert Heinicke

am Montag, den 5. März, nach langem Stranfenlager im Kranken­hause Urban verstorben ist.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus­3872 Kirchofes aus statt. Die trauernden Kinder.

Todes- Anzeige.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine innig geliebte Frau

Marie Leistikow

geb. Hagenstein nach langem schweren Leiden am Mittwoch, den 7. d.M., verstorben ist. Die Beerdigung findet am Sonn abendnachmittag 22 Uhr vom Trauerhause, Solmsstr. 21, um 4 Uhr vom Heilig Kreuz Kirch­hof in Mariendorf aus statt. Der trauernde Gatte nebst Tochter. 2845

D

Briefkaften der Redaktion. Hermsdorf 29 und andere. Ruberoid Gesellschaft, Berlin W. 30, 2. M. Wenden Sie sich an den Zentralverband Nollendorfstr. 13.- der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter, Engel- Ufer 15.

Deuticher Holzarbeiter- Verband.

Sonntag, 11. März, vorm. 10 Uhr, in der Neuen Welt, Hasenheide 108/114:

Außerordentliche General- Versammlung.

Zages Drdnung:

1. Antrag der Ortsverwaltung betreffend die Gehälter der Verbandsangestellten.

2. Anträge und Stellungnahme zum Verbandstage.

Eintritt nur mit Mitgliedsbuch. Um zahlreiches Erscheinen ersucht

Beerdigungsverein Sozialdemokratischer Zentral- Wahlverein

Berliner Zimmerleute.

Am 5. d. M. starb im Alter bon 53 Jahren an der Lungen­schwindsucht unser Mitglied, der Bimmerer

Wilhelm Schneider.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 8. d. M., nach­mittags 33, Uhr, von der Leichen­halle des städtischen Krankenhauses am Urban( Grimmstraße) aus statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht Der Vorstand.

289/9

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser innig geliebter Sohn und guter Bruder, der Mechaniker

Bruno Siejak

am 6. März, früh 6%, Uhr, nach furzem, fchweren Leiden

im

21. Lebensjahre sanft entschlafen ist. Die Beerdigung findet Freitag: nachmittag 32 Uhr vom Trauer­hause, Pflugstr. 1, aus nach dem St. Sebastian- Kirchhof, Reinicken dorf, Humboldtstraße, statt. 278b Um stilles Beileid bitten St. Siejak nebst Frau und Sohn.

für

Teltow - Beeskow - Storkow­Charlottenburg!

Sonntag, den 11. März 1906, nachmittags 2 Uhr, in Adlershof , Restaurant Kaul, Bismarckstraße 16:

General- Versammlung.

Zages Drdnung:

1. Mitteilungen des Vorstandes und der Funktionäre. 2. Beratung des Kreisstatuts und des Organisationsplanes für Teltow - Beeskow - Stortow­

Die Ortsverwaltung.

81/17

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Heute Donnerstag, abends 8%, Uhr,

im Lokal von Merkowski, Andreas- Straße Nr. 26:

Branchen- Verfammlung

aller auf

Näh-, Damenschreibtische arbeitenden Kollegen

Zages Ordnung:

1. Bericht der Kommission, 2. Beschlußfassung über unser weiteres Bor

gehen.

Es ist Pflicht jedes Rollegen, zu erscheinen. Besonders eingeladen find die Kollegen von:

Wagner, Admiralstr. 18a;

Machleit, Swinemünderstr. 60; Nees, Quigomstr. 72/73;

Schmidt, Friedrichsfelde , Berlinerstr. 93.

Holzarbeiter Verband, Metallarbeiter- Verband

=

81/18

Charlottenburg . 3. Resolution Rigdorf betreffend das Verhalten der Vereinigung der Maler u. Lackierer, Verband der Sattler

4. Antrag Charlotten­Vorwärts". 5. Antrag Bogheimer

Reichstagsfraktion bei der Boruffia- Interpellation. burg betreffend die Vorortbeilage des betreffend Abgrenzung der Rechte zwischen Berlin und den einzelnen

Verband der Schmiede.

Streisen. 6. Antrag Rirdorf betreffend den Boykott der Philharmonie. Heute, Donnerstag, den 8. März 1906, abends 8%, Uhr, 7. Verschiedenes.

Zu dem Statuten- Entwurf find noch folgende Anträge eingegangen: § 5a. Die Wahlen der Delegierten zu den Verbands- Generalversammlungen von Groß- Berlin sind von den örtlichen Wahlvereinen vorzunehmen. Die prozentuale Berteilung der Delegierten auf die einzelnen Orte erfolgt durch ben Zentralvorstand, jedoch muß jeder örtliche Wahlverein durch mindestens zwei Delegierte vertreten sein.

Laut Statut ist jeder Wahlverein berechtigt drei Delegierte zu entfenden. Die Delegierten müssen mit Mandat versehen sein. Parteigenossen haben als Gäste Zutritt.

202/6

Der Vorstand. J. A.: W. Eberhardt.

im Gewerkschaftshause, Engel- llfer 15( großer Saal):

Oeffentliche Versammlung

aller in den Wagenfabriken Berlins und Umgegend beschäftigten Arbeiter. Zages Ordnung: 1. Welche Forderungen wollen wir in 176/5 den Wagenfabriken stellen? 2. Diskussion.

Kollegen aller Berufe! Sorgt für recht zahlreichen Besuch dieser für Euch alle so wichtigen Versammlung. Zeigt, daß es Euch ernst ist mit der Verbesserung Eurer Lage. Kein Arbeiter darf jehlen!

Die Agitationskommission der Wagenfabriken Berlins u. Umgeg.