Nr. 57. 23. Jahrgang.
Freitag, 9. März 1906.
Das Kammergericht hob sie Vorentscheidung gericht als ein Urteil, an dem„ bie Revision scheitert, weil der auf und verwies die Sache zum zweitenmal an das Landgericht Borderrichter ohne ersichtlichen Rechtsirrtum für tatsächlich festgestellt Verletzung des Formulars Lindenberg.zurück. Begründend wurde ausgeführt: Das landgerichtliche erachtet hat, daß.." Wählt das Landgericht statt dieses Schemas
Urteil sei in mannigfacher Beziehung rechtsirrtümlich. So genüge eine Begründung, die die Wahrheit erkennen läßt: AnDie Bestrafung wegen Ausübung des Rechts die Verpflichtung der Bechenbeamten als Hülfspolizeibeamte geflagter ist fortgewiesen, lediglich weil er das Koalitionsrecht ausStreitposten zu stehen, muß muß klar erkennen noch nicht, sie zu Organen der Polizei zu machen. Nach dem geübt hat, so unterliegt das Urteil der Aufhebung. Diese Spielerei Lassen, daß ein Schuhmann, und zwar ein Gesetz über die Polizeiverwaltung bedürfe die Ernennung aller Po- mit der Wahl von Worten für sogenannte Entscheidungsgründe der Polizei staatlich bestätigter lizeibeamten, deren Anstellung den Gemeindebehörden zustehe, der nennt man" Begründung eines Urteils durch gelehrte Richter". Der Schumann der Ansicht war, der Verkehr werde Bestätigung der Staatsregierung. Wenn die beiden Bechenbeamten, freifinnige Abgeordnete Lenzmann hält das sogar für den Ausfluß in feiner Sicherheit oder Bequemlichkeit ge die der Polizei Hülfe leisteten, nicht von der Regierung als Hülfs juristischer Wissenschaft", zu der der Laie im stummen Staunen fährdet. So etwa ließe sich der Rechtssag formulieren, mit dem polizeibeamte bestätigt worden seien, dann wäre schon deshalb aufschauen müffe. das Kammergericht am Dienstag eine völlig verfehlte Entscheidung ein Ungehorsam gegen ihre Anordnungen nicht strafbar. Falsch Staatsrechtlich hinfällig ist die Annahme des Kammergerichts, aufhob, die auf der ebenso irrigen fammergerichtlichen Einsetzung sei auch die Auffassung des Landgerichts, das für die Bestrafung auf ein Bechenbeamter sei Polizeibeamter, sobald er eine weiße Mulldes Schußmanns an Stelle des Gesetzgebers beruhte. Wird Grund der Verordnung es schon genüge, wenn die nichtbeachtete binde mit Genehmigung der Regierung für Arbeitswillige" anlegt. demnach selbst dem Kammergericht allmählich vor seinen eigenen polizeiliche Anordnung ergangen sei, um zu verhindern, daß die Wäre des Rammergerichts Annahme zutreffend, so würden übrigens Erzeugnissen bange? Das möchten wir bezweifeln. Ueber die dem Arbeitswilligen von Streitposten gesehen und dadurch die Bechenbeamten auch das Recht haben, Gehalt und Pension vom Kammergerichtsurteil zugrunde liegenden Verhandlung geht uns fol- später bielleicht einmal Gewalttätigkeiten ausgesetzt Polizeifistus zu begehren. gender Bericht zu: würden. Das sei kein Grund, aus dem das Streikpostenstehen Die Aufhebung des Urteils ist nach dem Dargelegten zweifellos inhibiert werden könnte. Vielmehr müsse die Anordnung des Be- berechtigt: nicht aus den vom Kammergericht ausgesprochenen amten, weiterzugehen, auf der Annahme beruhen, daß das Verweilen Gründen, die lediglich die rein formelle Struktur des Urteils vertvarfen der Leute an fraglicher Stelle eine augenblickliche Gefahr für und daher nicht zu einer sofortigen Freisprechung gelangten, sondern die Bequemlichkeit und Sicherheit des Verkehrs auf der aus dem Grunde: es ist rechtswidrig, einen Arbeiter öffentlichen Straße bedeute, daß der zeitliche Verkehr beshalb zu verurteilen, weil er von dem ihm gefährdet sei. Das Landgericht müsse noch entsprechende Nach gesetzlich gewährleisteten Koalitionsrecht Geprüfungen vornehmen. brauch gemacht hat, und das bleibt auch dann rechtswidrig, wenn der Tatbestand durch FortIaffungen und Feststellung eines, pflichtmäßigen Ermessens" eines Schußmanns verschleiert wird.
Anläßlich des großen Bergarbeiterausstandes im Ruhrrevier sollten sich die Bergleute Gazemeimer und Jablowski aus Dahl hausen gegen die Regierungspolizeiverordnung vom 8. Februar 1900 bergangen haben, welche den mit Strafe bedroht, der einer polizeilichen Aufforderung zur Erhaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit des Verkehrs auf öffentlichen wegen, Straßen usw. nicht nach
Tommt.
fommen.
Verein der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter Berlins und Umgegend( Wedding und Gesundbrunnen ). Sonnabend, den 10. März, abends 8 Uhr, bei Wils, Christianiaſtraße, Ede der Schulstraße: Bortrag des Kollegen Maschke über:" Zweck und Ziele des Vereins". Gäſte willSozialdemokratischer Lese- und Diskutierklub Freitag, den 9. März, abends 8, Uhr, bei Storff, Elisabethkirchstr. 18: Diet " Norden". über:" Sozialismus und Warenproduktion". Ortsverein Charlottenburger Buchdrucker. Sonntag, den 11. März, bormittags 10%, Uhr, tm Boltshaus, Rosinenstr. 3: Versammlung. Witterungsübersicht vom 8. März 1906, morgens 8 1hr.
Die Angelegenheit hat schon mal das Kammergericht beschäftigt Mag sein, daß das spätere Landgerichtsurteil auf Freisprechung und war zu nochmaliger Verhandlung an das Landgericht Effen lauten wird. Aufgehoben ist das verurteilende Erkenntnis nach zurüdverwiesen worden. In der neuen Verhandlung verurteilte das vorstehendem lediglich deshalb, weil die tatsächlichen Fest Landgericht die Angeklagten zu Geldstrafen, weil sie einer solchen stellungen" nicht völlig dem Formular Lindenberg entsprachen. Viele polizeilichen Aufforderung im Sinne der Verordnung nicht gefolgt Jahre hindurch wurden, insbesondere unter Mitwirkung des Kammerfeien. Es erachtete für festgestellt, daß sie am 19. Januar 1905 auf gerichtsrats Havenstein, Streifpostensünder freigesprochen, weil das der Hafenwinkler Landstraße, als sie dort als Streifposten auf und Kammergericht damals das Gesetz dahin richtig auslegte: wer abgingen, der der Aufforderung zweier als Hülfs beamte von dem reichsgefeßlich gewährleisteten Streitpostenstehen Gebrauch der Polizei verpflichteter Bechen Beamten, macht, ist nicht strafbar. Nimmt ein Schußmann an, ein Arbeiter weiter zu gehen, nicht Folge geleistet hätten, obwohl habe durch Ausübung seines Rechtes die Sicherheit oder Bequemdiese Bechenangestellten durch eine um ihren Arm gelegte Binde mit lichkeit des Verkehrs verlegt, so ist diese Annahme eine rechtsirrige. der Farbe der Unschuld als Polizeihülfsorgane fenntlich gemacht feien. Die Es kann nach dem Gesetz die Behinderung, nicht aber die Ausführung des Angeklagten, führte das Landgericht aus, hätten dem Verlangen der Streifpostenstehens strasbar sein. So früher. Herr Havenstein Hülfsbeamten Folge geben müssen. Diese Aufforderungen zum wurde im Jahre 1902 bom Straffenat des Weitergehen seien ergangen, um für die Arbeitswilligen Kammergerichts entfernt. die Bequemlichkeit des Verkehrs auf der öffentlichen Landstraße auf- Kurze Zeit darauf wurde Herr Lindenberg an Stelle des verrecht zu erhalten; die Arbeitswilligen sollten ungesehen und storbenen Herrn Groschuff Senatspräsident. Seit dieser Zeit ist in unbeobachtet, damit später nicht etwa an dem erkannten wachsendem Maße stärker gegen Streitposten vorgegangen. Das Arbeitswilligen Gewalttätigkeiten stattfänden, ihrer Wege gehen können. Stammergericht höhlte unter dem neuen Präsidenten das StreitDie Hülfspolizeibeamten feien ausdrüdlich zum poſtenrecht dahin aus: Streitpostenstehen ist ein gutes Recht jedes Schuze der Arbeits willigen berpflichtet worden. Arbeiters. Aber wer von diesem Rechte Gebrauch macht und nach Die Angeklagten legten Revision beim Kammergericht ein. Rechtsanwalt tatsächlich festgestellter" Ansicht eines Schumannes die Swinembe. 758 4halb bd. Dr. K. Liebknecht als ihr Vertreter machte unter anderem Bequemlichkeit oder Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt, ist Hamburg 760 S geltend, daß bei Aufrechterhaltung des landgerichtlichen Urteils das strafbar. Ob die Ansicht des Schutzmanns zutreffend ist, hat der Frants.a. M. 768 23 Streifpoftenstehen überhaupt unmöglich wäre; denn die Tatsache, Richter nicht zu prüfen. Formular Lindenberg geht dahin:" Auf München daß es den Arbeitswilligen unangenehm sei, gesehen zu werden, Grund der Beweisaufnahme ist tatsächlich festgestellt, daß der pp. Bien läge ja in allen Fällen vor. Die Vorentscheidung verstoße ent- die im Interesse der Bequemlichkeit und Sicherheit des Verkehrs schieden gegen das Koalitionsrecht. Selbst nach der Pragis des ergangene Aufforderung fortzugehen usw. nicht befolgt hat. Er war Stammergerichts fönnte immer nur aus verkehrspolizeilichen Gründen deshalb auf Grund des§ so und so der Polizeiverordnung zu bestrafen." eingeschritten werden. Solcher schematische Ersatz von Urteilsgründen gilt dem Kammer
"
Einsegnungs- Anzüge
Reichhaltigste Auswahl in den neuesten Moden und Webarten, Kammgarnen, Satins , Cheviots, Drapés, Meltons, Tuchen u. s. w. 33,-30.- 27.
24,- 22
20,- 18.16.- 14.- 12.
950
M.
Jeder Käufer eines EinBegnungs- Anzuges erhält reizende Beigaben umsonst.
Wäsche, Hüte, Handschuhe u. s. W.
zur Einsegnung
zu sehr niedrigen Preisen.
Prüfungs- Anzüge
moderne, gemusterte Webarten in Cheviots, Buckskins, Kammgarnen usw. allerneuester Geschmacksrichtungen, 30.- 27,-24.- 21.- 18.- 15.- 12.
10M.
Baer Sohn
Spezialhaus grössten Massstabes
Chausseestrasse 24/25
11 Brückenstrasse 11
Gr. Frankfurterstr. 20.
Stationen
Berlin
771 S 769D
Better
Stationen
4 bedeckt
9 Haparanda 735 8 Petersburg 739 SD 9 Scilly
Wetter
Temp. n. G.
17º G. 4° R.
2Schnee- 12
2 bedeckt
6 lberdeen 4 Paris
765 SS28 748 S 769 SS
5 bedeckt
11
3 heiter
4
2 balb
2halb bd.
6
762 WS 2 wolkenl 2 wolfen! 4 wolkenl 1 wolfen! Wetter- Prognose für Freitag, den 9. März 1906. Kühler, veränderlich, vielfach wollig, mit etwas Regen und ziemlich starten westlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
3/4 Millionen
Stück sind von meiner nachstehend im Original abgebildeten Spezialmarke ,, El Senor" in der verhältnismäßig kurzen Zeit seit ihrer Einführung verkauft worden gewiß der beste Beweis für ihre Preiswürdigkeit.
100 St. M.5.00
El Señor
Für Wiederverkäufer: 5P.- Zigarren von M. 2,85 per 100 Stck. an; 6 Pf.Zigarren von M. 3,80 an; 7 Pf.- Zigarren von M. 4,50 an; 10 Pf.- Zigarren von M. 5,40 an.
zu M. 3,00-3,50-4,00 bis 10 M. per 100 St.; 20% Ermäßigung. Restpartien darunter schöne graue Mexikos zu 5 M.
und Ausschuß zu M. 4,50 mit Engros
Kein Laden
DamenHüte.
Billig! Billig!
Nur schid, elegant. Sehen und staunen. Echte Seiden- Chiffon in allen Farben, schid garniert 4,90 an. Alte Hüte schick aufgarniert 40 Pf. an. Migge, Butgeschäft, Brüdenstraße 2.
Spezialgeschäft
grösstes
00
Bettfedern
Erste Bettfedernfab. m. elekt. Betriebe
Eingang Flur rechts kein Laden.
-
Str. 52.
Juwelier Oranienstr. 206
Gold- und Silberwaren- Fabrik,
Uhren- Großhandlung. 277L*
Eigene Werkstatt für Neuarbeit u. Reparatur. Streng reell. Billigste Preise.
Selowskys
S. Prinzenstr. 46 bersendet geg. Nachnahme garantiert neue und gut entstäubte, gut füllende Bettfedern p. Bid. M. 0.55-1.00-1.25; prima Halbdaunen M. 1.75; Gánfer rupffebern M. 2.00; prima weiße Gänsehalbdaunen m. 2.50-3.00-3.50 echt chines. Monopoldannen m. 2.85, echt russisch. Mata= dor: Gänsedaunen M. 8.50 Von den Daunen genügen 3-4 Pfd. zum groß. Oberbett. Gänsefedern ( 8. Reißen) M. 0.60 per Pfund; Gänse= fchlachtfedern, wie fie von der Gans fallen, mit allen Daunen D. 1.50. Proben und Preisliste gratis. Um tausch oder Rücksendung gestattet. Verpackung fostenfrei. Lektjähriger Umfaß über 2000 Zentner Bettfedern, von keinem aweiten Bettens u. Betts federngeschäft erreicht.
Prinzen
Dr. Simmel, Str. 41,
29/14
Spezialarzt für Haut- und Harnleiden. 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4.
2982
Bolero- Zigaretten Garantiert feinste Handarbeit! Von jedem wirklichen Kenner bevorzugt!
Blitz- Schnell
tommt man mit der Hochbahn bei Weingarten, Gitschinerstr. 72, Station im Hause. Empfiehlt:
1 Posten Monats- Anzüge, 1 Posten Monats- Paletots, Posten Monats- Beinkleider zu staunend billigen Preisen,
auch für forpulente Herren passend. Dieselben sind von seinen Kavalieren und Reisenden, die nur einen Monat ihre Garderobe tragen. 57012* Fahrgeld wird vergütet. Bitte auf Hausnummer zu achten.
New- Departure- Freilauf- Bremsnabe
Die beste der Welt
Erhältlich in jeder besseren Fahrradhandlung.