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bem Buche Le Queur' lebendig und eindringlich geschildert, und ich empfehle die Lektüre des Buches allen, denen die Wohlfahrt des britischen Reiches am Herzen liegt." Das genügt, um wie gesagt der" Post" Gespensterfurcht beizubringen. Nun gibt sie allerdings zu, daß auch bei uns in Deutschland   gerade in letter Zeit Broschüren und romanhafte Dar­stellungen des Zukunftstrieges" erschienen. Doch sind," so be= hauptet Die Post"," diese alle viel weniger gefährlich" zu nennen, weil erstens das deutsche Publikum im großen und ganzen weit tritischer veranlagt ist als das britische, und weil ferner auch keine der deutschen   Veröffentlichungen die laute Approbation" einer so hervorragenden Persönlichkeit gefunden hat, wie es für England Feldmarschall Lord Roberts   doch zweifellos ist."

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Leider stimmt erstens die Behauptung nicht, das deutsche Publikum" sei im großen und ganzen" weit kritischer veranlagt als das britische. Doch darüber wollen wir uns mit der Post" nicht streiten. Aber ihr wertes Gedächtnis aufzufrischen, wollen wir uns gestatten: As kürzlich von anderen Publikationen zu schweigen das bekannte Seestern"-Buch erschien, da war in Deutschland   alles, was für Vergrößerung unserer Flotte schwärmt, vor Bewunderung, ja Begeisterung toll. Und die" Post" hat in den Bewunderungsjubel eingestimmt. Was aber war's mit dem Seestern"? Die Quintessenz des Buches bildete die pein­lich detaillierte Schilderung der großen Seeschlacht bei Helgoland  ", in welcher die deutsche   Flotte von der englischen total vernichtet wurde! Die konservativen Blätter druckten das Kapitel von der Seeschlacht bei Helgoland  " jubelnd ab. Pazte ihnen diese Geschichte doch vorzüglich in ihren Flottenrummelkram. Was dem deutschen   Seestern" recht war, darf der englischen " Invasion" nicht billig sein. Das ist Post"-Logik. Wenn das übrigens mit Herrn Dr. Kronsbeins Beängstigungszuständen so weiter geht wie seit dem 21. Januar d. J., dann werden wir die ganze" Post"-Garde demnächst in Don Quichote- Rüstungen gegen Windmühlenflügel anreiten sehen.

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Neuer Polenprozeß in Sicht. Wie das Pofener Tageblatt" mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft in Gnesen   gegen den Ritter­gutsbesizer, Mitglied des Herrenhauses von Koscielski und 22 Ge­nossen, darunter den Reichstagsabgeordneten für Posen, Rechts­anwalt v. Chrzanowski, das Strafverfahren eingeleitet wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes. Es handelt sich um eine von ersterem Ende vorigen Jahres im Schloßpart zu Miloslaw ver­anstaltete Privatfestlichkeit, zu der auf Einladung eine ganze Anzahl Bersönlichkeiten aus der Provinz Posen   erschienen waren. Nach An­ficht der Staatsanwaltschaft soll hier der von der Polizei verbotene Gauberbandstag der Sofolvereine Bosens abgehalten worden sein.­

Die königliche Eisenbahndirektion Erfurt   sendet uns folgende Buschrift:

Auf Grund des Preßgesetzes ersuchen wir um Aufnahme folgender Berichtigung in dem redaktionellen Teil Ihres Blattes:

Die in Nr. 47 vom 25. Februar unter der Ueberschrift: Wenn Eisenbahner bitten wollen" enthaltene Schilderung einer Ver­handlung des Vorstehers der hiesigen Eisenbahnbetriebswerkstätte mit den Mitgliedern der Arbeiterausschüsse entspricht nicht durch weg dem wirklichen Hergang; der Verlauf, wie er durch die Aus­sagen der Beteiligten festgestellt ist, war folgender:

Der Werkstättenvorsteher sah sich veranlaßt, den Ausschußmit­gliedern, welche zur Hälfte erst seit kurzer Zeit in Tätigkeit waren, Aufklärungen über ihre Befugnisse zu geben. Er wies namentlich darauf hin, daß das den Arbeitern selbstverständlich zustehende Beschwerberecht nicht so zu verstehen sei, als ob die Ausschüsse berpflichtet wären, jede Klage und jedes Verlangen sofort bei der höchften Stelle anhängig zu machen, daß sie die Wünsche vielmehr auf dem ordnungsmäßigen Wege zunächst zur Kenntnis der un­mittelbaren Vorgefeßten bringen müßten, und erst, wenn sie bei diesen nichts erreichten, an der höchsten Stelle vorstellig werden tönnten. Der Vorsteher betonte, daß gerade die Ausschußmit­asglieder als gewählte Vertreter der Arbeiterschaft ganz besonders berpflichtet wären, diese ganz selbstverständliche Ordnung zu be= obachten. Als dann eines der Ausschußmitglieder die seiner Meinung nach entgegenstehende, im Abgeordnetenhause gefallene Aeußerung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten aus einer Zeitung vorlas, hob der Vorsteher nochmals hervor, daß seine Auseinandersetzung der ministeriellen Erklärung nicht widerspräche, zumal diese fich wahrscheinlich auf einen speziellen Fall bezöge und die Form der Beschwerdeführung nicht erwähnte; auch könne man aus abgerissenen Zeitungsbemerkungen den Wortlaut und Zusammenhang der Erklärung mit Sicherheit nicht immer ent­nehmen und sei es nicht ausgeschlossen, daß sie bei der Ueber­tragung aus einer Beitung in die andere schließlich entstellt wiedergegeben würden. Dieser Sachverhalt läßt erkennen, daß die dramatische Schil­derung des Widerspruchs, in welchen sich der Werkstättenvorsteher mit den Erklärungen des Herrn Ministers gesetzt haben soll, auf einer mißverständlichen Auffassung der Erläuterung des Beamten

beruht.

Dieses Mißverständnis ist um so erklärlicher, als die Dar­stellung augenscheinlich nicht von einer an der Verhandlung be­teiligten Person herrührt, sondern aus Erzählungen von Mittels= personen hervorgegangen ist, deren Kenntnis der Borgänge lediglich auf Hörensagen beruht.

Todt.

Wir werden auf diese Berichtigung noch zurückommen.

Husland. Schweiz  .

Demokratischer Fortschritt in der Schweiz  . Zürich  , 8. März.( Eig. Ber.)

Bor ungefähr zwei Jahren hat unser Genosse Flachsmann in Derliton bei Zürich   der Regierung ein Initiativbegehren betreffend die eidgenössische Gefeßesinitiative eingereicht, dem Regierung und Kantonsrat, ferner die Regierung des Kantons Solothurn zustimmten und das sodann dem Bundesrat eingereicht wurde. Der Bund befizzt nämlich bis jetzt nur die Verfassungsinitiative, deren teilweise oder gänzliche Revision von 50 000 Stimmberechtigten mit eigenen Borschlägen, die der Boltsabstimmung unterbreitet werden müssen, berlangt werden kann. Das gleiche Recht bezüglich der Schaffung neuer oder der Abänderung bestehender Bundesgefeße besteht jedoch nicht, während es 22 von 25 Kantonen für sich haben. Die Frage der Einführung der eidgenössischen Gesezesinitiative lag aller­dings schon einmal dem Volke zur Entscheidung vor, nämlich im Jahre 1872; seltsamerweise lehnten damals die Stimmberechtigten mit 261 072 gegen 255 609 Stimmen das ihnen von den Bundes­behörden offerierte neue wichtige demokratische Recht ab.

Nun hat der Bundesrat auf das Initiativbegehren Flachsmanns hin, und nachdem sich noch weitere Kantonsregierungen dafür aus gesprochen haben, beschlossen, der Bundesversammlung folgende Vor­lage zur Einführung der Gesetzesinitiative zu machen:

Dem Initiativbegehren wird nur Folge gegeben, wenn die Bundesversammlung erflärt, daß es weder gegen die Bundes­berfassung noch gegen die dem Bunde durch Staatsverträge auf­erlegten Verpflichtungen verstoße.

geben sei, dem Volfe zur Entscheidung vorzulegen. Spricht sich| Berlin  : Es habe sich als fast unmöglich erwieseft, durch die Debatte die Mehrheit der stimmenden Bürger für das Initiativbegehren über die Reglementierung der Prostituierten in öffentlichen Ver aus, so erläßt die Bundesversammlung das Gesetz oder den sammlungen zu einem praktischen Resultat zu kommen. Deshalb Bundesbeschluß, welche gemäß Artikel 89 Absatz 2 dem Referendum sei die Anregung, die der Abgeordnete Münsterberg im Februar unterliegen. Wird das Begehren um Erlaß oder Abänderung dieses Jahres im preußischen Landtag gegeben habe, nach dem eines Gesetzes oder eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses Vorbilde Frankreichs eine außerparlamentarische Sachverständigen­in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes gestellt oder fommission über diese Frage einzuberufen, mit Dant und Freude wird die Aufhebung eines Gesetzes oder eines all zu begrüßen. Die Erklärung des Ministers, daß er schon längere gemein verbindlichen Bundesbeschlusses berlangt und ist Zeit selbst diese Absicht gehabt habe, beweise, daß die Anregung in die Bundesversammlung damit einverstanden, erhält furzer Zeit realisiert werden würde. Es sei wohl möglich, jezt der Vorschlag unter Vorbehalt des Artikel 89 Absatz 2 Gesetzes- durch Vereinigung der widerstreitenden Standpunkte zu einer Art traft. Sind nicht beide Räte mit dem Begehren einverstanden, Kompromiß praktische Arbeit zu leisten. Die Reglementisten so ist der Vorschlag dem Volle zur Annahme oder Verwerfung hätten von jeher erklärt, daß besser als die heutige Reglementie vorzulegen. rung der Prostitution gar keine sei und hofften, durch die Reform die allzu berechtigten Klagen verstummen zu machen. Die Abo­litionisten würden die Reform als eine Abschlagszahlung und als ersten Schritt auf einer neuen Bahn annehmen. Wer schließlich Recht behalte, werde ja die Zukunft lehren.( Bravo  !)

fo

Die Bundesversammlung   fann bei Abstimmungen über die Initiativbegehren, mit denen sie nicht einverstanden ist, dem Volke Verwerfung beantragen oder ihm gleichzeitig mit dem Initiativ begehren andere Anträge unterbreiten. Art. 93 ter: Ein Bandes­geset wird über das Verfahren und die innezuhaltenden Fristen bei Behandlung von Initiativbegehren das Nähere be­stimmen.

Artikel 2. Artikel 89 ist wie folgt abzuändern: Für Bundes­geseze und Bundesbeschlüsse ist die Zustimmung beider. Näte erforderlich. Vorbehalten bleibt jedoch Artikel 93 bis. Artikel 3. Vorstehender Bundesbeschluß wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet.

50 000 Unterschriften find zwar sehr viel und 30 000 würden auch genügend gewesen sein. Doch wir begrüßen schon diesen demokratischen Fortschritt, der ja voraussichtlich in der nachfolgenden Volksabstimmung diesmal die Zustimmung der Mehrheit der Stimm­berechtigten finden wird. Allerdings bedeutet er ja für die sozial­demokratische Arbeiterschaft, da sie noch eine Minderheit bildet, vor­läufig nur Zukunftsmusit, doch er bringt immerhin weiteren Ausbau der Demokratie.

England.

Eine Zolldebatte.

London  , 9. März.( Eig. Ber.)

Frau Schulrat Minna Cauer   und Fräulein Helene Stöder bitten, in dem Beschluß ausdrücklich zu sagen, daß in die Sach verständigenfommission auch Mitglieder dieser Gesellschaft und Frauen berufen werden sollten. Landtagsabgeordneter Mün sterberg hält die Erfüllung dieses Wunsches für selbstverständ lich. Es wird die vom Referenten vorgelegte Resolution in fol. gender Fassung einstimmig angenommen:

" Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechts­krankheiten spricht ihre Befriedigung darüber aus, daß auf Grund der Verhandlungen des preußischen Landtages nach einer Aeuße­rung des Herrn Ministers des Innern die königlich preußische Staatsregierung bereit ist, eine gemischte Kommission zu berufen, die sich mit der Frage der staatlichen Behandlung der Prostitution beschäftigen soll. In diese Kommission sollen auch Mitglieder unserer Gesellschaft, Frauen und Männer, zur Beratung und Be schlußfassung zugezogen werden. Die Gesellschaft gibt gleichzeitig der Hoffnung Ausdruck, daß auch in den anderen Bundesstaaten in ähnlicher Weise vorgegangen werde." Mitglied der Gesellschaft zur Bekämpfung von Geschlechts. frankheiten fann ein jeder, auch Krankenkassen, durch einen Jahres. Gesellschaft unterstützen.

Am 12. d. Mts. findet im Unterhause eine große Boll- betrag von mindestens 3 M. werden und so die sozialen Riele der debatte statt, an der sich die Führer und die besten Redner aller Parteien beteiligen werden. Der liberale Abgeordnete Sire James Kitson wird folgenden Antrag begründen:

Durch die letten Wahlen hat das Volf des vereinigten König reiches seine ungeschwächte Treue zu den Grundsätzen des Frei­handels bekundet. Das Unterhaus hält es deshab für richtig, die Erklärung abzugeben, daß es fest entschloffen ist, sich allen Vor­schlägen zu widersetzen, die darauf abzielen, die Lebens mitteleinfuhr mit Zöllen zu belegen oder einen General- Mitglieder. Erst in neuerer Zeit ist allmählich die Erkenntnis ge­tarif aufzustellen und im allgemeinen ein System von Schutzöllen in diesem Lande zu schaffen."

Schließlich wird die Arbeiterpartei ein besonderes Amen­dement stellen:

Indem wir unsere Genugtuung darüber aussprechen, daß die Wahlen in so schlagender Weise den festen Entschluß des Bolles gezeigt haben, den Freihandel aufrechtzuerhalten und die schuß­zölnerischen Pläne zurüdzuweisen, geben wir die Erklärung ab, daß weder Freihandel noch Schutzzoll imftande sind, das Problem der Armut zu lösen, vor dem das Land jetzt steht."

Genosse Snowden wird über dieses Amendement sprechen. Auftralien.

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Dürfen Krankenkassen hygienische Kongresse beschicken? Ueber dies Thema referierte am Sonntag in der Gesellschaft zur Bes fämpfung der Geschlechtskrankheiten der Vorsitzende der Berliner  Ortskrankenkasse für Kaufleute, Albert Sohn: In den Anfangs­zeiten des Krankenkassenivesens war die Erfüllung der gesetzlichen Mindestleistung und die möglichst rasche Auffüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds das Hauptbestreben der Vorstände und wachsen, daß die Krankenkassen auch prophylaftisch zu wirken hätten. So haben sie trotz der einengenden Fesseln des Gesetzes schon frühér Der konservative Abgeordnete Stuart Wortley wird die für die Geschlechtskrankheiten und jetzt für die Trunfsüchtigen zu Streichung der letzten Hälfte des Antrages verlangen. Nach sorgen gesucht. Dem Vorbild der großen Kaffen in Leipzig  , Straß Ablehnung dieses Amendements wird Wyndham, ebenfalls burg und Berlin   folgend, haben auch die an fleineren Orten durch konservativ, für folgende Fassung der letzten Hälfte des An- Verbreitung von Merkblättern und Einrichtung von Vortragskursen trages sprechen: richtig, die Erklärung abzugeben, daß es fest entschlossen ist, Tafeln zur Aufklärung über die Folgen des Alkoholismus hängen "... Das Unterhaus hält es deshalb für großen Mehrheit des deutschen   Volkes gefördert. Anatomische die hygienische Kultur unter ihren Mitgliedern, d. h. unter der sich allen Vorschlägen zu widersetzen, die darauf abzielen, jept in fast allen Staffenlofalen, zahlreiche Wohnungenqueten künstlichen Schuß gegen legitimen Wettbewerb zu gewähren, schafften das Material für das notwendige Reichswohnungsgesetz aber es ist bereit, Vorschläge in Erwägung zu ziehen, die eine herbei. Anläglich des internationalen Tuberkulosetongresses 1899 größere Gleichheit der Bedingungen für den britischen Handel in Berlin   wurden zum erstenmal von amtlicher Stelle durch den und engere Beziehungen zu den Kolonien schaffen wollen."- Medizinalrat Roth- Potsdam die Krankenkassen aufgefordert, recht­Dieses Amendement entspricht ganz der Politik Balfour  - zeitig vorbeugend einzugreifen. Soll die vorbeugende Tätigkeit, zu Chamberlain. der auch die Teilnahme an hygienischen Kongressen gehört, auf­austausch der wissenschaftlichen Versammlungen, die Erfahrungen, hören? Immer mehr erwies es sich als notwendig, den Meinungs­die wir aus dem Verkehr mit den Sachverständigen der vorbeugenden Heilkunde gewannen, unseren Mitgliedern nubbar zu machen. Dieser Nußbarmachung scheint die Praxis einiger Aufsichtsbehörden entgegenzustehen. Die Aufsichtsbehörden haben zu der Beschickung der Stongresse gegen die Tuberkulose  , die Geschlechtskrankheiten und den Alkoholismus ganz verschiedene Stellung genommen. Teilweise befamen wir Einladungen zu Konferenzen, an deren Spize die her­vorragendsten Beamten standen. Auf der anderen Seite forderten manche Aufsichtsbehörden, besonders in Sachsen   und Preußen, von den Krantentassen= Die Arbeitslofen von Tasmania haben sich an die Staats- borständen die Rüderstattung der dafür aus. regierung um Hülfe gewandt mit dem Ersuchen, Notstands- gelegten Beträge. Die Ortskrankenkasse der Kaufleute zu arbeiten ausführen zu lassen. Der Premierminister gab zur Ant- Berlin, die einen Jahresetat von 3% bis 4 Millionen hat, versuchte wort, daß dazu kein Geld vorhanden sei. Auch in anderen Staaten nun, um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu provo Australiens   herrscht viel Arbeitslosigkeit und überall diefelbe Rat- zieren, statutarisch festzulegen, daß der Vorstand berechtigt sei, für losigkeit der betreffenden Regierungen gegenüber diesem Problem. diese Kongreffe und zur Förderung der Wohnungsfrage Auf­In Gewerkschaftstreifen gewinnt die Agitation für einen wendungen bis zu 15 000 M. jährlich zu machen. Das Ober­Sechstundentag an Umfang. Auf diese Weise soll der verwaltungsgericht hat bicje Statutenänderung für unzulässig er­diese Arbeitslosigkeit begegnet werden. Der Acht stundentag ist flärt. Entgegengesetter Ansicht sind Kommentatoren, z. B. Hahn. bereits fast zur allgemeinen Regel geworden. So hat auch gegenüber der Forderung der Aufsichtsbehörde an den Vorstand der allgemeinen Ortsfrankenkasse zu Bielefeld  , 200 M. zurückzuerstatten, die für die Beschickung des Kongresses gegen die Geschlechtsfrankheiten in Frankfurt   a. M. und des Krankenkassentages in Berlin   ausgegeben waren, das Landgericht Bielefeld  Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung entschieden, daß Aufwendungen, die zur Orientierung des Vor­der Geschlechtskrankheiten. Die dritte Jahresversammlung der so standes dienen, im Interesse der Masse lägen, auch wenn er zu ihnen unendlich notwendige und wichtige Zwede verfolgenden Gesellschaft nicht ausdrücklich durch das Statut ermächtigt sei. Das ist nun viel zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten fand am Sonntag im mehr als wir verlangt hatten; denn danach könnten wir z. B. Bürgersaal des Rathauses statt. Der von Dr. Lesser und Dr. juristische, volkswirtschaftliche, statistische oder hygienische Uebungen Blaschko erstattete Geschäftsbericht hob hervor, daß die Gesellschaft für die Kaffenbeamten auf Kosten der Kaffe veranstalten. Nur die die Zwede einer Studiengesellschaft von Fachgelehrten, die eines Rüdständigkeit mancher Aufsichtsbehörden und die Aengstlichkeit vieler Organs der Volksbelehrung und die einer Körperschaft zur Ein Staffenvorstände, denen die nötige Sicherheit noch nicht gegeben ist, wirkung auf die öffentlichen Gewalten von Anfang an zu verhindern die Krankenkassen, die Belehrung, die nur sie in die breiten einigen gesucht habe. Mit den erreichten Erfolgen, der Vereinigung Schichten der Bevölkerung tragen fönnen, auch wirklich zu ver von nahe an 5000 Mitgliedern in 22 Ortsgruppen, der Ber  - breiten. Derselbe Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht, breitung der Mertblätter in mehr als Millionen Erem- Dr. Strauß v. Torney, der das Urteil gegen uns gefällt hat, hat es plaren, dem Absatz der Aufklärungsschriften usw. dürfte sie wohl für die Pflicht aller im öffentlichen Leben wirkenden Kräfte erklärt, aufrieden sein. Die Presse habe im allgemeinen die Scheu vor der dem toholismus entgegenzuwirken.( Heiterkeit.) Die Gefeß­öffentlichen Grörterung fegueller Fragen überwunden und die Ge- gebung selbst hat durch Bulassung der fakultativen Schwangerschafts­sellschaft wirksam unterstüßt. Wo falsche Prüderie die Entstehung unterstützung die Krankenkassen ermächtigt, vorbeugend zu wirken. von Ortsgruppen bisher verhindert habe, wie in Magdeburg  , Zur Förderung dieses unseres Strebens empfehlen wir Ihnen fol­Königsberg, Halle, Bremen  , Leipzig   und Straßburg  , fei ihre Bil- gende Resolution: dung in fürzester Frist zu erwarten. Die Gesellschaft hätte nur einen wirklichen Gegner: die Unwissenheit und den Aberglauben der leidenden Menschheit, den Kurpfuscher nach Kräften ausnuten. Gegen diesen Feind werde sie den Kampf mit aller Kraft fort­führen.( Beifall.)

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Soziales.

Nach dem Vortrag über die Frage der Beteiligung von Krantenfassen an hygienischen Kongressen, über den wir an anderer Stelle referieren, folgte das Referat des Professors Dr. Neißer Aufnahme einer Statistik der beneri Art. 1. Es werden in die Bundesverfassung folgende Artikel schen Krankheiten in Deutschland  . Die erste Statistik eingefügt; Art. 98 bis: 50 000 ftimmberechtigte Schweizerbürger hat zwar nur mangelhafte Ergebnisse geliefert, aber trotzdem das oder acht Kantone haben das Recht, den Erlaß, die Abänderung Entfeßen wachgerufen, das Vorausseßung für einen wirksamen oder die Aufhebung eines Bundesgefezes sowie die Abänderung Kampf gegen diese Boltsseuche sei. Die neue Statistik sollte unter oder die Aufhebung eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses Mithülfe der Aerztekammern nach einem vom Minister unter Mit­zu verlangen. wirkung der Gesellschaft festgesetten Schema durch die Aerzte auf­genommen werden. Natürlich dürfe, selbst wenn der§ 300 des Strafgesetzbuches nicht die Wahrung des ärztlichen Berufsgeheim­niffes vorschriebe, nicht mit der Name des Kranten genannt werden. Durch Vermittelung des Reichskanzlers sollten die anderen Bundes­staaten zur Teilnahme an der Enquete aufgefordert werden. Von dem Verlangen, alle Aerate auf gefeßlicher Basis zur Auskunft zu zwingen, wie der schlesische Provinzialverein wünsche, habe man mit Rücksicht auf die gesetzgeberischen Schwierigkeiten allerseits Abstand Wird das Begehren in der Form der allgemeinen Anregung genommen. Redner schließt mit der Bitte, eine im Sinne seiner gestellt und ist die Bundesversammlung mit demselben einver- Ausführungen gehaltene Resolution anzunehmen. standen, so erläßt sie das entsprechende Gesetz oder den Bundes- Die Versammlung beschließt demgemäß. beschluß, welche gemäß Artikel 89 Absay 2 dem Referendum Ueber den Antrag des Vorstandes betr. Einsetzung einer Sach­unterliegen. Sind nicht beide Räte mit dem Initiativbegehren verständigenkommission, welche über die Reformierung der einverstanden, so ist die Frage, ob dem Initiativbegehen Folge zul Reglementierung zu beraten hat, referiert Dr. Blaschko­

Das Begehren um Erlaß eines Bundesgesetzes oder eines all­gemein verbindlichen Bundesbeschlusses kann sowohl in der Form Der allgemeinen Anregung, als in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes gestellt werden.

Die deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrant heiten hält die Beteiligung der Krankenkassen an den Arbeiten und Bestrebungen der Gesellschaft sowie anderer hygienischer Vereinigungen für nüßlich und notwendig im Interesse der Krankenkassenverwaltung, der Krankenkassenmitglieder sowie zur Förderung der allgemeinen Boltsgesundheit.( Lebhafter Beifall.)

Krankenkassenvorfigender Grieds Hamburg teilt mit, daß auch die dortigen Kassen sehr unter dem Widerstande der Aufsichts­behörden zu leiden gehabt hätten, es sei aber ein obfiegendes Urteil des Oberlandesgerichts erftritten. Dies sei tegen Unzulässigkeit des Rechtsweges vom Reichsgericht aufgehoben. Die Resolution wird einstimmig angenommen. Sie soll auf Antrag des General  . arates Billaret Frankfurt   a. M. allen deutschen   Staats­regierungen zugestellt werden.

Die Entscheidung des Oberbertvaltungsgerichts, auf die der Referent in seinem Vortrage ausführlich einging, batiert vom 13. April 1905. Das Oberverwaltungsgericht erklärt darin, daß die Verwendung von Kaffenmitteln für die Entfendung von Vertretern zu Vereinen und Kongressen nicht möglich sei, die auf die Ver hütung von Volksfeuchen und anderen Krankheiten abzielen". Das wäre nur möglich, wenn§ 29 des Krankenversicherungsgefeßes eine andere, von dem Zentralverbande der Ortskrankenkassen angeregte Faffung erhalte. Uebrigens aber bedürfe es zur Leistung von Ausgaben, die als Verwaltungskosten zu beurteilen find, nicht erst der besonderen statutarischen Ermächtigung." Demnach ist selbst nach diesem Oberverwaltungsgerichtsurteil die Aufwendung von Staffenmitteln für hygienische Bestrebungen und demnach auch für Teilnahme an Kongressen zulässig, jedoch wäre von Fall au

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