».69. 23.i�..5. 2. Ktllllge des.Amlirts" Kerlimr NolksIllM. kttitag. 23. Min IM. Bergarbeiterleben in der Mark. (Eigener Bericht des„Vorwärts".) Vierter Verhandlungstag. K o t t b u s, 22. März. Me heutige Sitzung begann mit einer Erörterung zwischen dem Staatsanwalt und dem Verteidiger darüber, wie weit die Beweiserhebung über die Betriebssicherheit und die sanitären Verhältnisse auf der Stadt- grübe sich zu er st recken habe. Der Verteidiger will für diesen Punkt Beweis erheben lassen über einen Unfall, bei dem ein Arbeiter verschüttet wurde. Der Staatsanwalt verlangt, daß dieser Fall ausgeschieden werde, weil sich der- selbe erst nach dem Streik, also nach der Zeit, wo die unter An- klage stehende Beleidigung gefallen ist. ereignet hat. Der Wahrheits- beweis könne sich nur auf die Tatsachen erstrecken, die vor dem Zeitpunkt der Beleidigung liegen. Sollten die Zeugen über den Unfall vernommen werden, dann müsse er, der Staatsanwalt, noch weitere Zeugen laden. Er beantrage deshalb die Verhandlung zu vertagen!!— Rechtsanwalt Liebknecht vertritt der. Standpunkt, zur Feststellung der Betriebs- sicherheit und der sanitären Verhältnisse seien auch die Zustände nach dem Streik beweiskräftig, da man doch nicht an- nehmen könne, daß sich die Verhältnisse auf der Grube seit jener Zeit verschlechtert haben. Das Gericht be- schließt, die Erörterung des von der Verteidigung angezogenen Unfalles zuzulassen, da Ae hierzu geladenen Zeugen vernommen werden müssen. Im übrigen loird der Beschlutz über den Antrag des Staatsanwalts ausgesetzt. Nach einigen unwesentlichen Zeugenaussagen kommen Mißhandlungen von Arbeitern zur Sprache. Den Anlatz dazu bietet ein von Gärtner heraus- gegebenes Flugblatt, worin gesagt wird: Beamte vom Inspektor bis zum Steiger haben Arbeiter geprügelt, darunter alte Leute, die bis 20 Jahre auf der Grube beschäftigt sind. Ein Zeuge, der ruhig und sicher auftritt, hat im Herbst 1S03 gesehen, daß ein Mann, den er nicht kennt, den er aber seinem i&utzeren nach für einen Grubenarbeiter hielt, aus dem Kontor des Betriebsinspektor Möller kam. Möller, der mit dem Manne einen Wortwechsel hatte, lief demselben auf der Stratze imch und schlug ihn mit einem dicken Stock ein paarmal über das Kreuz.— Inspektor Möller, der hierzu vernommen wird, besmnt sich wohl auf mehrere Fälle, wo er gegen Arbeiter handgreiflich wurde, über diesen Fall kann er aber nichts Bestimmtes sagen, lveil sich die Persönlichkeit deS Gemitz- handelten nicht feststellen lätzt. Ein anderer Zeuge bekundet, datz Möller einem Arbeiter, der angetrunken war und einen Wortwechsel mit ihm hatte, eine Ohrfeige gab. Der Mann hatte den Inspektor„Lump" ge- nannt.— Möller bestätigt diese Angabe und bemerkt, der Mann habe ihu vor der ganzen Belegschaft„Lump" genannt, als Antwort darauf habe er dem Manne eine Ohrfeige gegeben.—„War das eine kräftige Ohrfeige?" fragt der Verteidiger den vorigen Zeugen, worauf der Vorsitzende mit kräftigem Ton sagt: „Na, auf einen„Lump" gehört eine kräftige Ohrfeige. Das würde ich dem Inspektor nicht verdenken, wenn er da ordentlich zugehauen hat."— Der Verteidiger bemerkt, das Verabreichen einer Ohr» feige sei doch eine strafbare Handlung, worauf der Staats, anwalt es für unzulässig erklärt(l). datz derartige Erörterungen an die Zeugenaussagen geknüpft werden. Rechts. anwalt Liebknecht verweist darauf, datz die Aeutzerung des Vorsitzenden ihn zu seiner Zwischenbemerkung veranlaßt habe.— „Ja." sagt der Vorsitzende darauf,„ich gebe zu, datz ich die Aus- fuhrung de» Verteidigers provoziert habe." Es kommen noch mehrere Fälle von Mitzhand- lung zur Sprache, die dem Inspektor Möller nachgesagt werden. Die Feststellung der Einzelheiten macht insofern einige Schwierig- keft, als die Zeugen nicht immer mit Sicherheit angegeben können, welcher Arbeiter es ist, von dessen Mißhandlung sie Kenntnis haben.— Erörtert werden auch zwei Mißhandlungsfälle, die schon am zweiten BerhandlungStage erwähnt wurden. Es ist der eine Fäll, wo ein Zeuge einen Arbeiter blutend aus dem Kontor des Betriebsinspektors hinausfliegen sah.— Inspektor Möller be- streitet, diesen Mann geschlagen zu haben. Er habe den An- getrunkenen nur hinausgedrängt, dann sei der Mann in der Zechen- stube von den Arbeitern so zugerichtet worden, wie ihn die Zeugen gesehen.— Der andere Fall betrifft den Arbeiter, den der 'Angeklagte Gärtner mit Verletzungen und blauen Flecken sah und der dann inS Krankenhaus aufgenommen wurde.— Inspektor Möller gibt zu, daß er einen Zusammenstoß mit diesem Manne batte. Derselbe sei angetrunken gewesen, habe sich im Kontor einen Schlüssel angeeignet. Um ihm den Schlüssel abzunehmen, habe der Betriebsmspektor Möller den Mann„hingelegt" und ihm dabei„ein paar übergezogen". ES kommen noch andere Mißhandlungen zur Spräche, die teils in bezug auf den Inspektor Möller, teils in bezug auf den Steiger M a a ß behauptet werden. Bei dem Versuch, die einzelnen Fälle festzustellen, wiederholt sich fast immer derselbe Borgang: die Zeugen haben zwar nicht den Vorgang der Miß- Handlung sechst gesehen, wohl aber den Mißhandelten und dessen Verletzungen. Auf der anderen Seite stellen die der Mißhandlung Beschuldigten die Sache so dar. als habe es sich immer um Arbeiter gehandelt, die sich„ungehörig" benahmen und deshalb mit den Grubenbeamten in Konflikt kamen. Die Ansicht des Gerichtsvorsitzenden Wer den UmgangSton im Bergwerk wird an folgendem Zwischenfall illustriert: In bezug auf einen Schachtmeister wird behauptet: WS einmal eine Betriebsstörung eintrat, welche der Schachtmeister auf Verschulden der Arbeiter zurückführte, schnauzte er die Arbeiter an:„Ihr Bande, verfluchte, ich haue Euch, datz Ihr Lumpen kotzt I" Der Schachtmeister gibt zu, daß er sich so ausgedrückt haben könne.— Der Vorsitzende bemerkt dazu: Sehr höflich ist man wohl überhaupt nicht im Berg- werk?— Der Schachtmeister will das jedoch nicht zugeben.— Darauf sagt der Vorsitzende: Na, solche Aeußerungen werden unter wenig gebildeten Leuten oft gebraucht. Die Bergarbeiter reden untereinander auch in solchem Ton. Der Schachtmeister steht doch nicht so hoch über den Arbeitern, daß es etwas Besonderes wäre, wenn er auch in diesem Tone spricht. Dadurch wird sich keiner beleidigt fühlen. Bestrafung eines Zeugen. Ein Zeuge, der als Arbeiter der Stadtgrube beschäftigt war, hat von seiner Arbeitsstelle aus gesehen, wie Inspektor Möller einen Arbeiter schlug. Der Zeuge erzählt seine Wahrnehmung so: Möller und der Arbeiter Schiemenz waren im Wortwecksse l; Schiemenz fuchtelte mit den Händen. Möller ging zurück und schlug den Schiemenz mit seinem Stock über den Kopf, datz Blut herunter- lief.— Der Vorsitzende macht dem Zeugen verschieden« Vor- Haltungen, dieser bleibt aber bei seiner dem Inspektor Möller un- günstigen Aussage, die sich noch auf weitere Fälle erstreckt. Tarauf fragt der Vorsitzende den Zeugen, ob und wie er schon bestraft sei.— Der Zeuge gibt mehrere Strafen an und nach einigem Zögern und Vorhalten des Vorsitzenden gibt er zu, daß er auch schon mit Zucht- Haus bestraft ist.— Ter Vorsitzende macht dem Zeugen in erregtem Tone Vorwürfe, die dahin gehen, der Zeuge habe seine Zuchthaus- strafe verschweigen wollen. Infolgedessen wird auch der Zeuge er- regt und sagt in heftigem Tone zu dem Vorsitzenden: Sie haben ja alles bei den Akten, Sie kennen ja meine Strafen so gut wie ich, was fragen Sie mich denn danach.— Der Staatsanwalt beantragt hierauf, den Zeugen wegen Ungebühr in eine Strafe von 24 Stunden zu nehmen. Das Gericht zieht sich zurück, kehrt wieder und gibt dem Zeugen Gelegenheit, sich über den Antrag des Staats- anwalts zu äußern. Der Zeuge erklärt sein Auftreten durch die Erregung, in die ihn die Frage nach seinen Strafen, die doch dem Gericht bekannt sein müssen, versetzt habe, und bittet um Ver- zeihung.— Der Vorsitzende verkündet: Das Gericht sehe, weil der Zeuge sein Unrecht einsehe, davon ab, ihn 24 Stunden einzusperren und verhänge über ihn eine Ordnungsstrafe von S M. Der angegeben« Mißhandlungsfall, den dieser Zeuge bekundete. wird vom Inspektor Möller wieder ganz anders dargestellt. Er will sich auch diesmal wieder einen betrunkenen Arbeiter, der ihn angegriffen habe, abgewehrt haben. Er habe den Stock zur Abwehr benutzt, weil er den einen Arm infolge einer Verletzung nicht ge- brauchen konnte.— Ein vermeintlicher Widerspruch zwischen den Aussagen Möllers und des Vorzeugen gibt dem Vorsitzenden wieder Anlaß, dem Vorzeugen in heftigem Tone Vorwürfe zu mache», weil derselbe es zuerst so hingestellt habe, als sei Möller der An- greifende gewesen, während er jetzt zugegeben, daß Möller, während er schlug, zurückging. Erst habe der Zeuge von einem Angriff Möllers gesprochen, jetzt gebe er zu, datz Möller in Abwehr ge- handelt habe.— Andere Richter stimmen dem Vorsitzenden zu.— Der Zeuge betont, er habe gar nicht gesagt, daß Möller der An- greiser gewesen sei. Er habe den Vorgang so dargestellt, wie er ihn gesehen habe, und ausdrücklich bemerkt: Schiemenz fuchtelte mit den Händen, Möller ging zurück und schlug ihn.— A m R i ch te r t i sch wird diese Behauptung des Zeugen bestritten.— Rechtsanwalt Liebknecht beantragt, ihn als Zeugen darüber zu vernehmen, daß der Zeuge in der Tat fo aus- gesagt habe, wie er behaupte. Das Gericht geht auf diesen Vor- schlag nicht ein. Die Beweiserhebung fetzt sich in derselben Weise wie bisher fort. Es handelt sich jetzt hauptsächlich um das Verhalten der Steiger den Arbeitern gegenüber. Auch in dieser Hinsicht machen mehrere Zeugen Angaben über Mißhandlungen von Arbeitern durch die Steiger. Da cS sich durchweg um Tatsachen handelt, die etwa zwei Jahre zurückliegen, so können sich die Zeugen aus den Reihen der Arbeiter nicht mehr auf alle Einzelheiten be- sinnen, sie werden meist auch, wenn sie der Vorsitzende in seiner Art befragt, etwas unsicher und zeigen sich dann immer geneigt, ihre ursprünglichen Angaben einzuschränken, namentlich dann, wenn sie der Vorsitzende, wie es öftex geschieht, darauf aufmerksam macht, daß auch die gering st e Nebensächlichkeit unter dem Eide ausgesagt wird. Nur ein Beispiel dafür: ES war bei der Feststellung einer Miß- Handlung, die dem Betriebsinspektor Möller nachgesagt wird. Ein teuge sagte, Möller habe mit einem eichenen Stocke geschlagen. ogleich fragte der Vorsitzende den Zeugen mit Nachdruck, ob er denn dabei bleiben wolle, daß es ein eichener Stock gewesen sei, denn er müsse auch das auf seinen Eid nehmen. Der Zeuge meinte dann. der Stock könne auch wohl von anderem Holz gewesen sein, er habe nur wegen der be- sonderen Stärke des Stockes denselben für einen eichenen gehalten. Darauf benierkte dann der Vorsitzende: Also so leicht- fertig gehen Sie mit Ihrem Eide um! Unter solchen Umständen inachen die meist etwas unbeholfenen Zeugen keine bestimmten Angabe».— Wenn dann der Ver- teidiger Fragen an die Zeugen stellt, die sie anscheinend besser verstehen wie die Fragen deS Vorsitzenden, dann ändert sich mitunter das Bild der Zeugenaussage etwas. U n» willig bemerkt dann der Staatsanwalt unter Zustimmung des Vorsitzenden: Nach der Fragestellung des Verteidigers käme immer etwas andere? heraus, wie nach der Befragung durch den Borsitzenden. Er, der Staatsanwalt, wisse aar nicht mehr, woran er fei.— Die Angaben des Betriebs- inspektorS wie auch der Steiger sind dagegen, falls sie sich der angeführten Fälle überhaupt erinnern, sehr be- stimmt. Nach ihrer Darstellung handelt es sich immer um betrunkene Arbeiter, die gegen die Borgesetzten borgingen und dann mit Gewalt abgewehrt lverden mußten.— Ein Fall dieser Art wird vom Schachtmeister Kolessa, dem schon am zweiten BerhandlungStage verschiedene Mißhandlimgen nachgesagt wurden. ausführlich geschildert. In diesem Falle scheint eS sich m der Tat um einen betrunkenen polnischen Arbeiter zu handeln, der den Schacht- meister durch Redensarten belästigte. Um den Mann loS zu werden. stieß ihn der Schachtmeister so. daß der Mann mit dem Kopfe auf die Schienen der Förderbahn fiel.— Die anschauliche Schilderung der Trunkenheit des Arbeiters erregte am Richtertische allgemeine Heiterkeit. Als dann aber Rechtsanwalt Liebknecht zum Schachtmeister Kolessa sagte, einen so schiver betrunkenen Mann konnte man doch wohl anders abwehren als durch einen so kräftige» Stoß, da bezeichnete der Staatsanwalt diese Bemerkung als eine ins Plaidoyer gehörende Kritik der Zeugenaussage, worauf dann der Verteidiger, um sein Recht zu wahren, in aller Form die Frage an den als Zeugen auf- tretenden Schachtmeister richtete: War es nötig, daß der Mann durch einen fo kräftigen Stoß, daß er fallen mußte, von der Betriebsstätte entfernt wurde?— Das ist nur eine Stichprobe von vielen derartigen Szenen, die sich während der Verhandlung in großer Zahl abspielen. Außer von Mißhandlungen ist auch von groben Kraft- ausdrücken die Rede, deren sich die Steiger im Verkehr mit den Arbeitern bedienen.„Ich schlage Ihnen die Knochen entzwei und drehe Ihnen d a S G e nick uml'—„ I ch schlage Euch mit der Lampe in die Fresse!"— Solche und ähnliche Roheiten lverden den Steigern nachgesagt.— Die als Zeugen vemommenen Arbeiter können nur zum Teil angeben, daß und bei welcher Gelegenheit solche Worte gebraucht sind. Andere Zeugen wissen zwar nichts Bestimmtes, meinen aber, solche Redensarten kommen vor.— Der Staatsanwalt, der Vorsitzende und der Referent gaben der Ansicht Ausdruck, daß solche Redensarten im Verkehr der Bergarbeiter untereinander g e- b r ä u ch l i ch seien. Schließlich werden auch einige Zeugen darüber befragt, ob eS so ist. Sie geben zu, daß das wohl vorkommt, ohne daß man daran denkt, solche Drohungen in die Tat umzusetzen.— Na also— sagt darauf der Vorsitzende — werden doch solche Redensarten nicht als beleidigend aufgefaßt, worauf Rechtsanwalt Liebknecht bemerkt: Wenn das keine Beleidigungen sind, dann könnte man doch fragen: Warum sitzt denn Gärtner wegen Be« leidigung auf der Anklagebank.— Hierauf der Vorsitzende: Ja, das ist denn doch etwas anderes. Rua Inäultrie und Handel. Wir sind die Herren! Die„Franks. Ztg." beklagte sich, daß sie bon der Gelsenkirchener Gesellschaft boykottiert sei, darauf teilt das„Berl. Tagebl." mit, daß auch ihm die Gnadensonne des Herrn Kirdorf nicht mehr scheine. Das Blatt veröffentlicht dazu einen Brief, den eS als Antwort auf eine Anfrage an Herrn Kirdorf erhalten hat. Das für den Kultur- Historiker nicht umntereffante Dokument lautet: „Antwortlich Ihrer gefälligen Anfrage vom 13. d. M. bin ich der Ansicht, daß die Beteiligten der Industrie freiwillig keine Beziehungen zu derjenigen Preffe unterhalten sollen, welche systematisch die Hetzarbeit gegen sie betreibt. Neben der sozial« demokratischen und ultramontanen Preffe zähle ich dazu auch das „Berliner Tageblatt". Hochachtungsvoll gez. Kirdorf ." DaS Selbstgefühl des JndustriekönigS spricht auS jeder Zeile, aber der Brief ist auch ein Zeugnis der Erbfeindschaft zwischen Kapital und Arbeit. Zum Teufel mit den Harmoniednseleien! Wer für die Arbeiter eintritt, ist ein Feind deS Kapitals; Interessen- gemeinschast gibt eS nicht I Wir herrschen! Die Lohnsklaven haben zu gehorchen, bedingungslos!-- DaS steht zwischen den Zeilen deS Kirdorfschen Briefes. Und man mag sagen, was man will, die nackte, rücksichtslose Proklamation der Klassenherrschaft, der Diktatur des Kapitals berührt immer noch viel sympathischer als die erlogene, künstliche, rührselige Arbeiterftenndlichkeit joner Leute, die den Arbeiter auf den trügerischen Weg der Harmonieduselei zu locken versuchen, welche Humanität zur Schau tragen, oder sich, von Ich- interessen beeinflußt, fälschlich einreden, das soziale Allheilmittel gefunden zu haben, mit sozialen Pflästerchen und Salben die Klassen- gegensätze vertuschen oder überkleistern wollen. Was Herr Kirdorf rücksichtslos ausspricht, die unüberbrückbare Feindschaft zwischen Kapital und Arbeit, hat den Vorzug der Wahrheit. Anersättlichcr Kapitalismus. Die große Aktienspinnerei in Gau- stadt- Bamberg verteilt für das abgelaufene Geichäftsjahr eine Dividende von 20 Proz. DaS Unternehmen zahlt seinen Arbeitern und Arbeiterinnen außerordentlich schlechte Löhne und die Arbeiter- familien leben daher im tiefften Elend, oft haben sie zum Mittag- essen nur Kartoffeln und Kaffee. Aber die 20 Proz. Dividende sind den Aktionären»och nicht genug. Da auS den heimischen Arbeitern kein höherer Entbehrungslohn mehr herausgeschunden werden kann. werden jetzt italienische Arbeiterinnen in Massen importiert, die zum halben Preise arbeiten. Um die Leute mit den einheimischen Arbeitern nicht in Berührung kommen zu lassen, werden sie in einen, Neben- gebäude der Fabrik untergebracht, wo sie auch schlafen und ihr Essen kochen müssen. Das ist das Wiederaufleben der Sklaverei, verschärft durch die kapitalistische Hungerpeltsche, die an schmerzhafter Wirksamkeit durch kein Marterinstrumeilt überboten werden kann. Der„Phöniz" steigt! Der„Phönix". Bergbau- und Hütten-Mien- gesellschaft, der in de» letzten drei Jahren 8 Proz.. 0 Proz. und 9 Proz. Dividende verteilte, erzielte für das erste �nnester des neuen Geschäftsjahres einen das vorjährige Ergebnis der gleichen Periode um 1300 000 M. übersteigenden Ueberschuß. Segen der Arbeit— anderer I Der Unio»- Sumpf. Die Generalversammlung der Mtien« gelellschaft Union -Dorttnund genehmigte die Erhöhung de? Atticli- kapitals. Die Begründung des Antrages der Verwaltung auf Kapitalserhöhung bietet einige interessant« Punkte. ES wurde be- tont, daß in den letzten Jahre» 8'/- Millionen Mark für Neuanlagen verwendet worden sind. Damit hätte eS sich schon schaffen lassen, daS Unternehmen technisch auf die Höhe zu bringen. Wer das voraussetzt, dürfte sich eines Tages wohl betrogen sehen. Es wurde nämlich bei Erörterung über den Stahlverband ausgeführt, daß wenn die Verbände, an denen das Werk interessiert ist, späterhin versagen sollten, die Union darauf bedacht sein müsse, ihre maschinelle» Anlagen den modernen Anforderungen anzupassen und die Selbstkosten zu verringern. DaS besagt: D,e Verbände konser- vieren rückständige Einrichtungen und wenn eines Tages die tech- nische Höhe der Produktion allein entscheidet, dann wird der Dort- munder Dumpf sich austun— um Millionen zu den anderen verschwinden zu lassen. DonnerSmnrckhütte. Obwohl im letzten Geschäftsjahr viele vor- richtungSarbeiten zu bewältigen waren, schließt die Gesellschaft doch mit einem höheren Gewinn ab. init3732200 M. gegen 8078991 M. in 1904. Die zur Verteilung gelangende Dividende beträgt 14 Proz.; 00339 M. Tantieme erhalten die AuffichtSratSmitglieder. Slngegangene Druck IcKriftm Wochenschrift für Soziale Medizin. Nr. 12. Herausgeber. Dr. R. Lennhoff. Preis: Viertels. t.K) M., Einzelnummer 80 Ps. Verlag: .Gutenberg"«Druckerel, Berlin W. 35. Dr. Fr. Hoeniger. Berliner Gerichte. Band 24 der Großstadt- Dokumente. Preis l M. Verlag: H. Seemann Nachf., Berlin . Leipzig . Teures Fleisch— billige Seefische!! Bester Fleischersatz, schmackhaft und durch hohen Nährwert sich auszeichnend! 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