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rud oder waren einmal mehrere Kinder oder noch andere geltend gemachten Gründe gegen die Zigarettensteuer im allgemeinen htigte vorhanden, so wird der gemeine Wert stets durch vor, sich mit aller Schärfe gegen das geradezu demoralisierend wirkende dem Landrat die Instruktion zugegangen, zu handeln wie er Ist dem Gendarmen in der Tat vom Amtsvorsteher oder g oder auf Grund der Auseinandersetzung zwischen den Ge- Banderolensystem als das allerbedenklichste von sämtlichen Steuer es tat, so mag der Gendarm straflos fein. Die objektiven oder durch die Erbschaftssteuerbehörde zu ermitteln sein. systemen wendend. Sie wiesen an der Hand ihrer reichen Erfahrungen auf Merkmale der strafbaren Handlung eines Amtsmißbrauchs natürlich nicht behauptet werden, daß ein solcher Fall, wie diesem Gebiet darauf hin, daß die Arbeiter die Steuer werden tragen durch Anstiftung und Befehl zum Amtsmißbrauch liegen dann en konstruiert wurde, niemals eintreten tann, er ist aber so müssen, indem die Fabrikanten bestrebt sein werden, die Steuer aus Dahrscheinlich wie nur irgend möglich und ihn zu verallgemeinern den Arbeitslöhnen herauszuschinden. Durch die Banderolenstener in der zum Ungehorsam gegen die Geseze auf­nd in dieser Verallgemeinerung gegen die Vorlage anzukämpfen, werde die in dem amerikanischen Zigarettentrust verkörperte Groß- fordernden( Kreisblätter würden in Beamte nicht treffenden ist vollkommen unhaltbar. industrie zu einem radikalen Vernichtungsfeldzuge gegen die lästige Fällen den Ausdruck aufhebenden" gebrauchen) Instruktion. Die Vorlage wird jedenfalls an einen Ausschuß verwiesen Konkurrenz der Kleinbetriebe angespornt und erhalte mit dem Gesetz Der betreffende Beamte wäre strafbar, wenn er den erforder­werden, denn sie gleich bei der ersten Beratung im Blenum abzu eine Waffe für diesen Kampf geliefert, wie sie fich folche besier lichen Dolus besaß. Besaß er ihn nicht, so würde es wohl lehnen, werden selbst die Berliner Hausagrarier nicht wagen; dazu nicht wünschen fönne. ist ihre Bedeutung doch zu groß. Welches Schicksal die Vorlage Untergang des Mittelstandes in der Zigarettenindustrie künststellen, der den berühmten Dolus attrappiert, welcher den System sei ein Mittel, den faum Erfolg haben, für den eine Summe zur Auslobung zu aber im Ausschuß haben wird, ist ganz ungewiß. Ein Haufen Ab- lich zu beschleunigen. Genosse Molkenbuhr wies an der Hand änderungsvorschläge liegt bereits vor, dazu bestimmt, die Vorlage der Heldschen Staffelung nach, wie diese als Aureiz zur Lohn- Beamten fehlt, von denen im Fall des Vorhandenseins des für die Grundbesitzer unschädlich zu machen. Geht es nach dem drückerei gleich einer Brämie auf Herabsetzung der Arbeitslöhne Dolus mit Strafe bedrohte Handlungen begangen sind. Willen der Organisationen der Grundbesiter, so wird die Vorlage wirken müsse. Und zwar in der Weise: wenn 1000 Stück Zigaretten Aber auch der dolusfreie Beamte ist zivilrechtlich für im Ausschuß begraben: Die Besteuerung des Haus- und Grund- im Kleinverlaufspreise über 15-20 m. das Tausend 3 M. Zoll den durch seine objektiv rechtswidrigen Handlungen angestifteten befizes ist auf einem Punkt angelangt, über den hinaus es fein fosten, so wird der Fabrikant bestrebt sein, die Qualität, die er bis- Schaden verantwortlich. Nachgeben mehr gibt. Die Vertreter der Bürgerschaft möchten wir her für 21 oder 22 M. dem Kunden lieferte, ihm nach Einführung Schadenersatzklagen ist das Landgericht, als legte das Reichs­Als erste Instanz für solche aufs eindringlichste bitten, den Ernst der Lage nicht zu verkennen. des Gesetzes zu 20 M. zu liefern, da er dafür nur 2. gericht zuständig. Alle diese Instanzen werden freilich I a h m Wir sprechen keine hohlen Rebensarten aus, sondern können die Steuer zu zahlen hat und dieses Minus an ernste Versicherung geben, daß das, was wir hier erklären, die volle durch Herabsetzung des Arbeitslohnes einzubringen suchen. Je höher erhebt und das Oberverwaltungsgericht den Konflikt für be­Profit gelegt, wenn die Verwaltungsbehörde Kompetenzkonflikt Ueberzeugung des weitaus größten Teils der Berliner Grundbesitzer die Staffel für die besseren Qualitäten steigt, um so mehr wird er ist: Bis hierher und nicht weiter!! Wenn die Berliner vom Arbeitslohn abzuknapsen suchen, um zu dem alten Preise bei gründet erachtet. So ist der Rechtszustand" nicht im Lande Grundbefizer sich eine solche Steuer gefallen ließen, so wären sie einem geringeren Steuerfage liefern zu können und selbst keine Ein- der Puttfameradinella, wohl aber im mit dem Dreiklassenparlament sie wert." In Köln habe die Wertzuwachssteuer die Wirkung ge- buge am Gewinn zu erleiden. Genosse Geyer verwies noch be- begnadeten Preußen. Eine solche Stonfliktsentscheidung zugunsten zeitigt, daß jeder Grundstüdsverkauf zwei Sozialdemokraten er- fonders auf die Uebertragbarkeit des Banderolensystems von des betroffenen Beamten ist aber nuglos. Sie hat für zeugt: den Veräußerer und den Erwerber. Das möge man in Bigaretten auf Bigarren, durche Berlin beachten!" welche Befürchtung eine Millionen den großen Wert, festzustellen, daß für den Rechts­Allen diesen Bedenken unserer Genossen schlossen sich nur nändige Unruhe in die ganze Tabakindustrie getragen werde. staat" Preußen von Rechts wegen" der Satz gilt: die Freisinnigen Dr. Wiemer und Mertens und der Pole Graf Mielzŋnsti an, wohingegen alle übrigen Kommissions­mitglieder mit den Anträgen sich einverstanden erklärten.

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Daß die Grundbefizer- Organisationen entschlossen sind, ihren Vertretern gegenüber ihre Wacht rücksichtslos zu gebrauchen, zeigt der Fall des Rechtsanwalts Galland, der bei der Wiederwahl über die Klinge springen mußte, weil er gewagt hatte, für die Steuer nach dem Maßstab des gemeinen Wertes zu stimmen. Als Grund­satz wurde in der Grundbesitzerpresse dabei proklamiert:" Für den Grundbesitzvertreter muß es ein für allemal oberstes Gebot sein: Erst der Hausbesitz dann die anderen. Möge man das egoistisch nennen es ist ein gesunder Egoismus, denn die Vor­bedingung des allgemeinen Wohls ist die, daß es zunächst dem einzelnen wohl gehe." Dem unbefangenen Beobachter drängt die Aufnahme, welche die besprochene Vorlage von Beginn an gefunden hat, von neuem die Ueberzeugung auf, daß die Zusammensetzung der preußischen Kommunen ein fast unüberwindliches Hemmnis für jeden durch­greifenden und schnellen Fortschritt ist. Für eine Kommunal­bertretung, in welcher die Grundbesiberinteressen nicht von Gesebes wegen zu den herrschenden gemacht sind, sollte es kaum selbstverständ­licheres geben, als mittels einer Wertzuwachssteuer Hand auf die Gewinne zu legen, die sie selber schafft. Statt dessen finden wir eine Agitation gegen solche Steuer entfacht, wie sie heftiger kaum entfaltet werden kann. Eine Aenderung und Besserung wird auf allen Gebieten erst eintreten, wenn die Kommunalvertretungen auf breitester demokratischer Grundlage aufgebaut sind. Da aber solche Umgestaltung nicht ohne vorherige Zertrümmerung des Wahlrechts zum Dreiflaffenparlament durchzuführen ist, so führt die Betrach tung der geschilderten Vorgänge wie überhaupt aller Geschehnisse im öffentlichen Leben Preußens hier zu der Forderung: Fort mit dem Dreiklassenwahlrecht. 5. S.

Parlamentarifches.

Zippelskirchnerträge

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Verwendung von Afrikaspenden munder Hafenverhältnisse.

teile erwüchsen. Andere Minister haben fo

Swakop

§ 2 nach dem Antrage Held, mit einer kleinen, von Schließlich wurde der die Staffelung enthaltende Müller Fulda( 3.) beantragten Aenderung, wonach die Sorte im Werte von über 10-15 m. statt mit 2 M. mit 1,50 M., und die im Werte von über 15-20 m. statt mit 3 M. mit 2,50 m. ver steuert werden soll, mit allen gegen 8 Stimmen an genommen. Die Fortsetzung der Beratung wurde bis heute vormittag ausgesetzt.

Die Flickschufterei.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberatung der Wahlrechtsvorlagen" nahm gestern eine zweite Lesung vor. Die beiden Kommissionsmitglieder der beiden freisinnigen Gruppen be­antragen zunächst die Ablehnung des vorgelegten Gesetzentwurfs, die nationalliberalen Mitglieder der Kommission beantragen, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, baldmöglichst einen Gesez entwurf vorzulegen, durch welchen eine Aenderung des für die Wahlen zum Abgeordnetenhause geltenden Rechts in der Richtung herbei­geführt wird, daß 1. unter Festhaltung an den im Gefeße vom 27. Juni 1860 und den zur Ergänzung desselben erlassenen Gesetzen für die Zu­teilung der Abgeordneten maßgebenden Grundsäßen zum Aus­gleich für die inzwischen eingetretenen erheblichen Veränderungen eine anderweite Feststellung der Wahlbezirke und Zahl der in ihnen zu wählenden Abgeordneten herbeigeführt,

2. unter Beibehaltung eines erhöhten Wahlrechts bei höherer Steuerleistung a) ein erhöhtes Wahlrecht auch bei höherer Bildung und höherem Alter eingeführt, b) den der dritten Abteilung an gehörenden Wählern ein erweitertes Wahlrecht eingeräumt, c) die indirekte Wahl beseitigt, d) den Minderheiten eine entsprechende Vertretung ermöglicht wird.

Fassung fast unverändert angenommen. Beide Gesezentwürfe wurden in der von der Regierung beliebten

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Alle Rechtsinstanzen stehen still, Wenn des Schuhmanns starker Arm den Rechtsstreit will.

Ungültige Polizeiverordnung über Verbote zum Branntweinansschank.

Für ungültig erklärte das Kammergericht am Montag eine für verordnung, welche es verbietet, an wandernde Arbeiter und an das Städtchen Oldenburg in Schleswig- Holstein erlassene Polizei­fremde Erntearbeiter Branntwein zu verabfolgen. Der erste Straf­zulässig wären unter den Voraussetzungen des§ 10 II 17 Allgemeinen fenat ging davon aus, daß Maßnahmen gegen den Ausschank mur Landrechts, wonach es Aufgabe der Polizei ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sichern und das Publikum oder Teile desselben vor ihm drohende Gefahren zu bewahren. Danach wären, so wurde ausgeführt, Polizeiverordnungen gültig, welche be zweckten, der Völlerei vorzubeugen und dadurch den Verkehr auf den Straßen der Gegend zu sichern. Das wäre aber nicht die Tendenz der hier vorliegenden Verordnung. Sie greife nur fremde Arbeiter heraus; ihr Zweck könne demnach nur ein anderer sein. Klar sei soviel, daß sie mit dem Verbot der Verabreichung von Branntwein an wandernde Arbeiter die Art an die Wurzeln des Stromertums legen, daß sie das Stromerium in der Gegend von Oldenburg unmöglich machen wolle. Die Stromer sollten veranlaßt werden, Oldenburg , wo es feinen Schnaps für sie gäbe, zu verschonen und andere Wege zu gehen. Weshalb man nun auch den fremden Ernte­arbeitern das Verweilen in der Gegend unsympathisch machen wolle, fönne dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall entbehre die Verordnung einer rechtlichen Grundlage. Sie finde feine Stüße im Gesez. Herr Garleff wurde wegen der Ungültigkeit der Verordnung freis Der auf Grund der Verordnung vom Kieler Landgericht verurteilte gesprochen.

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ich windler engros stand gestern in der Person des Direktors" Habt acht vor Kautionsschwindeleien! Ein Rautions. Mit dem Lieferungsmonopol der Firma Tippelskirch beschäftigte sich gestern abermals die Budgetkommission des Reichstags. Vom Plenum war ihr die Zentrumsresolution überwiesen, die eine so ahn vom Kreditschutz- Institut Berolina" vor der 4. Straftammer des Landgerichts I . Der Angeklagte hat vor Jahresfrist das fortige Lösung der zwischen dieser Firma und der Es folgte die Beratung der Resolutionen: dringende Bedürfnis gefühlt, in der Kopenhagenerstr. 13 das eben Solonialverwaltung abgeschlossenen Lieferungsverträge fordert. Der Von freisinniger Seite wurde die Resolution auf Einführung des genannte Kreditschutz- Institut" ins Leben zu rufen. Es sollte den 1.bg. Arendt( ft.) beantragte, statt fofortiger Lösung zu sagen: allgemeinen gleichen direkten geheimen Wahlrechts vertreten. Die Zweck haben, Forderungen fleiner Leute einzutreiben und ihnen beim ersten rechtlich zulässigen Termin. Im Gegensatz zu den ersten Konservativen und Nationalliberalen erklärten fich dagegen. Von gegen Berechnung geringer Provision Summen, die sie schon in den Berhandlungen fand sich gestern kein Verteidiger für diese Bertrags- nationalliberaler Seite wurde besonders eine generelle gerechte Neu- Raubfang geschrieben hatten, wieder zuzuführen. Der Herr verhältnisse mehr. Die inzwischen geübte scharfe Stritit hat auch einteilung der Wahlbezirke befürwortet. Lebhaft befürwortet wurden Direktor" dieses wohltätigen Justituts besaß aber fein Geld, Herrn Arendt und seine Freunde aus der Verteidigerrolle gedrängt. auch die übrigen Forderungen der oben mitgeteilten Resolution der und so verschaffte er sich das nötige Betriebskapital auf dem nicht Genosse Singer forderte die Ablehnung der vom Abg. Arendt Nationalliberalen. mehr ungewöhnlichen Wege des Kautionsschwindels. Er erließ in Das Zentrum erklärte sich für das Reichstags- bürgerlichen Blättern Annoncen, in denen er für sein Geschäft beabsichtigten Abschwächung des Zentrumsantrages, um auf die Firma wahlrecht, aber gegen die freisimmige Resolution, weil sie die Ablebming Raffierer gegen ein Monatsgehalt von 50-100 M. fuchte. Grund­und speziell auf ihren Teilhaber in der Familie des preußischen Ministers der gegenwärtigen Vorlagen for dere. Die Freikonservativen erklärten sich bedingung aber war die Stellung einer nicht unbedeutenden Kaution; v. Podbielski einen moralischen Druck dahin auszuüben, daß sie selbst gegen eine Belastung der vorliegenden Gefeßentwürfe mit Refolutionen. bedingung aber war die Stellung einer nicht unbedeutenden Kaution; die Aufhebung des Vertragsverhältnisses mit veranlassen. Für den Die Konservativen erklärten, der gegenwärtige Zeitpunkt sei ungeeignet dem Institut auch noch kleine Geschäftsleute und Gewerbes nebenbei mußten sich die engagierten Personen verpflichten, Minister Podbielski müsse es ein Gebot elementarsten Anstandes für die Lösung der Wahlrechtsfrage. Von freifinniger Seite wurde treibende zuzuführen, die gesonnen waren, sein, bei Uebernahme feines Staatsamtes feine Beziehungen zu nun der Teil der Resolution, welcher die Ablehnung der vor­die Berolina" dieser Firma so zu lösen, daß auch der Schein vermieden werde, liegenden Gefeßentwürfe ausspricht, vorläufig zurückgezogen, um dem mit der Eintreibung von Forderungen zu betrauen. Die als ob ihm aus seiner seiner Doppelstellung materielle Vor- Zentrum die Möglichkeit zu geben, mit für das Reichstagswahl- Annoncen taten in überraschender Weise. ihre Wirkung, gehandelt, recht zu stimmen. Die freisinnige Resolution auf Einführung und jüngere" Männer zu, die dem Herrn Direktor" strömten bon allen Seiten ältere 3. B. Möller, der sofort seine geschäftlichen Beziehungen zu des Reichstagswahlrechts wurde hierauf gegen sieben Stimmen( Frei- betrachteten, gegen Hingabe eines Sparkassenbuches oder einiger die es als das höchste Glück großen Firmen löfte, auch Miquel, der aus dem Aussichtsrat finnige 2 und Zentrum 5) abgelehnt. Auch die übrigen Resolutionen Wertpapiere die ausgeschriebene Stelle zu erhalten. Sie mußten bald der Diskontogesellschaft ausgetreten fei. Erbprinz zu oben wurden abgelehnt. Dafür stimmten nur die Freisinnigen und To be erklärte, auf eine möglichst schnelle Lösung des Vertrags- Nationalliberalen. Der Gefeßentwurf A, der die Neueinteilung der zu ihren Bedauern wahrnehmen, daß sie einem Schwindler in die verhältnisses hinarbeiten zu wollen. Der Zentrumsantrag wu de Wahlbezirke enthält, wurde gegen zwei Stimmen( Freifinnige), der Hände gefallen waren, der entgegen der vertragsmäßigen Bes mit 15 gegen 9 Stimmen angenommen, die Gefeßentwurf B, der die Aenderungen der Wahlvorschriften enthält, stimmung die Kautionen nicht in Arendtsche Abschwachung mit 14 gegen 10 Stimmen einitimmig angenommen. einem bestimmten Bank­abgelehnt.- Scharfe Angriffe hagelte es auf die Kolonial- Mitglieder der Kommission erklärten vorweg, daß ihre Abstimmungen Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 1% Jahren.­Die nationalliberalen und freisinnigen geschäft deponierte, sondern für sich verwandte und vielfach den geschädigten Personen das ihnen zugesicherte Gehalt vorenthielt. Der verwaltung, weil aus den Spenden, die für die Soldaten nur vorläufige seien. in Südwestafrika gegeben worden sind, Remunerationen an Der Gerichtshof erfaunte auf 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und Mannschaften und Chargierte beim Oberkommando der verfügte die sofortige Verhaftung des Angeklagten. Schußtruppe in Berlin geleistet wurden, unter anderm auch zur Kaifergeburtstagsfeier. Die Regierung versuchte diese Aus der Blanken Hölle. Das Reichsgericht hat in dem Blanken ficherlich nicht im Sinne der Spender liegende Verteilung damit zu Hölle- Prozeß die Revision des zu drei Monaten Gefängnis vers entschuldigen, daß ihr viele Gelder bedingungslos übergeben worden urteilten Redakteurs Ludwig verworfen. Demnach ist es nicht nach feien; außerdem seien nur Leute bedacht worden, die eine Ent Jm Januar wurde in Tempelhof eine öffentliche Ver Ansicht des Reidsgerichts rechtsirrtümlich, eine Beleidigung darin schädigung für besonders große Dienstleistungen verdient hätten. fammitung von einem Gendarmen wegen Eintritts der Polizei zu finden, daß man die durch die Strafprozeßordnung nicht gerecht­Stlipp und flar wurde der Regierung gefagt, für besondere Dienst stunde aufgelöst. Das geschah, wiewohl zuvor der Vorsigende fertigte Berbaftung und Behandlung eines harmlofen Spaziergängers Leistungen habe das Reich aufzukommen. Der Erbpring fagte dem Gendarmen mitgeteilt hatte, daß der Versammlungsraum abfällig kritisiert. Troßdem würden wir eine scharfe Stritit einer auch hier Abhülfe zu.-Bu einer ebenso charakteristischen für die Zeit von 8 bis 1 Uhr gemietet war, wiewohl ferner ähnlichen Behandlung selbst dann für dringend erforderlich halten, wie ergöglichen Szene führte die Forderung der Regie die Saaltüren mit Eintritt der Polizeistunde geschlossen, wenn die Herren Richter der Straffenate des Reichsgerichts unter rung, für den Ausbau des Swakopmunder Hafens, der dortigen Mole uft. 880 000 art au bewilligen. auch kein Getränk mehr verabreicht wurde, und dem gleichen Umständen polizeilich aufgegriffen und in polizeiliche Be Die durch solche Prozedur ges handlung genommen würden. Gegen die widerspenstige Kommission hatte die Regierung den Major Gendarmen jenes von uns veröffentlichte Erkenntnis des fammelte praktische Erfahrung würde vielleicht Bauer von den Eisenbahntruppen zur Hülfe herbeigerufen. 23. bat Stammergerichts durch den Vorsitzenden der Versammlung näherung der reichsgerichtlichen Theorie an die Forderungen der Ge in Swakopmund einen Pier gebaut, weil die Mole total verfandet befannt gemacht war, das feststellt, daß unter solchen Um- rechtigkeit führen. ist. Während num die Regierung Geld für die Mole fordert, ständen die Polizeistunde für eine Versammlung feine Geltung plädierte der Major für einen Bier, der nach Lage der Dinge viel habe. Daraufhin beantragte der Vorsitzende der Versammi- Leg Heinze auf Reisen. Das Reichsgericht hatte bekanntlich nüßlicher sei als eine Mole. Als ein Geheimrat den Versuch lung, Genosse Thiel- Tempelhof, bei dem Gericht der dritten einen Verstoß gegen Rechtsnormen" darin gefunden, daß das machte, für die Mole noch eine Lanze zu brechen, wortete der Major, gestigt auf seine Fach- und Lotallenntnisse Gendarmeriebrigade Bestrafung des Gendarmen wegen Amts. Sittlichkeitsempfinden des berühmten normalen Menschen" nach wiederum mit einer Rede für den Pier. Die eine Thatiache ist all mißbrauchs. Dem Antragsteller ist jetzt folgender ablehnende seiner Ansicht in dem Erkenntnis des Landgerichts I fehlte, das die Herren Schneidt und Bäcker von der Anklage freisprach, durch diesen Gutachten für Mole oder Pier an Klarheit weit über: Die Bescheid zugegangen: Veröffentlichung einer Erzählung gegen§ 184 Str.-G.-B. verstoßen drei Millionen Mark, die die Mole schon gekostet hat, sind ins Meer zu haben. Tas Erkenntnis wurde aufgehoben. Dasselbe ehrende geworfen, und den jegt gebauten hölzernen Ladezungen droht der Schicksal teilte ein Erkenntnis des Landgerichts Berlin II. Das Holzwurm mit seiner furchtbaren Zerstörungskraft. Als Ausweg Reichsgericht wendete sich an Frankfurt a. D. Aber auch hier er bleibt eventuell, einen eisernen Bier zu bauen. Die Entscheidung folgte gestern Freisprechung. Lebt etwa der berüchtigte sittliche wurde vertagt. Normalmensch, der an freimütigen Darstellungen Anstoß nehmen soll, nur in der Phantasie des Reichsgerichts und in der von etwas angejährten Herren?

Eine Prämie auf Herabschung der Arbeitslöhne. Die Finangreformkommission trat gestern in die Spezialberatung der zur Zigarettensteuervorlage eingebrachten, die Einführung des Banderolensystems betreffenden Anträge ein. Von dem National­liberalen Held, dem nominellen Vater des die Staffelung ent­haltenden Hauptantrages, wurde dieser in allen Tonarten gepriesen. Der geringste ihm zugeschriebene Vorteil ist nach Held der, daß da durch eine Gefundung der Zigarettenindustrie herbeigeführt wird, so daß die Zigaretten nicht mehr nach der Ausstattung, sondern nach derQualität gehandelt werden. Den fast überschwenglichen Lobpreisungen der Rationalliberalen schlossen sich auch die Mitglieder des Zentrums und teilweise auch die Konservativen an.

Unfere Genossen v. Elm, Moltenbuhr, Schmalfeldt und Geyer führten nochmals alle schon in der ersten Lesung

Gerichts- Zeitung.

Schutz der Versammlungsfreiheit.

Ihre Beschwerde vom 29. Januar 1906 gegen den Gendarmen Gericke wird als unbegründet zurückgewiesen. Derfelbe war vom Landratsamt instruiert worden, daß auch öffentliche Versammlungen an die Polizeistunde in dem benutzten Lokal gebinden, und daß sie auf zulösen sind, wenn sie beim Eintreten der Polizeistunde noch nicht geschlossen waren. Als Gendarm war er bestimmungs­gemäß verpflichtet, den Anweisungen feiner Zivildienstbehörde unbedingt Folge zu leisten. Ob diese Anweisungen im einzelnen Falle Wegen Beleidigung eines unorganisierten Arbeiters. Zu dem rechtlich begründet waren oder nicht, tonnte unter diefer Spigmarke gestern von uns mitgeteilten Verhandlungs­er nicht übersehen, und ebensowenig war er in der Lage, bericht teilt uns der Werkmeister Graewert ergänzend mit, er habe sich im Augenblick vom Gegenteil des ersteren zu überzeugen, fast wörtlich ausgesagt: wenn ihm aus einer Zeitung das Urteil eines Gerichts, auf welches die tatsächlichen Verhältnisse möglicherweise gar nicht paßten, in aller Eile und ohne Garantie für die Richtigkeit des Artifels vorgelesen wurde. Es wird Ihnen anheimgestellt, sich mit Ihrer Beschwerde an die Zivildienstbehörde zu wenden. Der Gerichtsherr: gez. Schulte, gez.: von Eickstedt, Oberleutnant und Gerichts­Oberst und Brigadier. offizier.

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Ich habe den Schubert nicht schon längst entlassen, weil ich wußte, daß der Metallarbeiterverband dahinter stand und ich dem­felben keinen Vorschub leisten wollte. Eines Tages schickte ich den Sch. auf Montage, von welcher er angetrunken zurückkehrte, wes­wegen ich ihn nach Hause schickte, er meldete sich nun krant und nach seiner Genesung habe ich Sch. nicht wieder eingestellt."

Daß etwa Schubert ein Gewohnheitstrinker sei, hat er keines­wegs behauptet.