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Ausland. Schweden .

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nicht

Alaffe gewählt, in der ersten Klasse tommt ein Genoffe mit zwei Sülfsfaffengefeges. Der freisinnige" Abgeordnete Mugban Stimmen gegen einen Bürgerlichen mit drei Stimmen in die Stich enthielt sich der Stimme. wahl, ein zweiter Bürgerlicher erhielt eine Stimme. Die dritte Nunmehr schlug Trimborn vor, schleunigst, spätestens heute die Noch 7 Millionen für eine Rattenfalle". Bei Boden im Klasse ist jetzt völlig im Besitz der Partei. zweite Lesung zu beginnen. Die Sozialdemokraten bes schwedischen Nordland baut man feit einer Reihe von Jahren an In Webau und in Frohse( Provinz Sachsen ), fotie in antragten, zunächst den Interessenten Gelegenheit einer Festung, die nach der Meinung militaristischer Sachverständiger Groß- Rosen und Oberlangenöls( Schlesien ) wurde je ein zur Aeußerung zu geben und die Sigungen erst am 24. April bon außerordentlichem Wert für die Landesverteidigung sein Genosse gewählt. wieder aufzunehmen. Was für alle anderen Interessentenkreise soll. Die Sachverständigen hatten die Kosten ursprünglich Ein billiger Vorschlag. In Liebertwollwitz( Königreich Sachsen) als billig erachtet ist, vor der Einbringung des Entwurfs und auf im ganzen 4 Millionen Kronen berechnet, neuerdings hat hatten die Genossen den Schuldirektor Messerschmidt, der in der während aller Vorbereitungsstadien Gelegenheit zur Aeußerung jedoch das zur Prüfung der Frage eingesezte Bodenkomitee" Schule gegen die Sozialdemokratie losgezogen ist, eingeladen, in zu haben, müsse doch dem Mittelstand und Arbeiter herausgefunden, daß die Festungsbauerei nicht weniger al einer Bersammlung sein Herz über die gehaßte Partei auszuschütten. gegenüber wenigstens, soweit dies der Reichstag 19 Millionen tosten wird. 10 Millionen waren fan Der Herr erklärte sich dazu scheinbar bereit, da ihm aber offenbar in her hand hat, gewährt werden. Die gesamten Kommissionsmit betvilligt. Es fehlten also noch 9. Die Regierung begnügte bei der Geschichte nicht geheuer ist, so stellt er eine Reihe von Be­fich damit, in ihrem Budgetvorschlag 7 134 500 Stronen dingungen, deren schönste die folgende ist: glieder stimmten gegen diesen Vorschlag und setzten die zweite zu verlangen, dabon 1575 000 kronen für das Jahr 1907. Der Als Honorar verlange id) 1000 Mart, die Sie beim Königlichen Rejung bereits auf Montag an! Alle aus Arbeiterkreisen der verschiedensten Richtungen Staatsausschuß hieß diese Forderung einstimmig gut. Am Mittwoch Amtsgerichte oder auf hiesigem Gemeindeamte zunächst zu deponieren Botierung für den Regierungsvorschlag. In der Zweiten Stanner fand Verein überwiesen und müssen verwendet werden zu wirksamer Be- nahme ersucht das reicht vorab zur Klarstellung der Stellung der hat sich der Reichstag damit befaßt. Die Erste Kammer stimmte ohne hätten. Diese 1000 m. werden von mir dem hiesigen Vaterländischen eingelaufenen Petitionen haben um Ablehnung der Vorlage ge­beten. Der Scharfmacherverband hingegen hat um Ans cine längere Debatte statt. Die Sozialdemokraten waren fämpfung der Sozialdemokratie einmal, und dann zur Unterstützung bürgerlichen Parteien hin. die einzige Partei, die entschieden gegen auftrat. Genosse Christiernson bezeichnete die Festung demokratie irregeleitet und dann von derselben treulos im Stiche werden, wurde das Hülfskassenwesen auf dieselbe Lage den Vorschluy armer Arbeiterfrauen und Kinder, deren Versorger durch die Sozial- bürgerlichen Barteien hin. Durch Annahme der Vorlage, auf die wir noch später eingehen als Rattenfalle" und meinte, wenn der schwedischen gelassen worden sind. Armee einmal das Unglück zustoßen sollte, gefangen zu werden, zurückgeworfen, in der es sich vor 1869 in Preußen befand. iväre cs in Boden. Die Zweite Kammer nahm den Regierungs­Der Entwurf, wie ihn die Kommission gestellt hat, lautet wie vorschlag schließlich mit 169 gegen 36 Stimmen an. Die 7 Millionen folgt( die Aenderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind durch follen auf die Budgets der Jahre 1907, 1908, 1909 und 1910 ver­teilt werden. Ob dann die Festung nach Meinung der Militaristen wirtlich vollendet sein wird, ist recht fraglich.

Amerika.

Die organisierten Arbeiter und die Politit.

Eine Abordnung der American Federation of Labor"( Ameri­fanischer Arbeiterbund) wurde jüngst beim Präsidenten Roosevelt borstellig und beschwerte sich darüber, daß die Interessen der organi­sierten Arbeiter vernachlässigt werden. Mit richterlichen Einhalts­befehlen gegen Streifende würde Mißbrauch getrieben, das Acht­ftundengesez für Regierungsarbeiten würde oft verlegt und die Aus­schließungsbestimmungen gegen die Chinesen zugunsten von Sapita­listen sehr lag gehandhabt.

Roosevelt antwortete in einer wenig entgegenkommenden Weise und erklärte, daß er die Klagen der Arbeiter für unbegründet halte! Diese Antwort verstimmte bei den Arbeitern sehr, und es dauerte nicht lange, da sandte Roosevelt einen Brief an den Arbeiterbund mit dem Ersuchen, ihm eine Liste der Klagen und Gesezesüber­tretungen zuzustellen. Er versicherte zugleich, daß er den Be­strebungen der organisierten Arbeiter die größte Sympathie ent gegenbringe.

Jm amerikanischen Arbeiterbund sind, wie schon gemeldet, Stimmen laut geworden, eigene Kandidaten für den Kongreß auf­zustellen. Ein anderer Vorschlag, der mehr Aussicht auf Durch führung besitzt, ist der: unter den Kandidaten der alten Parteien eine Auswahl dahin zu treffen, welche zu unterstützen, welche zu bekämpfen seien. Wer sich als Arbeiterfeind bemerkbar mache, der folle natürlich keine Unterstützung erhalten, und man nimmt an, daß er dann auch nicht gewählt werden könne. Das ist die schon öfter angewandte, sehr beliebte, aber stets erfolglos gebliebene Politik der fonservativen Arbeiterführer, die von den sozialistischen Mitgliedern des Arbeiterbundes heftig bekämpft wird. Die Notwendigkeit, sich selbständig an der Politik zu beteiligen, wird immer dringender und ist durch den Erfolg der englischen Arbeiter noch mehr in den Vorder­grund gedrängt worden, wenn auch der alte Grundfab Seine( pofi­tive) Politik in den Gewerkschaften" im amerikanischen Arbeiter bunde noch zahlreiche Anhänger zählt.

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Parlamentarifches.

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Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Bersammlungsverbote in Preußen. Sehr wenig orientiert über ihre Befugnisse auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlungs- Sperrbrud fenntlich gemacht): rechts scheint die Polizeiverwaltung des guten vorpommerschen Städtchens Tribfees zu sein, wo in letzter Zeit sozialdemokratische Agitation das kleinstädtische Stilleben unangenehm gestört hat. Dem Einberufer der März- Protestversammlung ging folgender

utas zu:

Magistrat Tribsees .

Tribfees, den 18. März 1906.

Die von der hiesigen Zweigstelle des Verbandes der Maurer Deutschlands auf heute nachmittag 3 Uhr in das Holzsche Lokal hierselbst einberufene öffentliche Protestversammlung wird auf Grund des§ 10 Tit. 17 Teil II Allgemeinen Landrechts hiermit berboten, weil ausweislich des gestern hier verbreiteten Flug­blattes in dieser Versammlung schon wieder ein auswärtiger Agitator wie nach dem Thema:

Große Protestversammlung gegen das Dreiklassenwahlunrecht in Preußen. Tagesordnung:

Entwurf cines Gesetzes über die Hülfskaffen.

§ 1. Das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfstassen( Reichs­Gefeybl. 1876 S. 125, 1884 S. 54) wird aufgehoben. § 2. Jm§ 122 des Gesetzes über die privaten Versicherungs­unternehmungen( Reichs- Gesetzbl. 1901 S. 139) fallen die Worte: die auf Grund des Gesezes über die eingeschriebenen Hülfs­fassen vom 7. April 1876( Reichs- Gesezbl. S. 125) in der Fassung des Gesezes vom 1. ni 1884( Reichs- Gesezbl. S. 54) errichteten Kassen,"

fort.

Der§ 122 daselbst erhält folgenden zweiten Absatz:

Die beteiligten Landesregierungen fönnen bestimmen, daß und von welchem Zeitpunkt ab auch die im Abf. 1 bezeichneten, auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülfstassen den Vorschriften dieses Gesezes unterliegen, und die zur Durchführung der Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen."

§ 3. Die Vorschriften der Reichs- und Landesgesetze, die sich auf die eingeschriebenen Hülfskassen und deren Mitglieder beziehen, gelten für die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die zum Betriebe der Versicherung ihrer Mitglieder gegen Krankheit befugt sind, und für deren Mitglieder.

Die bürgerliche Revolution von 1848-1849 und das preußische Dreiklassenwahlsystem. Referent Dr. Maz" zweifellos anzunehmen ist in aufreizender Weise referieren wird, nachdem erst durch die am 21. Januar d. J. in eben demselben Lokale stattgehabte sozialdemokratische Protest- Jedoch sind die Mitglieder der im Absatz 1 bezeichneten Ver versammlung, in welcher gleichfalls ein auswärtiger Agitator eine ficherungsvereine von der Verpflichtung, der Gemeinde Kranken­Hegrede gehalten hat, die Gemüter der hiesigen nicht sozialversicherung oder einer nach Maßgabe des Krankenversicherungs­demokratischen Bevölkerung in Aufregung verfest worden sind, gesetzes errichteten Krantentasie anzugehören, nur dann befreit, durch solche fortgesetzten aufreizenden Reden auswärtiger fozial- wenn die Satzung außer den Bestimmungen des§ 75 des Kranken­demokratischer Agitatoren aber die öffentliche Ruhe und Ordnung versicherungsgesetzes den nachstehenden Anforderungen genügt: in hiesiger Stadt gefährdet erscheint.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Kluge

Herr Dr. Kluge dürfte von seinen Vorgesezten darüber belehrt werden, daß in Preußen so etwas wie ein Vereins- und Versamm­lungsrecht besteht:

In Gräbchen bei Breslau ist eine Versammlung verboten worden, weil das Lokal in sanitäts, sowie feuer- und sonstiger sicherheitspolizeilicher Hinsicht den Ansprüchen des Amts­vorstehers nicht genügt. Am 18. März fanden in dem Lokal mehrere öffentliche Versammlungen ungehindert statt.

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Preßprozeß. Der Redakteur der Fürther Bürgerzeitung", Genosse Zöllner, wurde wegen Beleidigung eines Gemeindes bevollmächtigten zu 1 Monat Gefängnis verurteilt.

Nachver steuerung der Ladenhüter Erbschaftsstener. Die Finanzreformlommission wurde gestern von der Mogel- Immer noch Nachspiele zum roten Sonntag. In Münster foalition mit einem ganz neuen Antrag zu dem, die Uebergangs- wurden drei Genossen aus Haltern vom Schöffengericht wegen Ber­bestimmungen enthaltenden§ 26 der Zigarettensteuervorlage überbreitung des Wahlflugblatts zu je 10 M. Geldstrafe verurteilt, rascht. Um mit einemmal reinen Tisch zu machen" wie held( natl.) obgleich die polizeilichen Zeugen fein stichhaltiges Belastungsmaterial erklärte, hat die Koalition alle Schwierigkeiten dadurch beseitigt, daß liefern konnten. Ebenso erging es zu Sandau ( Provinz Branden­sie den ganzen§ 26 über Bord wirft und dafür zu sehen be burg ) zwei Genossen aus Rathenow . Sie sollen angebliche Ent­antragt: heiligung des Sonntags mit je 10 M. büßen. Gegen beide Urteile ist Berufung eingelegt worden.

Freigesprochen wurde zu Merseburg ein Flugblatt­

Verkäufer und Händler haben die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes in ihrem Besize befindlichen Vorräte an Zigaretten­tabat, Zigaretten, Zigarettenhülsen und-Blättchen unter Angabe des verbreiter. Kleinverkaufspreises des Zigarettentabaks und der Zigaretten,

innerhalb acht

1. Der Beitritt darf von der Beteiligung an anderen Gesell­schaften oder Vereinen mur dann abhängig gemacht werden, wenn eine solche Beteiligung für sämtliche Mitglieder bei Errichtung des Versicherungsvereins durch die Sagung vorgesehen ist. Im übrigen darf den Mitgliedern die Verpflichtung zu Handlungen oder Unter­lassungen, welche mit dem Zwecke des Versicherungsvereins in keiner Verbindung stehen, nicht auferlegt werden.

2. Als Krankenunterstügung dürfen den Mitgliedern nur Krankengeld, ärztliche Behandlung, Arznei und andere Heilmittel, Verpflegung in einem Krankenhause sowie die geeigneten Mittel zur Erleichterung der ihnen nach der Genesung verbliebenen förper­lichen Mängel gewährt werden. Auch darf die Krantenunterstützung an Wöchnerinnen sowie eine Schwangerschaftsunterstützung gewährt und die Gewährung ärztlicher Behandlung, von Arznei und sonstigen Heilmitteln auf die Familienangehörigen der Mitglieder ausgedehnt werden. Den Hinterbliebenen verstorbener Mitgleder darf ferner eine Beihilfe gewährt werden, welche das Zehnfache der wöchentlichen Unterstüßung, auf welche das ver­storbene Mitglied Anspruch hatte, nicht überschreitet.

3. Zu anderen Zwecken als den in Nr. 2 bezeichneten Unters stützungen und der Deckung der Verwaltungskosten dürfen weder Beiträge von den Mitgliedern erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen des Versicherungsvereins erfolgen.

4. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrate dürfen nur voll­jährige und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Mitglieder angehören; auch dürfen nur solche Mitglieder im tretern der Mitglieder) ein Stimmrecht ausüben.

ſowie der Stückzahl der Sülfen und lättchen nach den Gandez Erdrosselung der freien Hülfskaffen und freie Bahu obersten Organe( Berſammlung von Mitgliedern oder von Ver­

dem zuständigen Steueramt anzumelden und Säßen § 2 zu versteuern. Ob die Waren in oder ausländischer Herkunft find, bleibt dabei unberücksichtigt. Die erfolgte Versteuerung wird durch Anbringung von Steuerzeichen an den Badungen fenntlich ge­macht. Gegen Sicherheitsbestellung ist die Steuer für eine Frist von drei Monaten zu stunden.

für Schwindelkaffen!

5. Wegen Ueberschreitung der Altersgrenze, über welche hinaus nach Bestimmung der Sagimg Mitglieder nicht aufgenomment werden, und wegen Veränderung des Gesundheitszustandes, von welchem nach Bestimmung der Sagung die Aufnahme abhängig ist, darf der Ausschluß nicht erfolgen.

Die Kommiffion zur Borberatung des Entwurfs eines Geseges über die Hülfstassen" beendete gestern ihre erste Lesung. Hatten im Plenum alle Barteien sich gegen das Gesez erklärt, so änderte sich das Trotzdem unsere Genossen Geyer, der diese Bestimmung als Bild in der Kommission von Sizung zu Sigung. Bekanntlich schlägt Wegen des Austritts oder Ausschlusses aus einer Gesellschaft ,, eine neue Brutalität zur Erdrosselung des Kleinhandels" bezeichnete, der Entwurf vor, da s Hülfstaffengesez aufzuheben und oder einem Vereine fönnen Mitglieder nicht ausgeschlossen werden, Singer, der namentlich gegen die Einführung des Prinzips der die Hülfskaffen als Vereine dem Geseze über die privaten Ver- wenn sie dem Versicherungsvereine bereits zwei Jahre angehört Nachbesteuerung in diese Steuergesetze protestierte, und Albrecht die ficherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 zu unterstellen. Die haben. Erfolgt ihre Ansschließung vor Ablauf dieser Zeit, so geschäftsschädigende Wirkung dieser Maßnahme scharf kritisierte, ließ Mehrheit der Kommission hielt es für ratsam, zunächst fest- haben sie mindestens Anspruch auf Erfatz des von ihnen be fich die Mehrheit dadurch nicht beirren, sondern nahm den Antrag, zulegen, welche Bestimmungen des Gefeßes über die privaten Ver- zahlten Eintrittsgeldes. den Miller Fulda( 3.) als eine weitgehende Milde bezeichnete, ficherungsunternehmungen für das Fortbestehen der Hülfskassen Die Befreiung von der Verpflichtung der Gemeindekranken an. Die Frist wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. unbedingt auszuschließen sind. Unsere Genossen Fräßdorf, versicherung oder einer nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wurde sodann auf Lesche und Stadthagen legten dar, daß der eingefchlagene errichteten strankenkasse anzugehören, ist ferner davon abhängig, Antrag Singers eine Redaktionskommission gewählt, welche die Be- Weg völlig ungeeignet zur Bekämpfung der Schwindellassen oder daß dem Versicherungsverein eine Bescheinigung gemäߧ 75 a schlüsse der zweiten Lesung einer Prüfung unterziehen und sobald zur Aufrechterhaltung oder Förderung der sozialen Zwecke der des Krankenversicherungsgesetzes erteilt ist, welche sich zugleich darauf fie materielle Abänderungen für notwendig erachten sollte, darüber Hülfstassen sei, dennoch würden sie sich an der Beratung und erstreckt, daß die Sazung dieses Vereins den Anforderungen des Bericht erstatten soll, um alsdann eventuell weitere Beschlüsse der Beschlußfaffung beteiligen und eventuell für die zweite Abs. 2 Nr. 1 bis o entspricht. Gesamtkommission herbeizuführen. Lesung Vorschläge zur wirklichen Bekämpfung der Schwindel-§ 3a.( Neu.) Versicherungsvereine der im§ 3 Abs. 1 bezeich

Die Befugnisse und die Verfassung der örtlichen Verwaltungs­stellen( Abteilungen, Zweigvereine) werden durch Statut geregelt. § 3c.( Neu.) Die§§ 11, 12 und 115 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen finden auf die in diesem Ge­setze genannten Kassen keine Anwendung.

Hierauf wurde in die zweite Beratung der Kommissionsbeschlüsse tassen stellen. Dementsprechend handelten sie. Die Annahme, neten Art, deren Leistungen sich innerhalb der in§ 3 Abs. 2 Nr. 2 erster Lesung zu der Erbschaftssteuer und den dazu gestellten daß die bürgerlichen Barteien ihren im Plenum geäußerten Dar- bezeichneten Grenzen halten, find, sofern nicht auf ihren Antrag von neuen Anträgen eingetreten. Sozialdemokratischerseits ist der schon legungen entsprechend, die Hülfskaffen vor Willfür schüßen würden, der Aufsichtsbehörde anders bestimmt wird, als fleinere Vereine in der ersten Lesung gestellte Prinzipalantrag auf Versteuerung der wurde durch ihre Stellung gründlich zerstört. Von Sigung(§ 53 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen Nachlaßmasse mit einigen Aenderungen wieder eingebracht und dazu zu Sigung offenbarer wurde, daß der Zweck des Gesetzes im vom 12. Mai 1901, Reichs- Gesetzblatt S, 139) anzuerkennen. für den Fall der Ablehnung der Eventualantrag, der sich den Sinne der bürgerlichen Parteien feineswegs auf Schutz gegen§ 3b.( Neu.) Die Kasse fann für bestimmte Bezirke örtliche Kommissionsbeschlüssen im Prinzip anschließt, aber die Steuer auf Schwindelfassen gerichtet ist, sondern auf Erdrosselung der Verwaltungsstellen( Abteilungen, Zweigvereine) errichten. Ehegatten und Kinder ausdehnt, auch im Prinzip der Progreffion Ifstassen und daß das Gesetz eine Um arbeit zur Ver weiter geht wie der Regierungsvorschlag und die Kommissions- nichtung des Restes von Selbstverwaltung der beschliffe. Dristrantentassen sein soll. Nur einige Punkte mögen Begründet wurden unsere Anträge in eingehender Weise vom zur Illustrierung des Vorgehens der Mehrheit angeführt werden. Genossen Bernstein und vom Genossen Singer gegen die An- Die sozialdemokratischen Mitglieder der Kommission, insbesondere griffe von allen Seiten energisch verteidigt. Lesche, legten dar, daß eine Reihe Schwindeltassen also operieren: Bemerkenswert sind die Aeußerungen der Konservativen Dietrich zunächst lassen sie sich die Bescheinigung aus§ 75a des Kranken­und Graf Kanit, die eifrig bestrebt sind, die Erträgnisse aus Versicherungsgefeßes geben; dann ändern sie die Statuten zum diesem Gesetz möglichst herunter zu drücken. Dietrich äußerte sich gunsten der Mitglieder; man müsse in solchen Fällen die Be­dahin, daß die Kommiffion ja, einen erheblichen Vorrat fcheinigung wieder zurücknehmen können. Die Mehrheit anerkannte an Steuern" beschafft habe und Graf Kaniz, der das Erbschafts - diesen Uebelstand, lehnte aber einen auf Beseitigung dieses steuergesetz als Rotbehelf" bezeichnet im Gegensatz offenbaren Schwindelmanövers abzielenden Antrag ab. Dr. Beder, der es das Rückgrat genannt hatte, trat lebhaft für Vorsitzende, Zentrumsabgeordneter Trimborn, bertröstete seinen Antrag ein, die Steuer von 4 Proz. auf 3 Proz. herab- auf die zweite Lesung! Ferner: die sozialdemokratischen Mitglieder zusezen. Auch Herold vom Zentrum will den Ertrag der Erb- wiesen darauf hin, daß insbesondere nach Erlaß des Privat­schaftssteuer nach Möglichkeit herunter drücken. Es entfuhr ihm im versicherungsgefezes die Uebersicht über das, was Rechtens sein soll, Eifer des Gefechts das Geständnis, daß das Kompromiß in der so unübersichtlich sei, daß niemand die Tragweite der einzelnen ersten Lesung fast ohne Ueberlegung in eineinhalbstündiger Vorschriften übersehen könne. Es möge doch die Regierung vor Beratung zustande gefommen sei.

Der

§ 3d.( Neu.) Die Versicherungsvereine im Sinne des§ 3a dieses Gesetzes haben einen Reservefonds im Mindestbetrage der durchschnittlichen Jahresausgabe der lebten fünf Rechnungsjahre an­zusammeln und erforderlichenfalls bis zu dieser Höhe zu ergänzen. So lange der Reservefonds diesen Betrag nicht erreicht, ist dents selben mindestens ein Zehntel des Jahresbetrags der Mitglieder­beiträge zuzuführen.

§ 3e.( Neu.) Eine Vereinigung mehrerer Kassen zu einem Verbande behufs gegenseitiger Aushülfe im Sinne des§ 46 Ziffer 1 bis 4 des Krankenversicherungsgesetzes, fann unter Zustimmung der Generalversammlung der einzelnen Kaffe und auf Grund eines schriftlichen Statuts erfolgen. § 4. Versicherungsunternehmungen, die beim Infrafttreten Beginn der zweiten Kommissionslesung ein Normalstatut vorlegen. Dieses Gesetzes auf Grund des Gesetzes über die eingeschriebenen Abg. Trimborn vertröstete auf solch Normalstatut nach Schluß Hilfskassen oder beim Infrafttreten einer für sie gemäߧ 2 Abs. 2 der zweiten Kommissionslesung! erlassenen Bestimmung als auf Grund landesrechtlicher Vorschriften Dabei wimmelt der Entwurf von technischen Unzuträglichkeiten, errichtete Hilfslaffen zum Geschäftsbetriebe befugt sind, bedürfen zur Die Budgetkommiffion beendete gestern die Borberatungen des Untlarheiten und Unsicherheiten, wie sie beffer ein auf Betätigung Fortfeßung ihres Geschäftsbetriebs in den bisher durch die Zulassung Etats. Am Dienstag soll die Vorberatung des Militärpensions- bon Behördenwillkür und Gründung von Schwindel- gestatteten Grenzen feiner Erlaubnis nach Maßgabe des Gesetzes tassen abzielendes Gesetz nicht schaffen könnte. gefezes beginnen.

Zu einer Abstimmung kam es noch nicht, da um 1 Uhr noch fünf Redner eingetragen waren. Die Fortsetzung der Beratung er folgt am Dienstag.

Hus der Partei.

Gemeinderatswahlfiege. In Thaldorf bei Querfurt ( Provinz Sachsen ) wurden je ein Genosse in der dritten und in der zweiten

über die privaten Versicherungsunternehmungen.

Die Karten der Mehrheit wurden in der gestrigen Sißung§ 5. Die einer Versicherungsunternehmung als eingeschriebener offen gelegt. Die Sozialdemokraten beantragten, das Hülfskaffen- Hilfstasse auf Grund des§ 75a des Krankenversicherungsgesebes gesetz bestehen zu lassen und lediglich§ 36, der die Knapp ausgestellte Bescheinigung fann widerrufen werden, wenn die Ver. fchaftstassen und soustigen rüdständigen landesgesetzlichen sicherungsunternehmung den in den Bestimmungen des§ 3 Abs. 2 Staffen aufrecht erhält, zu streichen. Die Kommission stimmte gegen Nr. 1 bis 5 gegebenen Voraussehungen nicht mehr entspricht und der die Sozialdemokraten indes für Aufhebung des gesamten Auflage der Aufsichtsbehörde, diesem Mangel abzuhelfen, innerhalb