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Mrfte sich allerlei unzutreffendes Material auf den BezirlSkonnnandoS ansammeln. Schadet nichts l Die Gesinnungsschnüffelei darf deshalb nicht eingestellt werden, denn wie sollte sich sonst die Furcht bannen lassen, daß der Staat einmal durch sozialistisch denkende Soldaten schweren Schaden erleiden könnte_ Der Beruf der Presse. Der bekannte Rechtslehrer Professor Kohler beschäftigt sich in einemEhre und Beleidigung" betitelten Aufsatz desArchivs für Strafrecht" mit der Vcrsagung des Schutzes, den der§ 193 des Strafgesetzbuches(Wahrnehmung berechtigter Interessen) bei Be- leidigungen gewährt. Die Presse hätte, führt er aus, ebenso wie Lehrer und Anwälte ihren Beruf, und zu diesem Berufe gehöre es, Mißstände zu rügen. Es sei unrichtig, dem Redakteur den Schutz des Z 193 zu versagen, wenn ihn die gerügten Uebelstände nicht selbstberührten". Sie berübrten ihn ebenso, wie etwa den Syndikus eines Vereins solche Dinge, die seinen Verein schmälerten. wenn sie auch den Syndikus nicht persönlich beträfen. Welchen anderen Beruf", fragt er, sollte sonst die Presse haben? Etwa die Neugierde zu befriedigen, etwa zu unterhalten, etwa theoretische Ansichten zu vertreten? Nein, die Presse hat den Beruf, die praktischen Interessen der Nation und damit der Mensch- heit nach allen Richtungen hin zu fördern. Mißstände hervor- zukehren lind Ideen zu verbreiten, welche die Welt in ihrer Kultur- arbeit fördern sollen.... Der Beruf der Presse wird vom Reichs- gericht verkannt, wenn es annimmt, das Recht der Presse fei nichts anderes als das Recht der freien Aeußerung. Eben so gut könnte man sagen, das Recht des Anwalts sei nichts anderes als das Recht der freien Aussprache; in der Tat Handell es sich um Zweck und Ziel der Aeußerung, und dieses ist im einen Falle ebenso berechtigt wie im anderen. Dazu kommt, daß die Tätigkeit der Presse ebenfalls beruflich ausgeübt wird, also nicht etwa gelegentlich, in vereinzelten Fälle», sondern in regelmäßiger zielbewußter Arbeit, welche ein ganzes Menschenleben ausfüllen kann, und den Mann der Presse zwingt, Stellung zu nehmen und auch da tätig zu sein, wo etwa Neigung und persönliches Behagen schweigen müssen."_ Einen unangenehmen Prozeß hat der Kommerzienrat G rubel, nasionalliberaler Abgeordneter zum golhaischen Landtage, mit dem Redakteur Walter vomGothailchen Tageblatt" auszutragen. Der Prozeß begann am Freitag vor dem Schöffengericht zu Gotha  . Walter hat in seinem Blatte von Grübel behauptet, daß er den Thüringer Weberverein, dessen Leiter er ist. nach außen zwar alsW o h l- tätigkeitsverein ausgegeben, ihn aberfiir seine politischen wecke mißbraucht habe. Ferner soll sich Grübel des un- auteren Wettbewerbes in den Anpreisungen der Erzeug- Nisse des Webervereins und des Betruges unter Zuhülfenahme deS Namens der Kaiserin schuldig gemacht haben. Die Be- schuldigungen Walters, die fast ein Jahr lang erhoben wurden, ohne daß Abg. Grübel dagegen etwas unternahm, erregten in ganz Thüringen   großes Aufsehen. In der Verhandlung erklärte Walter, er wolle den Wahrheitsbeweis. antreten. Behufs Beschaffung von Akten über einen anderen Prozeß, in dem der Kläger   vor einigen Jahren verwickelt war, wurde die Verhandlung auf den 27. April vertagt._ Ein LandfriedenSbruch-Prozeß auS Anlaß der Aussperrung auf der R o st o ik e rNeptun"- Werft beschäftigte das mecklenburgische Schwurgericht zu Güstrow  . Am Spätabend deS 6. Februav waren in dem durch den breiten Unterlauf der Warnow von Rostock   getrennten Orte Gehlsdorf vier auf der ,.Neptun"-Werft alsArbeitswillige" beschäftigte Kupfer- schmiede auf ihrem Rückwege von einem Restaurant von angeblich 12 15 Personen überfallen und mißhandelt worden, wobei einer der Kupferschmiede mehrere Messerstiche in den Rücken erhalten haben will, so daß er 12 Tage arbeitsunfähig gewesen sei. Die sofort eingeleitete gerichtliche Untersuchung erstreckte sich auf eine größere Anzahl der Rostocker   Ausgesperrten, von denen 8 in Unter- suchungshaft genommen wurden, während Anklage auf Land- friedensbruch im ganzen gegen zwölf Personen erhoben wurde. Angeklagt war eine Anzahl Ausgesperrter, die in dem betreffenden Restaurant mit denArbeitswilligen" gesprochen und dann das Lokal kurz vor dem Weggange der vier Ueberfallenen verlassen hatten. Die Unterhaltung hatte, wie die vier Arbeitswilligen selbst bezeugten, keinen feindseligen Charakter getragen; man hatte sich getrennt, nachdem die Arbeitswilligen versprochen hatten, die Arbeit niederlegen zu wollen. Gleichwohl wollten die Ueberfallenen in mehreren ihrer Angreifer verschiedene der Aus- gesperrten erkannt haben, die vorher mit ihnen in dem Restaurant gewesen waren. Die Angeklagten gaben ihre Anwesenheit bei der in der Wirtschaft gepflogenen Unterhaltung zu, bestritten jedoch entschieden jede Beteiligung an dem Ucberfall; sie seien nach der Unterredung, soweit sie in GehlSdorf selbst wohnten, in ihre Wohnungen gegangen, während die Rostocker, da die Dampffähre nach ViU Uhr abends nicht mehr fuhr, sofort den zweistündigen Fußmarsch nach Rostock   angetreten haben wollen. Der Verteidiger loies sehr eingehend hin auf die vielen Widersprüche zwischen den Aussagen der Belastungszeugen vor Gericht einerseits und in den Protokollen der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungs- richters andererseits. Das Gericht berief telegraphisch   den Rostocker Ersten Staatsanwalt; derselbe konnte zur Beseitigung der Wider- sprüche in den Protokollen nichts vorbringen, erklärte jedoch auf Befragen des Verteidigers, daß bei Ausstellen des �inen fraglichen Protokollsinfolge der Eile wohl ein Irrtum unterlaufen sein könne" und daß speziell Namensverwechselungen zwischen einigen der Angeklagten vorgekommen zu sein scheinen. Die Verteidigung konnte weiter eine ganze Reihe von Zeugen vor- führen, welche den von den Kupferschmieden am meisten belasteten Tischler Türk als einen durchaus ruhigen besonnenen Mann darstellten. In dieser Beziehung mußte der von der Staatsanwaltschaft als Belastungszeuge geladene Direktor Barg von derNeptun"-Werft selbst erklären, daß ihm Türk als derzeitiger Vorsitzender des Arbeiterausschusses als besonnener ruhiger Arbeiter bekannt sei, dem er Gewalttätigkeiten nicht zu- traue. Der Staatsanwalt räumte ein. daß die Beweisaufnahme die Anklage in vielen Punkten erschüttert habe und daß er sich ge- zwungen sehe, gegen sechs dev Angeklagten selbst Freisprechung zu beantragen. Aber gegen die übrigen sechs halte er die Anklage auf- recht; allerdings hätten selbst die Belastungszeugen nicht behauptet. daß sich Zwei dieser sechs unter den Angreifern befunden hätten. aber sie wären nach seiner Ansicht doch dabei gewesen, weil sie zu- gegeben hätten, zusammen mit den anderen Rostockern den zwei- stündigen Heimmarsch gemacht zu haben. Hätten sie nicht im voraus den Ueberfall geplant, j'o hätten sie zweifellos um �11 Uhr die letzte Dampffähre benutzt, um den beschwerlichen Fußmarsch zu ver- meiden!! Der Staatsanwalt wollte selbst in Ansehung der Aus- spcrrung allen Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt wissen. Aber die Geschworenen verweigerten in ihrem Wahrspruche dem Tischler Türk die mildernden Umstände. Infolgedessen lautete gegen den Tischler T. das Urteil auf 1 Jahr und 3 Monate I u ch t h a u s. Drei weitere Augeklagto wurden zu 1 Jahr resp. zwei zu je 5 Monaten Gefängnis verurteilt. /iuslatut. Frankreich  . Die Reform der Kriegsgerichte ins Wasser gefallen. Paris  , 7. April.<Eig. Bericht.) Die klerikale Offiziersclique de- monstriert weiter. Gestern sind wieder von zwei Kriegsgerichten Offiziere freigesprochen worden, die sich geweigert hatten, bei In- venturaufnahmen den Zivilbehörden gegen die revoltierenden Kleri- kalen beizustehen. Um so eigentümlicher ist der Beschluß der Regierung und ihrer Majorität: die mit viel Lärm angekündigte Reform der Kriegsgerichte in der Versenkung verschwinden zu lassen! Zwei Tage lang hat die Kammer über allerhand belanglose Gegenstände debattiert, so z. B. über den Schutz der nationalen Sardine, und schließlich hat sie sich auf Dienstag vertagt, ohne daß man auch nur ein Sterbenswörtchen von den Kriegsgerichten hätte verlauten lassen. Es läßt sich aller- dings nicht leugnen, daß mit einigen Gelegenheitsparagraphen nicht viel getan wäre. Würde man die von Militärpersoncn be- gangenen gemeinrechlichen Delikte sowie den Ungehorsam gegen die Anordnungen der Zivilbehörden den ordentlichen biirger- lichen Gerichten zuweisen, so wäre das wohl einleuchtend logisch und daneben noch eine Demonstration gegen die Offizierskaste, aber in den wichtigsten der vorliegenden praktischen Fälle ohne Bedeutung; denn die militärischen Jnsubordinationsvergehen blieben immer noch den Kriegsgerichten vorbehalten. Die von der Regierung in den letzten Tagen angenommene Klausel, daß die Kriegsgerichte gehalten sein sollten, ihre Urteile zu begründen, wäre nicht imstande, die Opposition der Militärrichter zu beeinträchtigen. Und dabei bliebe immer noch der Widersiim bestehen, daß der Kricgsminister ans administrativem Wege Strafen verhängen könnte, die den Freispruch der Richter taisäcklich aufheben. Die besondere Militärgerichtsbarkeit ist eben ein Unsinn und eine Unredlichkeit, sofern daneben die un- beschränkte disziplinäre Gewalt des Kriegsministers besteht, die über den Angeklagten wie über seine Richter schalten kann. Die einzige Lösung dieser das Prozeßverfahren wie das materielle Recht berübrenden Schwierigkeit wäre wohl. Disziplinargewalt und Strafrecht genau allseinanderzuhalten und unter Aufhebung der ständischen Militärgerichtsbarkeit die Konipetenz der bürgerlichen Gerichte möglichst zu erweitern. Jedenfalls sind die Aufgaben, die sich in dieser Hinsicht der Gesetzgebung stellen, sehr kompliziert und es ist begreiflich, daß man davon abgesehen hat. den jetzigen Zustand durch ein paar überhastete Notbestinunungen noch mehr zu verwirren. Aber nachdem sich die Majorität und die Regierung einmal für eine Reform auf diesem Gebiete erklärt hatten, wäre wohl ein Beschluß, der den künftigen Gesetzgebern den Weg gewiesen hätte, immerhin besser am Platze gewesen als das stille Begräbnis, das den Reaktionären ein vergnügtes Schmunzeln entlockt. Zwistigkeiten im französischen   Kabinett. DerEclair" behauptet, daß zwischen dem Arbeitsminister Barthou und den Ministern Clömenceau und Thomson wegen der gegen die Staatsingenienre eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung ein scharfer Zwist ausgebrochen sei, da drei dieser Staatsingenieure in der radikalen Partei mächttge Beschützer haben; es sei infolge dieser Angelegenheit im letzten Ministerrat zu heftigen Auftritten gekommen. Gegen den Arbeitsminister wird u. a. der Vorwurf erhoben, daß er die Ein- leitung der gerichtlichen Untersuchung verlangt habe, bevor der von ihm eingesetzte technische Ausschuß seine Enquete beendet hatte. Italien  . DaS Sotm» für den Reptilienfonds. Rom  , 7. April. Mit 224 gegen 78 Stimmen hat die Kammer gestern die TageS- ordnung T u r a t i für die Unterstellung des Reptilienfonds unter die parlamentarische Kontrolle abgelehnt. Die schöne Legende, nach der Sonnino ein neues Regime der politischen Ehrlichkeit einführen sollte, ist somit endgültig zu Grabe getragen worden. Außer der äußersten Linken stimmten nur noch einige Eingänger der verschiedenen bürgerlichen Fraktionen für die Tagesordnung Turati. Und gerade dieseschöne Tat der Ehrlichkeit" die Abschaffung des Reptilien- sonds war Herrn Sonnino schon so hoch angerechnet worden, daß sie als der Hauptgrund erschien, um den Ministerialismus unserer Parteifraktton zu rechtfertigen! SoziaUd* Behördliche Brkämpfungei» des Kampfes gegen Alkoholmißbrauch. In Worten wird von den verschiedensten Behörden der Kampf gegen den Alkoholmißbrauch als notwendig und zweckmäßig ge- pnesen. Die Taten mancher Behörden erweisen sich aber als Hemmungen des Kampfes gegen den Alkoholteufel. Uns wird hier- über aus Königsberg berichtet: Vor einigen Jahren wurde in Königsberg   unter der Mitwirkung derSpitzen der Behörden" eine Zentrale zur Bekämpfung des Alkohols gegründet. Die Frau Oberpräsident von Ostpreußen   und der Herr Polizeipräsident von Königsberg   fühlten sich be- sonders dazu berufen, den Kamps gegen den Alkoholmißbrauch auf- zunehmen. Von einem wirksamen Vorgehen derhohen Herr- schasten" ist nichts zu spüren; man hat vielmehr bisher den Gast- Wirten allerlei Steine in den Weg gelegt, damit aber nichts erreicht. Inzwischen gründeten die Arbeiter einen Abstinenten- verein und mieteten ein Lokal, in dem sie ein Lesezimmer ein- richteten und auch Versammlungen abhielten. Da Sozialdemokraten die Führung übernommen hatten, so erfreute sich der Abstinenten- verein bald der liebevollen Fürsorge der Polizei. Und der Polizeipräsident al» Mitglied der Zentrale zur Be- kämpfung des MoholS bekam eS fertig, den Abstinenten das Abhalten von Versammlungen zu unter- sagen. Es wurde angenommen, daß die Türen des Ver- sammlungslokals nicht nach außen aufgeben und der Zugang zum Versammlungsraumnicht feuersicher" sei, deshalb könne das Ab- halten von Versammlungen nicht gestattet werden. Dabei gehen alle Türen außer einer Eutrcetür nach außen auf; ebenso ist der Aufgangfeuersicher". Drei Monate hindurch waren Versammlungen abgehalten worden, ohne daß ein Schaden eingetreten wäre. Dem Arbeilerabstinentenverein ist jetzt durch das Eingreifen der Polizei die Möglichkeit genommen, die Arbeiter über die Schädlichkeit des Alkohols aufzuklären. Und das, trotzdem der Polizeipräsident Mit- glied der Zentrale zur Bekämpfung deS Alkoholmißbrauchs ist. Der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs ist nun auch die städtische Verwaltung entgegengetreten. Auf die Petition des Abstinentenvereins hin hatten die Stadtverordneten dem Verein eine einmalige Beihülfe von 299 M. bewilligt. Ein bürgerlicher Arzt und ein Jurist hatten überzeugend nach- gewiesen, daß die Stadt für derartige Zwecke Gelder bewilligen müsse. Anders dachte der Magistrat. Er ließ durch die Polizei feststellen", daß der Vorsitzende des Verein« ein Sozial­demokrat sei. Weiter machte die Polizei die furchtbare Eni- deckung, daß im Lesezimmer des Abstinentenvereins neben anderen lesenswerten Schriften auch sozialdemokratische Zeitungen ausliegen. Und nun folgerte der Magistrat, daß es sich um einen sozialdemokratischen Verein handele, der unmöglich mit städtischen Mitteln unterstützt werden könne. Er trat deshalb dem Antrag der Stadtverordneten nicht bei, sondern ersuchte diese, ihren Beschluß rückgängig zu machen. Die braven Stadtväter gehorchten auch und der warmherzige Jurist und Arzt, die damals für die Be- willigung der 299 M. eingetreten waren schwiegen. Eine allein wirksame Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs, so- weit er weitere Kreise umfaßt, deren schlechte Ernährung«- und Wohnverhältnisse zur Betäubung durchs Alkohol oder Fusel führen, kann lediglich durch die Arbeiter selbst geführt werden. Daß Be- Hörden in der geschilderten Art der Bekämpfung des Alkohol- teufels entgegentreten, muß mit aller Entschiedenheit von allen verurteilt werden, die, ohne für volle Abstinenz einzutreten, der Fuselpest als einem wirtschaftlichen Uebel entgegenwirken. Freilich ist das fuselfreundliche Verhalten von Behörden, die die bestehende Gesellschaftsordnung so wie sie ist verteidigen, konsequenter als ein behördlicher Antialkoholkampf, der die in den Mängeln der Gesellschaftsordnung wurzelnden Ursachen des Alkoholismus un- berührt lassen will._. Mcrkbüchlein über Invalidenversicherung. Der Vorstand derLandeS- Versicherungsanstalt Berlin   hat eine 8 Oktav-Dnickseiten umfassende usammenstellung der wichttgsten Bestimmungen zur Durchführung der nvalidenversicherung herausgegeben, die im Laufe dieses Monats an sämtliche Haushaltungen, Geschäfte und Lokale Berlins   verteilt werden soll. Das Büchlein enthält die wichtigsten Bestimmungen über die Fragen: wer muß versichert werden? wie und wann hat die Versicherung zu erfolgen? Marken welcher Klasse sind zu kleben? wie ist die Ouittungskarte auszustellen? und: wer ist zur freiwilligen Versicherung berechttgt? Das über diese Frage wissenswerteste ist in leicht faßlicher, zuverlässiger Weise dargestellt. Eine derartige Verbreitung zur Ergänzung der leider noch vielfach sehr lückenhaften Kenntnisse über das notwendigste aus der JnvalidenversicheruugS- Gesetzgebung ist eine durchaus anerkennenSiverte Einrichtung. Die Versicherungsanstalt weist in dem Merkbüchlein noch ausdrücklich daraus hin, daß der Vorstand der Landesversicherungsanstalt(Am Köllnischen Park 8) bereit ist, in Zweifelsfällen Auskunft zu erteilen. GericKts-Deining. Fürst Kotschoubey endgültig verurteilt. Die Pvügel- affäre des russischen Fürsten Kotschoubey, durch seine Heirat mit der Herzogin Dorothee ein naher Verwandter lfes Zaren, hat nunmehr durch die endgültige Verurteilung des Fürste» ihre Erledigung gefunden. Wie noch erinnerlich sein wird, miß- handelte Fürst Kotschoubey im Dresdener HotelEuropäischer Hof" den dort angestellten Portier Möller durch Fußtritte derart, daß dieser eine dauernde Schädigung an seiner Gesundheit davontrug. Der Fürst wurde zu der bekannten niedrigen Strafe von 1999 Mark verurteilt, weigerte sich aber, den gemitzhandclten Portier irgendwie schadlos zu halten, so daß dieser gegen den Prügelfürsten eine Zivil- klage auf Zahlung einer Rente anhängig machte. Das Landgericht verurteilte daraufhin den Fürsten   Kotschoubey mit Berücksichtigung des dauernden Schadens, den der Portier durch die fürstlichen Fuß- tritte davongetragen hat, auf esne gewisse Reihe von Jahren zur Zahlung einer jährlichen Rente von 2699 Mark. Da aber der Ge- schädigte für sein ganzes Leben außerstande ist, schwerere Arbeiten zu verrichten, so stellte der Portier den Antrag, die ihm zuerkannte jährliche Rente auf seine ganze Lebenszeit auszudehnen. Das Gericht ist nunmehr diesem Antrage billigevweise nach- gekommen und hat den Fürsten Kotschoubey zur Zahlung einer lebenslänglichen Rente verurteilt. Die letztere beträgt bis zum 5 5. Lebensjahre jährlich 1529 Mark, also für 25 Jahre(der Portier steht jetzt im 39. Lebensjahre) 3L999 Mark. Vom 55. Lebensjahre ab beträgt die Rente jährlich rund 1913 Mark und vom 69. Lebensjahre 5 9 6, 6 9 M a r k. Da der bedauernswerte Portieri noch immer unter den Folgen der ihm widerfahrenen Mißhandlungen steht und stets neue unvorhergesehene Komplikationen hinzutreten können, so ist Fürst Kotschoubey außer- dem noch verurteilt worden, für jeden weiteren Schaden aufzu- kommen. Die von ihm derzeit hinterlegte Sicherheit von 19 999 Mark verbleibt infolgedessen im Besitz des Dresdener Landgerichts. Die Anstiftung zu Unregelmäßigkeiten als Entlassungsgrund. Die Verkäuferin Anna L. war von ihrem Chef, dem Kaufmann Bernstein, ohne Jnnehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ent- lassen worden, weil sie das 15jährige Lehrmädchen Bertha Schulz veranlaßt hatte, dreiviertel Meter Seidenband und ein Paar Stqümpfc aus dem Geschäft zu entnehmen, ohne vorher dem Chef von der Entnahme Mitteilung zu machen. Die Entlassene machte am Sonnabend eine Restforderung von 139 M. vor der ersten Kammer des Kaufmannsgerichts geltend. Sie gab von dem in Betracht kommenden Vorfall eine von den Angaben des Beklagten wesentlich abweichende Darstellung. Danach wollte sie mit der Zeugin Schulz am Sonnabend zum Ball gehen. Die Sch. bemerkte. ihr Kleid sähe so kahl aus, worauf sie ihr riet, sie möge sich Band zu einer Schleife abschneiden, sie könne es sich ja Ende des Monats abziehen lassen. In derselben Weise vcranlaßte sie die Zeugin zur Entnahme der Strümpfe. Die Absicht, die Zeugin zur heim- lichen Wegnahme zu veranlassen, habe ihr dabei ganz fern gelegen. Sie hätte es bestimmt am Montag dem Chef gemeldet, wenn ihr dieser nicht zuvorgekommen wäre. Das Kaufmannsgericht wies die Klägerin mit ihrer orderung ab. Der Beklagte war zuü sofortigen Entlassung e r e ch t i g t. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin die Absicht hatte, die Zeugin Sch. zu einer heimlichen Entwendung an- zuhalten. Aber schon die Tatsache, daß die Klägerin die Zeugin zur Entnahme der Sachen veranlatzte, ohne mit ihr über Preis und Zahlung zu sprechen, und ohne dem Geschäftsbrauch gemäß dem Chef von der Entnahme sofort Mitteilung zu machen, charakterisiere sich als eine grobe Unregelmäßigkeit. Als verschärfend kommt noch hinzu, daß die Klägerin als ältere Angestellte die Per- pflichtung, auf das junge Lehrmädchen erziehlich einzuwirken, durch ihre Handlungsweise gröblich außer acht ließ. Ein Schwindel per Telephon, durch den mehrere Geschäftsleute erheblich geschädigt wurden, war von dem vorbestraften Adolf Herzog in Gemeinschaft mit dem gleichfalls vorbestraften Sigmund Schreiber in Szene gesetzt worden. Aus dem Unter- suchungsgefängnis wurden beide der vierten Straflammer des Land- gerichts I vorgeführt, um sich wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im strafschärfenden Rückfalle zu verantworten. Die letzte Strafe des Herzog betrug 2 Jahre Zuchthaus, während Schreiber zuletzt mit einem Jahre Gefängnis bestraft wurde. Zur Anklage standen acht Fälle eines sehr geschickt inszenierten Telephonschwindels. Eines Tages erschien in einem Zigarrengeschäft an der Ecke der Rathenowerstraße ein besser gekleideter Mann und kaufte Zigarren. Er verwickelte den Inhaber in ein Gespräch, welches sich ziemlich weit ausdehnte. Plötzlich klingelte das Telephon, welches sich in einem kleinen Verschlag des Ladens befand. Es meldete sich ein Dr. S t e i n, der eine Bestellung auf mehrere Kisten Zigarren auf. gab. Da der Besteller sehr undeutlich sprach, nahm das telephonisch- Gespräch längere Zeit in Anspruch. Als der Geschäftsinhaber wieder in den Verkaufsraum zurückkehrte, war der gesprächige Kunde verschwunden und mit ihm die Ladenkasse. Anfänglich nahm man nur einen einfachen Ladendiebstahl an, erst als mehrere Fälle zur Anzeige gelangten, daß einDr. Stein" eine Bestellung aufgab, während der gerade im Laden befindliche Kunde die Laden- lasse stahl, schloß man auf das Zusammenarbeiten zweier raffinierter Gauner. Eines Tages bemerkte der zuerst geprellte Geschäfts. inhaber dengesprächigen Kunden" auf der Straße. Er bcnach. richtigte den Kriminälschutzmann Z i p p, der die beiden Schwindler gerade in dem Augenblick festnahm, als sie ihren Trick von neuem anwenden wollten. Es waren dies die beiden Angeklagten. Der Staatsanwalt beantragte in Anbetracht des überaus gemeingefähr- lichen Treibens der Angeklagten gegen Herzog 3 Jahre Zuchthaus  , gegen Schreiber 2 Jahre Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte bezüglich des letzteren dem Antrage des Staatsanwalts gemäß, aber! gegen Herzog mit Rücksicht auf sein hartnäckiges Leugnen auf 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus  , 5 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht« Sewerkfckaftlicdes. Ein neuer christlicher Verrat. Zu der Einführung des Zweistuhlsystems in Aachen   wirb uns noch geschrieben: Jahrelang hat der christliche Verband mit dem Deutschen   Textilarbeiterverband gemeinschaftlich die von dem Unter- nehmertum angestrebte Einführung des Zweistuhlsystems aufs entschiedenste bekämpft und ihr erfolgreich Widerstand entgegengesetzt. Ja, dem Kampfe gegen das Zw ei stuhl- f y st e m verdankt der christliche Verband zum größten Teile sein Dasein und seine Witgliederzahl, die in Aachen   bedeutend größer ist als die Zahl der Mitglieder des Deutschen Textilarbeiter- Verbandes. Vor einigen Jahren gründeten die Christlichen gemein- sam mit dem Unternehmertum ein Schiedsgericht für die Textil, industrie, von dem man den Deutschen   Textilarbeiter,