Mcr für diesen Zweck der Restauration genügte die Ein. schränkung„der Rechte der Vernunft" nicht; sie lieferte nur den Beweis unserer„Unwissenheit" oder richtiger der„Unsicherheit" unseres Wissens; aber sie bot nicht das Material zur Aufrichtung neuer Stützen für die gefährdete Sittlichkeit und Religion. So bollzog denn Kant auf dem Gebiete der Erkenntniskritik einen Saltomortale, indem er sich rein praktische Gesetze konstruierte, die, wie er unterstellte, nicht empirisch(durch Erfahrung) bedingt, sondern schlechthin.gebietende" Erzeugnisse der reinen Ver- nunft seien, nämlich die moralischen Gesetze, und indem er dann weiter aus der Existenz solcher Gesetze die Existenz eines weisen Regierers der Welt ableitete. Dieses Verfahren wird von Kautsky im einzelnen scharf ge. kennzeichnet, wie denn das Kapitel über„die Ethik Kants " entschieden zu den besten seines Buches gehört. Die Begabung KautSkhS als kritischen Analitikers tritt hier am schärfsten hervor. Er weist nach, wie Kant trotz seiner Annahme einer„intclligiblen", unerkennbaren Welt, um einen Rückhalt für seine Konstruktionen zu gewinnen, doch dazu gelangt, von jener Welt recht bestimmte Eigenschaften auszusagen, sie als räum- und zeitlos zu bezeichnen und aus ihr das Sittengesetz herzuleiten. Und welches ist nun das Sittcngefetz aus der„intelligiblen" Welt, das uns Kant beschert? Es lautet: „Fandele so, dah die Maxime deines Willens jederzeit zu- gleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte." Oder in anderer Formulierung: „Handele so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Ztveck, niemals bloss als Mittel gebrauchst?" ... Reu ist dieses Sittengesetz gerade nicht; es ist dieselbe Mahnung. für welche die alte bürgerliche Gesellschaft schon vor Kant die naivere Fassung gefunden hatte:„Was du nicht willst, das dir geschicht, das tue auch keinem anderen nicht." Weit entfernt,-das„sittliche Pro- gramm aller Zukunft der Weltgeschichte" zu sein, wie Professor Her- mann Cohen meint, ist denn auch dieser Grundsatz nichts anderes, als die philosophisch-thcoretische Formulierung einer bürgerlichen Forderung und zwar einer ganz bestimmten gesellschaftlichen Ent- Wickelungsphase. Nach den Behauptungen der Kantianer soll der Kantsche Sitten- grundsatz unabhängig von allen zur Sinnenwelt gehörigen Be- dingungrn sein. Kautsky weist treffend nach, wie absurd diese An- ficht ist: „Schon der Begriff des Sittengesetzes." sagt er,„schlicht Be- dingungen ein, die der Sinnenwclt angehören. Es ist nicht ein Gesetz des„reinen Willens" an sich, sondern ein Gesetz der Be- stimmung meines Wollens gegenüber meinen Mitmenschen. ES setzt diese voraus; für mich aber sind sie„Erscheinungen", Teile der Sinnenwelt. Fllbntillrbkiterllerbllnd mid Fandarbelterfrage. Die Zahlstellenleitungen des Verbandes der Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter(Gau Brandenburg) hielten am Freitag zu Berlin im„Rosenthaler Vercinshaus" eine ausserordentliche Konferenz ab, um zu dem diesjährigen Ver- bandstag der Organisation Stellung zu nehmen. Eingeladen und erschienen waren hierzu auch drei Parteivertrcter von der A g i- tationsko mmission der Provinz Brandenburg , sowie der Reichstagsabgeordnete Artur Stadthagen. Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete die Erörterung der Frage: „Was hat der Verband zu tun, um die Organisation der Landarbeiter endlich in die Wege zu leiten?" Das Referat hierüber hielt der Bevollmächtigte Bruns von der Zahlstelle Berlin . Cr und die Diskussionsredner führten etwa folgendes aus: Der Verband nenne sich seit seinem Bestehen nicht nur Fabrik- und Hülfsarbeiterverband, sondern auch Land» a r b e i t e r verband. Wenn nun auch mit freudiger Genugtuung zu konstatieren sei, daß die Organisierung der ungelernten Fabrik- und Hülfsarbeiter im Laufe der Jahre gute Fortschritte gemacht habe, so könne bisher doch von einer Organisation der Landarbeiter leider so gut wie gar nicht die Rede sein. Nur eine winzige Anzahl von Landarbeitern gehöre dem Verbände an. Diese Zahl könnte zweifellos grösser sein, wenn der Hauptvorstand der Landarbeitersrage eine grössere Aufmerksam- keit gewidmet hätte. Vielleicht lasse sich ja zur Entschuldigung des Hauptvorstandes anführen, dass dieser naturgemäss sein Hauptaugen- merk zunächst auf die grösstmöglichste Stabilisierung der Organisa- tion richten musste, indem er durch Gewinnung einer namhaften Zahl von Fabrikarbeitern die ständigentCadres an Stammitgliedern in allen Verbandsgauen sicherte, wodurch eine erhöhte Bedeutung und Leistungsfähigkeit der Organisation gewährleistet wurde. Hier- zu komme auch, dass die Gewinnung von Fabrik- und industriellen Hülfsarbeitern für die Organisation, so schwierig sie auch immer sein mag, doch bei weitem nicht solchen Schwierigkeiten und Hetnm- nissen begegnet, wie die Gewinnung von Landarbeitern. Trotz- alledem hätte von Verbandswegen mehr für die Organisierung der Landarbeiter geschehen müssen. Wenn man in der Gewerkschaft die Organisation der Landarbeiter für unmöglich halte und etwa demzufolge nichts für diese Arbeitergruppe tun wolle, dann möge man wenigstens konsequent sein und die Bezeichnung„Land"- arbeiterverband aus dem Organisationstitel einfach st r e i ch e n. Unter den gegenwärtigen Umständen sei das Wort„Land" lediglich eine unnütze Dekoration und verlängere nur unnötigerweise den ohnehin schon etwas länglichen Namen des Verbandes. Nun könne es aber keinem Zweifel unterliegen: die Organisierung der Landarbeiter ist möglich. sie müsse nur ernsthaft in die Hand genommen und anders an» gefangen werden wie bisher. Alles was bislang zur Aufklärung der Landarbeiter geschehen ist, das sei lediglich von unserer sozialdemokratischen Partei aus getan worden; die Gewerkschaften hätten sich sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamt- heit um die Lösung der Landarbeiterfrage noch überhaupt nicht oder doch nur in ganz verschwindend geringem Matze fast rein theoretisch gekümmert. Und das, obwohl jede Ge- werkschaft einsehe und beteuere, dass die Landarbeiterfrage nicht nur für die Gewerkschafts-, sondern auch für die gesamte Arbeiter- bewegung von der allergrössten Bedeutung sei und tag- täglich brennender werde. Scharenweis strömen Landarbeiter all- jährlich in die Städte und Jndustrieorte, wo sie dann, um unterzu- kommen, naturgemäss als Lohndrücker auftreten. Immer häufiger kommt es auch vor, dass sie von dem Unternehmertum zu Streik- brecherdiensten verwendet werden, was bei der zunehmenden Ar- beitsteilung im Produktionsprozess um so leichter wird, je einfacher und mechanischer die zu verrichtenden Handleistungen werden. Schon dieser Umstand müßte genügen, um den energischen Versuch zu machen, die Landarbeiter zu organisieren, damit das Klassenbewusst- sein bei ihnen schon entwickelt und ausgeprägt werde, noch ehe sie sich zur Abwanderung nach den Städten entschließen. Doch noch dringender erforderlich fei die Organisierung der seßhaften Landarbeiter. Diese Aufgabe werde bald eins der Hauptprobleme der Gewerkschaftsbewegung bilden müssen. Und damit komme man vor die Frage: W i e ist die Organisierung der Landarbeiter zu betreiben? Zweifellos sei der Fabrik- und Hülfsarbeiterverband von vorn- herein am ehesten geeignet, den gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Landarbeiter in die Hand zu nehmen, weil viele seiner Mit- glieder. wie Ziegeleiarbeiter und Jndustriehülfsarbeiter. in stän- diger Berührung und Fühlung mit den Landarbeitern stehen. Eine beträchtliche Anzahl der elfteren wohnen sogar in den Dörfern oder kleineren Landstädten und arbeiten je nach der Saison zeitweise in der Industrie und zeitweise in der Landwirtschaft. Der berufliche Anschluß an die Landarbeiter ist dem Verband also gegeben, und er wurde auch von vornherein als vorhanden angenommen, sonst hätte man sich bei der Gründung des.Verbandes wohl gar nicht erst Noch mehr aber setzt die Fassung des Sittcugesetzes selbst bor- aus:„Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zu- gleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." Dies setzt nicht bloss Menschen ausser mir voraus, sondern auch noch den Wunsch, dass sich diese Mitmenschen in bestimmter Weise be- nehmen. Sie sollen ebenso handeln, wie das Sittengesetz mir zu handeln vorschreibt. Es wird hier nicht bloss die Gesellschaft, son- der» auch schon ein bestimmter Gesellschaftszustand als möglich und wünschbar vorausgesetzt." Dieser Gcsellschaftszustand, den Kant im Auge hat, das ist, wie KautKy an Kants eigenen Ausführungen weiter nachweist, eine bürgerlich-harmonische Gesellschaftsordnung. Und wie das Kantsche Sittengesetz das Ergebnis konkreter ge- sellschaftlicher Bedürfnisse ist, so hat dieses auch nur für eine be- stimmte Gefellschaftsordnung Zweck und Bedeutung: „Das„zeitlose" Sittengesetz, dass der Mensch jederzeit Zweck, nicht bloss Mittel sein soll, hat selbst nur einen Zweck in einer Ge- fellschaft, in der Menschen von anderen Menschen als bloße Mittel gebraucht werden können. I n einer kommunistischen Gesellschaft fällt diese Möglichkeit und damit die Notwendigkeit des Kantschen Programms „aller Zukunft der Weltgeschichte" fort... Das Kantsche Sittengesetz war der Protest gegen die sehr kon- krcte feudale Gesellschaft mit ihren persönlichen Abhängigkeitsver- Hältnissen. Der angeblich„sozialistische" Satz, der die Persönlich- keit und Würde des Menschen feststellt, ist denn auch mit dem Libe- ralismus oder Anarchismus ebenso verträglich wie mit dem Sozialismus, und enthält ebenso wenig einen neuen Gedanken, wie der oben zitierte von der allgemeinen Gesetzgebung. Er be- deutet die philosophische Formulierung der Idee der„Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit", die schon Rousseau entwickelte... Kantisch ist auch hier bloss die besondere Form der Begründung dieses Satzes."(Kautsky.) DaS ist durchaus richtig— nur mit der Einschränkung, dass Kant nie so weitgehende demokratische Konsequenzen aus jener Idee gezogen hat wie Rousseau und viele seiner Schüler, sondern sich auch hier auf der Linie des deutschen bürgerlichen Liberalismus seiner Zeit hielt. Für die sogenannten Ultrarevolutionäre der französischen Revolution, wie z. B. Marat, Loustallot, Chaumette, ergab sich aus der Idee der„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" nicht nur die Folgerung der absoluten Rechtsgleichheit aller Staatsbürger, sondern auch die Berechtigung des Anspruches der Staatsbürger auf eine gewisse den kulturellen Verhältnissen entsprechende Lebenshaltung, Für die Dantonisten hingegen hatte jene Idee nur noch die Bedeutung gleicher staatsbürgerlicher Rechte. Die Gleichheit bedeutet, wie Camille Desmoulins in seinen„Uövolutions de France et de Brabant" sagt, lediglich„die Gleichheit der Rechte", nicht„irgend 1 eine unmögliche Gleichheit der Besitztümer". Uüd ein dritter Teil der Rousscauisten erkannte wohl nominell ein allgemeines gleiches Recht der Staatsbürger an, erachtete aber einen Anspruch des Bürgers aus dieses Recht nur dann für begründet, Jdcnn dieser Steuer zahle, d. h. er unterschied aktive und passive Bürger. Diesen Standpunkt vertritt auch Kant, nur daß seine Be- gründung viel rückständiger und spießbürgerlicher ist, als jene der damaligen honnetten französischen Bourgeoisie. Für ihn ist nur der ein Aktivbürger, der eine wirtsdiaftlich eigene Existenz besitzt, d. h. der entweder im Staats- oder Gemeindedicnst angestellt ist oder der als Handwerker, Händler, Landwirt usw. ein eigenes Geschäft betreibt; alle Arbeiter, Gesellen, Dienstboten. Hauslehrer, kurz alle, die zu anderen Privatpersonen in einem Lohnverhältnis stehen, sind keine bürgerliche Persönlichkeiten. „Der Holzhackcr", meint er,„den ich auf meinem Hofe an- stelle, der Schmied in Indien , der mit seinem Hammer. Ambos und Blasebalg im die Häuser geht, um da in Eisen zu arbeiten, in Vergleichung mit dem europäischen Tischler oder Schmied, der die Produkte aus dieser Arbeit als Ware öffentlich feststellen kann; der Hauslehrer in Vergleichung mit dem Schulmann, der Zins- bauer in Vergleichung mit dem Pächter und dergleichen sind bloss Handlanger des.gemeinen Wesens, weil sie von anderen In- dividuen befehligt oder beschützt werden müssen, mithin keine bürgerliche Selbständigkeit besitzen." Besser kann die totale Abhängigkeit Kants von seinem Milieu gar nicht bewiesen werden, als durch seine staatsrechtlichen An- schauungen. Von der wirtschaftlichen Entwickelung Englands und Frankreichs versteht er nichts; die ganze damalige politisch- ökonomische Theoretik jener Länder existiert für ihn nicht. Er geht in seiner Staatsrechtsphilosophie von den Handwerkerverhältnisscn Königsbergs aus und schneidet auf diese kleinlichen Verhältnisse seine Konstruktionen zu. Sie sind ihm das Normale, in diesem kleinen rückständigen Wirtschaftskomplex spiegelt sich für ihn die gesamte Wirtschaftsentwickclung'des damaligen Europas . Wegen dieser Wurzelung in den liberalen Bedürfnissen ihrer Zeit ist denn auch, wie Kautsky mit Recht sagt, die Kantsche Philo- sophie„zu einem konservativen Faktor" geworden. „Trotz des kategorischen Imperativs, den das Kantsche Sittengesetz dem einzelnen zu- ruft, ist seine historische, gesellschaftliche Ten- denz von seinen Anfängen an bis heute die einer Abstumpfung, einer Versöhnung der Gegensätze, nicht die ihrer Ucberwindung durch den Kampf gewesen." (Schlutzartikel folgt.) mit dem Gedanken der Aufnahme von Landarbeitern in die Organi- sation getragen. Auch die Stabilität des Verbandes ist jetzt gesichert, so dass er mit seinen gegenwärtig 100(XX) Mitgliedern nunmehr doppelt und dreifach die Pflicht fühlen müsse, sich endlich seiner ur- sprünglich gestellten Aufgabe zu erinnern und an die Organisation der Landarbeiter heranzugehen. Freilich sei es ausgesdilossen, daß die Landarbeiter einen wöchentlichen Beitrag von 30 Pf., wie er jetzt für den Verband gelte, zu zahlen vermöchten; das lasse ihr geringer Verdienst nicht zu. Die Beitragsleistung mühte also eine ganz erheblich niedrigere sein. Sie müsse dem Verdienst der Landarbeiter angepaßt werden und dürfe höchstens nur 10 Pf. für Männer und S Pf. für Frauen be- tragen. Dieser niedrige Beitrag bedinge aber auch ganz natur- gemäss die Gründung einer selbständigen Landarbeiterscktion unter der Leitung des Verbandes. Entsprechend dem niedrigen Bei- trag seien auch die Gegenleistungen zu bemessen. Das Hauptgewicht werde auf eine ausgedehnte Gewährung von Rechts- schütz zu legen sein. Aus der notorisch schlechten Behandlung der Landarbeiter, ferner aus ihrer mit raffinierter brutaler Agrarier- schlauheit herbeigeführten Rechtlosigkeit und Gebundenheit durch Tagelöhnerkontrakte oder Jnswerträge, sowie aus der Handhabung der mittelalterlichen Gesindeordnung ergeben sich so unzählige Kon- flikte im Dienst- und Arbeitsverhältnis der Landarbeiter, daß die Gewährung von Rechtsschutz sicher ein sehr geeignetes Mittel wäre, das Interesse an der Organisation baldigst bei ihnen wachzurusen. Auch die Gewährung einer Massregelungs-, Umzugs- und Sterbe- Unterstützung wäre in Betracht zu ziehen. Gerade darin, dass man dem Landarbeiter nur stets mit blosser Aufklärungsliteratur oder mündlicher Klarlcgung seiner Lage, niemals aber mit posi- tiven Gewerkschaftsarbeiten gekommen sei, liege wohl die Hauptursache unserer bisherigen Misserfolge der ländlichen Agitation und der Grund der bedauerlichen Indifferenz des länd- lichen Proletariats gegenüber den Bestrebungen der modernen Ar- beiterbewegung. Man müsse den Landarbeitern eben etwas bieten, genau so wie es fetzt bei den Industriearbeitern geschieht, dann wird der Organisationsgedanke auch Wurzel bei ihnen schlagen. Anfänglich wird sich die Agitation und die Werbe- arbeit für die Organisation nur erst auf die umliegenden Dörfer derjenigen Städte, wo der Verband bereits Fuss gefaßt hat, erstrecken können. Bei dem in ganz Deutschland aber so überaus stark ent- wickelten Sachsengängerwesen und dem landesüblichen Schnitterverding dürfte es sich schon nach wenigen Jahren auch in den Kreisen der Gutstagelöhner der abgelegenen Gegenden herumsprechen, welche Vorteile den Landarbeitern aus der Organi- sation erwachsen. Der Einwand, als könnten sich die Landarbeiter laut Gesetz einer Organisation überhaupt nicht anschließen, muß als irrig bezeichnet werden. Das Gesetz verbietet den Landarbeitern nur das Streiken, nicht aber den Zusammenschluß in einer Berufs- organisation. Falls nun, was wahrscheinlich zu erwarten, die von den Land- arbeitern zu zahlenden Beiträge zur Gewährung der vorgeschlagenen Gegenleistungen nicht ausreichen, so wäre zu erwägen, ob sich hier vielleicht ein Zuschuß aus allgemeinen Gewerk- schasts- oder Parteimittelw empfehlen würde. Gerade das Feld der Landarbeiteragitation und-Organisation eignet sich wie kein zweites zum denkbar innigsten Zufammcltgchcn zwischen Partei und Gewerkschaften. Ja das ganze Gedeihen einer solchen Landarbeiterorganisation würde von dem engen Zusammenwirken von Partei und Gewerkschaften direkt abhängen. Es müßte natürlich Sache des Verbandsvorstandes resp. der Generalkommission sein, sich über die Art und den Grad dieses Zusammenwirkens mit der Partei zu verständigen. Wie dies alles in seinen Einzelheiten zu regeln sei, das müsse natürlich späteren Spezialerörterungen vorbehalten bleiben. Die Hauptsache sei, daß die Frage endlich einmal in Flussgebracht werde. Bor allem müsse darauf gedrungen werden, daß die Landarbeiterfrage aus dem diesjährigen Verbandstage in Leipzig zur gründlichen Besprechung ge- lange. Ein vernünftiger Anfang sichere auch den Fortschritt. Nachdem sich auch der Genosse Stadthagen , sowie der Ob- mann der Agitationslommission, Leo Zucht, sympathisch zu der Sache geäußert hatten, wurde einstimmig folgende Resolution an- genommen: „Die heutige Konferenz der Zahlstellenleitungen ist nach dem einleitenden Referat und der ausgiebigen Diskussion der lieber- zeugung, dah die Landarbeiter unbedingt für unsere Organisation gewonnen werden müssen. Zur wirksamen Durchführung dieses Organisationsgedankens schlägt die Konferenz dem Verbandsvor- stand vor, für die Landarbeiter eine eigene Sektion zu bilden und die Beiträge für Männer und Frauen auf«ine ihrem Arbeits. verdienst entsprechende Höhe zu normieren, unter gleichzeitiger Festsetzung entsprechender Gegenleistungen. DaS Verbandsorgan ist so auszugestalten, daß es fortab auch der Aufklärung der Land- arbeiter dient. Die Verbandstagsdelegicrten aus dem Gau ver- pflichten sich, für die Verwirklichung dieser Anregung auf dem Verbandstage m Leipzig mit aller Energie einzutreten," Unter anderem erklärte sich die Konferenz auch für eine zeit- gemäße Regelung der M a i f'e i e r f r a g e für den ganzen Organi- sationsbereich mit dem Wunsche, dass der Verbandstag feste Normen zur Durchführung der allgemeinen Arbeitsruhe schaffen möge. )Zus Industrie und Handel 1 Spiegelfechterei. Das Kohlensyndikat halt es anscheinend zur- zeit für seine Hauptaufgabe, den französischen Kapitalisten bei der Niederknüppelnug der streikenden Bergarbeiter hülfreich beizuspringcn. Der so viel betonte Schutz der nationalen Arbeit kommt dabei in die Brüche. Doch daran kann sich das Unternehmertum nicht stören. Schutz dem plündernden Kapital! das ist ja oberster Grundsatz. Und darum werden inländische Verbraucher in der Versorgung mit Brenn- Material zurückgesetzt, bedeutende Mengen Kohlen werden nach Frank- reich abgeschoben. Solche Klagen sind schon mehrfach laut geworden. Durch die„K. Ztg." läßt das Syndikat imn erklären, eS habe sich bei den Verkäufen grosse Einschränkung auferlegt, so dass unter regelmässigen Verhältnissen(siel) die Ausführung der über- nommenen Zusatzmengen keinerlei Schwierigkeit haben würde. Aller- dings sei gegenwärtig die inländische Nachfrage nach Brennstoffen ausserordentlich stark, während die Kohlenförderung schwächer ge- worden ist, da infolge des guten Wetters zahlreiche Arbeiter Feld- arbeiten verrichten, ausserdem wirkte der Wageinnangel störend auf den Versand. Deutlicher kann man die Berechtigung der erhobenen Beschwerden kaum eingestehen. Das Syndikat operiert mit Wenn und Aber, mit Nichtzutreffenden Voraussetzungen. Der Versand besagt, daß die Förderung nicht schwächer geworden ist, und da die Werke seit Monaten bis zur äußersten Grenze der Leistungsfähigkeit angespannt sind, kann zur Zeit die Rachfrage nicht besonders gewachsen sein. Die Auslastung soll wohl nur bezwecken, die deutschen Verbraucher und die Arbeiter zu beschwichtigen. Trotz Streik erhöhter Gewinn! Der Geschäftsbericht des Kölner Bergwerksvercins beklagt wie viele andere Unternehmen Produktions- auSsall infolge des Streiks, trotzdem der Gewinn stieg von 2 161 937 M. im Jahre 1904 auf 2 348 991 M. im letzten Jahre. Es gelangt wiederum eine Dividende von 2S Proz. zur Verteilung. 109 SOS M. erhält der Auftichtsrat. Der Wert der in Deutschland umlaufenden Münzen stellte sich Ende 190S ans 6 Milliarden 43 Millionen 829 017 Mark. Davon entfielen auf Goldmünzen über 4 Milliarden und 163 Millionen Mark und zwar auf 20 Mark-Stücke..... 3 493 215 500 Mar! 10„..... 671 603 660, 5„..... 3 720070, Der Wert der umlaufenden Silbermünzen stellte sich auf 783 Millionen Mark. Es betrug der Wert 5 Mark-Stücke...., 202 845 370 Mark 2„..... 243 954 360„ 1...... 244 081215„ 50 Pfennig-Stücke.... 86682567„ 20..... 5466604„ Die Nickel- und Kupfermünzen repräsentieren einen Wert von etwas über 92 Millionen Mark. Es gab nämlich 20 Pfennig-Stücke im Werte von 542 044 Mark 10„...- 49 713179.. 5 �".. 24565523„ 2 �... 6623931„ 1 I... 10 804 993„ Neben den Münzen läuft auch noch ein ziemlicher Betrag an Reichskassenscheinen und Reichsbanknoten um. Hua der frauenbeweefung. Charlottenburg . Am Mittwoch, den 18. April, abends 3'/, Uhr. findet im BolkshauS, Rosinenstr. 3, die Generalversammlung des Frauen- und Mädchen-BildungSvereins statt. Herr Paul Schmidt hält einen Vortrag über„Der Ursprung des Gottesbegriffs". Ausserdem sieht noch der Bericht des Vorstandes auf der Tages- ordmmg. Die Mitglieder werden gebeten, punktlich und zahlreich zu erscheinen. Der Vorstand. Schönebcrg. Der hiesige Frauen- und Mädchenverein hielt am 9. April bei Obst, Bieiiiingerftr. 3. seine regelmässige Vereins- Versammlung ab. Herr Dr. Bernstein hielt einen Vortrag über „Die öffentliche Gesundheitspflege ". Dem intereffanten mit vielem Beifall aufgenominenen Referat folgte eine rege Diskussion. Be- schlössen wurde, am Himmelzfahrtstage einen Ausflug nach Eichkamp zu unternehmen. Treffpunkt vormittags 9 Uhr vor dem Lokal Obst, Mciningerstr. 8. Für Nachzügler nachmittags 2— 3 Uhr im Lokal. Am zweiten Psingstfeiertage soll ebenfalls soll nochmals ein Ausflug stattfinden. Alles Nähere darüber wird in der am 14. Mai statt- findenden Versammlung beschlossen.
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