Swabisen Boltszeitung in Augsburg ein sondern lediglich durch Gericht( nach voraufgegangener Klage) geltend
getreten.
Bebanerliche Disziplinlosigkeit.
Unser römischer Korrespondent schreibt uns:
gemacht werden kann. Weit wichtiger als diese immerhin zur Verteidigung der Selbstverwaltungsrechte der Kaffen erheblichen formellen Schutzvorschriften gegen Uebergriffe von Beamten ist das materiell Entscheidende, daß die Beschickung des Kongresses und die Aufwendung der hierfür erforderlichen Gelder im Interesse der Kasse lag.
Nichtbeitreibungsfalle eine Haftstrafe von vier Tagen Haft tritt,
festsetzen.
Der Einreichung eines Berichtes wird binnen 14 Tagen ent gegengesehen.
An
den Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse
Hier.
Friedel.
Da der Parteivorstand den nächsten Parteitag für den 6., 7. und 8. September nach Rom einberufen hat, macht sich in der Hochburg des italienischen Reformismus, in der Provinz Reggio - Die Kasse hat gegen die erwähnten Verfügungen das VerEmilie, eine ebenso lebhafte wie ungerechtfertigte Unzufriedenheit waltungsstreitverfahren eingeschlagen. Wiewohl in einem solchen Gegen diese Verfügung ist das Verwaltungsstreitverfahren ein über die Wahl des Ortes geltend. Alle bisherigen Parteitage bis Falle nur dann zur Ausführung der angefochtenen Verfügung ge- geleitet. Hoffentlich beschreitet der Vorstand der Kasse den in der auf zwei haben in nächster Nähe von Reggio Emilie statt- schritten werden darf, wenn dies im Interesse der Gemeinde er- Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gekennzeichneten Weg. gefunden, nämlich in Reggio Emilie selbst, in Parma , Florenz , forderlich ist und Aussegung der Verfügung beantragt war, wurde Zunächst ist von dem Kommissar Friedel an dem Magistrat( Plenum) Bologna , Imola und wieder Bologna . Nur im Jahre Ende Dezember 1905 die 3 wangsvoll stredung gegen zu remonstrieren. Erst gegen dessen ablehnenden Bescheid ist die im 1892 und 1900 find die Parteifongreffe in Genua und Rom zu- sieben Vorstandsmitglieder( Baschin, Content, Moheit 45 K.-2.-G. zugelassene Klage möglich. Außerdem steht es dem sammengetreten. Die Folge dieser Bevorzugung Mittelitaliens war Melissa, Fuhrmann, Scheer und Stein) vorgenommen. Das Borstande frei, gegen einen ablehnenden Bescheid des Magistrats stets eine unverhältnismäßig starfe Vertretung der Parteifeltionen Vorstandsmitglied Jung wurde mit Zwangsvollstreckungsmaß an die Stadtverordnetenversammlung zu petitionieren. Dieser Weg der Provinz Reggio , die z. B. zum Kongreß von Bologna regeln verschont und das Vorstandsmitglied Baschin er wäre im Interesse der Sache zu beschreiten und wird wohl auch 93 Delegierte entsandten. Um so unbilliger ist es, daß hielt die von ihm eingezogenen 5 M. zurück. Weshalb diese beschritten werden. die Sozial. ten von Reggio, auf Vorschlag des Sekretärs verschiedene Behandlung? Sollte sie darin ihren Grund haben, der Arbeitskammer Verganini, beschlossen haben, den daß Dr. Pape von diesen beiden Vorstandsmitgliedern annimmt, fie nächsten Parteitag zu bontottieren, weil sein feien derselben politischen Gesinnung wie er? Siz ihnen zu große Opfer auferlegt. Es ist sehr zu hoffen, daß die Sozialisten von Reggio Emilia fich noch eines befferen befinnen und von ihrem höchst unsozialistischen und einer bisher so geschulten Organisation wie der der reggianischen Genossen unwürdigen Beschluß zurückkommen werden. Rom ist von Reggio Emilia in zwölf Stunden mit dem Schnellzug zu erreichen, während z. B. die Genoffen von Reggio Calabria , um sich nach der Emilie zu begeben, über 30 Stunden reisen mußten. Und doch haben unsere Genossen aus dem Süden noch nie einen Parteitag boyfottiert.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Immer noch verpuffte Staatsaktionen.. Gegen den Genossen Binde Königsberg, der auf dem bekannten Wahlrechtsflugblatt als Verleger verzeichnet war, hatte die Staatsanwaltschaft ein Ver fahren wegen Aufreizung, Verächtlichmachung von Staatseinrich tungen usw. eingeleitet. Jezt ist ihm mitgeteilt worden, daß das Verfahren eingestellt worden ist.
Kleine Erfolge find dagegen der rheinisch- westfälischen Justiz beschieden gewesen. Die Beschlagnahme des Wahlrechtsflugblattes fordert trotz der Einstellung des Haupt- Strafverfahrens immer noch Justizopfer. Von Rellinghausen sind bis jetzt zwei Genossen abgeurteilt, weil das Gericht annahm, daß die Verbreiter gewußt haben müßten, daß die Flugblätter beschlagnahmt waren. In Rotthausen hat ein Genosse ebenfalls eine Anklage erhalten. Das Essener Schöffengericht belegte einen Angeklagten mit 10 M. und den anderen mit 30 M. Geldstrafe.
"
Abermals zu 50 M. Geldstrafe wurde am Montag vor der Straflammer des Landgerichts Sorau der Genosse Perner bon der Forster Märkischen Volksstimme" verurteilt. Es handelt sich um fahrlässige Beleidigung eines Maurermeisters. Der Staatsanwalt hatte das erste Urteil wegen falscher Strafbemeffung an gefochten, das Reichsgericht hatte ihm recht gegeben und bei der zweiten Verhandlung kam- dieselbe Strafe heraus.
Heimarbeit.
Das soeben erschienene Aprilheft des Reichsarbeitsblatts" teilt In ähnlicher, formell und materiell rechtswidriger Weise ging mit, daß das Reichsamt des Innern an die Bundesregierungen das Dr. Bape gegen einen anderen verständigen, die Interessen der Kasse Ersuchen gerichtet hat, ob in der Tat das Kinderschutzgesetz in der fördernden Beschluß des Vorstandes an. Am 21. März beschloß der in der Broschüre„ Deutsche Heimarbeit- Ausstellung Berlin 1906" Kaffenvorstand, der so außerordentlich wichtigen Gesellschaft zur Be- dargelegten Weise mißachtet wird. Außerdem bringt das„ Reichsfämpfung der Geschlechtskrankheiten als forporatives Mitglied bei- arbeitsblatt" eine recht instruktive, 12 Seiten lange Zusammenzutreten und 20 m. als freiwilligen Beitrag dieser aufklärend und stellung der wesentlichsten Vorschriften über die rechtliche Stellung prophylaktisch wirkenden Gesellschaft zu überweisen. Die Jahres- der Hausindustrie in Deutschland , England, Frankreich , Desterreich, versammlung der Gesellschaft wurde von dem Vorsitzenden der Kasse Ungarn , Bulgarien , Holland , Dänemark , Schweden , Norwegen , in als Delegierter besucht. Auch hier verlangt Dr. Pape die 20 M. den Vereinigten Staaten von Amerika , in New York , Australien , einzuziehen. Auch gegen diese Anordnung ist das Verwaltungsstreit Bittoria und Neu- Seeland. verfahren eingeleitet.
Der Ehrgeiz des befoldeten Weißenseer Schöffen Dr. Pape bleibt bei den Versuchen nicht stehen, die Kasse zu hindern, für Krankenkassen und ihre Mitglieder wichtige Zwecke zu fördern. Er fuchte gar ein Vorstandsmitglied überhaupt zu hindern, seine Pflichten auszuüben. Dies ist der am 3. November 1905 als Arbeitgeber gewählte Restaurateur Content. Durch Verfügung vom 24. Januar erklärte dieser tiefgründige Kenner sozialpolitischer Geseze: Diesseits ist festgestellt worden, daß die von Content als Gewerbegehülfen zur Stranfenfasse gemeldete Emma Kirch von ihm nur zu Küchenarbeiten für die Zeit von 7 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags angenommen ist und im Gewerbebetriebe auch feine Handreichungen geleistet hat. Die Kirch unterlag also als Dienstmädchen der Versicherungspflicht nicht. Ich erkläre deshalb die Wahl des Content als Vorstandsmitglied für ungültig und fordern den Vorstand auf, in einer, innerhalb 6 Wochen anzuberaumenden Generalversammlung eine Neuwahl vornehmen zu laffen.
Bon einem Paftor der Fürsorgeerziehung.
Rohr zu Sieversdorf ( Kreis Neu- Ruppin) reißen nicht ab. So wird Die Klagen über die liebevolle Fürsorgetätigkeit des Pastors uns folgende neuerlich stattgehabte Brügelaffäre berichtet. Der 191jährige Fürsorgezögling Johann Schmitte steht als Knecht bei dem Bauern Wilhelm Neumann in Sieversdorf in Arbeit. Er ist der Fürsorgeerziehung überwiesen, weil der Vater tranf und die Mutter die Kinder nicht ernähren konnte. Am zweiten Osterfeiertag hatte Schmitke die Tanzmusik besucht und war um 2 Uhr nachts nach Hause gekommen. Am Dienstag ließ der Pastor Rohr ihn zu sich nach seiner Wohnung kommen. Er wollte dem jungen Mann 25 Hiebe verabfolgen. Da dem jungen Mann das zu viel waren, wurde er im Stall in eine Art Kornkammer bis nachmittags eingesperrt; Eſſen erhielt er nicht. Um 4 Uhr richtet der Pastor die Frage an ihn, ob er sich jest 25 Siebe geben lassen wolle. Der Knecht erwiderte: 25 halte ich nicht aus. Hierauf der Pastor: na dann zehn, aber tüchtige. Der Knecht sollte sich dabei Nach dem Gesetz ist die Gastwirtschaft ein Gewerbe: die überlegen. Der Knecht stellte sich nur frumm. Dann schlug der Personen, die für ein Gewerbe regelmäßig, wenn auch nur Pastor los. Nach dem ersten Hieb sagte der Pastor: na, der zieht einige Tage oder Stunden am Tage oder wie im Falle und lächelte. Beim dritten Hieb sant der junge Mann in die Knie. Content neun Stunden täglich beschäftigt sind, sind kranten - Die Prozedur wurde vom Pastor selbst vollzogen. Das Blut lief versicherungspflichtig. In ständiger Rechtsprechung( so bom infolge der liebevollen Tätigkeit des Pastors an den Beinen entlang. Rammergericht im Erkenntnis vom 18. Februar 1868, vom BundesDiese Art Fürsorgetätigkeit, vollzogen an einem erwachsenen Der öffentliche Aufzug", den die Königsberger Bolizei in der amt für das Heimatwesen in Erkenntnissen vom 20. Dezember 1889 jungen Mann ist ohne Annahme sadistischer Neigungen bei dem Pastor Begrüßung des Genoffen Gottschalt bei Beendigung seiner und 10. Oftober 1885) ist anerkannt, daß Gastwirtsgehülfen selbst taum erklärlich. Gefängnishaft durch mehrere Parteigenossen gefunden hat, bildete dann Gewerbegehülfen sind, wenn sie der häuslichen Der Pastor scheint nach einer von ihm den Stöder- Blättern zu am Sonnabend den Verhandlungsgegenstand einer Sigung des Gemeinschaft angehören. Das preußische Oberverwaltungsgericht gefendeten Erklärung, auf die wir noch zurückommen werden, an Rönigsberger Schöffengerichts. Neun Genossen hatten wegen ebenso alle anderen höchsten Verwaltungsbehörden hat zunehmen, Brügel seien für eine Erziehung notwendig. Umgekehrt des Verbrechens Strafmandate über 3 bis 15 M. erhalten. Drei in ständiger Praygis anerkannt, daß selbst Dienstboten der ist richtig: wer prügelt, beweist seinen Mangel an Erziehungsfähigbezahlten, um weitere Scherereien los zu sein, die anderen be- Gastwirte frankenversicherungspflichtig, weil im Gewerbebetrieb teit. Wer aber ihm als Vormund oder Fürsorgebater anvertraute antragten richterliche Entscheidung. Das Gericht sprach alle An- tätig, find, wenn sie auch die Gastzimmer reinigen oder Gästen die geklagten bis auf Gottschalt frei. Es war zwar der Ansicht, daß Speisen zutragen usw. So ist vom D.-V.-G. z. B. in den Erkennt ein Aufzug stattgefunden habe, indes seien die Angeklagten nicht nissen vom 5. Dezember 1895 und in den vom Oberverwaltungsdaran beteiligt gewesen die Polizei hatte mehrere Personen- gerichtsrat Schulzenstein im Verwaltungsarchiv Band VS. 291 berwechselungen begangen. Genosse Gottschalt aber soll 20 M. be- angeführten Erkenntnissen erkannt. Herrn Dr. Pape blieb es vorzahlen, weil er eine Rede" gehalten hat. behalten, die Reinigung von Gastzimmern und die Zubereitung von Speisen als nicht zum Gastwirtsgewerbe gehörig zu betrachten. Auffällig ist, daß Dr. Pape fast in demselben Atemzug Herrn Content mit Strafe belegt, damit er vermeintliche Vorstandspflichten erfülle, als er ihm untersagt, irgendwelche Vorstandspflichten auszu üben. Auch gegen diesen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht ist das Verwaltungsstreitverfahren eingeleitet.
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Soziales.
Angriffe auf die Selbstverwaltung der Krankenkassen. In welcher Weise einige als Aufsichtsbehörde sich betrachtende Beamte die Selbstverwaltung der Ortskrankenkasse anzugreifen und deren sozialpolitische Tätigkeit zu hemmen versuchen, zeigt die Mehrung der gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gerichteten Klagen. Heute haben wir über zwei solcher Fälle aus der nächsten Umgebung von Berlin und aus Berlin selbst zu berichten.
In Weißensee bei Berlin ist das Dezernat über Krankenkassen dem befoldeten Schöffen Dr. Pape übertragen. Als nach dem Tode des Gemeindevorstehers Feldmann Dr. Pape fich zu dem Posten eines Gemeindevorstehers gemeldet hatte, floß sein Mund von sozialpolitischem Wohlwollen für die Arbeiter über. Nachdem nicht er, sondern Dr. Wölt gewählt wurde und auch die Sozialdemokraten nicht für seine Wahl eingetreten waren, betätigt er sich insbesondere in Krankenkassenangelegenheiten und als Vorsitzender des Gewerbegerichts in einer Weise gegen die Interessen der Arbeiter, die ihn zu dem Posten eines befoldeten Mitarbeiters des Vereins zur Befämpfung der Sozialdemokratie empfehlen dürfte.
Die Ortsfrankenkasse in Weißenfee hatte beschlossen, die im Jahre 1905 abgehaltene zwölfte Generalversammlung des Verbandes der Ortskrankenkassen im Deutschen Reich zu beschicken und dem Delegierten eine Aufwands- und Reisekostenentschädigung von 50 Mark au gewähren. Der Beschluß wurde auch ausgeführt, wiewohl Dr. Pape durch mehrere Berfügungen die. Ausführung des Beschlusses, als vermeintlich gegen die§§ 29 und 46 des Krankenversicherungsgesetzes verstoßend, untersagte. Nach mündlichen Unterrebungen erklärte er sich bereit, weitere auf Rückzahlung der 50 Mart abzielende Anordnungen bis zum Erscheinen des Kongreßprotokolls zu vertagen. Das Protokoll wurde ihm am 2. Oftober 1905 überreicht. Aus demselben konnte er ersehen, daß die Beschickung des Kongresses im hohen Interesse der Kasse lag. So standen unter anderem auf der Tagesordnung des Kongresses: Erhebung der Beiträge für die Invalidenversicherung durch
Dieser Tage hat eine Versammlung der Delegierten der Kasse einstimmig das Verhalten des Dr. Bape abfällig beurteilt und erklärt, daß sie es für den bloßen Ausfluß bureaukratischen Starrfinns sowie Mangel an sozialpolitischem Verständnis halten, wenn der Dezernent Herr Dr. Pape mit allen Mitteln, welche ihm seine Stellung in die Hand gibt, nach Ansicht der Versammelten sogar zum Teil ungefeglichen, es zu verhindern sucht, daß der Vorstand der Krankenkasse seine Aufgabe in sozialpolitischem und für das Wohl der Mitglieder weitsichtigem Sinne erfüllt.
Die versammelten Delegierten protestieren ganz energisch das gegen, daß der Vorstand durch Strafen und hinderliche Verfügungen an seinem durch Gerichtsurteile und Aussprüche hoher Verwaltungsund Regierungsbeamte begründeten Selbstverwaltungsrecht gehindert und beeinträchtigt wird.
junge, fast majorenne Leute gar wegen Lappalien prügelt, der fann entweder nur bewußt oder unbewußt von sadistischen( Dippoldistischen) Neigungen beherrscht werden oder in dem fast noch gefährlicheren Frrglauben sich befinden, ein Arbeiter dürfe teinen Willen haben, er habe nur die Pflicht, zu gehorchen, für andere zu schuften, er solle lediglich leben, um zu arbeiten, nicht arbeiten, um leben zu können. Diese freilich mit den Stöcker- Blättern übereinstimmende, unter dem Deckmantel der Fürsorge" sich betätigende Tendenz ist noch gemeingefährlicher. Eine solche Fürsorge muß im Interesse der Wehrlosen auf das energischste bekämpft werden. Waisen und Fürsorgezöglingen soll man liebevolle Eltern zu ersetzen suchen. Die Möglichkeit einer Erziehung nach Art der geschilderten des Pastor Rohr unter halbstaatlichem Schutz ist eine Schmach für den Erzieher", aber auch für den Staat selbst, und eine schmachvolle Beeinträchtigung der Menschenrechte, die den Zöglingen und der Gesellschaft selbst schwere Nachteile zufügt.
Kurse zum Studium des Alkoholismus .
Herr Dr. Juliusburger fendet uns mit dem Ersuchen um Aufnahme zu der furzen Erwähnung, daß auch er auf die soziale Seite der Ursachen des Alkoholismus eingegangen sei, folgende be richtigende Ergänzung:
und
"
In Nr. 94 des Vorwärts" vom 24. April 1906 wird von meinem Vortrage, den ich gelegentlich der wissenschaftlichen Kurse zum Studium des Alkoholismus hielt, nur gefagt, daß er eine Wendung" enthielt, ähnlich der Darlegung des Dr. Bergemann, einer Erziehung zur Enthaltsamkeit ist die Beschaffenheit Die Delegierten heißen es gut, daß der Vorstand sich in den unserer gesamten sozialen Verhältnisse durchaus nicht günstig." Ich angezogenen Fällen mit allen gefeßlichen Mitteln gewehrt hat, sie ersehe daraus, daß der Herr Berichterstatter zu meinem Bedauern beauftragen denselben, auch fernerhin das Selbstverwaltungsrecht meinen Vortrag nicht angehört hat. Ich sprach über Alkohol bis aufs äußerste zu unterstützen und zu verteidigen. Sie find überzeugt, daß die Beschidung von Kongreffen, welche Strafgefeg. Der Gesellschaft sprach ich das sozial- ethische Recht zur Strafe ab. Ich verwarf die Strafe in jeder zur Ausbildung der Vorstandsmitglieder auf allen Gebieten des Form, erklärte, daß man nicht von alkoholistischen Verbrechern, Krankenkassenwesens notwendig sind, einen Teil des Selbst- fondern nur von Alkoholfranken mit antifozialen Handlungen verwaltungsrechtes bildet. sprechen dürfte, die in feine Strafanstalt, sondern in Die Delegierten halten es für durchaus notwendig, daß durch eine Heilanstalt gehörten. Jedenfalls müßte sofort in die Klage im Verwaltungsstreitverfahren in Sachen Beschickung den Strafanstalten mit einer fachmännisch geleiteten Erziehung zur des Krankenkassentages ein grundlegender Präzedenzfall geschaffen Abstinenz begonnen und enge Fühlung mit den Enthaltsamkeitswerden soll, damit das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsvereinen genommen werden. Nach Erörterung dieses individuellen behörde in diesen Fällen ein rechtssicheres wird. Sie erklären sich Strafvollzuges kam ich zur Besprechung des sozialen oder mit allen diesbezüglichen Maßnahmen des Vorstandes einverstanden historischen Strafvollzuges. Sehr eingehend stellte ich den sozialen Grund und Boden dar, worin die gemeingefährliche Trink
und sprechen demselben ihr volles Vertrauen aus."
Verfammlungen.
Auch der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Berlin fitte wurzelt; ich forderte soziale Sanierung und radikale Sie Krankenkassen, Vereinheitlichung der Vereinheitlichung der Arbeiterversicherung, hat gegen Versuche, das Selbstverwaltungsrecht zu beschränken, zu Bekämpfung der Trinffitte. Die soziale Verfäumnis einerseits, die die deutsche Reichsarzeneitage, Rechtsprechung des Ober- fämpfen. Es beabsichtigte nämlich der Vorstand der Allgemeinen Gleichgültigkeit gegen die Trinffitte andererseits züchtet verbrecherische verwaltungsgerichts über die soziale Prophylage der Krankentaffen, Ortstrantenfasse, eine Dienstornung für die Beamten der Kaffe zu Individuen, deren Taten die soziale Strafe an der Gesellschaft für Pensionsfrage der Beamten, Anträge auf Abänderung des Kranten erlassen. Nach Kenntnisnahme des vom Rendanten ausgearbeiteten beren Unterlassungsiünden bedingen. Die Forderung der Enthaltversicherungsgesetzes. Daß ein Kongreß mit solcher Tagesordnung Entwurfes ersuchten die Beamten den Vorstand, zunächst der vom samkeit leitete ich nicht nur aus dem Mitgefühl mit dem Elend des für die Förderung der Kassenzwecke wesentlich ist und daß es des Vorstand mit der Ausarbeitung der Dienstordnung betrauten Alkoholismus ab, sondern auch aus der Erkenntnis, daß er ein ge halb zulässig und wünschenswert erscheint, derart.ge Kongreffe zu Rommission zu gestatten, die Wünsche der Angestellten durch ihre waltiges Hindernis ist für die soziale, intelleftuelle, ethische Ent beschicken, ist in den von uns in Nr. 60 des Vorwärts" mit Vertreter entgegenzunehmen. Als ihre Vertreter bezeichneten die wicklung der Menschheit. Dieser die Bahn auf jede Weise frei zu geteilten Erkenntniffen des Landgerichts und Amtsgerichts zu Biele- Angestellten den Vorsitzenden des Zentralvereins der Bureau machen, ist Höchstgebot der Sittlichkeit. feld , in dem Entscheide der bayerischen Regierung der Pfalz , angestellteu Bauer und den Vorsitzenden des Verbandes der VerRammer des Innern zu Speier , und in einer Reihe anderer Ent- waltungsbeamten Giebel. Die Vorstandsmitglieder, auch die scheidungen höherer Verwaltungsbehörden sowie von einer Reihe Arbeitgeber, hatten nichts dagegen einzuwenden. Nur einem nicht von Kommentatoren des Krankenversicherungsgesetzes ausdrücklich anwesenden Arbeitgeber, Herr Israel , von der be- kannten Firma betont. Dr. Pape( Weißensee) verblieb dennoch bei seiner anti- Ernst Israel, gefiel es nicht, daß auch die Kassenangestellten von fozialen Auslegung der§§ 29 und 46 des Krankenversicherungs - ihrem Stoalitionsrecht Gebrauch machten. Er lief zur Aufsichtsgefeges und forderte durch Verfügungen vom 8. und 21. Dezember behörde und diese stellte dem Vorstande folgende Verfügung unter 1905 die Rückzahlung der 50 Mart, ja sette gegen jedes einzelne dem 3. April zu: Borstandsmitglied eine Ordnungsstrafe von 5 Mart unter nochmaliger Aufforderung bei Bermeidung einer Ordnungsstrafe zur Rückzahlung der 50 M. innerhalb 8 Tagen" fest. Diese Verfügung ist formell und materiell gesezwidrig. Formell: nicht der Dezernent, sondern lediglich die Gemeindebehörde ist nach§§ 44, 45 Kr.-V.-G. und der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1905 zur Festsegung einer Ordnungsstrafe befugt. Ferner darf nach§ 45 Kr.-B.-G. eine Ordnungsstrafe nicht als Strafe, sondern lediglich zur Erzwingung der Befolgung einer gesetzlichen oder statutarischen Vorschrift, nicht zur Verlegung einer solchen Vorschrift festgesezt werden. Ferner sei in formeller Hinsicht noch darauf hingewiesen, daß eine Rüdzahlung" nur von dem erfolgen kann, der eine Zahlung er halten hat, also höchstens von dem Vorstandsmitglied, welches die 50 M. erhalten hatte. Endlich sei nach der formalistischen Seite hin betont, daß die Rüdforderung vermeintlich zu Unrecht empfangener Gelder nach den deutschen Gesetzen nicht durch einen Kassendezernenten,
"
" Durch das Protokoll der Vorstandssigung vom 7. März cr. ist zu unserer Kenntnis gelangt, daß beschlossen worden ist, zu den Beratungen über eine Dienstordnung für die Kassenbeamten als Vertreter der Organisationen die Herren Giebel und Bauer hinzuzuziehen. Die Genannten gehören weder zu den Vorstands mitgliedern noch zu den Beamten der Kasse. Ein Anlaß für die Mitwirkung der Genannten ist in feiner Weise ersichtlich.
Wir untersagen Ihnen die Ausführung dieses Beschlusses umsomehr, als die Befürchtung nicht fern liegt, daß aus den zwischen den Arbeitgeber- Vorstandsmitgliedern und diesen der Rasse fernstehenden Personen fich eventuell ergebenden Meinungsverschiedenheiten das Resultat der Verhandlungen nur erschwert werden dürfte.
Im Unterlassungsfalle würden wir gemäߧ 45 Abs. I des Krankenversicherungsgesetzes gegen Sie eine Ordnungsstrafe von 20 M., welche hierdurch angedroht wird und an deren Stelle im
Der Verband der Bauhülfsarbeiter( Zweigverein Berlin ) hielt am Freitag in den Industrie- Festsälen seine start besuchte Generalversammlung ab. Den Kassenbericht vom ersten Quartal dieses Jahres erstattete Böttcher. An Einnahmen inklusive des alten Bestandes wurden erzielt 123 623,24 Mt., die Ausgabe bes lief sich auf 55 534,50 M., darunter 6712,55 M. für Streifunterstüßung, so daß ein Kassenbestand von 68 088,74 m. verblieb. Ein Antrag, die Erhöhung des Speditionsbeitrages für das Verbandsorgan noch einmal den Bezirken zur Grörterung zu überweisen, wurde abgelehnt. Bezüglich der Maifeier nahm die Versammlung folgende vom Vorstand empfohlene Resolution einstimmig an:
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Die heute, am 20. April 1906, in den Industrie- Festsälen tagende Mitgliederversammlung des Verbandes der baugewerb lichen Hülfsarbeiter Deutschlands ( Zweigverein Berlin und Umgegend) erklärt nach wie vor, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln für die Feier des 1. Mai als den Weltfeiertag des arbeitenden Volfes einzutreten. Die würdigste Feier dieses Tages erblickt die Versammlung in der Arbeitsruhe.
Deshalb erklärt die Versammlung, auf allen Bau.