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erfüllt. Auch in den beiden verfloffenen Jahren haben sie Eingaben einige Sachen, die er auf dem Fischmarkt aufgelesen hat, weil dies 1. Der Aufruhr, Der Aufruhr", Das Konkurrenzwettlaufen über Eingaben zur Beseitigung oder Verschlechterung der Ver- andere Leute ebenfalls taten". zwischen der Hamburger Polizei und der preußis ordnung an die Regierung gesandt. Auch die Handelskammern Der ebenfalls siebzehnjährige Schmiedelehrling Rehmers wird chen" und" Die Räuber in den Abruzzen und die wurden diesen reaktionären Zwecken dienstbar gemacht. In den gleichfalls gefragt, ob er dem Verbande angehöre oder an einer Ver- Polizei." Barlamenten fanden die Unternehmer volle Unterstützung bei den sammlung teilgenommen habe, was er verneint. Er hat sich In dem ersten Artikel werden die Erzesse als die Folge falscher konservativen Parteien, aber auch bei den sogenannten liberalen. in der Menge befunden, bestreitet aber, mit Steinen geworfen zu polizeilicher Dispositionen bezeichnet und der Polizei der Vorwurf Man denke an die Nede des freisinnigen Abgeordneten Grüger. haben. Als er sah, daß andere Leute etwas aus einem Uhrenladen gemacht, das übelberüchtigte Kaschemmenviertel von polizeilichem Jm Reichstag hatten die Herren feinen Erfolg; darum ver- am Schopenstehl holten, habe er auch Uhren, Ringe usw. entwendet. Schutz entblößt zu haben, wodurch es den verbrecherischen Elementen legten sie ihre Opposition gegen das bißchen Arbeiterschutz Der 24jährige unorganisierte Hausknecht Johannsen hat am ermöglicht wurde, ungestört ihren Räubereien usw. nachgehen zu in den preußischen Landtag, von dem die Vertreter der 17. Januar bis abends nach 9 Uhr gearbeitet. Auf die Kunde, daß können. Wenn man, heißt es darin, sähe, wie die Polizei im Bunde mit Arbeiter durch ein plutokratisches Wahlsystem ausgeschlossen sind. am Schopenstehl etwas los sei, habe er sich mit anderen Personen der Scharfmachern eifrig bemüht sei, die Krawalle im Sinne der Es war der Funker Gamp, der sich besonders der Gastwirte an- nach dort begeben und Uhren und Krawattennadeln usw. aufgelesen, Scharfmacher zu fruftifizieren und gegen die Sozialdemokratie auszu nahm. Auch hier lautete die Antwort der Regierung abweisend, die er zum Teil für sich behalten, zum Teil verschenkt habe. schlachten, wenn man sähe, wie die Polizeibehörde in öffentlichen Bekannts aber weniger bestimmt als im Reichstage. Der Regierungsvertreter Der achtzehnjährige Lagerarbeiter Korb sagt aus, er" quäle" machungen in wahrheitswidriger Weise von Ausschreitungen, Straf­äußerte sich dahin, daß die bisherigen Abänderungsvorschläge un fich weder um einen Verband noch um eine Versammlung. Er soll taten und Auflehnungen gegen die öffentliche Ordnung im Anschluß geeignet" feien. Jene fortwährenden Treibereien veranlaßten die sich an dem Barrikadenbau" beteiligt, an der Plünderung mit an die sozialdemokratischen Versammlungen" spräche, dann möchte Hauptverwaltung des Verbandes, eine Petition an den Bundesrat gewirkt und sich Gold- und Silbersachen angeeignet haben. Dieser man fast auf den Gedanken kommen, daß diese Ausschreitungen ge­und den Reichstag zu richten, worin gemäß den Beschlüffen des Angeklagte foll ebenfalls mit seinen Taten renommiert haben, was wissen Leuten gar nicht ganz unangenehm gewesen wären. Höchst borigen Verbandstages folgende Forderung aufgestellt wurde: ihm gleich anderen zum Verhängnis gereichte. Heute behauptet er, merkwürdig sei es, daß die Polizei, die doch sonst bei harmlosen Festlegung des Ruhetages durch das Gesetz für sämt: daß er nur ein Patet gefunden habe, das er sofort wegwarf. Dingen mit Verhaftungen nicht sparsam ist, hier so wenig Erfolg liche im Gastwirtsgewerbe angestellten Personen. Im Von den Angeklagten Blum, Jörn, Warnte und Barwieks hatte mit der Verhaftung von Erzedenten. besonderen wird beantragt den§ 105 der Gewerbeordnung dahin gehört nur Jörn einer Gewerkschaft( Hafenarbeiter) an; in einer In dem zweiten Artikel wurde die Weise tritisiert, abzuändern, daß allen Angestellten im Gastwirtsgewerbe an Stelle Protestveriammlung ist teiner gewesen. Blum soll eine Schwarz- in welcher die Polizeibehörde mit ihren Versammlungsverboten der Sonntagsruhe ein Erfagruhetag von 36 Stunden an einem wälder Uhr. Jörn Ringe, Manschettenknöpfe und eine filberne Uhr vorging. Werktag einer jeden Woche zu gewähren ist." Diese Eingabe ist entwendet haben. Von diesen Gegenständen hat Warnke, welcher der Jm dritten Artikel wird auf eine Eingabe der geschädigten Ge­bereits in der Petitionskommission des Reichstages verhandelt Hehlerei angeklagt ist, zwei unechte Trauringe erhalten. Der An- schäftsleute, abgedruckt im hamburger Korrespondent", worden, und diese hat sie dem Reichskanzler als Material über- geklagte Barwiefs soll eine geraubte Uhr bekommen haben. Blum hingewiesen, in der sie eine Entschädigung aus Staatsmitteln ver­wiesen. Die Mängel, die fich bei der Kontrolle über die Durch will erst nach Beendigung der Plünderung nach dem Schopenftehl langten, weil der Schopensteht in der kritischen Zeit etwa eine führung der Bundesratsverordnung feitens der Behörden heraus gekommen sein, wo er von einem unbekannten Mann eine Schwarz- Stunde lang ohne genügenden polizeilichen Schuß gewesen sei, gestellt haben, veranlaßten die Hauptverwaltung, fich in einer wälder Uhr bekam, mit dem Bemerken, er könne sie nicht ge- trozdem die Polizei Kenntnis bon der Zusammenrottung Eingabe an das Reichsamt des Innern zu wenden. Diese brauchen. des Gesindels hatte, das bald darauf die Gewalttaten in den Petition ist auch an fämtliche Gewerbeinspektoren im Reiche Barterrelofalitäten verübte." gesandt worden

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Ueber die Gültigkeit der Bundesratsverordnung für die Restau­rationsbetriebe auf den Rhein dampfern gingen die Anfichten der Behörden auseinander. Auf dem legten Verbandstage wurde eine Resolution angenommen, die die Reichsregierung ersucht, Maß­nahmen zu treffen, um auch den Kellnern, Köchen usw. auf den Rheindampfern die Vorteile der Verordnung zuteil werden zu lassen. Im hessischen Landtage ersuchte der Abg. Adelung die Regierung in dieser Beziehung um Meinungsäußerung. Geheimer Regierungsrat Braun erklärte hierauf, daß die Bundesratsverordnung auf die Restaurationsbetriebe der Rheindampfer Anwendung finde, die Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen habe in jenen Städten zu erfolgen, an denen die Schiffe anhalten.

Der Angeflagte Jauspims hat eine große Anzahl Sachen auf der Straße gefunden und ist einige Tage nach den Plünderungen berhaftet worden. Er erklärt, er habe nach Sachen gesucht, weil dies die anderen" auch getan haben. Auf Anraten feiner Logis­wirtin habe er die goldenen Uhren und Ringe am anderen Tage in die Alfter geworfen.

Der Angeklagte Angelstorp ist unorganisiert und hat an einer Berjammlung nicht teilgenommen. Nach Feierabend ist er nach dem Schopenstehl gegangen, wo er einen Säbelbieb bekam. Er gibt zu, eine große Anzahl Sachen auf der Straße gefunden zu haben, die er am nächsten Tage in die Alster warf.

Der fiebzehnjährige Laufbursche Warnemünde hat, wie er be­hauptet, von einem Knaben Goldwaren bekommen, wobei der Junge bemerkt haben soll: Wir sind ja Sozialdemokraten; da, willst Du was haben?"

Der Angeklagte Hermann Warnemünde, ein Bruder des vorigen Angeklagten, hat ebenfalls Sachen erhalten und hat dann einen Selbstmordverfuch gemacht. Beide W. gehören keiner Organisation an und haben teine Versammlung, besucht.

Die Anklage ist aus den§§ 185 und 186 erhoben.

Der Angeklagte Wabersky gibt zu, daß die Artikel scharf ge­halten feien, was sich aus der erregten Stimmung jener Tage erklärt, es sei eben sein gutes Recht als Sozialdemokrat und Hamburger Bürger, die Behauptung der Polizei, daß die Schopen­stehl- Erzeise mit der Sozialdemokratie in Verbindung stehen, energisch zurückzuweisen.

Es wird sodann die Frage erörtert, ob die als Zeugen ge ladenen Bolizeibeamten- ein Hauptmann, ein Leutnant und zwei Wachtmeister vernommen werden sollen. Dabei führt der Staats­anwalt aus: es sei zugegeben, daß der Schopenstehl einige Beit ohne polizeiliche Bewachung gewesen sei, weil die gesamte Schußmannschaft durch die Umzüge der Wahlrechtsdemonstranten anderwärts nötig gewesen und dort fest­gehalten sei. Es wird sodann Polizeihauptmann Geestefeld vernommen, der die Maßnahmen der Polizei am Abend des 17. Januar als der Sachlage entsprechend bezeichnet. Um die Würde der Bürgerschaft, deren Beratung um 7 Uhr begann, zu wahren, habe er, Zeuge, die Polizei zusammenziehen und die Menge von der Rathausgegend zurücktreiben lassen müssen. Die den Schopensteht abpatrouillierenden Polizei­beamten feien von der Menge zurückgedrängt worden, worauf die Straßenlaternen ausgedreht und die Plünderungen und Demo­lierungen vorgenommen wurden. Auf die übrigen polizeilichen Zeugen

wird verzichtet.

Die

Die deutsche Rechtsprechung ist in den letzten Jahren mehr und mehr zu der Auffassung gelangt, daß die Restaurations betriebe auf den Bahnhöfen Zeile des Eisenbahnbetriebes feien, auf sie also die Bestimmungen der Gewerbeordnung feine An­wendung finden. Damit wäre auch die Bundesratsverordnung zum Schutz der Gastwirtsgehülfen für die Bahnhöfe außer Kraft gefeßt. Der 19jährige Drewes ist ein Besucher der Kaschemmen und In der Tat hat der preußische Eisenbahnminister und nach ihm der hat von der Eristenz einer Organisation teine Ahnung, wie er auch sächsische sich auf die Entscheidungen der Gerichte berufen, dann aber nicht gewußt hat, daß am 17. Januar Versammlungen stattfanden. die Direktionen angewiesen, daß die Bundesratsverordnung in den Er stellt in Abrede, sich in irgend einer Richtung strafbar gemacht Bahnhofsrestaurationen finngemäß" anzuwenden sei. Durch einen zu haben. Giner Frauensperson soll er erzählt haben, er habe eine Federstrich ist damit das bißchen Arbeiterschuß, um das ein volles Jahr goldene Uhr geerbt. zehnt gekämpft wurde, für die Gastwirtsgehülfen auf den Bahnhöfen zu Die Angeflagten Linne, Brand, Heth, Schröder und Bantin, von Der Staatsanwalt hält den Gesamtcharakter der Artikel nichte gemacht. Weder die Polizei noch die Gewerbeinspektoren haben für denen die beiden ersteren der Plünderei, die übrigen wegen Hehlerei für schwer beleidigend. Die Gewalttätigkeiten seien doch im Anschluß die Folge in den Bahnhofsbetrieben etwas zu suchen, und die Ge- angeklagt find, gehören teiner Organisation an und haben auch an die Versammlungen passiert, denn hätten diese nicht stattgefunden, hülfen haben keinen durch das Gesetz vorgeschriebenen Schutz. Mit feiner Protestversammlung beigewohnt. Linne, der durch einen dann wären die Exzesse nicht passiert. Das sei doch sonnenklar. zhnischer Offenheit haben die Bahnhofswirte auf ihrem Verbands- Säbelhieb schwer am Bein verlegt worden ist, hat eine große Anzahl Die Polizei habe nichts als ihre Pflicht getan, wenn sie durch ihre tage erklärt, daß sie die Bundesratsverordnung bisher nicht erfüllt Goldsachen mit in sein Logis genommen, von denen er Bantin Versammlungsverbote den Massen die Gelegenheit genommen habe, berüben. Ruheftörungen zu haben. Wie eine arge aber gerechte Verspottung des Eisenbahn - einige Gegenstände schenkte. Er behauptet heute, die goldenen Uhren neue ganze Wahlrechts­ministers flingen die Worte des Verbandssekretärs der Bahnhofs zu 2 M. das Stück von einem Unbekannten gekauft zu haben, demonstration habe einen verbrecherischen Charakter gehabt, und wirte, der beantragte, dem Herrn Minister ins Gedächtnis zu rufen, während er in der Boruntersuchung ausgesagt haben soll, daß er wenn die Arrangeure nicht hinter den Kulissen geblieben wären, daß ja auch in dessen eigenem Ressort die Arbeiter in recht hohem die Sachen gefunden" habe. Bantin gibt zu, Sachen auf der hätten sie eigentlich auf Grund des Gefeßesparagraphen an Maße durch überlange Dienstzeit angestrengt werden.- Die Straße gefunden zu haben. Die anderen Angeklagten von dieser geflagt werden müssen, nach dem diejenigen Personen ins Zuchthaus Organisation der Gastwirtsgehilfen wird dafür zu sorgen haben, Gruppe haben einige der gestohlenen Gegenstände gekauft und wollen tommen, die es unternehmen, eine gefeßgebende Versammlung mit daß den Angestellten der Bahnhofswirtschaften der nämliche Schuß sich nichts dabei gedacht haben. Die Angeklagten Bantin, Heth, Gewalt zu beeinfluffen. In dem ersten Artikel liege eine Be zuteil wird wie den Angestellten in Hotels usw. Schröder und Linne haben bis zum 17. Januar sowie auch an diesem leidigung wider besseres Wissen vor, in den andern Artikeln einfache Beleidigung. Das Von regelrechten Lohnbewegungen fann im Gastwirts- Tage bei einer Getreidefirma gearbeitet. ganze Vorgehen des Echo" Der zwanzigjährige Bauarbeiter Hardekopf erklärt, er sei noch sei frivol. gewerbe noch garnicht gesprochen werden. Wohl ist es schon hier Und es müsse den Herren, die den und da, namentlich bei Ausstellungen und anderen großen Bernie in einer Versammlung gewesen, gehöre auch nicht dem Verbande maßgebenden Stellen im Echo" fäßen, einmal nachdrüdlichst vor anstaltungen zu Arbeitseinstellungen gekommen. In den allermeisten an, wie er sich auch um dergleichen Dinge nicht gefümmert habe. Augen geführt werden, daß Gesez und Recht noch auf Fällen hat es sich dabei aber nicht um Lohnforderungen gehandelt, Abends sei er, wie so viele Leute, nach dem Schopenſtehl gegangen fie angewandt würden in aller Schärfe. Da Geld. Бабе dort nicht um regelrechte, planmäßig organifierte Streiks, sondern um und einige goldene Uhren gefunden. Er strafen nicht den Angeklagten träfen, sondern spontan ausgehende Unzufriedenheit mit der elenden Lage, der un- sei so start angetrunken gewesen, daß er kaum wußte, was um ihn im Gegenteil noch eine Zuwendung an den An­würdigen Behandlung; es war eine Revolte der Unterdrückung und herum vor sich ging. getlagten für die ausgestandene Angst bedeuten würden, Ausbeutung. Damit ist die Bernehmung der 30 Angeklagten beendet. so halte er eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten Es wird nun die politische" Seite der Vorfür angebracht. gänge erörtert. Es sollen sechs Beamte von der politischen Der Verteidiger Dr. Suse beantragt in längerer Rede die Abteilung der Polizei vernommen werden über die Eindrücke, die fie in den von ihnen überwachten Protestversammlungen am Nach­mittage des 17. Januar gewonnen haben.

Der Kassenbericht weist eine Gesamteinnahme des Vers Bandes auf von 135 360,89 M., eine Ausgabe von 113 745,22 m. Das Vermögen des Verbandes beträgt 42 600 M. Die Kassen­verhältnisse werden als durchaus zufriedenstellend bezeichnet.

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an

Freisprechung des Angeklagten. In keinem der drei Fälle liege eine strafbare Handlung vor, allerhöchstens involviere der zweite Artikel eine ganz geringfügige formale Beleidigung. Unverständlich sei das hohe Strafmaß, denn es müssen die aufregenden Zeiten berücksichtigt

Die Schopenstehlkrawalle in Hamburg Bersammlung im Vittoriagarten" im Stadtteil Barmbed überwacht werden, die das Wort nicht so deſtillieren laffen wie in ruhigen

vor dem Schwurgericht. Hamburg , 26. April. ( Eig. Ber.)

Wachtmeister Pfretschner hat die von 3000 Personen besuchte Das Lokal sei überfüllt gewesen wie auch die Eingänge und die Zeiten." nächste Umgebung. Ich muß gestehen: ich habe mich ge- Nach mehrstündiger Beratung verurteilt das Gericht Wabersty wundert, daß die Bersammlung so ruhig wegen verleumderischer und einfacher Beleidigung in je einem Falle verlief; ich habe schon unruhigeren Verfamman fünf Monaten Gefängnis und 300 M. Geldstrafe. lungen beigewohnt. Als Redner trat Abgeordneter des dritten Artikels wurde auf Freisprechung erkannt. Bömelburg auf. Eine Aufforderung, nach dem Rathause zu ziehen, ist nicht erfolgt. Nach Schluß der Versammlung zerstreuten sich die Teilnehmer ruhig nach allen Richtungen."

Borsigender: Wurde auf andere revolutionäre Be­wegungen hingewiesen?"

Zeuge:" Das weiß ich nicht. Eine Aufforderung zu ungeseglichkeiten ist nicht erfolgt, sonst wäre ich eingeschritten." Vors. Ist zum Kampfe aufgefordert worden?" Beuge:" Ja, aber zum friedlichen." Staatsanwalt Jrmann:" Weshalb wurden die Versammlungen Nachmittag einberufen?"

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Zeuge: Das weiß ich nicht."

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Gerichts- Zeitung.

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Wegen

Während im Laufe des gestrigen Nachmittages die zur Gruppe der sogenannten Rädelsführer gehörenden Angeklagten vernommen wurden, kommen heute die minder Beschuldigten an die Reihe. Der Angeklagte Ruds, der erst am 14. Februar in Haft geriet und erst nach dem 17. Januar dem Verbande der Bau- und Erdarbeiter beigetreten ist, weil, wie er aussagt, er sonst keine Arbeit erhalten hätte, bezeichnet sich als parteilos. Eine Versammlung hatte er bis zum 17. Januar Der Erzeß eines ehemaligen Schuhmanns war die Vorgeschichte noch nicht besucht. In einer Wirtschaft habe er gehört, daß zu einer Anklage wegen wissentlich falscher Anschuldigung, die am Abend des 17. Januar auf dem Rathausmarkt etwas los fein gestern vor der zweiten Straftammer des Landgerichts I zur Ver­würde. Er sei von der Menge in den Schopenstehl hineingedrängt handlung kam. Auf der Anklagebank mußte der ehemalige Schub und habe von Schuhleuten Säbelhiebe erhalten. An den Demo­mann Wilhelm Dauer Plaz nehmen. Der Angeschuldigte trat, lierungen und Plünderungen habe er sich nicht beteiligt, sondern er nachdem er als Sergeant aus dem Militärdienst ausgeschieden war, habe nur einige Uhrketten aus dem Rinnstein genommen. Zu einer bei der Berliner Schuhmannschaft ein. Hier mußte er jedoch nach Frau N. soll er gesagt haben, den Polizisten gegenüber sei er auch furzer Dienstzeit wegen verschiedener Vorkommnisse den Dienst ver­nicht blöde gewesen. Die Folge dieser Renommisterei war die erst laffen. Zurzeit ist der Angeklagte Kutscher. Am 7. August v. J., einen Monat später erfolgte Verhaftung. Der Angeklagte bestreitet Wie Wachtmeister Böhls, der die Versammlung in Hamm nachts gegen zwölf Uhr, kam D. aus dem Tanzlokal von Müller in die Angaben der Frau R. und behauptet, falsch verstanden zu sein; überwacht hat, hervorhebt, ist diese Versammlung sehr ruhig ver- der Elsasserstraße und benahm sich auf dem Straßendamm so an­er habe nur gesagt, die Polizisten hätten feste dreingehauen. Der 21jährige Hafenarbeiter Donath ist Ende November 1905 Laufen und der Redner, Bürgerschaftsmitglied Bartels, habe in ſtößig, daß der Schußmann Kiesling seine Feststellung vornahnr. sachlicher Weise die Wahlrechtsfrage behandelt. Was Sie O... sind, bin ich schon lange gewesen," und ähnliche dem Verbande der Hafenarbeiter beigetreten und hat am Nachmittag Wachtmeister Thomas hat die Versammlung in Rotenburgsort Redensarten gebrauchte der Angeklagte, ohne im mindesten die Auf­des 17. Januar gearbeitet, während seine in demselben Betriebe überwacht. 3000 Personen befanden sich im Saal, über 1000 auf forderung des Schußmanns, ihm zur Wache zu folgen, zu beachten. beschäftigten Stollegen an den Protestversammlungen teilnahmen. der Straße. In ruhiger Weise behandelten die Bürgerschafts- Als ihn der Beamte mit Gewalt zur Polizeiwache bringen wollte, Er soll sich dadurch der" Plünderung" schuldig gemacht haben, mitglieder Stubbe und Ehlers die Wahlrechtsvorlage und richteten stemmte sich der Angeklagte mit den Füßen gegen den Erdboden, daß er eine Anzahl Korallenketten vor einem ausgeraubten Laden die Aufforderung an die Versammelten, ruhig fortzugehen, den schlug mit den Fäusten um sich und verfekte seinem ehemaligen aufnahm und einem anderen Plünderer zwei Tafeln mit Ringen Polizeibeamten Folge zu leisten und Ausschreitungen zu vermeiden. Kollegen mehrere Fußtritte vor den Leib. Kiesling machte von aus der Hand riz. Als die Polizisten eine Attacke auf die Bors.: Wurde nicht auf Rußland hingewiesen?" seinem Säbel Gebrauch, weil der Angeklagte arg auf ihn eindrang. " Barrikade" am Schopensteht ausführten, die aus einigen Bänken, Beuge: Das weiß ich nicht mehr." Dauer erhielt einen Säbelhieb über den Kopf, durch den er kampf­einer Trinthalle und etwas Gerümpel bestand, soll er über diese Staatsanwalt Hollender:" Ich verstehe nicht, wie Beamte, unfähig gemacht wurde. Trotz dieses Sachverhalts erstattete der " Barrikade" gestolpert und den Polizeibeamten in die Arme ge hier als Zeugen geladen sind, nicht wissen können, um was es Angeschuldigte gegen den Schuhmann Kiesling Anzeige wegen fallen sein. Der Angeklagte bestreitet diese Angaben; er will gehört handelt." Körperverletzung. Das Verfahren wurde einstweilen ausgesetzt bis haben, wie ein Schußmann zu dem anderen sagte: Wenn Du zur Erledigung der Straffache gegen D. wegen Beleidigung und haust, dann ordentlich oder gar nicht." Aus Spaß und Renom­Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wegen dieser Vergehen wurde misterei habe er zu anderen Leuten gesagt, daß er auf die Schutz der Angeklagte vom Schöffengericht zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. Teute mit Steinen geworfen habe. Einige Sachen, wie Ringe usw., Nunmehr wurde der Spieß umgedreht und von der Staatsanwalt­die er einem anderen aus Jucks aus der Hand genommen, ohne sich schaft das vorliegende Verfahren wegen wissentlich falscher An­etwas gedacht zu haben, habe er später aus Furcht fortgeworfen. schuldigung eröffnet. Vor Gericht bestritt der ehemalige Schutz­Der achtzehnjährige Schiffer Kadner hat keine Versammlung mann Dauer, sich irgendwie schuldig gemacht zu haben. Nach ums besucht. Abends ist er nach dem Schopenstehl gegangen, wo er das fangreicher Beiveisaufnahme erachtete das Gericht für festgestellt, Klirren von Scheiben hörte. Von einer Menschenmenge wurde er in daß D. in frivoler Weise die Anzeige gegen den Beamten erstattet das Schaufenster von Rosenbood hineingedrängt. Er gibt zu, einige sonders straferschwverend an, daß der Angeklagte früher selbst Schutz­mann gewesen war. Das Urteil lautete auf zwei Monate Ge fängnis.

Uhren an fich genommen zu haben, die teils im Laden, teils auf der

Straße lagen. Als er die Uhren anderen Leuten zeigte, geriet er in Haft. Auf der Polizeiwache entdeckte man an seinen Händen Schnittwunden, die von zertrümmerten Ladenscheiben herrühren sollen.

Der Angeklagte Kloodt, 17 Jahre alt, hat bisher noch an feiner Versammlung teilgenommen und gehört auch keinem Verbande an. In der Nacht zum 18. Januar fam er in angetrunkenem Zustande nach Hause. Am anderen Morgen fand die Polizei in feinem Logis

die

fich

Zeuge: Ich wußte nicht, weshalb ich hier erscheinen sollte." Staatsanwalt Jrmann: Dann beantrage ich die Ausseßung der Verhandlung, damit die Beamten ihre Stenogramme einsehen. Ich verstehe das ebenfalls nicht." Das Gericht zieht sich furz nach 4 Uhr nachmittags zur Be­ratung zurück. Nach Verlauf einiger Zeit fehrt es zurück und vertagt die Sigung auf morgen.

Polizei, Schopenftehlexzesse und Versammlungsverbote.

batte. Bei abmessung des Strafmakes nahm der Gerichtshof als be­

Koloniales Gewohnheitsrecht" zu prügeln.

Vor der Straffammer IV des Landgerichts zu Hamburg hatte fich am Donnerstag der verantwortliche Redakteur des Hamburger Echo", Gustav Wabersky, wegen Beleidigung der Polizeibehörde zu verantworten. In den Nummern vom 20., 21. und 23. Januar des Die Mißhandlung von Negern in Deutschost. Hamb. Echo" sind Artikel erschienen, in welchen das taktische Ver­halten der Polizei bei den Schopenstehlerzessen und die polizeilichen a frita bildete gestern den Gegenstand eines Strafprozesses, der Die Artikel sind betitelt: die erste Strafkammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Land­Versammlungsverbote kritisiert werden.