au«». 23. 1«�«,,, 4. Keillige des„Öoniiiltlö" Kerliller UslksdlM Ho die Gewerkfcftaften und Arbeiter Berlins ! Genossen! Arbeitsbrüder! Der i. Mai, das Weltfest der Arbeit, ist wieder gekommen. Die klassenbewußte Arbeiterschaft aller Kulturländer wird zum 17. Male den Weltfeiertag der Arbeit festlich begehen. Wiederum beabsichtigen die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter die Feier des Tages durch Arbcitsruhe zu begehen, trotz der Maßnahmen, mit denen ein von unsäglichem Machtdünkel beseeltes Unternehmertum den die Arbeit ruhenlassenden Arbeitern droht. Arbeiter! Parteigenossen! Es gilt Protest zu erheben gegen alle Maßnahmen, welche das Koalitionsrecht der Arbeiter zu zerstören geeignet sind, gegen die dem Unter- »«chmertnm willfährigen Maßnahmen, Verordnungen und Entscheidungen Inndes- und ortspolizeilicher Körperschaften! Es gilt aber auch zugleich Protest zu erheben gegen die den Weltfrieden in ernster Weise bedrohende abenteuerliche Weltpolitik, deren Verwirklichung dem arbeitenden Volke von neuem eine erhebliche Steigerung der Gnt- und Blutstener auferlegt; gegen eine Weltmachtpolitik, die dahin führen mnß, die Völker in blutigem Kampfe gegeneinander zu Hetzen. Angesichts einer solchen Politik empfiehlt der Ausschutz der Berliner Gewerkschaftskommission den Gewerkschaften folgende Resolution zur Annahme: In Ucbcreinstimnmng mit den Beschlüssen der iniernationalen Kongresse der Arbeiter aller Länder und mit den Beschlüssen der Parteitage der sozialdemokratischen Partei Deutschlands bekunden die Ver- sammelten, daß sie mit aller ihnen zu Gebote stehenden Kraft eintreten für die Verwirklichung der Gedanken, die durch die Maifeier zum Ausdruck gebracht werden. Die Versammelten betrachten die klassenbewußten Proletarier aller Länder als Kainpfgcnosien, mit denen sie gemeinsam siir die Völkerverbrüderung, für die Erhaltung des Friedens und Förderung des Kulturfortschcittes kämpfen. Die Versammelten erklären, einzutreten für die Befreiung der Arbeiter von jeglicher Ausbeutung und jeglicher Unterdrückung. Die Versainmelten fordern eine wirksame Arbeiterschutzgesetzgebung, in der mindestens bewilligt werden muß:>. Ein höchstens acht Stunden dauernder Normalarbeitstag; eine mindestens 36 Stunden dauernde Ruhepause für jeden Arbeiter in jeder Woche; Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder im Alter von unter 1t Jahren. Die Versammelten fordern die rechtliche Gleichstellung aller Arbeiter ohne Unterschied deS Geschlechts und unbeschadet darum, ob sie in Industrie, Landwirtschast, Handel und Verkehr oder im öffentlichen oder Gesindedienst ihre ArbeitSkrast verkaufen. Die Versammelten fordern die Erweiterung der politischen und wirtschaftlichen Rechte für die Arbeiter. Vor allem Sicherstellung des KoalitionS- rechtes, der Vereins-, Versammlnngs- und Preßsteiheit und Erweiterung der Rechte der Arbeiter bei der Arbeiterversicherung. Da die Rechte der Arbeiter nur dann sichergestellt sind, wenn die Arbeiter ihre Rechte selbst ver- steten, so fordern die Versammelten: Allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht�niit geheimer Stimmabgabe für alle über 20 Jahre alten Personen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen. Die Versammelten fordern die Beseitigung des Unrechts, welches in dem Vorrecht des Besitzes, in dem elendesten aller Wahlsysteme, in dem Dreiklassenwahlrecht zum preußischen Landtag und den diesem nachgebildeten Wahlsystemen zum Ausdruck kommt. Die Versammelten fordern die Beseitigung jeglicher Vorrechte des Besitzes und der Geburt. In der- Erkenntnis, daß die Arbeiterklasse nur die Rechte erhält, die sie sich selbst erringt und ununterbrochen verteidigt, geloben die Versammelten, zu diesem Zweck sich dauernd in politischen und wirtschaftlichen Kampforganisationen zusammenzuschließen. Zur Wahrung der politischen Rechte schließt sich die Arbeiterklasse in der sozialdemokratischen Partei zusammen; zur Erkämpfung wirtschaftlicher Vorteile vereinigen sich die Arbeiter in den Gewerk- schasten. Die Kampforganisationen der Arbeiter sind ein dauernder Protest gegen bestehende Unter- drückung und sie sind Machtmittel zur Erringung weiterer Rechte. Der vereinigte Kampf des Proletariats aller Länder ist das wirksamste Mittel zur Befreiung der Arbeiterklasse. In dieser Erkenntnis geloben die Versammelten, mit aller Kraft für den Ausbau, der politischen und gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiterklasse wirken zu wollen. Wirtschaftlicher Wochenbericht. Berlin , 28. April 1906. Wenn jemand aus fremdem Garten Aepfel holt und verkauft, dann hat er des Vergehens wider das Eigentum sich schuldig gemacht. Er hätte auch dann nicht das Recht, über die Aepfel zu verfügen, sie lediglich in seinem Interesse zu verwenden, wenn er zur Ein- crntung durch Auftrag des Eigentümers befugt war. Der Be- aufstagte hat nur einen Anspruch auf Vergütung für seine Leistung. Sieht man ab von Ererbtem usw., dann steht jemand das Ver- fügungsrecht über eine Sache rechtlich nur dann zu, wenn er diese durch Hingabe von Bargeld, anderen Objekten oder Arbeitskraft erworben hat. Aber nicht lückenlos ist dieser Rechtsgrundsatz. Das Volkseigentum hat man zur kapitalistischen Freibeute gemacht. Mit einem unserer wichtigsten Naturschätze, mit der Kohle, werden die Eigentümer, die Volksgenossen, von wenigen Kapitalisten in der unverschämtesten Weise bewuchert. Das Grubeniapital verfügt un- beschränkt über das Naturprodukt, aber es hat die Kohle nicht ge- kauft, nur das Recht, die Schätze ans Tageslicht zu bringen, ist ihm erteilt. Es könnte mithin eigentlich nur eine Vergütung für seine Leistung beanspruchen, aber es bestimmt als unbeschränkter Eigen- tümer über die Kohle. Ja, wenn jemand von einer Grube wider- rechtlich Kohle entnimmt, dann hat er nach der Rechtsprechung nicht eines Vergehens wider Volkseigentum sich schuldig gemacht, er hat gesündigt wider das Privateigentum der resp. Gesellschaft. Dabei ist in der Gesetzgebung den Grubenbesitzern das faktische Eigentums- recht an den Naturschätzen ausdrücklich noch vorenthalten. Früher übte der Staat oder Landesherr, als Verwalter des Volkseigentums, allein das Recht der Kohlengewinnung aus. Später wurde auch dem Privatkapital die Konzession zur Ausbeute erteilt, aber als Eigen- tümer sicherte der Konzejsionserteiler sich einen bestimmten Anteil an dem Ertrage. Der Privatunternehmer war gewissermaßen nur der mit Gewinnung und Verwertung der einem Dritten gehörenden Sache Beauftragte. In den heute noch bestehenden aber außer Hebung gesetzten Bergwerksregalen kommt das vorbehaltene Recht zum Ausdruck, zum Teil auch in der Konzessionserteilung zur Aus- beute em«S Kohlenfeldes durch die Bergbehörde. Auf Andrängen deS Grubenkapitals hat Preußen die Bergwerksregale außer Hebung, nicht aber gesetzlich außer Kraft gesetzt. Da wir noch mit etlichen ehemaligen Reichsunmittelbaren gesegnet sind, bleibt diesen die Möglichkeit, die seitens des Staates außer Hebung gesetzte Steuer für ihre Domäne weiter zugunsten ihres Geldbeutels wirken zu lassen. Und das geschieht auch! So zahlen z. B. die Grubenbesitzer in Westfalen und in Schlesien an den Staat keine Steuer, aber die Taschen des Herzogs von Arenberg und die derer von Tiele-Winckler müssen sie nach wie vor mit der Bergwerkssteuer spicken. Es sind Millionen, die auf diese Weise die Träger der Landeshoheit ein- stecken. Ja, wir haben die merkwürdige Tatsache zu verzeichnen, daß der Staat als Bergherr keine Steuer erhebt, er selbst aber als Bergbautreibender an die ehemaligen Reichsunmittelbaren Regale entrichten mutz. So wird mit dem Volkseigentum gewirtschaftet! Und wie nützt das Privatkapital die ihm eingeräumte Verfügung über die Naturschätze aus? Lediglich der eigenen Bereicherung, der Ausplünderung des Volkes, dient ihr Streben. Der Bergbau nimmt in der Rentabilitätsstatistik die hervorragendste Stelle ein. trotzdem haben die Kohlenmagnaten nun wieder erneut die Volksloirtschaft mit einer enormen Verteuerung der Brennmaterialien bedacht. Sieht man ab von den beiden Perioden ganz erzeptioneller Preise — 1889/92 und 1900/01—, dann haben wir seit 20 Jahren eine fortgesetzte Preissteigerung zu verzeichnen. Nach den Notierungen der Effener Börse ergeben sich folgende Durchschnittspreise pro Tonne: Flammkohlen. Fettkohlen.. Magere Kohlen Gaskohlen.. Hochofenkoks. GießereikokS.. Brechkoks I u. II Briketts... Bei den Preisen in den letzten Jahren erzielten die meisten Unternehmer ganz erkleckliche, weit über die sonst übliche Ver- zinsungsquote hinausgehende Gewinne. Besonders auch das letzte Jahr erwies sich unter Berücksichtigung deS Ausfalles durch den großen Bergarbeiterstreik als ganz hervorragend dividcndenergiebig. In den letzten drei Jahren erzielten Dividenden, Hibernia: 11, 11 und 11 Proz., Konkordia: 18, 10 und 12 Proz., Gelsenkirchen : 11, 10 und 11 Proz., Harpener: 10, 11 und 9 Proz., Kölner Bergw.: 27!�, 25 und 25 Proz., Magdeburger Bergw.: 35, 23 und 28 Proz.. Nord- ftern: 16. 14 und 15 Proz.. Arenberg: 40. 35 und 35 Proz.. Kon- solidation: 28. 26 und 23 Proz.. Rh..Nassauische B.-G.: 18. 22 und 24 Proz., Schalker Gruben: 32%, 10 und 27% Proz. Solche Gewinne genügen den Kohlenmagnatcn nicht. Das Syndikat hat ab 1. April eine erhebliche Steigerung der Preise eintreten lasten. Die Steigerung tritt in den BörscnnokierUngen schon scharf in die Erscheinung. Es notierten zum Beispiel an der Düsseldorfer Börse in Mark pro Tonne: Gaskohle...... Generatorcnkohle... Gasflammkohle.... Fette Fördcrkohle... Beste fette melierte Kohle Kokskohle...... Magere Förderkohle.. melierte Kohle. Anthrazit...... Gießereikoks..... Hochofenkoks..... Nußkoks...... Briketts...... 1905 16. März 11,00-13,00 10,50-11,80 9,75—10,75 9,00— 9,80 10,60—11,50 9,50—10,00 7,75— 9,00 9,50—10,00 19,50—24,00 16,00—17,00 15,00 17,00-18,00 1906 20. April 11,50-13,50 11,25—12,50 10,50—11,50 10,00—10,50 11,10—11,60 10,50—11,00 9,00—10,00 10,25—11,25 19,50—24,00 17,00—18,00 14,50—16,50 17,00—18,50 10,75—13,50 mehr in 1906 0,50 0,70—0,75 0,75 0,70—1,00 0,10-0,60 1,00 1,00-1,25 0,75-1,25 1,00 — 1,50 0,50 0,25 10,50—13,60 Also nur bei Anthracit und Nutzkoks ist der Preis geblieben, sonst sind Steigerungen bis zu 1,25 M. eingetreten. Die vor- stehenden Erhöhungen bedeuten eine ganz erhebliche Belastung des Konsums. In der Hauptsache schwanken die Differenzen zwischen 50 bis 125 Pf. pro Tonne. Legt man als Durchschnitt eine Steigerung von nur 60 Pf. zugrunde, den Satz, um welchen das Syndikat der Eisenbahnverwaltung die Preise gesteigert hat, dann ergibt sich ein Plus von fast 100 Millionen Mark für ein Jahr. Die vorjährige Produktion belies sich auf rund 121 Millionen Tonnen Steinkohlen und 53 Millionen Tonnen Braunkohlen. Im laufenden Jahre wird die Produktion die vorjährige ziemlich erheblich über- steigen. In den ersten drei Monaten 1906 wurden in Deutschland insgesamt 10'/- Millionen Tonnen Kohlen mehr gefördert als in der korrespondierenden Zeit deS Vorjahres. Da die Mengen für das ganze Jahr 1906 vergeben sind, dürfen wir wohl mit einer Gesamtproduktion von 185 Millionen Tonnen rechnen. Nehmen wir an, daß die Braunkohle der angesetzten Preissteigerung nicht ganz folgt, vielleicht nur um 50 Proz., dann würde sich folgende Belastung des Konsums ergeben: Für 130 Millionen Tonnen Steinkohlen eine Preissteigerung von 60 Pf. pro Tonne, gleich 78 Millionen Mark; für 55 Millionen Tonnen Braunkohlen eine Steigerung von 30 Pf. pro Tonne, gleich 16% Millionen Mark, mithin eine Gesamt- belastung des Konsums um 94% Millionen Mark oder 1% Mark pro Jahr und Kopf der Bevölkerung. Da wir außerordentlich vor- sichtig rechneten, wird die Wirklichkeit wohl einen erheblich höheren Betrag erbringen. Eine ganz genaue Berechnung läßt sich schon deshalb nicht aufstellen, weil Angaben über den Anteil der Gesamt- Produktion an den einzelnen Kohlensorten nicht vorliegen. Daß die Preissteigerung im Großhandel teilweise schon erheblich über den von uns zugrunde gelegten Satz hinausgeht, zeigt eine vergleichende Zusammenstellung der Großhandelspreise in verschiedenen Städten. In Hamburg stellten sich z. B. die Preise, frei Waggon Hamburg- Altona für rhein.-weftf. Kohle pro Tonne in Mark: im März 1905 1906 Fett-FördergruS. Ü. 11 12 „ Stückkohlen.... 16 17 . Schmiedekohlen Hl« 18 lg IV. 17 18 „ Nußkohlen I u. 11. j 19 20 Steinkohlcnbriketts.. 16 17 Flamm-Förderkohlen«•. 13>/z 14 , Stückkohlen•' J« 17 18 . Gaskohlen J t. 16'/, 17'/. , Nußkohlen I... 16 17 n... 16 17 mehr in 1906 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 In Straßburg ergibt sich per 1. Vierteljahr 1906 gegen dieselbe Zeit 1905 eine Steigerung des Durchschnittspreises von 40— 60 Pf. bei Saarkohle, von 100— 140 Pf. bei Ruhrkohle, von 80— 100 Pf. bei belgischer Kohle, von 40— 100 Pf. bei Koks und von 80— 100 Pf. bei Briketts. Hierbei kommt in Betracht, daß für die ersten Monate dieses Jahres' noch die vorjährigen Richtpreise galten. Selbst- verständlich regelt sich an solchen Plätzen, wo die Ruhrkohle mit der schlesischen, oder die Steinkohle mit der Braunkohle konkurriert, die Preisheraufsetzung nicht so glatt als in unbestrittenen Gebieten, aber nach einer kurzen Zeit hat man die Opfer unter sich verteilt und das gemeinsame Schröpfen setzt ein. Und der Kleinhandel folgt bald nach mit der Preissteigerung. Die tatsächliche Belastung des Konsums geht auch deshalb über den obigen Betraa hinaus, weil in der weiteren Abgabe in die zweite und dritte Hand der Preis über den Satz der Verteuerung im Großhandel weit hinausgetricben wird. Wenn die Großen plündern, erheischen auch die mittleren und kleinen Profitschlucker erhöhte Beute. Einer der kommandierenden Generale im rheinisch-westfälischen Bergbau. Geheimrat Krablcr, bemerste allerdings in der heute in Köln stattaesilndenen Generalversammlung des Kölner Bergwerks- Vereins, die ab 1. April gültigen höheren Kohlenpreise würden in der Hauptsache durch höhere Löhne absorbiert. DaS wäre ja eine ganz hübsche Maigabe, denn selbst bei unserer vorsichtigen Be- rechnung entfiele auf den Kopf der Bergarbeiter ein Betrag von zirka 150 M. Man höre die Botschaft I 150 M. mehr Lohn ohne Leistungssteigerung l Da? wäre schon etwas, die Gedinge müßten hinausgesetzt werden. Wir glauben aber nicht daran, daß die Absicht besteht, den Arbeitern das Mehr au« der Preissteigerung zufließen zu lassen, wir wollen ihnen aber doch die Zusicherung deS Herrn Krabler zur gefl. Verwendung bei den Lohnforderungen unter- breiten. Dann allerdings wird mau wieder Klagelieder hören über die Begehrlichkeit der Lohnfronder und über Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt trotz der Monopolpreise im Jnlande. Man kann ruhig auf den Standpunkt sich stellen, die kapita- listische Produktionsweise habe die technische und kommerzielle Eni- Wickelung ganz außerordentlich befruchtet, ohne zu verkennen, daß die kapitalistische Prodnktions- und Distributionsweise in immer schärferer Form das Allgemcininteresse bedroht und deshalb die Vergesellschaftung der Produktionsmittel nicht nur das berechtigte, sondern auch vernünftige Ziel einer bewußt eingreifenden Volks- Wirtschaft ist._ D. parlamcntarircbea. Die Schulkommissio» des Abgeordnetenhauses begann heute ihre Beratungen mit§ 11, der von dem VermögenSübergange handelt. ES liegen niehrere frcikonscrvative Anträge vor, die an Stelle der Regierungsvorlage treten sollen. Danach kommen mehrere Fälle in Betracht. Bei den Sozietätsschulen geht das Vermögen durch Universalsukzession auf die Geineinden über; ähnlich liegt die Sache bei den Schulen, die eine juristische Person bilden, sowie bei den Künstlerschulen; bei den Sttfttmgsschnlen soll das Vermögen seinen allgemeinen und besonderen Zwecken erhalten bleiben, für die es bisher bestimmt war; für die Kirchenschulcn soll das Vermögen, soweit es für die Schule und für die Kirche benutzt wurde, getrennt werden und im Falle, daß Zweifel entstehen, der Rechtsweg offen stehen. Die Nationalliberalcn haben den Unterantrag gestellt, wonach das Vermögen den allgemeinen Volksschulzwecken erhalten bleibt, sowie den etwa für dasselbe stiftungsmäßig getroffenen besonderen Zwecken derjenigen öffentlichen Volksschule, für welche es bestimmt war. Die Regierung hat sich bekanntlich auf den Standpunkt gestellt, daß das Vermögen dem Schicksale der Schule folgen soll. Dadurch wird ennöglicht, daß eine konfessionelle Schule zur Simultanschule werden kann und umgekehrt. Dies wird in dem nattonalliberalen Antrage besser zum Ausdruck gebracht. Die Regierung ist der Meinung, daß»wischen dem nationalliberalen Antrage und der Regierungsvorlage keine materielle Differenz be- stehe. Das Zentrum erklärt sich für die Regierungsvorlage, die Freikonservaiiven und die Freisinnigen ziehen die Fassung des nattonalliberalen Antrages vor. Bei der Abstimmung wird dieser von einer Mehrheit der Konservativen und des Zentrums abgelehnt. dann werden die 8Z 11 und IIa angenommen, der umstrittene PassuS in der Fassung der Regierungsvorlage. Bei der Auseinandersetzung über daS Kirchenvermögen ist in dem freikonservativen Antrage das Verwaltungsstreitverfahren vor- geschlagen: ein vom Zentrum gestellter Antrag will den ordent- lichen Rechtsweg beibehalten wissen, da eS sich uni eine Entscheidung über Privatvermögen handle. Bon konservativer und freisinniger Seite wird dieser Standpunkt geteilt. Als Zlvischcninstanz ist der Oberpräsideut eingeführt. Uebrigens hat die Sache nur geringe praktische Bedeutung, da die Zahl der betreffenden Schulen nicht sehr groß ist. Der Anttag des Zentrums wird angenommen und mit dieser Aendermig der 8 11 o. Der§ 13 bestimmt, daß die Rechte Dritter, insbesondere der Kirchcngemeinden, unberührt bleiben, auch sollen die selbständigen Schulstistungen bestehen bleiben. Ein Zentrumsantrag spricht aus, daß bei gemeinschaftlichem, zu Schul- und anderen Zwecken bc- itimmtem Vermögen die Schulverbände an Stelle der bisher Unter- hnltungspflichtigen als Teilnehmer eintreten. Der Paragraph wird mit diesem Antrage angenommen.§ 14 handelt von den Küster- schulen. Hier soll der Schulvcrband an Stelle des bisherigen Trägers der Schullast treten; die Leistungen der Kirche bleiben wie bisher. Die Verpflichtung der Kirche in bezug auf die Bauten kann nach Vereinbarung durch eine Rente abgelöst werden. Eine Trennung kann durch die Behörden sowohl der Kirche als der Schule verlangt werden. Der Paragraph wird angenommen. Ebenso 8 27, der die Bildung von Schuldeputationcn in Stadtgemeindcn festsetzt. Zu 8 28, der von der Zusammensetzung der Schuldcputationen handelt, sind eine Reihe von Anträgen gestellt. Von freisinniger Seite wird gewünscht, daß der KrciSschnlinspektor nicht jederzeit, sondern auf Verlangen gehört werde; die Nationalliberalen wollen die Wahl der Mitglieder durch den Gemeindevorstand erfolgen lassen, das Zentrum wünscht, daß auch die Zahl der Pfarrer durch Gemcindebeschluß vermehrt werden kann. Nur dieser Antrag wird angenommen; sodann wird§ 28 angenommen. Von freisinniger Seite werden auch zu§ 29 die Anträge aus der ersten Leisung wiederholt. Bei der ersten Lesung war die Be- stimmung gestrichen worden, daß die Sozietäten konfessionelle Kom- Missionen verlangen können. Das Zentrum beantragt die Wieder- Herstellung. Die Anträge erster Lesung werden wiederhergestellt. Von freisinniger Seite wird beantragt, daß der Vorsitzende des Schulvorstandes durch diesen gewählt, nicht aber von der Schul- aufsichtsbehörde ernannt werde. Das Zentrum wünscht, daß die Regierungsvorlage aufrecht erhalten bleibe. Bei der Abstimmung werden diese Anträge abgelehnt und die§8 31 und 31a in der voii den konservativen Parteien vorgeschlagenen Fassung gegen die Stimmen der Freisinnigen angenommen, ebenso die Z§ 33— 39 mit geringen Aenderungen. Nächste Sitzung: Dienstag nachmittags 2 Uhr.
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