Nr. 101. 23. Jahrgang.
92. Gigung. Mittwoch, den 2. Mai, nachmittags
1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des bom Bentrum eingebrachten Toleranzgesetzes.
§ 1 des Gesetzes lautet:
Abg. Dr. Müller- Meiningen : Ich behalte mir für die dritte Lesung eine andere Fassung vor und ziehe den Antrag vorläufig zurück. § 2 und§ 3 werden ohne Debatte angenommen.§ 4 hat folgende Faffung:
Bur Teilnahme an einem Religionsunterricht oder Gottes dienst, welcher der religiösen Ueberzeugung der Erziehungsberechtigten nicht entspricht, fann ein Kind gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten nicht angehalten werden." welcher der religiösen Ueberzeugung der Erziehungsberechtigten nicht Hierzu beantragen Albrecht und Genossen( Soz.), die Worte entspricht" zu streichen.
antragen folgende Fassung: Die Abgg. Dr. Müller- Meiningen und Dr. Müller- Sagan bes
" Ohne schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten darf fein Schulkind zu einem anderen als dem für die Glaubensgemeinschaft des Kindes eingerichteten Religionsunterricht oder Gottesdienst zugelassen werden. Der Erziehungsberechtigte fann die Freilassung des Kindes auch von dem so eingerichteten Religionsunterricht oder Gottesdienst verlangen, wenn er schriftlich erklärt, daß diefer Religionsunterricht oder Gottesdienst seiner religiösen Ueberzeugung nicht entspricht."
Die würde ihn natürlich so auslegen, daß nur ihre Konfession ein wirklich religiöfes Bekenntnis ist, daß jede andere Religion und erst recht ein tonfessionsloser Standpunkt gar keinen Anspruch habe, als Religion zu gelten. Nach den Motiven des Gesetzes ist kein Zweifel darüber möglich, daß hier religiöses Bekenntnis" im weitesten Sinne hören in diesem weiteren Sinne unter den Begriff des religiösen Bekennt genommen werden muß: Pantheismus, Monismus und Atheismus genisses. Wenn nun die Herren von der freisinnigen Partei VerbesserungsBolle Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung flarer hervortreten zu lassen, so haben wir nichts dagegen, daß man anträge gestellt haben, um das eben Angedeutete vielleicht noch zu Religionsgemeinschaften sowie der gemeinsamen häuslichen die in diesem Antrag vorgeschlagene Fassung atzeptiert; doppelt geund öffentlichen Religionsübung steht innerhalb des Reichs- näht hält beffer. gebietes jedem zu. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten darf durch die Ausübung der Religions- 2 and es gefeßgebung überwiesen werden soll, so bemerke ich, daß, Was nun den Antrag Stöcker betrifft, daß die ganze Sache der freiheit kein Abbruch geschehen." Die Abgg. Dr. Müller- Meiningen und Dr. Müller- Sagan( freis. jetzt der Evangelische Bund und andere ängstliche Gemüter fo wenn das geschähe, doch auch das alles eintreten würde, wogegen Bp.) beantragen folgende Fassung: Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist innerhalb des berzzerreißend schreien.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Reichsgebietes jedem gewährleistet. Danach steht die Freiheit Im übrigen find wir natürlich prinzipiell gegen die Ueberweisung des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgemein- Bentrum auch bei anderen Dingen so prinzipiell den Standpunkt an die Landesgesetzgebung, und wünschten nur, daß die Herren vom schaften sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen einnähmen, wie sie ihn in diesem Falle eingenommen haben.( Sehr Religionsübung jedem Einwohner des Reiches zu. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Gründe, die Herr Gröber von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staats- anführte, daß es sich hier um eine große, wichtige, allgemein Abg. Dr. Bachem( 3.) begründet den Antrag in der Fassung bürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religions - regelt werden müßte, treffen genau fo für die Wahlrechtsfrage zu. demokratischen Geschlechts wirkt man durch erzwungenen Religions intereffierende Sache handelt, die im Reichstage großzügig ge- des Zentrums. intereffierende Sache handelt, die im Reichstage großzügig ge- des Zentrums. Dem Heranwachsen eines religionslosen, fozialDieselben Abgeordneten schlagen folgenden neuen§ la bor: ( Sehr richtig! b. d. Sozialdem.). In dieser Frage aber ist das Zentrum unterricht nicht entgegen; hier ist der Unterricht ohne Religion das " Niemand ist verpflichtet, seine oder seiner Angehörigen mit denselben Ausreden gekommen wie jetzt die Rechte: daß man fleinere llebel. Glaubensmeinungen oder Zugehörigkeit zu einer Glaubens nicht in die Landeshoheit der Einzelfiaaten eingreifen dürfe. gemeinschaft zu offenbaren. Dann liegt auch noch ein anderer Widerspruch in dem Standpunkte Abstimmung beantragt. Staatliche oder fommunale Behörden dürfen keine regel des Herrn Gröber: Wenn man daran festhält und das ist eben mäßigen Befragungen oder Aufzeichnungen über Glaubens die Halbheit daß doch der Staat eine gewisse Kirchenhoheit haben meinungen oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft soll, dann bleibt man prinzipiell auf dem Boden, von dem aus der bornehmen, außer soweit das Bestehen öffentlich- rechtlicher Standpunkt der Rechten verständlich ist. Sie müßten einfach unserer Pflichten oder Rechte abhängig ist von der Zugehörigkeit zu einer Forderung der Trennung von Kirche und Staat zustimmen: Da bestimmten Glaubensgemeinschaft. Unberührt bleiben ab wollen Sie aber nicht dran, das Geld wollen fie vom Staate weichende reichsgesetzliche Vorschriften." nehmen!( Sehr richtig! und Heiterfeit links.) Das ist eine Intonfequenz Solange die Kirche finanziell vom Staat abhängig bleibt, solange ist es ganz unvermeidlich, daß der Staat den aller größten Einfluß auf die Kirche behält.
Abg. Dr. David( Soz.):
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Präsident v. Ballestrem: Ueber die§§ 9 und 12 ist namentliche
Abg. Hoffmann( Soz.):
Der Abg. Spahn wies darauf hin, daß er es bedenklich fände, wenn zum Beispiel die Diffidenten einmal die Herrschaft bekämen. Solange Sie das feste Vertrauen zu Ihrem lieben Gott haben, brauchen Sie doch nichts zu fürchten. Ohne Gotteswillen kann das doch nicht kommen! Und wenn Gott es will, warum wollen Sie Abg. Gröber( 3.): Die staatliche Gleichberechtigung der es verhindern.( Große Heiterkeit.) Wenn Sie solche Ansichten haben, Abg. Gröber( 3.): Die staatliche Gleichberechtigung der dürfen Sie auch feine neuen Kanonen anschaffen: denn wenn es religiösen Bekenntnisse wurde erst durch das Gesetz vom 3. Juli Gottes Wille ist, siegen wir ja auch ohne dieselben. Und ist es 1869 eingeführt. Wir verlangen die Freiheit der Religionsübung Soweit sind wir also mit Ihnen einverstanden, daß wir jede Gottes Wille nicht, dann wollen Sie doch durch Kanonen und für alle Staatsbürger, auch für die Diffidenten, soweit sie nicht mit Freiheitsbeschränkung der Religionsübung ablehnen. Wir sind sogar Banzerschiffe den Willen Gottes nicht korrigieren!( Große Heiterkeit.) den sittlichen Forderungen des Staates in Konflikt kommen, der Ansicht, daß gerade die staatliche Vegation seitens der Polizei Redner geht weiter auf die Frage der Rechtsfähigkeit der und des Staatsanwalts eine Quelle innerer Kraft für eine verfolgte schon deshalb nicht, weil darin von eingerichtetem Religions. Den freisinnigen Antrag halten wir für feine Verbesserung, Religionsgemeinschaften ein und erklärt, gegen einen Busabantrag: Kirche ist. Wir sind der Ueberzeugung, daß die tatholische Kirche unterricht" die Rede ist und wir der Ueberzeugung sind, daß Unberührt bleiben die geltenden Vorschriften über die Erlangung die allergrößte Kraft aus dem Kulturkampf gesogen hat.( Lebhafter Religionsunterricht in der Schule überhaupt nicht eingerichtet werden der Rechtsfähigkeit" nichts einzuwenden.( Beifall im Zentrum.) Beifall im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Weil foll. Diese Anträge entsprechen ja genau dem Wortlaut der Anwir dies wirksame Gemütserschütterungsmittel den Herren nicht gönnen, regungen, die vom Verband deutscher Juden gegeben find. Wir find Der Borrebner hat sich darüber beklagt, daß große Parteien( Große Heiterfeit links) schon deshalb sind wir für den Antrag. In der Meinung, daß darin keine Garantie geboten ist; denn der dieses Hauses den Urhebern des Toleranzantrages, seinen Freunden, Mißtrauen entgegenbrächten. Aber wenn er sich die der Freiheit, da wird sich erst zeigen, wie weit Ihre innere Grundgedante ist ja im Allgemeinen Landrecht ebenfalls vorhanden. Frage ernsthaft vorlegt, ob dieses Mißtrauen berechtigt ist, so wird Straft reicht. In Amerika hat man ja ungefähr den Zustand, den Aber wir haben bei der Handhabung gesehen, daß die Auslegung In Preußen wird ja die eigentliche er selbst zugeben müssen, daß, wenn Mißtrauen schon eine wir erstreben. Triumphiert denn nun die katholische Kirche dort eine ganz andere ist. demokratische Tugend ist, fie jedenfalls dem Zentrum gegenüber über alles? Durchaus nicht! Sie selbst müßten doch der Ueber- Meligionsfreiheit schon aufgehoben. In dem Gefeß, welches augendaß alle, die aus materiellen Nebenabsichten blicklich dem preußischen Landtag vorliegt, ist ja eine Bestimmung in diesen Dingen unter allen Umständen wahrgenommen werden deugung fein, muß.( Sehr gut! links, Lachen im Zentrum.) Der Abg. Gröber heraus einer Kirche angehören, faules Holz für das Gebäude enthalten, wonach jüdische Schulen lediglich jüdischen Kindern zudarstellen. dieser Kirche Sie müßten froh fein, hat gefragt, ob denn die Gegner des Antrages die Motive der man Ihnen diese Mitläufer abnahme. Die Religionsfreiheit ist aufnehmen dürfen, die anderen Religionsgemeinschaften angehören. wenn gänglich sein sollen, während andere Religionsschulen auch Schüler Antragsteller besser kennen als diese felbst. So ist das vielleicht teine Gnade, sondern ein Recht jedes Staatsbürgers. Deshalb( Sehr wahr! links.) Es gibt aber auch bei uns in Preußen Beamte, nicht richtig. Aber vielleicht denken die Bekämpfer dieses Gesetzentwurfes, daß das Bentrum es für vorteilhaft hält, feine Absichten lehnen wir auch den Ausdrud Toleranz" ab und stimmen statt die die Bestimmungen, die im preußischen Bandtag erst geschaffen nicht ganz zu enthüllen und in vielen Dingen sein eigentlich lebtes Zentrum wird dadurch die Gelegenheit bekommen, durch seine Ich habe früher bereits Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, wie deffen lieber der Fassung des freifinnigen Antrages zu. Das werden sollen, augenblicklich schon handhaben.( hört! hört! links.) Biel im Hintergrund zu lassen. Meine Partei gehört übrigens nicht zu denen, die in das Haltung zu diesem Antrage zu beweisen, daß seine Absichten wirklich ein Vater sein Kind jahrelang bis zum zwölften Jahre in den freiAngstgeschrei gegen biesen Antrag eingestimmt haben. Wir haben ehrlich und ohne Hintergebanken sind und ob es wirklich auf dem religiöfen Unterricht geschickt hat. Solange er sein Domizil in von Anfang an erklärt, daß wir auf dem gleichen Boden wie die Boden des modernen Freiheitsgedankens steht.( Lebhafter Beifall bei Magdeburg hatte, wurde dieser Unterricht als genügender Erfat angesehen. Als er nach Küstrin verschlagen wurde, wollte er, daß sein Antragsteller stehen, insoweit es sich darum handelt, die in manchen den Sozialdemokraten.) deutschen Einzelstaaten bestehenden Schranken der religiösen AusAbg. Henning( t.) steht dem Antrage ablehnend gegenüber, weil Sind dort vom Religionsunterricht befreit werde. Man denke sich Lebung zu beseitigen. Auch wir verurteilen scharf den Versuch, das es sich um eine Frage der Landesgesetzgebung handelt und außerdem Unterricht genossen hat, jest plöglich Religionsunterricht erhalten soll!- auch die Situation, daß ein Kind, welches jahrelang freireligiösen religiose Leben durch staatliche Strafen und polizeiliche Maßregeln in evangelischen Streifen die Empfindung herrscht, als ob gegen uns alle Bemühungen des Vaters, die Befreiung des Kindes durchzusetzen, irgendwie zu beeinträchtigen. Der Vorredner hat wiederholt ein Kulturkampf geführt werden soll.( Lachen links und im Zentrum.) waren erfolglos. Als nun der Vater für sein Kind die jüdische Religion betont, daß auch seine Partei an diese Fragen vom Boden der Abg. Dr. Müller Meiningen( fr. Vp.): Der zweite Teil des wählte, erklärte man ihm, er müsse jetzt auch noch für das Kind Freiheit, vom Prinzip des modernen Staates aus herangehe. Frhr. fogenannten Toleranzantrages ist für uns unannehmbar, weil seine den evangelischen Religionsunterricht hinzunehmen!( Seiterkeit.) v. Hertling hat das in der lebtmaligen Verhandlung auch sehr staatsbürgerlichen Konsequenzen unübersehbar sind. Die fonfessionellen Der Vater ließ es zur Entscheidung tommen, er wurde freigesprochen. nachbrüdlich betont, aber zugleich offen zugegeben, daß das Zentrum Gegensäge werden leider von Jahr zu Jahr stärker; unter folchen Trozdem verlangte die Süstriner Schulbehörde von neuem, daß das auf diesem Gebiete eine Wandlung erfahren, eine Aenderung Umständen ist besondere Vorsicht notwendig. Alle deutschen Verfassungen sind an dem evangelischen Religionsunterricht teilnehme. Die Schulgegenüber seiner Auffassung vorgenommen habe, die es selbst bis in die neuste Zeit in seiner Literatur vertreten hatte. Damit wäre haben den Grundfaz der Glaubens- und Gewissensfreiheit; diesen behörde fragte bei der Regierung an und erhielt die Antwort:„ Der Knabe ja jede Beweisführung, die auf die Vergangenheit des Zentrums muß auch ein Reichsgesetz enthalten, das den Landesgesetzen vor- darf dem jüdischen Religionsunterricht nicht zuerteilt werden, da dieser auf geht. Unter" Freiheit des religiösen Bekenntnifies" wird vom die jüdischen Kinder zu beschränken ist." Die preußischen Landtags abzielte, abgetan. Wenn das Zentrum aber wirklich im Gegensatz Standpunkt der Orthobogie aus Duldung des Atheismus und abgeordneten sollten sich daran ein Beispiel nehmen, sie brauchen zu seiner eigenen früheren Auffassung jest ernsthaft einen modernen Standpunkt einnehmen will, so muß es in erster Linie Pantheismus zweifellos nicht verstanden, wie Dr. David optimistisch bas reaktionäre Gesetz gar nicht erst zu machen; die Behörden sind dafür Sorge tragen, daß nicht bis in die neueste Zeit hinein aus annimmt. Auch manche andere unklare Formulierungen find in ihnen schon eine Pferdelänge vorauf.( Große Seiterfeit.) Solche Streifen, für bie es verantwortlich ist, Taten geschehen, die seinen dem Gefeßentwurf enthalten. Unsere Abänderungsanträge find Borgänge zeigen, wie notwendig die Trennung von Kirche und Erklärungen bom modernen Staat und der Freiheit ins Gesicht geeignet, diese Untlarheiten zu beseitigen.( Beifall bei den Frei- Staat ist. Gerade diejenigen, die immer davon sprechen, daß der Religionsunterricht auf der Schule verfälscht wird, müßten für schlagen. Noch in den letzten Tagen ging durch die Presse die Mit. finnigen.) Abg. Hieber( natl.): Wir lehnen den Gefeßentwurf in allen unsere Grundsäße eintreten; denn wenn Kirche und Schule getrennt sein teilung, daß ein Lehrer wegen einer naturwissenschaftlichen Schrift unter dem Titel„ Weltall " aus Koblenz in ein Städtchen an der feinen Teilen ab, nicht aus Mißtrauen in die siegende Kraft des werden, wird ja die Kirche die beste Gelegenheit haben, den Kindern Ruhr strafversetzt worden sei und daß dort der katholische Schul- Protestantismus, wie der Abg. Dr. David den Gegnern diefes die unverfälschte reine Lehre zu übermitteln. Aber dem Zentrum vorstand und die Stadtverordneten Protest dagegen einlegten, daß Gesezes nachsagt, sondern weil wir die Kompetenz des Reiches auf liegt wohl weniger an der reinen Lehre als an der Knebelung des Wissens. der Lehrer dorthin bersetzt werde, ja jogar soweit gingen, ihm das das staatsfirchliche Gebiet nicht wünschen.( Bravo ! bei den National( Lachen im Zentrum.) Na, im preußischen Abgeordnetenhause find Mieten einer Wohnung unmöglich zu machen! Die Germania" Sie ja auf dem besten Wege dazu. Wie nötig es aber wäre, auf der Schule Raum zu schaffen für mehr Wiffen, das hat Herr Stöcker hat diesen Fall berichtet und den Wunsch daran geknüpft, daß die Proteftanten im gleichen Sinne mitarbeiten möchten.( Vielf. Sört! in seiner Rede vom 31. Januar treffend bewiesen. Er sagte: Es ist schmerzlich, im Reichstage eine solche Rede hören zu müssen.( Lebhört! links.) Ich will gern glauben, daß das Zentrum seinen Toleranzhafte Zustimmung rechts), nicht nur unter dem Gesichtspunkte der Religion, antrag nur eingebracht hat, um die religiösen Minderheiten in fondern auch dem der Bildung.( Stürmische Nufe: Sehr richtig! rechts.) den Besitz voller Freiheit und Rechtsgleichheit zu bringen; denn Sie rufen: Sehr richtig! Ich vermute wohl nicht mit Unrecht, das es täme dabei wohl auf seine Rechnung. Einmal stelle ich mir Herr Stöcker Anstoß nahm an„ das" mangelhafte Deutsch.( Große Heiterfeit.) Hätte ich in den 3 Jahren, in denen ich sieben ver als Motiv die Devise: Heraus aus dem Turm!" vor.( Sehr gut! Abg. Stöcker( Wirtsch. Va.): Die ganze Wirtschaftliche Vereini- fchiedene Armen- und Volksschulen besucht habe, weniger Religionslinks, Lachen im Zentrum.) Jch begreife, daß das Zentrum fühlt, daß der schroff konfessionelle Gegensab, der mit der Entstehung gung steht vollständig auf dem Boden der religiöfen Freiheit. Wir unterricht und mehr anderen Unterricht bekommen, so spräche ich wäre aber vielleicht, zum Vorder Partei verknüpft ist, der Ausbreitung seiner Macht nachgerade erkennen an, daß in einzelnen Gegenden jetzt Gründe zur Beschwerde jetzt ein besseres Deutsch, hinderlich wird, und daß es aus diesem Gefühl heraus den Gegen vorliegen. Das gilt aber nicht nur von fatholischen Gegenden, teile der Kollegen des Herrn Stöder, nicht so in der Bibel bewandert.( Große Heiterkeit links.) Ich würde Ihnen also dann wohl fab zurüdtreten laffen möchte. Das Zentrum glaubt aber ferner, fondern auch von evangelischen. Abg. Frhr. v. Hertling( 8.): Wie durch unseren Antrag eine in jeder Beziehung weniger unangenehm sein.( Beiterkeit.) Wenn Sie daß es in der freien Propaganda jeder anderen Weltanschauung standhalten könne. Es fürchtet offenbar die Konkurrenz nicht. Beunruhigung der evangelischen Bevölkerung Platz greifen soll, ist über mein Deutsch lachen, so lachen Sie über Ihre eigenen Justi mir vollkommen unverständlich. Wir verlangen lediglich Freiheit tutionen. Es ist schwer, wenn man im Kampf des Lebens steht, sich Dieses Selbstvertrauen verdient jedenfalls volle Anerkennung. Demgegenüber hebt sich sehr wenig vorteilhaft ab, was von des religiösen Bekenntnisses und sind bereit, über die Einzelheiten nachträglich eine formale Bildung anzuschaffen. Ich habe einmal dem Evangelischen Bund und protestantischen Geistlichen in dem des Entwurfes mit uns reden zu laffen. Die Kompetenz des Reiches den Verfuch dazu gemacht, als ich die unfreiwillige Muße dazu be Stampf gegen diefen Antrag geleistet worden ist. Da hat man ist unzweifelhaft; beim Wahlrecht der einzelnen Länder, das will ich saß. Als ich als Redakteur in das Zeiger Gefängnis fam, wollte ich eine deutsche Grammatik studieren. Da war es aber der Amtsrichter, offenbar nicht das mindeste Vertrauen auf die innere Kraft der Dr. David erwidern, besteht sie sie zurzeit nicht. Die Debatte ist erschöpft. Der§ 1 wird in der Faffung der der dies verbot!!( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Sie eigenen Ueberzeugung.( Sehr richtig! im Zentrum.) Da meint mich also nun schon so nehmen, wie ich bin. man, daß, wenn man nicht durch Staatsautorität und Polizei vor bag. Dr. Müller Meiningen und Dr. Müller- Sagan mit den müssen der freien Konkurrenz der katholischen Kirche geschützt würde, man gleich Stimmen der Sozialdemokraten, der Freifinnigen und des Zentrums klingt es Ihnen unangenehm, so sorgen Sie dafür, daß fünftig die Schulen besser werden. Herr Beumer hat bei einer Gelegenheit fein Testament machen könne. Damit stellt man sich ein Armutszeugnis angenommen. allerfchlimmster Art aus.( Sehr richtig! im Zentrum.) Wenn man Es folgt der oben mitgeteilte§ 1a. mich auch wegen der Mängel meiner Sprache anzuullen bersucht. Diese Dinge lieft, überschleicht einen das Gefühl einer gewissen Be- Abg. Dr. Müller- Meiningen : In der Kommission ist dieser Wenn ein Zeitungsschreiber, wie der Redakteur der„ Beipziger Nachschämung. Da ist vom Evangelischen Bund eine Resolution an- Antrag nur mit 9 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Deshalb haben richten", daraus einen Leitartikel macht, so berdenke ich ihm das genommen, in der die Ueberzeugung ausgesprochen wird, daß der wir ihn wieder eingebracht. Die Schnüffelei nach dem Religions- nicht. Aber ein Abgeordneter sollte denn doch von höheren Toleranzantrag die unbedingte Herrschaft der römischen Stirche bekenntnis hat vielfach geradezu sturrile Formen angenommen. Gesichtspunkten urteilen. Herr Beumer fann überzeugt sein: Wenn über das Deutsche Reich und die völlige Aufhebung jeder( Sehr richtig! links.) ich die Schulbänke so lange gedrückt hätte wie er, spräche ich ebenso Glaubens, Gewiffens und Dentfreiheit zur notwendigen Abg. Dr. Spahn( 8.): Der Abficht des Antrages tönnten wir forrettes Deutsch und stände wahrscheinlich an Herzensbildung so hoch, Folge habe. Diese Angft ift ist nicht mehr normal, fie zustimmen. Er ist aber inkonsequent und hebt sich in seinem letzten daß ich mich nicht über Gebrechen anderer, an denen fie teine Schuld geht ins Bathologische.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Sage selbst auf. Deshalb bitten wir, ihn abzulehnen. tragen, lustig machte. Im übrigen meine ich: Beffer eine schlechte Grame Die Fassung des§ 1 fann unmöglich zu solchen Konsequenzen be- Abg. Dr. David( Soz.): Wir stimmen dem Antrage Dr. Müller- matik und ein freier Mann als ein Kuecht des Großfapitals mit der rechtigen; wenn man ihr nicht Gewalt antun will, so kann man Meiningen zu, sind aber nicht abgeneigt, ihm auch eine andere Physiognomie eines eingebildeten herrschaftlichen Kutschers.( Stür daraus nur entnehmen, daß auf dem Boden des Reichs die volle Formulierung zu geben, wenn dadurch erreicht werden fann, eine mische Heiterkeit.) Es mag vorkommen, daß ich auch in Zukunft Freiheit jedes religiösen Bekenntnisses stabiliert wird. Nach der Majorität für den Antrag zu gewinnen. Ich bin aber nicht der An- noch manchmal mir" und„ mich" verwechsele, aber mein und wie gewisse Herren bei der Zollvorlage werde ich nie Fassung, wie sie mit Hülfe meiner Freunde zustande gekommen ist, ficht, wie der Abg. Spahn, daß es heute schon jedem freisteht, eine Dein fann darüber fein Zweifel sein, daß man hier nicht etwa den Bes Beantwortung der Frage nach dem religiösen Bekenntnis abzulehnen. verwechseln!( Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten.) griff des religiösen Bekenntnisses in irgend einem engeren Sinne ge- Wenn dies auch formell richtig ist, so wird diese Frage doch mit der Herr Stöder meinte am 31. Januar: Was der Herr Vors meint haben, daß darin etwa der Zwang zum Glauben an irgend einen Autorität der Behörde an den einzelnen gerichtet, und wir be- redner uns von den französischen Idealen vor Augen geführt hat, persönlichen Gott liegen fann. Der Begriff des religiösen Bekenntnisses ist fämpfen jede Einmischung staatlicher Autorität in Glaubenssachen. mag er bei seinen Herren Barteigenoffen verwerten; wir fönnen folche nicht etwa der Auslegung der konfessionellen Theologie überlassen.( Beifall links.) Lehren aus dem Auslande nicht gebrauchen." Meine Ausführungen be
liberalen.)
Abg. Schrader( frf. Vg.)[ auf der Tribüne schwer verständlich erklärt, daß seine Freunde ihren bisherigen Standpunkt beibehalten. Abg. Gamp( Rp.): Trotz der versöhnlichen Haltung, die wir in der Sache einnehmen, können wir dem Gefeßentwurf nicht zu stimmen, weil wir nicht in die Landesgesetzgebung eingreifen wollen. Einer Resolution, welche die Beseitigung der Mißstände wünscht. fönnten wir zustimmen; für notwendig halten wir sie nicht; denn die Regierungen werden auch ohne eine solche vorgehen.
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