Die Kommission für Maße und Gewichte setzte die Beratung fort. §§ 17, 18, 19 wurden einstimmig angenommen. Bei§ 20 stellt Engelen die Anfrage, wer bei Vereinen strafbar ist. Stolle fragt an, ob auch diejenigen bestraft werden, die aus Unkenntnis ein falsches Meßgerät benutzen. Der Regierungsvertreter erklärt, es müsse auch hier von den allgemeinen Grundfäßen ausgegangen werden; im übrigen wird auf die Motive zu§ 20 verwiesen, wo dem Täter Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muß.
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einheitliche Regelung der Polizeivorschriften über Automobilverkehr| lagen, nur nach Erledigung des Auftrages erheben. Insbesondere Pferde wurden aber beim Herannahmen des Straßenbahnwagens sollen den Kommissionsmitgliedern demnächst zugänglich gemacht ist die Erhebung eines Einschreibegeldes verboten. Gegen diese unruhig, so daß, wie der führende Rittmeister, Fürst von Schönwerden. Nächste Sigung: Donnerstag. Vorschriften sollte sich der Stellenvermittler Niemann dadurch ver- burg- Waldenburg, als Zeuge aussagte, nach dem Vorbeifahren gangen haben, daß er sich von einem Stellensuchenden als„ Sicher- des Motorwaggons infolge der allgemein gewordenen Unruhe die heit" 10 M. vor Erledigung des Auftrages geben ließ. Das Land Schwadron in Unordnung geriet. Ein Pferd sprang sogar über gericht alle sprach ihn frei, weil eine Sicherheit weder das Straßenbahngleise hinweg in den Chauffeegraben, wobei der ein Gebührenvorschuß noch eine Vergütung sei. Das Kammer- Reiter vom Pferde stürzte, aber unverlegt blieb. Gegen das freigericht hob indessen das Urteil auf, verurteilte im Einverständnis sprechende Urteil des Schöffengerichts II hatte die Staatsanwalt. mit dem Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft den Angeklagten schaft Berufung eingelegt. Bei der Verhandlung vor der Strafzu der niedrigsten Geldstrafe und führte aus, daß nach der ganzen fammer behaupteten die militärischen Zeugen, daß der Motorwagen Tendenz der Bestimmungen des Ministers, die die wirtschaftlich mit der Geschwindigkeit eines scharf trabenden oder gar Schwachen, die Stellensuchenden schüßen wollten, und nach ihrem galoppierenden Pferdes an der Schwadron borübergesaust Wortlaut anzunehmen sei, daß auch die„ Vorleistung" von so- wäre und dadurch die Unruhe der Pferde verursacht habe. Stolle führt aus, das Gesetz habe eine große Lücke, da die genannten„ Sicherheiten" ausgeschlossen werden sollte. Der Kern- Der Angeschuldigte, sowie der als Zeuge vernommene, seinerzeit in der Landwirtschaft gebrauchten Meßgeräte nicht der Eichpflicht punkt der Bestimmungen sei, daß der Vermittler borleisten den Motorwagen begleitende Straßenbahnschaffner erklärten demunterliegen, sobald nur" Gelegenheitsfäufe" stattfinden, Gelegenheits- müffe. Auch bare Auslagen fönne er erst erstattet verlangen, gegenüber, daß die Geschwindigkeit des Motorwagens nur die verkäufer sei aber auch z. B. ein Bauer, der seine ganze Kartoffel- wenn sie gemacht seien, und zwar mit dem Willen des Stellen- jenige eines mäßigen Trabtempos tvar. Das Gericht schenkte den ernte nach Kilo oder nach Litern verkaufe; hier müsse unbedingt fuchenden. Wollte man sagen:" Ja, Borschuß ist verboten, die Straßenbahnbeamten Glauben unter Anerkennung der Tatsache, Wandel geschaffen und das Publikum vor Betrug geschützt werden. Forderung einer Sicherheit aber nicht," so würden die Be- daß Laien über die Geschwindigkeit eines Kraftwagens sehr häufig Der Regierungsvertreter erwidert, daß es gerade ein Vorteil dieses ftimmungen damit tatsächlich durchlöchert. Eine Sicherheit werde falsche Empfindungen hätten. Es nahm an, daß den StraßenbahnGesetzes sei, daß die Landwirtschaft mit unter das Gesez falle. gegeben, damit kein Schaden entstehe; bei Erledigung des Auf- fahrer keinerlei Verschulden treffe. Dieser mußte vermuten, daß Bärwinkel führt aus: Wenn der Bauer einen Sad Startrages sei fie zur Anrechnung auf die Gebühren bestimmt. Es sei Schwadronspferde nicht ohne weiteres beim Vorbeifahren eines toffeln auf den Markt bringe und der Händler kaufe ihn, so werde darum anzunehmen, daß eine Sicherheit" unter den§ 18 der Motorwagens scheuen, wenn es sich auch in diesem Falle um der Händler die Ware schon nachwiegen und dem Bauer eventuell ministeriellen Vorschriften falle. Es fönne gleich auf die niedrigste Pferde der Potsdamer Garnison handele in Potsdam ber Abzüge machen. Daher habe der Bauer nicht nötig, vorschriftsmäßige Strafe erkannt werden, da Angeklagter nur aus Rechtsirrtum fehren nur Pferdebahnwagen, da auch die Potsdamer Pferde Gewichte zu halten!! sich gegen die Vorschriften vergangen habe. bei Uebungsritten häufig an Motorwagen vorbei fämen. Außer dem saßen auf den Pferden geschulte und disziplinierte Reiter, von denen der Fahrer erwarten konnte, daß sie die Tiere genügend in der Gewalt hatten, um ein Scheuwerden derselben anläßlich der Vorbeifahrt eines Kraftwagens zu verhindern. Aus diesen Gründen war der Angeklagte freizusprechen.
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Stolle, Bubeil, Birt wenden sich gegen die Ausführungen sowohl der Regierungsvertreter als auch der Freunde" Eine eigenartige Urteilsbegründung wegen Uebertretung der der Landwirtschaft a la Barwinkel. Sie führen aus: Es folle Sonntagsruhe. Der schon dreimal wegen derartiger Vergehen vorder Landwirtschaft wieder eine Extrawurst gebraten werden. Jeder, bestrafte Wurstfabrikant Rudolf Dietrich zu Breslau hat in der der verkaufe, folle auch verpflichtet sein, richtige Maße und Gewichte Nacht vom 9. zum 10. Dezember vorigen Jahres( einem Sonnzu halten. abend) seine Verkäuferinnen nach 10 Uhr abends im Laden arbeiten Der Antrag Stolle:" Die Kommission wolle beschließen: laffen, und bis nach 12 Uhr 20 Minuten ist von einer Kommission Jm§ 20 hinter den Worten eines Gewerbes" einzuschalten: oder des Zentralverbandes der Handels-, Transport- und Verkehrscines landwirtschaftlichen Betriebes", wird mit 5 gegen 8 Stimmenarbeiter beobachtet worden, daß Aufräumungsarbeiten vorabgelehnt und der§ 20 der Regierungsvorlage angenommen, ebenso die§§ 21, 22, 23.
Damit ist die erste Lesung beendet.
Bon Zubeil wurde noch die Frage angeschnitten, ob nicht auch die Schantgefäße einer Revision unterworfen werden sollen; heute würden die Schankwirte bestraft, in deren Schankbetriebe sich Gefäße befinden, bei denen der Eichstrich nicht vorschriftsmäßig an gebracht ist; nicht nur in Strafe werden sie genommen, sondern ihr Eigentum wird auch fonfisziert! Die Frage wird das Plenum des Reichstages beschäftigen. Zweite Lesung des Gesezentwurfes Dienstag, den 15. Mai.
Der Antrag Schiffer auf Abänderung der Verfassung, der den Zweck Zived hat, die Verfassungsfrage bei der Schulgesegnovelle auszuschalten, wurde im Einverständnis mit den Vertretern aller Barteien und auch der Regierung gegen die Stimme des polnischen Mitgliedes der Kommission in der heute vor der Plenarsizung ab gehaltenen Sigung der Kommission mit einer kleinen redaktionellen Wenderung angenommen.
Soziales.
19Zum Gesindevermittler- Unwefen.
Die berechtigten Klagen über Ausbeutung der Gesinde- und anderer Vermittler sind zahllos. Die zur Eindämmung dieser Ausbeutung durch private Stellenbermittelung erlassene Ministerial vorschrift ist, wie wir wiederholt dargelegt haben, durchaus nicht ausreichend. Gegen Umgehungen selbst dieser minimalen Vor schriften hat eine Entscheidung des Kammergerichts am Donnerstag einen Riegel vorgeschoben.
genommen wurden.
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Ein polizeilicher Sozialistentöter vor Gericht. Ein kleiner Polizeiskandal beschäftigte dieser Tage das Schöffengericht Nürnberg , wobei zwei Polizeigewaltige erheblich unter die Räder kamen. Der Baumeister Karl Hoffmann hatte In der Verhandlung vor dem Breslauer Schöffengericht er- bvor einiger Zeit dem Gemeindebevollmächtigten Hecht gesprächsflärten zwei als Zeugen geladene Verkäuferinnen, daß sie sich nach weise Mitteilungen über einige Beamte gemacht, die für die 12 Uhr aus dem Schaufenster Wurstwaren nur für sich zum letzteren sehr gravierend waren. Hecht teilte diese Angaben_brief= Essen herausgenommen hätten. Das Gericht schenkte diesen An- lich dem Vorsitzenden dem Gemeindekollegiums mit, worauf eine gaben Glauben, troßdem ein anderer Zeuge auf das bestimmteste geheime Disziplinaruntersuchung gegen die Beamten eingeleitet erklärte, Aufräumungsarbeiten nach 12 Uhr beobachtet zu haben. wurde. Das Ergebnis war, daß einige ermahnende Worte" an Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 120 M. Der fie gerichtet wurden. Im Verlaufe dieser Untersuchung erfuhren Angeklagte wurde wegen Hebertretung der Sonntagsruhe frei- die Beamten auch, wer der Angeber sei, und sie stellten gegen Hoffgesprochen, wegen der weiteren Uebertretung zu 50 M. Geldmann Beleidigungsklage. Der Amtsanwalt Wolrab zog es vor, ftra fe oder 10 Tagen Haft verurteilt. Als strafmildernd seine Klage zurückzuziehen, der Polizeikommissär Gerner und der wurde angesehen, daß der vielfach wegen ähnlicher Delifte vor Polizeisekretär Schlumberger hielten sie aufrecht. Das bekam ihnen bestrafte Angeflagte immer geständig" gewesen sei. aber schlecht. Der Beflagte wurde unter Zubilligung des Schußes Daß das Gericht die wiederholte Geständigkeit des oftmals vor- des§ 193 freigesprochen, da er als Gemeindebürger berechtigt ge= bestraften Angeklagten als strafmildernd ansieht, ist jedenfalls sehr wesen sei, Mißstände aufzudecken, außerdem sei für einen großen interessant. Wir wünschten, daß die Gerichte bei Aburteilung Teil der Behauptungen der Wahrheitsbeweis erbracht. Gerner sozialbemokratischer Preßsünder ebenso milden Auffassungen habe tatsächlich hoch gespielt und sich an Grundstücksspekulationen huldigten. beteiligt, auch das Verweilen in Kaffee- und Weinhäusern während der Amtszeit sei erwiesen. Gerner ist ein eifriger Polizeimann, der sich mit besonderer Schneidigkeit gegen die Sozialdemokratic benahm. Er hat schon öfters Versammlungen aufgelöst, gegen verschiedene in der Agitation tätige Genossen Strafprozesse anfartells zum politischen Verein ist auf ihn zurückzuführen usw. strengen lassen, die Erklärung des jetzt aufgelösten GewerkschaftsJezt dürfte ihm in dieser Richtung das Handwerk gelegt sein.
Gerichts- Zeitung.
Motorwagen und Husaren.
Eingegangene Druckfchriften. Plutus. Kritische Wochenschrift für Volkswirtschaft und Finanzwesen ( Abonnements einschließlich ( Herausgeber: Georg Bernhard ). 18. Heft.
Eine in Unordnung geratene Husaren- Schwadron bildete die Grundlage zu einem Strafverfahren gegen den Straßenbahnfahrer K., der sich in der Berufungsinstanz vor der 14. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten hatte. K., der auf dem Straßenbahnhof in Tempelhof angestellt ist, fuhr am 1. September vorigen Jahres auf der Linic Tempelhof- Groß- Lichterfelde, als der von ihm geführte Motorwagen eine in der Richtung Nach§ 18 der ministeriellen Vorschriften über den Gewerbe- nach Tempelhof reitende Schwadron des Leib- Husaren- Regiments der Plutus- Merktafel vierteljährlich per Bost und Buchhandel 3,50 M., direkt betrieb der Stellen- und Gesindevermittler, die auf Grund des einholte. Etwa hundert Meter vor Schluß des Militärzuges vom Berlag 4 M. Berlag Berlin- Charlottenburg, Goethestr. 69.) Graf v. Hoensbroech : Deutschland ", Monatsschrift für die gesamte § 38 der Gewerbe- Ordnung erlassen sind, dürfen diese Vermittler stellte K. seinen Wagen stromlos und fuhr nun in bedeutend er- Stultur. Maiheft. Bezugspreis vierteljährlich 6 M., Einzelheft 2,50 M. Gebühren oder sonstige Vergütungen, mit Ausnahme barer Aus-| mäßigter Geschwindigkeit an der Militärkolonne vorbei. Einige Berlag C. A. Schwetschte, Berlin W. 35.
Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber feinerlei
Verantwortung.
Neues Theater.
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Schiller- Theater.
Schiller- Theater 0.( Wallner- Theater).| Schiller- Theater N.( Friedr.- Wilh. Th.) Sonnabend, abends 81br: Sonnabend, abends 8 Uhr: Die Macht der Finsternis. Der Militärstaat.
str. 48/49.
Abends 8 Uhr:
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Anfang 8 Uhr:
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Sonntag nachm. 3 Uhr: Nachtasyl. Abends 8 Uhr: Der Unverschämte. Hille Bobbe. Die Schlangendame.
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Deutsch von Raphael Rowenfeld. Sonntag, nach m. 3 11 br: Die Macht der Finsternis. Sonntag, abends 8 Uhr: Romeo und Julia . Montag, abends 8 Uhr: Weh' dem, der lügt.
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