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Soziales.

Prämien für Kassenbetrüger?

tommen!"

Sierauf wurde von allen Seiten auf weitere Beweisaufnahme berzichtet. Der Staatsanwalt beantragte Freisprechung. Der Verteidiger schloß sich diesem Antrage mit dem Bedauern an, einen Antrag, auch die notwendigen Auslagen der Staatskasse

an das Ehrgefühl der Genossen zu appellieren, ein 2olal zul 8um Erempel, da had mir einer meiden, worin sie nicht gern gesehen seien. Was Von den fünf Fingern, die ich hab', die Arbeiterzeitung" nach Lage der Sache getan, war eigentlich Hier an der Rechten den kleinen ab. ganz selbstverständlich. Nicht aber für die Strafbehörde. Habt ihr mir den Finger bloß genommen? Denn diese hat einen amtsgerichtlichen Strafbefehl in Höhe von Nein, beim Kudud, ich bin um die hand ge- aufzuerlegen, deshalb nicht stellen zu können, weil Angeklagter vor 30 Mark oder zehn Tage Haft gegen den verantwortlichen Redaktenr dem Untersuchungsrichter selbst zu Protokoll erklärt hatte, er gebe Genossen Frante veranlaßt, weil er durch die Notiz zum Boykott Vor dem Reichsversicherungsamt beantragte Robert Schmidt, zu, der Kaffe Beträge vorzuenthalten und diefelbe geschädigt zu aufgefordert und dadurch groben Unfug begangen habe. Eine recht nunmehr auch den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Gutachter haben! Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. merkwürdige Sache, in welcher noch nicht das letzte Wort ge- und Zeugen über die Höhe des Schadens zu vernehmen, eventuell In der Begründung wurde ausgeführt, das Gericht nehme nach sprochen ist. die Lohnlisten einzufordern, aus denen eine etwa zwanzigprozentige den glaubwürdigen Aussagen des Angeflagten in Verbindung mit Der verlette Militarismus. Das Bezirkskommando in Verkürzung des Lohnes erhellt. Wenn auch leider nicht mehr als denen des Zeugen an, er habe nicht die Absicht gehabt, sich oder Aschersleben hatte eine Aufforderung an solche erlassen, die 15 Proz. zugebilligt werden könnten, weil der ursprüngliche Bescheid einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen bereit waren, in die Kolonialtruppe einzutreten. Die vom Jahre 1903 nicht mehr zubillige, so solle man doch es oder die Krankenkasse zu schädigen. Magdeburger Volksstimme" hatte darüber einen Artikel gebracht bei den 15 Proz. belassen. Die Berufsgenossenschaft hatte Das Urteil ist schlechthin ebenso wie der Verzicht auf die weitere Es sieht so aus, als habe und die Reußische Tribüne" hatte ihn ebenfalls abgedruckt. völlige Burückweisung des Rekurses beantragt. Das Reichs. Beweisaufnahme unbegreiflich. Ihr Redakteur, Genosse Hermann Seifarth in Gera , war berficherungsamt hob das Urteil des Schiedsgerichts auf die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Straftat der Bevor­zunächst nach§ 110 Str.-G.-B. 13 wegen dieses Artikels zu 50 Mark und erkannte dahin, daß dem Kläger eine 10 prozentige Rente zuzugung eines Gläubigers bei Zahlungseinstellung mit dem§ 82 b Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem auf seine Revision das Reichsgericht zubilligen ist. des Krankenversicherungsgesetzes verwechselt oder es hat darauf Wenn in Unfallsachen endlich mit der verkehrten Bragis ge- durch die Frage des Vorsitzenden hin das Urteil aufgehoben hatte, verurteilte ihn am 30. November v. J. völlig rechtswidrig an­das Landgericht Gera auf Grund des§ 111,2 zu der gleichen Strafe brochen würde, über die Höhe der Erwerbsbeschränkung mit der tech- genommen, die Krankenkassenbeiträge seien nur bei der ersten wie früher. Seine Revision gegen dieses Urteil wurde am nischen Arbeit unvertraute Aerzte und statt dessen technische Sach- Ratenzahlung abzuziehen. Daß den Arbeitern die Krankenkassen­4. Mai vom Reichsgerichte verworfen. verständige zu hören, so würden in zahlreichen Fällen die im Dienste beiträge nicht von der auf den schuldigen Lohn gezahlten der Arbeit Berlegten eher als heute zu ihrem Recht kommen. Auf Abschlagsrate abgezogen sind, ist ja selbstverständlich: von dieser so verständig und sozial urteilende Aerzte wie Schiller ist in Unfall- onnten sie gar nicht abgezogen werden. Wurden vom Lohn sachen äußerst selten zu rechnen. statt 30 M. vorab nur 20 M. gezahlt, so waren die Krankenkassen beiträge ja in den restierenden 10 M. enthalten und daß etwa der Der Dichter Friedrich Schiller als Gutachter in Unfallfachen. geldklamme Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge von diesen rest­Dieser Tage ist vor dem Reichsversicherungsamt eine Unfallsache Wiederholt haben wir Fälle anführen müssen, in denen gegen lichen 10 m. nicht abgezogen habe, ist außerordentlich unwahrschein­berhandelt, in der mit Erfolg Schiller gegen die unfallärztliche An- Unternehmer, die von den bei ihnen beschäftigten Arbeitern Kranken- lich, auch von dem Angeklagten nicht behauptet worden. nahme ins Feld geführt wurde, daß der Verletzte sich an Schädi- tassenbeiträge abgezogen, aber für sich verwendet hatten, weit der Kasse die Beiträge der Arbeiter und einen Teil des Lohnes Eine derartige Freisprechung muß ja geradezu dazu anreizen, gungen, ja an Verluste von Gliedern völlig gewöhne. niedrigere Strafen festgesezt wurden, als die Summe der unter­Der Samthandweber Wilhelm Kramer zu Dülken geriet am schlagenen Gelder betrug. Eine solche Rechtsprechung muß wie eine den Arbeitern vorzuenthalten. Und das umsomehr, als derselbe 6. Auguſt 1903 im Alter von 18 Jahren mit der rechten Hand zwischen Prämie für derartige den Arbeitern und der Kaffe gegenüber be- Angeklagte schon einmal unter einer Anklage aus§ 52b des zwei Kammräder. Er verlor den rechten kleinen Finger. gangene Gaunereien wirken. Da folche Handlungen nicht stets Strankenversicherungsgesetzes gestanden hat. Damals wurde er frei­Ihm wurden 15 Proz. für den durch diesen Verlust eines Fingers, unter den strafrechtlichen Begriff der Unterschlagung fallen, ist im gesprochen, weil nicht er, sondern sein Buchhalter die Verantwortung durch die Empfindlichkeit der Amputationsstelle und die Herabfeßung§ 82b des Krankenversicherungsgefeges folgende Vorschrift getroffen, trage. der Kraft der Hand im Dezember 1903 zugebilligt. Leider ließ der deren Wortlaut besagt, daß der Gesetzgeber keineswegs Prämien, baren Klassenschädigungen entgegenzutreten? Was gedenkt die Regierung zu tun, um endlich solchen offen­junge verlegte Mann diesen Bescheid in Rechtskraft übergehen. Am sondern schwere Strafen gegen solche Kassenbetrüger als notwendig 22. Juni 1905 hob die Seiden- Berufsgenossenschaft diesen Bescheid erachtet hat: auf und lehnte jegliche fernere Rente ab, da sich der Zustand des Klägers wesentlich gebessert habe und als einzige Folge der Verlegung nur noch der glatte Verlust des rechten Fingers besteht." Der Vater des Verlegten legte gegen diesen außerhalb der Arbeiterunfälle unmöglichen Bescheid Berufung ein. Aber das Schiedsgericht zu Düsseldorf wies die Berufung zurück, da es mit dem Gutachten eines Dr. Thomas und des Sigungsarztes annahm, ,, daß durch den glatten Verlust des rechten Kleinfingers eine nennens werte abschäzbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr bedingt wird". Gegen dies Ürteil legte der Vater Rekurs an das Reichsversicherungsamt ein und ersuchte das Zentral- Arbeiter- Heute müssen wir über einen Fall berichten, in dem§ 82 b eine fekretariat um seine Vertretung. Dies überreichte eine Anzahl Be zur Freisprechung des Angeklagten führende Auslegung erhielt, die, fcheinigungen von Arbeitern und des Arbeitgebers, in denen detailliert falls fie zutreffend wäre, eine direkte Aufforderung enthielte, nicht angegeben wurde, daß der Verlust des fleinen Fingers die Erwerbs nur die Kaffenbeiträge sondern auch den Lohn einzubehalten. fähigkeit in der Bandweberei beeinträchtige und daß mit Rücksicht Gestern stand der Maschinenfabrikant St. A. Wens, Inhaber hierauf der verletzte junge Mann seit dem Unfall durchschnittlich einer Fabrit zu Hafenfelde bei Spandau , vor der dritten Straf pro Tag über 20 Proz. weniger verdient habe. Das Reichs- fammer des Landgerichts II als Angeklagter. Ihm wurde zur Last versicherungsamt, vor dem Genosse Robert Schmidt den Verlegten gelegt gegen den oben angeführten§ 82 b verstoßen zu haben. vertrat, beschloß von dem Gewerberat Breda zu Krefeld ein Gut- gab zu, die Summe, die er der Kasse verschulde, betrage weit über achten zu erfordern. Der Gewerberat erstattete ein ausführliches 1000 m. Aber, führte er zu seiner Entschuldigung an, in den letzten Gutachten, in dem er an der Hand der an Ort und Stelle vor Jahren habe er mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen genommenen Besichtigung der Arbeit unter eingehender Darlegung gehabt. Er habe sich bemüht, die finanzielle Tragfähigkeit seines F. S. 114. 3ft feine Kündigungsfrist vereinbart, so beträgt die der Beschäftigungsweise zu dem Ergebnis gelangte, daß es wahr Unternehmens durch eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu Kündigungsfrist für Gesinde sechs Wochen zum Quartals ersten. 5. D., scheinlich ist, daß der Kläger durch den Verlust des Fingers etwa heben. Das sei ihm bislang noch nicht gelungen, werde ihm aber Buttmannstraße, Wette Fischer Sak, M. X. 666. Ja. H. Kr. zehn Prozent weniger als vor dem Unfall ver wohl im Laufe des Monats gelingen; in diefer Hoffnung habe er Nein, Sie müssen sich an einen Anwalt wenden. diene. Die Frage des Reichsversicherungsamtes, welche Funk- auch den Konkurs nicht angemeldet. Er habe die Kaffe genau müssen Abschrift bei dem Gericht beantragen, von dem das Urteil erlassen ist. tionen der kleine Finger der rechten Hand bei der Be- wie jeden anderen Gläubiger behandelt; er glaube des- 2. Das Amtsgericht Frankfurt ist zuständig. A. W. 3. Sind mindestens schäftigung auszuüben habe, beantwortete das Gutachten dahin: halb sich nicht strafbar gemacht zu haben. Da er flamm war, so woche ab ein Anspruch auf Rente für die Dauer der Krankheit die menschliche Hand ist bekanntermaßen ein feiner komplizierter habe er auch den Arbeitern am Sonnabend nicht den vollen Lohn an die Versicherungsanstalt zu, nicht aber Anspruch auf Aufnahme im Apparat und die scheinbar einfachsten Manipulationen find, fine- gezahlt, sondern nur Abschlagszahlungen. Von diesen Abschlags- Krankenhaus oder Erstattung der Kosten.. D. 134. 1. Nein. 2. Ja. matisch betrachtet, sehr verwickelter Art. Deswegen läßt sich auch zahlungen seien die Krantentassenbeiträge nicht abgezogen. Als B. K., Bernau . Solche Anstalt ist uns nicht bekannt. G. M. 100, schwer auseinandersetzen, welche Funktionen gerade der kleine Finger Beugen waren drei Angestellte des Angeklagten und ein Kassen- K. G. 3. Nein. F. R. 225. Sie müßten beim Amtsgericht auf Rück­an der rechten Hand bei der Beschäftigung des Klägers auszuüben beamter geladen. Vernommen wurde nur ein Buchhalter des An- ist es unmöglich zu sagen, ob der Grund berechtigt ist. zahlung flagen. P. F. 19. Ohne Kenntnis des Rückforderungsgrundes hat. Es müssen vielmehr die Finger der rechten Hand als ein un- geklagten. Dieser bestätigte, daß der Lohn oft nur ratenweise gezahlt 1 und 2. Auf dem Friedrichsfelder Begräbnisplay. 3. Nein. 4. Wenden teilbares Ganzes betrachtet werden. So läßt Schiller , der be- wurde. Vors.: Wenn z. B. 30 M. zu zahlen waren, aber nur 20 M. Sie sich an den Magistrat. A. H. 6. Der Vater hätte zu entscheiden. kanntlich auch Mediziner war, seinen Wachtmeister in Wallensteins Lohn gezahlt wurden, haben Sie dann von diesen 20 M. die Kranken- Jedoch kann gegen Mißbrauch der elterlichen Gewalt das Vormundschaftsgericht Lager" sagen: tassenbeiträge besonders in Abzug gebracht?- P. R. 100. 1. Wenn Sie volljährig sind, ja. 2. Ja.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Zahlstelle Rixdorf. Den Mitgliedern zur Kenntnis. daß unser Kollege, der Tischler Bruno Birkicht

am 4. Mai verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Montag nachmittag 6 Uhr, von der Leichenhalle des Jerusalemer Kirchhofes, Hermannstraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 85/5 Die Ortsverwaltung.

Sozialdemokratisch. Wahlverein

Rixdorf. Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Tischler

Bruno Birkicht

( 12. Abt., Bez. A.) verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Montag, nachmittags 6 Uhr, von der Leichenhalle des Jerusalemer Kirchhofes( Hermannstraße) aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 232/13 Der Vorstand.

Zentral- Verband

der Brauereiarbeiter.

Zweigverein Berlin , Sektion II.

Am Freitag, den 4. Mai, ver­starb unser Stollege, der Flaschen­tellerarbeiter

Karl Franzke ( Schloßbrauerei Schöneberg.) Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Montag, den 7. Mai, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Schöneberger Kirchhofes in der Marstraße aus statt.

Zahlreiche Beteiligung erwartet 41/10 Der Vorstand.

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Allen Bekannten zur Nachricht, daß am 4. Mai unsere gute Mutter, Schwieger- und Groß­mutter im 71. Lebensjahre am Herzschlag sanft entschlafen ist.

Die Beerdigung findet am Montag, den 7. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des St. Andreaskirchhofes in Wilhelms­berg aus statt.

Die Hinterbliebenen Familie Obermaier. Familie Adelung. Familie Fritz Rockmann, Buzzer.

Todes- Anzeige.

Mittwoch früh 9 Uhr entschlief fanft nach furzem aber schwerem Leiden unser gute: Sohn, Bruder und Schwager, der Kutscher Hermann Thielow.

Die Beerdigung findet Sonn­tag, den 6. Mai, nachm. 5/2 Uhr, auf dem neuen Rigdorfer Kirch hofes am Mariendorfer Weg statt. Um stille Teilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen.

Allgemeine Kranken- und Sterbe­kasse der Drechsler Deutschl.

und deren Berufsgenossen ( E. H. 86, Hamburg .) Verwaltung D. Am 2. Mai verstarb unser Mit­glied 293/4

Franz Kinzel.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 6. Mai, von der Leichenhalle des Georgen Kirch­hofes, Landsberger- Allee aus statt. Die Ortsverwaltung.

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Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unjeres guten Vaters, Schwieger- und Großvaters, des Maurers Ernst Obst fagen wir allen Verwandten, Bekannten und seinen lieben Kollegen 16736 unseren herzlichsten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

§ 82b. Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäftigten Per­sonen auf Grund des§ 53 Lohnbeträge in Abzug bringen, diese Beträge aber in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, oder die berechtigte Gemeinde- Krankenversicherung oder Krankenkasse zu schädigen, den letzteren vorenthalten, werden mit Gefängnis bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mart, sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschließlich auf Geldstrafe erkannt

werden.

Deutscher Metallarbeiter- Verband Berwaltungsstelle Berlin. Todes- Anzeige.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Former

Fritz Lippold

am 4. Mai gestorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Dienstag, den 8. Mai, nach mittags 61, Uhr, von der Leichen­halle des Jerusalemer Kirchhofes in Nigdorf, Hermannstraße, aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 118/13 Die Ortsverwaltung.

Arbeiter- Radfahrer- Verein ,, Vorwärts" Köpenick .

Mitgl. d. Arb.- Rdf.- B. ,, Solidarität. Am 4. Mai starb unser Mitglied Max Scheibener

im Alter von 21 Jahren.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten.

Die Beerdigung wird noch näher bekannt gegeben. Der Vorstand.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die zahlreichen Kranz Spenden bei der Beerdigung meiner lieben Braut, unserer guten Tochter und Schwester

Bertha Winter fagen wir allen Verwandten und Bekannten unseren innigsten Dänt. Witwe Emilie Winter nebst Bräutigam und Geschwistern.

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Zeuge: Nein.

Danksagung.

Er

Allen Verwandten, Freunden und

Bekannten, dem Inhaber und den

Angestellten der Firma Westermeyer, dem Kriegerverein" Slesvigia" und dem Tischlerverein sage ich für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem Hinscheiden meines geliebten Mannes

Oskar Bredikow

sowie für die schönen Kranzspenden hiermit meinen herzlichsten Dank.

Eingegangene Druckfchriften.

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