1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 46.
Parlamentsberichte.
72. Sigung vom 28. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Berlepsch,
nann.
Dienstag, den 24. Februar 1891.
"
8. Jahrg.
wird, die Waaren werden zu höheren, als den Einkaufspreisen Sozialdemokraten legten sich wieder auf Legendenbildung, wenn verkauft, die Wirthschaften stehen nirgends unter der Kontrolle sie von der Verschlechterung des Gesetzes durch den Reichstagsprächen; der Arbeiter, die Ueberschüsse fließen den Kantineninhabern die Leser der sozialdemokratischen Zeitungen müßten ja dann zu, die noch als Aufseher in der Fabrik beschäftigt sind und in glauben, daß die Majorität des Reichstags aus Arbeiterfeinden einzelnen Fällen für den Kantinenbetrieb Pacht zahlen: die Ar- bestehe. Im Vorwärts" war am Sonnabend gefagt, der ReichsLoh- beiter, welche am meisten verzehren, erhalten die beste Arbeit. tag habe die Arbeitsbücher eingeführt, während dieselben doch Ferner wird( Vizepräsident Graf Ballestrem ersucht den schon seit 1878 bestehen. Durch solche Irrthümer werde jene Gingegangen find ein Gesetzentwurf, betr. das Telegraphen- Redner, die Mittheilungen aus der Enquete auf einen, höchstens falsche Meinung noch mehr unterstützt. Sachsen soll sich, befen des Deutschen Reichs und der Bericht des Reichskommissars zwei Fälle zu beschränken.)- In einer Gießerei in Augsburg wie in allen Beziehungen, so auch bezüglich des Trucksſyſtems für das Auswanderungswesen pro 1890. fließt der Erlös der Kantinenwirthschaft sogar in die Hände des wieder durch besondere Scheußlichkeit auszeichnen. Ein einzelner Die zweite Berathung des Arbeiterschuh- Gesetzes Arbeitgebers, und die kaiserliche Werft bei Kiel beweist, daß nicht Fall beweise noch nichts. Abg. Hirsch: Die von den Sozialdemokraten und Herrn wird fortgesetzt mit§§ 115-119, welche die Bestimmungen über nur private Unternehmer solche Praktiken ausführen, denn in von den die Lohnzahlung umfassen. Riel ist auch so eine Kantine, deren Ueberschuß in die Hände des Mehner vorgebrachten Klagen werden vielfach Soll der alte Truckparagraph einen Nach den Kommissionsbeschlüssen soll im§ 115 Abs. 1 vor- Unternehmers geht. An anderen Orten ist es den Leuten ver- Arbeitern getheilt. geschrieben werden: boten, auch am Sonntage in die nächsten Ortschaften zu gehen Sinn haben, so muß dem Arbeiter das, was er in WirkDie Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne ihrer und sich ihre Lebensbedürfnisse zu verschaffen. Solche Bustände lichkeit verdient hat, baar in die Hand gegeben werden und Arbeiter in Reichswährung zu berechnen und baar auszuzahlen. machen es erforderlich, in den§ 115 recht scharfe Be- nicht in zu langen Fristen. Der Arbeiter muß das freie VerAbsatz 2 besagt, daß sie den Arbeitern keine Waaren kreditiren stimmungen hineinzusehen, aber ihn nicht noch zu mildern. Wir fügungsrecht haben über das, was er redlich verdient hat. Auch dürfen. Unter diese Bestimmung soll aber nicht fallen die Ver- beantragen weiter, daß der Bahltag nicht am Sonnabend, die Konsumvereine, so wohlthätig sie sonst sind, dürfen den Arabfolgung von Lebensmitteln zum Anschaffungspreise an die Ar- Sonntag oder einem Festtage, sondern einem anderen Wochen- beitern von den Arbeitgebern nicht als Kaufstellen aufgezwungen beiter, auch fönnen den Arbeitern Wohnung, Feuerung, tage stattfinden soll, weil die Kontrolle darüber, ob die Leute werden. Ich habe mich allerdings davon überzeugen müssen, Beleuchtung, Landnuhung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien, ihre Bedürfnisse für den erhaltenen Lohn in den Kantinen sich daß es außerordentlich schwer ist, durch Verschärfungen des Geärztliche Hilfe, Werkzeuge und Material für die Arbeiten unter beschaffen, an einem solchen Tage eben schwer durchzuführen ist. setzes hier etwas zu beffern, weil diese Dinge zweischneidiger Anrechnung der Lohnzahlung verabfolgt werden, soweit die dafür Die Auszahlung des Lohnes in Gastwirthschaften müssen Sie Natur sind. Die Arbeiter kennen das bestehende Gesetz so gut angerechneten Beträge die durchschnittlichen Selbsttoften beziehungs- schon verbieten, weil sie die Völlerei unter den Arbeitern be- wie die Arbeitgeber, aber sie wagen nicht, eine Anzeige zu weise landesüblichen Mieths und Pachtpreise nicht über- günstigt, die zwar nicht so arg ist wie Sie annehmen, der Sie machen aus Furcht, auch an andere Stellen teine Arbeit zu steigen. In Absah 3 wird vorgeschrieben, daß die Auszahlung aber, weun Sie sie als vorhanden annehmen, doch entgegentreten erhalten. Ich meine, daß auch die achttägige Lohnzahlung der Löhne ohne Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde müssen. Ebenso wie bei den Ziegeleien ist es auch häufig bei nicht zur Verschwendung führt. Gerade durch die langen Lohnnicht in Gast- und Schankwirthschaften oder Verkaufsstellen er- Maurern, wo die Polirer entweder eine Destille haben, oder die fristen werden die Arbeiter gezwungen, zu borgen, um ihre tägfolgen darf. Baumeister, die auf Spekulation bauen, in einem ihrer neuen lichen und stündlichen Bedürfnisse zu befriedigen und sie Hierzu liegen vier Abänderungsanträge und eine Häuser oder in der Nähe eine solche einrichten lassen, in welcher gerathen immer tiefer in das Trucksystem hinein. Um diesem später im Laufe der Verhandlung vom Abg. Dr. Hirsch einge- die Lohnzahlung erfolgt und die Leute verführt werden, ihr Geld Uebelstande entgegenzutreten, habe ich meine Resolution brachte Resolution( f. u.) vor: zu lassen. Wenn wir verlangen, daß die Lohnzahlung mindestens beantragt. Die Befürchtung, daß infolge der achtägigen Lohn1. Die Abgg. Auer u. Gen.( Soz.) wollen in Absatz 2 auch alle 14 Tage erfolgt, und daß jede Woche Vorschuß gezahlt wird, zahlung die Industriellen mehr Rechnungskräfte anstellen müßten, das Verbot des Verkaufes von Waaren an die Arbeiter auf- so geschieht das, weil bei größeren Zahlungsperioden der darf uns nicht schrecken. In vielen Fabriken besteht dieser genommen wiffen; ferner beantragen sie das Wort durch- Arbeiter wirthschaftlich am Schlechtesten gestellt wird. Er Modus bereits zu allseitiger Zufriedenheit. Uebrigens muß ich schnittliche" zu streichen, und endlich wollen sie in Absatz 3 ist auf das Pumpsystem angewiesen und dabei wird er über- anerkennen, daß dieser Gegenstand mehr zu§ 119 a gehört und noch bestimmen, daß der Lohnzahltag weder ein Sonnabend, vortheilt, es werden ihm höhere Preise angerechnet. Es wird ihm ziehe deshalb die Resolution vorläufig zurück. Abg. Singer: Ich kann die von Herrn Mehner erwähnten noch ein Sonn- oder Festtag sein soll, daß den Arbeitern auch mehr angeschrieben, als er wirklich gekauft hat. Herr wenn die Lohnzahlung nicht wöchentlich stattfindet, eine ihren v. Stumm sagte zwar in der Kommission, in größeren Betrieben Fälle über das Treiben der sogenannten Konsumvereine ergänzen. Leistungen entsprechende Abschlagzahlung zu gewähren sei, daß sei eine so häufige Lohnzahlung nicht durchführbar, aber gerade Im Kattowizer Kohlenbezirk sind, wie mir mitgetheilt wird, die die Lohnabrechnung spätestens alle 14 Tage bezw. nach Fertig- in großen Werken kann es auf die Anstellung von ein paar Bergarbeiter gezwungen, bei den unter der Verwaltung der Bergstellung der Affordarbeiten erfolgen soll. Schreibhilfen, die dabei nöthig werden, nicht ankommen; ist die werke stehenden Läden( 30 an der Zahl) zu kaufen. Es wird einmalige Schwierigkeit der Neugestaltung überwunden, so ist die ihnen dort bis zu 70 pct. ihres Lohnes geborgt und sie müssen Waaren 10 p& t. theurer bezahlen als anderwärts. Sache späterhin ganz einfach, wie wir ja auch jetzt schon Fabriken die Waaren mit vielen Arbeitern, z. B. in Nürnberg eine mit 3000 Arbeitern, Wir sind nicht so sehr gegen die Konsumvereine im Allgemeinen, gegen solche Auswüchse, welche die Arbeiter auf haben, wo vierzehntägige Lohnzahlung mit wöchentlicher Abschlags- als zahlung eingeführt ist, Es handelt sich hier um eine rein praktische das Empfindlichste schädigen. Der Arbeiter hat das unbestreit Maßregel, deren Wichtigkeit Sie genau prüfen und nicht blos bare Recht, für seinen verdienten Lohn seine Lebensbedürfnisse deshalb, weil sie von den Sozialdemokraten vorgeschlagen wird, da zu kaufen, wo er Luft hat. Unter dem jetzigen System sind turzer Hand ablehnen sollten. die Arbeiter nicht frei, sondern Sklaven des Unternehmers, und
V
2 und 3. Die Abgg. Gutfleisch, Hartmann, Letocha, Möller und v. Stumm wollen den Abs. 3 der Kommissions vorlage auf„ Lohn- oder Abschlagszahlungen" beziehen; dieselben Antragsteller wollen den zweiten Absatz redaktionell ändern und ihm folgenden Satz zufügen: „ Zu einem höheren Preise ist die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Affordarbeiter zulässig, wenn derselbe den ortsüblichen nicht übersteigt und im Voraus vereinbart ist."
Referent Abg. Hike: In der Rommission hat der Antrag Auer nicht, wohl aber ein in der Richtung des Antrages Mehner fich bewegender vorgelegen, welcher die Lohnzahlungs Termine gesetzlich firiren will; sie hat es aber mit Rücksicht auf die in einzelnen Gegenden Deutschlands herrschenden besonderen Gepflogenheiten für beffer gehalten, die Lohntermins Festsetzungen ortsstatutarischer Bestimmung vorzubehalten.
-
Abg. Hirsch hat inzwischen folgende Resolution bean- das sollte in der Zeit, in der wir jetzt leben, von keiner Seite 4. Abg. Metzner( Neustadt, 3.) beantragt, in§ 115 Abs. 2 tragt: Den Reichstanzler zu ersuchen, behufs Befferung der mehr gebilligt werden.( Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) neben dem Verbot des Kreditirens auch noch vorzuschreiben, daß wirthschaftlichen Verhältnisse unter den Arbeitern dahin zu Wir werden selbstverständlich für den Antrag Megner stimmen. die Arbeiter weder direkt noch indirekt angehalten werden dürfen, wirken, daß in den Betrieben des Reiches, der einzelnen Bundes- Herr Hartmann hat Grillenberger's Mittheilungen über das Waaren aus gewissen Verkaufsstellen, insbesondere aus von den staaten, der Kommunalverbände und der Kommunen Abschlags- Rantinenwesen widersprochen. Ich könnte Ihnen eine ganze Arbeitgebern oder deren Angestellten geleiteten Waareneinkaufszahlungen auf den verdienten Lohn wöchentlich, die Abrechnung Reihe solcher Fälle mittheilen, hier nur folgende: In Hamburg haben am Hafen Wirthe die Verpflichtung übernommen, gewissen oder Konfumvereinen zu entnehmen; den Zusatz Gutfleisch zu desselben, soweit es möglich ist, vierzehntägig erfolge. Abs. 2 beantragt er zu streichen. Abg. Gutfleisch( fr.) empfiehlt den Kompromißantrag. Arbeitern einen Vorschuß zu gewähren unter der Bedingung, Dem Arbeitgeber, der z. B. Nahrungsmittel, Rartoffeln u. dergl. daß der Arbeitgeber durch den Vermittler das Auszahlen Dadurch wird der Arim Großen für seine Arbeiter einkauft, muß die Möglichkeit ge- der Löhne bewerkstelligen läßt. lassen werden, die durchschnittlichen Selbstkosten zu berechnen, beiter direkt in Abhängigkeit gebracht von Unternehmer Jeder Arbeiter, der diese und der beantragte Zusatz ist unentbehrlich, weil ein Gesetz ohne und Inhaber der Kantine. die Bestimmung nicht bestehen könnte. Es tann ja auf dieser schmutzige Manipulation durchschaut und sich darüber ausGrundlage weiter gebaut werden; das gegenwärtig Erreichbare spricht, wird sofort arbeitslos. Diejenigen Arbeiter, welche den ist eine erhebliche Verbesserung gegen den bisherigen zu größten Theil ihres Verdienstes bei dem Wirthe lassen, erhalten Abg. Grillenberger( Soz.):§ 115 der Gewerbe- Ordnung stand, denn alle in der Kommissionsfassung zugelassenen Aus- am ersten Beschäftigung. Mancher brave Mann soll, wie mir soll sich mit dem Verbot des Trucksystems beschäftigen, er be- nahmen sind an bestimmte Kautelen gefnüpft. In Konsequenz weiter mitgetheilt wird, infolge diefes fluchwürdigen Systems zum ( Sört, hört! bei den Sozialschäftigt sich aber mit dem wirklichen Verbot durchaus nicht. Dieser Auffassung werde ich gegen die Anträge Grillenberger und Trunkenbold geworden sein. demokraten.) In Schleswig- Holstein es handelt sich um eine Schon in der Mitte der siebziger Jahre hat man eine Ab- Meßner stimmen. schwächung des Verbots eingeführt, dasselbe soll auch jetzt durch Abg. Mehner( Zentrum) ist erfreut, einmal voll und ganz Biegelei wurden die neu aufgenommenen Arbeiter von ihrem bie Rommissionsbeschlüsse erfolgen, während der Antrag Gutfleisch mit den Sozialdemokraten einverstanden zu sein. Herr Gutfleisch Meister angewiesen, alles Nöthige an Kolonialwaaren auf Konto eine wesentliche Verschlechterung derselben bedeutet. Unser Antrag übersehe doch, daß es doch die Absicht sein müsse, den von dem Inspektor zu entnehmen, der zu gleicher Zeit auch Krämer bezweckt nicht, wie man vielleicht glauben möchte, das Verbot Umgebungen des Verbots des Trucksystems, wie sie nach dem war. Im Sommer legte der Inspektor das Kontobuch dem Meister des Verkaufs von Lebensmitteln durch die Arbeitgeber, sondern alten Gesetz möglich waren, hier endlich einmal einen Riegel vor, der die Rechnung zahlte und sie den Arbeitern abzog, ohne er will die Umgehung des Kreditverbots verhindern; jetzt drängt vorgeschieben. Diesen Zweck erstrebe auch sein Antrag, ohne den daß sie diese einmal kontrolliren konnten, ob die Rechnungen man den Arbeitern Waaren förmlich auf, deren Bezahlung am solche Umgehungen nicht aus der Welt geschafft werden können. richtig waren. Durch dieses Kantinenwesen werden gerade die kleinen Löhnungstermin dann in Abrechnung gebracht wird. In Die Arbeitgeber zwingen vielfach ihre Arbeiter, ihre Waaren aus Gewerbetreibenden geschädigt, die Sie( rechts) so warm vertheidigen. Niederfranken z. B. ist das eine sehr häufig geübte Praxis, den von den Arbeitgebern eingerichteten Konsumvereinen zu ent- Wir wollen durch unseren Antrag nicht, wie der Bundeskommissar und trotzdem dieselbe in der Presse und in Versammlungen häufig nehmen; der Lohn wird zwar baar ausgezahlt, wie es das Gesetz ausführte, einer Arbeiterin verbieten, in einem Geschäfte, für verurtheilt wurde, erklärt die Behörde, dagegen nicht einschreiten verlangt; aber bei der Lohnzahlung ist der Beamte des Konsum- das sie thätig ist, einen anderen Artikel zu kaufen, auch nicht verzu können. Es mag ja schwierig sein, die Bestimmungen des vereins gegenwärtig und nimmt von dem Lohn den größten bieten, daß ein Schneidergeselle bei seinem Meister, der einen § 115 ganz scharf zu fassen, hauptsächlich wird es aber die Auf- Theil für die entnommenen Waaren wieder an sich, so daß dem Zaden hat, einen Anzug kauft. Es soll nur verboten werden, daß gabe der Aufsichtsbeamten sein, ihn zur Durchführung zu bringen, Arbeiter oft für seine zwei- oder vierwöchentliche Arbeit kaum Abzüge vom Lohne gemacht werden zu Gunsten von Einkäufen in Das Wort durchschnittlich" würde nicht denn sonst finden die Arbeitgeber immer eine Lücke zum Durch etwas übrig bleibt. Das nennt man dann eine Wohlfahrtsein demselben Geschäft. schlüpfen. Von den zahlreichen mir bekannt gewordenen Fällen richtung! Dabei geben die Konsumvereine nicht einmal dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber zu Gute kommen. Es ist die von ihnen ausgegebenen Bons baares Geld, sehr schwer, fast unmöglich, den„ durchschnittlichen" Selbstkostenbem daß dort die Fabrikaufsicht musterhaft sein soll; das beweist, sondern nur immer wieder Konsumvereins- Geld, welches preis anzugeben, leichter aber den wirklichen. Beiläufig gesagt, nur beim Verein verwerthen tann. Der tommt die Klage, daß die Nähterinnen gezwungen werden, ihr schulten Fabrikinspektoren, die Fabrikaufsicht einheitlicher und verdiente Arbeitslohn des Arbeiters muß in dem Augen- Garn in den eigenen Geschäften zu kaufen, in den Mänteler ihn verdient hat, auch sein unantastbares geschäften viel seltener vor, als in der Wäschefabrikation. Wenn besser organisirt werden muß. Der Antrag Gutfleisch, der den blid, als Eigenthum sein, diesen Gedanken verwirklicht mein Antrag. Den seitens der Unternehmer den Arbeitern Materialien geliefert werArbeitgebern gestatten will, Rohstoffe auch theurer so kann Berkaufspreis Antrag auf Streichung des neuen Zusatzes zu Abs. 2 nach dem ben, man prinzipiell dagegen nichts einwenden, Selbstkostenpreis, ortsüblichen zum wohl aber, wenn dieses benutzt wird, den schon sonst recht den Arbeitern nach vorgängiger Verabredung zu ver- Antrage Gutfleisch ziehe ich zurück. Reg.- Rath Wilhelmi stellt in Abrede, daß das Trucksystem hohen Profit noch zu vermehren. Zu welchem Preise taufen, ist für uns einfach unannehmbar. Dem jetzt schon nun die Materialien abliefern? hier vielfach vorkommenden Unfug der Arbeitgeber follte man eine weitere Ausdehnung in den letzten Jahren in Deutschland sollen die Arbeitgeber ein Ende machen, ihn nicht aber noch, wie es der Antrag gewonnen habe; jedenfalls sind die auf Grund des§ 115 seit Nur zum Selbstkostenpreise, den ein Blick auf die Faktura erGutfleisch will, verewigen und gesetzlich sanktioniren. Die vor- 1886 erfolgten Bestrafungen konstant geblieben oder haben gar eine giebt. Der Unternehmer braucht hier weder aus der Konjunktur, gängige Verabredung" besteht darin, daß man den Arbeitern Berringerung erfahren. Den Antrag Mehner bitte ich abzulehnen. noch aus den Engrosverkäufen Vortheile zu ziehen. Der Durchfagt: Go iſt es bei mir Usus, wünschst Du das nicht, so bekommst Die Fälle, die in der Presse als unter das Trucksystem gehörend schnittspreis ist nicht zu kontrolliren. Die Fabritinspektoren haben Du feine Arbeit, so daß ihnen von vornherein, so zu sagen, die aus Oberschlesien angeführt sind, haben sich auf Grund einer im bie Kontrolle vorzugsweise auf die Großbetriebe auszudehnen, Pistole des Hungers auf die Brust gesetzt wird; der ortsübliche vorigen Jahre veranstalteten Enquete als solche nicht erwiesen. aber gerade im Kleingewerbe kommen jene Manipulationen vor. Preis" wird von den Arbeitgebern durch Verabredungen einfach Speziell ist nicht erwiesen worden, daß die Arbeitgeber eine Es ist auch dringend nothwendig, die achttägige Lohnzahlung festgesetzt; dabei kann man doch nicht mehr von einem Arbeiter vollständige Bession des Lohnes verlangt und die Unterschrift gefeßlich festzusetzen. Der Spartrieb der Arbeiter wird durch schuß sprechen! Ich bitte Sie, wenn Sie schon unsere Anträge eines entsprechenden Reverses beim Abschluß des Arbeits - langfristige Löhne schon deshalb nicht gefördert, weil sie dann Den Antrag Auer zur Deckung der täglichen Lebensbedürfnisse entweder Vorschüsse nicht annehmen, doch wenigstens diesen Antrag Gutfleisch abzu- vertrages gefordert und erhalten haben. lehnen. Der Antrag Megner ist bei dem Vorhandensein der bitte ich ebenfalls zu verwerfen; er würde ben Arbeitgebern nehmen oder die Waaren borgen müssen. Wohl aber wird durch ver langfristige Löhne dem Unternehmerthum ein Dienst erwiesen, pielen Rantinen berechtigt. Aus dem reichen Material einer unmöglich machen, Lebensmittel den Arbeitern zu Wenn eine Puhmacherin, die für das Geschäft weil dieses dann noch mit dem Gelde des Arbeiters Gewinne Enquete, bas uns vorliegt, will ich nur einzelne besonders faufen. hervortretende Thatsachen mittheilen. Gelbstverständlich muß von Rudolf Herzog arbeitet, in diesem Geschäft etwas kaufen erzielen kann. Wir können auch hier den Schutz der Arbeiter mit Wasserkraft wollte, wäre ihr das nach dem Antrage verboten. Bu solchen nicht einschränken. Mit den Aufgaben des praktischen Lebens betriebenen Etablissements den unverheiratheten Konsequenzen wird der Reichstag es doch nicht kommen lassen rechnet Herr Gutfleisch allerdings, aber mit denen des Unternehmerund den Saisonarbeitern, die ihre Familien in weiter Ferne wollen. Auch den weiteren Antrag Auer, bie Cohnzahlung an thums. Herr Hartmann übersieht, daß die Kommissionsvorlage haben und nur für die Arbeitssaison herkommen Gelegen- Sonnabenden, Sonn- und Festtagen zu verbieten, können wir die Auszahlung des Lohnes in Schankstätten nur soweit verbietet, heit geboten werden, sich ihre Lebensbedürfnisse zu beschaffen; am nicht akzeptiren. An Sonntagen kommt die Babling nur selten als die unteren Verwaltungsbehörden die Genehmigung versagen. liebsten wäre mir, den Berkauf der Lebensmittel durch die Unter- vor, diese Ausnahmen sind aber unumgänglich. Die Lohnzahlung Diese aber werden zu einer Einschränkung der Befugnisse des nehmer ganz zu verbieten und nur eine regelmäßige Berköstigung, in der Woche ist jetzt schon vielfach auf einen anderen Tag als Unternehmerthums nicht die Hand bieten, sie müssen dem sozialen wie sie in früherer Zeit der Geselle am Tische des Meisters hatte, den Sonnabend verlegt worden; die Zahlung am Sonnabend Ueberwicht der Unternehmer weichen. Die tausendfachen Einflüfic der Unternehmer und die Vetternwirthschaft sind so mächtig, daß einzuführen; ich beantrage bas nicht, weil die Stimmung des aber direkt zu verbieten. liegt kein Anlaß vor. Hauses doch nicht dahin geht, aber was soll man zu folgenden| Abg. Hartmann( dk.) spricht ebenfalls gegen den zu weit gehen Sie die Fälle mit Licht suchen werden, wo die untere Verden Antrag Auer und den einem dringen en bedürfniß nicht ent- waltungsbehörde die Genehmigung zur Auszahlung des Lohnes Roch bei Rügenwalde , in bei Zindow, in der Gisengießerei sprechenden Antrag Megner, der übrigens durch die weiteren Be in Gaft- und Schankwirthschaften versagt. Diese Bestimmung ist Barnewiß in Dresden , in sneri Siegeleien in Werder a. 5., der ſtimmungen der 58 117 und 118 überflüssig gemacht werde. also nur eine Dekoration; wer wirklich dem Unfug ein Gnve Rame des Eigenthümer beige nicht genannt, die andere Die Anträge der Sozialdemokraten würden nicht abgelehnt, machen will, muß den Unternehmer gefeßlich verpflichten. Wir überall find die Leute gezwungen, ihren Be- weil man ihnen nicht unbefangen gegenüberstehe; wie in der haben ferner beantragt, daß der Tag der Auszahlung kein SonnMarken, deren Werth bei der Lohnzahlung in Abrechnung gebracht zur Annahme gelangen, nur müßten sie auch danach sein. zu beziehen, die Bezahlung erfolgt oder Fefttag, sein darf. Herr Regierungsrath Wilhelmi meint, Die es finde keine Lohnzahlung am Sonntage mehr statt, und
zum
ist die Giese'sche
wo