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Wilmersdorf  . Ein tSdlicher Unglücksfall ereignete sich gestern öoMittag auf der Charlottenburger Chaussee. Der etwa ISjährige Lehrling Walter Kose aus Wilmersdorf   fuhr dort mit seinem Zweirade gegen einen Arbeitswagen und stürzte dabei zu Boden. Er zog sich eine so schwere Verletzung gm Kvpfe zu. dgtz er bgld darauf starb, Friedenau  . Die Protestversammlung am Dienstag war von 150 Personen besucht, vor denen Genosse Dr. Zadel an der Hand drastischer Bei. spiele die Vermuckerung der Volksschule zeigte. Eine Diskussion über den mit grotzem Beifall aufgenommenen Vortrag fand nicht statt. Es gelangte hierauf die Resolution zur einstimmigen An- nähme. Rummelsburg  . Verkauft für ein Linsengericht. In der letzten nicht öffentlichen Gemeindevertretersttzung haben es die bürgerlichen Vertreter unter Führung des Gemeindevorstehers Dr. Hahn fertig gebracht, die Straßen der Gemeinde Rummelsburg   der Großen Berliner   Straßen- bahn gegen ein Trinkgeld für ein ganzes Jahrhundert auszuliefern. Dadurch daß die Annahme dieses Vertrages hinter verschlossenen Türen vor sich ging, gaben die bürgerlichen Vertreter zu erkennen, daß sie sich ihrer Rücksichtslosigkeit um die Allgemeininteressen wohl bewußt waren. Alle Hinweise unserer Vertreter, daß man es der Bürgerschaft schuldig sei, die Beratungen über eine so äußerst wichtige und für die Zukunft der Gemeinde von so großer Bedeutung seiende Angelegenheit in aller Oeffentlichkeit stattfinden zu lassen, wurden mitStillschweigen angehört. Der Rechtsanwalt Bernhardy führte an. daß nach seiner Auffassung der Wille und die Meinung der Bürgerschaft für einen Gemeindevertreter nichts gelte. Diese Mißachtung der ganzen Bürgerschaft kann nicht weiter Wunder nehmen, wenn man weiß, daß der Herr ernannter Gemeindevertreter der ersten Klasse ist, welche bei 8 Wählern 8 Gemeindevertreter zu ernennen hat. Der Bürgermeister gab nun bekannt, daß er nochmals mit der Großen Berliner verhandelt habe, dieselbe aber nicht zu be- wegen sei auf wesentliche Aenderungen des vorliegenden Ver- träges einzugehen. Zugestanden habe die Große Berliner, die Bahn nicht erst nach zwei Jahren von der Schlichtallee bis zur Friedrichs- felder Weichbildgrenze weiterzuführen, sondern dies sofort bei Er- öffnung des Betriebes zu tun. Eine Gebühr für diese Strecke will die Große Berliner dann aber erst nach 13 Jahren nach Betriebseröffnung, und nicht nach sechs Jahren, wie der Vertrag jetzt vorsieht, zahlen. Weiter ist die Gesellschaft damit einverstanden, daß wenn die Stadt Berlin   eine Bahn nach oder durch Rummelsburg   führt, die Ge» meinde Rummelsburg   die Ausfälle, welche die Große Berliner durch die etwaige Verkehrsentziehung dann haben würde, nur durch den Erlaß der Gebühren, welche die Große Berliner für die Bemltzung der Straßen an die Gemeinde Rummelsburg   zu zahlen hat, entschädigt. Der Vertrag sah erst die volle unbestimmte Entschädigung der Gemeinde an die Große Berliner vor. Die jetzt vor- gesehene Entschädigung würde etwa den Betrag von 15 000 M. aus­machen. Unsere Vertreter predigten tauben Ohren, als sie nachwiesen, daß einzelne schwerwiegende Paragraphen bei ihrer Annahme die Interessen der Gemeinde auf fast 100 Jahre schädigen würden. (Die betreffenden Paragraphen sind bereits in Nr. 106 des.Vorwärts" näher behandelt.) Der Bürgermeister, der mit Ausnahme von ein paar kleinen nebensächlichen Ausführungen nur allein gegen die Ausführungen unserer Genossen sprach, gab sich zwar die größte Mühe, seine und seiner Kumpane Handlungsweise zu entschuldigen, was ihm jedoch nicht gelang ihm dabei aber folgendes Malheur passierte: Genosse John hatte bei seinen Ausführungen be- sonderes Gewicht darauf gelegt, daß die Gemeinde Rummels- bürg sich das Recht der Mitbenutzung der Gleise der Großen Berliner vorbehalten soll, wie dies die Stadt Berlin  gegenüber der Großen Berliner getan. Hierauf antwortete der Bürgermeister von Beruf Jurist   daß dies nicht notwendig sei, da auf Grund des Kleinbahngesetzes die Große Berliner verpflichtet wäre, jedem Unternehmer die Mitbenutzung ihrer Gleise bis auf eine Strecke von 400 Meter zu gestatten. Als Genosse John diese Verpflichtung der Großen Berliner bezweifelte und um Verlesung der betreffenden Paragraphen aus dem Kleinbahngesetz ersuchte, da schränkte der Herr Gemeindevorsteher seine Behauptung dahin ein, daß er glaubt dies stände im Kleinbahngesetz. Ob die Große Berliner auf Grund dieses Glaubens später bereit sein wird, der Gemeinde die Mitbenutzung ihrer Gleise zu gestatten?? Sehr bezeichnend für die Rummelsburger   Gemeindevertretung ist es auch, daß die Annahme dieses schwerwiegenden Vertrages in der Genleindevertretersitzung nur noch eine formelle war. Die bürger- lichen Vertreter und Schöffen hatten sich bereits vorher in einer geheimen Sitzung geeinigt, den vorgelegten Vertrag unter allen Umständelt anzunehmen. ES ist vorgekommen, daß ein bürgerlicher Vertreter, der die öffentliche Erklärung abgab, gegen einen solchen Vertrag zu stimmen, vom Gemeinde- Vorsteher in letzter Stunde geladen wurde, um ihn noch zu bearbeiten. Als Genosse John diese beschämende Handlungsweise in gebührender Weise geißelte, schwieg man sich aus. Schließlich wurde der Bertrag mit den 17 Stimmen, die bereits in der geheimen Besprechung der bürgerlichen Vertreter festgestellt waren, angenommen. Von den bürgerlichen Vertretern stimmten nur die Herren Werther und Klug- mann dagegen. Köpenick  . Eine harmlose Aufklärung hat das Verschwinden des Arbeiters A. aus Köpenick   gefunden, der, wie bereits gemeldet, die sechsjährige Tochter seiner Wirtin entführt hatte. A. war mit seiner Wirtin ver- lobt, hatte jedoch mit derselben einen Zwist gehabt und sich deswegen mit dem Kinde heimlich entfernt, welches er zu Verwandten nach Wriczen brachte. Von dort aus gab er der Mutter des Mädchens Mitteilung, worauf die Witwe nach Wriezen   fuhr, woselbst sich das Brautpaar wieder aussöhnte. Tegel  . Ei» tragischer Nnglücksfall ereignete sich in Tegel  . Die fünf- jährige Tochter des Schiffseigners Kuhlicke aus der Ackerstr. 85 aus Berlin  , dessen Zille zurzeit am Tegeler See   vor Anker liegt, war mit ihrem 2'/z Jahre alten Schwesterchen am Mühlenfließ spazieren gegangen. Das Kind wagte sich beim Blumenpflücken zu nahe an das Gewässer heran und stürzte in den Fluß. Als die Jüngere sah, daß die Schwester ins Wasser gestürzt war, eilte sie zu der Mutter. Diese lief sofort nach der Unfallstelle und es gelang ihr auch schließlich, ihr Kind, das bereits mit dem Tode rang, aus dem Wasser zu ziehen. Leider war es jedoch zu spät, denn vergeblich bemühten sich zwei hinzugerufene Aerzte, die Kleine am Leben zu erhalten. Die Leiche wurde nach der FriedhofShalle gebracht. Waidmannslnst. In der lebten Wahlvereinsversammlung erstattete Genosse Dentzer Bericht über die Konferenz der Gcmeindevertreter Groß- Berlins  . Die hierauf vorgenommene Ersatzwahl des zweiten Vor- sitzenden entfiel einstimmig auf den Genossen Ouade. Derselbe sprach des längeren über die verflossene Maifeier und brachte zur Sprache, daß ein organisierter Genosse und zugleich Vorstandsmit- glied des Nieder-Barnimer Kreiswahlvereins am 1. Mai bei Borsig gearbeitet habe. Es wird deshalb beantragt, denselben aus der Partei auszuschließen. Zum Schluß wurde aufgefordert, für das an, 2. Pfingstfeiertag in Waidmannslust   stattfindende Frühkonzert lebhaft zu agitieren. Spandau  . Die Protestversammlung am Dienstag war von zirka 1000 Per- sonen besucht. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vor- sitzende. Genosse Pieper, bekannt, daß der Genosse Paul Schwarzer plötzlich verstorben ist. worauf sich die Versammelten von den Plätzen erhoben.Gegen Polizeigewalt" lautete das Thema, welches alsdann Genosse Karl Liebknecht   in markanter Weise behandelte Sich anlehnend an die neuesten Vorkommnisse in Breslau  , Hamburg  S&iben entwarf Referent ein anschauliches Bild des engen Zu- sanMenhangeS zwischen kapitalistischer Gesellschaft und PolizeiwiH» kür. Seine flammende Anklage gipfelte in der Aufforderung an die Anwesenden, diese elende Polizeischmach mit einer Verstärkung der Organisation und der Arbeiterpresse zu beantworten. In der Diskussion verurteilten die Genossen Pieser, Schulert, Reilefolg und Fink scharf das Verhalten der Spandauer   Polizei am 1. Mai. Mit einem Mahnruf des Vorsitzenden an die Anwesenden, nun ihre Pflicht zu erfüllen, erreichte die imposante Versammlung ihr.Ende. GemKts- Deining. 200 000 Mark-Durchstechereien bei der Eisenfirma Druckenmllller. Umfangreiche Durchstechereien beschäftigten gestern und vor- gestern die dritte Strafkammer in der Strafsache gegen den Fabri- kanten Kiselowski, den Expedienten Jhrke und den Lager- Verwalter Staudemeyer. Großmann und Jhrke waren bei der Eijen-Engrosfirma von A. Druckenmüller angestellt. Zu ihren Obliegenheiten gehörte es u. a., die von den Fabritanten an Drucken müller gelieferten Eisenwaren zu wiegen und abzu- nehmen. Kiselowski betreibt eine Gußplattenfabrik in Lichtenberg  , Staudcmeyer ist Kiselowskis Schwager und war bei diesem im Ge- schüft tätig. Die Angeklagten haben die Firma Druckenmüller monatelang durch folgende Manipulationen geschädigt: Kiselowski hatte für Druckenmüller umfangreiche Lieferungen auszuführen. Er füllte nun auf dem Lieferschein ein Höheres Gewicht aus, als er mit den einzelnen Wagenladungen tatsächlich ablieferte. Großmann und Jhrke nahmen auf den Druckenmüllers chen Lagerplätzen die von Kiselowski gelieferten Waren ab und bescheinigten das höhere Gewicht, das K. auf seinen Lieserscheinen angegeben hatte. Die Firma zahlte bei der Abrechnung dann weit mehr,.als sie Waren erhalten hatte, und der auf diese Weise erlangte Gewinn wurde zwischen den Angeklagten geteilt. Auf diese Weise ist die Firma um etwa 200 000 M. geschädigt worden. Die Angeklagten haben, als das Strafverfahren in Gang kam, einen Teil des Schadens ersetzt. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten K i s e- l o w s k i 1 Jahr 6 Monate, gegen Jhrke 3 Jahre Gefängnis, gegen Staudemeher 100 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof verurteilte in später Abendstunde Kiselowski zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust, Jhrke zu 3 Jahren Gefängnis, 1000 Mark Geldstrafe und 5 Jahren Ehrverlust, Staudemeyer zu 2 Monaten Gefängnis. Die beiden ersten Angeklagten wurden in Haft genommen. Dir Verhandlung gegen de» Prokuristen Hugo Spiegel  , der die Oberschlesischen Kokswerke und Chemische Fabriken A.-G." um etwa 750 000 M. durch Unterschlagungen geschädigt hat, wird heute, Freitag, IlVz Uhr vor der 7. Strafkammer unter Vorsitz des Land- gerichtsdirektors Dr. M e n tz stattfinden. Spiegel war schon mehrere Jahre Prokurist der Gesellschaft, deren Auffichtsrat der bekannte kürzlich mit dem Adel belegte, steinreiche Geheime Kommerzienrat Fritz Friedländer   ist, und gleichzeitig Direktor bei einer Tochter- gesellschaft derselben, der Russischen Montanindustrie-Aktiengesellschaft. Der 45 jährige Angeklagte hatte ein großes Einkommen, lebte aber mit seiner Familie weit über seine Verhältnisse hinaus. Am 11. August v. I. hatte er seinen ge- wöhnlichen Sommerurlaub angetreten, war aber von diesem nicht mehr zurückgekehrt und bei Durchsicht der Bücher stellte es sich heraus, daß er mit Hülfe unrichtiger Eintragungen im Laufe der Zeit Defraudationen begangen hatte, deren Höhe zunächst auf un- gefähr dreiviertel Millionen berechnet wurde. Spiegel scheint Haupt- lächlich durch Börsenspekulationen, die er in großem Umfange betrieben haben soll, auf die schiefe Ebene gekommen zu sein. Die Nachforschungen, die nach seinem Verschwinden aus Berlin   nach seinem Verbleib angestellt wurden, waren lange Zeit erfolglos. Er hatte sich zunächst nach der Schweiz   begeben und dann seinen Aufenthaltsort nach Paris   verlegt, wo er ein lustiges Leben führte und in den bornehmen Restaurants und Cafes als freigebigerGraf" bekannt und wohlgelitten war. Auf Betreiben eines Herrn Cohn, der ihn in Paris   sah und wiedererkannte, wurde er verhaftet. Bei seiner Leibesvisitation wurden nur noch etwa 140 Fr. bei ihm vorgefunden. Er will größere Summen bei Wetten auf Pariser Rennplätzen verloren haben. Seine Verhaftung erfolgte am ersten Weihnachtsfeiertage, im Januar wurde er dem hiesigen Untersuchungsgefängnis zugeführt und wird nun heute abgeurteilt werden. Postbotenelend. Ein Soldatenbriefmarder stand gestern in der Person des früheren Postboten, jetzigen Schuhmachers Wilhelm R e ck l i n vor der v. Strafkammer des Landgerichts I  . Er war mit einem Tagegeldersatze von 2,70 M. bei dem Postamt VI angestellt. Als in dieiem Amte mehrfach Soldatenbriefe verschwanden und Ueberreste von Briefen im Klosett gefunden worden waren, wurde der Angeklagte, der sich verdächtig gemacht hatte, beobachtet und dabei abgefaßt, als er zwei Soldatenbriefe verschwinden lassen wollte. Da solche oft Spenden der Soldatenmütter an ihre Söhne ent- halten, sind sie mehrfach Gegenstand des Angriffs ungetteuer Post- beamten schon gewesen und auch der Angeklagte hat diesen Briefen seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Er gab gestern vor Gericht zu, vier Soldatenbriefe unterschlagen zu haben, behauptet aber, daß darin nur einige wenige Postmarken enthalten gewesen seien. Außerdem hat er sich geständlich zwei Briefmarken, die im Amtszimmer lagen, angeeignet und aus einer Postsendung zwei Portemonnaies entwendet. Er gab seine bedrängte Lebenslage als Motiv seiner Verfehlungen an. Der erst 28jährige Angeklagte hat zu früh ge- heiratet und mußte seine aus vier Köpfen bestehende Familie zwei Kinder und die Ehefrau waren wiederholt krank mit seinem Einkommen von 81 M. monatlich durchbringen. Dabei will er in Not geraten sein und gehofft haben, in den Soldatenbriefen wert- volleren Inhalt vorzufinden. Das Gericht verurteilte den An- geklagten zu sechs Monaten Gefängnis. Wird es durch die Bestrafung möglich, eine aus vier Köpfen bestehende Familie mit 31 Mark monatlich zu ernähren und als Beamter  " zu bestehen? Vermischtes. Aufsehen erregt in Rostock  , daß sich der Leiter der dortigen Frauenklinik, Geheimrat Professor Schatz in der Verwaltung der ihm unterstellten Institute grobe Unregelmäßigkeiten habe zu- schulden kommen lassen. Es hat sich herausgestellt, daß Geheimrat Schatz Wirtschafts- und Gebrauchsgegenstände aller Art, die für Rechnung der Frauenklinik geliefert waren, in seinem Haushalt verwandte. Wie hoch der Wert dieser Sachen ist. konnte noch nicht festgestellt werden, man spricht von 200 000 M.. doch läßt sich etwas Bestimmtes hierüber nicht sagen. Geheimrat Schatz, der mit seiner Frau verreist ist, hat die Disziplinaruntersuchung gegen sich be- antragt. Die stehlende Fürstin Wredr. Von der Fürstin Wrede wurde bekanntlich erzählt, daß sie bei ihrem Aufenthalt in Hotels. Pen- sionen und dergleichen kostbares Silberzeug von der Tafel wegstahl. Zwar versuchte man nach berühmtem Muster, den Diener, der die Sache aufdeckte, wegen Erpressung zu belangen, aber es haben sich mittlerweile die Beweise gegen sie derart gehäuft, daß ein Ab- leugnen der fürstlichen Spitzbübin ganz nutzlos wäre. Nachdem es nun auf diese Art nicht mehr gelingt, die Sache zu vertuschen, greift man zu dem alten Trick: Wenn einmal eine Person aus höheren Kreisen bei einer ganz gemeinen Spitzbüberei ertappt wird, ist es krankhafte Veranlagung. So soll auch jetzt die hochgeborene Fürstin, die augenblicklich in Spanien   weilt, geistes- krank fkin, Selbstverständlich ist das Schwindel, es soll aus diese Weise der skandalöse Fall der öffentlichen Erörterung und die Diebin der Bestrafung entzogen werden. Es ist immer das alte Trauerspiel: die arme Arbeiterfrau, diq sich einige Kartoffeln oder Holz stiehlt, um ihrer Not zu steuern, kommt unerbittlich ins Gefängnis, die hochgeborene Fürstin läßt sich bescheinigen, daß sie geisteskrank ist und geht frei aus. Das ist unsere bürgerliche Moral. Uebrigens scheint bei der fürstlichen Familie Wrede das Stehlen von Silberzeug von jeher ein gern geübtes Vergnügen gewesen zu sein. DerReichsbote" erzählt nämlich: Angesichts der Silberaneignungen, mit denen das Fürstenpaar Wrede in Verbindung steht, ist es interessant, daß ein Vorfahr des- selben ansang vorigen Jahrhunderts vom Freiherrn   vom Stein als ein übler Beuteräubcr gestraft wurde. E. M. Arndt erzählt darüber in seinen Wanderungen mit Freiherrn   vom Stein, wie dieser ein Landhaus sofort verließ, als der bayerische   Fürst Wrede als Gast vorfuhr, weil ermit solchem verfluchten Räuber nicht in einein Zimmer sitzen" wollte. Arndt erzählte dann als Grund folgendes: Wrede war wohl mit Recht beschuldigt, den Seinigen nicht nur vieles nachzusehen, sondern ihnen auch selbst das böseste Beispiel gegeben zu haben. Bei einem solchen Beispiel hatte ihn nun Stein erfaßt, und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß Oels   in Schlesien   einquartiert, im Schlosse des Herzogs von Braun- schweig. Hier hatte er es ganz den gierig unverschämten französi« schen Räubern nachgemacht, den Soult  , Massena und ihresgleichen, welche das Silber(Löffel und Teller), womit sie von ihren Wirten bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern ließen. So hatte Wrede in Oels   ganz nach französi- scher Marschallweise bei seinem Abzüge alles herzogliche Schloß, silber mit zu seinem Feldgepäck legen lassen. Der arme Schloß- vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er selbst nicht für den Räuber und Dieb des herzoglichen Silberschatzes ge-. halten würde, den Marschall um einen Schein gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es sich habe ausliefern lassen. Und wirklich hatte der Feldmarschall ihm den genau spezifizierten vorgelegten Schein bei seinem Abmarsch in einfältiger deutscher Ueberraschung unterschrieben." Der Massenmörder von Marrakkesch. Ueber die Verbrechen und Bestrafungen des Flickschusters in Marrakkesch, der nicht weniger als 39 junge arabische Mädchen ermordet hat, werden neue haar- sträubende Einzelheiten bekannt, die gleichzeitig ein Bild der furchtbaren Erregung geben, die sich der dortigen Bevölkerung be, mächtigt hat. Der Massenmörder von Marrakkesch war selbst kein Araber, sondern ein Neger von Misfiua, der früher in Tanger  unter BeihiMfe derselben Megäre, die ihm in Marrakkesch seine Opfer zuführte, einen schändlichen Mädchenhandel betrieb und wie es sich nunmehr herausgestellt, auch dort ähnliche Verbrechen be, gangen hat. Seit der Verhaftung wurde der Neger und seine Mit, Helferin täglich nach wiederholten furchtbaren Bastonaden rücklings auf Esel geschnallt, durch die Straßen von Marrakkesch geführt und der Wut der empörten Bevölkerung preisgegeben. Als das Todes, urteil gefällt wurde, gelang es den Richtern nicht, eine Todesart zu ersinnen, die dem Vergeltungsrecht genügt hätte. Es wurde daher dem Drängen der wütenden Bevölkerung nachgegeben und ihr das Verbrecherpaar ausgeliefert. Zuerst dachte man daran, die beiden Unmenschen mit Petroleum zu übergießen und bei lebendigen, Leibe zu verbrennen. Dann aber beschloß man die Kreuzigung, weil diese für die qualvollste Todesart gehalten wird, da die Ge, kreuzigten unter den furchtbarsten Leiden tagelang am Kreuze leben könnten.-Der Neger war bereits ans Kreuz genagelt und map ging gerade daran, seiner Gefährtin die Nägel durch die Glieder zu treiben, als auf Grund eines vom A>!aghzen eingetroffenen Be, fehles die Hinrichtung unterbrochen werden mußte, da diese in Fez stattfinden sollte. Der gekreuzigte Verbrecher wurde daher vom Kreuze heruntergerissen und in einem furchtbaren Zustande miß einen Esel geschnallt, dasselbe geschah mit der Frau, beide wurden dann unter sicherer Bewachung nach Fez geschickt, wo sie wohl, wenn sie überhaupt noch lebend die Sultanstadt er.re.ichten, ein qfl�lVoÜLs Ende ereilt hat. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Marlthallen-Direltion. Rindfleisch 1»«2 SS pr. 100 Psund, Ha 5162, nia 4952, lYa 4046, engl. Bullen- 0,00, dän. Bullen- 0,00, Holl. Bullen- 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 105120, la 8090, IIa 66-78, nia 5264. Hammelfleisch Ja 6272, Ha 6662. Schweinefleisch 5662. Kaninchen 0,200,70. Hühner, alle, Stück 1,602,60, junge, per«stück 0,801,10. Tauben, junge 0,500,67, alte 0,00. Enten, prima, per Stück 2,302,60, Hamburger per Stück 2,75 bis 3,85. Gänse, junge, per Pjd. 0,900,95, per Stück 4,007,30. Hechts 7487. Schleie 7188. Bleie 0,00, matt 0,00. Aale, grog 100112, mittel 102112, klein 5158, uns. 6984. Plötzen 38,00. Flundern, pomm. I, P. Schock 3,006,00. Kieler, Stiege la 46, do. mittel, per Kiste 24, do. klein, per Kiste 0,00. Bücklinge, Holl, per Wall 0,00, Kieler 13, Strals. 3,00-3,50. Aale, groß, P.Psd. 1,10-1,30, mittel 0.80-0L0, ll, 0,50 big 0,60, Sprotten, Kieler, 2 Wall 0,00, Elb- per Kiste 0,00. Sardellen, 1902er, per Anlcr 76,00, 1904er 74,00, 1905er 70,00. Schottische Vollhering« 1905 0,00, largo 4044, füll. 3638, med. 3335, deutsche 3744. Heringe, neue Maises, per'/, Tonnen 60120. Hummern, IIa, 100 Psd. 0,00. Krebse, per Schock, große 19,5031,00, mittelgroß 9,00, kleine 4,50 bis 5,00, unsortiert 713, Eier, Land-, per Schock 3,25, frische 3,75. Bulter per 100 Psund. la 114118, Na 110113, INa 106108, ab. fallende 103 105. Saure Gurken, Schock 3,504 M,, Pjesfergurken 3,504 M. Kartoffeln per 100 Psd, magn. hon. 2,102,35, rote® abcische 2,002,20, runde weiße 1,802,00. Wirsingkohl, Holl., per Schock 0,00, Weiß- kohl, dän., per Schock 7,009,00, Rotkohl, Holl., per Schock 0,00. Grünkohl, per 100 Psd, 0,00. Rüben, weiße 0,00, Teltower   0,00. Kohlrüben, per Schock 0,00, Holl. 5 6. Bnefhaftcn der Redaktton. Tie juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme de? Sonnabends von?>/z bis»-/, Uhr abends statt.(Seöffn-t-? Uhr. Jeder Anfrage ist ei» Buchstabe und eine Zahl alS Merkzeichen beizufügen« Briefltchs Antwort wird nicht erteilt. t. P. 100, A. F. Nein, Lansisterstr. 23. Die Tabelle, aus ie die Empfängniszeil ersehen, finden Sie Seite 36 bis 40 des dem Arbeiterrecht" beigefügtenFührers durch das B. G. B,". Das Buch liegt in den öffentlichen Bibliotheken aus, H. M. 74. 1, Ja. 2. Nein. Berufung gegen ein gewerbegerichtliches Urteil ist nur zuläsfig, wenn das Slreitobjekl 100 M. übersteigt. H. L. 6. 1. und 2, Nein, F. I. 20. Bolljährigleit genügt. Die Volljähriglest tritt mit Vollendung des 21. Lebensjahres ein. Aus Antrag kann daS Amtsgericht die Volljährigleit schon stüher erklären, I. ft. 1. Wenn noch kein Urteil ergangen ist, so konnten Sie einen höheren Bestag klagend geltend machen, sonst nicht. 2, Wenn ein bestimmter Bettag ausgeworfen ist, so kann sür Schulkosten und dergleichen nicht ein besonderer Ersatz verlangt werden. 3. Die Vor- mundschast sollte Ihre Frau nicht abgeben. K. 100. Das Eigentum der Ehestau hastet nicht iür die Schulden des Ehemannes. Werden die Sachen gepsändet, so würde die Ehefrau mit Ersolg eine Wtderspruchsklage erheben und einen Einstellungsantrag durchsetzen können. A. F. S. Ja. 1906. 1. und 2.: Beide Ausdrücke sind gleichwerfig. 3. Seinen ideallen Anteil kann jeder Miteigentümer verkaufen. 4. Die Klage kann abgewiesen werden. 5. Das Amtsgericht des Wohnsitzes der Beleidigerin ist zuständig. 6. Nein. Deutschmann. Fordern Sie den Urmacher aus. innerhalb einer angemessenen sestzusetzenden Frist die Reparatur vorzu- nehmen, drohen Sie, sür den Fall sruchtlojen Ablauss der Frist, die Uhr aus seine Kosten reparieren zu lassen, führen Sie Ihre Drohung aus und klagen Sie die Kosten beim Amtsgericht ein. Ihr Mann Hai   aus dem Kaus usw. weder Rechte noch Pflichten.   O. R. 87. Das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, ist zuständig. 91. 3. 33. 1. und 2.: Nein. 3. Ja. Ihre Frau könnte auch schon jetzt aus Mmeniation klagen. Sie sollten Ihrer Frau entgegenkommen. Durch Gewalt läßt fich nichts erreichen. Anna 106. 1. Wenn Sie nicht innerhalb einer Woche bei dem Gericht (nicht bei dem Gerichtsvollzieher) Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben, so wstd er vollstreckbar. 2. DaS Unentbehrliche das Gesetz läßt von Fall zu Fall entscheiden, waS dazu gehört ist unpfändbar. 3. Ihre Frau hastet nicht sür Ihre Schulden.   A. St. 17, M. P. A. Nein.- F. D. 100. 1. Falls es sich um Schulden der Ehestau und um nicht un- entbchrltche Möbel handelt: ja. 2. Ja. R. N. 40. Die Versichcrungs- anstatt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aus Antrag einen Zuschuß jür Zahngebiffe u. dgl. zu leisten. L. B. Wir müssen die Antwort aus die Frage, wie viel oox 25 Jahren eine Ware an einem bestimmjen Ort gekostet hat« ablehnen.