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Termin gegen diverse Streifsünder statt. Am 25. ein weiterer feinen Mitschuldigen und habe alle seine Verwandten über seine sprach darin von empörenden Eingriffen der Aerzte, von Ver Termin in ebensolchen Sachen" in Teuchern . Voraussichtlich Bermögenslage getäuscht. In dem Privatgewahrsam des Ange- brechen gegen die persönliche Freiheit und die Sittlichkeit und stellte werden in nächster Zeit die gesamten Schöffengerichte des Streit- flagten sind eine Reihe von Kontokorrent- Auszügen der Breslauer die Frage, ob die großherzogliche Regierung gewilt set, bas so gebietes mit den Berufungen in Streitfachen sich zu beschäftigen Diskontobant und der Oesterreichischen Landesbank vorgefunden gehen zu lassen. Er hatte die Angabe, daß der zweite Arzt die haben. Was da alles zutage gefördert werden mag... worden. In diesen Auszügen hat der Angeklagte die sich für die Unschuld der G. festgestellt habe, für wahr gehalten und daraus Gesellschaft ergebenden Schuldfalden durch Rasuren und Verbesse seine Schlußfolgerungen gezogen. rungen verändert. Er hat diese Veränderungen vorgenommen, um Eine amtliche Berichtigung stellte dann die unrichtigkeit der den Tatbestand zu verdecken und die Unterschlagungen zu ver- bom Angeklagten Köhler behaupteten Tatsachen fest. Das Gericht wischen. Denn bei einer etwa vorgenommenen Revision konnte verurteilte ihn wegen Beleidigung der in Betracht kommenden er die in seinem Gewahrsam befindlichen Kontokorrent- Auszüge Staatsanwälte, Richter und Mebiginalbeamten. Der Angeklagte R. mit den gefälschten Salden vorlegen, die es den Revisoren fast hatte als Landtagsabgeordneter den Schutz des§ 193 in Anspruch unmöglich gemacht hätten, die Unterschleife zu entdecken. Die genommen. Das Gericht war aber der Ansicht, daß er zu ben Manipulationen, die der Angeklagte in den Büchern vorgenommen Interessen Dritter nicht in so tonkreten Verhältnissen gestanden hat, find außerordentlich verschmitt und kompliziert. habe, daß er sich für befugt halten fonnte, ihre Interessen zu Der Staatsanwalt beantragte 10 Jahre Zuchthaus, wahren. Eine Anfrage bet den betr. Beamten hätte genügt, um 15 000 M. Geldstrafe eventuell noch 100 Tage Buchthaus und den Sachverhalt aufzuklären. Natürlich hätte ber Angeklagte die 15 Jahre Ehrverlust. Das Urteil des Gericht& lautete auf Sache dem Landtage vorlegen können, aber er habe sie nicht vorher vier Jahre Zuchthaus und 6 Jahre Ehrverlust. Der An- in einer Zeitung veröffentlichen dürfen. Das Reichsgericht geklagte trat die Strafe sofort an. berwarf die Rebifion. Es verblieb bei seiner einengenden Auswalt und Gericht anerkannten dies Die Verhandlung ließ feinen Zweifel darüber Staatsanlegung des§ 198 St. G. B. daß bei ausreichender Nontrolle die höchst plumpen Fälschungen und Unterschlagungen längst hätten entdeckt werden müssen. Weshalb der Aufsichtsrat auch für ausreichende Kontrolle nicht gesorgt hat, ergab die Berhand lung nicht.
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Zwei Tobesurteile rechtskräftig.
Das Reichsgericht verwarf am Donnerstag in zivet Strafsachen, in denen auf Todesstrafe wegen Raubmordes erkannt war, bie Revision. Das eine Urteil betraf den am 30. März vom Schwurs gericht in München verurteilten Solghändler Wilhelm Möller, bas zweite den vom Schwurgericht in Nürnberg am 4. April abgeurteilten Spinner Abam Maier.
Von den Leipziger Braunkohlenwerken bei Kulkwitz find bis jetzt gemeldet 112 Mann als ausständig. Die Verwaltung jener Gesellschaft hat besonders umfangreiche Arbeiterkolonien gegründet, um sich einen möglichst großen Stamm von ergebenen Arbeitern zu sichern. So hat sie in der Gemartung bei Albersdorf allein eine ganze Reihe Doppelarbeiterhäuser gebaut und diese mit Bergarbeitern bevölkert. Außerdem hat sie die Ländereien eines anderen Dorfes zum großen Teil aufgetauft. Die dazu gehörigen Gebäulichkeiten, die früher den Zweden der Landwirtschaft gedient hatten, hat die Gesellschaft zu Arbeiterwohnungen ungebaut, und so find in einem Dorf nur noch ganze zwei Bauern vorhanden, das andere sind Arbeiter. Als nun die Arbeiter in den Streit traten, war nichts natürlicher, als daß die Verwaltung des Wertes mit Ermission drohte, wenn die Arbeit nicht sofort wieder aufgenommen würde. Hiergegen wehrt sich nun aber Die Gemeindevertretung. Die Leute wohnen zum Teil bereits über zwei Jahre in den Häusern, sie haben in dieser Zeit den Unterstübungswohnsit erworben; wenn sie nun seitens der Grubenverwaltung hinausgeworfen, egmittiert werden, erwächst den Gemeinden die gesetzliche Pflicht, für Unterkunft der Ermittierten sorgen zu müssen. Den Interventionen der Ge meindevertreter in den betroffenen Ortschaften ist es jedenfalls zu Zur Wertlosigkeit von Schuhmannsanzeigen. danken, daß nicht eine 48stündige Frist den Leuten zur Räumung der Wohnungen gewährt wurde, wie im Bornaer Revier, sondern Die Polizei ist die Seele des Staats". Dieser Grundfag des eine solche von 14 Tagen. Troßdem zeigt auch dieser Vorgang aufs absolutistischen Bolizeistaats gilt in Preußens Klassenstaat nicht auf Schulpflicht und Unterricht im Ausland. Herr Nolte aus eindringlichste, was von der Wohlfahrtseinrichtung" der Werks- dem Papier, wohl aber in der durch die Interessen der Junkerbörse Gelsenkirchen hatte seinen schulpflichtigen Sohn, ber so lange die wohnungen zu halten ist. Es kann seitens der Bresse nicht oft und beherrschten Wirklichkeit. Die Polizei als Instrument der herrschenden Schule in Gelsenkirchen besuchte, nach Holland gebracht, wo er ihn nicht eindringlich genug davor gewarnt werden! Wie das Gericht Klasse gegen die Interessen der Arbeiterklasse kennt alles, kann alles, in einem Dominikaner - Kolleg erziehen ließ. Eine Genehmigung in Zeiß erst vor einigen Lagen entschieden hat, ist der Arbeiter darf alles, ist allweise und allmächtig, unfehlbar, ohne Fehl das der preußischen Schulbehörde war bazu nicht erteilt worden. Das gehalten, entweder die Arbeit aufzunehmen oder auch, er darf ist die Quintessenz des Autoritätsglaubens, den die kapitaliſtiſche andgericht Essen verurteilte demnächst N. auf Grund fie auch unter den elendesten Bedingungen, bei miserabelster Be Herrschaft des mobilen und immobilen Kapitals dem Lümmel Volt einer Regierungsberordnung vom 21. Dezember 1895 zu einer handlung und Entlohnung gar nicht erst nieberlegen oder die glaubt einbläuen zu müssen. Das Ermessen des Schußmanns" Geldstrafe, weil er seinen Sohn ohne genügenden Grund vom Schule Wohnung zu räumen. Nun haben die Leute in der Regel auch steht nach Ansicht des Kammergerichts sogar weit über dem Recht des besuch( in Breußen) fernhalte. Das Landgericht ging davon aus, eine Kleinigkeit Gartenland oder ein Stückchen Feld; beides ist Gerichts, Tatsachen zu prüfen, wenn es sich darum handelt, unter daß die Erfüllung der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts über vielleicht mit Früchten bestellt; kommt eine Ausstandsbewegung, dem Vorwand, eine Polizeiberordnung berlegt zu haben, Arbeiter die Schulpflicht( Titel 12, Teil II) bei einem Schulunterricht im so ist die Grubenverwaltung jederzeit in der Lage, den schärfsten deshalb zu bestrafen, weil sie das reichsgefeßlich gewährleistete Auslande nicht garantiert sei. Wenn im Allgemeinen Landrecht Druck auf die Inhaber von Werkswohnungen ausüben zu können. Koalitionsrecht durch Streifpofstenstehen ausgeübt haben. Das Er-( beziehunigsweise in der Kabinettsorder vom 14. Mai 1825) be= Hierdurch erweisen sich diese Wohlfahrtseinrichtungen" augen- messen des Schuhmanns muß also zur Niederhaltung von Regungen stimmt sei, daß Eltern ihre Kinder, wenn sie ihnen nicht zu Hause fällig als das, was fie in Wirklichkeit sind: Eine brüdende Kette, des richterlichen Gewissens gegen Bestrafungen für Ausübung ge- einen gleichwertigen Unterricht auteil werden ließen, in eine öffentein wirksames Instrument, den Arbeiter völlig unter der Bot- fezlich festgelegter Rechte dienen. liche Schule fchiden müßten, so könne das nur eine inländische mäßigkeit der Grubenverwaltung zu halten, ihm das freie Selbst- Eine hohe Aufgabe weist die herrschende Klasse in Verwaltung Schule sein. Nur beim Besuch einer inländischen Schule wäre es bestimmungs- und Verfügungsrecht über seine Arbeitskraft und Rechtsprechung dem Schutzmann zu. Als Erziehungsmittel der Schulaufsichtsbehörde möglich, festzustellen, daß das Kind die im illusorisch zu machen. Derartige Leute sind um tein Jota beffer zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten dient neben einer Allgemeinen Landrecht verlangten, einem jeben vernünftigen daran wie die Inftmänner von Ostpreußen und Posen, fommißbrotgenudelten zehnjährigen, ab und an durch Rippenstoßlogit Menschen seines Standes zukommenden Kenntnisse" erlangen. Auch die Lohnsklaven der oftelbischen Großagrarier! verschönerten militärischen Vorbereitungszeit eine feineswegs glänzende ließe sich nur dann die Bestimmung des§ 48 II 12 Algemeinen Nach den Berichten der Wertspresse sinkt die Ziffer der soziale Stellung. Angestrengtester, an militärischen Drill häufig Landrechts durchführen, wonach die Schulaufseher( Schulinspektoren) Streitenden täglich wieder obgleich das Gegenteil der Fall ist. erinnernder Dienst, Unterdrückung jeder individuellen Betätigung, ge- verpflichtet jeien, darauf zu halten, daß jedes schulpflichtige Kind Einige Worte mögen die Art dieses Tride, denn weiter ist es ringe Bezahlung, find Mittel, um die polizeiliche Schutztruppe zum Schutz die Schule besuche, sowie nötigenfalls die nachlässigen Eltern durch nichts, dartun. Bekanntlich haben zirka 500 Streifende in anderen der Interessen der herrschenden Klasse wachzuhalten. Wenn dann 3wangsmittel und Strafandrohungen dazu anzuhalten. Der Berufen und Orten Unterkunft gefunden. Außerdem haben andere selbst vom Gericht anerkannte Ausschreitungen einzelner Schugleute Unterricht des Knaben im Auslande schüße N. nicht gegen die BeHunderte die Abkehr erhalten. Die Werke zählen jene Leute aber den Ruf eines Schutzes vor Schußlenten weden, so bergißt man strafung. nun nicht etwa mit, sondern streichen sie einfach aus den Biffern gar zu leicht, daß dieser Ruf nicht erforderlich sein würde, wenn die Das Kammergericht berwarf am 17. Mai die vom Ander Ausständigen. Sie haben es fonach vollständig.in der Hand, Schuyleute nicht als Organe der herrschenden Klasse fungierten. geklagten eingelegte Revision, da die Rechtsauffassung des Landdie Streifziffer beliebig zu gestalten; je nachdem sie den Diese heischt forsches Auftreten, Anzeigen und dergleichen gegen gerichts den wiederholt vom Kammergericht angenommenen GrundLeuten mehr oder weniger Abkehrscheine zu- Arbeiter und Mittelstand. Nur hin und wieder ist es den Opfern fäßen entspricht, die freilich, ganz fonsequent angewendet, das stellt! Auf diese ganz patente Art ist die Wertspreffe nach Be- dieses Polizeisystems vor Gericht möglich, ihre Unschuld und die völlig unhaltbare Verbot in sich schließen, daß ein schulpflichtiges lieben in der Lage, jederzeit feststellen" zu können, daß Streifende Schuld des Schußmanns zu beweisen. Ein solcher seltener Fall Kind im Auslande erzogen werde. überhaupt nicht mehr vorhanden, daß der Ausstand für die Gruben- ereignete fich am Mittwoch bor dem Charlottenburger befizer beendigt" und gegenstandslos" jei! Die Leitung des Schöffengericht, Abteilung 16. Der Handelsmann Bugo Gewertvereins( H.D. ) bringt es trotz ihres eklatanten fie mig aus Berlin , Pappel- Allee, hatte gegen drei polizeiliche Berrats, den sie in dem Streit an Arbeiterinteressen berübt Strafbefehle gerichtliche Entscheidung beantragt, deren Vater der hat, noch fertig, eine Agitation größeren Stile" im Weißenfels - Schußmann Nawrapti C. 56 war. Die Strafbefehle beBeißer Reviere nach Beendigung des Ausstandes anzukündigen. schuldigten den Handelsmann dreier schrecklicher, angeblich am Die Oberhirsche versprechen dabei, daß öffentliche Ber 22., 23. und 24. März begangener Straftaten: einmal follte er sammlungen stattfinden sollen.„ Wir Gewerkvereiner brauchen durch Ausgießen von Fischblut das Straßenpflaster verunreinigt, das Licht des Tages und die breiteste Oeffentlichkeit nicht zu ferner sollte er ein lahmendes Pferd benutzt und endlich- o Graus! scheuen," schreiben sie ohne dabei rot zu werden. Redefreiheit, an seinem ambulanten Grüntramwagen leine vorschriftsmäßige Oeffentlichkeit, Versammlungsfreiheit und Gewerkverein, Das Laterne gehabt haben. Der Angeklagte bestritt entschieden, sich mag ein Leben werden! irgend strafbar gemacht zu haben. Infolge der Aufmerksamkeit des Schußmanns, der nach Ueberzeugung des Angeklagten beobachtet hat, was in Wahrheit nicht existierte, hat er bereits an 300 M. Strafgelder bezahlt. Das hat ihn zur Vorsicht gemahnt. Sowie er den Schuß mann Nawragti sieht, fällt ihm bei, daß dieser wiederum aus der pierten Dimension inspiriert sein könne, und bittet deshalb einwandfreie Beugen, Baffanten oder Käufer, während der Inspektion durch bie Bolizeiaugen ihm zur Seite zu stehen und genau auf alles zu achten. Diese Vorsicht erwies fich als sehr praktisch.
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Gerichts- Zeitung.
Prozes Spiegel.
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Aus der Frauenbewegung.
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Naumann läßt sich hören zur Dienstbotenbewegung. Die Silfe" läßt sich also bernehmen: Der von uns schon berichtete Augenblickserfolg der Nürnberger Sozialdemokraten in der Organi fierung dortiger Dienstmädchen scheint für die sozialdemokratische Partei das Signal zu einem ähnlichen Organisationsversuch in den anderen Großstädten gegeben zu haben. In München und neuerbings in Berlin macht man Anstrengungen, die Dienstboten ge werkschaftlich zusammenzuschließen. Der Abgeordnete Stadthagen hat zu diesem Zivede fürzlich in Berlin eine öffentliche Versamm lung abgehalten, die natürlich auch von Arbeitern zahlreich besucht war und in der von den Dienenden die Führerinnen der Berliner Dienstbotenbewegung das Wort ergriffen. Diese stellten Der Prokurist, Buchhalter und Kassierer Hugo Spiegel , sich vernünftigerweise auf den Standpunkt, daß sie die Hülfe in der schwierigen Organisationsarbeit willkommen heißen, woher immer der im August vorigen Jahres nach Verübung von Unterschlagungen in der Gesamthöhe von zirka 800 000 m, das Weite gesucht hatte, Db fie freilich auf die Dauer trog aller Bezüglich des angeblich ausgegossenen Fischblutes befunbeten fie angeboten werde. stand gestern vor der 7. Straffammer des Landgerichts I . Der glaubwürdig zwei Frauen, daß es an jenem Tage geregnet und nur politischen Naivität mit der sozialdemokratischen Unterstüßung in Angeklagte wird beschuldigt, in den Jahren 1901 bis 1905 durch bas Regenwasser durch die porösen Kiepen sich mit dem Blut ber ihren Organisationsversuchen weiter tommen, ist recht zweifelhaft. mindestens 15 selbständige Handlungen den„ Oberschlesischen Stofs. toten Fische vermischt habe und so von selbst etwas auf das Gerade für die Berliner Dienstboten steht fest, daß sie von Haus Mart bares Geld unterschlagen und durch diefelben Sandlungen Berläuferin sofort beseitigt worden sei. Rimmermehr fei ganbe und kommen mit dem ganzen Horror vor der Sozialdemo werken und Chemischen Fabriken Aktiengesellschaft" gegen 800 000 flaster durchgefickert sei, was von der den Wagen begleitenden aus wenig Fühlung mit fortgeschrittenen organisierten Arbeitern haben. Sie ftammen meist aus Kleinbürgerlichen Kreiſen bom sich gleichzeitig der Untreue und der Urkundenfälschung schuldig etwas ausgegossen" worden. Zögernd nach wiederholten Vor- Bande und kommen mit dem ganzen Horror vor der Sozialdemo gemacht zu haben. Der Angeklagte hat seine Unterschlagungen haltungen des Vorsitzenden gab der Schußmann zu, daß das fratie nach Berlin , der die oftelbischen Landgebiete beherrscht. in folgenden Einzelposten begangen: 1901: 40 000 22., 80 000 2., Blut fofort wieder aufgewischt worden sei: trotzdem freilich habe er Natürlich werden die allermeisten Dienstherrschaften sich nicht 50 000 22., 60 000 202.; 1902: 30 000 m., 25 000 m., 15 000 W., bie mithin falsche Denunziation gemacht. Das angeblich lahme bemühen, freundschaftlichere Gefühle für die Sozialdemokratie bei Das angeblich lahme ihren Hausangestellten zu erweden. 80 000 202., 70 000 202., 30 000 202; 1903: 40 000 27.; 1904: 180 000 ferd hat der Angeklagte fofort von dem Tierarzt Scheper bildung natürlich bei den großstädtischen Dienstboten teine Rede ist, ihren Hausangestellten zu erweden. Da von politischer Weiter Mart , 60 000 M.; 1905: 30 000 22., 60 000 M. Das sind zusammen untersuchen lassen. Dieser bekundete, daß das Pferd nicht gelahmt 800 000 M. Der Angeflagte stammt aus Beuthen , wo sein Vater babe, sondern durchaus gebrauchsfähig gewesen sei. Ebenso behaupten wird die Sozialdemokratie hier noch mehr als bei der schwierigen Kaufmann war. Er hat das Gymnasium in Beuthen bis Ober- andere Frauen im Gegensatz zu dem Beamten, die Laterne habe Organisation der Fabritarbeiterinnen auf Granit beißen. tertia besucht und ist dann in die kaufmännische Lehre ein gut gebrannt und sei weder nach vorn noch nach den Seiten verdeckt bei der Organisation der Dienstboten Schwierigkeiten zu überwinden. Hier spricht der Wunsch als Bater des Gedankens. Gewiß find getreten. Er erhielt Stellung in Gleiwiß und trat dann in das gevejen. Der Staatsanwalt beantragte felbft in allen drei Fällen wunden, daß sie auch mit dem Horror vor den Sozialdemokraten Aber die Sozialdemokratie hat schon so viele Schwierigkeiten über Etammgeschäft bei Frib Friedländer, bem jezigen Geheimen Das Gericht machte den SchutzKommerzienrat v. Friedländer, dann in die jetzt geschädigte Ge. die Freisprechung. sellschaft ein, deren Aufsichtsratsmitglieb v. Friebländer ist. Deren mann darauf aufmerksam, daß ihm nach§ 501 der Strafprozeß bei den Dienstboten fertig wird. Allerdings, die Genoffinnen müssen Staffierer und Profurist ist er seit 1888. Er erhielt ein feftes, Ge- ordnung die Stoften auferlegt werden könnten, wenn angenommen hier helfen. Ihre Aufgabe ist es, Anknüpfungspunkte mit Dienst halt von 10 000 M. und dazu eine ihm garantierte Minimal. würde, daß die Anzeige wider befferes wiffen oder auf grober boten zu suchen und sie aufzuklären. Wenn man sich lediglich auf hin Tantieme von 5000 M. Mit 25 Jahren verheiratete er sich und fahrlässigkeit beruhend, gemacht worden ist, und gab ihm Ber- und wieder einzuberufende Versammlungen beschränken wollte, bann ist Bater zweier Kinder. Sein Leben hat er mit 40 000 m. ver- anlaffung, fich zu verteidigen. Nach kurzer Beratung berkündete der wäre nicht viel zu erwarten. Die holdseligen frommen Wünsche der fichert. Er lebte auf sehr großem Fuß, er wohnte in Wilmersdorf . Vorsitzende: Der Angeklagte wird in allen brei Fällen freigesprochen," Silfe" werden unsere Genossinnen zuschanden machen. Er gibt im allgemeinen zu, die ihm zur Last fallenden Unter dem Schuhmann Nawrasti werden sämtliche Kosten auferlegt. Denn Der schwedische Reichstag für das Frauenwahlrecht. Bei dem schlagungen im Gesamtbetrage von 800 000 m. begangen und dabei er hat nach Lage der Sache wider besseres Wissen, mindestens aber diesjährigen Schiffbruch der Wahlrechtsreform haben beide Kammern allerlei Fälscherei und raffinierte Umbuchungs- Stunststücke begangen auf großer Fahrlässigkeit beruhend, die Anzeigen erstattet. Die ganze bes schwedischen Reichstages einen Befchluß gefaßt, der immerhin zu haben, um seine Beruntreuungen zu verdecken. Die Haupt- Art und Weise wie er vor Gericht aufgetreten sei, habe bem Gericht theoretisch als ein Fortschritt anzusehen ist, nämlich ben, die Nefumme der Unterschlagungen vermindert sich etwas, indem 80 000 feinen weifel gelaffen, daß die Ausjagen des Schußmanns gierung aufzufordern, die Frage der Einführung des politischen M. und 60 000 W. wieber an die Gesellschaft zurückgefloffen sind, wahrheitswidrige find, benn sie feien burch andere durchaus glaub- Frauenwahlrechts au prüfen. Dies wurde auf Borschlag des VerInsbesondere fet die fassungsausschusses in der Ersten Stammer mit 69 gegen 60, in der Testere Summe allerdings erst, indem er aufs neue 90 000 m. würdige unintereffierte Beugen widerlegt. unterschlug. Demgemäß beträgt die Gesamtsumme der Unter- Anzeige, daß der Angeklagte durch Ausgießen von Fischjauche, die Straße Zweiten mit 127 gegen 100 Stimmen beschlossen. In den beiden schlagungen 720 000 M. Der Angeklagte versichert wiederholt, daß berunreinigt haben soll, nach Ansicht des Gerichts eine bewußt unwahre. voraufgehenden Jahren ist derselbe Antrag, der von dem Aber alles Geld zu verfehlten Börsenspekulationen geopfert habe. der Verschuldung des Schugmanns nicht immer. Würde stets bon Stocholma, eingebracht wurde, von beiden Stammern abgelehnt Leider gelingt der Nachweis der Unschuld des Angeklagten und geordneten Lindhagen, bem demokratisch gesinnten Bürgermeister Er sei auf die schiefe Ebene zunächst dadurch gelangt, daß er für bem§ 501 Str. Br.-D. Gebrauch gemacht, so dürfte die Zahl der worden. Man muß nun nicht etwa glauben, daß sich inzwischen bie einen nahen Verwandten, den er aber trok wiederholter Aufforderung des Vorsitzenden nicht nennen will, eine Garantie in Höhe anzeigen erheblich zurückgehen. Recht sonderbar kontrastiert zu dem Mehrheit der Abgeordneten, vielleicht gar die der Ersten Kammer, bon 9000 M. geleistet habe. Um den Verlust wieder einzubringen, burger Bolizeipräsidenten, die dieser über Angriffe, geistert hat. Bielmehr liegt bie Sache fo, daß ein Teil der geschilderten Falle eine Beschwerde des Charlotten aus reinem Gerechtigkeitsgefühl für das Frauenwahlrecht behabe er sich auf Börsenspekulationen eingelassen. Er hat tafächlich benen Schugleute feitens Angeklagter ausgefeßt feien, an den Ersten Stealtianären in der Erörterung dieser Frage ein willkommenes mit Berliner Bantfirmen in Verbindung gestanden und will auch Staatsanwalt gerichtet hat. Ein gründliches Mittel zur Beseitigung Mittel zur weiteren Berzögerung ber berhaßten allgemeinen Wahl bei Londoner, Pariser und Brüffeler Banken große Verluste erlitten bes polizeipräfibialen Stummers gibt es: Unterlassen unberechtigter rechtsreform erblickt, und falls biefe Reform nun doch schließlich haben. Die angestellten Nachforschungen haben nur ergeben, daß Strafbefehle und Strafanklagen. die Spekulationsverluste des Angeklagten 350 000 m. betragen unumgänglich wird, das Frauenwahlrecht, womöglich zu einem haben. Der Verbleib der noch übrig bleibenden Summe von Damen wahlrecht verkrüppelt, als eine Garantie" gegen die 370 000 M. ist nicht aufzuklären. Der Angeklagte bleibt dabei, daß Demokratie in der Staatsverwaltung ausnigen möchte. Macht man er feinerlei Beträge beiseite geschafft habe und versichert, die Wahrheit von Anfang an gesagt zu haben. Als ihn in Paris ein Herr arbeitender Frauen von dem Rechte ausgeschlossen werden. das Wahlrecht für beide Geschlechter von der Steuereinschätzung abhängig, so kann ja daburch allein schon eine große Anzahl Arthur Cohn erkannte und feine Verhaftung betrieb, hat er biefen arbeitender Frauen von dem Rechte ausgeschloffen werben. bestimmt, ihn doch freizulassen und hat babei in etwas myfteriöfer Schöneberg . Der hiesige Frauen und Mädchenverein hielt am Weise gejammert: Ach Gott , meine arme Frau, ach Gott, ohne 14. Mai bei Obst seine regelmäßige Vereinsversammlung ab. An Quittung, ohne Quittung!" Der Angeklagte bestreitet, etwas von Auf dem Friedhofe zu Eberstadt war die Leiche eines neu Stelle der Frau Dr. David, welche wegen Erkrankung den an einer Quittung gefagt oder bei seiner Festnahme etwas zerriffen geborenen Kindes gefunden worden. Mehrere weibliche Personen gekündigten Vortrag nicht halten fonnte, referierte Herr Dr. Chajes zu haben, wie behauptet wird. Bon Tarasp aus, wo er sich zur wurden als der Tat verdächtig vor das Bürgermeisteramt geladen über„ Die Wohnungsfrage". Es folgte eine rege Diskussion. Go Kur aufhielt, hat er einen Brief geschrieben, worin er bekannte, und ärztlich untersucht, wobei Minna G, als die Schuldige ermittelt dann wurde bekannt gegeben, daß am Himmelfahrtstage ein Ausflug 720 000. unterschlagen und Jahre hindurch die Buchhalterei be- wurde. Gin anderer Arzt sollte dann allerdings festgestellt haben, nach Eichlamp stattfindet. Treffpunkt morgens 9 Uhr vor dem Lotal trogen und Fälschungen der Bücher begangen au haben. Er habe daß sie unschuldig fei. Köhler veröffentlichte nun einen Artikel, Obst, Martin Lutherstr. 51. Für Nachzügler nachmittags im Lokal.
Landtagsabgeordneter Köhler vor dem Reichsgericht. und Bürgermeister Philipp Köhler war am 7. November wegen Der antisemitische hessische Landtagsabgeordnete, Landwirt Beleidigung mit 3 Monaten Gefängnis, der Rebatteur Solzinger mit 500 m. Geldstrafe belegt. Ueber den Prozeß haben wir seinerzeit ausführlich berichtet.
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