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Erklärung:

gefeht haben, ebenso fordert derselbe eine vierjährige Behrzeit für die Bergleute. Hohmann- Steele tritt für die Arbeiterausschüsse ein, ebenso fordert derselbe den Befähigungsnachweis für die Bergleute, so­wie einen Minimallohn von 5 M. Unter den Vertretern aus dem Wurmrevier, Saarrevier, Niederschlesischen Revier, der Provinz Sachsen und dem Ober­Ueberschichten sollen verboten werden. Nur bei drohenden Bergamtsbezirk Dortmund sind folgende in nächster Zeit zu Gefahren in der Grube, die für Menschen, sowie für die Baue stellende Forderungen vereinbart, die zur praktischen Durchführung der Grube eintreten und den Betrieb in Frage stellen, sollen gebracht werden sollen: 1. 8 stündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt. 6 stün Ueberschichten erlaubt sein. Die zu diesen Arbeiten verwendeten Bergleute erhalten dann doppelten Lohn. Wer z. B. 4 M. 50 Pf. dige Schicht bei naffer Arbeit, Hiße oder Wettermangel. 2. Minimallohn für Sauer 4,50 M., Simneerhauer 3,75 M., pro Schicht verdient, erhält dann für die Ueberschicht 9 M. Zur Produktion von Kohlen dürfen keine Ueberschichten gemacht werden, Schlepper 3 M. Diese Beträge sollen rein zur Auszahlung ges auch dann nicht, wenn Kohlenmangel eintreten sollte. Es soll auf langen. diese Weise den Betrieben möglich gemacht werden, die Arbeits­lofen wieder einzustellen.

Sohn eines Stettiner Groß- Kaufmannes sei, der, mit genügenden| Seilfahrt beginnt des Morgens um 5 Uhr und endet 1 Uhr des Mitteln ausgestattet, eine Vergnügungsreise mache und zunächst Mittags, es sollen also um 1 Uhr sämmtliche Bergleute aus der Berlin kennen lernen wolle. Nachdem der Angeklagte ihn nach Grube sein. Kräften ausgefragt, trennten sie sich nach der Ankunft in Berlin . 2. Verbot von Ueberschichten, wenn Ueberschichten nöthig, Zwei Tage darauf erhielt der Stettiner Raufmann eine Depesche nur mit Erlaubniß der Arbeiterausschüsse und dann gegen von feinem Sohne, in welchem dieser um umgehende doppelten Lohn. Zusendung von Geld bat und zwar postlagernd bei einem an­gegebenen Poftamte. Der Adressat wunderte sich nicht wenig, daß sein sonst so solider Sohn die nicht unbedeutende Summe, die er mitgenommen, in wenigen Tagen vergeudet haben sollte, sandte aber dennoch das Geld ab. Um sich aber zu vergewissern, daß das Geld auch in die Hände seines Sohnes gelangte, und um einen etwa vorliegenden Betrug zu vereiteln, sandte er gleichzeitig ein Schreiben an den Vorsteher des ihm auf gegebenen Bostamtes, dem er eine Photographie seines Sohnes beifügte. Er bat den Vorsteher, den Abholer des Geldes mit der Photographie vergleichen zu wollen und das Geld nur auszuhändigen, wenn er sich überzeugt habe, daß kein Betrug vorliege. Am Schalter des Postamtes erschien bald ein junger Mann, der sich für den Sohn des Stettiner Kaufmanns ausgab und nach einer von ihm erwarteten Geldsendung Nachfrage hielt. Der Beamte folgte der Weisung, er verglich die Photographie mit dem Anfragenden und ersah sofort, daß keine Spur einer Aehnlichkeit vorhanden war. Der Verdächtige wurde festge­nommen und gestand auch vor der Polizei, wie vor dem Schöffen­gerichte ein, daß er einen Schwindel habe ausführen wollen. Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen Gefängniß, der Gerichtshof erkannte aber auf 2 Monate.

3. Errichtung von Arbeiterausschüssen und Einigungs­ämtern. Erklärung:

Auf jedem Werke( Schacht) sollen Arbeiterausschüsse bestehen, nicht unter 5 Mann bilden diesen Ausschuß. Wählbar in den Ausschuß soll jeder Bergmann sein, der 23 Jahr alt und ein Jahr auf dem Werke in Arbeit sieht. Wahlberechtigt ist jeder Berg­ mann , der 21 Jahre alt und ein Jahr auf dem Werke arbeitet.

3. Arbeiterausschüsse zur Interessenvertretung und Schlichtung bei Streitigkeiten; 25 jährige Arbeiter, die ein Jahr auf der betreffenden Grube gearbeitet, find wählbar; 21 jährige Arbeiter, die ein Jahr auf der Grube gearbeitet, find wahlberechtigt. Wahlen geschehen in öffentlichen Belegschaftsversammlungen. 4. Reine Ueberschichten zur Kohlenproduktion. Bei Menschen­gefährdung oder Betriebsstockung nur gegen dcappelten Lohn. 5. Einstellung der gemaßregelten Arbeitslosen auf denjenigen Gruben, wo sie entlassen sind.

Soziale Uebersicht.

waren

Versammlungen.

Die Ausschüsse sollen die Angelegenheiten der Bergleute den Werksverwaltungen gegenüber vertreten, sowie auch die Organi­fation leiten. Bei Lohnstreitigkeiten hat der Ausschuß die Rechte des Bergmanns resp. der Bergleute zu wahren. Von Arbeits­Bon ungeheurer Rohheit zeugt die That, welche einem ge- stellen, wo nachweislich länger wie zwei Monate der Durchschnitts- Ein Beitrag zur Rennzeichnug von Arbeiter­wissen Carl Braun gestern vor der II. Strafkammer des Land- Sauerlohn nicht hat erzielt werden können, soll der Ausschuß zeugnissen. Gelegentlich der Berathungen der§§ 107-114 gerichts I. zur Last gelegt wurde. Derselbe ist der Bedrohung berechtigt sein, diese zu befahren und wo der Minderlohn aus den ber Gewerbe- Ordnung im Reichstage that man von gewisser Seite und der Körperverlegung eines acht Jahre alten Mädchens, welches in seiner Gewalt steht, beschuldigt. Der Angeklagte theilt schlechten Arbeitsverhältnissen nachweisbar ist, soll den Hauern sehr entrüstet darüber, als behauptet wurde, Unternehmer kenn­feine Häuslichkeit mit einer Wittwe, welche ihre Tochter, die für die verflossene Zeit das Fehlende bis zur Höhe des Durch- zeichneten die Arbeitszeugnisse der Arbeiter. Vor uns liegt eine achtjährige Auguste Holzhammer, bei sich hat. Diesem Kinde Schnitts- Hauerlohns nachgezahlt und das Gedinge den Verhält Kennzeichnung, wie sie frasser nicht gedacht werden kann. In Alle Streitigkeiten dem Gewerbe der Glasarbeiter ist es Sitte, daß die selbständigen gegenüber bringt der Angeklagte eine Erziehungsmethode in An- nissen entsprechend neu geregelt werden. wendung, welche sich nicht nur auf die häufige Handhabung des betreffs Lohn, Gezähe, Behandlung u. s. w. sollen dem Ausschuß Arbeiter, wenn sie anderweitig Beschäftigung auf einer Glashütte sofort mitgetheilt werden. Dieser soll zwischen den Betriebs- gefunden haben und nun einen Vorschuß von dem neuen Unter­Stockes beschränkt, sondern mitunter auch noch zu anderen Ge- verwaltungen und den Arbeitern vermittelnd wirken, ist aber keine nehmer zur Uebersiedlung fordern, gleichzeitig von der Arbeits­waltsmitteln greift. Am 30. September machte der An­bei der sie so lange beschäftigt waren, einen getlagte für das fleine Mädchen ein Fußbad zurecht und Ginigung zu erzielen, so soll der Ausschuß die Angelegenheit dem ftelle, Einigungsamt unterbreiten. Der Ausschuß darf nicht zu ein- Kündigungsschein einreichen. Auf der grünen Hütte in befahl dem Mädchen, dasselbe in Gebrauch zu nehmen. Das Kind Dor turzer Zeit die Dortigen gehorchte, merkte aber, als es die Zehenfpigen behutsam in das feitigen Zwecken der Verwaltung benutzt werden; sobald dieses Charlottenburg Sampfende Waffer stedte, das letzteres siedeheiß war und es geschieht, soll eine einzuberufende Belegschaftsversammlung be- Glasmacher burch Verkündigung einer 5-13 prozentigen Lohn­dampfende Wasser steckte, das letzteres fiedeheiß war und erechtigt sein, den Ausschuß abzusehen und in selbiger Versamm reduktion beglückt worden, die sie sich nicht wollten gefallen laſſen. machte dem Angeklagten davon Mittheilung, um denselben zu Deshalb fündigten sie alle. Ihre anderweitige Anstellung unter­veranlassen, kaltes Wasser dazu zu gießen. Der Angeklagte wollte lung einen neuen Ausschuß zu wählen. Bei allen Neu- Einrichtungen, welche für den Arbeiter in Be- blieb aber, weil die Direktion der Hütte in ihrem Kündigungs­davon aber Nichts hören, befahl vielmehr dem Mädchen, sofort tracht kommen, muß der Ausschuß erst gehört werden und ist die schein einfach die Bemerkung aufgenommen hatte: Die Kün­feiner Anordnung nachzukommen, widrigenfalls er einen Knüppel Bustimmung von demselben erforderlich. Die unbedingte Noth bigung ist wegen Lohnreduktion erfolgt." holen und damit nachdrücklichst schlagen würde. Das Daß fein Unternehmer Arbeiter annahm, die einen derartigen bedauernswerthe Kind wußte, daß dieser Drohung sehr wendigkeit des Ausschusses tritt hauptsächlich bei Erlas Das Amt eines Ausschuß Uriasbrief übersandten, kann sich Jeder denken. leicht die That folgen tönnte und aus Angst stedte von Arbeitsordnungen ein. aus Angst stedte es daher die Füße in das heiße Wasser, und ver- mitgliedes ist ein Ehrenamt. Vergütung für seine Mühe­biß sich den Schmerz, bis es nicht mehr zum Aushalten war. Bu waltung erhält es nur, wenn die Befahrung einer Arbeitsstelle, ihrem Glück ging der Angeklagte auf einen Augenblick aus dem wo Differenzen zwischen dem Arbeiter und der Verwaltung be stehen, nothgedrungen stattfinden muß. Das Ausschußmitglied Bimmer und diese Gelegenheit benutzte die Gemarterte, um schnell erhält dann seinen gewöhnlichen Verdienst erfekt und zwar aus einer Wasserflasche kaltes Wasser hinzu zu gießen. Trotzdem selbstverständlich von der Werksverwaltung, weil diefe in erster die Füße des Kindes durch das Bad ganz wund geworden waren, Linie den größten Vortheil von dem wieder hergestellten guten mußte es sofort Strümpfe und Schuhe anziehen und wurde von der in der Potsdamerstraße gelegenen Wohnung aus nach dem Einvernehmen erzielt. 4. Wegfall der Fülltohlen und Regelung des Wagennullens. Dennewitzplatz geschickt. In der Dennewitzstraße fiel das Kind Erklärung: vor Schmerzen um, es fonnte nicht weiter und mitleidige Passanten erbarmten sich seiner und brachten es zur Polizeiwache. Dort erzählte Füllkohlen dürfen auf feiner Beche mehr in Abziehung tom­die bedauernswerthe Kleine die Tortur, welche sie ausgehalten, in men. Wagennullen soll nicht mehr wie bisher einseitig von der allen Einzelheiten und der Augenschein zeigte, daß sie Beche geschehen. nicht gelogen: an den Füßen war an mehreren Stellen die Haut nullen, welche Windermaß oder mehr Berge enthalten, wie es Der Beamte, welcher die Berechtigung erhält, Wagen zu heruntergebrüht und das arme Geschöpf mußte auf längere Zeit den Verhältnissen des Flößes entspricht, woraus der Wagen ge­ins Krankenhaus. Als das Mädchen gestern vor Gericht ver. nommen worden, machte dasselbe plötzlich Aussagen, die der poli- fördert ist, soll von der Belegschaft jährlich gewählt, von der zeilichen Vernehmung direkt widersprachen. Das Kind behauptete Bergbehörde vereidet und von der Beche den Lohn erhalten. Der jetzt plöblich, daß das Badewasser gar nicht zu heiß gewesen sei selbe kann dann zu gleicher Zeit die geförderten Wagen notiren, und die Krankheit ihrer Füße einen anderen Grund haben müsse. weil auch hierbei auf sehr vielen Zechen von den Bergleuten sehr Da trotz aller Bemühungen des Vorsitzenden aus dem Mädchen unliebsame Erfahrungen gemacht werden. anderes nicht herauszubringen war, erschien eine Vertagung ge­Auch soll er darauf sehen, ob bei vorkommendem Minder­boten, um bas Gutachten des behandelnden Arztes einzuholen. maße der Wagen nicht die örtlichen Verhältnisse( Strecken, Allem Anscheine nach hat der Angeklagte in der Zwischenzeit Bremsen 2c.) schuld daran sind. durch Drohungen auf die kleine Beugin eingewirkt und der Ge Er soll besonders schützend für die Bergleute eintreten, welche in Der Ausschuß soll hier seine besondere Thätigkeit entfalten. richtshof hält es daher für angemessen, denselben wegen Verdachts Flögen arbeiten, wo den Verhältnissen nach es nicht möglich ist, Der Verdunkelung in Haft zu nehmen. reine Rohlen zu gewinnen. Ein netter Wächter der Ordnung. Das Schwurgericht Andererseits soll der Ausschuß seinen ganzen Einfluß dar­in Guben verurtheilte am 17. d. M. den früheren Polizei- Rom - auf verwenden, bei den Kameraden, welche Arbeitspunkte haben missar Schön aus Sommerfeld wegen wissentlichen Meineids in wo reine Kohlen gewonnen werden können, daß dort keine Fahr­zwei Fällen zu sechs Jahren Zuchthaus und Ehrverluft auf gleiche lässigkeiten vorkommen. Dauer, sprach demselben auch die Befähigung zur Zeugniß­ablegung für die Dauer ab. Schön ist bereits wegen Meineids vorbestraft und verbüßt zur Zeit eine wegen desselben Verbrechens erhaltene vierjährige Zuchthausstrafe.

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Arbeiterbewegung.

Ueber die letzte große Bergarbeiter- Delegirten- Ver­fammlung in Bochum entnehmen wir zur Ergänzung unserer nach dem Wolff'schen Telegraphenbureau" gebrachten Meldung der Gelsenkirchener Arbeiterztg." folgenden Bericht:

lung eingeladen, er hat es jedoch vorgezogen, nicht zu erscheinen,

im

5. Steigender Lohn mit steigendem Gewinn,

Erklärung:

Gedinge arbeitende Bergleute bis zum 1. März einen Lohn­Den jetzigen Zeitverhältnissen entsprechend, sollen alle nicht zusatz von 25 pt. erhalten.

M.

Alle Sauer, welche in den letzten zwei Monaten unter 4 m. pro Schicht verdienten, eine Lohnerhöhung von 40 pt. Alle Sauer, welche in den letzten zwei Monaten über 4 M. pro Schicht verdienten, eine Lohnerhöhung von 25 pet. Schlepper, welche im Gedinge geschleppt und nicht über 3 M. pro Schicht verdient haben, eine Erhöhung von 30 pCt., welche über 8 m. verdient, 25 pet. Lohnerhöhung. Die fernere Regelung des Lohnes soll durch den Ausschuß im Berein mit den Werksverwaltungen erfolgen, und zwar nach der jeweiligen Lage des Marktes, sofern eine Steigerung des Gewinnes erfolgt, soll auch der Lohn steigen.

6. Wiedereinstellung der Bergleute, welche infolge der Organi­fationsbestrebungen aus der Arbeit entlassen sind. Grflärung:

Alle Kameraden, welche bei den Bestrebungen, ihre Lage zu verbessern, den gefeßlichen 23aben integebatten beben und dennoch entlassen sind, sollen wieder in Arbeit werden.

Erklärung:

und Umgegend tagte am 18. Februar unter Leitung der Rollegen Eine öffentliche Versammlung der Tapezirer Berlins Hartig und Feder als Vorsitzender und Kollege Back als Schrift­führer. Zum ersten Punkt erhielt Genosse Stabernack das Wort zu einem Vortrag über Arbeiterorganisationen und Unternehmer­verbände. Der Redner erntete lebhaften Beifall.

In der Diskussion sprachen die Kollegen Friedmeier und 1. Oktober 1890 bis 1. Februar 1891 waren 136 Stellen aus­Feder im Sinne des Referenten. Den Bericht über den all­gemeinen Arbeitsnachweis erstattete Rollege Kolbrun. Bour gegeben, davon 6 nach außerhalb. Um Arbeit nachgesucht haben 78,35 M., die Ausgaben 77,90 Wt., Bestand 0,45 M. Zum refp. eingeschrieben waren 226 Kollegen. Die Einnahmen betrugen britten Punkt der Tagesordnung: Berichterstattung über die in der letzten öffentlichen Versammlung angenommene Resolution in Betreff des Privatbureaus in der Seydelstraße, nahm Genosse Stabernat das Wort als Mitglied der Berliner Streit- Kontroll­tommission, welcher diese Angelegenheit zur Regelung übertragen bes Hrn. Schäpe. Derfelbe war persönlich eingeladen, aber nicht war und berichtete, daß die ganzen Verhandlungen an dem Ber balten der Herren gescheitert feien, namentlich an dem Auftreten erschienen. Die Koll. Hartig und Friedmeier bringen die verschiedenen Berhältnisse des Bureaus zur Sprache und charakterisiren die In­haber. Kollege Freiwald stüßt seine ganze Hoffnung auf die Berliner Streit- Kontrollkommission und stellt folgende Resolu ion, welche mit allen gegen zwei Stimmen angenommen wurde: tDie

"

heutige Versammlung beschließt in Sachen des Arbeitsnachweis­Bureaus die frühere Resolution aufrecht zu erhalten. Wir stellen das Ersuchen an die Berliner Streit- Kontrollkommission, mit allen formirt ist, wünschen wir, daß die Sache unter allen Umständen Kräften sich dieser Sache anzunehmen. Da dieselbe genau in­geregelt wird. Genosse Stabernad verspricht, dafür einzutreten. unter Verschiedenem" berichtet Kollege Friedmann über die Thätigkeit der Berliner Streiffontroll- Kommission, in Betreff der Streits der Vergolder, Glas-, Klavier- und Tabalarbeiter sollen erklärt sich die Versammlung einverstanden. Koll. Back weist auf die Listen verausgabt werden. Mit der Thätigkeit der Delegirten Baugewerks- Konferenz hin und beantragt dazu zwei Delegirte zu wählen. Die Kollegen Feder und Friedmeier schließen sich dieser Ansicht an. Die Kollegen Freiwald, Moskopf und Kirchner sind dagegen der Meinung, daß noch Zeit zum Beschluß wäre und daß zu diesem Zweck eine besondere Versammlung einzuberufen noch Koll. Wachsen auf das am 8. März vom Allg. deutschen Tapezirer­fei, wozu speziell die Kleber eingeladen werden sollen. Nachdem Verein arrangirte Kränzchen aufmerksam gemacht und Kollege Beitritt in den Fachverein aufgefordert hatte, schloß der Vor­Klett durch einen furzen, aber kräftigen Appell die Kollegen zum sitzende mit einem Hoch auf die moderne Arbeiterbewegung die Versammlung.

Die große Bergarbeiter- Delegirten- Versammlung tagte am vergangenen Sonntag auf dem Schützenhof zu Bochum . Wie unsern Lesern bekannt, hatten die Herren Bürgermeister Battmann Gelsenkirchen und Fabrikant Müllenfiefen eine Anzahl Forderungen der Bergleute als berechtigt anerkannt. Dieser Umstand veran­laßte die Bergleute, den berechtigten Forderungen näher zu treten. Der Reichstags- Abgeordnete Müllenfiefen war zu der Versamm­wahrscheinlich im Gefühle der Ohnmacht, nicht einmal mit Sollten die Werksverwaltungen Arbeiter entlassen, ohne daß schlichten Arbeitern diskutiren zu fönnen. Seine vor der Stich­Der Fachverein der Gas-, Waffer, Heizungs- Nohr wahl abgegebenen Versprechungen sind mit seinen Zeilen, die er Ueberfluß an Arbeitskräften vorhanden ist, so hat der Ausschuß erſt in Sachen Ablehnung des Erscheinens an den Bergmann seine Zustimmung zu ertheilen. Sollen Arbeiter wegen Disziplinar- leger und Gehilfen Berlins hielt am Sonntag, ben 15. Februar, Bringewald gerichtet, schwer in Einklang zu bringen. Nun, die vergehen entlassen werden, so soll der Ausschuß nach sorgfältiger feine regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Kollege Redner Bergleute sind um eine Erfahrung reicher und werden bei der Prüfung erst die Vermittelung zwischen Arbeiter und Verwaltung hielt einen beifällig aufgenommenen Vortrag über Arbeiterschutz. versuchen und falls keine Einigung zu erzielen ist, die Angelegen- An der Diskussion betheiligten sich die Kollegen Becker, Karpentiel nächsten Wahl schon die richtige Antwort ertheilen. ( Groinel) lourde bie Versammlung burch Bringewald heit dem Einigungsamt unterbreiten und erst nach erfolgtem und Hanke; aus derselben ging folgende Resolution hervor, welche Eröffnet mit großer Majorität angenommen wurde: Wattenscheid . Bauer- Weitmar machte darauf den Vorschlag, Schiedsspruch durch die Arbeiter entlassen werden. Die heutige Fach­7. Erhaltung der Knappschaftstaffe als Wohlfahrtseinrich- pereinsversammlung der Rohrleger und Gehilfen Berlins ist mit das Bureau den Einberufern zu überlassen, der Vorschlag wurde mit der Maßgabe entsprochen, Gathmann Westenfeld tung. den Ausführungen des Referenten einverstanden; in Bezug auf als Schriftführer zu bestimmen. Warken- Saarbrücken theilt die Ausführungen des Abgeordneten Stumm gegen den Abgeord Die Knappschaftskasse soll bestehen bleiben als felbftändige neten Bebel im Reichstage erkennt die Versammlung die Werth­bumpat erhalten zu haben. An ihnen werde es kaffe. G3 foll aber den Bergleuten ein größeres Recht an der losigkeit der Arbeiten des Abg. Stumm betreffs der Arbeiterschutz­der Versammlung mit, er bedauere, die Einladung, nach dort aber nicht fehlen. Es war jedoch ein Delegirter, Bergmann Verwaltung eingeräumt werden. Sobald die Werksverwaltungen Gefeßgebung im Reichstage an und wünscht, daß derselbe ſtatt Mohr erschienen. Außerdem waren Delegirte aus Schlesien , nur 3/4 der Beiträge zahlen, sollen diese auch nur zu 3/4 Stimm- dessen nur ruhig im Thiergarten spazieren gehen möge." bem Wurlizerier und Sachsen erschienen. Die österreichischen berechtigung erhalten, sowohl im Vorstand wie auch in der Ge- Stelle des abhanden gekommenen ersten Schriftführers Kofchel Bergleute sandten telegraphisch brüderlichen Gruß und riefen sammtabstimmung. Eine einfache und billige Berwaltung soll übernahm nach stattgefundener Wahl Kollege Stalsin wieder Die hergestellt werden, indem zu den Bureauarbeiten wie zu den Ver- diesen Posten.- Ferner wurde beschlossen, das diesjährige den Bergleuten ein Ginig und muthig vorwärts" au. einzelnen Begrüßungsworte der auswärtigen Delegirten fanden waltungsarbeiten Invaliden, Beamte und Bergleute, welche die Stiftungsfest am 2. Mai zu feiern. Das Vergnügungskomitee genügende Qualifikation befizen, herangezogen werden. besteht aus den Kollegen Stahn, Rißmann, Hirsch, Schuster und Eine diskretionäre Befugniß soll dem ersten Verwaltungs- Liebe. Nach Erledigung einer Frage machte der Vorsitzende auf die am 8. März stattfindende Fachvereinsversammlung aufmerksam beamten in feiner Weise zustehen. Meinert- Gelsenkirchen stellt den Antrag, den Forderungen und schloß hierauf die Versammlung. Hierauf fand eine frei­noch die Wehr Luft" beizufügen. Die Bentilation müsse eingewillige Sammlung für einen schwer erkrankten Kollegen statt. Schröter- Steele, der Vorsitzende des Verbandes, betont, daß Dentscher Schneider- und Schneiderinnen- Verband. eine Forderung des Verbandes vergessen sei, nämlich die, zu ge- In der am 11. d. M. stattgefundenen Mitgliederversammlung Arbeiter müsse ein vor dem Bergrathe abgelegtes Gramen ge- heit der Versammlung ausftel. Der Vorsitzende machte noch be­fannt, daß der Zuschneidelehrer Herr Jürgens Lehrbücher bereits fordert werden. Richter- Laer stellt als neue Forderung auf, die Lieferung angeschafft hat und sie zum Preise von 12 M. bei ihm zu haben Die Schicht darf nicht länger wie acht Stunden für jeden von Schienen und des Holzes bis vor die Arbeit des betreffenden sind, Der Antrag, dem Kassirer Will eine Vergütung von 40 Mart zukommen zu lassen, wurde einstimmig angenommen. Bea Bergmann dauern, sodaß, wer des Morgens zuletzt anfährt, auch Bergmanns . nicht länger wie 8 Stunden( intl. Ausfahrt) hat. 3. B.: Die Fischer- Essen will einen Minimallohn von 4,50 M. feft- treffs der einzurichtenden Zahlstellen tam 3 zwischen den Kollegen

jubelnd Aufnahme.

Die vorgebrachten Klagen dürfen wir wohl übergehen, da diefe bei uns das ganze Jahr hindurch ein williges Ohr finden bem die einzelnen Bergleute ihre Beschwerden vorgebracht, nach und wir hierfür verfolgt werden. Bauer- Weitmar verlas, nach­

stehende Forderungen:

Forderungen der Deutschen Bergleute,

aufgestellt in der Delegirten- Versammlung am 15. Februar 1891 auf dem Schützenhof zu Bochum , nebst den Erklärungen zu den Forderungen.

1. Achtstündige Schicht mit Ein- und Ausfahrt.

Erklärung:

führt werden, wenn solches auch viel Geld fofte.

An