Auf Grund des zweiten Absages des§ 345 wurde am 4. Juli| erklärt hatte, es sei schwer, den Respekt vor der Rechtsprechung zu Der Angeklagte verdiene diese eremplarische Strafe trok feiner 6. J. der Amtsrichter Neidert zu 3 M. Geldstrafe ver- bewahren. Des weiteren wurde in dem Artikel von den raf- bisherigen Unbescholtenheit, denn zweifellos habe er die beiden urteilt, während der Staatsanwalt Bauer III von der finiert ausgeflügelten Schuldfragen" gesprochen. Durch beide Arbeitswilligen bedroht, weil sie den 1. Mai nicht mitfeierten. gleichen Anflage freigesprochen worden ist. Der Tagelöhner Buch Artikel soll nun der Redakteur des Boltsblatt", Otto Ried. Gerade in diesem Jahre habe die Maifeier eine besondere Auswurde in Eichstädt wegen Körperverlegung zu 7 Monaten Gelinger, die genannten Geschworenen beleidigt haben. Durch dehnung angenommen. Sogar auf der Straße machte sie sich befängnis und wegen Erregung ruheftörenden Lärme zu einer Woche den letzten Artikel auch den Schwurgerichtsvorsitzenden, der die merkbar. Dem Angeklagten sei es vor allem darauf angekommen, Haft berurteilt. Auf Beranlassung des Angeklagten Bauer ver- Schuldfragen entworfen hatte und in den oben erwähnten Worten Leute in ihrer freien Ueberzeugung zu beeinflussen, die diesen fügte das Amtsgericht Ripfenberg die Abführung des Buch. Durch den Vorwurf der Rechtsbeugung erblickte. Das Landgericht Rummel" nicht mitmachen wollten, deshalb sei die ganze ein Versehen des Gerichtsschreibers Zapf wurde das Formular statt Stade hat Riedlinger seinerzeit berurteilt. Das Reichsgericht Strenge des Gesetzes gegen solche Terrorisierungsgelüfte in Anauf eine Woche auf acht Tage haft ausgefüllt. Der angeklagte hat dann das Urteil wegen eines prozessualen Verstoßes aufgehoben wendung zu bringen. Rechtsanwalt Dr. Heinemann, als Ver Staatsanwalt unterzeichnete das Schriftstück, ohne den Fehler zu und die Sache an das Landgericht Lüneburg verwiesen. Dieses teidiger des Angeklagten, fand es eigentümlich, daß der Staatsbemerken. Buch verbüßte dann diese Haftstrafe von acht Tagen, hat, wie erinnerlich, am 5. Dezember b. 3. den Angeklagten anwalt die Beeinflussung der Arbeitswilligen durch den Angeklagten also einen Tag zu viel. Zur Verbüßung der Gefängnisstrafe stellte wiederum zu zwei Monaten Gefängnis berurteilt. Zum Beweis als strafverschärfendes Moment angesehen wissen wolle, obwohl der er fich freiwillig. Staatsanwalt Bauer war verantwortlich für die dafür, daß die Geschworenen forrett gehandelt haben, werden im Herr Staatsanwalt in demselben Atemzuge die Maifeier als einen richtige Verbüßung der Strafe. Er hatte auch die Kontrolle des Urteile verschiedene Momente angeführt. Es wird u. a. gesagt, Rummel" bezeichne, trotzdem die Feier den organisierten Arbeitern richtigen Vollzuges der Strafe. Aber das Ersuchen um Vollstreckung daß die einzige Belastungszeugin, das Dienstmädchen Ulrich, in eine ernste heilige Sache sei. Der Gerichtssaal sei sicher nicht die der Strafe tam erst später an ihn zurück. Das Formular ist nicht der Hauptverhandlung vor dem Schwurgerichte( die Sache war erst Stätte, um sich in einer derartig abfälligen Weise über die Mais bon Bauer unterschrieben, sondern wie üblich vom ersten Staats- bei der Straffammer anhängig) sich der wesentlichen Tatsachen nicht feier zu äußern. Uebrigens wenn schon von Terrorismus die Rede anwalt. Zur Kontrolle des Amtsgerichts in Berechnung der Straf- mehr erinnern konnte und daß auch die Reproduktion ihrer früheren sein solle, dann sei dieser in erster Linie von denjenigen Arbeits geit hat Bauer fich nicht für befugt gehalten. Dieser Ansicht trat Aussagen durch den Untersuchungsrichter bersagte. Das Landgericht gebern verübt, die ihre Gesellen aussperrten, obwohl sie arbeiten das Landgericht bei und sprach deshalb den Angeklagten hat festgestellt, daß der Angeklagte eine Bloßstellung der genannten wollten. Er beantragte Freisprechung resp. Anrechnung der UnterBauer frei.- Gegen die Freisprechung des Staatsanwalts Personen beabsichtigte und die Geschworenen an den Pranger stellen suchungshaft. hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Zur Be- wollte. Berechtigte Interessen habe er nicht wahrgenommen; die anwalts entsprechend auf zwei Monate Gefängnis. Die Das Gericht erkannte dem Antrage des Staatsgründung wurde ausgeführt: Die Mitteilung der Berechnung der Absicht der Beleidigung ergebe sich bei dem zweiten Artikel schon Untersuchungshaft wurde nicht angerechnet. Ebenfalls wurde Strafe war nicht verlangt worden. Wäre der angeklagte Staats- aus dem gewählten Ton. Gegen das neue Urteil rügte die der Antrag auf Haftentlassung abgelehnt, weil anwalt seiner Pflicht nachgekommen, so hätte er die falsche Be- tevision des Angeklagten Verkennung des§ 193 Str. G. B. der Angeklagte Ausländer und als solcher fluchtverdächtig sei. In rechnung bemerkt. Das Reichsgericht erkannte auf Ber- und verwies darauf, daß doch die Frauen, welche an der erwähnten der Urteilsbegründung wurde diese Maßregel mitsamt dem werfung der Revision. Versammlung teilgenommen haben, berechtigte Interessen wahr- egorbitanten Strafmaß noch besonders damit begründet, daß der genommen hätten und daß Berichte über diese Versammlung in Angeklagte durch seine Handlung als Ausländer das deutsche bürgerlichen Blättern unbeanstandelt geblieben seien. Mit Rüd- Gastrecht schwer gemißbraucht habe. Gegen das Urteil ist ficht auf die tatsächlichen Feststellungen, welche einen Rechtsirrtum felbstverständlich Beschwerde und Berufung eingelegt. Wenn nicht erkennen ließen, berwarf jedoch das Reichsgericht die das deutsche Gastrecht von ausländischen Streitbrechern Revision. gemißbraucht wird, träht allerdings kein Hahn danach.
Bestrafung wegen Kritik eines ungerechten Urteils. Das Reichsgericht verwarf gestern die Revision des Genossen Ried. linger, Redakteurs des„ Voltsblatt" für Sarburg . Er hatte die ungeheuerliche Freisprechung von vier jungen Kaufleuten fritisiert, welche beschuldigt waren, während einer Kahnfahrt bei Blankenese ein fünfzehnjähriges Dienstmädchen nacheinander ge waltsam gemißbraucht zu haben. Das Mädchen soll während der mit ihr vorgenommenen Handlungen ohnmächtig geworden und in Siechtum verfallen sein. Das„ Boltsblatt" für Harburg hatte nun am 16. Januar 1905 aus dem Hamburger Echo" einen Artikel abgebrudt, in welchem es hieß, die bürgerlichen Geschworenen hätten es fertig gebracht, ein Nichtschuldig auszusprechen; ihre Namen verdienten die weiteste Verbreitung, es feien die Herren( folgen die Namen mit genauer Angabe von Beruf und Wohnung). Arbeiter, so hieß es weiter, die man als Geschworene nicht zulasse, würden nie und nimmer ein solches Urteil gefällt haben. Ob wohl die Altonaer Geschworenen auch auf nichtschuldig erkannt hätten, wenn bier Arbeiter eine Kaufmanns- oder Fabrikantentochter vergewaltigt hätten. In einem zweiten am 9. Februar 1905 vom Harburger Volksblatt" beröffentlichten Artikel wurde über die Boltsversammlung berichtet, in welcher jenes Schwurgerichtsurteil besprochen wurde und in welcher Fräulein Dr. Anita Augspurg
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Der 1. Mai ein strafverschärfendes Moment.
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Witterungsübersicht vom 1. Juni 1906, morgens 8 the.
Vor dem Schöffengericht II hatte sich am Mittwoch der ungarische Schlosser Körösi megen tätlicher Beleidigung und Bedrohung Arbeitswilliger in Verbindung mit§ 153 der Gewerbeordnung zu verantworten. Es ergab sich folgender Sachverhalt: Stationen Anläßlich des jüngsten partiellen Schlofferstreits hatte auch ein Teil der Meister ihre Gesellen ausgesperrt, darunter auch der Meister Gaebel. Für die Ausgesperrten suchte er dann unorganisierte Arbeitswillige. Es fanden sich auch zwei solcher nüßlichen Elemente ein. Zu diesen sagte der Angeklagte am 1. Mai: Wißt Ihr nicht, daß hier Streit ist?" Es tam darauf zum Wortwechsel, in dessen Verlauf der Ungar die beiden Arbeitswilligen anstieß. Die Sache kam zur Anzeige und hatte am 12. Mai die Abführung des Verbrechers" in Untersuchungshaft zur Folge. Er saß also am Verhandlungstage schon seit rund 3 Wochen in Haft. Der Staatsanwalt, ein Assessor, beantragte für die Freveltat des Angeklagten 2 Monate Gefängnis unter folgender Begründung:
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