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mourben, glaubte man Strychnin darin zu finden, doch scheint ein Leser des Artikels denselben nicht gerade mit zwingender| Bei Ortstrantentassen vermochte man eine gleiche Ge diese Annahme nicht glaubhaft, da dieses Gist einen so bitteren Nothwendigkeit auf den Kläger beziehen müsse. Diesen Stand- fahr nicht zu erkennen und lehnte daher die Ausdeh Geschmack hat, daß derselbe die Essenden von dem Genuß ab- punkt vertraten sowohl Frhr. v. Hammerstein persönlich, als auch nung dieser Bestimmung aufienekasse ab."( Bergl gehalten hätte. Wahrscheinlich sind zur Herstellung der Zorte die beiden Bertheidiger Rechtsanwalt Razell und Doktor Komm.- Bericht S. 49.)

oder der Garnitung giftig gefärbte Stoffe benutzt worden. Schwindt auch in der gestrigen Verhandlung in der Aus dem Angeführten geht flar und deutlich hervor, daß auch Räthselhaft ist nur der Umstand, daß die Köchin versichert, daß Berufungsinstanz. Rechtsanwalt Rähell erhob auch den die freiwilligen Mitglieder einer Ortstrantentasse sowohl in den außer ihren Eltern und ihrem Bräutigam, von denen Sendung Berjährungseinwand. Er behauptete, geftüßt auf eine Borstand gewählt werden wie in demselben verbleiben können. unb Brief zweifellos nicht herrühren, niemand in ihrer Heimath, vorliegende neuere Entscheidung des Reichsgerichts, daß Bemertt sei noch, daß nach der Mittheilung des Herrn Jer die in der Nähe von Altdamm ist, Kenntniß von ihrer hiesigen alle gerichtlichen Schritte, die während der Tagung des Land- loh ein den Unternehmern unbequemes Mitglied der Lüdenscheider Adresse hat. tags, deffen Mitglied Frhr. v. H. fei, gefchehen, mit Rücksicht Ortstrantentasse der Fabritarbeiter aus dem Vorstand desselben auf die Immunität der Abgeordneten, in Wegfall zu bringen ausgeschlossen wurde, weil es aus der Arbeit entlassen worden Ueber einen Mord ging vorgestern, wie verschiedene Blätter feien. Diesem Gedanken widersprach Rechtsanwalt Mofje, war und nach dem Normalstatut der Regierung die freiwilligen meliden, der hiesigen Kriminalpolizei eine umfangreiche mit indem er betonte, daß die logische Folge eines solchen Rechts- Mitglieder nicht Vorstandsmitglieder sein können. theilung des Untersuchungsrichters in Klöße zu, der wir nach zustandes die sein würde, daß Personen sich widerstandslos von Gerade jezt, wo man allseitig damit beschäftigt ist, die Sta stehendes entnehmen: Am Donnerstag, dem 29. v. M., Morgens Abgeordneten müßten beleidigen lassen, da bei den langen tuten der Ortstassen abzuändern, ist es Pflicht der Genoffen, da 8 Uhr, wurde in der königlichen Forst bei Klöße, 40 Schritte Tagungen der Parlamente bei Breßbeleidigungen zumeist die auf zu achten, daß die wenigen Vortheile, die das Gefes de von der Schwiesauer Chauffee, die Leiche eines Handwerksburschen Berjährungsfrist abgelaufen sein würde. In der Sache selbst legte Arbeitern gewährt, diesen auch wirklich zu Gute tommen. Sollte aufgefunden. In dem Todien ist der 20 Jahre alte Schlosser N.-M. Moffe bar, aus welchen Gründen jeder mit der Presse es jedoch vorkommen, daß man, unter Berufung auf das Normal Emil Riezmann aus Radolin( Posen) erkannt worden, der bis einigermaßen Bertraute jene Notiz nur auf den Privatkläger beziehen statut der Regierung, Beschlüsse herbeizuführen sucht, die dem zum 21. v. M. als Maschinist in Sommerschenburg bei Neu- mußte. Der Gerichtshof verwarf zunächst den Verjährungseinwand. Gefeß widersprechen, so dürfte die Drohung genügen, durch eine haldensleben thätig war und dann seine Stellung aufgegeben Da es sich um eine vor der Tagung des Landtages anhängig ge- Beschwerde bei der Regierung das Kassenstatut in Frage zu hatte. Es ist festgestellt worden, daß Kiezmanu auf der machte Klage und somit um ein bereits eröffnetes Berjahren stellen, um die Renitenten zur Vernunft zu bringen. Wanderschaft von feinen Reisebegleitern, dem Schloffer handelte, so wäre es Gache des Angeklagten Frhrn. v. H. ge Busch und dem Schlosser August Sühr aus Friedlings wesen, beim Präsidium des Landtages den Antrag zu stellen, daß veröffentlichte fürzlich ein Eingesandt, welches die Arbeiterwo Ländliche Arbeiterwohnungen. Der Leipziger Wähler hausen, durch Steinhiebe betäubt und mittels Bind das Verfahren während der Tagung ruhen soll. Das habe er faden erbroffelt worden ist. Die Leiche des Ermordeten haben nicht gethan. In der Sache selbst tonne es gar nicht zweifelhaft nungen des in der Nähe Leipzigs gelegenen Rittergutes die Thäter, um den Schein eines Selbstmordes zu erwecken, an sein, daß jene Stotiz den Privattläger treffen sollte und daß eine Gundorf beschreibt. Danach ist die Stube des einen p einen Baum gehängt. Geld, Legitimation, die Uhr nebst Rette verleumderische Beleidigung schwerer Art vorliege. Der Gerichtshof beiters 2,15 Meter hoch, 3. Meter lang und 2 Meter breit. des Todten nahmen die Mörder mit sich. In Gardelegen find erkannte deshalb auf Aufhebung des ersten Erkenntnisses und Thür ist 75 Zentimeter breit und 1,70 Meter hoch. In diesen die Flüchtigen am 29. v. M. gesehen worden. Dort haben sie verurtheilte den Angeklagten Frhrn. v. Hammerstein zu vollständig unzulänglichen Raum muß die ganze Familie wohnen zwei Fahrkarten vierter Klasse nach Magdeburg gelöst und trafen 1000 Mt.& efb buße event. 100 Zagen Gefängniß, den An- und schlafen, auch muß in ihm gekocht werden, da die Küche au dort auch am selben Tage noch ein. Weitere Spuren find bis geklagten Balla zu 100 m. Gelobuse event. 10 Tagen Ge- folche nicht zu verwenden ist. Eine andere Wohnung hat jetzt nicht aufgefunden worden. Der Behörde von Wichtigkeit ist, fängniß. Dem Privatkläger wurde die Publikationsbefugniß zu 2,10 Meter Höhe, 4 Meter Länge und 3 Meter Brette; Auskunft über das Zusammentreffen der Thäter mit ihrem Opfer gesprochen. Fenster find nicht genügend groß. Die Küche dieser Wohnung in der Zeit vom 24. bis 27. v. M. zu erlangen. Busch ist mißt 2 Meter im Quadrat, sie ist ohne Licht und Ventilation ca. 1,70 Meter groß, etwas hager, bartlos und steht im Alter von 20 bis 25 Jahren. Sühr ist etwa 20 Jahre alt, gleichfalls bartlos und geht mit den Fußspitzen einwärts. Bei dem starken Blutverlust des Ermordeten muß die Kleidung der Thäter Blut­spuren zeigen.

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Der Betrugsprozeß gegen den Agenten Borchert und und gleicht vollständig einem schwarzen Rußloch, muß aber Genossen wegen Gelbvermittelungs Schwindels, wurde am gleichwohl zwei Familien als Küche dienen. Die armen Leute, Donnerstag noch zu Ende geführt. Das Urtheil wurde gegen welche diese Löcher bewohnen, sind gezwungen, gezwungen, ihre 11 1hr Abends verkündet und lautete dahin, daß Borchert Kinder auf zugigen Hausböden schlafen zu laffen. mit einer Zusagstrafe von anderthalb Jahren, v. Hoch= 5 bis 6 Fuß von den Hütten befindet sich die berg mit neun und Ehlen mit sechs Monaten Gefängniß zu Düngergrube, unweit davon die Jauchengrube. Ebenso unge bestrafen set. Die Angeklagten Sauermann und Hahn nügend waren zwei weitere Wohnungen. In einer derselben wurden freigesprochen. läßt sich der Ofen nicht zum Heizen benutzen. Mehr als ein Bett, einen Tisch und einige Stühle faßt so ein Raum nicht, denn die Höhe der sogenannten Stube beträgt nur 1,90 Meter, ihre Breite 3,15 Meter, die Länge 4,50 Meter. Der Bodenraum mit defektem Lehmfußboden) ist auch Kinder und der erwachsenen Töchter. Eine einzige diefer Schlafkammern" konnte von den freiwilligen Inspizienten als hell und freundlich bezeichnet werden. Verschiedene der zu Wohnungen verwendeten Gebäude befinden sich in halb baufälligem Zustande. Wurmzerfressene und angefaulte Balfen sind mehrfach vorhanden. Sonstatirt wurde, daß in sämmtlichen Hütten die größte Sauber feit herrschte. Die Großgrundbesitzer verdienen. Gelb über Geld, aber um ihre Arbeiter scheeren sie sich den Teufel. Ganz natur lich ist es deshalb, wenn diese in Schaaren nach der Stadt gehen, um sich dort eine bessere Existenz zu schaffen.

Boziale tebersicht.

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Polizeibericht. Am 20. d. M. Morgens fiel der Haus diener Neips in der Holzwollefabrit von Löwenstein u. Ko., Gr. Frankfurterstr. 16, etwa 12 Meter tief in den Fahrstuhlschacht hinab und erlitt außer einer bedeutenden Verlegung am Kopfe Die Voruntersuchung gegen den auf dem Spandauer Berg einen doppelten Schenkelbruch, so daß seine Ueberführung nach beschäftigt gewesenen Böttcher Bruno Schulz , welcher der dem Krankenhause am Friedrichshain erforderlich wurde. Vor Ermordung der unverehelichten Lowinska verdächtig ist, ist jetzt dem Hause Kaiserstraße 3 wurde eine Frau durch einen Arbeits- eröffnet worden. Es finden täglich Zeugenvernehmungen statt. wagen überfahren und erlitt einen Bruch des Ober- Schulz hat die Rechtsanwälte Stadthagen und Morris mit seiner schenfels und eine Verlegung des Armes. Nachmittags ge- Vertheidigung beauftragt. rieth ein 18jähriger Knabe vor dem Hause Nostizstr. 25 unter die Räder eines Geschäftswagens und wurde am Fuße und am Unterleibe bedeutend verlegt. An der Oberbaumbrücke wurde ein 4jähriger Knabe durch einen Bierwagen überfahren und an der Brust und am Arm so bedeutend verlegt, daß er nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte. Auf dem Flur des Hauses Prinzenstr. 76 wurde Abends ein Aktuar mit einer anscheinend von einem Falle herrührenden schweren Zahlreiche Kündigungen von Arbeitern sind nach rheini­Berlegung am Kopfe aufgefunden und nach Anlegung eines Ver- fchen Blättern vorigen Sonnabend auf den Krupp'schen Werken bandes nach dem Krankenhause am Urban gebracht. Gegen in ffen erfolgt. Weitere Entlassungen sollen bevorstehen. über dem Haufe Alexander- Ufer 4 fiel ein unbekannter, etwa Ein schlimmer Winter, fagt selbst die Bourgeois presse, ist für Das steht in 30jähriger Mann von einem mit Heu beladenen Kahne, auf dem viele Arbeiter des Industriebezirks im Anzuge. er nächtigen wollte, in die Spree, wurde zwar noch lebend aus allen Distrikten Deutschlands bevor, troydem rührt dieselbe dem Wasser gezogen, verstarb jedoch bald darauf. Nachmittags Bourgeoisie keine Hand, nm dem voraussichtlich hereinbrechenden riesigen Glend vorzubeugen. St. Manchester wird's schon machen. In der gestrigen Versammlung des Vereins 3 Er ist der Schuhheilige nicht nur Hamburgs , und wie er der Regelung der gewerblichen Berhältnisse der dortigen Noblesse hilft, wird er feine Gläubigen wohl auch Töpfer Berlins and Umgegend wurde zunächst vom anderwärts nicht vergeffen. Kurz die Bourgeoisie ist noch durch Vorsitzenden Hoffmann der Situationsbericht über den fog aus guter Dinge. Sie läßt sich tros des schlechten Geschäfts- Fensterstreit gegeben. Jin Laufe der Woche haben f gangs" nichts abgehen. Wie sollte sie auch? Wir leben nicht nach dem Berichte bis gestern Abend als Streifende gemeldet i mitteln. Es bedeutet in seinen Konsequenzen die vollendete Selbst- Arbeit getreten find 116 Kollegen mit 244 Kindern, so daß als Eine umfangreiche Verhandlung wegen betrügerischen sucht. Wem das nicht past, bem hilft fein Gott aus dem Glenb. Streifende verbleiben 374 Kollegen mit 425 Kindern. Von dieser Bankrotts bezw. Beihilfe begann gestern vor dem Schwurgericht nur die Einführung des Sozialismus macht dieser grauenhaften find verheirathet 239 Kollegen, unverheirathet 135 Kollegen. hiesigen Landgerichts I. Als Angeklagte erschienen, aus der Wirthschaft ein Ende. Untersuchungshaft vorgeführt, der Kaufmann Max Weit aus.

Tung in der Gontaropr. I ein weier Brand statt.

Gerichts- Beifung.

Berlin , der Rechtskonfulent Carl Joseph Günther und der Um Fernhaltung des Buzugs ersuchen die Former von Agent Friedrich Withem Pieper, venen die Rechtsanwälte Röln a. dih. und Nürnberg , sowie die Feilenhauer von Dr. Bont, Hugo Sachs und Cohn als Vertheidiger zur Chemnik, Hagen , Delftern i. W. und Hermsdorf bei Dresden . Seite stehen. Weiß und Günther sind wegen Betruges bereits mit längeren Gefängnißstrafen vorbestraft. May Weiß war

in Wirklichkeit lieferte. Jm April 1890 errichtete er hierselbst in

Dersammlungen.

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Referent fonstatirte, daß seitens der Unternehmer alle Machinationen gegen die Kollegen in Anwendung gebracht werden. Dies jenigen Kollegen, welche auf den Bauten für die Forderung treten, wurden nicht selten entlassen, der Bauunternehmer der habe die kontrollirenden Kollegen rigoros von seinem Bau Die Metallarbeiter Schleswig- Holsteins und ständen nicht vereinzelt da. Folgende Resolution wurde einstimmig Wörtherstr. 31( Töpfermeister Böttcher) gewiesen. Derartige Fälle vor etwa 20 Jahren der Inhaber einer angefehenen Sprit, Destillations- und Effig- Fabrik in Magdeburg . Im Jahre 1880 hallen zu Riel( Alte Reihe 8) eine Konferenz ab, um die Forderung, die Fenster zu verglasen resp. den Bau dicht zu machen, wurde er wegen Betruges zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt, Abrechnung des Vertrauensinannes und die Berichte der De- nicht nachkommt, vielmehr die Kollegen von einem Tag zum weil er im Verein mit seinen damaligen Prokuristen seine Kunden legirten über die örtliche Organisation entgegenzunehmen sowie deren vertröstet und die Forderung zu hintertreiben sucht, fortgesetzt dadurch übervortheilt hatte, daß er bei dem Verkauf über die Regelung der Organisation und das Herbergswesen und schließt die heutige Versammlung, auf denjenigen Bauten der Spirituosen größere Quantitäten in Rechnung setzte, als er die Wanderunterstügung zu berathen. auf denen unserer Forderung nicht nachgetom Der Dranienstraße ein und die And Mailand berichtet ein Telegramm des H. T. B.", daß bis unsere Forderung bewilligt ist. In fernerer, men wird, die Arbeit so lange ruhen zu laffen eine Anfangs Inventur und Bilanz aufzustellen. Er soll, wie den Wahlen eine Lohnerhöhung zu fordern. Wenn diese ver- Erwägung, um die Arbeitgeber nicht zu belästigen und nicht in bedürfnisse seinen Einnahmen anzupassen und mehr und mehr in weigert werde, wollten sie die Arbeit einstellen, so daß die Buch- ihrer Ansicht zu bestärken, daß die Töpfer zu Krenze friechen Wahlpeziebe mit sich bringt. Wenn die Buch- fuchen während des Streits bat jeber Roll bilang, zeigte fich bann aber als ein erfindungsreiches Pump bie Malperiobe genähnlich wie ich bin ich haben, ist es au unterfaffen, vielmehr ist es Pflicht je as genie und operirte mit Kellerwechseln, auf welche er sich von Kunden und Lieferanten Geld verschaffte. Die Anflage, ja viel gefcheidter, sie bewilligen die Gehilfenforderungen, dann Kollegen, ganz besonders berjenigen, die a Bauten austolouleuren, wenn vakante Stelle behörde beschuldigt ihn, daß, als er anfangs April 1891 ben baben sie und die Arbeiter Mugen, vorhanden sind, diefes dem Arbeitsnag Zusammenbruch seines Geschäfts vor Augen sah, er mit Hilfe Die organifirten Brauer Amerikas haben ihren ausweise mitzutheilen." Die des Günther einen Scheinvertrag abgefaßt habe, durch welchen gesperrten deutschen Kollegen 2700 M. Unterstützung zugesandt. Streifenden, deren Zahl in diesem Jahre das Geschäft an den gänzlich mittellosen Pieper verkauft" und 200 Kinder höher ist, als im vorigen Jahre, und wurde. Bon dem Angeklagten Günther entwirft die Anklage folgendes Charakterbild: Günther gehört zu den gewiffenlosen fammlung, in welcher Reichstags- Abgeordneter Gener aus gerechnet werden, wurde wie folgt geregelt: In Halle a. S. beauftragte eine Arbeitslosen Verdenen auch die in Mitleidenschaft gezogenen Hilfearbeiter( Träger) Rechtskonzipienten, die ihr Gewerbe zur Ausbeutung des Leipzig referirt hatte, den Vertrauensmann Jähnig, zur nächsten Publikums betreiben und ihre Thätigkeit stets da in Dienst Versammlung der Arbeitslosen eine Demonstration bei der Polizei bis Mittwoch dieser Woche als Streifende gemeldet und nach

fiellen, wo es darauf ankommt, Gläubiger um ihre begründeten anzumelden. Ansprüche zu bringen und einem treulofen Schuldner Mittel und Wege zur Beiseiteschaffung seiner Vermögensstücke anzugeben." Nach

-

Zum Krankenversicherungs. Gefeh. In Nr. 29 des in

# 1

Unterstützungsfrage

11111

ca.

auf

ber

120

1. Diejenigen Kollegen( Arbeiter mit einbegriffen), welche fi weislich nicht gearbeitet haben, erhalten 15 M. und für jede Kind unter 14 Jahren 1 M. pro Woche Unterstützung. 2. Diejenigen, welche sich vom Donnerstag dieser Woche

Behauptung der Antlage hätte nun Günther in raffinirter Weife Altenburg erscheinenden Correspondenten für Hutmacher" wird als Streitende gemeldet haben, erhalten pro Tag 2,50 M. und

den Plan ausgeheckt, das Geschäft an Pieper zu verschieben. von Herrn Franz Jferloh in Lüdenscheid der interessante Nach für jedes Kind unter 14 Jahren für diese Beit 1 M. Unter

Die Schiebung wurde aber erkannt und hat auf die Dauer weis geführt, daß Vorstandsmitglieder von Orts Krankenkaffen Zwangsvollstreckungen wegen der Schulden des Weiß nicht zu auch bei der Entlassung aus der Arbeit das gesetzliche Recht

tügung.

etroa 32 000 M. Schulden gegenüber. Die Angeklagten be- Normalftatut stehe in Widerspruch mit dem Gefeß, indem es Nachmittag von 22 Uhr ab.

ab

verhindern vermocht. Im Mai 1891 wurden das Waarenlager haben, im Vorstand zu verbleiben, wenn sie sich laut§ 27 in Sonnabend, den 22. d. M. ab zur Unterstügung der Streifenden Beschlossen wurde ferner, daß die Arbeitenden von heute und die Geschäftsutensilien gepfändet und versteigert. Der Ermangelung von Arbeitsgelegenheit als freiwillige Kaffen zehn Prozent ihres Arbeitsverdienstes abzuführen haben. Gesammterlös betrug ca. 3600 M. Dieser Attivmaffe stehen mitglieder anmelden. Das von der Regierung herausgegebene Auszahlung der Streifunterstützungen erfolgt heute, Sonnabend Die 5 Kommissionsmitglieder stritten durchaus ihre Schuld und stellten in Abrede, daß der festsegt, daß der Vorstand der Orts Krankenkasse aus der Mitte follen, wie im vorigen Jahre, mit dem ortsüblichen Wochenlohne Raufvertrag nur zum Schein und in der Absicht geschlossent fei, der Bertreter( Delegirten) der Kaffenmitglieder zu wählen entschädigt werden. Für die abzuführenden Prozente werden die Gläubiger zu benachtheiligen. Seitens der Bertheidiger ift fet.§ 34 des Krankenversicherungs- Gesetzes schreibt dagegen nur diesmal feine Karten verausgabt, sondern Marten ohne Werth

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vor der VIII. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Die Kreuz- welche auf Grund der Vorschrift des§ 27 Mitglieder der Kaffe Gepräge gab, und schilderte dabei die bedeutendsten Vertreter d

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ein umfangreicher Entlastungsbeweis angetreten. Es sind zirka vor, daß der Vorstand aus der Mitte der Kaffenmitglieder angabe, welche in den Mitgliedsbüchern einzukleben sind. 40 Beugen zur Stelle. Ueber den Ausgang des Projeffes be- zu ernennen fei. Die Unrichtigkeit des Normalstatuts der richten wir Morgen. Regierung wird von Herrn Iserloh wie folgt erwiesen. Der Arbeiter Bildungsschule. Am 17. b. M. hielt Dr. Pin Kommentator des Krankenversicherungs- Gesezes, Geheimer Ober- den ersten Bortrag seines Zyklus Vom Mittelalter zur Bolt", Frhr. von Hammerstein und Balla, standen Abs. 5( derselbe handelt von Betriebs-[ Fabrit- Krankenkassen des Humanismus, dieser freiheitlichen Bewegung, welche Die Redakteure der Krenz- Zeitung" und der Zeitung regierungsrath von Woedtke, sagt in seiner Anmerkung zu§ 64, zeit". Der Vortragende behandelte darin Ursachen und Wirkunge gestern wegen Beleidigung des Zeitungsverlegers Rub. Mosse und lautet: Die aus bem Betriebe ausgeschiebenen Personen, Periode vom Ende des 15. bis Anfang des 16. Jahrhunderts Zeitung" und nach ihr das Volt" erzählte den Lesern eines bleiben, tönnen Stimmrecht nicht ausüben und Kassenämter nicht Humanismus, Ulrich von Hutten und Grasmus Tages die Geschichte von der Genialität des befannten Verlegers bekleiden") hierzu also sagt Herr von Woedtle: Die Nr. 6 Rotterdam. Der Humanismus war eine neue Weltanschauu einer hiesigen Morgen- Zeitung", welcher den Inferenten( jetzt 5) des Paragraphen ist von der Kommission neu eingefügt die energisch gegen die pfäffische Scholaftit zu Felde zog. Sand in die Augen treue, indem er in gewissen Zeiträumen worden, weil man anerkannte, daß aus der Arbeit ausgeschiedene aller Abschreckungsmaßregeln der Kirche war es den Finsterling vertraute Personen damit beauftrage, für sein eigenes Geld zahl- Kaffenmitglieder, welche durch freiwillige Fortzahlung der vollen doch nicht möglich, die Verbreitung der Aufklärung reiche Abonnements auf die Zeitung aufzugeben und sich da Beiträge sich die Kaffenmitgliedschaft erhalten, nicht wohl einen zuhalten. Die Erfindung der Buchdruckerkunft ermöglich durch künstlich die hohe Auflage", mit welcher er prable, Anspruch darauf haben dürften, an der Verwaltung selbst weiter es, die Kampffchriften gegen die Kirche in Masse herstelle. Nach der ganzen Faffung des Artikels glaubte mitzuwirken, und daß andererseits beim Fehlen einer derartigen die Menge zu bringen und dadurch die Schandthaten Herr Mosse annehmen zu müssen, daß derselbe nur auf seine Bestimmung unter Umständen für die Fabrik- Krantentaffe erheb- des Klerus und darunter gerade der höchsten kirchlichen Person und die von ihm herausgegebene Berliner Morgens liche Nebelfiände dadurch hervortreten können, daß eine größere träger dem Wolfe allerorten vor Augen zu führen. In eingehe zeitung" gemünzt fei und er stellte gegen die beiden Redakteure Anzahl nicht in der Fabrik beschäftigte Arbeiter Stimm der Weise erörterte der Vortragende dann die Bewegungen ben Strafantrag. Das Schöffengericht erkannte aber auf Frei- recht in Raffenangelegenheiten ausüben."( Vergl. Kommiffions Handwerksgesellen jener Zeit, drastisch darlegend, wie schon fprechung, indem es den Beklagten in der Auffassung folgte, daß bericht Seite 82.)

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Ferner fagt Herr von Woedtke: mals die Harmonie" zwischen Arbeiter und Unternehmer in d

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