N». 130. nbonncmentS'Bedlnaungtn: MonnnnentS- Preis prSnumer<ml>»: PierlcljShrl. 3L0 Mi. monall. I.lv Wl, wSchmtlich 28 Pfg. frei WS HauS. Tinzelne Nummer S Pfg. GonntagS- Nummer mit illuflrierlcr ConnIagS- Beilage.Die Neue Well' 10 Pfg. Poj»> Abonnement: l.lo Mark pro Monat. eingetragen in die Poft.ZeiwnaS. PreiSIifle. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich> Ungarn 2 Marl, für das übrige Ausland 8 Mark pro Monat. Postabonnement» nehmen an: Belgien , Dünemart, Holland . Italien , Luxemburg . Portugal , Rumänien . Schweden und die Schweiz . CrfittlBt lZgll» asBtr montaai. S3. Jahrg. ys* V, Berliner Volksblnlk. vle Insertion,-Ledllhr beträgt für die sechSgefpallene Kolonet- »eile oder deren Raum«0 Pfg.. für politische und gewerkschaftliche Verein»- und versammlungS-Anzeigen 80 Pfg. „Kleine Bnttlgcn", das erste(fett- gedruckte) Wort 20 Pfg., jede» weitere Wort>0 Pfg. Stellengesuch« und Schlaf- slellen-Anzelien da« erste Wort 10 Pfg., jede» weitere Wort b Pfg. Wort» über lö Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen diS 5 Uhr nachmittags in der Txpedition abgegeben werden. Die tkxpedNton ist dt» 7 Uhr abends geäffne». Telegramm- Adresse: uSszUIdtlMliNl Rirlia". Zentratorgan der(ozialdemokratircben parte! Deutschlands . Redaktion t 8CQ. 68, Lindenstraesc 69. Kernsprecher: Amt IV. Nr. l»«». Freitag, den 8. Juni 1306. Expedition: SM. 68» iUndenstrasse 69» Kernspr-Äer: Amt IV. Nr. 1»84. Quittung. Im Monat Mai gingen bei dem Unterzeichneten folgende Parteibeiträge ein: Altona , Extrabeitrag dcS sozialdemokr. Vereins für den 8 und 10. schlesw.-holst. Wahlkreis KXX),—. Grob-Berlin a Konto seiner acht Wahlkreise 15<X)0,—(darunter: organisierte Maler der Firma Eilert 5,—. amerik. Aukt. Herrenpartie Nauen, Schützenhaus 7,85, ein Programm der Maifeier b. Lipps 10,—, Alt 6.—, Arbeiter der Möbelfabr. Nöthling 60,—, Arbeiter der Firma Lande 5,—, Arbeiter der Möbelfabr. Friedrich, Fruchtftr. 80 25,—, Arbeiter der Möbelfabr. Siegmann u. Co. 30,—, alte Weber 33,65, Bezirke 189a, 189b, 189o und 189cl Uebersch. V. Vergnügen im Elysium 68,55, Werkstatt v. Lochmann durch Neumann 10,—, v. Gen. Thier zum 1. Mai 1,—, Bierprozente Bau Aschinger, Potsdamerplatz 7,—, Bierprozente Tischlerei DunSky 22,—, Wette bei Großer 1,—, A. B. Mister 1,—, Wernau 1,—, von den Arb. der Firma F. A. Schulz 11,55, Möbelfabr. Kümmel 100,—, Uebersch. Hochzeitstelegr. G. Andreas 1,50, ges. Bau Aschinger, Königgrätzerstr. 23,—, Uebersch. d. Arb. v. Zimmermann u. Bukloh 16,65, Arb. v. Breest u. Co. 2,—, freiwilliger Beitrag—.50, Uebersch. der Kranzsp. d. B. 586 u. 591 7.75, Herrenpartie Karfreitag 1,81, Bautischlerei Martens, Moabit 13,—. bei Gunz über d. See gefahren 1,05, zwei Streitende, Chaussee- stratze 3,—, Gewerbegerichtssiyung am 1. Mai, A. Hinze 6,—, n. d. Bestohern der A. E.-G., Gieherei, Brunnenstratze 20,80, Ueber« schuh der Kranzsp. 1. Mai A. E.-G. Ackerstr., Saal 25(Vogel) 7,60, Pntzerkolonne Pragerplatz 10.—, für Liebig 1,—, Lese- und Diskutier- klilb.Vorwärts' im 5. Kreis 15,—, ges. b. L. Krusemark, Rummels- lmrg—.60, B. S. am I.Mai 1,50, Putzerkolonne A. Hoffmann 4,50, Perlnuttler-, Steinnuhbranche Uebersch. v. Märzkranz 22,95, amerik. Aukt. f. d. Parteisonds 6,50, Lungenheilstätte Beelitz 6,—, E. M. 11. Co. 3,—, Uebersch. v. d. Kranzsp. b. d. Beerdigung Schilters v. organisierten Metallarb. Weihensecs 6,70, Bierprozente Bau Unter den Linden 1 6,—, Knabe, 2. Kreis 5,—, Bierprozente Bau Behrcnstrahe 0.80, P. B. T.—.50, Gutenberg 43,80, Mlirzkranz-Uebersch. v. d. Arbeitern und Arbeiterinnen der Kabelwerke Oberspree d. G. Scharff 501,90, K. O. 2,—.) Berlin , diverse Beiträge H. S. 58 5,—, Kranzübrrfch. d. Kollegen d. Fa. Kaiser u. Schmidt 2,40, C. L. 1.—. Bicrprozente Bau Gause, Pariserplatz 6,—, deSgl. 6,—. Bon 32 Mitgl. des Verbandes Deutscher Buchdrucker im„Vorwärts", Maisammlung 48,—. Gesangv.„Solidarität' u.„Buchbinder« Männerchor' 6.—. Vereinte SangeSbrüder Moabit vom Masken- ball 50,—. Erlös der Maimarken v. Zentralverband der Zivil- verufsmufiker Deutschlands , Ortsverwalt. Berlin 94—, Machetes 5,—. Kranzübersch. v. d. Arb. der Finna Dr. Paul Meyer, Lynarstr. 5/6 7,20. Mitgl. der U.-Dr. 6,15. Dr. L. A. 100,—. Bierprozente v. Bau Unter d. Linden 1 6,—. A. Ou., Diefsenbachstr. 8,—. Die Kontobucharbeiter vom Wedding 6,—. Tischler der Finna Bartl, Urbanstr. 30.—. Bon Arbeitern der Bergschlohbrauerei 10,30. Kranzübersch. von den Arbeitern v. Groh u. Graf 31,85. Munition zum Kampfe für Wahrheit und Recht 4.—. Sechser- lasse der Gen. v. A. E.-G., Ackerstr., Saal 14 5,—. Trockne« Pulver zum 1. Mai v. d. Arb. der Fa. Rob. Korb, Alexanderftr. 27a 12,60,„Zur Wiedererwerbung verlorener Rechte' 30.—. P. S. 50,—. A. B. 50.—. C. D. Guhrau 1.—. Nicht abgeholtes Polizei- geld 200,—. Butzbach i. H., C. K. 3,10. Bernburg . Beitrag des Vereins Bernburg - Cöthcn vom Wahlkreise Anbalt II 93,32. Bern 50.—. Bielefeld , sozialdemoic. Verein für den Wahlkreis Bielefeld « Wiedenbrück. 1. Quart. 06 261,92. Bunzlau , 25 Proz. der Beitr. v. sozialdemokrat. Wahlverein Bunzlan-Luben 1. Quart. 06 80,—. Ealw, Beitrag des 7. württemb. Wahlkr. für 1. Quart. 1906 44,76. Dortmund , Parteibeitrag f. d. erste Halb- jähr 1906 200,—. Dessau , Wahlkreis Anhalt I 39.—. Dresden . 4. fächf. ReichStagS-WahlkreiS 1000,—. Drasfel, Q. R. D.—.40. Düsseldorf , Wahlkreis 489,81. Emden , 20 Proz. der Einnahmen de» sozialdemokr. WahlvereinS für den 1. hannov. Wahlkr. 19.54. Falkenberg(Oberschl.) 3.—. Flensburg , 20 Proz. der Einnahmen des 1. it. 2. schleSw.-holst. Wahlkr. 1. Quart. 06 142,38. Grünberg in Schi. , 20 Proz. d. Einnahmen d. sozialdemokr. Wahlver. Grünb.- Freystadt 1. Quart. 06 14,60. Gutschdorf b. Striegau , von den Parteigenossen 7,—. Görlitz , a Konto der 20 Proz. Einnahmen d. Wahlv. Görlitz -Lanban 100,—. Glashütte i. S.. ges. anläßlich der Maifeier 4,40. Hannover , 20 Proz. der Einnahmen im Monat April 730,—. Husum 46,86. Haniburg, im Monat Mai i. d. Exped. deS„Hamb . Echo' eingegangen 359.47. Hamburg , 3. Wahlkreis 6000,—. Hessen (Großherzogtum) LandcSorganisation 2000,—. Itzehoe , sozial- des 5. schlesw.-holst. Wahlkreises 155,64. Köln a. Rh., sozialdemokr. Verein f. d. ReichStagswahlkreiS Köln demokr. Zemralwahlverein des 5. schleSw.-holst a. Rh., sozialdemokr. Verein f. d. Reicht„ Stadt u. Köln -Land, 1. Quartal 1906 700,—. Kaltowitz(Oberschl.), sozialdemokr. Verein 5.—. Langenbielauer Agitationsbezirk, Beitrag für das 1. Quartal 341,70(davon Waldenburg 45.60, Freiburg 18,75, Rcichenbach 22,50, Hirschberg 20,25, PeterSwaldau 28,10. Striegau 45,—, Häslicht Ii,—, PilgramShain 10,—, Pcilau 5,50, Langenbielau 66,50, Weigelsdorf 7,50, Landeshut 35.—, Schweidnitz 26,—). Luckenwalde . 20 Prozent der Einnahmen im 1. Quart. 06 259,—. Luckenwalde , Ruflis 5.—. Leipzig . 12. und 13. sächsischer ReichstagSwahlkreiS 8000,—. Magdeburg . 20 Prozent der Einna hinen von zwei Quartalen 400,—. Meißen , 7. sächsischer ReichStagSwahlkreiS HalbjahrSbeitrag 630,—. Neustadt i. Holstein, 20 Proz. der Einnahmen vom 9. schleswig -holstcin. Wahlkr. 33,36. Niederzivönitz. 19. sächsischer Wahlkreis 50,—. Nürnberg , S. 6,—. ÖelSnitz i. Votgtl., vom Aldeiterverein 100,—. Paris , deutscher Lesetluv 20,—. NonSdorf, sozialdemokratischer Verein für den Wahlkreis Lcnnep-Remscheid-Meitmann 1. Quartal 1906 242,21. Rixdorf, die Parteikasse der Arbeiter v. Pardemann u. To. 25,—. Rostock i. Meckl., Parteibeitrag 200,—. RununelSburg b. Berlin , Rauchklub.Kleeblatt' 5.—. Tchergenberg, aus dem Wahlkreise Moers-Rees 32.40. Swttgart. G. U. 10.—. Solingen , vom Wahl- kreis durch das Kreiskomitee 200,—. Sagan, P. H. Jahresbeürag 10,—. PorwärtS-Buchhandlung 17 000,—. Berlin , den 7. Juni 1906. Für den Parteivorstand: A. G e r i s ch, Lindenstr. 69. 2um fremäenrecht. i. Die Barbarei und Kulturschmach der Massenausweisung von Ausländern hat den preußischen Staat so tief erniedrigt, daß zu der Ausflucht im Dreiklassenparlament und Reichstag gegriffen wurde, das Reich sei für die Besprechung der AuSweisungSfrage nicht kam- Petent. In dieser Flucht vor dem Reichstag liegt ein unfreiwilliges Eingeständnis des bösen Gewissens der Fliehenden. Es ist bereits im Reichstag hervorgehoben, jüngst auch von Professor Laband dargelegt, daß die Kompetenz deS Reichs unzweifelhaft ist. Sie folgt aus Artikel 4 Ziffer 1 der Rcichsverfaffung. Danach unterliegt„der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben' die Fremdenpolizei. Die Kam- petenz folgt auch aus den Einleitungsworten der ReichSverfaffung, nach der die deutschen Staaten„einen ewigen Bund zum Schutze des innerhalb desselben gültigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes' geschloffen haben: beim Fremdenrecht handelt es sich um den Schutz eines solchen Rechts. Die Zuständigkeit des Reichs folgt ferner aus der durch rechtswidrige Ausweisungen bedrohten Sicherheit des Deutschen Reiches sowie auS dem Völkerrecht und aus einer Reihe Reichsgesetze, auf die unten eingegangen werden soll. Verneint wird neuerdings, ohne Angabe von Gründen, ins- besondere von der„Kreuz-Zeitung '. der„Deutschen Tageszeitung' und einigen konservativen staatsrechtlichen Schriftstellern die Frage: Haben Ausländer ein Recht in Deutschland zu sein? Die Frage ist, insbesondere rücksichtlich der in Deutschland lebenden Russen nach dem ungeschriebenen Völkerrecht und dem deutschen geschriebenen Recht jedoch unbedingt zu bejahen. Mit der Anerkennung deS Rechts des Fremde« beginnt erst die Kultur. In der Urzeit wird der Fremde erschlagen, aufgefreffen, den Göttern geschlachtet oder zum Sklaven gemacht. Der Verkehr des Inlandes mit dem Auslände, der Handel, die Kultur erheischten bald an Stelle der Rechtlosigkeit die Gastfreundschaft. Mit ihr beginnt erst das Kulturleben, das Leben der Gemeinschaft. Die Gastfreundschaft ist der erste Schritt auf der Bahn des internationalen Verkehrs. Der Mangel der Gastfreundschaft gilt bereits in alten Zeiten als Kriterium der Barbarei, die Hebung als das der Zivilisation. Die Anerkennung der wirtschaftlichen Notwendigkeit, das Menschen- und Aufenthaltsrecht dcS Fremden zu ehren, spiegelt sich bereits in der ältesten Literatur wieder. AuS Homers Odyssee sei an zwei Stellen erinnert. Nausikaa sagt: ... er kommt zu uns, ein armer irrender Fremdling, dessen man pflegen muh. Dem ZeuS gehören ja alle Fremdling' und Darbende. Auch der Schweinehirt EumäuS spricht bei Homer in ähnlicher, unendlich höher stehender Weise als unsere Junker, deren Vorfahren einst Schweinehirten gewesen, vom Recht der Fremden also: „Fremdling, eS ziemte mir nicht, und wäre' er geringer als du bist, Einen Gast zu verscheuchen, denn Gott gehören ja alle Fremdling' und Darbende.' Gilt schon bei Homer die Hebung der Gastfteundschaft alS Gesittung, die Versagung als Barbarei, so drücken Plato und Aristoteles wieder holt aus, daß die Uebung der Gastfreundschaft der Beginn der Zivilisation ist. Aus dem alten und neuen Testament ließen sich gleichfalls zahlreiche ähnliche Stellen anführen. Die„christlichen' Barbaren des preußischen Staates seien an einige Stellen erinnert. Im 8. Buch Mose », Kapitel 19 heißt es: Vers 33. Wenn ein Fremdling bei dir in türem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. Vers 34. Srfoll bei euch wohnenwieeinEin- heimischer unter euch und sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Egyptenland. Ich bin der Herr euer Gott.' Im Evangelium Matthäus sagt JesuS : „Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mich nicht gespeist. Ich bin ein Gast gewesen und ihrhavtmichnicht beherbergt.'...„Wahrlich, ich sage euch: Was ihr nicht getan habt einem unter diesen Geringsten, daS habt ihr mir nicht getan." Die Anerkennung der rechtlichen Gleichheit auch des Fremdlings vor dem Gesetz, dir Anerkennung des Menschen als solchen, seiner Rechtsfähigkeit als Mensch ist seit Jahrtausenden als daS Zeichen beginnender Zivilisation erachtet. Und bei aller Sucht der modernen Kapitalsherren, nur ihr Recht gelten lassen zu wollen, ist im Völkerrecht stetig anerkannt, daß zum mindesten ein Recht deS domizi« lierten Ausländers auf Aufenthalt besteht und daß Massen- auSweisungen völkerrechtswidrig sind. Selbst im Kriege ist dies Recht geachtet. 1870 hieß e» von der offiziellsten Stelle Deutschlands au»: die ftanzöfischen Bürger dürfen sich nach wie vor des GastrechtS in Deutschland erfreuen,„welches auf einer unter allen Umständen heiligen und ehrwürdigen Sitte unserer Vorfahren beruht" und„dessen Verletzung der eigenen Würde und Ehre widerspricht.' So 1870. Heute umjubelt die Junkerclique de» Dreiklassen- Parlament», wa»„der eigenen Würde und Ehre' und der„heiligen und ehrwürdigen Sitte unserer Vorfahren' widerspricht. v. Holtzendorff. Bluntschli. Heffter, v. Mohl, v. Bar, Hart- mann, Martens, Bornhak, Masiü, Calvo, Leroy-Beaulieu, Phillimore, Wildmann und andere Staatsrechtslehrer anerkennen durchweg, freilich in verschiedenem Grade, ein Recht der Fremden auf Auf- enthalt. Aber es mag den Vertretern preußischen Barbarentum» zugegeben werden, daß da» Recht kein geschriebene» und daß die Grundlagen deS Völkerrechts höchst umstrittene sind, wenngleich ohne ein Aufenthaltsrecht der Fremden internationaler Berkehr und Völkerrecht ein Unding find. Als Oasen des Recht» in der Wüste de» ungeschriebenen Völker- rechts erscheinen die Handelsverträge. Deren Existenz läßt sich nicht wegdisputieren. Folgt aus dem russischen Handelsvertrage ein Recht der Russen zum Aufenthalt in Deutschland ? Arttkel 1 des russischen Handelsvertrages bestimmt: „Die Angehörigen eine» der beiden vertragschließenden Teile, welche sich in dem Gebiete des anderen Teiles niedergelassen haben oder sich dort vorübergehend aufhalten, solle» dort im Handel»- und Gewerbebetriebe die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder anderen Abgaben unterworfen werden als die Inländer. Sie sollen in dem Gebiete de» anderen Teile» in jeder Hinsicht dieselben Rechte, Privilegien, Freiheiten, Bcgünsti- gungen und Befreiungen haben wie die Angehörigen des meist- begünstigten Landes. Es herrscht jedoch darüber Einverständnis, daß durch die vorstehenden Bestimmungen die besonderen Ge- setze, Erlaffe und Verordnungen auf dem Gebiete de» Handels, der Gewerbe und der Polizei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden.' Aus diesem Vertragsartikel folgt ohne weitere» das Recht des Aufenthalts der Deutschen in Rußland und der Russen in Deutsch - land. Ein solches Recht fetzt schon der erste Satz bei einer von Treu und Glauben beherrschten Auslegung voraus. ES ist da» Aufenthaltsrecht aber ausdrücklich durch Satz 2 fest- gelegt. Denn dieser Satz räumt den Angehörigen des fremden Landes in jeder Hinsicht dieselben Rechte ein wie den Angehörigen deS meistbegünstigten Landes. Es bestehen nun eine große Reihe von deutsche« Staatsverträgen, die ausdrücklich das Recht des Aufenthaltes den Angehörigen der vertragschließenden Teile einräumen. Einige dieser seien angeführt. Der Wortlaut. durch den feierlich den Angehörigen da» Aufenthaltsrecht garantiert ist, ist verschieden. Bald ist das Betreten und Wohnsitznehmen, bald der nachdrücklichste Schutz der Person(dazu gehört der Schutz der Freiheit des Aufenthalts), bald ausdrücklich das Recht de» Aufenthalts ausgesprochen. Nur in einem Vertrage(dem mit Kolumbien vom Jahre 1892) ist ein AuSlveisungsrccht vorbehalten. So lautet der Artikel 3 gleichmäßig in den Handel»« und Schiffahrtsverträgen mit dem Freistaat Salvador vom 13. Juni 1870, mit der Dominikanischen Republik vom 30. Januar 1885, mit der Republik Honduras vom 12. De- zcmber 1887, mit der Republik Nicaragua vom 4. Februar 1896 und dem Orange-Freistaat vom 23. April 1897: Art. 3. Die Angehörigen eines jeden der beiden hohen vertrag- schließenden Teile können gegenseitig mit voller Freiheit jeden Teil der betreffenden Gebiete betreten, daselbst ihrenWohn- s t tz nehmen.... Der FreundschaftSverwog zwischen dem Deutschen Reiche und Tanga vom 1. November 1876 gewährt den Angehörigen beider Teile materielle und prozessuale Gleichstellung des Schutzes der Person. Artikel 2 lautet nämlich:„Den Angehörigen beider vertragschließenden Teile soll in beiden Ländern der vollständigste und immerwährende Schutz ihrer Person und ihre» Eigentum» zuteil werden. Sie werden in dieser Beziehung die gleichen Rechte und Vorteile genießen wie die eigenen An- gehörigen." In ähnlicher Weise erklärt der FreundschastSvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und S a m o a vom 24. Januar 1879: Art. 2„Den Angehörigen der beiden vertragschließenden Teile soll in beiden Ländern der vollständigste und immerwährende Schutz ihrer Person und ihres Eigentum» zuteil werden." Das Recht deS Aufenthalts heben ausdrücklich die Verträge mit Hawai , Mexiko , Kongo , Guatemala (mit einer Ein- schränkung) und Japan hervor. Die Artikel der Verträge lauten: 1. Art. 2 des Freundschafts-, Handels«, SchiffahrtS- und Konsular- Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und Hawai vom 25. März und 19. September 1879:„Die Angehörigen und Bürger der beiden hohen vertragenden Teile sollen überall in den beidersetttgen Ge- bieten sich aufhalten und wohnen dürfen und wollen und vollkommen den S ch u tz für ihre Person und ihr Eigentum genießen." 2. Art. 2 de» Freundschaft»-, Handel»« und SchiffahrtSvertrageS zwischen dem Deutschen Reiche und Mexiko vom 5. Dezember 1332: „Sie(die Angehörtgen eine» jeden der verwagschlietzenden Teile) sollen befugt sein, an den genannten Orten(da» ist den Plätzen, Häfen und Flüssen, die den Angehörigen der meist Begünstigten offenstehen) oder an irgendwelchem anderen Punkte des Lande« sich aufzuhalten und nieder- zulassen." 3. Art. 2 der Uebereinkunst zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo vom 3. November 1834: „Die Angehörigen de» Deutschen Reiche » sollen befugt sein, sich in dem Gebiet der Gesellschaft aufzuhalten und nieder- zulosscn. Dieselbensollen hinsichtlich des Schutze« ihrer Person und ihres Eigentum«, der freien Ausübung ihrer Religion, der Ver- solgung und Verteidigung ihrer Rechte, sowie in bezug auf Schiff- fahrt, Handel und Gewerbebetrieb den Angehörigen der meist- begünstigten Nation, einschließlich der Inländer, gleichgestellt sein." 4. Artikel 11 des Freundschafts-, Handels-, SchiffahrtS- und KonsularvcrtragS zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Guatemala vom 20. Dezember 1887:„Wenn(was Gott verhüten
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