ist wegen einiger Ausrufungszeiche» in der„Altenburger Volks» zeitung". geht ebenfalls von Altenburg aus. Die betreffende Nummer wurde von der Altenburger Staatsanwaltschaft nach Jnsterburg geschickt. Wie's trifft, bald so, bald so. Gegenwärtig beschäftigen sich die Halleschen Strafkammern mit der Verbreitung des Wahl- rechtsflulblattes zum roten Sonntag. Vom Schöffengericht sind bekanntlich 120 Genossen, die durch die Flugblattverteilung eine öffentlich bemerkbare Arbeit verrichtet und den Sabbat entheiligt haben sollten, frei- gesprochen worden. Die 3. Strafkammer beschäftigte sich zunächst mit einem einzelnen Fall und sprach diesen Flugblatt- Verteiler ebenfalls frei. Dann hatte die 4. Strafkammer über 8 Flugblattverteiler zu entscheiden und verurteilte die Täter zu je 3 M. Geldstrafe. Und als nun heute wieder die 3. Strafkammer über 48 Flugblattverteilcr zu befinden hatte, kam sie auch zur Verurteilung der Täter zur Zahlung einer Geld- strafe von je S M. Die Schöffengerichte stützten sich bei den Frei- sprechungen auf eine Entscheidung des Kammergerichts, wonach die Flugblattverteilung keine öffentlich bemerkbare Ar- b e i t sei. Die Strafkammern„stellen nun das Gegenteil fest". Uns wird von alledem so dumm, als ging» uns ein Mühlenrad im Kopfe herum, Soziales. Zur Massenkündigung im Statistischen Amt. Nachdem die den S8 Unterbeamten zugedachte Pfingstbescherung „vorläufig" zurückgenommen ist, ist es am Platze auch mal von einem Gegenstück zu berichten, das beweist, wie human im kaiser; lichen Statistischen Amte in Personaldingen verfahren werden kann. Es handelt sich um einen höheren Beamten. Der Fall liegt so: Am preußischen Kammergericht wirkte unter den vielen her- vorragenden Kräften, die dieses Institut bekanntlich besitzt, auch ein Referendar Dr. jur. Caspar, ein Bruder des Direktors im Reichs- amt des Innern Caspar. Dieser Herr war krank und mußte daher dem Dienst oft und in langen Pausen fernbleiben. Trotzdem stand natürlich seiner Beurlaubung für eine Probedienstleistung im kaiser- lichen Statistischen Amt nichts im Wege. Nach dieser auch durch längere KrankheitSpausen unterbrochenen„Probedienstleistung", die unter dem früheren schon verstorbenen Präsidenten Dr. Wilhelmi ihren Anfang nahm, wurde Herr Dr. Caspar, offenbar„auf Grund erwiesener Tüchtigkeit", wie es im offiziellen Anstellungsdeutsch heißt, und auf Grund eines zugleich vorliegenden ärztlichen Gut- achtens, das seinen Gesundheitszustand für nicht aussichtslos er- klärte, unter dem jetzigen Präsidenten Professor Dr. van der Borght als wissenschaftlicher Hülfsarbeitcr beim kaiserlichen Statistischen Amt angestellt. Bald nach seiner Anstellung erkrankte Herr Dr. Caspar von neuem und wurde nach längerem Urlaub pensioniert, nachdem man mit Not und Mühe die notwendigen aber hinreichenden 10„Dienstjahre" für eine Pensionierung zusammen gerechnet hatte. Die Pension beläuft sich auf etwas über 1000 M. im Jahr. Man sieht, der Humanität waren in diesem Falle keine Schranken gesetzt. Es gibt Leute, die unter gleichzeitigem Ausdruck ihres mensch- lichen Mitgefühls für den Herrn Dr. Caspar behaupteten, dieser Herr könne, schon wegen seines Gesundheitszustandes, alles andere bewiesen haben, nur nicht seine amtliche Tüchtigkeit. Höhere Be- amte des kaiserlichn Statistischen Amts haben daraus auch keinen Hehl gemacht. Anderen wissenschaftlichen Hülfsarbeitern, die mindestens ebenso tüchtig waren, ist in der Zeit ihrer Probedienst- leistung gekündigt worden. Immerhin ist das Vorgehen des kaiser- lichn Statistischen Amts im Fall Caspar verständlicher, als die bekannte„vorläufig" zurückgenommene Pfingstüberraschung für untere Beamte. Di« christlichen Gewerkschaften als Schrittmacher und Schutztruppe der Unternehmer. Bei der am Mittwoch stattgehabten Gewerbegerichtswahl in Hannover machten die christlichen Gewerkschaften ganz verzweifelte Anstrengungen, um.unseren Gewerkschaften von den 24 zu wählenden Beisitzern eine große Anzahl, wenn nicht gar alle, abzujagen. Am Abend bor der Wahl sprach der christliche Arbeitersekretar Schiffer in einer Versammlung. Auch wurde ein Flugblatt vor- breitet. Ueber den Ton dieses gegen Arbeiter gerichteten Flugblattes wird man genügend orientiert, wenn wir folgende duf- tcnden Blüten hier hersetzen: „Die christlichen Arbeiter bringen jetzt durch die Wahl der .Kandidaten des Kartells der christlichen Gewerkschaften zum Aus- druck, daß es genug ist des grausamen Spiels, welches die Sozial- demokratie und deren Mägde, die freien Gewerkschaften, mit den Arbeitern bislang trieben. Denn Not und Entbehrung und Entrechtung der Arbeiter wird die Folge der sozialdemokratischen Hetze sein." Dem Metallarbeiterverband wird— wohlgemerkt von Arbeitern!— unterschoben, c r habe die Metallindustriellen dazu ge- trieben, den Formerstreik als eine Mochtftage aufzufassen! Jetzt sollten„die so arg geprellten, getäuschten und geschädigten Arbeiter" die Kandidaten der christlichen Gewerkschaften wählen, die Kandi- baten, unter denen sich— es ist staunenswert l— zwei befinden, die während der Aussperrung arbeitswillig waren! Am Wahltage waren alle Wahllokale mit Stimmzettelverteilcrn besetzt. Im Wahllokale wurde christliche Kontrolle über den„sozialdemokratischen Terrorismus" ausgeübt. Sie hatten es sich wirklich etwas kosten lassen. Und das Resultat? Ganze 321 Stimmen schwemmte die Flutwelle von Beschimpfungen der Arbeiter durch Arbeiter an. Unsere Kandidaten erhielten dagegen 5441 Stimmen, 670 mehr als vor drei Jahren, während die Zunahme der Christlichen 109 betrug. Wollen die Christlichen Terrorismus bekämpfen, dann mögen sich diese gegen einen Vorsitzenden des Wahlvor- standes, den Chef des Arbeitgeberverbandes für das Maler- gewerbe, auflehnen. Dieser verlangte bei Auszählung des Resul- tats Entfernung der Wähler aus dem Wahllokale, also Ausschluß der O es fe n t l i chke it. Als diesem un- gesetzlichen Verlangen nicht Rechnung getragen wurde, nahm dieser Herr— Großmann ist sein Name— die Wahlurne unter den Arm und ging damit nach seiner Wohnung. Die Ar- beiterbeisitzer christlicher und arbeitswilliger Couleur trabten hinterdrein und zählten in der Wohnung des Arbeitgebers ganz gemütlich das Wahlresultat aus. Zu solchen ungesetzlichen Handlungen hätten sich die sozial- demokratischen Arbeiter selbstverständlich nicht mißbrauchen lassen. Ten Christlichen aber blieb es vorbehalten, in Hannover Arbeitswillige als Kandidaten aufzustellen und die Oeffentlichkeit der Wahl, ohne mit einer Wimper zu zucken, zuschandcn zu machen. Und diese Leute behaupten„stets energisch für die Interessen der Arbeiter" eingetreten zu sein I Ihre Kampfesart zeigt, daß sie ledig- lich als arbeiterfeindliche Schrittmacher und Schutztruppe des Unter- nehmertumS und des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozial- demokratie arbeiten. Freilich ist die Arbeit wertlos. Zttvilrechtliche Haftbarkeit und Boykott. AuS Erfurt wird uns geschrieben: DaS hiesige Gericht hat an der zutreffenden, vom Unternehiner- tum lebhaft angegriffenen Rechtspraxi, festgehalten, daß die Auf- forderung zum Boykott in der Regel nicht zum Schadensersatz ver. pflichtet. Der Sachverhalt ist folgender: In Arnstadt verweigerten die Besitzer deS„Kurhauses" und des„Restaurant Faber" den Gewerkschaften und der sozialdemo- kratischen Partei ständig ihre Lokale zur Abhaltung von Versamm- lungen. Eine öffentliche Volksversammlung, die am 3. März tagte. faßte darauf einstimmig folgenden Beschluß, der im„Arnstädter An- zeiger" und in der Erfurter „Tribüne"-veröffentlicht wurde: „Angesichts des Umstandes, daß der Arbeiterschaft Arnstadts js iit beiden am iOrte befindlichen größten Säle zu öffentlichen Versammlungen nicht zur Verfügung stehen, und die Besitzer der betreffenden Lokale, die Herren Spittel und Faber, sich weigern, sie uns zur Verfügung zu stellen, beschließen die heute versammel- ten Arbeiter Arnstadts, so lange uns die Lokale„Kurhaus" und „Fabers Restaurant" nicht zur Verfügung stehen, ist jeder Besuch dieser Lokale strengstens zu vermeiden. Josef Heer." Herr Spittel. der Besitzer des„Kurhauses", klagte hierauf gegen den Unterzeichner des Beschlusses und beantragte: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, jede öffentliche Ankündigung, durch welche die Arbeiterschaft Arnstadts aufgefordert wird, den Besuch des Restaurants„Kurhaus" zu meiden, bei Ver- meidung einer vom Gericht festzusetzenden Strafe für jeden Zu- Widerhandlungsfall zu unterlassen; 2. festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aus derartigen Ankünoigungen entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen; 3. das Urteil zu 1 gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Zur Begründung führte der Kläger an, daß der Sängerchor der Handschuhmacher den Saal für eine festliche Veranstaltung bereits gemietet hatte, infolge des gefaßten Beschlusses aber zurückgetreten sei, wodurch ihm ein Schaden von 2— 300 M. erwachsen sei. Weiterer Schaden würde entstehen, da im„Kurhaus" Arbeiter ver- kehrten und infolge der Veröffentlichung des Beschlusses wegblieben. Der Beklagte beantragte, die Klagx abzuweisen. Das Gericht entschied nach der„Tribüne" wie folgt: Das Gericht hat sich nicht davon überzeugen können, daß dem Beklagten eine unerlauhte Handlung zur Last zu legen ist. Es war zunächst das gute Recht der Sozialdemo- kraten Arnstadts, am 3. März zu beschließen, daß sie selb st das Lokal des Klägers meiden wollen. Indem der Beklagte diesen Beschluß veröffentlicht, will er— das ist entgegen seinen Ausfuhrungen festzustellen— auf die in jener Versammlung nicht anwesenden Arbeiter einwirken, ebenfalls nicht das Lokal zu besuchen. Es ist auch ohne weiteres klar, daß damit auch eine Einwirkung auf solche Arbeiter beabsichtigt ist, die weder Mitglieder der sozialdemokratischen Partei noch der Gewerkschaften sind, die also von der Maßregel des Klägers nicht direkt berührt wurden, und es liegt auf der Hand, daß die Veröffentlichung dieses Beschlusses auch ein geeignetes Mittel gewesen ist, infolge der viel- fachen Mittel der Einschüchterung schwankender Elemente und„Mit- läufer" eine starke Willensbccinflussung solcher nicht direkt bc- rührter Arbeitcrkrcise herbeizuführen. Der Zweck der Vcröffent- lichung ist der gewesen, auf den Kläger einen Druck auszuüben, damit er sein Lokal den sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Versammlungen öffne. Das ergibt sich von selbst aus der Ver- öffentlichung. Das Urteil gibt dann Auszüge aus einem Flugblatt wieder und fährt fort: Es fragt sich nun, ob diese Handlungsweise des Beklagten unter eine gesetzliche Bestimmung des oben genannten Titels„von den unerlaubten Handlungen" fällt. Nach§ 823 Abs. 1 macht sich der schadenersatzpflichtig, der die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt. Wenn»uch unter Freiheit die ungestörte Willensbestim- mung überhaupt zu verstehen ist, so ist doch daran festzuhalten, daß nicht jede„die freie Willensbcstimmung irgendwie beeinflussende Einwirkung unter den Begriff der Freiheitsverletzung zu stellen und demnächst dieselbe, sofern dem Täter nicht gerade ein besonderes Recht darauf zusteht, als eine widerrechtliche im Sinne des ge- nannten Gesetzes anzusehen" ist. Es muh vielmehr weiter noch das Moment des Verstoßes gegen die guten Sitten dazu kommen, so daß die Schädigung dann jedenfalls auch aus der Vorschrift des § 826 daselbst unterläge; hierüher ist später zu handeln. Auch § 823 Abs. 2 kann nicht in Frage kommen. Als Schutzgesetze könnten hier die ZZ 240 und 253 St.-G.-B. in Betracht gezogen werden. Ersterer scheidet aber aus, weil weder Gewalt noch ein Verbrechen oder ein Vergehen angedroht wird, letzterer, weil der Beklagte keinen Vcrmögensvorteil erstrebt. Es bleibt noch übrig, die Anwendbarkeit von§ 826 zu prüfen, nach«dem sich der schadenersatzpflichtig macht, der einem anderen vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten ver- stoßenden Weise Schaden zufügt. Der Beklagte hat, wie oben dar- gelegt, den Vorsatz der Schädigung, d. h. das Bewußtsein, daß seine Veröffentlichung den Erwerb des Klägers schädige, gehabt. Ob ein Schaden bereits eingetreten ist, könnte dahingestellt bleiben, da der Kläger in schlüssiger Weise behauptet hat, daß ein Schaden eintreten werde durch das Fortbleiben der Arbeiter; allerdings ist hervorzu- heben, daß die Abbestellung des„Sängerchors der Handschuhmacher" nicht als solcher Schaden angesehen werden könnte, da er sich wegen des unberechtigten Rücktritts ja an jenem Verein halten könnte. Das Gericht hat aber weiter sich nicht davon überzeugen können, daß die Handlungsweise des Beklagten einen Verstoß gegen die guten Sitten, d. h. gegen„das Anstandsgefühl oder die sitt- liche Auffassung aller Billig- und.Gerechtdenkenden" enthält. Der Beklagte bringt im politischen Kampf den Boykott in Anwendung; der Boykott, die Aussperrung und wie die verschiedenen Arten dieses Kampfmittels heißen, beruht darauf, daß in den Kampf Kreise, die an dem ursprünglichen Kampf nicht beteiligt sind, herein- gezogen werden, um dem einen Streitteil zum Siege zu verhelfen, oder das dem Gegner Uebel angedroht oder zugefügt werden, die über den Rahmen der Abwehr des gegnerischen Angriffs hinaus- gehen. Beides liegt nach den obigen Ausführungen hier vor. Mit Recht hält das Reichsgericht aber daran fest, daß dergleichen Kampf- mittel im gewerblichen oder politischen Kampfe nur dann als unsitt- lich zu betrachten sind, wenn sie darauf ausgehen, die geschäftliche Existenz des Gegners zu untergraben, wenn sie also mit Rücksicht auf die Sachlage als unbillige und ungerechte Härte, nach ihrem Maße und Umfange als über die Grenzen des sittlich Zulässigen hinausgehend anzusehen sind. Davon kann nach dem Klagcvortragc keine Rede sein; den Kläger mag ein gewisser Schaden treffen, als sehr erheblich, als ruinierend stellt ihn seihst der Kläger nicht hin. Endlich ist auch nicht einzusehen, wie in der Art der Mitteilung des Beklagten, in der Benutzung der Tagxspresse ein unzulässiges Mittel des Kampfes liegen soll. In den Augen der nichtbeteiligten Gesell- schaftskreise wird der Kläger durch die Veröffentlichung nicht herab- gesetzt; sie bezweckt und bewirkt nur die Mitteilung an diejenigen Kreise, denen das Wort des Beklagten als eines bekannten Partei- führers oder der Beschluß der Volksversammlung als autoritative Willensmeinung gilt.— Hus Induftrie und Kandel . MaMbulletin. Der Stahlverband gab in seiner am Donners- tag stattgefundenen Beiratssitzung folgendes Bulletin aus: Seit dem im vorigen Monat erstatteten Geschäftsbericht sind wesentliche Acndcrungen in der geschäftlichen Lage nicht eingetreten. Die Werke sind nach wie vor außerordentlich stark angespannt. Der absolute Maiversand bleibt nur wenig hinter dem seither höchsten Versand im März zurück, übertrifft jedoch pro Arbeitstag den des Monats März. In Halbzeug wird die Nachfrage des In- landcs von Tag zu Tag dringender. Die Werke können den An- üwderungen kaum mehr nachkommen. Für das vierte Quartal liegen bereits zahlreiche Anfragen vor. Der Auslandsmarkt ist fest. Wie bereits früher berichtet, ist im Interesse der Inlands- kundschaft das Auslandsgeschäft für das dritte Quartal seit Monaten eingestellt. Geschäfte für das vierte Quartal werden nur in be- schränktem Umfange hereingenommen und dabei Preise erzielt, die den heutigen Jnlandserlösen fast überall gleichkommen. In Eisenbahnmaterial ist den Werken volle Beschäftigung bis zum Jahresende gewährleistet. Besonders große Anforderungen stellt das Inland, doch auch auf dem Auslandsmarkt hält die lebhafte Bewegung an. Anfragen laufen in großer Menge ein. Größere Objekte werden bei guten Preisen hereingenommen; es könnten noch größere Quantitäten abgeschlossen werden, wenn den Wünschen nach kurzen Terminen entsprochen werden könnte. Infolge der großen Jnlandsanforderungcn wird jedoch hiervon abgesehen. Im Formeisengeschäft nehmen die Spezifikationen und die Versendungen zu. so daß der Versand im Mai der bisher größte Monatsversand ist. Die für das dritte Quartal herausgegebenen Mengen wurden zu erhöhten Preisen abgesetzt, wobei die Verkaufsmengen in normalen Grenzen gehalten wurden, um jede Spekulation zu ver- hindern. Es wurde die Erhöhung der Beteiligungsziffern in Blechen, Eisenbahnaxen usw. um je 10 Proz., in Röhren um 5 Proz. beschlossen. Was hat die Erhöhung der Beteiligung jetzt für praktischen Wert, wenn die Werke schon bis über die Leistungsfähigkeit hinaus angespannt sind? In dem staatlichen Bernsteinwerke, dessen Sitz in Königsberg ist, waren 1905 1110 Personen beschäftigt. Das geschäftliche Er- trägnis war 1905 noch ungünstiger als 1904. Obgleich die Förde- rung blauer, bernstcinhaltiger Erde gleich groß war wie im Jahre 1904 und die Betriebskosten die Höhe von 1904 nicht überstiegen, blieb doch die Ausbeute von Rohbcrnstein um rund 16 000 Kilv» gramm gegen 1904 zurück; auch die Qualität zeigte einen weitereu Rückgang. Es konnte daher der Bedarf in Rohbernstein zur Berw- steinwarenfabrikation nicht voll gedeckt werden. Bei der Versorgung mit Rohbernstein werden indes die deutschen Fabrikanten in erster Linie berücksichtigt, so daß hauptsächlich die Nachfrage des AnS- landeS unberücksichtigt bleiben mußte. Die Fleischpacker machen mobil. Die Chicagoer Fleischpacker führen, wie der„Tribüne" aus New Dork gemeldet wird, jetzt einen VerlcumdungS- und Schmähfeldzug gegen den Präsidenten Roosevelt , um das gegenwärtig dem Kongreß vorliegende Fleisch- schaugesetz zu Fall zu bringen. Sie überschwemmen das Land mit Briefen und Telegrammen, worin jeder aufgefordert wird, sich an die Kongreßvertreter und Senatoren zu wenden, damit diese das Gesetz ablehnen, welches, wie in den Briefen und Telegramme» versichert wird, dem viehzüchtenden Westen einen Schaden von 150 Millionen Dollars verursachen würde. Die Agitation ruft den Eindruck hervor, als ob die Fleischpacker-Firmen sich auf Kosten des Publikums für die ihnen erwachsenen Verluste schadlos hatten wollten. Versammlungen. GastwirtSgehülfenversammlung. Eine in Mendts Industrie� Festsälen stattgefundcne Versammlung aller Angestellten im Gast- Wirtsgewerbe beschäftigte sich mit der gesetzlich nicht erlaubten Ge- bührenerhöhung des Arbeitsnachweises der Berliner Gastwirte« innung. Der Referent, Kollege Heinrich, Mitglied des Gehülfen- ausschusses der Berliner Gastwirteinnung, führte den Anwesenden vor Augen, wie unkorrekt der Arbeitsnachweis der Berliner Gast- Wirteinnung betrieben wird. Im Januar ist vom Arbeitsnachweis der Gastwirteinnung eine Frau für das Weinbüfett nach der Phil- Harmonie plaziert worden, welche an einem Tage 4700 M. Kasse hatte. Wei der Abrechnung stellte sich ein Manko von 67 M. heraus und mußte die Frau auf Veranlassung der Berliner Gastwirte- innung zu ihrem Gehalt, welcher 15 M. betrug, noch 52 M.. zu- zahlen, um damit das Manko von 67 M. zu decken und die Innung das Haus nicht einbüßte. Dem Obermeister Häller in der Hasen- Heide, Restaurant„Zum Hofjäger", konnten auf Veranlassung des Gehülfenausschusscs vom Artzeitsnachweis der Innung keine Kellner mehr geschickt werden, da der Gehülfenausschuß nicht zugeben kann, daß in einem solchen Eliterestaurant die Kollegen Saalboden aufscheuern müssen. In dem neu eröffneten Restaurant„Vota- nischer Garten", Inhaber Stein, früher Ressource, wurden vom Arbeitsnachweis der Innung sofort 20 Kellner ohne Gehalt plaziert, nachdem der Inhaber, Herr Stein, von keinem Stellenvermittler Kellner zugeschickt bekam. Ja noch mehr, es sind Kellner plaziert worden, welche für einen Zettel statt 10 Pf. 75 Pf. zahlen mußten. In der Diskussion sprach der Jnnungsmeister Hanisch, welcher versuchen wollte, dem Referenten alles zu widerlegen, was ihm aber nicht gelang. Alle übrigen Redner sprachen sich im Sinne des Referenten aus. Bemerkt wurde, daß die Kollegen bei den kom- wenden Wahlen recht vorsichtig sein sollten in der Auswahl der Vertreter. Zum Schluß wurde folgende Resolution angenommen: „Die heute in den Jndustrie-Festsälen versammelten Angestellten im Gastwirtsgewerbe erklären sich mit den vom Gehülfenausschuß getroffenen Maßnahmen bezüglich des Arbeitsnachweises der Ber - liner Gastwirte-Jnnung vollkommen einverstanden. Die Versammlung protestiert mit aller Entschiedenheit dagegen, daß die Gastwirte-Jnnung nach wie vor Gebühren erhebt, obwohl die Aufsichtsbehörde dies verboten und die Erhebung von Vermittelungsgebühren in deutlicher Weise als ungerechtfertigt be- zeichnet hat. Sie erwartet, daß der Magistrat die weitere Er- Hebung von Vermittelungsgebühren inhibiert, und beauftragt den Gehülfenausschuß, dafür Sorge zu tragen, daß die widerrechtlich gezahlten Gebühren den Kollegen unverkürzt und ausnahmslos zurückerstattet werden. Im übrigen sind die Versammelten darüber einig, daß die Einrichtungen der Berliner Gastwirte-Jnnung für die Gehülfen- schaft wertlos sind, weil sie den sozialen Forderungen der Zeit in keiner Weise Rechnung tragen. Die Versammlung beauftragt den Gehülfenausschuß, die Berliner Gastwirte-Jnnung zu ersuchen, in Zukunft ihr Personal kostenlos zu vermitteln und die bis jetzt gc- zahlten erhöhten Gebühren per Post franko zurückzusende«."„ Holzarbeiterverband. Am Donnerstag fand eine Generalber- sammlung der Zahlstelle Berlin statt. Glocke und Leopold erstatteten Bericht vom Verbandstage. Sie gaben eine eingehende Darstellung d>?c Verhandlungen und bezeichneten das Gesamt- ergehnis des VerbandstageS als durchaus befriedigend. Zur DiZ- kussion über den Bericht nahmen nur zwei Redner das Wort. Der eine war unzufrieden mit dem Maifeierbeschluß, wonach die Arbeits- ruhe eintreten mutz, wenn in einem Betriebe, wo zwei Drittel der Beschäftigten organisiert sind, vier Fünftel der Arbeiter für Arbeits- ruhe stimmen. Der andere Redner sprach sich abfällig darüber aus, daß die Berliner Delegierten gegen die Urabstimmung über die Krankenunterstützung gestimmt hätten.— Hierzu bemerkt Glocke, es sei ein Irrtum, wenn der Redner meine, die Berliner Delegierten hätten geschlossen gegen die Urabstimmung gestimmt; sie seien viel- mehr in dieser Beziehung geteilter Meinung gewesen. Was die Maifeier betreffe, so werde die Berliner Zahlstelle ebenso verfahren, wie bisher. Der Beschluß deS-Verbandstages hindere sie durchaus nicht, jedem ihrer Mitglieder die Avbeitsruhc zur Pflicht zu machen. Der Verbandstagsbeschluß sei nur die Voraussetzung da- für, daß die Gemaßregelten Unterstützung aus der Hauptkasse erhalten.— Die Versammlung nahm eine Resolution an, worin sie erklärt, daß sie im allgemeinen mit den Beschlüssen deS VerbaudS- tagcs einverstanden ist. Hierauf ging die Versammlung zur Erledigung von Verbands- angelegenheiten über. Richter ersuchte die Ortsverwaltung, für die dem Verbände angehörenden Maschinenarbeiter eine Sektion einzurichten, falls der Anschluß des Maschinenarbeitcrverbandes an den Holzarbeiterverhand, der vom erstercn kürzlich wieder abgelehnt wurde, nicht zustande komme. Glocke bemerkte dazu, die Anschluß- frage sei durch die Maschinenarbeiter noch nicht endgültig abgetan, deshalb könne die Bildung einer Sektion noch hinausgeschoben werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Anschluß. Eine längere Debatte rief eine von Treue eingebrachte Resolution hervor. Dieselbe mißbilligt einen Artikel in der Nr. 20 der„Holzarbeiter-Zeitung", welcher sich mit der Ablehnung der Gehaltserhöhung der Berliner Angestellten beschäftigt und der, wie es in der Resolution heißt, ein unzutreffendes Bild der in Frage kommenden Verhältnisse gibt.— Die Resolution wurde schließlich angenommen und beschlossen, daß sie in der„Holzarbeiter-Zeitung" veröffentlicht werden soll. Die in der Versammlung vorgenommene Wahl des Gauvor- standes hatte folgendes Ergebnis: Dahlke, Exncr, Rich. Leopold, Sick- seid, Schreiber. Güth.— Das Resultat der gleichfalls vollzogenen Wahl des VerbandZausschusses war am Schlüsse der Versammlung noch nicht festgestellt.
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