'«Sehr lmDig wäre es, zu wissen, ob die Partei in der Frage des Frnuenwahlrcchtes auf demselben Standpunkt steht wie i' ob sie parlamentarischer Führer, und ob sie wie er bereit ist, ihr Prä» aramm um Augenblicksinteressen halber im Stiche zu lassen. Dn Anträge dazu, welche eine Anzahl unserer Parteiorganisationen darunter vier der Amsterdamschen Wahlvereine, zum letzten Partei tag einbrachten, berechtigen uns zu der Hoffnung, daß dies nicht der Fall ist. Leider kam der zu Ostern abgehaltene Parteitag nicht dazu, sich mit der Frage des Frauenwahlrechtes zu befassen. Die grosse Auseinandersetzung in Fragen der„Organisation und Taktik" nahm zu viel Zeit in Anspruch. Den Delegierten des sozialdemokratischen Frauenklubs wurde jedoch auf ihre Anfrage bestimmt zugesagt, daß der nächste Parteitag sich mit der Frage des Frauenwahlrechtes be- fassen wird. Wir sind voller Zuversicht, dass er sie im prinzipiellen Sinne lösen wird, damit die Sozialdemokratie sich auch in dieser Frage als eine Partei erweist, die, grossen Zielen zueilend, bei ihrer Taktik allgemeine und dauernde und nicht beschränkte und vorüber« gehende Erfolge ins Auge faßt. Die allgemeine und dauernde Folge aber der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes wird— wie die Gleichberechtigung jeder unterdrückten Klasse, Nationalität und Rasse— zum Lernen des richtigen Gebrauchs der errungenen Rechte führen, zu raschem Aufftieg und zur menschlichen Vervollkommnung der früher Unterdrückten. Genchtö- Zeitung. DeS fürstlichen SilberdicbstahlS erster GerichtSakt. Die Geheimnisse der Silberkammer des Schlosses in Basedow. die zu einem Verfahren gegen den Fürsten und die Fürstin W r e d e geführt haben, beschäftigten gestern die t. Strafkammer des Land- gerichts I in einer gegen den früheren Diener des Fürsten Wredc, Wilhelm Glase, gerichteten Anklage wegen versuchter Er- Pressung. Der seit dem 8. Mai in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte ist 28 Jahre alt und im Jahre 1898 wegen Diebstahls mit 19 Tagen Gefängnis vorbestraft. Vor Eintritt in die Ver- Handlung stellt der Verteidiger den Antrag, das Verfahren aus- zusetzen, bis das Verfahren gegen den Fürsten und die Fürstin Wrede und die Haushofmeisterin Fräulein Weidig entschieden sein würde und den Angeklagten aus der Haft zu entlassen. Das Gericht behält sich den Beschluß vor. Unterlagen der Anklage. Der Angeklagte, der gegen den Fürsten Wrede einen Zivil- Prozeh wegen Gehaltsansprüche in Malchin anhängig gemacht hat, ist als französisch sprechender Diener im Hause des Fürsten Wrede angestellt gewesen und wegen eines Zwistes, den er in Biarritz mit der Fürstin gehabt hat, am 15. April er. entlassen worden. Am 29. April hat er aus Paris von dem Hotel d'Orsay aus einen Brief an den in Madrid weilenden Fürsten Wrede gerichtet, der wie folgt lautet:„An Se. Durchlaucht den Fürsten v. Wrede. Wie wäre es mit 59 999 M.? Palais d'Orsay will nur, sein Silber, dann will es schweigen. Kaiserhof, Westminster und Bayrischer Hof weiss noch nichts, erfährt eS aber sofort, wenn bis DienStag keine Nach- richt da ist. Ebenso ein Artikel in der Zeitung. Denken Sie an den jungen Fürsten, der auch in Mitleidenschaft gezogen würde, sowie alles was Wrede heißt." Durch diesen Brief soll er sich ver- suchter Erpressung schuldig gemacht haben. Vernehmung des Angeklagten. Bors.: Sie geben doch in diesem Brief deutlich zu erkennen, dass es Ihnen doch nur auf das Geld ankam.— A n g e k l.: Nein, an die 59 999 M. habe ich gar nicht gedacht; ich habe nur den Brief geschrieben, um den Fürsten zu ärgern. — Vors.: Sie haben doch aber Ihren Verteidiger, wie aus einem Schriftsatz hervorgeht, dahin informiert, daß Sie das Geld erlangen wollten, um eS unter die Armen zu verteilen.— A n g e k l.: Ja, das stimmt auch; ich dachte, wenn ich das Geld bekomme, werde ich eS unter arme Leute verteilen. Ich selbst habe an das Geld nicht gedacht, mir kam es nur darauf an, den Fürsten zu ärgern, zumal ich von vornherein annahm, dass Fürst W. das Geld nicht schicken würde. Vors.: Sie hatten aber doch die einzelnen Hotels genau angegeben.— A n g e k l.: Ich wollte ja auch einen Skandal heraufbeschwören. Zu dem Zweck hatte ich schon von Madrid aus an den Kaiserhof, das Westminster Hotel und an den Bayerischen Hof in München geschrieben, sie möchten sich einmal die Silber» kammer in dem Schloß Basedow ansehen. Beweisaufnahme. Das Gericht vernimmt die Zeugin Alma A l e r s. Sie ist Hausmädchen bei der Fürstin Wrede gewesen, hat den Angeklagten in Basedow kennen gelernt und will sich mit ihm verheiraten. Das Aufgebot auf dem Standesamt ist durch die Verhaftung des An- geklagten unmöglich gemacht worden. Sie ist acht Tage nach seiner Verhaftung, die sie durch die Zeitung erfahren, nach Berlin ge. kommen. Ihre Pflegeeltern hatten inzwischen schon die Wohnung für sie gemietet und Ausstattung besorgt. Die Zeugin weiss, daß die Dienerschaft des Fürsten wiederholt davon gesprochen hat, anzeigen zu wollen, dass im Schlosse zu Basedow gestohlenes Silber- gerät benutzt werde. Die Für st in sei sehr geizig, das Essen sei. immer sehr schlecht gewesen und es ging im Hause sehr einfach zu. Gesellschaften wurden nie gegeben. Alle im Hause haben die Fürstin nicht leiden können, denn sie war sehr Herrisch und schlecht gegen die Dienerschaft. Der Angeklagte war in Biarritz mit Fräulein Weidig in Streit geraten und von der Fürstin entlassen worden. Er war sehr in Erregung geraten, weil er von der Polizei entfernt wurde; die Zeugin selbst ist bei diesem Konflikt von der Weidig in ihrem Zimmer festgehalten worden. Sie ist nach dem, was sie von dem Angeklagten gehört hat, der Ueberzeugung, dass der Angeklagte den Fürsten nur ärgern wollte.— Der Verteidiger läßt sich durch den Angeklagten be- stätigen, daß dieser vor dem Brief, der wirklich an den Fürsten Wrede abgeschickt worden ist, einen Brief geschrieben, aber wieder zerrissen hatte, in welchem er einige Millionen von dem Fürsten forderte. Schon dies zeige, dass eS nur Unsinn von dem Angeklagten war. Auf weiteres Befragen des Verteidiger? bekundet die Zeugin AlerS, dass in der Familie des Fürsten Wrede von dem Silber, welches als gestohlen angesehen werden mußte, ganz gemütlich gegessen wurde. Sie will auch wissen, dass das Silberdepot, welches die Gräfin Hahn-Basedow im Schlosse zurückgelassen hat, von der Fürstin Wrede zusammen mit der Weidig angegriffen worden sei. Beide hätten in einem Zimmer die Rouleaus heruntergelassen und eine Kiste hereinbringen lassen, und als der Haushofmeister eiste siebenteilige Menage in Gebrauch nehmen wollte, fehlte diese. Dass das Silbergerät, welches bei der Fürstin Wrede in Ge- brauch war, gestohlen war, habe sich daraus ergeben, daß die Stelle, wo die Firma des Eigentümers eingraviert war. verlotet wurde, und wenn man die Berlötung abkratzte, sah man die Firma. Die zweite Zeugin Frau Schult, Pflegemutter der Vor- zeugin, bestätigt, daß der Angeklagte gesagt habe, er habe den Brief an den Fürsten Wrede nur aus Aerger geschrieben. BeweiSaotrüge. Der Verteidiger beantragt, die Direktoren des Kaiser- HofeS und deS Westminster-Hotels als Zeugen zu laden. Sie sollen bekunden, daß der Angeklagte schon 1905 ihnen Anzeige von den in ihren Hotels vorgekommenen Silberdiebstählen gemacht habe. Wenn er sich dadurch doch schon alle Chancen einer Erpressung ge- nommen, könne man doch nicht annehmen, dass es dem Angeklagten bei Abfassung deS Briefes auf Erpressung angekommen sei. Ferner wird die Ladung des Untersuchungsrichters in Güstrow beantragt. Dieser Herr, der an der Quelle sstzt, genau die ganze Affäre des FürstenpaareS Wrede kennt, ebenso mit den Beiakten vertraut ist, habe dem Angeklagten gesagt:„Sie haben zwar eine grosse Dumm- heit begangen, können aber keine Nackenschläge haben, denn Sie tgben sich nicht strafbar gemacht, sondern nur unvorsichtig ge« handelt." Südlich beantragt der Verteidiger nochmals Vertagung der Sache bis zur Entscheidung der Strafsache der Fürstin Wrede, gleichzeitig die Haftentlassung des Angeklagten. Der Staatsanwalt widerspricht einer Haftentlassung und bittet, die übrigen Anträge abzulehnen. Vertagung. Das Gericht lehnt nach kurzer Beratung den Antrag auf Vertagung bis zur Entscheidung der Wredeschen Sache ab, ebenso den Antrag auf Haftentlassung, da der Angeklagte dringend tat- und fluchtverdächtig sei, ferner mit Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe und darauf, daß der Angeklagte stellungslos und es mit Rücksicht auf seine Sprachkenntnisse zu besorgen ist, dass er ins Ausland geht. Dagegen hat das Gericht die Ladung der Direktoren des KaiserhofeS und des Westminster-Hotels be- schlössen. Aus diesem Grunde wird die Verhandlung vertagt. Die Möglichkeit, festzustellen, ob und in welchem Umfange die Wredes fremdes Silber ssch zugeeignet haben, wäre doch wohl längst vorhanden gewesen. Es hätte so in einer Voruntersuchung längst das klargestellt werden können, was von erheblichstem öffentlichen Interesse ist._ Graf und Gendarm. sm kleines Intermezzo auf der Landstrasse führte gestern den Grafen Konrad v. Frankenberg unter der Anklage der Be- leidignng des Gendarmerie-Oberwachtmeisters Heister vor die zweite Strafkammer am Landgericht II.— Graf v. F. huldigt eifrig dem Automobilsport und ist hierbei wiederholt mit den Polizeiorganen in Konflikt gekommen, so dass er bereits einmal vor dem Forum des Schöffengerichts stehen mußte.— Am Vormittage des 28. August v. I. hielt der Angeschuldigte mit seinem Automobil auf der Chaussee in der Nähe von Dahlwitz. Die Räder des Kraftwagens standen auf dem seitlichen Radfahrerwege, so dass dieser versperrt war. Als dies von dem Oberwachtmeister Heisler bemerkt wurde, ersuchte dieser den Chauffeur Prekel, das Fahrzeug so zu dirigieren, daß der Radfahrweg frei blieb. Trotz dieser im höflichen Tone gehaltenen Aufforderung weigerte sich P. weiter- zufahren. Der Beamte stellte nunmehr die Pxrsonalien des P. fest. Nunmehr trat Graf v. F. hinzu und soll den Gendarm in erregtem Tone angeschrien haben:„Sie haben hier überhaupt kein Recht, das ist geradezu eine Unverschämtheit!" Wegen dieser Aeusserung wurde von der vorgesetzten Behörde des Gendarmen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Drei Tage später richtete der Angeschuldigte an den Geschäftsführer des„Kaiserlichen Auto- mobilklubs", Freiherrn von Brandenstein, eine Beschwerdeschrift, mit der Bitte, bei dem Minister des Innern das Erforderliche veranlassen zu wollen. In diesem Schriftstück bezeichnet Graf F. das Vorgehen des Oberwachtmeisters als einen„dreisten Ueber- griff" und„einen frechen Mißbrauch der Amtsgewalt". Von dem Minister des Innern wurde diese Beschwerde an den Landrat des Kreises Niederbarnim weitergegeben, der als Vorgesetzter deS Oberwachtmeisters wegen dieser neuen Beleidigung Strafantrag tellte. In der ersten Verhandlung vor dem Schöffengericht bestritt der Angeklagte entschieden, den Ausdruck„Unverschämtheit" dem Wachtmeister gegenüber gebraucht zu haben und nahm bezüglich des Schreibens an den Vorstand des Automobilklubs den Schutz des § 193 für sich in Anspruch. Das Schöffengericht nahm zwei Be. leidigungen als vorliegend an und verurteilte den Angeklagten zu 79 M. Geldstrafe.— Das von diesem angerufene Bcrufungs- g e r i ch t nahm auf Grund der Beweisaufnahme an, dass der An- geklagte den Ausdruck„Unverschämtheit" zu dem Gendarmerie. Wachtmeister gebraucht, dazu aber keine Veranlassung gehabt habe. In dem Schreiben an den Präsidenten des Automobilklubs, von dem er nicht annehmen konnte, daß es an die vorgesetzte Behörde weiter. gegeben würde, habe er aber nur die Tendenz verfolgt, die be. treffenden Tatsachen als Material zu einer Beschwerde zu über. Mitteln, nicht aber, dem Beamten etwas am Zeuge zu flicken. In diesem Punkte erfolgte Freisprechung, im übrigen verurteilte der Gerichtshof den Angeschuldigten unter Aufhebung des ersten Urteils zu 59 M. Geldstrafe. Wenn Arbeiter bei ihrem ernsten Kampf um ihr Recht und um bessere Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Verhält. nisse vielleicht in ähnlicher Weise mit einem Gendarm in Konflikt kommen wie der Automobilgraf bei Ausübung des Sports, und sich dann in gleicher, zum mindesten unhöflicher Weise wie der Graf he. nehmen, so würde eine gleich niedrige Strafe außerordentlich auf. fallen. Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse und die soziale Stellung des Grafen rechtfertigen eine mildere Bestrafung des Wohlhabenden nicht. Vielleicht verwerten des Grafen politische Freunde seinen Fall bei ihrer reaktionären Forderung auf Erhöhung der Strafen wegen Beleidigung zwecks Verminderung der Duellfälle. Könne» Tarifabschlüsse durch Sonderabmachunge» durchbrochen werden? Der Maschinenschriftsetzer H. beanspruchte von der Firma Weichert eine vierzehntägige Lohnentschädigung von 99 M. Un. streitig war beim Engagement die Bedingung gestellt worden, dass er bei einem Wochenlohn von 45 M, in der Stunde 7999 Buch- staben leiste. Das Schiedsgericht glaubte, daß ein Eid notwendig sei, hielt sich zu dessen Abnahme nicht berechtigt und verwies die Sache an das Berliner Gewerbegericht. In den Gründen der UeberweisungSschrift erklärte das Schiedsgericht für tarifwidrig die Abmachungen, dass bei einem Wochenlohn von 45 M. 7999 Buch staben geliefert werden müßten. Auch sei eS tarifwidrig, bei„ge. wissem Gelde" eine bestimmte Leistung zu verlangen.— In der Verhandlung vor der achten Kammer deS Berliner Gcwerbegerichts wurde festgestellt, dass die in der Buchdruckerei von Weichert in jedem Saale aushängende Arbeitsordnung bestimmt: In Kündigung stehen nur diejenigen, mit denen es ausdrücklich ausgemacht ist.— D" Gericht riet dem Kläger zur Zurücknahme Ber Klage, d» er bei ver obwaltenden Rechtslage nichts verlangen könne. Es handele sich nach dem Umfange des Betriebes um eine solche Fabrik im Sinne der Gewerbeordnung, wo nach ständiger Rechtsprechung der blosse Aushang die Arbeitsordnung verbindlich mache. Nach dieser habe aber der Kläger keinen Anspruch auf Kündigungsfrist. Was die Tarifwidrigkeiten im hier abgeschlossenen Arbeitsvertrage an- gehe, so könne Kläger daraus nichts herleiten, denn es sei nichts dagegen zu machen, wenn entgegen einem korporativen Tarifvertrage andere Abmachungen in einem Betriebe erfolgten. H. nahm dann auch die Klage zurück. Die Rechtsbelehrung des Vorsitzenden entspricht dem Gesetz und der herrschenden Rechts- anschauung. Eine andere Frage ist die, ob diejenigen, mit denen der Tarif vereinbart ist, auf seine Jnnehaltung und auf Schadens. ersatz klagen können. Diese Frage dürfte theoretisch zu bejahen. aber praktisch schwer durchzuführen sein. Stendaler Mordprozeß. Das Reichsgericht verwarf vorgestern die im Stendaler Mord- prozess von dem zum Tode und 15 Jahren Zuchthaus verurteilten Arbeiter Franz ThczinSki eingelegte Revision. KrUfKatten der Redaktion. Di« juristischc Sprechstunde findet wochentägli» Po»?«/, biS«>/, Uhr abendS statt,«-öffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde un» 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als B!erk»eicheu beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Achtung. Wir haben von Ihren Mitteilungen einem Mtgliede deS Kuratoriums für Heilstätten Kenntnis gegeben und gebeten, sich der Sache anzunehmen.— H. St. 1. und 2.: Ja. 3. Wohl nicht.— B. E. 2Ä. Da Sie um Genehmigung nachgesucht haben, müssen sie auch zahlen. Handelt eS sich um eine transportable mit dem Grund und Boden nicht verbundene Laube oder dergleichen, so war eine Erlaubnis nicht ersorderlich. — A. L. 414«. 1. Die Zioillisle beträgt 15»/, Atillionen. 2. Nein. 3. Ja. - X. H. R.. Trebbin . Fichtestr. 10 in Steglitz. — A. B. 1- Ja. ES ständen ihr dieselben Rechte zu, wie jedem anderen. 2. Die Frau verliert durch die Heirat ihre srühere Staatszugehörigkeit und erwirbt die des Mannes. 3. Ausnahme in den preußischen Staatsverband wäre Ihnen zu cmpsehlen. Der Antrag ist an das Polizeipräsidium zu richten. 4. Erfolgt keine Nawralisation, so würde Ihre Frau Ihren bayerischen Unter» stützungswohnsitz teilen.— M. M« M. 19. 1. und 2.: Rem. 3. Ja. — Onkel. Es genügt ein Antrag an das Polizeipräsidium. Ich bin Staatsbürger des und des deutschen istaatcs, habe mich in... seit dem und dem niedergelassen und beantrage, mich in den preußischen Staats» verband auszunehmen. Beizusügen haben Sie den polizeilichen Anmeldeschein, auch kann Ausweis Ihrer StaatSzugehorigkeit verlangt werden. Die'Aus- nähme ist umionft.— A. 0t. 1«. l. und 2. Nein. 3. Sie haben eoenwell doppelt zu zahlen. Wird Miete gepfändet, so ist es für den Mieter daS ge- ratcnsle, die Miete zu hinterlegen und diejenigen, welche Anspruch machen, zu benachrichtigen.— R. G. lS. Ob die Rechnung des Arztes berechtigt ist, kann ohne Einsicht in dieselbe und ohne Klarlegung des �Sachverhalts unmöglich beantwortet werden. 445 M. erscheint allerdings recht hoch. Ist die Forderung an sich berechtigt, so kann der Arzt zur Annahme von Raten- zahlungen nicht gezwungen werden.— C. W. 88. Das Geschäft tan» Ihnen nicht geschlossen werden. Stehen zwei Termine in verschiedenen Ge- bänden au, die sie beide wahrnehmen wollen, so können Sie den Antrag aus Verlegung stellen; verpflichtet ist das Gericht nicht dem Antrag nachzugeben. Zur Rücksendung der Sachen ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet. — Brauer, Neuendorf. Leider steht Ihnen nach der Rechtsprechung ein Anspruch aus Unsallrente nicht zu, da der Unsall sich nicht im Betriebe er- eignet hat.— O. W.«437. 1. Etwa 10 M. 2. Der Erzeuger des Kindes ist für die sämtlichen Unterhaltungskosten bis zum IS. Lebensjahre verpflichtet. In der Regel wird ein monatlicher satz vom Gericht sestgesetzt. 3. Nein.— Tiedenhofen. Der Klage seblt vor allem die Ladung. Es ist sür uns unmöglich, im Raum eines„Briefkastens" oder bricslich Klagen an- zusertigen. Sie müßten die Klage zu Protokoll des GerichtsschreibcrS er» klären oder eines der Beispiele ini„Ärbeiterrechl" benutzen.— E. S. 14. Zwecks Austritt aus der Landeskirche ist eine Erklärung an das Amts- gericht zu gerichtlichem Protokoll erforderlich. Der Weg ist aussührlich in Nr. 31 des„Vorwärts" vom 7. Februar angegeben. Der Bater ist nach einer von uns mitgeteilten neuerlichen Emicheidung des Kammergerichts vom Dezember 1305 berechtigt, die AuStrittscrklärung sür seine minder- jährigen Kinder abzugeben. Leider erfolgt durch den Austritt aus der Landeskirche noch keine Dispensation vom Religionsunterricht.— R. G.» Chart. Die Bestimmung des schriftlichen Vertrages ist gültig, der Wirt also im Recht. — F. C. 1899. 1 und 2. Ja.— B. B. 9999. Nein. — M. G. 777. Die Rechte deS Wiris gehen vor.— Wartcstraste 4. Juni er., votinltiags Saal 103: Versammlung: . ü fti der Schulaula, Kleine . anksurterftr. S: Bortrag des Herrn M. H. Barge über:„Die Unnatur er heutigen Schule".— Damen und Herren als Gäste sehr willkommen. Allgemeine«ranken- und Lterbekasse der Metallarbeiter. f. H. 23.) Filiale Berlin 1: Sonntag vormittag 10 Ubr in .„abels Brauerei, BergMannstr. 5—7.— Filiale Berlin ö: Sonn- abend abend 81/« Uhr bei Patt, Dragonerstr. 15, Generaloersammluna.— Filiale Berlin 7: Sonntag vormittag 10 Uhr bei Hoffmann. Päse. walkerstraße 3.— Filiale Rtxdors: Sonnabend abend 8'/, Uhr bei Thiel, Bergstr. löl.— Filiale Charlottenburg : Sonnabend abend 8'/, Uhr im Volkshause.— Filiale Rummelsburg : Sonntag vormittag«'/, Uhr bei Tempel, Boxhagenerstraße, Ecke der Reuen Box- hagenerslraße. Sozialdemokratischer AgitationS-Berei» für de« Wahlkreis ArnSwalde - Friedcberg- Sonntag, den 17. d.M.. nachmittags 4>/,Uhr, bei A. Boeker, Wcberstr. 17: Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Bortrag. L. Bericht vom Kreise. 3. Vereinsangelegenheiten. werden.— C. B. 9. Stellen Sie den Sie betreffenden Fall bau: wann (Tag, Jahr) ist der Betreffende geboren? In welcher«tadt geht er in Lehre und in welchem Ort wohnt er?— C. H. 15. Nein.— O. 11«, Babel, f>. G. 17; Ja.— Schmidt 56a. Wenden Sie sich direkt an die Eisen- ahndirektton Berlin. — F. G. 9. Sie sind als Vater nicht verpflichtet, zu zahlen. Die Folgen der Nichtzahlung müssen im Strajbesehl stehe». — N.«3. Ja, es darf aber im Räume nichts von dem Verlausten ge- trunken werden.— Wette G. 119. 1. Ohne Kenntnis den Alten und des Sachverhalts ist es unmöglich, Ihnen zu sagen, welcher Schritt zweckmäßig ist. 2. Auskunst darüber, wie viel Einwohner bestimmte Städte in ver- schiedenen Jahren gehabt haben, können Sie durch Einsicht in die statistischen Jahrbücher erhalten. Dieselben liegen in den öffentlichen Bibliotheken aus.» F— M. F. 199, Cuskirchen. Wenden Sie sich an Bandagisten oder Mechaniker: eine bestimmte Firma zu nennen, lchncn wir grundsätzlich ab. — M. W. 79. 1. und 2. Sie sind verpflichtet, die Wohnung zu an- gemessener Zeit zur Besichtigung zu stellen. Ist im Vertrage eine bestimmt« entscheiden, welche Zeit er sür Ihren Ort als angemesien erachte» würde. N. W. 87. Hat der Reisende ohne Austrag eine Schachtel mit Sets« ..■"""Me zu abgegeben, so hat er kein Recht auf Schadenersatz� wenn die Seise durl Kinder abhanden gekommen ist. Höchstens steht ihm ein Recht aus des wirklichen, etwa 10 Ps. betragenden Wertes zu.— R. K. 68. atz Uns nicht bekannt.—«. B. 45. Ist ein Vertrag und auch nur ein mündlicher geschlossen, so ist dieser gültig. Aus Ihren Fragen erhellt nicht, wie die Sachlage liegt, insbesondere ob und welcher Vertrag geschlossen ist.— L. 67. DaS können wir nicht entscheiden.— F. H. 7. Wenden Sie sich an die Gewerkschaft der Transportarbeiter, Eiigcl-User 15.— Weinberg. Wenden Sie sich an die Schuldeputation oder an einen Lest« einer Fort- bUdungSschule. Berliner Marktpreise. AuS dem amtlichen Berlchl der städtischen Marlthallen-Direktion. Rindfleisch la 64—68 pr. 100 Pfund, IIa 54—64, lila 50—53, IVa 44—50, engl. Bullen. 0,00, dän. Bullen- 0,00, Holl. Bullen- 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 105—120, la 85—90, IIa 70—80, lila 60—68. Hammelfleisch la 72—77, IIa 64—70. Schweinefleisch 62—68. Kaninchen per Stuck 0,70. Hühner, alte, Stück 1,70—2.80, junge, per Stück 0,50—1,20. Tauben, junge 0,33—0,60, alte 0,00. Enten, prima, per Stück 2,00—2,25, Hamburger, junge, per Stück 2,00—3,25. Gänse, junge, per Pfd. 0,55—0,65, per Stück 3,00 bis 4,75. Hechte 103—114. Schlei« 33—121. Bleie 50—66. Skale, groß 129—130, mittel 118—120, klein 74—79, unsort. 0,00. Plötzen 50. Flundern, pomm. I, t>. Schock 3,00—9,00. Kieler, Stiege la 4—6, do. mittel, per Kiste 2—4, 00. klein, per Kiste 0,00. Bücklinge, Holl, per Wall 0,00. Kieler 2,00—5,00, Stralsunder 5— 6. Aale, groß, P.Psd. 1,10— 1,30, mittel 0,80— 1,00, kl. 0,50 bis 0,60. Sprotten, Kieler, 2 Wall 0,00, Elb- per Kiste 0,00. Sardellen, 1902er, per Anker 82,00, 1304er 80,00, 1305er 00,00. Schottische Vollhermge 1905 0,00, large 40-44, füll. 36—38, med. 35—42, deutsche 37—44. E«ringe, neue Maises, per'/.To. 60—120. Hummern, Ha, 100 Vsd. 0,00. rebse, per Schock, große 00,00, mittel 16,00, kleine 7,50, unsortiert 0,00—0,00. Eier, Land-, per Schock 0,00, frische 0,00. Butter per 100 Psund, la 109—112, IIa 102—103, lila 100—102, abfallende 35— 100. Saure Gurken, Schock 3.75-4.25 M.. Pfeffergurken 4—4,25 M. Kartoffeln per 100 Psb. rnagn. bau. 2,40—2,60, rote Dabersche 2,40, runde weiße 2,40, Malta 0,00, Sommer- Malta 10—11,50, franz. 0,00, ital. 4,50-7,00, ung. 3.50-4.50. Spinat, per 100 Pfd. 15—18, Karotten 2 bi« 3,50. Kohlrabi, per Schock 1,00—1,20. Rettig, bahr., per Schock 2,40— 4,80. Rhabarber, Hamburger, per 100 Bd. 0,00. Radieschen, per Schock-Bd. 1,25. Salat, per Schock 0.75—1.50. Spargel I, per Psd. 0.25-0.36, II 0,15 bis 0,25, III 0.03-0.12, Beelitzer I 0.32-0,38. II 0.15—0.25. IU 0,10-0,12. Bruchspargel 0,00. Bohnen(grüne), per 100 Psd. 70—100. Schoten, hiesige, per 100 Psd. 15-18. Psesserlinge per Psd. 0.25-0,30. Mohrrüben per Schock-Bd. 2,00—3,00. Blumenkohl per Kaps 0,30. Wirfingkohl per Mandel 1,75-2,00. Steinpilze per Psd. 0,33. Teltower Rüben per Psd. 0,W— 0,25. Stachelbeeren 100 Psd. 10—14. Kirschen, ital., 100 Psd. 20—28, Gubener 10—16, Werdersche 12—16, schief. 8—14. Blaubeeren per Pfd. 0,28—0,30. Erdbeeren, Holl, per 100 Pfd. 30—40, franz. per Psd. 0,35—0,40, Beelitzer per Psd. 0,80—0,45, Werdersche per Psd. 0,20—0,40, Dresdener per Psd. 0.80. hiesige Wald, per Psd. 0,30-0,80. Zitronen. Messina . 300 Stück 8.09-10.00. 360 Stück 6,75-3.00. 200 Stück 6.50-3.00. 429 Stück. klein 7,00._ WttternugSüverflcht vom 15. Juut 1996, morgens 8 Uhr. as ä V S» LZ» H St 15 13 9 10 Wetter Prognose für Sonnabend, den 16. Juni 1996. Zunächst etwas wärmer, bei schwachen westlichen Winden, zunehmender Bewölkung und leichten Regensällen; später wieder kühler. Berliner Wetterbureaa. Wasserstand am 14. Juni,«lbe bei Ausfig+ 0.28 Meter, bei Dresden — 1,10 Meter, bei Magdeburg+ 1,72 Meter.- Unftrui de« traußsurt+ 2,00 Meter.— Oder bei Ratibor -ff 3,45 Meter, bei Bieslau Oberpeael-ff 5,20 Meter, bei Breslau Untcrpegel— 0,28 Meter, bei Frankstirt-ff 1,73 Meter.— Weichsel bei Brahemünd«-ff 6,20 Meter. — Warthe bei Posen -ff 0,78 Meter.
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