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die Auflösung aus diesem Grunde erfolgt fet. Die bis- ich berheiratet." Die Klägerin hielt es schließlich, da sie lich twerden wird, als die aufstrebende, nach Aufklärung auf allen herige Rechtsprechung, daß das Gericht nicht nachzuprüfen der Meister auch mit dem Revolver bedrohte, nach ihrer Darstellung Gebieten und nach Gleichberechtigung ringende Frauenwelt. habe, ob die Auflösung zu Recht erfolgt sei, sei unhaltbar. nicht länger im Hause aus. Sie fordert jezt 448 M. rückständige Einige Lehrer hielten versöhnende Reden und meinten, in Berlin Sie stelle die polizeiliche Willtür des vormärzlichen Staates auf dem Lehrvergütung. Die beklagten Eheleute setten demgegenüber eine sei man doch anderer Meinung, man habe mit Bedauern die Mün­Gebiete des Versammlungsrechts wieder her, nehme dem Gericht lange Liste von Aufwendungen auf, die sie für die Klägerin gemacht chener Verhandlungen verfolgt und vielleicht bringt das Steno­feine richterliche Befugnis und mache es zum strafdittierenden Organ haben. Aus derselben geht hervor, daß bei Geburtstagen von gramm(!) noch einigen Trost. Ein Vertreter der Freien irgend eines Gendarmen oder Polizeibeamten, auch wenn derselbe Kunden und Verwandten Johanna ein ansehnliches Geschent machen Studentenschaft" trat auf und erklärte, daß die Freien Studenten" willkürlich oder rechtswidrig das Versammlungsrecht genommen mußte. Es wurde einfach für sie besorgt und ihr auf Rechnung nach dem Münchener Tage zusammengekommen seien und in einer habe. gesetzt". Ebenso wurde verfahren, wenn Bekannte oder Verwandte Resolution sehr entschieden für die Gleichberechtigung der studieren- 4 Nach längerer Beratung erkannte das Gericht auf Frei- starben und Kränze zu stellen waren. Auch hier wurde ein Kranz den Frauen eingetreten seien. fprechung. Der Vorsitzende führte aus, daß eine Bestrafung nur gekauft, ohne sie zu fragen. Das Kaufmannsgericht ließ über Dem mehrfach geäußerten Wunsche, von einer Protestresolution stattfinden könne, wenn eine Auflösung auf Grund des Vereinsgejeges bie Ungehörigkeit und unzulässigteit eines gegen die Lehrer Abstand zu nehmen, kamen die Frauen nach( wo­erfolgt sei. Das sei hier nicht der Fall, und deshalb müsse der An- derartigen Verfahrens teinen 8weifel, mußte mit sie wieder ihre Schwäche bewiesen); sie trösteten sich damit, geklagte freigesprochen werden. die Sache selbst aber noch vertagen, da eine wichtige Zeugin nicht daß die öffentliche Meinung auf feiten der Lehrerinnen steht. zur Stelle war.

Prügelpädagogie.

Verfammlungen.

ALS

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Damit ist mit der bisherigen geradezu unsinnigen Praxis ge­brochen. Wie das Kammergericht urteilen wird, bleibt abzuwarten. Zentralverband der Maurer. Der Zweigverein Berlin hielt am Wäre die seitherige Interpretation des§ 15 des Vereinsgesetzes zu- Die empfindliche Offizier sehre. Wegen Beleidigung des Ober- Freitag eine Generalversammlung ab, in der der Kassierer treffend, so würde beispielsweise, wenn ein Beamter durch straf- leutnants Dickmann hatte sich der Brauer Georg Reichardt vor Wartenberg den Kassenbericht für das erste Vierteljahr er­baren Mißbrauch seiner Amtsgewalt eine Versamm- dem hiesigen Schöffengericht am Freitag zu verantworten. Der An- stattete. Laut Schlußergebnis der Abrechnung beträgt der Kaffen­lung auflöſte, der sich nicht sofort Entfernende strafbar sein, d. h. klage lag folgendes zu Grunde: Am 13. März d. J. hatte Reichardt, 241 266,71 M. Die Zahl der Mitglieder hat im Laufe des Viertel­bestand des Zweigvereins einschließlich der Bahlstellen und Sektionen Strafbarkeit träte sin, meil jemand den Erfolg des Verbrechens nicht der erst kurze Zeit von einer schweren Krankheit genesen und noch jahres um 484 zugenommen; fie betrug am Schlusse desselben mitherbeiführen hilft. Zu derartigen ungereimten, mit den Grund- Rekonvaleszent war, im hiesigen Hauptpostamt zu tun. lagen jeder Ordnung unvereinbaren Konsequenzen führte die bis- Als er 15 950, bon denen 10 889 ihre Beiträge voll bezahlt hatten, während sich wieder hinaus begeben wollte, hörte er, herige Praxis, die in der Unterwerfung des Richters unter eine noch wie in der Eingangstür die übrigen Rückstände von 1-5 Wochen hatten. Von den 15 950 ein Offizier einen Soldaten so falsche Ansicht eines Polizisten den höchsten Ruhm juristischer abkanzelte, weil er nicht vorschriftsmäßig gegrüßt hatte. Mitgliedern find 10 421 Maurer , 2483 Buter, 3046 Gips und Tätigkeit erblickte. Als Reichardt sich der Ausgangstür näherte, war die Strafpredigt Bementarbeiter. Der durch Genossen Thiel jetzt durchgeführte, von uns früher gerade zu Ende und der Soldat, welcher eine große Ordonnanz der im Ortsstatut festgelegten Unterstübungsfäße, welche pro Tag Der folgende Punkt der Tagesordnung betraf die Aenderung ausführlich besprochene Fall ist von prinzipieller, erheblicher Be- tasche umhängen hatte, machte eine forsche Kehrtwendung und 4 M. betragen und in allen Fällen von Maßregelung, Bausperren, deutung, weil er das letzte Glied in der Stette der Maßnahmen ist, stieß hierbei mit seiner großen Tasche den Angeklagten an. Berdrängung durch Affordmaurer usw. gezahlt werden. Wie der durch die schikanöser Beeinträchtigung des Versammlungsrechtes Diefer war hierüber erregt, trat auf den Offizier zu und will wirtsam entgegengetreten werden kann. Wir haben den zu diesem nach seiner Darstellung zu ihm gefagt haben: Mein Herr, Kassierer ausführte, haben diese verhältnismäßig hohen Unter­Behuf einzuschlagenden Weg im Vorwärts" vom 16. Juni 1898 wenn Sie untergebene zurechtweisen wollen, dann tun Sie ftübungen namentlich im letzten Jahre, wo sie sehr start in An und 5. Dezember 1905 besprochen. dies ant einem anderen Ort, hier ist eine öffentliche Spruch genommen wurden und fast 40 000 M. erforderten, die Kasse Verkehrsstelle." Der Offizier habe ihn hierauf in schroffer Weise des Zweigvereins fo start belastet, daß entweder eine Erhöhung der nach seinem Namen gefragt, den er ihm aber erst gesagt, nachdem Beiträge oder eine Herabsehung der Unterstübungen notwendig er­Ein Lehrer, der schlägt, zeigt dadurch in der Regel, daß er un- dieser ihm seinen Namen mitgeteilt. Ein Zeuge, der Vizewacht- scheint. Die Ortsverwaltung beantragt deshalb, daß der Saz von fähig ist zu erziehen. Insbesondere ist jeder Schlag gegen das meister König, der etwa drei Schritte von dem Offizier entfernt 4 M. pro Tag nur bei Maßregelungen und nur an Mitglieder, die Geficht eine vom pädagogischen und hygienischen Standpunkt aus ftand, befundet, er habe wegen des gerade herrschenden Sturmes dem Verbande mindestens ein Jahr angehören, gewährt werde, unter allen Umständen verwerfliche Maßregel. Diese Binsenwahr- und Hagelwetters nichts verstehen können, er habe nur bemerkt, wie während in allen anderen Fällen, bei Bausperren usw. die Säße des heiten werden insbesondere vom Oberverwaltungsgericht in Preußen der Angeklagte auf den Offizier erregt einsprach. Oberleutnant Verbandsstatuts maßgebend sein sollen, welche pro Tag 2,65 M. recht häufig verkannt. In unendlich viel Fällen find Prügelpäda- Dickmann, der Beleidigte, will gehört haben, daß der An- betragen. Mehrere aus Mitgliedertreisen vorliegende Anträge gogen durch Konfliktsausspruch des Oberverwaltungsgerichts der Be- geklagte gesagt habe: Unerhört, wenn Sie untergebene zurechtweisen machten noch andere Vorschläge zur Regelung dieser Angelegen strafung durch den ordentlichen Richter entzogen. Eine Konflikts wollen, tun Sie dies an einem anderen Ort, hier ist eine öffentliche heit. Nach furzer Debatte setzte die Versammlung eine Kommis­Hierauf gab der Vorsitzende das Ergebnis der am 24. April erhebung ist für die Gegenden, für welche Prügelverbote oder Verkehrsstelle, merken Sie sich das 1" Er sei über den brüsten Ton fion ein, welche die Anträge durchberaten foll. Brügelreglements, die bestimmte Arten der Prügelei bem Lehrer ver- zuerst ganz perpleg gewesen. Er habe sich namentlich durch den ausgeführten Bautenkontrolle bekannt: Kontrolliert wurden 1872 bieten, unmöglich. Das Reichsgericht erkennt in allen zu Schlußfaz: Merken Sie sich das!" verlegt und beleidigt gefühlt. feiner Kenntnis gelangenden Fällen von Prügelpädagogie ent- Der Amtsanwalt Wolf hielt die Beleidigung für erwiesen, er ber- Baustellen, auf denen 1156 Poliere, 10 999 Maurer und 1603 Lehr­gegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und trat sogar die Ansicht, daß der Angeklagte den Herrn Zeugen" linge beschäftigt waren. Auf 79 Bauten wurden 914 Akkordmaurer angetroffen. 7991 Maurer erhielten den vertragsmäßigen Stammergerichts zuungunsten der durch Prügeleien fich offenbarenden absichtlich beleidigen wollte, und beantragte eine Geldstrafe von Stundenlohn von 75 Pf. 43 Maurer erhielten geringere Löhne Unfähigkeit und Roheit Das geschah auch in einem vorgestern 100 Mart. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht be­enschiedenen Fall. bis 85 Pf., vereinzelt noch etwas mehr­Der Fall bezieht sich auf die Provinz Preußen. zeichnete den Vorfall als eine lächerliche Bagatellfache. Der An- bis hinunter zu 60 Pf., während 1340 Maurer zu höheren Löhnen beschäftigt wurden. Für Ost- und Westpreußen sind seit 70 Jahren durch Kabinettsorder geklagte möge wohl unhöflich gewesen sein, aber eine Beleidigung Baudeputierte waren nur auf 416 Bauten vorhanden, während Schläge in das Gesicht verboten. Es wurde wegen Verlegung im fönne er in dem Gesagten nicht erblicken, außerdem sei es auch nicht 681 Bauten keinen Deputierten hatten und 196 Bauten hierüber Amt am 25. August der Lehrer Theodor Steltner vom ganz ausgeschlossen, ob sich der Oberleutenant bei dem Geräusch, das keine Auskunft gaben. Die Fragen nach gewissen Mißständen, die Landgericht Thorn verurteilt. Er hatte mehrere Schülerinnen ver- Wind und Hagel verursachten, verhört habe. Jedenfalls stehe dem anlaßt, einer anderen Schülerin Ohrfeigen zu geben, um damit Angeklagten aber der Schutz des§ 193 zur Seite, da er durch den bei früheren Kontrollen stets ermittelt wurden, sind diesmal so ein Recht mangelhaft beantwortet worden, daß Angaben hierüber nicht ge­erziehlich" auf diese einzuwirken. Dhrfeigen sind nach der für Dst- Stoß mit der Mappe fich belästigt fühlte und Täffiges Büchtigungsmittel nicht anerkannt. Die Revision des hält auf Grund der Aussage des Beugen Dickmann eine Beleidigung jährigen Maifeier 15516 Zweigvereinsmitglieder durch Arbeits­Weiter gab der Vorsitzende bekannt, daß sich an der dies­und Westpreußen gültigen Kabinettsorder von 1825 aber als zu- zu remonstrieren hatte. Er beantrage Freisprechung. Das Gericht macht werden können. Angeklagten wurde vom Reichsgerichte verworfen. In der Be- für vorliegend und erkennt auf eine Geldstrafe von 50 W. ruhe beteiligten. gründung des Urteils wurde auf die Feststellung des Landgerichts mildernd wurde berücksichtigt die bisherige Unbescholtenheit und der als irrtumsfrei anerkannt, daß auch in dem Austeilenlassen von an frankhafte Zustand des Angeklagten.-Db wohl das Urteil auch auf fich zulässigen Züchtigungsmitteln durch Schülerinnen ein Amts- 50 M. Geldstrafe gelautet hätte, wenn der Angeklagte in gleicher mißbrauch liege. Leider ist mit der gegen die Noheit der Prügelmanie Weise behandelt worden wäre? Gegen das Urteil wird Berufung einschreitenden Rechtsanficht des Reichsgerichts wenig geholfen, ba für die eingelegt. meisten Fälle von Mißhandlungen durch Lehrer Oberverwaltungs­gericht und Kammergericht in Preußen entscheiden und für nur wenige Landesteile bestimmte Arten von Prügelei als unter allen Umständen verboten bezeichnet sind. Wie rückständig die durch das Mit dem Münchener Lehrertag beschäftigte sich eine Versamm­Junkertum verrohte Schulpädagogie in Preußen ist, zeigt ein Blicklung der Frauenrechtlerinnen, die am Freitag in den Industriesälen auf einige außerpreußische deutsche Vorschriften. Wir heben von stattfand, soweit die Angriffe gegen die Lehrerinnen in Be­diesen die vom Reichsgericht als rechtsgültig anerkannten Vorschriften tracht famen. Fräulein Maria Lischnewska, eine Teilnehmerin am aus Braunschweig und Hessen hervor. Sowohl die Braunschweiger Münchener Lehrertage, hielt das Referat und zeigte, daß die Lehrer­Konfiftorialverordnung von 1886 wie die großherzoglich hessische schaft in München nicht nur tleinlich, sondern auch in einer Verordnung von 1874 über das Büchtigungsrecht in Elementarschulen tränkenden und beleidigenden Weise gegen die Lehre berbieten: alle übermäßigen und unanständigen Züchtigungen, rinnenschaft sich verhielt. Die Lehrerinnen hätten in Entrüstung Schläge auf den Kopf, in das Gesicht, über den Rücken, über ihre männlichen Kollegen den Saal verlassen, und in einer über die Hände des Schülers sowie jede die Gesundheit des Schülers Protestversammlung in München , die dem Kongreß folgte, sei das gefährdende Behandlung". Wie viele schlesische, pommersche, mär- Verhalten der Lehrer in das gebührende Licht gestellt worden. In fische und Berliner Lehrer müßten bestraft werden, wenn diese Ver- ihrer Feindseligkeit gegen die Lehrerinnen haben sich die Lehrer ordnung auch auf sie Anwendung fände!' bon drei Gesichtspunkten leiten lassen. Sie fürchten den überwiegen den Einfluß der Lehrerinnen auf die Volksschule; sie fürchten, daß die Mädchenschulen von den Frauen erobert werden; sie fürchten, daß Frauen zur Leitung von Schulen zugelassen werden. Die Zahl der Frauen wächst im Lehrerberufe wie in allen anderen Berufen, das ist der Gang der modernen Entwickelung. Wenn die Lehrer das nicht gern sehen, so ist ihre Hauptsorge dabei, daß ihre Aussicht auf Anstellung in den Städten ungünstiger wird und sie aufs Land gedrängt werden. Uebrigens seien die Frauen auch nicht ab= geneigt, Stellungen auf dem Lande anzunehmen. Daß die Frauen Die Versammlung zeitigte schon insofern einen guten agitatori­die Mädchenschulen erobern wollen, sei eine unnötige Sorge, denn " Der Angeklagte hat eingeräumt, der Verfasser der beiden die modern denkenden Lehrerinnen treten ein für einen gemeinschen Wert, als sich sofort an Ort und Stelle eine erhebliche Bahr Broschüren zu sein. Nur die zweite Broschüre ist inkriminiert. famen Unterricht der Geschlechter. Und wenn die neuer Mitglieder in den Verband aufnehmen ließ. Der Angeklagte ist auch nur für den Inhalt der zweiten Broschüre Frauen als Schulleiterinnen fähig sind, wie sie bewiesen haben, berantwortlich. Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gelangt, daß warum sollten sie nicht dasselbe Recht darauf haben wie die Männer? die Vorwürfe vorsätzlich erhoben sind und daß den genannten Die Rednerin ging mit dem Lehrer Laube aus Chemniß, der in Generälen und Justizbeamten vorfäßlich Rechtsbeugungen bor München eine der Hauptreden gegen die Lehrerinnen hielt, scharf geworfen sind. Das geht deutlich aus den verschiedensten Stellen ins Gericht. Mit veralteten Anschauungen und Begriffen, die längst der zweiten Broschüre hervor. Durch die Beweisaufnahme ist nichts abgetan sind, und in einer sehr oberflächlichen Weise argumentierte dafür bewiesen, daß Rechtsbeugungen vorfäßlich erfolgt sind. Für Laube gegen die Frauen. Helene Lange antwortete ihm in München : die schweren Vorwürfe ist kein Beweis erbracht. Dem Angeklagten" Jeder Sak, den Herr Laube ausgesprochen, ist eine Unmöglichkeit!" ist allerdings nicht widerlegt, daß er in Als Dr. Brückmann aus Königsberg auf dem Kongreß für die Glauben gehandelt hat. Er gibt an, er habe die Frauen auftrat und erklärte, daß man die Frauen für die Fabrik­Broschüre geschrieben, um sich vor der Deffentlichkeit zu recht- arbeit förperlich wohl geeignet hält, aber als Lehrerin von ihrer fertigen. Nach Ansicht des Gerichts sollte sie diesem Zweck nicht zarten Konstitution spricht, da wurde er ausgezischt. bienen. Der Angeklagte wollte sicherlich die Angegriffenen nur ärgften trieb es Dr. Barth aus Stuttgart , der in direkt beleidigender zwingen, gegen ihn vorzugehen. Die letzte Broschüre enthält sehr Weise von den Frauen sprach. Er genierte sich nicht, das Gintreten flare Andeutungen darüber. Der Angeklagte wollte angeblich vor von Fräulein Bischnewsta für die Aufklärung der Jugend über ge­Gericht den Wahrheitsbeweis erbringen, um dann eine andere schlechtliche Dinge herabzuwürdigen, indem er davon sprach, daß Entscheidung in seiner Militärangelegenheit herbeizuführen. Ob sie sich dafür wohl so interessiere, weil sie unverheiratet sei. Der Vor­diese Absicht des Angeklagten bestanden hat, könnte aber schließlich sigende des Kongresses hielt es nicht einmal für angezeigt, dem Dr. dahin gestellt bleiben, da der Anwendungsfall des§ 51 St. G. B. Barth einen Ordnungsruf zu erteilen oder die angegriffene in Schutz hier gegeben ist. Nach dem gründlichen Gutachten des Sachverstän- zu nehmen. digen Dr. Muermann steht die krankhafte Veranlagung des An­Die Versammlung gab über solche Vorgänge ihrer Entrüstung getlagten feft. Das Gutachten des durchaus zuverlässigen Sach- lauten Ausdrud. verständigen wird durch die Beweisaufnahme unterstüßt. Danach Die Lehrer haben sich wahrlich nicht mit Ruhm bedeckt in war die freie Willensbestimmung des Angeklagten bei Abfassung der zweiten Broschüre ausgeschlossen, eine strafbare Handlung liegt mithin nicht vor, es mußte deshalb auf Freisprechung er tannt werden. Die Einziehung der noch vorhandenen Broschüren mit dem Titel: Wie es meiner Petition im Reichstag erging" und die Vernichtung der Platten wird ausgesprochen, die Kosten werden der Staatstaffe auferlegt."

Oberst Hüger.

Die Broschüre des Obersten Hüger beschäftigte zum zweiten Male feit einigen Wochen die Straffammer zu Dortmund . In der Verhandlung wurden die bereits früher ausführlich erörterten Fälle, in denen Hüger Rechtsbeugungen behauptet, erörtert und ein Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten abgegeben. Es ging dahin, Angeklagter leide an Querulantenwahnsinn und habe in deshalb zurechnungsunfähigem Zustand die Broschüre ver faßt. Das gestern verkündete Urteil ging dahin:

Die Leiden des Lehrmädchens.

gutem

Der Zentralverband der Handlungsgehülfen hatte zu Freitag abend nach dem Neuen Konzerthaus" am Alexanderplatz eine öffentliche Versammlung einberufen, die von männlichen und von weiblichen Kaufmannsangestellten ungewöhnlich stark besucht war. Das geräumige Lotal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Referent Martin Meyer legte die Bestrebungen des Zentral­berbandes im Gegensatz zu den übrigen Handlungsgehülfen= Vereinen dar, wobei er gleichzeitig das rowdiemäßige Benehmen einiger Ober"-Handlungsgehülfen des Pfingstichen Waren­hauses in einer jüngst abgehaltenen Bezirksversammlung ebenso scharf wie treffend charakterisierte. Der Vortrag fand allgemein lebhaften Beifall. In der Diskussion suchte ein blutjunger Mann den Verein deutscher Kaufleute", ein Hirsch- Dundersches Gebilde, herauszustreichen. Der Unglücksredner erzielte jedoch mit seinen herzlich ungeschickten Wortblüten nur einen ironischen Heiterkeits­erfolg. Gegen wenige Stimmen wurde folgende Resolution an­genommen:

" Die Versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden. Sie spricht denjenigen Herren, die sich zwar Handlungsgehülfen nennen, sich jedoch nicht entblöden, den nach Besserung ihrer Lage strebenden Kollegen in den Rücken zu fallen, ihre tiefste Verachtung aus. Eine Besserstellung der Lage sämtlicher Handlungsgehülfen und Gehülfinnen erblicken die Versammelten nur im Anschluß an die moderne Arbeiter­bewegung, die weder Berufsdünkel noch Raffenunterschiede kennt. Sie verpflichten sich daher, der einzigen Organisation, die ernst­haft die Interessen der Handelsangestellten vertritt, dem Zentral­berband der Handlungsgehülfen und-Gehülfinnen Deutschlands " beizutreten."

Eingegangene Druckfchriften.

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Scharfmacher

Die Nummer 13 des Süddeutschen Postillon" legt der Verlag Ernst in München zur Ansicht vor. Das Titelbild Blindeluhspiel der Polizei" hält der nicht allzeit löblichen Polizei einen Spiegel vor. Herren und Abgeordnete in Breußen( Gedicht). Spanischer Hochzeitsgruß Von den oberen Zehntausend( Illustration). ( Gedicht). funst( Gedicht). Das Mittelbild im düsteren Dreifarbendrud zeigt des herrlichen Baren Zukunft auf dem Wasser, dann folgt eine Plauderei über Studenten. Ludwig Scharf gibt in seinem Glend" eines seiner besten, Am aber auch düsteren Poeme, einen Wahnsinnsschret aus Dualentiefen. Patriotische Opfergaben( Gedicht). Der gefräßige Agrar- Kudud. Mehr farbige Illustrationssative auf die Steuerreform in Deutschland . Noch mehr als 30 illustrierte und andere Scherze, Bosheiten, Glossen, Gedichtchen und Säge füllen diese Nummer, die als Schlußnummer das II. Duartal 1906 und damit das erste Semester des 25. Jahrganges vollendet. Die Nummer toftet 10 Bf.

München , und die Resolution, welche zum Schluß angenommen wurde, nach welcher man nichts gegen eine Betätigung der Frau einwenden möchte, war nur ein Scheinmanöver. Der ganze Geist der Verhandlungen war gegen die Frauen gerichtet. Die Folge wird sein, daß sich der Kampf verschärfen wird, denn wie die Saat, so die Ernte.

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Plutus. Kritische Wochenschrift für Volkswirtschaft und Finanzwesen ( Herausgeber: Georg Bernhard ). 24. Heft. Abonnements einschließlich der Plutus- Merktafel vierteljährlich per Post und Buchhandel 3,50 M., dirett vom Verlag 4 M. Verlag Berlin- Charlottenburg, Goethestr. 69. Monatsschrift für christliche Sozialreform. Juniheft. Begründet von Freiherrn b. Vogelsang. Abonnementspreis: Halbjahr 3,20 M. Einzelheft 80 Pf. Verlag Baeßler& Dreyler, Zürich ( Schweiz ). Der Mensch und die Erde. Die Entstehung, Gewinnung und Ver­wertung der Schäße der Erde als Grundlagen der Kultur, herausgegeben von Hans Kraemer in Berbindung mit ersten Fachmännern. Deutsches Berlagshaus Bong& Co., Berlin W. 57.

Der Zeugniszwang gegen die Preffe, historische und kritische Bei­träge von Alexander Giesen. Frankfurt a. Main , Neuer Frankfurter Berlag. Preis 2 M.

Die chronische Darmschwäche, das Grundübel des Kulturmenschen, thr Einfluß auf alle Körperfunktionen und ihre Heilung. Von Dr. med. Paczkomsti. Preis 0,80 M.

Die Diskussion nach dem Vortrage war sehr angeregt. Lehrer, die zahlreich erschienen waren, suchten zum Teil die beschämenden Vorgänge in München zu entschuldigen und in ein milderes Licht Was die Verkäuferin Johanna N. während ihrer 2½jährigen zu stellen. Die böse Bresse habe gewiß wieder übertrieben und ent­Lehrzeit beim Bäckermeister Stade in Johannisthal hat burch stellt. Man müsse warten, bis das Stenogramm( 11) aus machen müssen, erzählte sie gestern vor der zweiten Straffammer München fommt, eher dürfe man nicht urteilen. Das sagte man, des Kaufmannsgerichts. Die Klägerin, ein Mädchen von 18 Jahren, obwohl Fräulein Bifchnewsta selbst am Stongreß teilgenommen und hatte von Anbeginn der Lehrzeit unter den Nachstellungen des ihr Beugnis eben abgegeben hatte. Es wurde stark bemängelt, daß Meisters zu leiden, ja er wollte sogar seine Frau verlassen und vor der breiten Oeffentlichkeit solche Dinge verhandelt werden, die mit ihr, der Klägerin, entfliehen. Sie wollte das alles ihrer in in eine stille Lehrerversammlung gehörten. Darauf nahm ein Ar­Neu- Ruppin lebenden Mutter schreiben, aber sie bekam nie einen beiter das Wort und erklärte, es müsse eine schlimme Sache sein, Pfennig Geld. Die vereinbarte Monatsvergütung von 15 M. er- die sich so vor der Oeffentlichkeit verstecken möchte. Auch Frauen Hielt sie niemals ausbezahlt. Als dann die Mutter einmal nach traten zahlreich auf und begegneten den Zweifeln und Vorwürfen Berlin kam und sich nach dem Lehrverhältnis ihrer Tochter er- der Lehrer mit trefflichen Argumenten. Der Vorwurf, daß die fundigte, erwiderte die Meisterin:" Das Geld liegt für Johanna Behrerinnen eine flerifale Schußtruppe bilden würden, wurde zurück- Der Zentralverband deutscher Konsumbereine im Jahre 1905. auf der Sparkasse, das heben wir ihr als Mitgift auf, bis sie gewiesen und behauptet, daß dem Bentrum teine Partei so gefähr 1223 Seiten. Breis 1 M. Selbstverlag in Hamburg . on

Arterienvertaltung des Herzens und des Gehirns. Ursachen, Berhütung und Behandlung mit besonderer Berücksichtigung der Lähmungen und des Schlagflusses. Von Dr. Honcamp. Verlag von Edmund Demme, Leipzig . Preis 0,50 m. Werde Gesund! Zeitschrift für Boltsgesundheitspflege. Herausgeber Dr. med. G. Liebe. Heft 6. Monatlich ein Heft. Preis viertelfährlich 75 Pf. Verlag Th. Krische, Erlangen . Wahlrechts- Reform ist der Titel einer Broschüre vom Major a. D. J. Friedheim, die im Verlag Kontinent, Berlin SW. 13( Preis 60 Pf.) foeben erschienen. Beamtenwillkür in der Residenzstadt Koblenz . 115 Seiten. Selbstverlag Johannes Kerber. 5jähriger Kampf für Gesetz und Recht gegen Koblenz - Rügel.