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bläsern umgeben, die ihn falsch unterrichtet haben. Wenn ich es daß es genige, wenn sich die Eltern pflichtgemäße Mühe gäben, ein. Es wurde ein Käufer für dasselbe gesucht und schließlich wurbe auch bedauern würde, in dieser Sache gegen die vollziehende Gewalt einen anderen ausreichenden Religionsunterricht zu beschaffen.- mit der Angeklagten Gallantin, die damals in der Jägerstraße ein auftreten zu müssen, so hat doch der Kongreß die Macht, und, falls Das sei aber hier ausreichend festgestellt. Bu beachten wäre, Restaurant mit Damenbedienung, Haselnuß" genannt, betrieb, ein das Haus nicht feiger ist, als ich glaube, werden daß die Kinder erst nach dem Austritt der Eltern aus der Kauf- und Mietsvertrag abgeschloffen. Die Anflage behauptet num, wir beschließen, was was wir als das beste für die Inter- evangelischen Kirche geboren seien. Glaubens- und Gewissens- daß der Angeklagte Frl. Gallantin durch die Vorspiegelung betrogen essen aller Beteiligten betrachten. Wir werden tun was freiheit der Eltern sollten nach der Vorentscheidung nicht habe, daß sie ohne weiteres auch die Konzession für das Keller­tvir können, um einen Kampf mit dem Präsidenten zu berührt sein durch die Frage der Erziehung der Kinder. Das geschoß erhalten würde, während er wußte, daß die Kellerräume vermeiden, aber, wenn er uns dazu zwingt, wird er finden, daß sei ein Trugschluß. Gerade auf diefem Gebiete vollzögen sich die eigentlich nicht konzessionsfähig waren und er selbst die Konzession nur wir doch ebensogut schlagen können wie er." In der Presse ist be- Gewissenstämpfe auf das allerschärfste. Die Gewissensfreiheit des versehentlich erhalten hatte. Die Angell. Gallantin, die für diese reits eine leichte Schwenkung zugunsten des Fleischtrusts zu be- Baters werde auf das erheblichste verlegt, wenn das Kind zur Er- Räume eine Konzession tatsächlich nicht erhielt, würde nach ihrer merken. Die" New York   Evening Sun" und die New York Post" ziehung in einer Religion gezwungen werde, der der Vater abhold Versicherung unter diesen Umständen nimmermehr die stipulierte der er tetem, bie besprechen die Veröffentlichungen englischer Blätter über die Chikagoer lei. Wenn§ 78 II Allgemeinen Landrechts sage, den Eltern, die Miete von 30 000 M. gezahlt haben. Nachdem der Vertrag mit ihr Enthüllungen und geben dabei, um deren Wert herabzusetzen, der sich einig feien darüber, in welcher Religion ihr Kind erzogen werden zustande gekommen, hat der Angeklagte den zu zahlenden Ansicht Ausdruck, die ausländische Presse suche nur Sensationen. folle, dürfe tein Dritter hineinreden, so tönne mit dem Dritten nicht Staufpreis in einer Reihe von Teilzessionen gediert. Die Anklage 2. T.-B. meldet in dieser Sache aus Washington: Es besteht Schulze oder Müller gemeint sein, sondern die Behörde, der Staat. behauptet, daß die Gesamtsumme dieser Bessionen, für welche die nur eine geringe Opposition gegen die von dem Präsidenten ge- Diese haben nicht drein zu reden. Gallantin zum Teil hat einstehen müssen, 20 000 m. betragen habe, wünschte Streichung der Verfügung, welche die Packerfirmen in den Der erste Straffenat des Sam mergerichts verwarf die das heißt zirka 6250 W. mehr, als der von der Gallantin zu Stand setzt, gerichtliche Entscheidung gegen die Weigerung des Land- Revision mit folgender Begründung: Die Landesrechtlichen Bezahlende Kaufpreis 13 750 02. überhaupt betrug. Die wirtschaftssekretärs anzurufen, Bescheinigungen für Fleischprodukte Stimmungen über Kindererziehung seien nach§ 134 des Bürgerlichen Gallantin foll ferner außer 12 500 M. Miete und 1750 M. an den zu erteilen, die, weil künstlich konserviert, als gesundheits- Gesetzbuches bestehen geblieben. Das Kammergericht verbleibe bei Lieferanten der Kücheneinrichtung noch 2550 M. an Reimann selbst schädlich verworfen sind. Aber der Präfident wünscht auch, feiner im letzten Jahrzehnt vertretenen Auffassung. Gewiß sei nach und 375 M. auf die von der Firma Max Schulz u. Co. gelieferten daß der Landwirtschaftssekretär die Macht haben solle, die§ 78 II Allgemeinen Landrechts von anderer Seite nichts ein- Möbel gezahlt, Neimann diese Summe aber anderweit verwandt endgültige Entscheidung bezüglich der Inspektion und Gesundheit zuwenden, wenn sich, wie vorliegend, die Eltern einig darüber seien, haben. Der Gallantin wieder wird vorgeworfen, dem Kaufmann der frischen Produkte zu treffen. Es wird hervorgehoben, daß die in welcher Religion das Kind erzogen werden soll.. Aber die Falkenberg, von dem sie ein Darlehn von 10 000 m. aufgenommen Beseitigung der erwähnten Verordnung und die Einfügung der legt- Bestimmungen des zwölften Titels, Teil II Allgemeinen Land- hatte, als Sicherheit für dieses Darlehn mit Zustimmung des An­beschriebenen die Packerfirmen jedes Rechts berauben würde, gegen rechts setzten voraus, daß jedes Kind in irgend geklagten St. das gesamte von Max Schulz u. Co. gelieferte Mobiliar das Landwirtschaftsdepartement die gerichtliche Entscheidung anzu einer Religion nach den Gesezen des Staates berfauft zu haben, obwohl sie gewußt, daß Schulz u. Co. das Eigen rufen, außer auf Grund der Beschlagnahme von Eigentum. Es erzogen werden müsse. Wollten Angeklagter und seine tumsrecht vorbehalten war. Schließlich wurde dem Angeklagten noch besteht ferner eine, wenn auch unentschiedene, Opposition unter den Frau die jüdische Religion für ihre Kinder wählen, so hatten eine betrügerische Transaktion zum Vorwurf gemacht, indem er, Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses gegen den Vorschlag des fie für den Unterricht zu forgen. So lange ihnen das nachdem er am 11. Februar 1905 einen Vertrag mit der Präsidenten, daß alle Büchsen mit Fleischprodukten ein Etikett mit nicht gelang, solchen Unterricht zu beschaffen, so lange Gallantin zum gemeinschaftlichen Betriebe der Restaurationen Jäger­der Angabe des Tages der Herstellung tragen sollen. hätten die Kinder den Religionsunterricht in straße 68 abgeschlossen, das gesamte Inventar und Mobiliar abermals an ben von ihnen besuchten Schulen( hier den evangelischen) den Weinhändler Brandt und den Opernsänger Lieban für mitnehmen müssen. Gleichgültig sei es, daß die Eltern 20 000 m. verkauft hat. Der Angeklagte Reimann bestritt in schon aus der Kirche ausgetreten waren, als die Kinder geboren jedem Falle seine Schuld und suchte durch Darlegung der äußerst wurden. berwickelten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse nachzuweisen, daß er keinesfalls dolos gehandelt und keinerlei persönliche Vorteile erstrebt oder erzielt habe. Nach langwieriger Verhandlung wurde die weitere Verhandlung zwecks Beweisaufnahme auf Mittwoch vertagt.

Gerichts- Zeitung.T

Dissidentenkinder und Religionsunterricht.

und

"

Aus der Frauenbewegung.

Versammlungen Veranstaltungen.

Bau- und Grundstücksschwindeleien. Bekanntlich hat das Kammergericht vor einer Reihe von Jahren feinen früheren freiheitlichen Standpunkt bezüglich der Frage des Agathon Reimann ist unter den Berliner   Bauarbeitern als Religionsunterrichts von Dissidentenkindern aufgegeben und ent- ein besonders gefährlicher Strohmann der Strohmann- Familie Neimann ſchieden, daß jedes Kind, auch das eines Diffidenten, bekannt. Er nennt sich Architekt und hat jahrelang eine er­in einer Religion nach den Gefeßen des Staates erzogen werden hebliche Rolle als vorgeschobener vermögensiofer Unternehmer" Das muß. Sorgt er nicht für einen derartigen Unterricht in seinem gespielt. hiesige Gewerbegericht hat fein gemein Hause, dann hat nach dieser neuen Pragis des Kammer- gefährliches Treiben dadurch unterbunden, daß es seine gerichts, die sich auf Gestern die sich auf das Allgemeine Landrecht beruft, intermänner als eigentliche Unternehmer verurteilte. das Kind am Religionsunterricht in der Schule teilzunehmen. war Agathon Reimann der Hauptangeflagte in einem Strafprozeß Berlin  . Mittwoch, den 20. d. M.( 6. Kreis) nach Gieshoit, Insel­Der Restaurateur Zieß zu Berlin  , der gleich seiner Ehefrau vor der vor der ersten Straffammer, bei dem die Schicksale des Hauses Restaurant, Plößensee. Kaffeekochen. Geburt seiner Töchter aus der evangelischen Kirche aus- Jägerstr. 68 und der feinerzeit darin betriebenen Restaurants Wall Charlottenburg. Mittwoch, den 20. Juni, 8 Uhr, Rosinenstr. 3: getreten und seitdem Dissident ist, hatte die Mädchen vom Hall" und" Falstaffkeller" eine Rolle spielten. Neimann Vortrag H. Giebel: Wie entstand die Unterjochung der Tehrplanmäßigen Religionsunterricht in den Volksschulen fern hat sich wegen Betruges der Anstiftung zur Unter­Frauen?" die wegen Unterschlagung gehalten und sich sehr bemüht, Gelegenheit zur Teilnahme schlagung, wegen Schantwirtin Marie Mariendorf. Mittwoch, den 20. Juni, 81, Uhr, bei Reichardt, Ber­am jüdischen Religionsunterricht für sie zu finden. Es Gallantin zu verantworten. Die Verhandlung entrollte linerstr. 16. Vortrag des Genossen Schulz: Die Volksschule". gelang das auch eine Beitlang in einer Gemeindeschule. Als dort eine Reihe verworrener Schiebungen bei den verschiedensten Phasen Treptow  - Baumschulenweg. Donnerstag, 21. Juni," 81 Uhr, Speers fein jüdischer Religionsunterricht mehr erteilt wurde, genossen die der Eigentumsverhältnisse und Konzessionserwerbungen, die bei dem Festfäle. Vortrag H. Störmer: Wie stellt sich die Frau dem Kinder wieder längere Zeit feinen Religionsunterricht. Bieg hatte genannten Hause und dem darin betriebenen Restaurationsgeschäft Versicherungsgesetz gegenüber?" der Schulbehörde gegenüber erklärt, daß er bereit sei, die Kinder am in Frage kamen. Der Angeklagte Reimann, der im Jahre 1904 den Adlershof  . Sonntag, den 24. Juni: Ausflug nach Haffelwerder. jüdischen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen, wenn ihm die Ge- Dffenbarungseid geleistet hat, hatte im Jahre 1908 das Haus Jäger­Treffpunkt bei Beher, Bismarckstr. 10, nachmittags 2 Uhr. legenheit dazu nachgewiesen werde. Er wandte fich ferner an die Straße 68 erworben, umgebaut und das Erdgeschoß und den Keller Bankow  . Donnerstag, den 21. Juni, 29 Uhr( öffentliche Versamm­jüdische Gemeinde um Auskunft, in welcher der Schulen die Töchter für Restaurationszwecke eingerichtet. Am 10. März 1904 verkaufte er lung) bei Großfurt, Berlinerstr. 27. Vortrag des Genossen jüdischen Religionsunterricht erhalten könnten. Der Rabbiner das Haus für 670 000 M.( an Hypotheken standen zirka 667 000 m. Störmer: Die Gleichberechtigung der Menschen in Theorie und Dr. Warschauer erteilte ihm den Bescheid, daß dies überhaupt nur darauf) an die Firma Becker u. Reimann", die aus einem mittel­Pragis". dann denkbar wäre, wenn das Kind zur jüdischen Religion übertreten lofen Staufmann Beder, einem guten Freunde des Angeklagten Mei sollte. Wäre das nicht der Fall, so würde sich wohl auch kein mann, und des letzteren ebenfalls mittellofer Ehefrau bestand. Eingegangene Druckfchriften. jüdischer Privatlehrer dazu finden. Schließlich erhielten die Kinder Vorher hatte Reimann für sich die volle Konzession, auch für den bom November 1905 an wieder jüdischen Religionsunterricht in der vollen Nachtbetrieb und für Abhaltung von Gesangs- und Allgäu, Vorarlberg   und Westtirol nebst den angrenzenden Ges Volksschule in der Straußbergerstraße. Seitdem find sie behörd- Deklamationsvorträgen, in den Restaurationsräumen sich zu verbieten der Schweiz  . Mit besonderer Berücksichtigung des Bodenseegebietes, licherseits von der Teilnahme am Religionsunterricht in den für sie schaffen gewußt. Die Rechtsverhältnisse wurden alsdann immer Bregenzerwaldes und der Arlbergbahn  . Von A. Waltenberger. Zehnte, und unflarer. Die Firma 11. Becker Rei bis auf die allerjüngste Beit ergänzte Auflage, bearbeitet von Eugen Balten zuständigen Schulen entbunden. Wegen der Nichtteilnahme seiner verwickelter Kinder am Religionsunterricht in der Volksschule während der mann" betrieb das Restaurationsgeschäft, dessen Konzessions  - berger. Mit einer Uebersichtskarte und 15 Spezialtarten. Preis geb. 4 M. der Angeklagte 8eit, wo sie auch teinen jüdischen Religionsunterricht inhaber erhielten, wurde Bieg vom Landgericht als der Berufungsinstanz und seinen Bruder Theoder N. als feine Konzessions­zu einer Geldstrafe berurteilt. Das Landgericht ging hierbei Stellvertreter" an, er selbst erhielt von Becker und seiner Chefrau aus von dem oben erwähnten Standpunkt des Kammergerichts und Generalvollmacht zur Vornahme aller möglichen Rechtsgeschäfte. Es berief sich auf dessen Urteil vom 17. April 1893. wird ihm zur Last gelegt, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht legte für den Ange- die Möbelfirma Max Schulz u. Co. zur Lieferung des Mobiliars für flagten Revision beim Kammergericht ein. Unter anderem führte er die beiden Mestaurationen im Hause Jägerstraße 68 bewogen und aus: Nach§ 11 II 13 Allgemeinen Landrechts könnten Kinder, die in schließlich durch Nichterfüllung seiner Verpflichtungen um 14 500 m. Die Firma Mag Schulz u. Co. hatte sich einer anderen Religion, als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, geschädigt habe. an Eigentumsrecht ben Möbeln borbehalten. Das nach den Gefeßen des Staates erzogen werden sollen, dem das Religionsunterricht in der Boltsschule beizuwohnen nicht angehalten Restaurationsgeschäft der Firma Beck u. Reimann reüffierte bericht bes Gewerkschaftskartells daselbst.( 1905.) 23 Seiten. Selbstverlag werden. Dies erzogen werden sollen" heiße nun doch offenbar, aber nicht und stellte am 1. Juli 1904 den Betrieb ganz des Arbeitersekretariats,

war. Er

meldete

den Becker

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Das Bayrische Hochland mit dem Allgäu, das angrenzende Tirol und Salzburg   nebst Salzkammergut  . Von Th. Trautwein. Zwölfte, bis auf die jüngste Beit revidierte und ergänzte Auflage, bearbeitet von Anton Edlinger und Heinrich Heß  , mit 27 Starten und Plänen. Geb. 4 M. Berlag A. Edlinger, Innsbruc

Die. Gaunersprache. Gesammelt und zusammengestellt aus der Praxis für die Praxis von Ernst Rabben, Polizeikommissar. 168 Seiten 8°. Breis geb. 2 M. Verlag von Breer& Thiemann, Hamm   i. W. Zeitschrift für Sozialwissenschaft Heft 6. Herausgeber: Dr. J. Wolf. Monatlich ein Heft. Preis: vierteljährlich 5 M. 12 Heste bilden einen Band. Berlag G. Reimer, Berlin   W. 35. Einzelheft 2 Wt. 3. Geschäftsbericht des Arbeitersekretariats Stronach nebst Jahresa

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Sunlicht Seife

bat nicht nur den nachweisbar grössten Absatz aller Seifenmarken der Welt, sondern sie steht auch in Bezug auf ihre umfassende Verbreitung einzig da. Beim Wechsel des Wohn ortes ist die Hausfrau deshalb nicht gezwungen die unentbehrlich gewordene Hülfe zu missen, sie kann sie vielmehr überall in einer Qualität: nämlich der besten erhalten. Crotzdem nehmen fürsorgliche Hausfrauen in die Sommerfrische für alle Fälle einige Pakete Sunlicht Seife mit, um sie bei Bedari sofort zur Hand zu haben. Wenn es gilt die Sommertoilette, cine Blouse  , ein Paar Handschuhe usw. schuell und erfolgreich zu reinigen, wird sich Sunlichs Seife stets portrefflich bewähren. Bei der Abreise vergesse man also das Beste nicht!

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