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nügend gewürdigt habe. So wäre die Zurückverweisung an das| Beitungshändlerin zugestellt worden war, die Straffammer vielmehr| Verhalten der Direktion wird es abhängen, ob demnächst über Landgericht erforderlich. den ganz neuen, prinzipiell sehr wichtigen Standpunkt einnahm, daß schärfere Maßnahmen Beschluß zu fassen ist. In dem zweiten Prozeß war Genosse Schulz von demselben jeder Zeitungshändler selbst die Prüfung der Druckschriften vor­Landgericht wegen desselben Bergehens" verurteilt worden. Das nehmen müßte. Auf die vom Rechtsanwalt Broh als Verteidiger Landgericht hatte dabei ausgeführt, das Gehen von Haus der Witwe Ebel eingelegte Revision hat nun das Kammer zu Haus mit den Blättern sei eine öffentlich bemerkbare Arbeit gericht dieses Urteil glatt bestätigt. auch dann, wenn Angeklagter die Flugblätter in den Taschen trug. Das Kammergericht hob auch in diesem Falle auf die von Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht vertretene Re­vision das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd, weil hier ganz offenbar sei, daß das Landgericht die Fest stellung einer gewissen Anstrengung, die zum Begriff der Arbeit" gehöre, überhaupt ganz außer acht gelassen habe.

Zusammenstoß mit Schuhleuten.

Hennigs Revision verworfen. Leipzig  , 22. Juni. Das Reichsgericht hat die Revision des Lederarbeiters Rudolf Hennig, der am 30. April von dem Schwur­gericht in Potsdam   wegen Ermordung des Kellners Giernoth zum Lode verurteilt worden ist, verworfen."

Abermals ein prügelnder Lehrer.

der gleichen Weise, griff aber so fest zu, daß die Backen anschwollen und ein Fingernagel eine Kraßwunde hinterließ. Das zweite Mal hat er den Knaben an den Wangen vom Size in die 21. Februar wegen Körperverlegung im Amte zu 20 M. Geldstrafe Höhe gezogen. Das Landgericht Stuttgart   hat ihn am verurteilt. In Betracht kam, daß ihm eine derartige Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes bereits ein Jahr vorher verboten worden war. Die Revision des Angeklagten, welcher bestritt, über die Grenzen des Züchtigungsrechtes hinausgegangen zu sein, wurde vor­gestern vom Reichsgericht verworfen.

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Verfammlungen.

nicht die gewünschte Wirkung. Die Mehrzahl der Arbeiter war sich darüber schlüssig, lieber auf die Ferien, als auf den 1. Mai zu verzichten. So beteiligten sich denn rund 800 Arbeiter und Arbeiterinnen durch Arbeitsruhe an der Maifeier; der Rest arbeitete.

Donnerstag in einer nur mäßig besuchten Betriebsversammlung, die Die Arbeiter des A. E.- G.- Werts Ackerstraße befaßten sich ain in den Germaniasälen" stattfand, u. a. mit der erfolgten Wiesen­thalschen Gründung des sogenannten neuen Metallarbeiter- Ver­bandes". Genosse Störst en legte in seinem Referate den Wert der splitterungsbestrebungen der Macher der neuen Organisation. Die Zentralorganisationen flar und kritisierte scharf die jetzigen Zer­Gründung selbst bezeichnete er als einen direkten Verrat an der Arbeiterschaft. Daß sich besonders das Werk Ackerstraße mit dieser Angelegenheit beschäftigte, hat seinen Grund darin, daß versucht wird, gerade in diesem Betriebe Proselyten für den neuen Ver­band" zu werben und die dortigen Mitglieder der alten Organisation abtrünnig zu machen. Einstimmig wurde folgende Resolution an­genommen:

Die Versammlung ist der Ansicht, daß nur starke zentrale Gewerkschaften, die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehen, das notwendige Gegengewicht gegen die arbeiterfeindlichen Bestrebungen der Kühnemänner und Scharfmacher sind. Sie be= dauert es deshalb auf das lebhafteste, daß sich in Berlin   ein kleiner Teil von Mitgliedern des Metallarbeiterverbandes unter Führung des früheren zweiten Bevollmächtigten Wiesenthal von dem Verbande absplitterte und eine Sonderorganisation ins Leben rief. Die Versammelten sind aber überzeugt, daß eine derartige Ab­splitterung lediglich dem Unternehmertum von Nußen ist, und geloben daher, nach wie vor zur Fahne des alten Verbandes zu halten, für dessen weitere Stärkung sie sich zu wirken ver pflichten."

Da ferner befannt gegeben wurde, daß in dem Werk kürzlich wieder Entlassungen und Versehungen" von Vertrauensleuten und Ausschußmitgliedern vorgenommen sind, so protestierte die Ver sammlung energisch gegen derartige Maßregelungen.

Briefkaften der Redaktion.

abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um Die juristische Sprechstunde findet wochentäglich von 7 bis 1hr 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt.

In Flugblattprozessen fällt immer mehr die Willkürlichkeit auf, mit der einige Landgerichte das Vorhandensein einer Arbeit da tat­sächlich festzustellen" geneigt sind, wo von einer Arbeit feine Rede Eine eigenartige Erziehungsmethode hat der fein tann. Die Annahme des Kammergerichts geht ja dahin, Lehrer Karl Sche deler in Breiningsweiler angewendet. Ein es könne nach dem Gesetz in tatsächlichen Feststellungen" teinen Sinabe antwortete in der Rechenstunde aus Troz oder Bequemlichkeit Rechtsirrtum erblicken, wenn auch die Feststellung den Gesetzen der nicht. Sch. faßte ihn an den Wangen und schüttelte ihn. Als der Logit und den Anschauungen des gefunden Menschenverstandes wider- Anabe auch in der Geographie nicht antwortete, schüttelte er ihn in spricht. Diesen Erscheinungen gegenüber empfiehlt es sich vielleicht in ähnlichen Prozessen, Beweis dafür anzutreten, daß das Tragen von Flugblättern nicht mehr Anstrengung erfordere als das Tragen einer Bibel und daß das Gehen von Haus zu Haus zwecks Flug blattverbreitung ebensowenig anstrengend sei wie Staffeevisiten von Haus zu Haus oder Bierreisen von Kneipe zu Kneipe. Wird trotzdem hier oder da abermals zu unrecht verurteilt, so erhellt wenigstens, daß auch alle Kirchgänger, Kaffeeschwestern und Kneipen­besucher verurteilt werden müssen. Ueberdies können wir nur wiederholt gegenüber solch unberechtigten Anklagen und falschen Urteilen empfehlen, eine Klage auf Schadenersaz gegen Staats­anwalt und Richter anzustrengen. Es wäre in jedem Fall agitatorisch interessant, eine Ansicht eines Zivilsenats des Reichsgerichts über den Begriff Arbeit" zu hören. Uebrigens hat dasselbe Kammer­gericht, das nach dem oben Mitgeteilten jest so geneigt ist, An- Die Arbeiter der Firma C. P. Goerz  , Fabrik für optische Die Arbeiter der Deutschen   Waffen- und Munitionsfabriken" leitungen zu Verurteilungen trog aller Ausführungen des Kammer- Instrumente in Friedenau  , befaßten sich am Mittwoch in einer hielten fürzlich in der Kronenbrauerei" eine stark besuchte Betriebs­gerichts durchaus strafloser Flugblattverbreitungen zu erteilen, bon zirka 800 Personen besuchten Betriebsversammlung eingehend versammlung ab, woselbst der Arbeiterausschuß über seine Tätigkeit wiederholt bis ins bergangene Jahr hinein bei Auf mit dem eigentümlichen Verhalten der Direktion gegen diejenigen Bericht erstattete. Mitgeteilt wurde dabei, daß der Arbeiter hebungen verurteilender Erkenntnisse alle Kosten einschließlich Arbeiter, die den 1. Maigefeiert haben. In dem Betriebe ausschuß sein Amt niedergelegt hat, weil er bon der notwendigen Auslagen der Staatstaffe auferlegt. Es hat ferner find zirka 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt, die in ihrer der Direktion in hoch fahrender und nichtachten­in einem Fall mit der Begründung abgelehnt, die Verteidigungs- großen Mehrzahl dem Metallarbeiter- Verband angehören. Diese der Weise behandelt worden ist. In dem Werk besteht tosten der Staatstaffe aufzulegen, weil der Angeklagte eines Ber  - beschlossen seinerzeit in geheimer Abstimmung, die diesjährige Mais nämlich noch immer die alte Unfitte, daß die Arbeiter das ihnen ge­teidigers nicht bedurfte, vielmehr bei der ständigen freisprechenden feier durch Arbeitsruhe zu feiern. Der mit ihrer Arbeiter lieferte Werkzeug bezahlen müssen, während es in allen übrigent Rechtsprechung des Kammergerichtes auch annehmen fonnte und freundlichkeit und ihren Wohlfahrtseinrichtungen prunkenden Direktion Betrieben unentgeltlich geliefert wird. Um diesem immer fühlbarer mußte, daß auch ohne Verteidiger das Kammergericht freisprechen ging dieser Beschluß offenbar start gegen den Strich. Sie rief den werdenden Uebelstande endlich abzuhelfen, wurde der Arbeiteraus­würde. Wenn das Kammergericht die gesetzliche Verpflichtung hatte, Arbeiterausschuß zusammen und verlangte eine nochmalige Ab- schuß bei der Direktion vorstellig. Diese lehnte jedoch nicht nur das Vertrauen in die Rechtsprechung vollends zu erschüttern, so stimmung, weil eine Anzahl Arbeiter sich bei ihr darüber beschwert jedes Entgegenkommen schroff ab, sondern gab dem Ausschuß auch in könnte ihm das Zeugnis treuer Pflichterfüllung nicht versagt hätten, daß sie nun gegen ihren Willen am 1. Mai nicht arbeiten wenig höflichen Worten zu verstehen, daß dies eine Angelegenheit ſei, werden. Uns ist eine dahin gerichtete gefegliche Vorschrift nicht fönnten. Der Ausschuß lehnte dies Anfinnen ab, weil die Ab- die er nicht zu beurteilen wisse und die ihn übrigens auch gar nichts bekannt. stimmung forrett vorgenommen war und kein Zweifel über die anginge. Etwas verblümt zwar, aber immerhin deutlich genug Gültigkeit des gefaßten Beschlusses bestehen konnte. Hierauf wollte wurde der Ausschuß darauf zur Tür hinauskomplimentiert. Infolge­die Direktion auf eigene Fauft eine nochmalige Abstimmung in der dessen legten sämtliche Ausschußmitglieder sofort ihre Aemter nieder. Aus einer böllig unerheblichen Ursache( Nichtbrennen einer Fabrit vornehmen lassen in der Erwartung, daß dann die Mehrheit Von der Versammlung wurde dieser Schritt einmütig gut­Laterne) entwickelte sich am Abend des 5. Oftober v. J. in der Ebers- der Arbeiter gegen die Arbeitsruhe am 1. Mai votieren werde! geheißen, indem man der Meinung Ausdruck gab, es sei unter diesen straße in Schöneberg   ein Konflikt mit der Polizei und eine Anklage Das Resultat war aber eine bittere Enttäuschung für die Direktion, Umständen besser, überhaupt keinen Ausschuß mehr zu wählen, da gegen die Arbeiter Albert Knop, Albert Schulze und Dimitroff   denn nur ein ganz geringer Bruchteil der Arbeiter beteiligte sich an er doch nur einen sehr zweifelhaften Wert habe, wenn die Direktion Handtke wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und gegen dieser direktionsseitig veranlaßten Abstimmung. Nach diesem un- ein derartiges Benehmen gegen ihn an den Tag lege. Beschlossen den Schankwirt Josef Pantalla wegen Beleidigung. Der erwarteten Ergebnis zeigte sich die von Arbeiterfreundlichkeit wurde deshalb, von jetzt ab durch gewählte Werkstatttom­Schuhmann Krause schilderte den Vorgang wie folgt: triefende Direttion plöglich in ihrer wahren Gestalt. Sie gab missionen die Beschwerden und Forderungen der Arbeiter zur Am Abend des 5. Oftober gegen 11 Uhr sah er in der nach echt Kühnemännlicher Art kurzerhand bekannt: Mer Kenntnis der Direktion zu bringen. Ebersstraße einen Möbelwagen stehen, an dem teine Laterne am 1. Mai nicht arbeite, gehe der achttägigen brannte und der auch nicht von einem Wagenführer beaufsichtigt Sommerferien berlustig! Aber auch dieser Ukas hatte wurde. Schutzmann Krause nahm an, daß die zum Wagen gehörigen Biehleute in ein dortiges Schanklokal gegangen feien, er flopfte an die Jalousie und darauf erschienen denn auch die ersten drei Angeklagten auf der Bildfläche. Es entwidelte fich bald eine sehr ernste Szene zwischen Knop, als dem Führer des Wagens, und dem Schußmann. Knop tam der Aufforderung Nach dem 1. Mai begann in allen Abteilungen des Werkes eine des letzteren, seinen Namen zu nennen, nicht nach, sondern era der Schifanierungen, wie sie bis dahin nicht vorgekommen war. 2. M. 10. Sie könnten zunächst nur auf Wiederherstellung des che hielt die am Wagen sichtbare Firma für ausreichend, und als der Bei der Verteilung der Arbeit wurden die braven Nichtfeiernden, lichen Lebens flagen. Der Klage muß ein Sühnetermin beim Amtsgericht Schußmann ihm erklärte, daß er ihn zur Wache führen müsse und die Maibrecher, offensichtlich bevorzugt. Es erfolgten Preis- vorausgehen. Wenn auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens erkannt ist ihn am Arme anfaßte, foll Knop den Schugmann, nach dessen reduktionen und horrende Abzüge für Fehlarbeit. In vier- und Ihre Frau 1 Jahr lang nach Rechtskraft des Urteils die eheliche Ge­Angaben, sofort mit der Faust ins Gesicht gestoßen haben, so zehn Tagen wurden in den Mädchenabteilungen Abzüge meinschaft nicht wiederherstellt, so können Sie dann erst auf Ehescheidung daß der Helm vom Kopfe flog. Bei dem nun entstehenden Zwei- bis zu 10 M. und bei verschiedenen A. 2. 100. Ja, aber soweit er­Affordkolonnen bis wegen böswilliger Verlassung flagen. tampf wollte der Schußmann blank ziehen, erhielt aber von Sinop  , zu 55 M. festgestellt! Die früher anerkannte Stalfulations- die Pfändung schon deshalb ungültig, weil es sich um feine Alimentenforderung handelt. der von dem zweiten und britten R. 100. Es genügt eine Auseinander­Angeklagten angefeuert fommission, die sonst bei Differenzen über Festsetzung von segung mit dem Nachlaßpfleger. Derselbe wird Ihnen nach vollendetem worden sein soll, einen so heftigen Stoß bor den Leib, Affordpreisen stets gutachtlich hinzugezogen wurde, ward beiseite ge- Aufgebot der Gläubiger mitzuteilen in der Lage sein, ob etwas für die daß ein inneres Blutgefäß plagte und ihm das Blut schoben. Die Meister wollen jezt die Preise willkürlich selber be- Stasse herausspringt. R. S. 87. Ein minderjähriges( noch nicht 21 Jahre aus dem Munde kam. Nun wurde die Situation ernst. Der Schuß- stimmen. Sie benehmen sich auch auffällig grob und provozierend. altes) Mädchen bedarf zum Aufgebot und zur Heirat der Genehmigung des mann Krause behauptet, daß auch Schulze und Handtke auf ihn Bei jeder Gelegenheit heißt es kurz und schroff: Bem's nicht paßt, Bateis. Die Einwilligung des Vaters muß beglaubigt sein. Polizeiliche eingedrungen seien, so daß er schließlich an die Wand des Hauses der fann gehen!" Der Arbeiterausschuß wird einfach als Luft be- Beglaubigung genügt. Äußerdem muß fie ihre Geburtsurkunde bei­gedrängt und von dem wie ein Wilder tobenden Knop aufs äußerste handelt, Beschwerden von ihm finden keine Berücksichtigung mehr. bringen, der Bräutigam seine Geburtsurkunde und seine Militärpapiere. bedroht worden sei. Als er feinen Säbel gezogen hatte, hielt Vielfach haben schifanöse Entlassungen stattgefunden, bei Neu- durchdringen, weil Sie feine Garantie sich haben gewähren laffen. Sch. 1. Leider würden Sie mit einer Stlage auf Schadenersah nicht diesen Knop mit eisernem Griff fest und suchte ihn zu entreißen. einstellungen sind Leute, die bereits die vorgeschriebene und von E. M.   100. Die Stasse ist uns nicht bekannt. Anton 77. 1. Der Es entspann fich ein wütender Ringkampf um den Besitz des ihnen selbst bezahlte ärztliche Untersuchung bestanden hatten, wegen Betrag, in dessen Höhe gepfändet ist, darf nicht ausgezahlt werden. Der Säbels, wobei Knop wiederholt drohte. seinen Gegner zu er- ihrer Zugehörigkeit zur Organisation wieder zurückgewiesen worden Ehemann hat das Recht, gegen den Pfändungsbeschluß oder die Höhe der stechen, sobald er den Säbel ihm entrissen haben würde. usw. usw. gepfändeten Summe Beschwerde einzulegen. 2. Eine allgemeine Auskunfts­Er soll bei dem Kampfe den Schußmann auch mehrfach mit dem Fahrner. Die Adresse Berlin  , Reichstag  Als der Arbeiterausschuß wegen dieser sich ständig häufenden stelle hierüber gibt es nicht. Kopfe gegen die Wand gestoßen haben, so daß diesem schon ganz Schifanierungen jüngst beim Direktor vorstellig wurde, da gab dieser für die 3. Selasse. genügt. P. G. 99. Nein. 2. O. 78. Retourbilletts gibt es auch dumm" im Kopfe wurde. Da tam legterem plöglich ersehnte Hülfe. von oben herab zu verstehen, daß die Verhältnisse im Betriebe sich müssen Sie sich bei der Polizei melden. Sie haben dann ein Boreramen G. 5. 645. Wollen Sie Hebamme werden, so Ein Augenzeuge war nach dem Polizeibureau gerannt und seit dem 1. Mai allerdings ein wenig geändert hätten. Der Metall- zu machen und werden später zu einem sechsmonatlichen Sturfus, der etwa hatte dort die Mitteilung gemacht, daß ein Schuhmann in Gefahr arbeiterverband sei nicht mehr die alleinige Organisations- 300 M. toftet, zugelassen. Nach dann bestandener Prüfung werden Sie sei. Infolgedessen eilte der Schußmann Jarling, ein Hüne vertretung im Werke, vielmehr habe sich eine Organisation Hebamme. Da aber die Ernennung einer Hebamme nur erfolgen kann, von Gestalt, herbei, zog ohne weiteres seinen Säbel derjenigen Arbeiter gebildet, die am 1. Mai nicht wenn sie das 30. Jahr nicht überschriften hat und der Andrang außerordent und schlug, ohne erst noch irgend welche Fragen zu stellen, gefeiert haben, und diese Leute betrachte er jekt als Schu- lich start ist, so ist eine Meldung aussichtslos, wenn Sie älter als 27 Jahr sind. den Knop über den Kopf, so daß dieser blutüberströmt olonne gegenüber den Verbandsangehörigen, die den Wünschen geklebt ist, für die erste Lohnklaffe: 110, für die zweite: 140, für die dritte: Bökenheim 100. Die Altersrente beträgt, wenn nur für eine Stlasse zu Boden stürzte. Dieses Vorgehen des Schußmannes der Direktion zuwider am 1. Mai die Arbeit ruhen ließen!! Eine 170, für die vierte: 200 und für die fünfte Lohntlaffe: 230 Mart. Ift in und der Anblick des blutenden Menschen regte die inzwischen an absichtliche Zurückseßung oder Schikanierung der Maifeiernden stellte verschiedenen Rohullaffen geklebt, so wird der Durchschnittsbetrag berechnet. gesammelte Menschenmenge auf und es wurden allerlei Bemerkungen er allerdings in Abrede. Es sei nur Bufall, wenn die Nicht- Die Beiträge für die Lohntlassen 1-5 find 14, 20, 24, 30, 36 Pf. Jit in über die Polizeibeamten gemacht. Auch der aus seinem Schanklokale feiernden die besseren Arbeiten bekommen hätten. Ein Meister Ihrem Falle nur die höchste Lohnklasse gezahlt, so ist also die Rente 230 M. herbeigekommene Angeklagte Pantalla soll solche Bemerkungen ge- aber meinte unter Hinweis auf die Kolonne der Nichtfeiernden: 2. S. 21. 1. Wollen Sie später das Examen machen, so müßten Sie macht und gerufen haben:" Das sind schöne Polizeibeamte! Diese hätten jetzt gezeigt, daß fie die Bevormundung durch den ein Gymnasium oder eine Realschule besucht haben. Wollen Sie bestimmte Strolche! Schweinehunde! Schlächter! Schlagt die Hunde doch tot!" Metallarbeiterverband satt haben; die Zeit sei nun vorbei, wo der werden. Die Bulaffungsbedingungen erfahren Sie durch das Institut selbst. Zweige besuchen, so können Sie auch ohne dies Erfordernis zugelassen Er bestreitet dies und will im Gegenteil seine Wirtschafterin Arbeiterausschuß den Meistern auf der Nase herumtanzen könne. 2. Die Möglichkeit liegt vor. Ein außereheliches Kind, dessen Erzeuger die aufgefordert haben, zur Polizeiwache zu eilen und Hülfe für den Tatsächlich hat sich denn auch unter Billigung oder gar auf Mutter nicht heiratet, kann den Namen des Vaters unter Zustimmung der bedrängten Schuhmann herbeizuschaffen.- Unterdessen war auch noch Veranlassung der Direktion eine Maibrechersippe zusammengefunden Mutter durch Adoption und durch Beilegung des Namens feitens der Be­ein dritter Schuhmann erschienen, es gelang den dreien aber und für den Betrieb eine Organisation der Nichtorganisierten hörde erhalten. Zur Adoption ist erforderlich, daß der Vater eheliche Kinder nicht, den Knop zu bewegen, nach der Wache mitzugehen. Schulze gegründet. Bei der Gründung dieser gelben Zunft waren als Ver- nicht befist. Ist er unter 50 Jahren, so muß er ferner um Dispens von und Handtke sollen ihm zugerufen haben:" Geh' doch nicht mit! treter der Direktion die Obermeister Jäckel und Lindner zu Gültigkeit gerichtlicher Genehmigung. Die behördliche Beilegung des Namens dem Alterserfordernis nachsuchen. Der Adoptionsvertrag bedarf zu seiner Du bist schön dumm!" Darauf widersetzte sich denn auch Knop gegen. Nach dem Wortlaut des angenommenen Statuts bezweckt hängt von der Willkür der Behörde ab. In beiden Fällen betragen die feiner Abführung und warf sich schließlich zur Erde, so daß den die Vereinigung der Gelben, die Interessen der Nichtorganisierten Stoften 50 M. 3., 4. Ja. 5. Wenden Sie sich an einen Arzt.-O. N. Ja. Schußleuten nichts übrig blieb, als Gumtow  . Nein, Sie würden mindestens eine Anklage zu gewärtigen wagen zu laden und zur Wache zu fahren, feinen Möbel- zu vertreten. Mitglieder können nur diejenigen Arbeiter werden, die Das Schöffen  - feiner Gewerkschaft angehören." Die Sazungen werden haben. 21. K. Das in Gastwirtschaften beschäftigte Dienstpersonal ist gericht hatte seinerzeit wegen dieser Vorgänge den Angeklagten jedem Neueingestellten vom Portier zur Ein- frankenversicherungspflichtig, muß also bei der Krankenkasse angemeldet Knop zu drei Monaten Gefängnis und 10 M. Geld- sicht vorgelegt." Als vornehmste Pflicht betrachten es die werden. 8. D. 75. Leider ja. Nonnendamm 6. Rechtsschut strafe, Schulze und Handtte zu je vier Wochen Gefängnis Mitglieder, die Geschäftsinteressen der Firma in jeder Weise wahr- besteht für die Witwe leider nicht. bureaus können wir nicht empfehlen. A. M. 17. Ein Rechtsanspruch und Pantalla wegen Beleidigung zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. zunehmen". Auch soll dieser Garde ein eigener Arbeiterausschuß ein- Lassen Sie es auf eine Klage ankommen. Legen Sie dann Ihre Ver­In der Berufungsinstanz erkannte die Straffammer trotz Antritt geräumt werden. eines umfangreichen Entlastungsbeweises auf Verwerfung der Be­rufung.

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E. P. 6. Nach unserer Ansicht nein. hältnisse dar und flagen gegen ein etwa verurteilendes Erkenntnis des Kreisausschusses nachher bei dem Gericht. Pechtlich sind die Kinder nur soweit zur Unterstübung ihrer Eltern verpflichtet, als es das standesmäßige auskommen ihrer Familie und die sonstigen Verpflichtungen zulassen. Nach zutreffender Ansicht steht überdies den Armendirektionen in Preußen ein techt, auf Erstattung der verauslagten Kosten zu flagen, nicht zu. Ehrlos. Ein solches Institut gibt es nicht. A. 3. 150. Nein. Berbel 28. Bestimmte Firmen usw. nemmen wir grundsäßlich nicht. Das Adreßbuch gibt Ihnen Auskunft. 6. 101. Der Vorsitzende. M. 14. Ist die Tochter minderjährig, so kann sie nichts erreichen; ist sie

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In der Werksversammlung wurde das Verhalten der Direktion wie auch die Neugründung der gelben Kolonne von den Verbands­bertretern Behrend und Cohen und sämtlichen übrigen Rednern Gebt auf Euere Kinder acht! der schärfsten Kritik unterzogen. Von der ganzen Versammlung wurde Ein gemeingefährlicher Kinderfreund wurde gestern in der kein Zweifel darüber gelassen, daß die organisierten Arbeiter gar Person des 46jährigen Handlungsgehülfen Ferdinand Gebhardt nicht daran denken, sich von der Direktion eine solche Laus in den der 1. Straffammer des Landgerichts I   vorgeführt. Belz setzen zu lassen. Unter feinen Umständen werden sie einen Der wegen Arbeiterausschuß der gelben Brüderschaft anerkennen; eher werden Sittlichkeitsverbrechen bereits fünfmal vorbestrafte Angeklagte wurde zu einem Jahre Zuchthaus verurteilt. Er hatte ein fünf- fie auf einen Ausschuß überhaupt verzichten. Sollte es die Direktion volljährig, so fann fie bei Gericht auf Herausgabe ihrer Sachen flagen. jähriges Kind in der Heinersdorferstraße an sich gelockt; das Kind mit ihren Maischikanen aber zum äußersten treiben, so könnte sie Paul. Eine Klage beim Amtsgericht auf Herausgabe des Hundes wäre H. 1. 50. Eine solche Krankenkasse gibt es nicht. leicht in die Verlegenheit tommien, mit ihren paar gelben Männlein nicht aussichtslos. wurde vor dem schlimmsten durch einen jungen Mann gerettet. H. J. 21. Amtliche Untersuchung ist den Betrieb, allein fortseßen zu müssen. Einstimmig wurde 5. B. 23, A. D. 58. Nein. eine Resolution angenommen, die den Arbeiterausschuß beauftragt, nach§ 120a der Gewerbeordnung muß der gesundheitsgefährdende Zustand N. P. G. Schloffer Steglib. in dieser Angelegenheit nochmals bei der Direktion vorstellig zu beseitigt werden, soweit es die Natur des Betriebes zuläßt. Die Schloffer werden und ihr in unzweideutiger Weise zu erklären, daß die organi- tönnen sich an die Gewerkschaft und diese an die Gewerbeinspektion wenden. fierte Arbeiterschaft des Werkes nicht gewillt ist, sich die jezigen S. 49. 1. Ja, aber Bereidigung erfolgt nicht. 2. Das Amtsgericht, Schikanen länger gefallen zu lassen. Insbesondere soll auch das in dessen Bezirk der Beleidiger wohnt, ist für eine gegen ihn anzustellende gegen Einspruch erhoben werden, daß Neueingestellte vom Portier Beleidigungsflage zuständig. nach der etwaigen Organisationszugehörigkeit gefragt werden, was doch weder den Portier noch der Direktion etwas angehe. Von dem

Die Zeitungsfrau bleibt Zensor.

Bekanntlich war die Witwe Laura Ebel wegen Feilhalten des " Sathr" und des Kleinen Album", nachdem sie vom Schöffen­gericht freigesprochen war, von der Straftammer des Landgerichts I  in der Berufungsinstanz verurteilt worden. Diese Verurteilung er­regte deshalb viel Aufsehen, weil entgegen der bisherigen Braris, kein polizeiliches Verbot der fraglichen Nummern vorher der

zulässig.

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R. B. 17. Reineswegs.

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