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Gerichts- Zeitung.

Theaterarbeiter wider Ferdinand Bonn .

In den seit Beginn des Jahres schwebenden Prozessen der ehee maligen Theaterarbeiter des Berliner Theaters gegen Direktor Bonn wurde gestern durch Teilurteile und einige Bergleiche die Frage der Bezahlung der Ueberstunden erledigt. Wir berichteten feinerzeit, daß der entmündigte Beuge Matull, welcher sich in der Edelschen Nervenheilanstalt befand, nach dem Urteil des Herrn Professor Edel aber vernehmungsfähig war, in der Anstalt im Beisein anderer bereits vernommener Zeugen als Zeuge gehört twerden sollte. Das ist nun geschehen. Herr Matull, der eine Art Direktionsassistent war und den technischen Betrieb leitete, hat etwa folgendes bekundet: Ueberstunden seien bis zur kritischen Zeit immer bezahlt worden. Zwar pflegte Bonn schon vorher zu sagen, er bezahle teine leberstunden, oder auch, en bezahle sie nur, wenn er sie selbst bewilligt habe. Schließlich aber hätte er sie doch be­zahlt, meist nach erregten Auseinandersehungen mit den Inspektoren und maßgebenden Personen. Namentlich bei dem französischen Gastspiel hätten Ueberstunden gemacht werden müssen. Es sei dann immer eine Liste aufgestellt worden, die dem Direktor borgelegt wurde. Eines Tages feien Ueberstunden wieder dringend not­wendig gewefen und Zeuge habe sich für berechtigt gehalten, sie nach Rüdsprache mit dem Theatermeister anzuordnen. Für ihn hätte gar fein Zweifel bestanden, daß sie zu bezahlen wären. Der Direktor habe aber die Zahlung, als die Liste borgelegt wurde, bera weigert, mit ähnlichen Worten, wie er das schon öfter getan habe. Als Bonn diesmal durchaus nicht habe zahlen wollen, trog Bore stellungen des Beugen, und die Leute die Arbeit niederlegen wollten, Habe Zeuge ihnen versprochen, aus seiner Tasche zu zahlen, wenn es ihm nicht gelänge, Bonn noch umzustimmen. Bonn habe ihn an diesem Tage turz vor der Vorstellung verlassen und ihn für die Vorstellung gewissermaßen verantwortlich gemacht. Um den Streit zu berhindern, habe Beuge verschiedenen Arbeitern Ueberstunden bezahlt, soweit sein Geld reichte. Er habe damit aber nicht etwa die Verpflichtung des Beklagten auf fich nehmen wollen. Beuge habe die Leute nicht für entlassen gehalten, als sie dann doch forte gingen, und er hätte ihnen das auch gesagt.

Bifte' A' gefekt werden und dadurch die Möglichkeit erhalten, bon ber Abbüßung der Strafe befreit zu bleiben.

Wer ist der Angeklagte?

Wochen- Spielplan der Berliner Cheater.

Neues Königl. Operntheater. Sonntag: Cavalleria rusticana. Der Bajazzo. Montag: Die Fledermaus. Dienstag: Rigoletto. Mittwoch: Cavalleria rusticana. Der Bajazzo. Donnerstag: Don Juan . Freitag: Cavalleria rusticana. Der Bajazzo. Sonntag: Mignon.

Deutsches Theater. Sonntag: Ein Sommernachtstraum. Mone Dienstag: Cäsar und Cleopatra. tag: Der Staufmann von Benedig. Mittwoch: Der Kaufmann von Venedig. Donnerstag: Erdgeist. Freitag: Ein Sommernachtstraum. Sonnabend: Der Kaufmann von Benedig. Sonntag und Montag: Geschlossen.

Hameln .

Berliner Theater. Sonntag: Fedora. Montag: Cymbelin. Dienstag: Fedora. Mittwoch: Cymbelin. Donnerstag: Medea . Freitag bis Montag: Unbestimmt. Kleines Theater. Sonntag bis Sonnabend: Ein idealer Gatte. Lustspielhaus. Von Sonntag bis Sonntag, 1. Juli: Die Vers lobung bei der Laterne. Das Fest ber Handwerker. Montag: Unsere Stäte. Neues Theater. Sonntag und folgende Tage: Orpheus in der Unterwelt . Komische Oper. Sonntag und die folgenden Tage: Hoffmanns Erzählungen . Carl Welf- Theater. Sonntag und die folgenden Lage: Sündige Liebe. Sentral Theater. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die Fledermaus. abends: Der luftige Krieg. Montag und Dienstag: Nanon. Mittwoch: Der luftige Krieg. Donnerstag: Nanon. Freitag: Der luftige Strieg. Sonnabend: Nanon. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die Fledermaus. Abends: Nanon. Montag: Unbestimmt.

Gin Doppelleben hat der Tagelöhner Ehrhardt Krug geführt, welcher gestern aus dem Zuchthause in der Lehrterstraße der vierten Straflammer des Landgerichts III vorgeführt wurde. Der Ange flagte ist vielfach wegen Diebstahls, Bettelns und Landstreichens bor bestraft. Im Februar 1898 wurde er von der Straffammer in Dort­ mund wegen wiederholten schweren Diebstahls zu fünf Jahren Zucht­Leffing- Theater. Sonntag und folgende Tage: Die lustige Witwe. Schiller Theater O.( Morwitz Dper.) haus berurteilt. Diese Strafe verbüßte S. in dem Zuchthause zu Sonntag nachmittag Münster in Westfalen . Am 5. Januar 1901 unternahm der Ange- 3 Uhr: Der Trompeter von Säffingen. Übends: Die Afrikanerin. Montag: Da Rigoletto. Dienstag: Die Jüdin. Mittwoch: Der Freischüz. Donnerstag: flagte einen Fluchtversuch, der auch von Erfolg begleitet war. rug als harmloser Gefangener" galt, wurde er mit Außenarbeiten Der Trompeter von Sättingen. Freitag: Die Afrikanerin. Sonnabend: beschäftigt. Da ihm wegen seiner guten Führung gewisse Freiheiten Bar und Bimmermann. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Der Freischütz. eingeräumt wurden, gelang es ihm, von einem Neubau, auf dem er abends: Der Rattenfänger von Hameln. Montag: Der Rattenfänger von arbeiten mußte, zu entfliehen, nachdem er den Aufseher überfallen Schiller- Theater N.( Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater.) Sonntag und geknebelt hatte. Hinter dem entsprungenen Zuchthäusler wurde nachmittag 3 Uhr: Das Glüd im Winkel. Abends: Heiratsluftig. Montag sofort ein Steckbrief erlassen, der jedoch unerledigt blieb. Der Ange- bis Freitag: Heiratsluftig. Sonnabend bis Montag: Das Glüd im flagte nannte sich von diesem Zeitpunkte an Tischler und Handels- Winkel. mann Franz a ger". Unter diesem Namen führte K. ein richtiges Doppelleben. Es gelang ihm, jahrelang unter diesem Namen sich der Behörde zu entziehen, während er bei seinen in Westfalen an. sässigen Verwandten hin und wieder unter seinem richtigen Namen auftauchte. Am 10. November 1904 wurde Krug in Spandau fest­genommen, als er, den Revolver in der Hand, einen Einbruch ber­übte. Unter dem Namen Franz ager" ließ sich St. von der Straflammer des Landgerichts II zu einer einjährigen Zuchthaus. strafe berurteilen, die er in der Strafanstalt zu Brandenburg ber­büßte. Im Dezember v. J., bald nach seiner Entlassung aus dem Buchthause, wurde Strug bei der Begehung eines neuen Einbruchs in Spandau abgefaßt. In dem dortigen Amtsgefängnis nannte sich der Angeklagte wiederum Hager". Zufällig erkannte der Gefängnis­inspektor Bebulla in bem Angeklagten die Nummer 164" aus dem Buchthause in Münster wieder. Es wurden weitere Ermittelungen angestellt, die bas Doppelleben des R. zur Entdeckung brachten. Trot der Photographie aus dem Verbrecheralbum und obgleich elf Beugen den angeblichen Hager als den Tagelöhner Krug refognossierten, Die Kläger blieben in der gestrigen Verhandlung bor der blieb der Angeklagte dabei, der Tischler H. zu sein. Gegen ihn sechsten Kammer dabei, daß sie doch am kritischen 16. Dezember ent- wurde die vorliegende Anklage wegen intellektueller Urkunden­laffen worden jeten. Bonn habe sie hinausgeworfen, weil sie die fälschung erhoben, da er vorsäßlich bewirkt hatte, daß ein falscher Ueberstunden hätten bezahlt haben und Ueberstunden ohne Be Name in die Gefangenenregister eingetragen wurde. Zu der gestrigen zahlung nicht hätten machen wollen. Es sei Bonn , obwohl es kurz Verhandlung war der Bruder des Angeklagten, Wil­vor der Vorstellung gewesen wäre, gar nicht darauf angekommen, helm K. aus Hammborn in Westfalen , geladen worden, ber als Beuge denn selbst seinen hervorragendsten Schauspieler habe er bor einer mit Rücksicht auf sein bertandtschaftliches Verhältnis die Aussage Vorstellung hinausgeworfen und die Rolle dann selbst gespielt. berweigerte. Der Angeklagte erklärte, er kenne den Mann" nicht Nach langer Verhandlung anerkannte im Vergleichswege der Ver- und habe auch nie einen Bruder gehabt. Die beiden Brüder wurden treter Bonns einigen Klägern gegenüber, die nur Ueberstunden gegenübergestellt. Auch als Wilhelm. mit Tränen in den Augen bezahlung( nicht Schadenersah) berlangten, die Verpflichtung auf seinen Bruder anredete, blieb dieser beharrlich dabei, den Mann" Eisenbahnunfall. Biebrich Mosbach , 23. Juni. Amtliche Bahlung des Anspruchs. In den übrigen Fällen im ganzen gar nicht au fennen. Durch die Beweisaufnahme, insbesondere durch Melbung. Bei Ausfahrt bes Güterguges 6858 aus Gleis vier bes waren 17 Aläger erfannte das Gericht unter Vorfis des das Beugnis des Buchthausbeamten aus Münster wurde er auf bas Bahnhofes Biebrich- Mosbach entgleiste 8 1hr 10 Minuten nachmittags Dr. Wölbling auf Verurteilung Bonne zur Bebestimmteste refognosziert. Der Staatsanwalt beantragte eine Ge= auf noch nicht aufgeklärte Weise die Maschine mit Backwagen und zahlung der Ueberstunden. Das Gericht erachtete auf fängnisstrafe von vier Monaten. Das Gericht erkannte aufnahme den Beklagten zur Ueberstunbenbezahlung für verpflichtet. teit erleichtert war, ein neues Leben zu beginnen, ergab die Ber Grund der Verträge der Parteien und der gesamten Beweis biefem Antrage gemäß.- Dafür, daß bem Angeklagten die Möglich Das Beugnis Natuus, auf das Beklagter bestanden hatte, spreche, handlung nichts. abgesehen von den Bedenken, die mit Rücksicht auf seine Ents mündigung usw. dagegen erhoben werden könnten, nicht zugunsten des Beklagten hinsichtlich der Ueberstunden.

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Wegen der Ansprüche auf Lohnentschädigung wegen un berechtigter Entlassung wird die Verhandlung bertagt. Es sollen noch zwei Beugen der Kläger gehört werben.

Der Bersuchung erlegen.

Ein Richter als Angeklagter.

Thalia- Theater. Sonntag und die folgenden Tage: Bis früh um Fünfe, Sonntag, 1. Juli, nachmittag 3 Uhr: Gitte Hochzeitsnacht. Belle- Alliance- Theater. Allabendlich: Abends nach Neune. Wintergarten. Spezialitäten.

Reichshallen Theater. Stettiner Sänger. Metropol Theater. Auf ins Metropol!

Apollo Theater. Allabendlich: Das blaue Bild. Spezialitäten. Passage Theater. Allabendlich: Spezialitäten.

Urania Theater. Taubenstraße 48/49. Sonntag bis Sonnabend: Der füngste Ausbruch des Vesuv .

Vermischtes.

neun beladenen Wagen, welche start beschädigt wurden. Personal fichtlich zehn Stunden. Materialschaden noch nicht festzustellen, neun beladenen Wagen, welche start beschädigt wurden. Personal nicht verlegt. Hauptgleis frei. Dauer der Aufgleisung voraus ebenso die Schäden des Gleises.

Giftfleisch. Paris , 28. Junt. In Melun ( Departement Seine­et- Marne) ist die erste Stompagnie des 81. Infanterie- Regiments in folge des Genusses von verdorbenem Büchsenfleisch unter schweren Bergiftungserscheinungen erkrankt. Der Zustand von 15 Soldaten ist bedenklich.

In der Honoratiorenstube eines Gasthauses in Stromberg unterhielt sich, wie wir der Frankfurter Beitung" entnehmen, im November 1904 ber Amtsrichter Schiffers, früher in Stromberg, jebt in Belbert, mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Golling über die damals brennende Frage der Teilung des Kölner Landgerichts. Aus der allgemein geführten Unterhaltung entstand aber eine Meinungsverschiedenheit zwischen beiden, und Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Durch einen sehr törichten Streich hat sich der Bankbeamte nun wandte sich Schiffers an den ebenfalls anwesenden Dr. med. Markthallen Direktion. Rindfleisch Ia 64-68 pr. 100 Pfund, IIa 54-64, Konrad Wohlgraff, der sich gestern wegen Diebstahls und Ur- Schmitt, um deffen Meinung zu hören. Als diese nicht in a 50-53, IVa 44-50 engl. Bullen- 0,00, dän. Bullen 0,00, holl. Bullen- 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 105-120, Ia 85-90, fundenfälschung vor der vierten Straffammer bes Landgerichts I zu Schiffers Sinne ausftet, stieß diefer eine Beleidigung gegen la 70-80, Illa 60-68: Hammelfleisch Ia 70-75 IIa 62-68. verantworten hatte, um seine Zukunft betrogen. Der Angeklagte Dr. Schmitt aus, der er bald eine tätliche Mihhandlung Schweinefleisch 61-66. Staninchen per Stud 0,25-0,65. Hübner, alte, Stüd war bei der Diskontogesellschaft feit einer Reihe von Jahren an folgen ließ. Da der Beleidigte einer katholischen Studenten- 1,50-2,25, junge, per Stüd 0,40-0,90. Tauben, junge 0,30-0,40, alte gestellt und wurde als fleißiger, tüchtiger und bescheidener Beamter berbindung angehört, welche das Duell verwirft, so fam es zur 0,00. Enten, prima, per Stüd 1,50-1,80, Hamburger, junge, per Stüd Sort allgemein geschäßt. Er war im sogenannten Emissionsbureau Alage. Das Stromberger Amtsgericht lehnte die Klage wegen Be- 2,00-3,15. Gänse, funge, per Pfd. 0,55-0,67, per Stud 2,70 bis beschäftigt und hatte den Stontrollschlüffel zu einem Schranke in Ver- fangenheit ab und überwies sie an das Kreuznacher Amts. 4,50. echte 74-93. Schlete 51-68. Bleie 00,00. Male, groß 120-124, wahrung, in welchem die Teilquittungen der Argentinischen 6 pro- gericht. Der Angeklagte Schiffers erhob gegen Dr. Schmitt mittel 108-116, flein 00-00, inf. 98-109. Blögen 0,00. Flundern, bomm. I, zentig fundierten Anleihe von 1891 aufbewahrt wurden, fobalb ba iberflage, ebenfalls wegen Beleidigung, die er darin fand, daß p. Schod 3,00-6,50. Stteler, Stiege Ia 4-6, bo. mittel per stifte 2-4, rauf die Obligationen ausgeliefert worden waren. Ein Anrecht auf der Stläger bie Satisfattionsfähigkeit bes Angeklagten bezweifelte bo. Hein, per Stifte 0,00. Büdinge, engl. per Ball 4-4,50. Stieler 2,00-5,00, die Auslieferung von Obligationen entstand, sobald jemand Teil und ihm vorwarf, er habe sein ehrenwörtlich gegebenes Versprechen quittungen , die eine Summe von 20 Pfund Sterling darstellten, vor- wissentlich gebrochen. Die Verhandlung dauerte bon 11 Uhr morgens weisen konnte. Waren die Obligationen daraufhin überantwortet, bis 7% Uhr abends. Die Verteidigung des Angeklagten und die so wurden die Teilquittungen zum Zeichen der Entwertung durch- Beugenbernehmung dauerte bis beinahe 4 Uhr, worauf nach einer Tocht, in Bündel zusammengeschnürt, deren jedes die Summe der einstündigen Pause die beiden Anwälte ihre Plaidoyers begannen. ausgelieferten Beträge durch Aufschrift anzeigte und als Belege in Das Gericht einigte fich bald auf das feftzufetende Strafmaß, da dem betreffenden Schrant aufbewahrt. Durch Jrrtum waren dort selbst der Rechtsbeistand des Angeklagten die Schuld zugab. Bon zwei Teilquittungen hineingeraten, bei denen die Durchlochung ber der gegnerischen Seite wurde gegen Amtsrichter Schiffers eine geffen worden war, obwohl die Obligationen darauf schon erhoben Geldstrafe von 1500 Mark beantragt. Das Gericht erkannte den waren. Diesen Umstand machte sich der Angeklagte zunube. Er war Amtsrichter Schiffers der wörtlichen und tätlichen Beleidigung für seit Jahren mit einem Madchen verlobt und stand unmittelbar vor schuldig, wies aber seine Widerklage ab, da der Kläger Dr. Schmitt der Hetrat. Er hatte bereits eine Wohnung gemietet, seine Erspar in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe. Das Urteil nisse reichten aber zur Beschaffung des Mobiliars nicht aus. Da lautete gegen Schiffers wegen wörtlicher Beleidigung auf 50 Mart, entdeckte er die beiden irrtümlich nicht durchlochten Teilquittungen wegen tätlicher Beleidigung auf 250 Mart, zusammen auf 300 Mart und die Versuchung siegte über ihn. Er nahm die Teilquittungen Geldstrafe oder 80 Tage Gefängnis und Tragung der Koften.- an sich und versilberte fie an der Coupontasse in der Charlottenstraße Gegen die geringe Strafhöhe wollen wir nichts einwenden. Aber für 717 Mart, wobei er dem betreffenden Beamten sagte, er habe die doch an die vielen der Strafart und der Strafhöhe enorm höheren Teilquittungen aus einer Grbschaft erhalten und möchte fie gern zu Strafen erinnern, die wegen wörtlicher oder gar tätlicher Be Geld machen. Um die Entnahme aus den Vorräten des Schrankes leidigung dann ausgesprochen sind, wenn die Täter der Arbeiterklasse zu bemänteln, fälschte er zwei andere, schon durchlochte Quittungen, angehörten und aus Anlaß ernster an sich berechtigter Bestrebungen indem er durch Voranstellung einer Biffer 1 ben Betrag um je sich hinreißen ließen. Berechtigt die Anwendung eines burch 10 Pfund Sterling erhöhte. Die ganze Sache wurde balb entdeckt schnittlich weit höheren Strafmaßes Arbeitern gegenüber zur An­und der völlig geständige Angeklagte hat ben Streich mit dem Vernahme einer Klassenjuftia? lufte seiner Stelle zu büßen gehabt, außerdem aber sich die vor­liegende Anklage zugezogen. Das Gericht erkannte auf fieben Wochen Gefängnis. Der Angeklagte soll jedoch auf die

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