Nr. 150. 23. Jahrgang.
Zur Frage des Massenstreiks.
wäre nuß- und zwecklose Arbeit gewesen, wenn der Parteivorstand Sie Verhinderung des politischen Massenstreits als eine seiner Aufgaben betrachtet hätte.
Beweis: Zeugnis des Arztes.
Sonntag, 1. Juli 1906.
2. Seine Erwerbsfähigkeit muß auch nach dem 19. April für die Zukunft um 75 Broz. vermindert erscheinen. In seiner Eigens In der heute im Vorwärts" erschienenen Erklärung fagt Ge- war eine unverbindliche. Sie sollte und konnte nur den Zweck Hände angewiesen. Vom Standpunkt seines jezigen Erwerbes Die Aussprache des Parteivorstandes mit der Generalfommission schaft als Arbeiter ist er speziell auf die kraftvolle Tätigkeit seiner noffe Bebel:" Ich konstatiere, daß namentlich haben, Klarheit darüber zu geben, in welchem Umfange der Partei- vermindert sich dadurch sein wöchentlicher Verdienst um 15,75 M., die von mir während der Verhandlungen stizzierten sechs Punkte, vorstand bei der Anwendung des Kampfmittels des politischen sein vierteljährlicher also um 204,75 W. Unter normalen Verhält die Silberschmidt dem Sinne nach wiedergegeben haben will, stark Massenstreits, dessen Anwendung aus entstellt wiedergegeben sind." Anlaß der Wahlrechts: nissen würde er aber in höchstens fünf Jahren die Aussicht gehabt Demgegenüber fonstatieren wir unterzeichnete Vertreter der der der Generalfommission angeschlossenen Gewerkschaften rechnen dienen. Die Verminderung seiner Erwerbsfähigkeit würde dann betwegung in Preußen erwogen werden mußte, auf die Unterstügung haben, im Kleinbetrieb als Bierkutscher die Woche 30 M. zu verGeneralkommission, die wir an der Sigung mit dem Parteivorstand könne. am 16. Februar d. J. teilgenommen haben, daß die Säße oder somit 22,50 M. pro Woche und mit 292,50 m. pro Vierteljahr zu genannten Thefen in der Sigung von dem Genossen Silberschmidt so hätte über die Verhandlungen Protokoll geführt und dasselbe von Wäre mit der Aussprache ein anderer Zwed verfolgt worden, veranschlagen sein. während der Ausführungen des Genossen Bebel niedergeschrieben den Teilnehmern offiziell gezeichnet werden müssen. wurden. Silberschmidt verlas sodann diese Säße und wurden von dem Genossen Bebel einige Monita gemacht, die Berücksichtigung fommission enthaltene Say: und wurde nach dieser endgültigen Deshalb ist auch der folgende in der Erklärung der General fanden. Darauf verlas Genosse Silberschmidt die Säße nochmals und Säge so, wie sie nun festgelegt waren, der Konferenz der VorstandsFeststellung den Vertretern der Generalfommission der Auftrag, die wurde nach dieser endgültigen Feststellung den Vertretern der Generalvertreter zu unterbreiten", unverständlich. tommiffion der Auftrag, die Säße, so wie sie nun festgelegt waren, ber Konferenz der Vorstandsvertreter zur Beratung zu unterbreiten. Außenstehenden gegenüber feststellen, daß wir kein Recht haben, der Sollen wir diesen Auftrag gegeben haben? Wir wollen Die Säße find in dem Protokoll über die Beratungen der Konferenz Generalfommission einen Auftrag zu geben, und diese einen solchen so wiedergegeben, wie sie in der Sigung am 16. Februar festgestellt auch, und zwar mit Recht, zurückweisen würde.
wurden
Birlin, 27. Juni 1906.
Ju der vorstehenden Erklärung ist zu bemerken, daß die Genossen Drunel, Kube, Sabath und Silberschmidt, die als Vertreter der Gene alfommission an der Sigung am 16. Februar teilnahmen, 3. 3. nicht in Berlin sind und es ihnen vorbehalten bleibt, nach ihrer Rückfhr Erklärungen abzugeben. Weiter ist zu bemerken, daß dem Bartevorstand drei Eremplare des Protokolls über die Beratungen der sonferenz am 9. Mai zugesandt worden sind und daß ich am gleiden Tage dem Genossen Molkenbuhr als Mitglied des Partei vorstndes im Foyer des Reichstages von der Absendung der Protofole mit dem Bemerken Kenntnis gab, daß die Zusendung entgege der sonstigen Gepflogenheit über die Ausgabe dieser Protofole erfolgte, weil es sich um eine Beratung handelt, von der der Partivorstand Kenntnis haben müsse.
Das Protokoll befindet sich also seit sechs Wochen in Händen des Barteivorstandes und bis heute ist der Generalfommiffion noch fein Wort darüber mitgeteilt, daß die sogenannten Thesen und in bem Referat Silberschmidts die Ausführungen Bebels aus der Signg bom 16. Februar nicht richtig wiedergegeben feien,
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C. Legien.
Aus der Notiz im Vorwärts" vom 28. Juni erfahren wir, daß bie leröffentlichung der vorstehenden Erklärungen bis zum Sonnabend zurdgestellt werden sollte, damit der Parteivorstand in der Sache Behluß faffen tönne".
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3. Auch eine gewisse Vermehrung seiner Bedürfnisse tritt durch den Verlust seiner Hand ein. Er wird für persönliche Dienst sonst ihrer nicht bedurft hätte. Er wird für Wohnung größere leistungen fremde Hülfe in Anspruch nehmen müssen, in denen er Hülfe seiner Wirtsleute in weiterem Umfang wird verlangen Aufwendungen machen müssen, weil er für seine Bedienung die müssen, als wenn er ein gesunder Mensch wäre. Auch die näheranlaßten größeren Unfällen oder förperlichen Unzuträglichkeiten liegende Möglichkeit von durch seine größere Unbehülflichkeit berist hier zu berücksichtigen. Bei den Lebensverhältnissen des Klägers läßt sich der ihm dadurch entstehende Mehraufwand nicht Die Erklärung des Genossen Legien stimmt mit den Tatsachen im einzelnen spezifizieren, wird auch ein sehr bedeutender nicht überein. Wir müssen aber hervorheben, daß infolge von Arbeits- sein, dürfte aber immerhin schäßungsweise mit 15 M. viertelüberhäufung unter anderem der Steuerdebatten im Reichs- jährlich zu veranschlagen sein. tage, bei denen Genosse Molkenbuhr besonders in An- 4. Für die Berunstaltung seines Körpers und die ihm dadurch spruch genommen war versehentlich die Mitteilung von für sein fünftiges Leben entgehenden, vorläufig nicht vorausblieb. dem Eingang der Protokolle in einer Vorstandssigung unter- sehbaren Chancen für seinen Erwerb und sein Fortkommen am 8. Juni zur Sprache, und zwar durch Bebel, der Dadurch kam die Angelegenheit erst in unserer Sigung dürfte gemäß§§ 842 und 847 8. G.-B. eine Entschädigung von am 5000 M. angemessen erscheinen. Man wird hierbei berücksichtigen Tage zuvor durch eine Indiskretion von dritter Seite von der müssen, daß, wenn auch für den Anspruch aus§ 843 B. G.-B. nur Eristenz und dem Inhalt des gedruckten Protokolls Kenntnis er- die normale Weiterentwickelung der bisherigen Berufstätigkeit halten hatte und darauf hin in jener Sigung beantragte: Die zugrunde gelegt werden kann, doch für die Zukunft eines jetzt erſt Generalfommiffion um Zusendung einer Anzahl Protokolle zu ersuchen, 21jährigen, sehr hübschen und wohlgestalteten Menschen Glücksda der Juhalt der letzteren uns zum Einspruch nötige. Nunmehr fälle( durch günstige Verheiratung, Engagement in besonders wurde der Eingang der drei Protokolle mitgeteilt und der Inhalt lohnende herrschaftliche Dienststellungen) möglich sind, die einem derselben besprochen. Wir waren sämtlich der Ansicht, daß wir so- zum Krüppel Gewordenen nicht mehr offen stehen. wohl gegen die Darstellung unserer Verhandlungen mit der Generalfommission wie gegen die Auslassungen mehrerer Redner über die Partei Einspruch zu erheben hätten, tamen aber überein, diese Eraufzuschieben, die sich in Bälde wegen Abhaltung des Interörterungen bis zu einer neuen Konferenz mit der Generalfommission nationalen Kongresses im nächsten Jahre in Stuttgart notwendig macht.
Wir glaubten diesen Aufschub ohne Schaden für die Sache vors nehmen zu können, da uns bekannt war, daß die Generalfommission die fraglichen Protokolle nur unter strenger Kontrolle an die an der Konferenz Beteiligten abgab, eine Zurüdhaltung, die fo scharf Zeit" um Ueberlassung eines Protokolls mit Hinweis auf die gehandhabt wurde, daß z. B. das Gesuch der Redaktion der Neuen Konsequenzen für die übrige Barteipreffe abgelehnt wurde. Als dann aber die„ Einigkeit" durch ihre Indiskretion und ihre Angriffe auf Bebel die Angelegenheit in die Deffentlichkeit brachte, war dieser gezwungen, aus der Reserve herauszutreten und so wie geschehen zu antworten.
Diese von uns nicht gewünschte Verzögerung veranlaßte uns, an diefedaktion des„ Vorwärts" das Ersuchen zu richten, die Veröffatlichung noch um einen Tag zurückzustellen, weil bis zum Sonnabed drei Mitglieder der Generalkommission, die an den Verhand- daß die Vertreter zweier Körperschaften sich in der Beurteilung der Es ist bisher in der Arbeiterbewegung noch nicht vorgekommen, lugen am 16. Februar teilgenommen hatten und am 27. Juni von Resultate einer zwischen ihnen stattgehabten Verhandlung schnur Bein abwesend waren, zurückgekehrt sein würden und gleich zur strats gegenüberstanden. Wir müssen es also jedem Parteigenossen She sich äußern fönnten, um nicht mit nachträglichen Er- überlaffen, sich auf Grund der abgegebenen Erflärungen sein Urteil flangen tommen zu müssen. In der Notiz in der zu bilden. hetigen Nummer des„ Vorwärts" ist dieser Grund nicht azegeben, die Notiz vielmehr so gehalten, daß vermutet mben tann, es folle von der Generalfommission über di Sache noch weiter beraten werden. Wir halten uns dhalb für verpflichtet, festzustellen, daß ein anderer Grund als der bestehend genannte für die Hinausschiebung der Veröffentlichung ht borlag.
Der Parteivorstand.
5. Die Kur- und Heilungskosten sind ihm bisher durch die Krankenkasse erfekt worden. Es ist anzunehmen, daß sie auch die Kosten für die Anfertigung einer fünstlichen Hand tragen wird. Eventuell bleiben diesbezügliche Anträge vorbehalten. Es wird daher beantragt:
1. Die beklagte Stadtgemeinde Breslau kostenpflichtig zu berurteilen: a) 5168 M.,
b) eine lebenslängliche, vierteljährlich im voraus zu ent richtende Rente, und zwar vom 19. Juni 1906 bis 19. Juni 1911 in Höhe von vierteljährlich 219,75 M. und vom 19. Juni 1911 ab in Höhe von vierteljährlich 307,50 M. zu zahlen.
2. Das Urteil nach Maßgabe des§ 708 B. G.- 8. für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Der Vertreter der beklagten Stadtgemeinde Breslau , Justizrat Friedenthal, führt demgegenüber folgendes aus: Nichts liege dem Breslauer Magistrat ferner, als einem Unglücklichen den ihm gesetzlich zustehenden Entschädigungsanspruch zu bestreiten. Aber gemeinde und als Verwalter des Vermögens der Kommune habe hier dürfe nicht das Herz entscheiden. Als Vertreter der Stadt der Magistrat nicht das Recht, einen Anspruch vorher anzuerkennen, ehe nicht eine einwandsfreie Feststellung der Tatsachen erfolgt sei, die zur Erhebung des Anspruches und der Klage geführt haben. Eine solche sei aber bisher nicht möglich gewefen. Das Tumults gesez fomme aus einer Zeit, in der die höchste Stadtbehörde zu gleich Polizeibehörde war. Heute habe Breslau eine königliche Bolizeiverwaltung. Der Magistrat sei also gänzlich ununterrichtet über das, was am 19. April geschehen sei. In den Zeitungen seien Berge verschiedenartigster Darstellungen über den Krawall selbst und über die Verwundung des Klägers aufgetürmt worden. Auf Hg. Breslau, den 30. Juni. Wunsch könnten ganze Berge davon borgelegt werden. Die Polizei ( Telegraphischer Bericht.) aber habe dem Magistrat erwidert, daß sie alle Aften an den Untersuchungsrichter abgegeben habe. Der Untersuchungsrichter Unter ungeheurem Andrange, wie er bei einer Sensationssache, wiederum sei weder berechtigt, noch bereit, dem Magistrat Ausdie die Breslauer Bevölkerung seit Monaten in Atem hält, nicht funft zu geben. Die Untersuchung sei auch noch keineswegs abanders zu erwarten war, begann heute früh vor der 5. Ziviltammer geschlossen. Sei doch der Schumann noch nicht ein. des Landgerichts Breslau die Verhandlung in der Zivillage, die mal ermittelt es scheine ja ein Schuhmann zu sein, der der Bierspüler Franz Biewald gegen die Stadt Breslau an- Biewald so schwer verletzt habe, wenn auch der Kläger den Beweis gestrengt hatte, indem er Entschädigung für die ihm bei den Kra- dafür erst erbringen müsse. Bielleicht schwebe in diesem Augenwallen am 19. April d. J. durch Verlust der linten Hand entstandene verminderte Arbeitsfähigkeit beansprucht.
Genoffe Sabath bestätigt in einer an die Generalfommission 1 gichteten Buschrift sinngemäß den Inhalt der vorstehenden Ere Trung. Wir halten uns jedoch nicht für berechtigt, den Namen des Enossen Sabath unter die Erklärung zu sezen, weil S. deren Inhalt
Die Generalfommission.
Der vorstehenden Erklärung bezüglich der Vorgänge in der gung vom 16. Februar d. J. schließen wir uns an. Berlin , 30. Juni 1906.
( Nachdruck verboten.)
Um die abgehauene Hand.
Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Schwebowitz( früber in Konig, wo er in den Prozessen gegen Moritz Lewy, den Arbeiter Maßloff die Leitung hatte). Die Parteien sind vertreten: der Kläger Bicwald durch Justizrat Mamroth( Breslau ), die beflagte Stadtgemeinde durch Justizrat Friedenthal.
$. Silberschmidt. A. Drunsel. Hermann Kube.] Auf vorstehende Erklärung übergibt uns der Parteivorstand fgende Erwiderung: Biewald ist auch persönlich erschienen. Lebhafte Teilnahme Wir müssen zu unserem Bedauern erklären, daß die Darlegung wendet ihm sich zu. Er ist eine hübsche Erscheinung, ein Genossen von der Generalkommission von unserer Auffassung des junger Mann mit blonden, langen Haaren und einem fleinen irganges abweicht. Allerdings mußte Bebel, der die Berhand- Schnurrbärtchen. Den linken Handstumpf hält er in der Tasche verhgen mit einer längeren Rede über die vorhandene Lage einleitete, graben, jo daß er den Augen der Anwesenden entzogen ist. Auch i den Verhandlungen wiederholt das Wort ergreifen, um falsche bei der Erwähnung und Schilderung bleibt Biewald unbewegt. ffassungen zurückzuweisen. Es handelte sich hierbei aber nicht Zunächst erhält die Klagepartei das Wort.
1 eine detaillierte Richtigstellung der von dem Genossen Silber
Sikte.
blid gegen Viewald selbst noch die Untersuchung, vielleicht sei er der Teilnahme an den Krawallen beschuldigt. Jm Zivilprozeß, der sich auf die Behauptungen der Parteien beschränke, werde sich Klarheit über so verwidelte Vorgänge überhaupt nicht schaffen lassen. Er beantrage daher in erster Reihe, das Verfahren auszufeten, bis das den Tumult am 19. April betreffende Strafverfahren beendet sei. Sollte dieser Antrag aber, da er sich auf eine ausdrückliche Rechtsvorschrift nicht stüßen fönne, juristischen Bedenten begegnen, so bitte er jedenfalls, wozu ja das Gericht jederzeit in der Lage sei, den Termin zu vertagen und den neuen Termin erst anzuberaumen, wenn der Magistrat Gelegenheit gefunden habe, sich zu informieren. Werde jedoch die Beklagte heute zur Verhandlung gezwungen, so werde sie sich auf den Standpunkt stellen, daß der Klagegrund nicht mit genügender Bestimmtheit angegeben sei. Nach der Schilderung der Klageschrift und dem Vortrage des Klägerischen Anwalts fomme ja eine strafrechtliche Verfolgung Biewalds gar nicht in Betracht. Aber abgesehen davon, daß diese vorsichtige Darstellung, die von Biewald auch die entferntefte Möglichkeit einer Bestrafung fernzuhalten fuche, in Begleitung seines Arbeitskollegen Eduard Hartmann , wie täglich, mehreren Punkten von den Angaben abweiche, die er selbst dem von seiner Arbeitsstelle nach seiner Wohnung Hildebrandstr. 25 ge- Arzte des Allerheiligen- Hospitals bei seiner Einlieferung gemacht gangen sei, daß er an den Straßenunruhen vollständig un habe, verschlechtere sie auch die Chancen seiner zivilrechtlichen beteiligt gewesen sei, und daß ihn der Schumann die Klage. Denn danach hatten die Unruhen am Nachmittage, Biewalds Treppen hinauf verfolgt und von hinten die Hand Verwundung aber am Spätabend stattgefunden, da er nach eigener glatt vom Arm abgeschlagen habe, nachdem Biewald Angabe seine Wohnung erst um 8 Uhr abends verlassen habe. Das ja hier. Ich bin bei Mende in Arbeit und habe gar nichts getan." Person" bei der Zusammenrottung" oder durch Anwendung der flehentlich gerufen hatte: Lassen Sie mich doch gehen, ich wohne Tumultgeset treffe aber nur den Fall, in dem die" Verlegung der für die Richtigkeit dieser Behauptungen stellt Justizrat Mamroth dagegen getroffenen gefeßlichen Maßregeln" erfolgt sei. Davon die Aussagen sämtlicher Hausbewohner unter Beweis, könne hier keine Rede sein. Der Vorgang im Hause Hildebrandso auch die Aussagen einer Frau Girsemehl, die den Ruf des straße 21 habe sich mehrere Stunden nach dem Zusammenlauf auf Schußmanns gehört haben will: Du Lump, geh hinauf, fonit dem Striegauer Platz ereignet und hätte ebensogut am nächsten paffiert etwas." Diese Zeugin hörte im nächsten Moment ein Tage, wenn die Polizei wieder präventiv Patrouillen ausschickte, dumpfes Geräusch und unmittelbar darauf den gellenden Schrei passieren können. Die Klage entbehrt also des juristischen FundaBiewalds. Sie öffnete nun die Tür, hinter der sie sich versteckt mente. Er beantrage daher, die Klage von vorneherein abzuweisen. Der Unterschied in den beiden Formulierungen fällt in die hatte, und sah in diesem Moment, wie ein Schußmann, der ihr Sollte der Gerichtshof diesem Antrage nicht zustimmen, so trete die Ven. Die Silberschmidtsche Formulierung mußte mit dem dazu bereits den Rücken gedreht hatte und der nach ihrer Erinnerung ein Beklagte dafür ein, vorab über den Grund des Anspruches zu vers gbenen Referat den Eindruck erwecken, und wie die Verhand- Mann von untersetter, mittlerer Figur war, den Säbel in der handeln und zu entscheiden, und erst dann über die Höhe der Entzen der Vertreter der Zentralverbände laut Protokoll und der Hand eiligen Schrittes nach der Haustür zuging. Biewald habe schädigung. Ariff der„ Einigkeit" auf Grund jenes Protokolls ergeben, wurde auf der dritten Treppenstufe gestanden, das Blut sei ihm aus dem Für die Verhandlung über den ersteren Gegenstand ersuche der Eindruck erweckt, daß Bebel und wir die in Jena gefaßten verwundeten Arm geschossen und die abgeschlagene Hand Beklagte um Einforderung der Akten des Strafverfahrens gegen hlüsse preisgäben, eine Unterstellung, die wir nachdrücklichst zurück- habe auf der Treppe gelegen. Biewald. Sie gebe im übrigen nur das Abhauen der Hand selbst nen müffen. Der Kläger beansprucht, so führt der Klageantrag aus, und den Briefwechsel zwischen Justizrat Mamroth und dem Daß die Bebelsche Formulierung des ersten Sazes zutreffend Schadenersaß in dem durch die§§ 823, 842, 843 und 847 B. G. B. Magistrat zu. Alles übrige müsse sie bestreiten und den Beweis iergibt sich mit voller Klarheit aus dem Sinn der in der Haupt- bestimmten Umfang: dem Kläger zur Last legen. se nicht bestrittenen anderen fünf Punkte.*) Letztere zu erörtern *) Die fünf Punkte lauten nach dem Protokoll:
In seiner Klagebeantwortung stellt Justizrat Mamroth zu inidt gemachten Niederschrift der von Webel aufgestellten sechs nächst unter Beweis, daß Franz Biewald seit einer Reihe von Jahren Diese Prozedur wäre überflüssig gewesen, da Genosse in dem Breslauer Bierverlaggeschäft von Mende, Friedrich WilhelmEberschmidt durch Abschrift der sechs Punkte seinen Zwed leichter straße 45, gearbeitet habe und dort den Ruf eines ordentlichen, eicht hätte, und fein vernünftiger Grund vorlag, ihm diese Abschrift nüchternen Menschen genießt, ferner, daß er am 19. April 1906 in zberweigern. Alsdann wäre Genosse Silberschmidt auch nicht in Lage gekommen, über die sechs Punkte, wie im Protokoll ausdeklich hervorgehoben wird, dem Sinne nach zu referieren, foern er konnte sie wörtlich vortragen und jedes Mißverständnis n ausgeschlossen. Nach Genosse Silberschmidt lautet der Punkt 1, auf den es hptsächlich ankommt: Der Parteivorstand hat nicht die Absicht, den politischen Massenfit zu propagieren, sondern wird, so weit es ihm möglich i einen solchen zu verhindern suchen. Nach Bebel lautet der Satz:
Der Parteivorstand hat nicht die Absicht, gegenwärtig den ptischen Massenstreit au propagieren, sollte derselbe abet propagiert nben müssen, so wird sich der Parteivorstand mit der GeneralImission zubor ins Benehmen setzen.
2. Wenn dennoch ein solcher Streit ausbrechen sollte, so müßte bilbe von der Partei geführt werden und die Gewerkschaften hätten fioffiziell nicht daran zu beteiligen.
1. Der Kläger hat in seiner bisherigen Stellung wöchentlich 21 M. verdient. Beweis: Zeugnis des Geschäftsführers Hübner bei der Firma August Mende, Friedrich Wilhelmstr. 45. Er ist seit dem 19. April und jedenfalls noch bis Mitte Juni mindestens 8 Wochen völlig er werbsunfähig. Er hat hierdurch einen Schaden von 168 M. erlitten. fein. Die Mittel müßten unter Mitwirkung aller Genossen, eventuell durch allgemeine Sammlungen aufgebracht werden. 6. Wenn Aussperrungen und Streits als Folgen dieses Streits 3. Die Unterstügung der Streifenden und die Kosten für die zurückbleiben sollten, so wäre zu empfehlen, daß die Gewerkschaften Fun eines solchen Streits zu tragen, müsse Aufgabe der Partei für die Unterstügung eintreten.
3. Für den Fall eines folchen Streits sollten die Gewerkschaften die Bewegung nicht in den Rüden fallen.
1. Ebenso dürfe die Gewerkschaftspresse in diesem Falle nicht ge diese Bewegung wirken.
In seiner Replit betonte Justizrat Mamroth, daß die Schutzmannspatrouille herbeigerufen war durch die Unruhen, die in der an die Hildebrandstraße angrenzenden Posenerstraße stattgefunden hatten.( Justizrat Friedenthal: Das ist wieder eine ganz neue lagebehauptung.) Aber auch sonst wäre der Zusammenhang zwischen Tumult und Verlegung ebenfalls gegeben. Auch die durch die unmittelbar bestehende Gefahr eines Tumults veranlaßten Maßregeln fielen unter das Tumultgefeß. Selbst wenn es nicht wahr sei, wie Kläger allerdings meine, daß die Schuhleute am 19. April abends nur noch ganz friedliche Menschen, die sich gar nicht zusammen gerottet hätten, auseinandertrieben und weit über die Grenzen ihres Amtes hinausgingen, so hätten sie doch in Ausübung