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thres Amtes gehandelt. Das Strafverfahren gegen Scholz und Ge. noffen, darunter auch das nach Biewalds Antrag eingeleitete Ver­fahren wider Unbekannt auf Ermittelung des hauenden Schutz­manns sei daher Entscheidung präjudiziell.. Es genüge dem Kläger , in diesem Verfahren zu beweisen, daß ein Schußmann seine Hand abgehauen habe. Weiter gehe weder seine Beweislast noch seine Be­weismöglichkeit. Sollte aber die Gegenpartei bestreiten, daß ein Schußmann der Täter gewesen sei, so beantrage er, Biewald da­rüber zum Eide zuzulassen. Er habe sich alle Mühe gegeben, den Vorfall möglichst aufzuklären, aber nach der bei dem der zeitigen Untersuchungsrichter Firle herrschen den Praxis sei ihm die Einsicht der Untersuchungsaften wiederum verwehrt worden. Wenn nun erst die ganzen 50-60 Aften des Untersuchungsrichters im Striegauer Krawallprozeß vor­liegen, werde das Zivilgericht erst recht nichts damit anzufangen wissen. Zudem sei es ein brennender Wunsch des schwer geschädigten Klägers, über seinen Anspruch möglichst bald entschieden zu sehen. In seiner Duplit hält Justizrat Friedenthal seinen Stand­punkt fest. Wie Biewalds Verlegung zustande gekommen sei, sei noch ganz unklar. In der Presse fänden sich von der Behauptung an, daß Biewald dem Pferde eines Schußmannes in die Bügel ge­fallen sei eine Behauptung, die allerdings nach der Bekundung des Arztes unwahrscheinlich sei, weil die Hand so glatt wie auf einem Richtblock abgehadt sei bis zur Darstellung Biewalds selbst alle möglichen Nüancen. Das größte Rätsel aber sei der an­gebliche Täter. Bei der derzeitigen Organisation unserer Polizei sei es ganz unmöglich, daß der Täter nicht längst ermittelt wäre, wenn es ein Schutzmann war. Es sei durchaus unwahrscheinlich, daß selbst wenn der Schußmann etwas unrechtes getan hätte, er sich nicht schon längst freiwillig gemeldet hätte, schon um von seinen Kameraden den Verdacht abzuwenden. Gerade aus den Aus­führungen des Klägers gehe die große Bedeutung des Straf verfahrens in dieser Sache hervor. Wenn nun auch die von Bie­wald vorgeschlagenen Zeugen, die auch den Kläger bei Abfassung des Schriftsabes informiert hätten, ihre Aussage zu seinen Gunsten ge­macht hätten, so wäre das Gericht noch feineswegs bereit und im stande, danach sein Urteil zu sprechen, solange bis dem Magistrat auch seinerseits die Möglichkeit gegeben sei, Ermittelungen anzu stellen. Er beantrage in erster Linie Aussetzung des Verfahrens,

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in zweiter Linie die Vertagung.

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Nach ziemlich kurzer Beratung verkündet der Gerichtshof das Urteil dahin: Der Antrag auf Aussehung des Verfahrens wird ab­gelehnt, da er in der Zivilprozeßordnung keine genügende Unterlage finde. Hingegen sei dem Antrag auf Vertagung des Termins statt­gegeben, da Kläger insofern im heutigen Termin eine neue Tat­fache vorgebracht habe, als er behauptete, daß unmittelbar vor dem Vorfall mit Viewald neue Tumulte in einer anliegenden Straße stattgefunden hätten.

Der neue Termin wurde auf den 26. September, vormittags 10 Uhr, anberaumt.

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lithographischen Kunstanstalten( der Berliner Ring) ein Gegner dieñen die Beziehungen und Vermittelungen dem Zweck, ein des Steindruckereibefizervereins. Sobald aber der scharfmacherische Monopol mit späterer Preiswillkür zu schaffen. Der Intereffen­Ton zur Geltung fam, wurden beide Unternehmerorganisationen kampf wird allerdings schließlich das Monopol nicht hindern; ent­nicht nur ein Herz und eine Seele, sondern die Leitung des Ber- weder die schwächeren Konkurrenten werden niedergerungen, oder die liner Rings rig überhaupt die Zeitung an sich. Die Bernichtung fämpfenden Parteien schließen nachher auf irgend eine Weise des Senefelderbundes war fortan die Parole. Es wurde die Frieden, sei es durch Fusion oder Preisabmachungen und das Generalavesperrung beschlossen. Ausgesperrt wurden aber nur die Monopol wird doch perfekt. Das ist die kapitalistische Entwickelung. Bundesmitglieder, und überall wurde ihnen bedeutet, daß sie sofort, Gute Beschäftigung. Im Chemnißer Bezirk- der Stadt und der wenn sie aus dem Bund austreten würden, weiterarbeiten könnten! näheren industriellen Ortschaften herrscht gegenwärtig in der G3 ist also nicht richtig, wenn jetzt der Schutzverband ſchreibt, daß Maschinen- und Textilindustrie ein außerordentlich lebhafter Ge­er nicht beabsichtigt habe, die Organisation zu sprengen. Daß dies schäftsgang. Die meisten Maschinenfirmen find bis auf ein Jahr dem Schußverband froß seiner Helfershelfer, trok der Verfügung hinaus mit Bestellungen versehen. Das gleiche trifft auf die größte gegen den Bund nicht gelingt, ist ihm jetzt klar. Die inszenierte Anzahl der Textilbetriebe, besonders auf Handschuhfabriken zu. Generalaussperrung hat jezt bei weitem nicht den Umfang ange- Kommt es doch vor, daß noch eingehende Bestellungen zurückgewieſen nommen, der gewünscht wurde und die Lahmlegung der Gewerk werden müssen, weil die Gewähr der Lieferung nicht gegeben werden schaftstasse war ein Schlag ins Wasser. Wenn der Schutzverband kann und daß Besteller freiwillig höhere Preise bezahlen, wenn die iezt eine andere Darstellung gibt, ist dies lediglich eine andere Ware bis zu einer bestimmten Zeit geliefert wird. Hoffentlich Lesart der Fabel vom Fuchs und den sauren Trauben. tommt der außerordentlich gute Geschäftsgang auch in den Löhnen Da verschiedene unserer Kollegen die Arbeit ohne Einhaltung der Arbeiter in Erscheinung. der Kündigung verlassen haben, nimmt der Schutzverband Veran­laffung, fich moralisch zu gebärden. Er glaubt sich als Wahrer des Rechts gegenüber den kontrakbrüchigen Arbeitern aufspielen zu können. Dabei war von vornherein die Taktik des Schutzverbandes darauf zugeschnitten, die Gehülfen kontraktbrüchig" zu machen! Die Arbeiter überlassen Sie mir," erklärte Dr. Gerschel; er glaubte die Aussperrung so schieben zu können, daß die Arbeiter selbst aus den Druckereien hinaus gehen würden. Zu diesem Zweck sollte ihnen Streitarbeit vorgelegt werden. Die Gehülfen schlugen aber eine andere Taktik ein, die des passiven Widerstandes. Und als so die Absicht, die Arbeiter zum Kontrafbruch zu reizen, vorbeigelang, tam erst die Aussperrung. Jedenfalls hört es sich aber sonderbar an, wenn jetzt diese Leute über Kontrafbruch zetern. Uebrigens: Ist die Zumutung, Streitarbeit zu machen, nicht auch Kontratt­bruch? Verrichtung von Streitarbeit ist eine ehrlose und gewissen­lose Handlung, und die Aufforderung zu einer solchen ist vertrags­widriges Verhalten! Und find die Druckereibefizer z. B. Offen­bachs nicht auch tarifbrüchig, indem sie trotz der Vereinbarung die Aussperrung berhängten?

Beschwerden abzuhelfen und daß er rüdständige Arbeitsverhältnisse Der Schutzverband betont, daß er imftande sei, berechtigten nicht schüßen werde. Hoffentlich macht er von seiner Macht Ge­brauch. Die ihm vorliegenden Forderungen der Arbeiter sind durch aus berechtigte und betreffen rückständige Arbeitsverhältnisse. Diese Darlegungen dürften den Beweis für die Berechtigung des Kampfes erbracht haben. Die Notwendigkeit unseres Vor­gehens wird am besten an den oben erwähnten Minimallohnsäßen illustriert, die die Druckereibefizer während der Tarifverhand­lungen geboten haben. Vielfach ist die irrtümliche Auffassung ber­treten, daß Lithographen und Steindrucker zu den gut gelohnten Arbeitern gehören. Das ist durchaus irrig. Die vorkommenden Ausnahmen beweisen nichts. So ist unser Kampf nicht ein im Uebermut von uns provozierter, sondern ein an sich in jeder Weise berechtigter. Daß er diese Ausdehnung genommen hat, ist nicht unferer Berufsangehörigen ganz Deutschlands sind auf dem Bflaster, ein Umstand, der unserem Wunsche auf rege Unterstützung seitens der organisierten Arbeiterschaft ebenfalls rechtigung gibt.

Das private Versicherungswesen. Die durch Erdbeben und Feuer Geschädigten in San Francisco haben Not und Mühe, ihre Versicherungssummen zu erhalten. 60 Versicherungsgesellschaften wollen nur drei Viertel der Verluste auszahlen; 32 Geselligaften zahlen voll aus. Die ersteren machen geltend, daß sie nicht für die Verluste durch Erdbeben haften könnten. Der staatliche Versiche­rungskommissär von Californien erklärt, daß man diese Gesell­schaften zwingen werde, sich aus Californien zurückzuziehen. Die New Yorker Volkszeitung" bemerkt dazu, daß das Versicherungs­wesen vom Staate in die Hand genommen werden muß, und daß das Vertrauen zu den privaten Versicherungen im Publikum durch solche Vorgänge mächtig erschüttert wird. In Florida gibt sich der Gouverneur viel Mühe, die Lebensversicherung zu verstaatichen, weil sie jetzt für den armen Mann viel zu teuer sei.

Finanzielle Abrüstung. Der russische Finanzminister Kokowzenlegte dem heutigen Ministerrat einen Plan vor, welcher bezweckt den nationalen Geldaufwand bedeutend einzuschränken. Demgmäß sollten die vom Kriegsminister zur Stärkung der russischen Lage ben; ebenfalls die als Nachtrag zum Kriegsbudget verlangten im fernen Often verlangten 133 Millionen Rubel verworfen wer­den; ebenfalls die als Nachtrag zum Kriegsbudget verlangten 43 Millionen Rubel. Kokowzew empfiehlt die Abschaffung ver­schiedener Ministerialabteilungen, sowie die Einschränkung des Ber­sonals seines eigenen Ressorts. Der Minister sagt, der Genral­streit im Oktober vorigen Jahres kostete der Regierung 80 Millinen Rubel. Der Sparsinn, der sich auf einmal bemerkbar mach, iſt feine Tugend, es ist ein Kind der Not.

Austern, die bei uns nur die reichen Leute effen können, sin in den Vereinigten Staaten ein Boltsnahrungsmittel. Dort hat die Austernfischerei einen außerordentlichen Umfang angenommen. Es werden von amerikanischen Fischern mehr Austern gewonnen at in allen anderen Ländern zusammengenommen. Im Jahre 1905 var der Ertrag 32 000 000 Bushel( 1 Bushel 354 Liter) im Verte Gewinn beträgt 8 500 000 Bushel.

Die Ursachen der Aussperrungen im Steindruckgewerbe. unsere Schuld, sondern die des Schutzverbandes. Etwa 30 Broz. von 15 760 000 Dollar. Virginia steht an der Spize; sein jährther

In der bürgerlichen Presse tommt zurzeit ein Rechtfertigungs­artikel des Schutzverbandes Deutscher Steindruckereibesizer zum Abdruck, der natürlich die Ursachen des gegenwärtig tobenden Kampfes durchaus falsch wiedergibt. Demgegenüber erscheint eine wirklich den Tatsachen entsprechende Darstellung geboten.

Nachdem zu Ostern 1905 die Verschmelzung des Senefelder. bundes mit dem Verein der Lithographen, Steindrucker u. v. B. erfolgt war, zeigten die kommenden Monate, welch eminente Be deutung diese Verschmelzung für die Gesamheit der Berufsange­hörigen hatte. Was in jahrelangen Kämpfen nicht gelungen war, gelang jezt. In den verschiedensten Orten tamen Tarifverträge zustande, und schließlich beantragte der Verein Deutscher Stein­druckereibesizer beim Vorstand des Senefelderbundes den Zu­fammentritt eines Tarifausschusses, der einen Zentraltarif für ganz Deutschland schaffen sollte.

Der Tarifausschuß trat zusammen. Vorher war ein Waffen­stillstand vereinbart worden, d. h. die damals schwebenden Be­wegungen wurden zum Stillstand gebracht.

Leider waren die Verhandlungen des Tarifausschusses ergeb­nislos. Die Unternehmer glaubten allen Ernstes, daß ein Minimal­John von 16,50 M. für Ausgelernte genüge. Später gingen fie auf 16,50 M. als höchstes Zugeständnis ein, noch später, als die Ver­handlungen gescheitert waren, erließen sie dann einen Aufruf an die Druckereibesizer, in dem sie einen Minimallohn von 17,50 M. anboten. Ein solcher Lohnfah würde nur einem verschwindend fleinen Teil der Gehülfen eine Aufbesserung gebracht haben, hätte aber für alle namhaften Drudorte und Druckereien eine Ver­schlechterung der Lohnsäze bedeutet. Die Gehülfen hatten sich auf die unerfüllbaren" Lohnfäße bon 21 bezw. 24 M. geeinigt. Bei der Regelung der Arbeitszeit wünschten die Gehülfen die Fest­legung der achtstündigen Arbeitszeit für Lithographen und der neunstündigen für Drucker; dies sind die schon heute in den maß­gebenden Drudorten üblichen Arbeitszeiten.

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Die Prinzipale der Drucorte, in denen zurzeit schon die Lohn und Arbeitsbedingungen bestehen, die die Gehülfen wünschen, er­griffen während der Verhandlungen gar nicht das Wort, sondern stimmten die Gehülfenanträge nieder. Bis dahin hatten sie ihren Gehülfen gegenüber bis zum Ueberdruß betont, daß sie an der Befferung der Verhältnisse und an der Bewilligung der auch von ihnen als berechtigt anerkannten Wünsche, durch die Schmutz­tonkurrenz gehindert würden. Während der Tarifverhandlungen hatten sie die Macht, die bei ihnen schon vorhandenen Bedingungen verallgemeinern zu helfen. Sie haben es nicht getan, und zwar erhofften fie- und dies zeigt, wie naiv die Herren waren durch den Zentraltarif eine Verschlechterung der bestehenden Lohn­und Arbeitsbedingungen. Es ist nicht zu glauben, und doch ist es so. Als Grundbedingung zur Schaffung des Zentraltarifes hatten die Gehülfen das selbstverständliche Zugeständnis gemacht, daß die örtlichen Tarife fallen sollten. Natürlich forderten fie aber, daß überall dort, wo bessere als im Zentraltarif vorgesehene Arbeits­bedingungen vorhanden seien, diefe vom Tarif nicht berührt würden. Die Unternehmer machten dagegen ihre Zustimmung zum Tarif davon abhängig, daß diese besseren Bedingungen fallen follten und an ihrer Stelle die schlechteren Positionen des Tarifs zu treten hätten. Nur beim Punkt: Arbeitszeit machten sie das Zugeständ­nis, daß fürzere Arbeitszeiten, troß der längeren des Tarifs, be­stehen bleiben sollten. Sie glaubten also, die Gehülfen würden, lediglich um einen Zentraltarif zu haben, wesentliche Verschlechte­rungen für zahlreiche Drucorte schaffen. Es wäre ein Schauspiel für Götter gewesen, wenn die Gehülfen diesem Verlangen zuge stimmt hätten und dann später in Berlin usw. genötigt gewesen wären, zweds Einführung des Tarifs dafür zu kämpfen, daß der Minimallohn um etwa sechs Mark zu erniedrigen sei!!

volle Be­

Aus Induftrie und Handel.

Preiskampf in der Elektrizitätsindustrie. Wir unterrichteten unsere Leser schon von der Konkurrenz in der Elektrizitätsindustrie, die jetzt im Breistämpfen zwischen der Akkumulatoren- und Elektri­zitätswerfe A.-G. einerseits und der A.-G. in Hagen - Berlin anderer­feits, in ein neues Stadium getreten ist. Die A.-G. in Hagen - Berlin ist enge liiert mit den großen Elektrizitätsgesellschaften, die ihr möglichst alle Aufträge zuführen. Hohe Rabatte für die Zwischen­händler in Bankverbindungen sind die Hülfsmittel, durch welche man ein Monopol zu erlangen sucht. Die Boese- Gesellschaft unter: nimmt es nun, jene Bestrebungen durchbrechen zu wollen, durch eine starke Preisreduktion. In verschiedenen Blättern wurde diese Maßnahme als verfehlt bezeichnet, weil die unheilvollen Folgen auf die Gesellschaft selbst zurüdfallen müßten, da man es in der A.-G. in Hagen - Berlin mit einem fapitalträftigen Unternehmen zu tun habe, das aus dem Preiskampf zweifellos siegreich hervorgehen werde. Weiter wurde das Vorgehen der Boese- Gesellschaft als Verzweiflungsatt bezeichnet. Solche Auslassungen sind natürlich geeignet, den Bestrebungen der Boese- Gesellschaft Hindernisse zu bereiten und den Monopolbestrebungen Vorschub zu leisten. Die Boese- Gesellschaft bestreitet aber, daß die Voraussetzungen zu den angeführten Schlußfolgerungen gegeben sind, sie schreibt: Die in einzelnen Blättern enthaltene Notiz, wonach die Ge­sellschaft eine Erhöhung des Rabattes beim Bezuge stationärer Batterien auf 30 Broz. hat eintreten lassen, während seitens der Konkurrenz angeblich Rabatte nur bis höchstens 22 Proz. bewilligt würden, sowie einige hieran geknüpfte Erörterungen bedürfen der Richtigstellung.

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet wochentäglich von 72 bis 9lhr abends statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstundam 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzehen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt.

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P. 100. Jit der Berufungsbeschluß rechtskräftig, so steht Iten weifellos das Recht zu, auch gewaltsam das Kind fortzunehmen nd Strafantrag gegen den zu stellen, der es rechtswidrig Ihnen borentilt. Ohne Kenntnis der Aften ist ein weiterer Rat nicht möglich. H. Ch. Leider steht Ihrer Mutter ein Anspruch nicht zu. G. R. 22. Ste E. G. An is wenden sich am besten an eine Aquarienhandlung. Bolizeipräsidium. H. M. Elterliche Einwilligung zur Heirat ist m vollendeten 21. Lebensjahre ab nicht erforderlich. Mädchen werden it Nur Mäde dem 16., Männer mit dem 21. Lebensjahre heiratsfähig. bedürfen deshalb einer Einwilligung. Gute Geschwister. Das Stol Gericht ist zuständig. Ob Sie zur Auflassung verpflichtet sind, ist of Kenntnis der Klage und der der Klage zugrunde liegenden Behauptun unmöglich zu beantworten. Verträge, die in der Abficht b genommen werden, Gläubiger zu benachteiligen;

find ungüles

P. N. 13. Ja. R. M. 19. Die Klage hat nur dann Ausfä auf Erfolg, wenn Sie beweisen können, daß infolge eines Mangels Aufficht und ohne Ihre Schuld das Kind die Lampe umgestoßen hat. 5. B. 48. 1. und 2. Ja. M. 42. Nach Ihrer Schilderung würh Gie lediglich eine( im praktischen Erfolg wertlose) Klage gegen Ihn Entleiher anstellen können, nicht gegen den Dritten. A. T. 26. Fis Ihr Vertrag nichts bestimmt, ist in angemessener Zeit die Wohnung r Besichtigung zu stellen. Das hiesige Gericht hat in einigen Prozess: Werftags 10 bis 1 und 3 bis 6, Sonnntags 11 bis 3 Uhr, in anden Werktags 9 bis 6, Sonntags 9-12 für angemessen erachtet. A. 3. 99. Mehr als Geldstrafe würde schweth uns nicht bekannt. A. G. 16. Lehn

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Erna.

Aus diesem Grunde wird auch ohne weiteres die Mutmaßung hinfällig, als ob die Boese- Gesellschaft zu ihren Maßnahmen etwa durch den Wunsch eines Hand in Hand- Gehens mit der Akkumula­torenfabit Aktiengesellschft in Hagen - Berlin bestimmt sein könnte. Und dabei erklärten die Druckereibefizer offen, daß sie dort, Schließlich verwahrt sich die Boese- Gesellschaft gegen die in wo auch die von ihnen in Vorschlag, gebrachten niedrigen Tarif- einzelnen Breßorganen geäußerte Anschauung, wonach angeblich ihr pofitionen den Gehülfen noch einen Vorteil brachten, in den rück- Vorgehen sich vielleicht als eine letzte Anstrengung gegenüber der ständigen Druckorten, gar keine Macht hätten, den Tarif einzu- vorerwähnten Konkurrenz tennzeichnet oder gar jegliche Hoffnung führen. Dies müffe Sache der Gehülfenorganisation sein. Natür- auf Erzielung eines Verdienstes seitens der Boese- Gesellschaft auf­lich bedankten sich die Gehülfenvertreter für einen solchen Tarif, gegeben fei. Dieselbe verweist im Gegenteil darauf, daß der zu und sie sagten den Herren, daß, wenn sie um Einführung von Ver- nehmende Erfolg ihrer Bestrebungen in Verbindung mit der Ein besserungen in diesen Orten zu kämpfen hätten, fich der Kampf ficht des taufenden Publitums bereits dartut, daß der von ihr natürlich um andere als die Unternehmerwünsche drehen werde. eingeschlagene Weg der richtige ist. Die Boese- Gesellschaft glaubt Diese Verhandlungen waren im Februar. Jm April griffen um so mehr, auch auf einen Enderfolg ihrer Bemühungen rechnen in einigen Orten die Gehülfen die Bewegungen wieder auf. Co zu dürfen, als der Betrieb ihrer neben der Abteilung stationäre führt worden sind, in Chemnitz und Breslau , beides Orte, wo das Gewinnergebnis des Unternehmens wesentlich mitbestimmend in Hannover , wo seit zehn Jahren teine Verbesserungen einge Affumulatoren" bestehenden verschiedenen Spezialabteilungen für eine Besserung dringend notwendig war. Außerdem tamen noch ist, und insbesondere schon die Grträgnisse dieser Spezialabteilungen einzelne Drudereien einiger Orte in Betracht. Die Unternehmer zur Dedung der Gesamtunkosten der Gesellschaft ausreichen."

herauskommen. Zulässig ist haft bis zu 6 Wochen. A. B. 28. 8 Sie die Zahlung, zu der Sie nicht verflichtet sind, ab. bergehen meist etwa 2 Monate, fragen Sie doch aber direkt dort an. .. 16. 1. Im Verwaltungsstreitverfahren entscheidet das Dt­verwaltungsgericht endgültig als lezte Instanz. 2. Zwischen 14 Tagen d 3 Monaten. F. S. 21. Klagen Sie beim Amtsgericht auf Herausge. Bei der borerwähnten Rabatterhöhung handelt es sich feines- E. Sch. Das Amtsgericht ernennt einen Pfleger. An dieses wenden ie fich. . G. R. 100. Klagen Sie auf Bahlung Ihrer Forderung. wegs um eine außergewöhnliche und angeblich die Gesellschaft selbst 91. Steht der Inhalt des uns nicht mitgeteilten Bertrages ýt schädigende Maßnahme, da die in Vergleich gezogene Akkumulatoren­fabrik Aktiengesellschaft in Hagen - Berlin neben dem bei ihr üblichen entgegen( das ist in Berlin die Regel), so können Sie gegenrechn. K. D., Rigdorf. Solche Steuern( jogenannte Badetagen) find nach m Rabatte von 20 Proz. noch Sondervergütungen in Gestalt von Stommunalabgabengesez zulässig und erekutivisch beitreibbar. Müh. Umfaz- bezw. Jahresprovisionen gewährt, die nichts weiter dar- 1. Staatsangehörigkeitsausweis: die bayerische Streisregierung erteilt din. stellen, als eine Erhöhung des vorerwähnten Rabattfazes. Unter Ferner ist Nachweis der Niederlassung in Preußen erforderlich. 2. Regierus Berücksichtigung dieser den großen Elektrizitätsfirmen angesichts präsident Ihres Kreises. 3. Die Aufnahme eines Deutschen in den preußin m. m. 4855. Lediglich somein ihres umfangreichen Zwischenhandels in stationären Batterien ge- Staatsverband erfolgt kostenfrei. Vormund 99. ie währten Extravergünstigungen erreicht der von der Akkumulatoren- Berschulden des Wirts vorliegt, ist er haftbar. fabrik Aktiengesellschaft in Hagen - Berlin zu tragende Gesamtnach- tönnen auf Grund des gerichtlichen Vergleichs wiederholt pfänden kn. Eine neue Klage ist unzulässig. A. S. 55. Sühnetermin zieds je­laß nicht nur in vielen Fällen den von der Boese- Gesellschaft zu scheidung ist erforderlich. Der Termin fann ohne Anwalt beantragt wen. gestandenen Rabatt von 30 Proz., sondern übersteigt diesen noch. Ein Formular für solchen Antrag finden Sie S. 226 des dem Arbeiterit Das Vorgehen der Boese- Gesellschaft weicht somit von dem beigefügten Führers. Das Buch liegt in den öffentlichen Bibliothekenis. jenigen der Aftumulatorenfabrik Attiengesellschaft in Hagen - Berlin Dann tónnten Sie wohl auf Rückkehr und nach fruchtlosem Ablauf tes in der Hauptsache nur insoweit ab, als lettere mit Rücksicht auf die Jahres auf Ehescheidung flagen. Die Klagen find durch einen Anwaln­J. S. 44. 1. Ja. 2. Nach der Heirat. 3. Die Vermöis bekannten, auf Monopolisierung der Akkumulatoren- Industrie ab- zustellen. F. M. 89. 1. mn zielenden Bestrebungen, sowie auf ihre durch die nahen Be- verhältnisse der Eltern sind maßgebend. 4. Ja. ziehungen zu dem großen Elektrizitätsring bedingtes Interesse, den Ihnen geglaubt wird, daß Sie in gutem Glauben, daß das Holz herros diesem Ringe angehörigen Firmen größere Zwischengewinne zuzu- 2. Eine Klage wäre aussichtslos. fet, es an sich genommen haben, erfolgt Freisprechung, sonst Gefäris. - W. O. W. 4. 1. Falls monajer führen bedacht ist, während die Boese- Gesellschaft diese Zwischen- Lohn vereinbart ist, nur bis am 15. zum Erften. 2. Ja, etwa 1,25 bi 50 3. Klage auf Erstattung beim Amtsgericht. 4. fen gewinne unverkürzt den Verbrauchern stationärer Affumulatoren- täglich. leider nicht. 8. K. in. batterien zukommen läßt und hierdurch der nicht berechtigten Ber - gefeßlichen Ausgehtag gibt es H. 2. 17. Eine Eingabe von beiden ist zweckmäßiger. R. 183n teuerung der Anschaffungskosten entgegenarbeitet. jeder öffentlichen Bibliothek, z. B. in der Alexandrinenstr. 26, findenie Fremdwörterbücher. Das Liebknechtsche ist zu empfehlen. 2. Dem Kiriel teht ein Recht auf Auskauf nicht zu. Indessen ist die Sache strittig. Bir werden demnächst mitteilen, ob eine prinzipielle Entscheidung ergangist. 2. G. 06. 1, Wenn eine Anzahl Personen fich gemeinschaftlich Gente fauft und diese nur für sich verwendet, so liegt fein unbereches, tonzessionspflichtiges Ausschänken vor, z. B. wenn die Betreffenden prdas bezahlen und der Ueberschuß dann nach bestimmten Grundsäßen wilt G. S. 100. 112 bis 100. wird. 2. Das hängt vom Drtsstatut ab. Berlin 100. An die Oberstaatsanwaltschaft beim Rammergerid . 16. 1. Arnswalbe 1000. 2. bis 4. Wittstod ist älter, das übri ist Geschmadsache. O. 1. 100. Es gibt ein Friedland in Ostpreußend eines in Oberschlesien . In beiden befinden sich sogenannte Rettungsfer. C. F. 30. Neue Friedrichstr. 9/10, Magistratsburean für Heimſen. P. S. 28. Ja. G. 27. In Thorn und Graudenz.- O. 18. Traurig. Keineswegs. Das Bürgerliche Gesuch Wissen wir nicht. fennt lediglich Tod und gerichtlichen Ausspruch als Trennungsgrund. Lere S. R. 100. Wir bedauern, eine Antwort aubre Fragen ablehnen zu müssen, weil wir grundsäßlich Empfehlung ebbe­befenheit eines Ehegatten trennt die Ehe nicht. Es muß stets ege­stimmten Anstalt, eines bestimmten Arztes, Anwalts, Ingenieurs, Gefts mannes ablehnen. G. D. 06. Der Gläubiger fann die Foung hatten inzwischen die Zeit benukt und sich eine Organisation ge- auf die hohen Bwischengewinne für Vermitteler. Da bei der Art Gegenteil Für unsere Leser ist besonders noch interessant der Hinweis mit Beschlag belegen lassen, wenn er von ihr Kenntnis erh Wenn Ihr uns nicht mitgeteilter Vertrag niddas A. St. 25. Nein. 2. A. ein. dieser Bermittelung von produktiver Arbeit auch nicht im ent- Gegenteil besagt: ja. ferntesten Sinne geredet werden kann, stellt die Vermittelungs­gebühr einen mühelosen Gewinn auf Kosten der Arbeit dar. Dazu

schaffen, die ganz im Fahrwasser der Kühnemänner schwimmt.

Folgendes ist dabei bezeichnend. Solange der Verein Deutscher Steindruckereibefizer Neigung hatte, mit den Gehülfen zu ber­handeln, solange war die Sonderorganisation der Berliner chromo­

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flagt werden.

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