Einzelbild herunterladen
 

auch Mittel zur Abwehr ergriffen haben, dann würde wohl auch der Hofhund und der sonst noch im Eisenbahnwagen vorhandene fleine und nicht gänzlich untätig cewesen sein. Alle Umstände sprechen dafür, daß die Tat nur von einem Angehörigen der Ermordeten begangen ist, und da kommt niemand anders in Frage als der Angeklagte. Der Bater Jordh

Gerichts- Zeitung.

Vorspiel zum Fürst Wredeschen Silberdiebstahl. Die bekannte Affäre des Dienes Wilhelm Glase, der der bersuchten Grpreffung gegen den Fürsten Wrede beschuldigt ist, beschäftigte gestern zum zweitenmal die erste Straffammer des scheibet bei dieser Frage nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme Landgerichts I. Wie bekannt, ist der Angeklagte, der eine kleine Borstrafe wegen Diebstahls vor Jahren erlitten hat, am 15. April

ganz aus und bleibt nur

der Angeklagte oder dessen Ehefrau

übrig. Bank und Streit waren in der Umgebung der alten Jordys an der Tagesordnung, seit der Sohn die Lisbeth geheiratet hatte und insbesondere ist die Schwiegertochter nicht eine liebevolle Tochter gewesen. An sich stand die Schwiergertochter nicht so sehr aus der Augenweite, als ich die Frage nach der Täterschaft erwog. Aber ihr Alibi ist zweifelsfrei nachgewiesen. Dagegen ist der Alibibeweis des Angeklagten vollständig gescheitert. 3 steht ganz zweifellos fest, daß der Angeklagte in der Nähe des Tat­brtes gesehen worden ist. Frau Meyer hat ihn mit Sicher­heit an dem Nachmittage des Mordes in der Nähe des Tatortes gesehen. Frau Greischoweit hat dieselbe Beobachtung gemacht. Nach der Auskunft des meteorologischen Instituts war am 3. Februar ein Wetter, welches ein Aufſpannen des Schirmes nicht notwendig machte. Der Angeklagte hat den Schirm aufgespannt, weil er nicht erkannt sein wollte, weil er etwas vorhatte, was das Tageslicht scheute. Er ist um 3 Uhr gesehen worden, der alte Jordy ist um 5 Uhr weggegangen, der Angeklagte muß sich also in der Zwischen zeit berborgen gehalten haben. Nun fommt weiter in Betracht: Bei dem Angeklagten ist eine Geldsumme gefunden worden, die nicht nur dem Betrage, sondern auch der Geldforte nach der jenigen Geldsumme entsprach, die der Ermordeten geraubt worden ist. Sanderbar kann es ja erscheinen, daß der Anzug des Ange­tlagten nicht durch Blut besudelt war. Man tann aber daran denken, daß der Angeklagte, nachdem er den Eisenbahnwagen betreten, mit seiner Mutter ins Gespräch gekommen ist, sich biel­leicht den Paletot und den Rock ausgezogen hat, vielleicht der Mutter gesagt hat, er wolle ihr helfen, sich dann vicellicht eine Schürze umband, die Aermel auftrempelte usw. Aber auch der auf seinem Ueberzieher vorgefundene

Blutspriser

fst schwerlich auf die kleine Verwundung an seinem Finger zurüd­zuführen, denn wenn er mit blutigem Finger fich den Ueberzieher ausgezogen haben würde, würde sicher das Futter des Ueberziehers blutig geworden sein. Nach alledem muß der Angeklagte als der Täter angesehen werden. Das gute Leumundszeugnis, das ihm von einigen Beugen ausgestellt ist, spricht nicht dagegen, umso weniger als doch auch Vorfälle befundet find, in denen der Angeklagte sich als roh und brutal erwiesen hat.

Der Staatsanwalt bittet zum Schluß die Geschworenen, die gestellte Hauptfrage, ob Mord vorliegt, zu bejahen.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Löwenthal:

Troß der langen Untersuchung über die grause Tat ist diese Boch in ihren Einzelheiten nicht geklärt worden; fie ist noch immer so tätfelhaft und fo ungeklärt, wie von Anfang an und alles, was der Staatsanwalt ausgeführt hat, sind nichts als Vermutungen darüber, was" möglich" sein kann. Die Indizien, die der Staats­anwalt gegen den Angeklagten ins Feld geführt hat, find wenig haltbar und zerfließen, wenn man näher zufieht, in ein Nichts. Unter Hervorhebung zahlreicher psychologischer Momente führt der Verteidiger aus, daß weder in der Person des Angeklagten, noch in seinen Lebensverhältnissen, seiner Lebensführung, seinem Ber­hältnis zu seinen Eltern, seinen Bekannten, seinen Arbeitsgenossen sich ein Punkt zeigt, der dafür spricht, daß er 900 m. brauchte und feine Mutter ermorden mußte. Der Angeklagte sei ein makellos dastehender Mensch, von dem eigentlich nur feststeht, daß er sich nicht mit seiner Frau vertragen konnte. Dieser Mensch, dem das beste Leumundsgeugnis von dem eigenen Vater, Verwandten, Bekannten und auch von Geschäftsfreunden ausgestellt wird, soll sich zu der und auch von Geschäftsfreunden ausgestellt wird, soll sich zu der schwersten und unerdenklichsten Tat, die je begangen werden kann, haben hinreißen lassen? Einen Muttermord foll der als feige ge­schilderte Angeklagte begangen haben! Dem Angeschuldigten wird es als schwer verdächtig angerechnet, daß er an dem fraglichen Tage nicht angeben tann, wo er sich aufgehalten habe, bezw. ihm nicht geglaubt wird, was er angibt. Wenn er feinen Menschen an dem fraglichen Nachmittage getroffen hat, der ihn näher kennt, so ist dies sehr leicht möglich. Es kann sehr wohl einem Menschen passieren, daß er stundenlang durch die Großstadt wandern kann, ohne einen Bekannten zu treffen, während er wiederum in zehn Minuten zwanzig Bekannte trifft. Die ganze Untersuchung habe sich bedauerlicherweise von Anfang an nur auf zwei für die Behörde allerdings sehr bequeme Punkte ausgedehnt und gestüßt, nämlich erstens die Volksstimme, die Liesbeth Jordy beschuldigte, und zweitens das Taschentuch mit den 900 Mart, das bei dem An­getlagten gefunden wurde.

Keine andere Spur ist berfolgt worden. Dies mag allerdings an einer innerhalb der Untersuchungsbeamten eingetretenen Bersplitterung liegen. Nicht, wie sonst üblich, sei durch die allbekannten roten Zettel das Publikum auf andere Spuren gelenkt, nicht seien die Behörden telegraphisch in Kenntnis gesetzt worden, um auf Personen, die sich durch Ausgeben von Gold stüden verdächtig machen, zu fahnden. Der Gendarmerieoberwacht meister und 19 Gendarmen mußten erst durch eine Beitung auf diese Schredenstat aufmerksam gemacht werden, als der eigentliche Täter zehn Stunden Vorsprung hatte und sich vielleicht längst in Hamburg befand. Man hat sich einfach damit begnügt, einem müßigen Geflatsche nachzugehen. Die ganze Untersuchung baut fich auf falsche Schlüsse auf. Während sonst erst alle Spuren aufgedeckt werden, die sich auf eine Person hin verzweigen, ist es hier um­gefehrt gemacht. Hier werde gesagt: Du bist der Täter, und dann werde langsam alles zurüdfonstruiert. Bei einem Indizienbeweis, der ein Nez sein müsse, das den wirklichen Verbrecher ganz um­stride, dürfe feine Masche fehlen, es müsse ein Mosaitbild sein, an bem fein Steinchen fehlt. Wo in aller Welt ist denn nun ein Beweis erbracht, daß der Angeklagte, wenn er wirklich am 3. Fe­bruar in der Nähe des Tatortes war, Böses im Schilde führte und Geld von der Mutter haben wollte? Die Wahrnehmungen der Zeugen, aus denen geschlossen werden soll, daß der Angeklagte am Tage der Tat und an den Tagen vor derselben in der Nähe des Tatortes gewesen sei, sind mit äußerster Vorsicht entgegen zu nehmen, denn in solchen Dingen ist tem Irrtum Tor und Tür geöffnet und gerade in diesem Falle sind die Wahrnehmungen der Zeugen mehr als zweifelhaft. Die Geschworenen mögen doch auch daran denken, daß jeder große Prozeß eine Anzahl von Sensations­zeugen an die Oberfläche bringt, die dabei sein müssen, die alles gesehen haben wollen. An dem Ueberzieher des Angeklagten ist ein einziger fleiner Blutsprizer vorgefunden, sonst aber am ganzen Anzuge nichts von Blut! Also in diesem Blutmeer, das sich im Eisenbahnwagen ausbreitete, ein einziger Spriger. Der Ver­teidiger sucht dann jedes einzelne der Indizien, auf die sich der Staatsanwalt geftübf, zu entfräften und sucht darzulegen, wie viele Möglichkeiten sich konstruieren lassen, in welcher Weise die alte Frau von irgend einem Vagabonden ermordet sein kann. Der An­geflagte sei unschuldig und aus der Beweisaufnahme jei auch nicht Der Schatten eines schlüssigen Schuldbeweises erbracht. Das auf gerichtete Indiziengebäude zeige Lüden in Hülle und Fülle, und deshalb sei die Freisprechung des Angeklagten geboten. Nach kurzer Replit und Duplit und der Rechtsbelehrung des Vorsitzenden ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurüd Nach etwa einstündiger Beratung verlieft der Obmann den Wahrspruch der Geschworenen, der auf Nichtschuldig lautet. Der Angeklagte wird freigesprochen, die Kosten des Ver­fahrens fallen der Staatstasse zur Last. Der Angeklagte wird aus der Untersuchungshaft entlassen.

-

Antipathie, sondern Gympathie. Bei der Behandlung, die der An­geflagte in Madrid erhalten, sei es durchaus glaubhaft, daß er in große. Wut gegen das fürstliche Ehepaar geraten sei und lediglich, um den Fürsten zu ärgern und wegen seines Geizes zu verhöhnen, Nach kurzer Beratung hielt das den Brief geschrieben habe.. Gericht den Angeklagten der versuchten Erpressung überführt und verurteilte ihn zu neun Monaten Gefängnis und zwei -Ein Haftentlassungsantrag wurde Jahren Ghrverlust.

abgelehnt.

Aus der Frauenbewegung.

Die Ver

Ueber dieses Thema sprach Genosse Frizz 8u beil am Montag in einer bei Beyler in Treptow tagenden Versammlung, die von der weiblichen Vertrauensperson einberufen worden war. ſammlung war gut besucht, und es ist erfreulich, daß auch viele rauen erschienen waren, um den interessanten Ausführungen des

Redners zu lauschen.

äußere

in Madrid aus den Diensten des Fürsten von Wrede entlassen Wann wird nun gegen die Fürstin Wrede wegen Silberdieb worden. Er hatte sich nach Paris begeben und von dort aus unter stahls verhandelt werden? dem 20. April vom Hotel Palais d'Orsay folgenden Brief an den Fürsten Brede gerichtet: Wie wäre es mit 50 000 M.? Palais d'Orsay will nur sein Silber, dann will es schweigen. Kaiserhof, Westminster und Bayerischer Hof weiß noch nichts, erfährt es aber wie behandelt man unsere Söhne in den militärischen Musteranstalten? fofort, wenn bis Dienstag keine Nachricht da ist. Ebenfalls ein Artikel in der Zeitung. Denken Sie an den jungen Fürsten, der auch in Mitleidenschaft gezogen würde, sowie alles, was Wrede heißt." Der Angeklagte behauptet wieder, er habe mit dem Briefe nur den Zweck verfolgt, den Fürsten zu ärgern. Er habe die 50,000 m. erwähnt, weil der Fürst, der sehr geizig sei, mit nichts geärgert werden konnte, als mit dem Hinweis auf Zubeil schilderte in trefflicher Weise das Leben in den Geld. Er habe gleich am 16. April von Madrid aus an die Berliner Hotels die Silberdiebstähle zur Anzeige gebracht und der militärischen Bildungsanstalten", in welche die Söhne des Volkes gesteckt werden, zu Kämpfern gegen um Fürst habe auch schon gewußt, daß die Silberdiebstähle im Palais und innere geinde erzogen zu werden. Er setzte ausführlich aus­D'Orsay schon bekannt waren. Der Angeklagte erzählte, in Madrid fei er entlassen worden, ohne daß ihm der Fürst das ihm zustehende einander, in welcher Weise die Böglinge dieser Zwangsmuster­Gehalt gab. Darauf habe er ihm gesagt: Sie haben in bier potels anstalten zum knechtischen Gehorsam gezwungen werden, wie man in gestohlen und das weitere wird sich finden! Wegen der ihm wider- ihnen das Pflichtgefühl erstidt. Die Soldatenmißhand­fahrenen Behandlung habe er darüber nachgesonnen, wie er den lungen, die dem deutschen Militarismus ein graufiges Gepräge Fürsten ärgern könne. Daß er denselben nur an seiner schwächsten geben, wurden von dem Referenten eingehend erörtert und aufs Seite, dem Geldhunger, paden könne, sei ihm klar gewesen. Grichärffte gegeißelt. Um die in den Kasernen herrschenden schreck­Er habe sich deshalb hingesetzt und einen Brief entworfen, in welchem lichen Mißstände zu beseitigen, müßten gründliche Umgestaltungen vorgenommen werden; denn sonst kann keine Besserung der bes er von mehreren Millionen sprach, was schon zeige, daß das ganze nicht ernst gemeint sei. Er habe diesen Entwurf aber nicht benutzt, ſtehenden Zustände erhofft werden. Erst wenn den Söhnen der besigenden Klassen das Vorrecht genommen sondern den anderen Brief geschrieben, in welchem von 50 000 m. wird, sich die Befugnis zu erwerben, nur ein Jahr dem Staate als die Rede war. Eigentlich habe er die Absicht gehabt, zu der Ziffer Soldaten zu dienen und während dieser Zeit außerhalb der Kafernen 50 000 m. hinzuzusehen: für die Armen". Er bestreitet ent­schieden, daß er ernstlich 50 000 m. habe erringen wollen. Er habe zu wohnen, kann man erwarten, daß beffere Zustände in den auch schon früher einmal durch einen anonymen Brief an den Militäranstalten geschaffen werden. Aber durch Anwendung eines Kaiserhof die ganze Sache dem Direktor des Hotels mitgeteilt mittels könne den Soldaten schon jetzt ihre traurige Lage in den Güstrow bezw. Malchin erstattet. und die Strafanzeige gegen den Fürsten und die Fürstin Wrede in Kafernen etwas erleichtert werden. Die Sozialdemokraten müssen es sich zur Pflicht machen, die jungen Leute, ehe sie zum Militär kommen, aufzuklären. muß den angehenden

Da nach§ 4 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches wegen einer im

-

Der Referent vergaß nicht,

Ausland begangenen Tat in der Regel Verfolgung in Deutschland Soldaten eingeschärft werden, daß sie alle ihnen vorgeschriebenen nur erfolgen kann, wenn die Tat durch das deutsche Gesez und Pflichten zu erfüllen haben, daß sie aber auch von den spärlichen die Gesetze des Ortes mit Strafe bedroht ist, an welchem die Tat Rechten, die ihnen zustehen, Gebrauch machen müssen. Der Soldat begangen wurde, so wird die Frage erörtert, ob französisches oder muß wissen, daß ihm das Recht der Notwehr zusteht, wem man spanisches Gesetz in Anwendung fäme und ob die Gefeße dieser Leute in Jugendvereinen bewirken. ihn mißhandelt. Am besten läßt sich die Aufklärung der jungen Länder Erpressungsversuch mit Strafe bedrohen. Nach der bei Gericht befindlichen Untersuchung des spanischen Strafgesetzes und nachdrücklich zu betonen, daß auch die Frauen das regste Interesse Mach dem code civil ist versuchte Erpressung strafbar. Der Ver- daran haben, daß ihre blühenden Söhne, denn diese nimmt teibiger bemerkt: Er habe Erfundigungen auf der spanischen das Vaterland, während es die Krippel verschmäht, während Gesandtschaft eingezogen und erfahren, daß nach spanischem Recht ihrer militärischen Dienstzeit ein menschenwürdiges Dasein fristen bersuchte Grpressung nur strafbar ist, wenn die aufgestellten Be- und nicht wie das Vich beschimpft und behandelt werden. Ehe das feien die Behauptungen aber richtig, denn es stehe feft, daß die suchen, den Söhnen des Volkes ihre Soldatenjahre wenigstens er­hauptungen unrichtig waren. In den hier verhandelten Fällen System des Militarismus ganz abgewirtschaftet hat, muß man ver­Fürstin Wrede in den verschiedensten Hotels Silbergerät und träglich zu machen. Pflicht der Frauen ist es deshalb, nicht nur um ihrer selbst, sondern auch um ihrer hoffnungsvollen Kinder wußt habe. Der Verteidiger stellt den Antrag, ein Rechtsgut­andere Dinge gestohlen hat und der Fürst um die Sache wohl ge- willen, sich zu organisieren und aufzuklären. Wenn sie achten von dem Professor Caftellein in Madrid einzuholen, da ein ihrer militärpflichtigen Söhne ihr gutes Teil beitragen.­das tun, fönnen fie auch an der Aufklärungsarbeit achten von dem Professor Castellein in Madrid einzuholen, da ein deutsches Bericht bei der Schwierigkeit der Frage nicht imftande Dem mit großem Beifall aufgenommenen Vortrage folgte eine ihrer militärpflichtigen Söhne ihr gutes Teil beitragen. sei, bie Rechtsfrage zu entscheiden. Das Gericht beschließt, den Antrag auf Einholung eines turze Disfuffion, in der Frau Thiel und Frau Meinhardt mit warmen Worten die Frauen zum Zusammenschluß und zur politischen Rechtsgutachtens abzulehnen, da der Gerichtshof selbst über Mitarbeit aufforderten. Die Versammlung wurde mit einem Hoch die Rechtslage schlüssig werden könne. auf die Sozialdemokratie geschlossen.-

fonferenz in London ab. Den Vorsitz führte Frau Macdonald( die Die englische Frauenliga hielt vor furzem ihre erste National­fonferenz in London ab. Den Vorsitz führte Frau Macdonald( die 150 Delegiertinnen. Die Vorsitzende erklärte, daß, obwohl die Liga Frau des Genossen Abgeordneten Macdonald). Anwesend waren sehr jung sei, sie bis jetzt doch schon an zehn Orten Vereinigungen gegründet habe. Nach längerer Distuffion fiber das Frauenwahlrecht wurde beschlossen, dem Statut als Vereinszived hinzuzufügen, eine direkte Vertretung der Frauen im Parlament und in den lokalen Rörperschaften zu erreichen".

Serr Nils Trulsson, bestätigt dem Angeklagten, daß diefer von Der als Beuge vernommene Direktor des Kaiserhofes, Madrid aus geschrieben hatte, daß im Schlosse Basedow Silbergerät aus dem Kaiserhof bewahrt und benutzt werde. Von Paris hat er dann persönliche Rüdsprache in Berlin in Aussicht gestellt und ist dann auch hier erschienen und hat persönlich seine briefliche Mitteilung bestätigt. Schon im Herbst ist in einem anonymen Briefe auf die Silberbiebstähle hin­gewiesen worden. Ob der Kaiserhof von der Fürstin Wrede be­tohlen worden ist, weiß der Beuge nicht; seit drei Jahren hat die Fürstin nicht mehr im Kaiserhof Logiert. Das im Sotel bekundet der Zeuge, daß der Angeklagte bei der Rücksprache von Geld Silber fehlt, ist richtig. Auf Befragen des Verteidigers nichts gefagt und auch nicht angedeutet hat, daß er vom Fürsten Brede Gelb haben wolle. Später hat der Angeklagte einmal brief- Herausgeber Georg Bernhard . 27. Heft. Abonnements einschließlich der Plutus. Kritische Wochenschrift für Bolkswirtschaft und Finanzwesen. lich erneut um eine Stellung gebeten, es war aber keine Stelle Blutus- Merttafel vierteljährlich per Post und Buchhandel 3,50 M., direkt vom frei. Der Zeuge hat auf die Mitteilung des Angeklagten nichts Berlag 4 M. Berlag Berlin- Charlottenburg, Goethestr. 69.

beranlaßt.

gleiche Mitteilungen. Auch hier ist der Angeklagte persönlich er­Direttor Scheurer vom Westminster hotel macht schienen, nachdem er zwei Briefe aus Madrid und Paris ge­fchrieben und teilte mit, daß Silbergerät, welches aus dem West­minster- hotel gestohlen worden, sich in der Silberkammer zu Basedow befinde. Auch bei diesem Zeugen hat der Angeklagte nicht von der Absicht des Gelderwerbes gesprochen.

"

Es wird noch der Diener Kary vernommen, der jetzt noch im Dienste des Fürsten steht. Nach seinem Zeugnis sei der Angeklagte entlassen worden nach einem Streit mit der Haushofmeisterin Weidig, der wegen seines Verhältnisses mit der auch im Dienste der Fürstin stehenden Braut Alers entstanden war. Der Angeklagte war durch die Vorgänge in große Erregung bersetzt. Auf Befragen des Verteidigers erklärt der Zeuge: er habe gewußt, daß in Basedow fremdes Silbergeräb benutzt wurde, wisse aber nicht, woher es stamme. Im Kreise der Dienerschaft ist vielfach darüber gesprochen worden. Auf eine weitere Frage be­fundet der Beuge: der Fürst sei in Geldsachen sehr genau; fein Chauffeur habe erzählt, der Fürst habe versucht, ein Paar Pneumatits über die Grenze zu schmug­geIn, um den Zoll zu sparen. Richtig sei es auch, daß einmal eine mit Belzsachen" deflarierte Kiste in Basedow angekommen sei, die, als man sie aufmachte, lauter Silbersachen enthielt. Der Angeklagte habe in dem Streit mit der Weidig zu dieser gesagt: Wenn ich nach Deutschland komme, sollt Ihr an mich denken! Staatsanwalt Banning führt aus, daß hier der einfachste Tatbestand der versuchten Erpressung vorliege. Das Motiv sei auch ganz deutlich: Der Angeklagte habe die Alers, die sich in gesegneten Umständen befinde, heiraten und sich Geld verschaffen wollen. Es fönne sich nur um die Strafabmessung handeln, denn nach fran­zösischem wie auch nach spanischem Recht sei das Delikt der ver­suchten Erpressung strafbar. Möge man annehmen, mit der Ab­sendung des Briefes oder mit dem Empfang des Briefes fei der Tatbestand vollendetin beiden Fällen liege eine strafbare Hand­lung vor. Hier sei ein entlassener Diener mit dem Versuch her­vorgetreten, von seiner Dienstherrschaft Geld herauszupressen. Mit Rüdsicht auf die hohe Summe und die bewiesene Niedrigkeit der Gesinnung beantrage er 1 Jahr Gefängnis und 2 Jahre Ehr­verlust.

Der Verteidiger beantragt die Freisprechung. Das Schicksal des Angeklagten würde doch geradezu tragisch sein, wenn er hier verurteilt würde. Die Herrschaft, die unter Miß­achtung des Vertrauens, welches Leuten in so bevorzugter Lebens­stellung in Hotels entgegengebracht wird, überall Sachen mitgenom­men hat, befinde sich auf freiem Fuß, der Angeklagte, der dieses Treiben aufgedeckt, size aber schon lange in Untersuchungshaft. Die Fürstin sei in ein Sanatorium gebracht worden und zwei Gutachter hätten schon Kleptomanie festgestellt, es sei ein Haftbefehl gegen den Fürsten und die Fürstin erlassen worden, es stehe fest, daß man in Basedow von Silber gegessen, welches in Hotels gestohlen und nur mühsam berlötet worden sei, Fräulein Weidig sei dringend verdächtig, daß sie mit Eifer den Lötkolben gehandhabt hat­und da soll nun der Angeklagte, der die Sache an die große Glocke gebracht, ins Gefängnis wandern! Der Angeklagte verdiene nicht

Eingegangene Druckfchriften.

Sozialdemokrat. Wahlverein f.d.4. Berl. Reichstagswahlkreis

( Stralauer Viertel). Bezirk 175 b. Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Zimmerer

Wilhelm Stange

geftorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet Sonn tag, den 8. d. Mis., nachmittags 22 Uhr, vom Trauerhause, Gubenerstr. 13, aus nach dem Martus- Kirchhof in Wilhelmsberg

statt.

Um rege Beteiligung ersucht 244/3 Der Vorstand.

Zentral- Verband

der Zimmerer Deutschlands . Zahlstelle Berlin u. Umgegend. ( Bezirk 3.)

Allen Kameraden hiermit die Mitteilung, daß unser langjähriges und treues Mitglied

Wilhelm Stange

nach schwerem Leiden verstorben ist. In dem Verstorbenen verliert unsere Drganisation einen eifrigen Berfechter der Arbeiterinteressen. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag­nachmittag 22 Uhr vom Trauer­hause Gubenerstraße 13 aus statt. Um recht rege Beteiligung bittet Der Vorstand.

Beerdigungsverein Berliner Zimmerleute.

Am 5. Juli starb nach langem Leiden an der Halsschwindsucht im Alter von 45 Jahren unser Mitglied, der Zimmerer

Wilhelm Stange.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 8. d. M., nach­mittags 2, Uhr, vom Trauer hause Gubenerstraße. 13 aus statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht 28246 Der Vorstand.

Sozialdemokratisch. Wahlverein

des

6. Berliner Wahlkreises.

Tobes- Anzeige. Am 3. Juli verstarb unser Mit­glied, der Arbeiter

Georg Conrad

Schönhauser Allee 183a. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Sonnabend, den 7. Juli, nach­mittags 4, Uhr, von der Halle des Gethsemane- Stirchhofes in Nieders Schönhausen, Nordend, aus statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht 248/19 Der Vorstand.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes

und Brubers, bes Reſtaurateurs

Martin Klinge fagen wir allen Freunden und Be tannten, owie den Rauchklubs Gletch heit und

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes und Baters August Matthes August Matthes belt Colorado " und ben Ur lagen wir allen Freunden und Kollegen, beitern der Firma Wiese u. Comp., die ihm das letzte Geleit gegeben, den Lithographen und Steinbrudern unseren herzlichen Dant. 28225 der Firma Schwertfeger u. Comp. Bw. Mathilde Matthes unferen herzlichen Dant. 28215 nebst Stindern Auguste Klinge, Anton u.Robert Klinge.