schasten sind geeignet, antisoziale Empfindungen der Aerzie in dieHalme zu treiben, die soziale Lage der Aerzte dazu zu mißbrauchen,die VersicherungSgesctze noch mehr, wie es die heute in der Ncrzteschaftleider tonangebenden Mugdan, Becker und Genossen anstreben, zuVersicherungsanstalten gegen Gesundung der Arbeiter und fürMehrung der Einnahmen von Aerzten zu machen. Soziale Kursemüssen völlig von dem Einfluß der Unternehmerschaft losgelöst sein,wenn sie nicht das Gegenteil dessen wirken sollen, was ihr Nameandeutet._Aug der sozialpolitischen FrcisinnSbomanc. In den Steindruckereien Nü r n be r g s wird, da die organisierten Arbeiter ausgesperrt sind, der Betrieb mit Hülfe von ArbcitSmädchen und Lehrlingen notdürftig aufrecht zu erhalten gesucht. Das führt zu ganzgefährlichen Zuständen. So sollten bei der Firma Geck u. Co. zweiMädchen an einer großen Maschine arbeiten, die von einem 15 Jahrealten, noch unausgcbildcten Lehrling bedient werden sollte. DieMädchen weigerten sich, weil sie Gefahr für ihr Leben befürchteten.Sie wurden deshalb ohne weiteres entlassen und stellten beim Ge-tverbegericht Klage auf Entschädigung. Ihre Klage wurde jedochabgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich:„DasGericht nahm eine beharrliche Arbeitsverweigerung an, die Mädchenhätten eine ausführliche Begründung ihrer Weigerung geben undüberdies auch abwarten sollen, ob wirklich eine Gefahr für ihrLeben bestehe I" Ein solches Urteil verkehrt geradezu Unrecht inRecht. Nach dem Gesetz hat der Unternehmer alle zur Abwendungvon Gefahr erforderlichen Maßnahmen, selbstverständlich auch schonbevor ein Unglück eingetreten ist, zu treffen. Die Bedienungeiner Maschine durch einen Lehrling ist eine grobfahrlässige Ge-fährdung des Lebens der Arbeiterinnen. Tie Rechtsprechung derGewerbegerichte hält sich in ihrer Mehrzahl von solchen sozial-politischem Empfinden und dem Gesetz ins Gesicht schlagenden AuS-sprüchcn, wie sie das Nürnberger Gericht produziert, glücklicherweisenoch fern. ES ist aber leider nicht zu verkennen, daß das Vertrauender Arbeiter in die sozialpolitische Einsicht der Gewerbegerichte inwachsendem Maße getäuscht wird.Gerichts-Zeitung.Ei» Chiiiakampfcr vor Gericht.Vorgestern stand vor der Strafkammer in Halle ein Chinakämpfer,Gustav Schwersinsky aus Eisleben, bor demselben Vorsitzenden,vor dem sich seinerzeit der Reichstags- Abgeordnete Genosse Kunertim Chinaprozeß zu verantworten hatte. Die zur Anklage stehendeTat spielte nur eine nebensächliche Rolle— der Mann hatte ge-legcntlich eines Besuches bei einer Pätzold in Benndorf Hausfrjedens-bruch begangen—, charakteristisch war aber die Verteidigung. DerChinakämpfer betrat in tadellos weißer Weste, mit Glacvhandschnhenan den Fingern und einem Stock in der Hand die Anklagebank.Auf die Frage nach seinem Berufe erklärte er:.Ich bin Preußedurch und durch." Dann hielt er— daran konnte ihn kein Staats-anwalt und kein Richter trotz beantragter Ordmmgsstrafen hindern— folgende Rede:„MeinelHerren, ich habe den CHiilafeldzug mitgemacht und tragedie Chinamedaille. Die Kugeln sind mir nur so.um die Brüsteherumgeflogen", denn ichf focht nach dem Grundsatzemeines Kaisers:„Pardon wird nicht gegebenund Gefangene werden nicht gemacht." Ich habemeine Brust„dem Kaiser geschenkt" und werde stets mit Revolver,Flinte und Dolch den Kaiser verteidigen. Der Teufel soll denjenigenholen, der sich an meinen Kaiser heranwagt und wehe demjenigen,der mir hinderlich ist." Bei diesen Worten fuchtelte der Angeklagtewie ein Närrischer mit seinem Stock auf der Anklagebank umher.Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe wegen Ungebühr vorGericht. Der Angeklagte wies den Staatsanwalt aber„in seineSchranken" zurück. Einen Gerichtsvollzieher, der sich ihm näherte,jagte der Angeklagte mit dem Stocke weg. Dann begabsich der Chinakämpfer auf das juristische Gebiet undfuhr trotz Protestes des Staatsanwalts und der Richterfort:„Meine Herren, ich kenne die ganze Strafprozeßordnung undhabe die ganzen Gesetze unter meinem Schädel; an mir ist einRechtsanwalt verdorben."Die Nichter glaubten, daß der Angeklagte neben den Gesetzenauch noch etwas anderes unter dem Schädel habe. Der herbei'gerufene Gerichtsarzt führte aber das wüste Betragen des Angeklagten auf Alkoholgenuß zurück. Das Gericht kam zu der Ueber-zeugung, daß der Angeklagte nicht zurechnungsfähig sei und ver-hängte wegen Hausfriedeiisbruchs eine Geldstrafe von 10 Mark.Von Strafen we�en Ungebühr vor Gericht wurde Abstand genommen.Eine Chinareise hat demnach manchmal etwas Gutes für sich.sondern hatte ein Attest eingereicht, tisch welchem er infolge einerNervenüberreizung nicht in der Lage sei, im Termin erscheinen zukönnen. Sein Verteidiger. Rechtsanwalt v. P a l m o w s k h,beantragte deshalb, die Verhandlung zu vertagen, weil der alsNebenkläger zugelassene Dr. Leipziger unbedingt der Verhandlungbeiwohnen müsse, da sonst nur einzig und allein die Abgaben de-ZAngeklagten einem zweiten Urteil zur Grundlage dienen müssen.Dos Gericht beschloß, den Antrag des Rechtsanwalts v. Plamowskyabzulehnen und auch ohne Gegenwart des Nebenklägers Dr. Leipziger zu verhandeln. Rechtsanwalt v. Plamowsky erblickte hierineine gewisse Voreingenommenheit deS Gerichtshofes und lehntedeshalb den gesamten Gerichtshof lvegen Besorgnis der Befangenheit ab. Da sich ein anderes Richtcrkollegium nicht so schnell bildenkonnte, mußte die Verhandlung nunmehr doch vertagt werden.Cnnow— Dr. Leipziger.Wegen Körperverletzung sollte sich der Inhaber einer Annoncen-«xpedition Johannes C u n o w in der Berufungsinstanz verant-Worten. Nebenkläger lvar der Schriftsteller Dr. Leo Leipziger,den Rechtsanwalt v. Palmowsky vertrat. Gegen das Urteil desSchöffengerichts war von dem Nebenkläger Berufung eingelegtworden. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat C a s p e r. DerNebenkläger Dr. L. konnte in dem gestrigen Termin nicht erscheinen,freiheit in einer Weise, die sie auf ewig alsdiercaktionärsteJunkerklasse Europas kennzeichnet. Sie verweigerten aufihren Landtagen jede, auch nur die geringste Reform und erklärten,daß die Bauern ihre Herrschaft selbst so haben wollten und an ihreKnechtschaft schon so gewohnt seien, daß ein anderer Zustand fürsie überhaupt unmöglich wäre. Da erst entschloß sich die schwedischeRegierung zur Reduktion der Güter, um so in den zu Domänenumgewandelten Besitzungen die geplante Bauernbefreiung durch-zusetzen. Der Adel widersetzte sich mit junkerlicher Zähigkeit,dennoch hatte sich in der kurzen Zeit schwedischer Reformen derBesitzstand an Vieh und Früchten vervierfacht, und sicherlich wäredie Erlösung der Bauern damals zur Tatsache gelvorden, wennnicht andere historische Ereignisse dem Junkertum wieder zu Hülfegekommen wären. Durch den großen nordischen Krieg, der vonPolen, Sachsen und Rußland gegen Schweden geführt wurde, fielendie baltischen Länder in den Besitz Rußlands unter Peter denGroßen.Durch diesen gewaltigen Krieg hatte Livland wieder am meistenzu leiden. Der Zustand des Landes erreichte beinahe den Graddes Elends, das unter Iwan II. das Land heimgesucht hatte.Natürlich sicherte sich der Adel auch unter russischer Oberherrschaftdieselbe Selbstherrlichkeit, die er von jeher zu wahren verstandenhatte. So lebte denn der lettische Volksstamm das ganze 18. Jahr-hundert in diesem von unzähligen Raubzügen verwüsteten Land inelendester Unterdrückung und Armut, bis im Jahre 1817Alexander 1. durch kaiserliche Verordnung die Aufhebung der Leib-cigenschaft in den Ostseeprovinzen herbeiführte. So und nicht,wie Th. Schiemann in jener alldeutschen Schrift behauptet, aufInitiative des Adels erfolgte die Befreiung der Bauern. Wie esmit dieser Befreiung wirklich ausgesehen, berichtet O. v. Ruthen-iberg, ein Schüler Fr. Chr. Schlossers, in der trefflichen Schrift:»Mecklenburg in Kurland", Leipzig 1863:„Die beiden Jahrzehnte, welche der Emanzipation folgten,waren ohne Frage schlimmer als die beiden anderen, die ihrvorangegangen waren. Das patriarchalische Verhältnis, wo esunter"milderen Herren existiert hatte, war vernichtet, und dieschlimmen Herren fanden leicht Mittel und Wege, die Frei-gelassenen ebenso zu quälen und auszupressen, wie sie eS mit denLeibeigenen getan hatten."Die Bauern hatten die Freiheit erhalten, doch die Freizügigkeitwar ihnen vorbehalten worden,„sie blieben darum dem Wesen nachLeibeigene und sind es bis auf den heutigen Tag(1863)!"Allerdings hatte die Aufhebung der Leibeig„.nchaft Nutzen ge-bracht— dein Adelt So schreibt Nuthenberg über die Folgendieses Gesetzes:„Schon bor zwei und drei Jahrzehnten hatten eS einzelneGutsbesitzer versucht, die Bauerngemeinde ihres Gutes, wie WlvVerständige Entschcidungsgrünbe.Selten, leider sehr selten ist der Fall, daß ein Gericht seineEntscheidungsgründe in Strafsachen so einrichtet, daß der gesamteTatbestand daraus zu ersehen ist. Fast nur d i e Momente pflegenhervorgehoben zu werden, die zur Begründung der Verurteilungführten. Die gegen die Annahmen des Urteils sprechenden tat-sächlichen und rechtlichen Erwägungen haben selten eine Stätte.Wohl drei Viertel aller„Gründe" enthalten weiter nichts als dieFormel„Auf Grund der Zeugenaussagen in Verbindung mit deneigenen Angaben des Angeklagten ist für tatsächlich festgestellt er-achtet...(folgt die Behauptung der Anklage). Deshalb war derAngeklagte auf Grund der Paragraphen so und so zu verurteilen."Solches Urteil ist kaum angreifbar, denn es verhüllt alle zur Eni-lastung dienenden Momente. Es entspricht aber dem Gesetz, weildies nicht fordert, daß die Einwendungen des Angeklagten ange-ührt und die einzelnen Bestandteile des Urteils begründet werden.Die oben angeführte„Begründung" genügt. Um so anerkennenZ-werter ist es, wenn ein Gericht selbst im Urteil schon hervorhebt, daßes eigentlich falsch geurteilt habe. Das ist in einem Urteil geschehen,über das am Freitag vor dem Reichsgericht verhandelt wurde. DasLandgericht Tljorn hatte am 20. April den Arbeiter Josef Torbcwegen Mundraubes— er hatte ein Huhn gestohlen— zu zweiWochen Haft verurteilt. Das Urteil des Landgerichts enthält amSchlüsse die bemerkenswerten Worte:„Die Prüfung der Frage, obdie Strafttat verjährt war, ist vor Verkündung des Urteils unter-lassen worden." Tatsächlich war die Tat verjährt. Der Staats.anwalt legte zugunsten deS Angeklagten Revision mit dem selbst-verständlichen Erfolge ein, daß das Reichsgericht den Ange-klagten freisprach. Hätte Anklagcbehörde und Gericht, die dochbeide aus hochgelehrten Herren bestehen, nicht vor Erhebung derAnklage die Verjährung bemerken und dadurch dem AngeklagtenScherereien, über ein Dutzend gelehrter Juristen tiefgründige Arbeitund Abfassung gelehrter Urteile ersparen können?8 153 der Gewerbeordnung.Eine drastische Ausdrucksweise der Streikpostenwird von den Gerichten als Verrufserklärung(§ 153 Gewerbe-ordnung) und Bedrohung mit Totschlag usw.(8 240 Strafgesetzbuch)ausgelegt. Vom Reichsgericht wird in dieser Auslegung ein Rechts-irrtum nicht entdeckt. Auch die Maschinentischler Schmidt undo r n sind aus diesen Paragraphen am 28. Januar vom Land-gerichte I in Berlin zu Gefängnis verurteilt worden. Schmidthatte nach Annahme des Gerichts einem Arbeitswilligen Schläge insGesicht und Ohrfeigen in Aussicht gestellt, und Korn hatte gesagt:Soll ich das Aas einmal unter den Wagen(es fuhr gerade einervorüber) stoßen?— Die Revision der Angeklagten, welche Ver-kcnnung der Begriffe der Drohung behaupteten, wurde vom Reichs-gerichte am Freitag verworfen.Vermischtes.Eisenblihnschäde» durch Unwetter.Dresden, 7. Juli. Der mehrtägige, wolkenbruchartige Regen hatim Bereich der Königlich Sächsischen Eisenbahnverwaltung schwereSchäden hervorgerufen. Auf der Bahnstrecke zwischen Over-Vogebgesang und Pirna ist der Bahndamm auf 20 Meter Länge durch'brachen; außerdem sind beide Hauptgleise der Linie Bodenbach—Dresden in 120 Meter Länge durch herabgestürzte Gesteinmassenunbefahrbar. Die Wiederfreimachung der Strecke wird 2—3 Tageerfordern. Zwischen den Haltepunkten Poetzscha(Wehlen)und Ober- Vogelsang ist an zwei Stellen das linkeHauptgleis durch Steingeröll fast einen Meter hoch verschüttet. Andiesen Stellen wird der Ilmsteigeverkehr voraussichtlich von heuteabend ab zu ermöglichen sein. Der Verkehr zwischen Schandau undDresden muh bis auf weiteres über Sebnitz— Neustadt— Dürrröhrö-dorf— Pirna geleitet iverden. Die Telegraphenleitungen zwischenSchandau und Pirna sind gleichfalls unterbrochen. Auf der StreckeGottleuba— Pirna mußte der Verkehr gestern abend vollkommen ein«gestellt werden; erst heute früh gegen 3 Uhr war eS möglich, den-lelben zeitweise wieder aufzunehmen.Erbgraf und Wäscherin. Der Erbgraf EraSmus zu Erbach.Erbach heiratete am 1. September 1905 in London die bildhübscheTochter der Wäscherin Dorothea Fischer geb. Voll, die seit Septemberdas genannt hat, zu sprengen, und alles Bauernland miteinem Schlage in(den Herren unmittelbar gehörendes Land)Hofesland zu verwandeln. Der Versuch war vortrefflich ge-langen: die Herren waren reich, die Bauern waren Proletariergeworden. Dies Beispiel wurde jetzt vielfältig im kleinen nach-geahmt."So konnte Ruthenberg noch im Jahre 1863 erklären:„Es istbis auf den heutigen Tag kein lettischer Bauer in KurlandEigentümer einer Hofstelle Land geworden". Das ist die wahreGeschichte des baltischen Adels, und selbst Jul. Eckardt, ein konser-vativer' Geschichtsschreiber, mutz von der„deutschen Kulturarbeit"bekennen:„Und es geschah nichts für die Heranbildung der Be-Völkerungsschicht, welche die Grundlage des gesamten Staatswesens,die Quelle der Macht und des Reichtums der deutschen Kolonistenbildete."Als dann im Jahre 1863 Alexander II. die Befreiung derBauern fortsetzte, da wußte der deutsche Adel auf seinen Landtagenauch dieses Gesetz zu seinem Vorteil auszubeuten. Sie beriefensich auf den Artikel 5 der ihnen verbrieften Rechte, der die Un-antastbarkeit ihres Eigentums sicherte.Damit glaubten sie das Recht zu haben, die Befreiung so zuvollziehen, daß für die armen Letten dies zugleich die Expropriationbedeutete. Nuthenberg warnte damals:„Der kurländische Adel sollte es erkennen, daß er durchzähes und egoistisches Festhalten an mittelalterlichen Formenund Einrichtungen dem Hasse der altrussischen Partei, die ohnehinalles Fremde und Deutsche zu verfchwärzen sucht, immer neueNahrung und immer neue gefährliche Waffen leiht. Ter kur-ländische Adel sollte es erkennen, daß der gegenwärtige Vorteil,den er durch Einziehen des Bauernlandes machen will, in nichtferner Zukunft, wenn die verstoßenen Bauern massenweise nachRußland auswandern werden, notwendig in große Verluste unddauernde Verlegenheiten, die teilweise �etzt schon ihren Anfanggenommen haben, umschlagen muh."Der baltische Adel hat alle Mahnungen, die ihm wohlmeinendeMänner erteilten, in den Wind geschlagen, er hat weiter unter-drückt, weiter ausgebeutet, und wenn jetzt seine Herrensitze inTrümmern liegen, so kann, wer der Wahrheit die Ehre geben will.nichts anderes dazu sägen, als: ihn hat nur gerechte V�er»geltung getroffen'Im ersten Artikel„Baltische Kultiirbilder'(Nr. 144 vom24. Juni d. I.) muß es im letzten Satze des vierten Absatzesnatürlich nicht„drei Jahrzehnte", sonder»„drei Jahrhunderte" heißen.1900 in jener Eigenschaft bei dein Vater des Erbgrafen tätig war-Gegen diese Verbindung waren die Verwandten des jungen Grafen.Sie beschlossen, daß ihm im Falle des Fortbestandes dieser ihrerAnsicht nach„unebenbürtigen", weil zu sauberen Ehe, die Erbschaftdes Millionen betragenden Vermögens und deS gesamten Fidci-kommisses nicht zufallen solle. Es wurde beantragt, die Ehe imWege der Klage für nichtig zu erklären. Dann wurde bei demAmtsgericht Homburg v. d. H. der Antrag gestellt, den jungenGrafen Erasmus für geisteskrank zu erklären und den Vater alsVormund zu bestellen. Se. Durchlaucht Graf Georg Albrecht zuErbach-Erbach, der Vater des Erbgrafcn, veranlatzte alsbald, daßsein Sohn den ehelichen Wohnsitz in Obcrursel i. Taunus verließund sich in eine auf der hohen Mark belegene Nervenheilanstaltbegab, wo er sich zurzeit noch aufhält. Als Graf Erasmus dastraute Heim verlassen hatte, erhielt seine Gattin, Gräfin Dora zuErbach-Erbach, geborene Fischer, einen Betrag von 2 0 0 Markmonatlich zur Bestreitung ihres Unterhaltes. Diese Summewar ihr aber zu wenig, da sie mit dem Erbgrafen luxuriös gelebthatte. Sie forderte daher 500 Mark monatlich. Die Klage wurdevom Landgericht Frankfurt abgewiesen. Vor dem Oberlandes.g e r i ch t verlangte die Gräfin monatlich 300 Mark. Begründetwurde diese Forderung zunächst damit, daß der Erbgraf eine jähr-liche Apanage von 9000 Mark beziehe, von seinem Vater außerdemeinen erheblichen Zuschuß erhalte und standesgemäß mit ihr gelebthabe. Erasmus zu Erbach-Erbach verlangte aber die Abweisungder Klage, denn er erhalte, seitdem er in der Anstalt sei, nur nochein Taschengeld von 100 Mark monatlich. Nichtig sei es, daß ereine Apanage von 9000 Mark bekommen habe; sie betrug früher„nur" 5000 Mark. Der Rechtsanwalt der Klägerin machte u. a.vor dem Oberlandesgericht geltend, die Gräfin habe ihre Eltern zuunterstützen und sende ihnen monatlich 30 bis 40 Mark. Im Oktober1905 sei der Gräfin Mutter gekündigt. Nun erhalte die bejahrteFrau keine Stelle mehr, weil die Leute sagten, sie besitze ja einereiche Tochter. Die alte Wäscherin verdiene nun monatlich nurdrei Mark. Ihr lungenkranker Mann sei arbeitsunfähig. DerErbgraf hätte das Ehepaar unterstützen wollen, aber nur zweimalhabe er Unterstützungen gegeben. Daß die Gräfin mit 200 Marknicht auskommen könne, gehe auch daraus hervor, daß sie auch20 Mark monatlich dem Dienstmädchen zu bezahlen habe. Schonzweimal sei die Gräfin von ihrem Gatten um Dar»lehen angegangen worden, doch hätte sie dem Wunsche nicht will»fahren können. Der Vertreter der Gegenpartei führte u. a. aus,daß die Gräfin außer den 200 Mark noch eine 750 Mark jährlichkostende Wohnung frei erhalte, den Lohn für das Dienstmädchenextra bekomme und zudem die vom Erbgrafcn gekaufte Wohnungs-einrichtung besitze. TaS Vermögen des Erbgrafen sei gleich Null.Er werde überhaupt nichts erhalten, wenn die Ehe nicht für un-gültig erklärt werde. Infolge seiner Nervosität sei der Erb-graf nicht erwerbsfähig. Im borigen Jahre habe der Vater216 000 Mark Schulden des Sohnes bezahlt. Infolge des Schulden-machcns habe die Entmündigung des Erbgrafen stattgefunden. DieVerpflichtung des Vaters als Vormund sei kürzlich erfolgt. DasOberlandcSgericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Siedürfte auch mit 200 Mark auskommen können, selbst wenn sie wederihrer Standesgenossin Wrede in der Vorliebe für Silber nacheifert,noch ein durchlauchtigstes Wäschc-Etablissement zur Reinigung der'chmutzigen Wäsche derer von Erbach-Erbach eröffnet. Aber durch-lauchtig ist die Vorenthaltung zur Bestreitung„standesgemäßen"Lebensunterhaltes nicht._Erdbeben in Tyrol.Innsbruck, 7. Juli. In Mieming und Stams im Ober-Jnntalwurden in der borvergangenen Nacht um 10 llhr 35 Mn. und11 Uhr 17 Min. starke Erdbeben verspürt.(Frlf. Ztg.).AngSSurg, 7. Juli. AuS Mittelschwaben werden schwere Gewitterund Hochwasser gemeldet. Auf der Ammerseebahn ist infolge Damm-rntsches der Verkehr unterbrochen, ebenso auf der Bahnlinie nachSchongau.(Frlf. Ztg.).Budapest, 7. Juli. Ein gestern abend hier niedergegangenesfurchtbares Unwetter hat großen Schaden angerichtet. Der Viaduktder elektrischen Stadtbahn wurde überschwemmt, so daß der Verkehrbis in die Nacht eingestellt werden mutzte.Allgemeine Familien< Tterbekasjc.bei Wlejenthal von 3—6 Uhr.Heule: Zahltag Ackerstratze 123Berliner Marktpreise. Au» dem amtlichen Bericht der städtljchcnMarkthallen-Direktion. Rindfleisch la 65-68 pr. 100 Pfund, IIa 58-64,lila 53—56, IVa 46—51, engl. Bullen- 0,00, dän. Bullen- 0,00.Holl. Bullen- 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 100—110, la 84—90,IIa 74-82, ma 62—72. Hammelfleisch la 72—76, IIa 62-70.Schweinefleisch 61—67. Kaninchen per Stück 0,20—0,60. Hühner, alte, Stückl, 60— 2,40, junge, per Stück 0,60—1,00. Tauben, junge 0,30—0,50, alte0,00. Enten, prima, p. Stück 1,70—2,25, Hamburger, junge, per Stück2,00—3,00. Gänse, junge, per Psd. 0,50—0,65, per Stück 3,00 bis4,00. Hechte 83-109. Schleie 75-86. Bleie 0,00. Aale, groß 137-155, mittel126—132, Nein 0,52, uns. 91—127. Plötzen 61—62. Flundern, pomm. I.p. Schock 3,00—6,50. Kieler. Stiege la 4—6, do. mittel per Kiste 2—4,do. klein per Kiste 0,00. Bücklinge, engl, per Wall 4,50—5. Kieler 2—4,50,Stralsunoer 5— 6. Aale, groß p. Psd. 1,10—1,30, mittcl0,80— 1,00, kl. 0,50 bis0,60. Sprotten, Kieler, 2 Wall 0.00, Elb- per Kiste 0,00. Sardellen,1902er, per Anker 85,00, 1904er 85,00, 1905er 80,00. Schottische Bollheringe1905 0,00, large 40— 44, fall. 36— 33, med. 35—42, deutsche 37— 44.Heringe, neue Matjes, per To. 60— 120. Hummer», IIa, 100 Psd.85—118. Krebse, per Schock, mittel 10,00, lleine 3,50— 10, unsortiert 2,10— 6.Galizier, mittel 0,00. Eier, Land-, per Schock 0—0,00, frische 0,00.Butter per 100 Pfund, la 109, IIa 103—106, lila 100—103, abfallende 95—100. Saure Gurken, neue, Schock 4—6, Pseffergurken 4,50—5,00.Kartoffeln per 100 Pfd. magn. von. 0,00, rote Dabcrsche 2,10—2,25,runde weiße 1,80—2,10, hiesige blaue 3,25,-3,50, neue hiesige 2,25—3, neueZerbster 2,50—3, Spinat, per 100 Pfund 8— 10. Karotten per Schock 2,50 bis4,00. Kohlrabi, per Schock 1,00—1,50. Retiig, bahr., per Schock 2,40—4,80»Rhabarber, Hamb., per 100 Bd. 0,00. Radieschen, per Schock-Bd. 0,60—0.70.Salat, per schock 1,00— 1,25. Bohnen(grüne), per 100 Psd, 25— 40. Schotenhiesige, per 100 Psd, 5—16. Pscfferlinge per Psd. 0,30—0,35. Mohrrübenper Schock-Bd. 2,50—4,00, Blumenkohl per Mandel 1,50— 2,50. Wirsingkohl perMandel 1,00—1,50. Steinpilze per Psd. 0,33. Teltoirer Rüben per Pfd. 0,00.Johannisbeeren, hiesige, weiße, per 1 Psd. 0,07—0,12, do. rote 0,06—0,10.Stachelbeeren per Psd. 0,09-0,14. Kirschen, ital., 100 Psd. 0,00.Glas- 10—14. Natten, Ungar.Himbeeren, Werdcrsche per 100 Psd.Erdbeeren, Holl, per 100 Psd.Natten, Werdersche 22—24. Werders ci00,00, do. 10—12, do. sauere 18—24. l22—30. Blaubeeren per Psd. 0,05—0,1218—28, Garten- per Psd. 0,00—0,00, Hamburger 0.20—0,25, hiesige 0,15—0,29.Wald- per Pfd. 0,30—0,55. Pflaumen, ital. lange, per 100 Psd. 22—24.Zitronen, Mcssina. 300 Stück 14.00-16,00, 360 Stück 14,00-16,00, 200 Stück7,00-12,00, 420 Stück, klem 7,00.evttternugSiiberstcht vom 7. Juli 1900, morgens« llhr.StationenSwinemdeHamburgBerlinFranki.a.MMünchenWienS a«* M£=ä n= 3S§Settel75l!NNv761 NNW757NW762 SW762 W753 W3'wolkig1 bedeckt3 bedeckt2 bedeckt5 bedeckt5 bedeckt»s:eS-e"StationenHadarandaPetersburgScillhWerdeenParisü S767 SW764 S764 SSW761®764 StillSettelslsc q»xi I)h a2 heiterLbedeckt1 wolkiglbedecktiwolttg1613151316Wettcr-Proguose für Sonntag, den 8. Jnli 1906.Langsam ausllarend, am Tage etwas wärmer Lei schwachen südwestlichenWinden; keine erheblichen Niederschläge.Berliner Wetterborean.Wasserstand am 6. Juli. Elbe bei Aussig— 0,05 Meter, beiDresden— 1,47 Meter, bei Magdeburg 4- 1,24 Meter.— U» st r» t beiStraußstirt+ 1,40 Meter.— Oder bei Ratlbor 4- 1,03 Meter, bei1' Breslau Oberpegcl 4- 2,02 Meter, bei Breslau Unterpegel— 1,04 Meter,bei Franksnrt— Meter.— Weichsel bei Brahemünde+ 3,04 Meter»— Warthe bei Posen 4* 0,70 Meter.