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schasten sind geeignet, antisoziale Empfindungen der Aerzie in die Halme zu treiben, die soziale Lage der Aerzte dazu zu mißbrauchen, die VersicherungSgesctze noch mehr, wie es die heute in der Ncrzteschaft leider tonangebenden Mugdan, Becker und Genossen anstreben, zu Versicherungsanstalten gegen Gesundung der Arbeiter und für Mehrung der Einnahmen von Aerzten zu machen. Soziale Kurse müssen völlig von dem Einfluß der Unternehmerschaft losgelöst sein, wenn sie nicht das Gegenteil dessen wirken sollen, was ihr Name andeutet._ Aug der sozialpolitischen FrcisinnSbomanc. In den Stein druckereien r n be r g s wird, da die organisierten Arbeiter aus gesperrt sind, der Betrieb mit Hülfe von ArbcitSmädchen und Lehr lingen notdürftig aufrecht zu erhalten gesucht. Das führt zu ganz gefährlichen Zuständen. So sollten bei der Firma Geck u. Co. zwei Mädchen an einer großen Maschine arbeiten, die von einem 15 Jahre alten, noch unausgcbildcten Lehrling bedient werden sollte. Die Mädchen weigerten sich, weil sie Gefahr für ihr Leben befürchteten. Sie wurden deshalb ohne weiteres entlassen und stellten beim Ge- tverbegericht Klage auf Entschädigung. Ihre Klage wurde jedoch abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich:Das Gericht nahm eine beharrliche Arbeitsverweigerung an, die Mädchen hätten eine ausführliche Begründung ihrer Weigerung geben und überdies auch abwarten sollen, ob wirklich eine Gefahr für ihr Leben bestehe I" Ein solches Urteil verkehrt geradezu Unrecht in Recht. Nach dem Gesetz hat der Unternehmer alle zur Abwendung von Gefahr erforderlichen Maßnahmen, selbstverständlich auch schon bevor ein Unglück eingetreten ist, zu treffen. Die Bedienung einer Maschine durch einen Lehrling ist eine grobfahrlässige Ge- fährdung des Lebens der Arbeiterinnen. Tie Rechtsprechung der Gewerbegerichte hält sich in ihrer Mehrzahl von solchen sozial- politischem Empfinden und dem Gesetz ins Gesicht schlagenden AuS- sprüchcn, wie sie das Nürnberger Gericht produziert, glücklicherweise noch fern. ES ist aber leider nicht zu verkennen, daß das Vertrauen der Arbeiter in die sozialpolitische Einsicht der Gewerbegerichte in wachsendem Maße getäuscht wird. Gerichts-Zeitung. Ei» Chiiiakampfcr vor Gericht. Vorgestern stand vor der Strafkammer in Halle ein Chinakämpfer, Gustav Schwersinsky aus Eisleben  , bor   demselben Vorsitzenden, vor dem sich seinerzeit der Reichstags- Abgeordnete Genosse Kunert im Chinaprozeß zu verantworten hatte. Die zur Anklage stehende Tat spielte nur eine nebensächliche Rolle der Mann hatte ge- legcntlich eines Besuches bei einer Pätzold in Benndorf Hausfrjedens- bruch begangen, charakteristisch war aber die Verteidigung. Der Chinakämpfer betrat in tadellos weißer Weste, mit Glacvhandschnhen an den Fingern und einem Stock in der Hand die Anklagebank. Auf die Frage nach seinem Berufe erklärte er:.Ich bin Preuße durch und durch." Dann hielt er daran konnte ihn kein Staats- anwalt und kein Richter trotz beantragter Ordmmgsstrafen hindern folgende Rede: MeinelHerren, ich habe den CHiilafeldzug mitgemacht und trage die Chinamedaille. Die Kugeln sind mir nur so.um die Brüste herumgeflogen", denn ichf focht nach dem Grundsatze meines Kaisers:Pardon wird nicht gegeben und Gefangene werden nicht gemacht." Ich habe meine Brustdem Kaiser geschenkt" und werde stets mit Revolver, Flinte und Dolch den Kaiser verteidigen. Der Teufel soll denjenigen holen, der sich an meinen Kaiser heranwagt und wehe demjenigen, der mir hinderlich ist." Bei diesen Worten fuchtelte der Angeklagte wie ein Närrischer mit seinem Stock auf der Anklagebank umher. Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe wegen Ungebühr vor Gericht. Der Angeklagte wies den Staatsanwalt aberin seine Schranken" zurück. Einen Gerichtsvollzieher, der sich ihm näherte, jagte der Angeklagte mit dem Stocke weg. Dann begab sich der Chinakämpfer auf das juristische Gebiet und fuhr trotz Protestes des Staatsanwalts und der Richter fort:Meine Herren, ich kenne die ganze Strafprozeßordnung und habe die ganzen Gesetze unter meinem Schädel; an mir ist ein Rechtsanwalt verdorben." Die Nichter glaubten, daß der Angeklagte neben den Gesetzen auch noch etwas anderes unter dem Schädel habe. Der herbei' gerufene Gerichtsarzt führte aber das wüste Betragen des Ange klagten auf Alkoholgenuß zurück. Das Gericht kam zu der Ueber- zeugung, daß der Angeklagte nicht zurechnungsfähig sei und ver- hängte wegen Hausfriedeiisbruchs eine Geldstrafe von 10 Mark. Von Strafen we�en Ungebühr vor Gericht wurde Abstand genommen. Eine Chinareise hat demnach manchmal etwas Gutes für sich. sondern hatte ein Attest eingereicht, tisch welchem er infolge einer Nervenüberreizung nicht in der Lage sei, im Termin erscheinen zu können. Sein Verteidiger. Rechtsanwalt v. P a l m o w s k h, beantragte deshalb, die Verhandlung zu vertagen, weil der als Nebenkläger zugelassene Dr. Leipziger unbedingt der Verhandlung beiwohnen müsse, da sonst nur einzig und allein die Abgaben de-Z Angeklagten einem zweiten Urteil zur Grundlage dienen müssen. Dos Gericht beschloß, den Antrag des Rechtsanwalts v. Plamowsky abzulehnen und auch ohne Gegenwart des Nebenklägers Dr. Leip ziger zu verhandeln. Rechtsanwalt v. Plamowsky erblickte hierin eine gewisse Voreingenommenheit deS Gerichtshofes und lehnte deshalb den gesamten Gerichtshof lvegen Besorgnis der Befangen heit ab. Da sich ein anderes Richtcrkollegium nicht so schnell bilden konnte, mußte die Verhandlung nunmehr doch vertagt werden. Cnnow Dr. Leipziger  . Wegen Körperverletzung sollte sich der Inhaber einer Annoncen- «xpedition Johannes C u n o w in der Berufungsinstanz verant- Worten. Nebenkläger lvar der Schriftsteller Dr. Leo Leipziger, den Rechtsanwalt v. Palmowsky vertrat. Gegen das Urteil des Schöffengerichts war von dem Nebenkläger Berufung eingelegt worden. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat C a s p e r. Der Nebenkläger Dr. L. konnte in dem gestrigen Termin nicht erscheinen, freiheit in einer Weise, die sie auf ewig alsdiercaktionärste Junkerklasse Europas   kennzeichnet. Sie verweigerten auf ihren Landtagen jede, auch nur die geringste Reform und erklärten, daß die Bauern ihre Herrschaft selbst so haben wollten und an ihre Knechtschaft schon so gewohnt seien, daß ein anderer Zustand für sie überhaupt unmöglich wäre. Da erst entschloß sich die schwedische Regierung zur Reduktion der Güter, um so in den zu Domänen umgewandelten Besitzungen die geplante Bauernbefreiung durch- zusetzen. Der Adel widersetzte sich mit junkerlicher Zähigkeit, dennoch hatte sich in der kurzen Zeit schwedischer Reformen der Besitzstand an Vieh und Früchten vervierfacht, und sicherlich wäre die Erlösung der Bauern damals zur Tatsache gelvorden, wenn nicht andere historische Ereignisse dem Junkertum wieder zu Hülfe gekommen wären. Durch den großen nordischen Krieg, der von Polen  , Sachsen   und Rußland   gegen Schweden   geführt wurde, fielen die baltischen Länder in den Besitz Rußlands   unter Peter den Großen. Durch diesen gewaltigen Krieg hatte Livland   wieder am meisten zu leiden. Der Zustand des Landes erreichte beinahe den Grad des Elends, das unter Iwan II. das Land heimgesucht hatte. Natürlich sicherte sich der Adel auch unter russischer Oberherrschaft dieselbe Selbstherrlichkeit, die er von jeher zu wahren verstanden hatte. So lebte denn der lettische Volksstamm das ganze 18. Jahr- hundert in diesem von unzähligen Raubzügen verwüsteten Land in elendester Unterdrückung und Armut, bis im Jahre 1817 Alexander 1.   durch kaiserliche Verordnung die Aufhebung der Leib- cigenschaft in den Ostseeprovinzen herbeiführte. So und nicht, wie Th. Schiemann in jener alldeutschen Schrift behauptet, auf Initiative des Adels erfolgte die Befreiung der Bauern. Wie es mit dieser Befreiung wirklich ausgesehen, berichtet O. v. Ruthen  - iberg, ein Schüler Fr. Chr. Schlossers, in der trefflichen Schrift: »Mecklenburg   in Kurland", Leipzig   1863: Die beiden Jahrzehnte, welche der Emanzipation folgten, waren ohne Frage schlimmer als die beiden anderen, die ihr vorangegangen waren. Das patriarchalische Verhältnis, wo es unter"milderen Herren existiert hatte, war vernichtet, und die schlimmen Herren fanden leicht Mittel und Wege, die Frei- gelassenen ebenso zu quälen und auszupressen, wie sie eS mit den Leibeigenen getan hatten." Die Bauern hatten die Freiheit erhalten, doch die Freizügigkeit war ihnen vorbehalten worden,sie blieben darum dem Wesen nach Leibeigene und sind es bis auf den heutigen Tag(1863)!" Allerdings hatte die Aufhebung der Leibeig.nchaft Nutzen ge- bracht dein Adelt So schreibt Nuthenberg über die Folgen dieses Gesetzes: Schon bor zwei und drei Jahrzehnten hatten eS einzelne Gutsbesitzer versucht, die Bauerngemeinde ihres Gutes, wie Wlv Verständige Entschcidungsgrünbe. Selten, leider sehr selten ist der Fall, daß ein Gericht seine Entscheidungsgründe in Strafsachen so einrichtet, daß der gesamte Tatbestand daraus zu ersehen ist. Fast nur d i e Momente pflegen hervorgehoben zu werden, die zur Begründung der Verurteilung führten. Die gegen die Annahmen des Urteils sprechenden tat- sächlichen und rechtlichen Erwägungen haben selten eine Stätte. Wohl drei Viertel allerGründe" enthalten weiter nichts als die FormelAuf Grund der Zeugenaussagen in Verbindung mit den eigenen Angaben des Angeklagten ist für tatsächlich festgestellt er- achtet...(folgt die Behauptung der Anklage). Deshalb war der Angeklagte auf Grund der Paragraphen so und so zu verurteilen." Solches Urteil ist kaum angreifbar, denn es verhüllt alle zur Eni- lastung dienenden Momente. Es entspricht aber dem Gesetz, weil dies nicht fordert, daß die Einwendungen des Angeklagten ange- ührt und die einzelnen Bestandteile des Urteils begründet werden. Die oben angeführteBegründung" genügt. Um so anerkennenZ- werter ist es, wenn ein Gericht selbst im Urteil schon hervorhebt, daß es eigentlich falsch geurteilt habe. Das ist in einem Urteil geschehen, über das am Freitag vor dem Reichsgericht verhandelt wurde. Das Landgericht Tljorn hatte am 20. April den Arbeiter Josef Torbc wegen Mundraubes er hatte ein Huhn gestohlen zu zwei Wochen Haft verurteilt. Das Urteil des Landgerichts enthält am Schlüsse die bemerkenswerten Worte:Die Prüfung der Frage, ob die Strafttat verjährt war, ist vor Verkündung des Urteils unter- lassen worden." Tatsächlich war die Tat verjährt. Der Staats. anwalt legte zugunsten deS Angeklagten Revision mit dem selbst- verständlichen Erfolge ein, daß das Reichsgericht den Ange- klagten freisprach. Hätte Anklagcbehörde und Gericht, die doch beide aus hochgelehrten Herren bestehen, nicht vor Erhebung der Anklage die Verjährung bemerken und dadurch dem Angeklagten Scherereien, über ein Dutzend gelehrter Juristen tiefgründige Arbeit und Abfassung gelehrter Urteile ersparen können? 8 153 der Gewerbeordnung. Eine drastische Ausdrucksweise der Streikposten wird von den Gerichten als Verrufserklärung(§ 153 Gewerbe- ordnung) und Bedrohung mit Totschlag usw.(8 240 Strafgesetzbuch) ausgelegt. Vom Reichsgericht wird in dieser Auslegung ein Rechts- irrtum nicht entdeckt. Auch die Maschinentischler Schmidt und o r n sind aus diesen Paragraphen am 28. Januar vom Land- gerichte I in Berlin   zu Gefängnis verurteilt worden. Schmidt hatte nach Annahme des Gerichts einem Arbeitswilligen Schläge ins Gesicht und Ohrfeigen in Aussicht gestellt, und Korn hatte gesagt: Soll ich das Aas einmal unter den Wagen(es fuhr gerade einer vorüber) stoßen? Die Revision der Angeklagten, welche Ver- kcnnung der Begriffe der Drohung behaupteten, wurde vom Reichs- gerichte am Freitag verworfen. Vermischtes. Eisenblihnschäde» durch Unwetter. Dresden  , 7. Juli. Der mehrtägige, wolkenbruchartige Regen hat im Bereich der Königlich Sächsischen Eisenbahnverwaltung schwere Schäden hervorgerufen. Auf der Bahnstrecke zwischen Over-Vogeb gesang und Pirna   ist der Bahndamm auf 20 Meter Länge durch' brachen; außerdem sind beide Hauptgleise der Linie Bodenbach Dresden in 120 Meter Länge durch herabgestürzte Gesteinmassen unbefahrbar. Die Wiederfreimachung der Strecke wird 23 Tage erfordern. Zwischen den Haltepunkten Poetzscha(Wehlen  ) und Ober- Vogelsang ist an zwei Stellen das linke Hauptgleis durch Steingeröll fast einen Meter hoch verschüttet. An diesen Stellen wird der Ilmsteigeverkehr voraussichtlich von heute abend ab zu ermöglichen sein. Der Verkehr zwischen Schandau   und Dresden   muh bis auf weiteres über Sebnitz Neustadt Dürrröhrö- dorf Pirna geleitet iverden. Die Telegraphenleitungen zwischen Schandau   und Pirna   sind gleichfalls unterbrochen. Auf der Strecke Gottleuba Pirna mußte der Verkehr gestern abend vollkommen ein« gestellt werden; erst heute früh gegen 3 Uhr war eS möglich, den- lelben zeitweise wieder aufzunehmen. Erbgraf und Wäscherin. Der Erbgraf EraSmus zu Erbach. Erbach heiratete am 1. September 1905 in London   die bildhübsche Tochter der Wäscherin Dorothea Fischer geb. Voll, die seit September das genannt hat, zu sprengen, und alles Bauernland mit einem Schlage in(den Herren unmittelbar gehörendes Land) Hofesland zu verwandeln. Der Versuch war vortrefflich ge- langen: die Herren waren reich, die Bauern waren Proletarier geworden. Dies Beispiel wurde jetzt vielfältig im kleinen nach- geahmt." So konnte Ruthenberg noch im Jahre 1863 erklären:Es ist bis auf den heutigen Tag kein lettischer Bauer in Kurland  Eigentümer einer Hofstelle Land geworden". Das ist die wahre Geschichte des baltischen Adels, und selbst Jul. Eckardt, ein konser- vativer' Geschichtsschreiber, mutz von derdeutschen Kulturarbeit" bekennen:Und es geschah nichts für die Heranbildung der Be- Völkerungsschicht, welche die Grundlage des gesamten Staatswesens, die Quelle der Macht und des Reichtums der deutschen   Kolonisten bildete." Als dann im Jahre 1863 Alexander II.   die Befreiung der Bauern fortsetzte, da wußte der deutsche Adel auf seinen Landtagen auch dieses Gesetz zu seinem Vorteil auszubeuten. Sie beriefen sich auf den Artikel 5 der ihnen verbrieften Rechte, der die Un- antastbarkeit ihres Eigentums sicherte. Damit glaubten sie das Recht zu haben, die Befreiung so zu vollziehen, daß für die armen Letten dies zugleich die Expropriation bedeutete. Nuthenberg warnte damals: Der kurländische Adel sollte es erkennen, daß er durch zähes und egoistisches Festhalten an mittelalterlichen Formen und Einrichtungen dem Hasse der altrussischen Partei, die ohnehin alles Fremde und Deutsche zu verfchwärzen sucht, immer neue Nahrung und immer neue gefährliche Waffen leiht. Ter kur- ländische Adel sollte es erkennen, daß der gegenwärtige Vorteil, den er durch Einziehen des Bauernlandes machen will, in nicht ferner Zukunft, wenn die verstoßenen Bauern massenweise nach Rußland   auswandern werden, notwendig in große Verluste und dauernde Verlegenheiten, die teilweise �etzt schon ihren Anfang genommen haben, umschlagen muh." Der baltische Adel hat alle Mahnungen, die ihm wohlmeinende Männer erteilten, in den Wind geschlagen, er hat weiter unter- drückt, weiter ausgebeutet, und wenn jetzt seine Herrensitze in Trümmern liegen, so kann, wer der Wahrheit die Ehre geben will. nichts anderes dazu sägen, als: ihn hat nur gerechte V�er» geltung getroffen' Im ersten ArtikelBaltische Kultiirbilder'(Nr. 144 vom 24. Juni d. I.) muß es im letzten Satze des vierten Absatzes natürlich nichtdrei Jahrzehnte", sonder»drei Jahrhunderte" heißen. 1900 in jener Eigenschaft bei dein Vater des Erbgrafen tätig war- Gegen diese Verbindung waren die Verwandten des jungen Grafen. Sie beschlossen, daß ihm im Falle des Fortbestandes dieser ihrer Ansicht nachunebenbürtigen", weil zu sauberen Ehe, die Erbschaft des Millionen betragenden Vermögens und deS gesamten Fidci- kommisses nicht zufallen solle. Es wurde beantragt, die Ehe im Wege der Klage für nichtig zu erklären. Dann wurde bei dem Amtsgericht Homburg   v. d. H. der Antrag gestellt, den jungen Grafen   Erasmus für geisteskrank zu erklären und den Vater als Vormund zu bestellen. Se. Durchlaucht Graf Georg Albrecht zu Erbach-Erbach  , der Vater des Erbgrafcn, veranlatzte alsbald, daß sein Sohn den ehelichen Wohnsitz in Obcrursel i. Taunus   verließ und sich in eine auf der hohen Mark belegene Nervenheilanstalt begab, wo er sich zurzeit noch aufhält. Als Graf Erasmus das traute Heim verlassen hatte, erhielt seine Gattin, Gräfin Dora zu Erbach-Erbach  , geborene Fischer, einen Betrag von 2 0 0 Mark monatlich zur Bestreitung ihres Unterhaltes. Diese Summe war ihr aber zu wenig, da sie mit dem Erbgrafen luxuriös gelebt hatte. Sie forderte daher 500 Mark monatlich. Die Klage wurde vom Landgericht Frankfurt   abgewiesen. Vor dem Oberlandes. g e r i ch t verlangte die Gräfin monatlich 300 Mark. Begründet wurde diese Forderung zunächst damit, daß der Erbgraf eine jähr- liche Apanage von 9000 Mark beziehe, von seinem Vater außerdem einen erheblichen Zuschuß erhalte und standesgemäß mit ihr gelebt habe. Erasmus zu Erbach-Erbach   verlangte aber die Abweisung der Klage, denn er erhalte, seitdem er in der Anstalt sei, nur noch ein Taschengeld von 100 Mark monatlich. Nichtig sei es, daß er eine Apanage von 9000 Mark bekommen habe; sie betrug früher nur" 5000 Mark. Der Rechtsanwalt der Klägerin machte u. a. vor dem Oberlandesgericht geltend, die Gräfin habe ihre Eltern zu unterstützen und sende ihnen monatlich 30 bis 40 Mark. Im Oktober 1905 sei der Gräfin Mutter gekündigt. Nun erhalte die bejahrte Frau keine Stelle mehr, weil die Leute sagten, sie besitze ja eine reiche Tochter. Die alte Wäscherin verdiene nun monatlich nur drei Mark. Ihr lungenkranker Mann sei arbeitsunfähig. Der Erbgraf hätte das Ehepaar unterstützen wollen, aber nur zweimal habe er Unterstützungen gegeben. Daß die Gräfin mit 200 Mark nicht auskommen könne, gehe auch daraus hervor, daß sie auch 20 Mark monatlich dem Dienstmädchen zu bezahlen habe. Schon zweimal sei die Gräfin von ihrem Gatten um Dar» lehen angegangen worden, doch hätte sie dem Wunsche nicht will» fahren können. Der Vertreter der Gegenpartei führte u. a. aus, daß die Gräfin außer den 200 Mark noch eine 750 Mark jährlich kostende Wohnung frei erhalte, den Lohn für das Dienstmädchen extra bekomme und zudem die vom Erbgrafcn gekaufte Wohnungs- einrichtung besitze. TaS Vermögen des Erbgrafen sei gleich Null. Er werde überhaupt nichts erhalten, wenn die Ehe nicht für un- gültig erklärt werde. Infolge seiner Nervosität sei der Erb- graf nicht erwerbsfähig. Im borigen Jahre habe der Vater 216 000 Mark Schulden des Sohnes bezahlt. Infolge des Schulden- machcns habe die Entmündigung des Erbgrafen stattgefunden. Die Verpflichtung des Vaters als Vormund sei kürzlich erfolgt. Das OberlandcSgericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Sie dürfte auch mit 200 Mark auskommen können, selbst wenn sie weder ihrer Standesgenossin Wrede in der Vorliebe für Silber nacheifert, noch ein durchlauchtigstes Wäschc-Etablissement zur Reinigung der 'chmutzigen Wäsche derer von Erbach-Erbach   eröffnet. Aber durch- lauchtig ist die Vorenthaltung zur Bestreitungstandesgemäßen" Lebensunterhaltes nicht._ Erdbeben in Tyrol. Innsbruck  , 7. Juli. In Mieming   und Stams   im Ober-Jnntal wurden in der borvergangenen Nacht um 10 llhr 35 Mn. und 11 Uhr 17 Min. starke Erdbeben verspürt.(Frlf. Ztg.). AngSSurg, 7. Juli. AuS Mittelschwaben werden schwere Gewitter und Hochwasser gemeldet. Auf der Ammerseebahn ist infolge Damm- rntsches der Verkehr unterbrochen, ebenso auf der Bahnlinie nach Schongau.  (Frlf. Ztg.). Budapest  , 7. Juli. Ein gestern abend hier niedergegangenes furchtbares Unwetter hat großen Schaden angerichtet. Der Viadukt der elektrischen Stadtbahn wurde überschwemmt, so daß der Verkehr bis in die Nacht eingestellt werden mutzte. Allgemeine Familien< Tterbekasjc. bei Wlejenthal von 36 Uhr. Heule: Zahltag Ackerstratze 123 Berliner   Marktpreise. Au» dem amtlichen Bericht der städtljchcn Markthallen-Direktion. Rindfleisch la 65-68 pr. 100 Pfund, IIa 58-64, lila 5356, IVa 4651, engl. Bullen- 0,00, dän. Bullen- 0,00. Holl. Bullen- 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 100110, la 8490, IIa 74-82, ma 6272. Hammelfleisch la 7276, IIa 62-70. Schweinefleisch 6167. Kaninchen per Stück 0,200,60. Hühner, alte, Stück l, 60 2,40, junge, per Stück 0,601,00. Tauben, junge 0,300,50, alte 0,00. Enten, prima, p. Stück 1,702,25, Hamburger, junge, per Stück 2,003,00. Gänse, junge, per Psd. 0,500,65, per Stück 3,00 bis 4,00. Hechte 83-109. Schleie 75-86. Bleie 0,00. Aale, groß 137-155, mittel 126132, Nein 0,52, uns. 91127. Plötzen 6162. Flundern, pomm. I. p. Schock 3,006,50. Kieler. Stiege la 46, do. mittel per Kiste 24, do. klein per Kiste 0,00. Bücklinge, engl, per Wall 4,505. Kieler 24,50, Stralsunoer 5 6. Aale, groß p. Psd. 1,101,30, mittcl0,80 1,00, kl. 0,50 bis 0,60. Sprotten, Kieler, 2 Wall 0.00, Elb- per Kiste 0,00. Sardellen, 1902er, per Anker 85,00, 1904er 85,00, 1905er 80,00. Schottische Bollheringe 1905 0,00, large 40 44, fall. 36 33, med. 3542, deutsche 37 44. Heringe, neue Matjes, per To. 60 120. Hummer», IIa, 100 Psd. 85118. Krebse, per Schock, mittel 10,00, lleine 3,50 10, unsortiert 2,10 6. Galizier, mittel 0,00. Eier, Land-, per Schock 00,00, frische 0,00. Butter per 100 Pfund, la 109, IIa 103106, lila 100103, ab­fallende 95100. Saure Gurken, neue, Schock 46, Pseffergurken 4,505,00. Kartoffeln per 100 Pfd. magn. von. 0,00, rote Dabcrsche 2,102,25, runde weiße 1,802,10, hiesige blaue 3,25,-3,50, neue hiesige 2,253, neue Zerbster 2,503, Spinat, per 100 Pfund 8 10. Karotten per Schock 2,50 bis 4,00. Kohlrabi, per Schock 1,001,50. Retiig, bahr., per Schock 2,404,80» Rhabarber, Hamb., per 100 Bd. 0,00. Radieschen, per Schock-Bd. 0,600.70. Salat, per schock 1,00 1,25. Bohnen(grüne), per 100 Psd, 25 40. Schoten hiesige, per 100 Psd, 516. Pscfferlinge per Psd. 0,300,35. Mohrrüben per Schock-Bd. 2,504,00, Blumenkohl per Mandel 1,50 2,50. Wirsingkohl per Mandel 1,001,50. Steinpilze per Psd. 0,33. Teltoirer Rüben per Pfd. 0,00. Johannisbeeren, hiesige, weiße, per 1 Psd. 0,070,12, do. rote 0,060,10. Stachelbeeren per Psd. 0,09-0,14. Kirschen, ital., 100 Psd. 0,00. Glas- 1014. Natten, Ungar. Himbeeren, Werdcrsche per 100 Psd. Erdbeeren, Holl, per 100 Psd. Natten, Werdersche 2224. Werders ci 00,00, do. 1012, do. sauere 1824. l 2230. Blaubeeren per Psd. 0,050,12 1828, Garten- per Psd. 0,000,00, Hamburger 0.200,25, hiesige 0,150,29. Wald- per Pfd. 0,300,55. Pflaumen, ital. lange, per 100 Psd. 2224. Zitronen, Mcssina. 300 Stück 14.00-16,00, 360 Stück 14,00-16,00, 200 Stück 7,00-12,00, 420 Stück, klem 7,00. evttternugSiiberstcht vom 7. Juli 1900, morgens« llhr. Stationen Swinemde Hamburg Berlin Franki.a.M München Wien S a «* M £= ä n = 3 S§ Settel 75l!NNv 761 NNW 757NW 762 SW 762 W 753 W 3'wolkig 1 bedeckt 3 bedeckt 2 bedeckt 5 bedeckt 5 bedeckt »s: eS- e" Stationen Hadaranda Petersburg Scillh Werdeen Paris  ü S 767 SW 764 S 764 SSW 761® 764 Still Settel sls c q» xi I) h a 2 heiter Lbedeckt 1 wolkig lbedeckt iwolttg 16 13 15 13 16 Wettcr-Proguose für Sonntag, den 8. Jnli 1906. Langsam ausllarend, am Tage etwas wärmer Lei schwachen südwestlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. Berliner   Wetterborean. Wasserstand am 6. Juli. Elbe   bei Aussig   0,05 Meter, bei Dresden   1,47 Meter, bei Magdeburg 4- 1,24   Meter. U» st r» t bei Straußstirt+ 1,40 Meter. Oder bei Ratlbor 4- 1,03 Meter, bei 1' Breslau   Oberpegcl 4- 2,02 Meter, bei Breslau   Unterpegel 1,04 Meter, bei Franksnrt Meter. Weichsel bei Brahemünde+ 3,04 Meter» Warthe bei Posen 4* 0,70 Meter.