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Schöneveq». Warnet die Kinder. Seit Dienstag abend waren aus Schöne« verg drei Mädchen im Alter von 10 bis 13 Jahren verschwunden, über deren Verbleib trotz polizeilicher Nachforschungen nichts zu er- Mitteln war. Es konnte nur festgestellt werden, daß zwei der Mädchen, welche mit ihren Eltern in einer Laubenkolonie im Friedenauer   Ortsteil sich aufgehalten hatten, mit der dritten zu- sammen nach einem Karussell gegangen waren, das auf einem unbebauten Terrain neben der schwedischen Eisbahn sich befand. Das Karussell Ivar jedoch an demselben Tage abgerissen worden und, wie der Monteur S., der Vater des einen vermißten Kindes, feststellte, in der Schicklerstraße in Berlin   aufgebaut. Er fuhr vorgestern nachnnttag nach der Schicklerstratze, um von dem Karussellbesitzer vielleicht Aus- kunft über die Mädchen zu erlangen, wurde jedoch nicht wenig über- rascht, als er die drei Verschwundenen bei dem Karussell vorfand. Nach Angaben der Kinder waren sie von zwei 16 jährigen Arbeits- burschen, die bei dem Karussellbesitzer angestellt sind, ohne dessen Wissen veranlaßt worden, mit ihnen zu geben. Die drei Durch- brennerinnen wurden nach der Polizeiwache in der Neuen Friedrich- straße gebracht und dort von ihren Eltern abgeholt. Rixdorf. Durstige Einbrecher sind seit einiger Zeit in Rixdorf aufgetaucht. Dieselben haben es auf den Inhalt der Trinkhallen abgesehen. So erbeuteten sie kürzlich in der Trinkhalle am Wildenbruchplatz dreizehn Flaschen Limonade und tranken sie gleich an Ort und Stelle aus. In einem anderen Falle begnügten sich die Täter mit Selterwasser. Bei einem dritten Einbruch, den diedurstigen Seelen* in der ver­gangenen Nacht verübten, wurden sie während der Arbeit gestört und mußten infolgedessen mittrockenen Kehlen" flüchten. Weißensee. B-n einer erfolgreichen Tätigkeit deS Wahlvereins zeugte der Vorstandsbericht, den Genosse Peukert in der letzten Generalver« sammlung gab. Danach sind in dem verflossenen Halbjahr dem Wahlverein 356 neue Mitglieder beigetreten, so daß die Gesamtzahl auf 1007 gestiegen ist. Einer Einnahme von 2348,39 M. steht eine Ausgabe von 1708,51 M. gegenüber, mithin verbleibt ein Kassen- bestand von 639,88 M. Den Bericht des Wahlkomitees erstattete Genosse Taubmann, der das Resultat der Gemeindewahlen als ein vollauf befriedigendes bezeichnete. Die Einnahmen für die Wahlen betrugen nach dem Bericht des Genossen Frenz 715,54 M., denen eine Ausgabe von 519,47 M. gegenüber stand. Der Ueberschuß be- trug somit 196,07 M., selbiger wurde dem Wahlverein überwiesen. Auch ist für Unterhaltungen und künstlerische Veranstaltungen im letzten Halbjahr so weit wie möglich Fürsorge getroffen Ivorden. Es hat außer der Maifeier eine Heine- Feier stattgefunden, außerdem waren zwei Thcateraufführungen arrangiert, die lvie der Kassenbericht des Genossen Content erkennen ließ, gut besucht waren. Danach ist ein Ueberschuß von 92,11 M. vorhanden. Auch ist die Bibliothek in erfreulicher Weise in Anspruch genommen worden. Zur Erweiterung derselben wurden 100 M. zur Verfügung gestellt. Den Bericht von der Zeitungsspedition gaben die Genossen Reske und Taubmann. Die Neuwahlen ergaben folgendes Resultat: Levin, erster Vorsitzender: Oleh sen., Bibliothekar; Hodapp, Lokal- komniission; und Walterskötter, Zeitungskommission. Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das Andenken der ver­storbenen Genossen Schillert, Anlcher, Reinhard, Gleitzmann und Kaase in üblicher Weise. Die Bcrhältuiffe der Ortskrankenkasse scheinen fich zu ihren Gunsten zu regeln. Nachdem der seines Amtes entsetzte Vorstand die Beschwerde und Klage gegen die Aussichtsbehörde eingeleitet hatte. haben die Vorstandsmitglieder persönlich ihre Aemter niedergelegt. Es ist statutengemäß von den Delegierten eine Generalversammlung beantrag! und ist diese vom Kommissar zum 1. August einberufen, um die Neuwahlen zum Vorstand vorzunehmen. Zu bemerken ist, daß die Ortskrankenkasse seit Bestehen des Kommissariats, nunmehr die fünfte Woche,, bereits den zweiten Kommissar hat. Es mußte der erste Kominissar, Gemeindesekretär Kähne, seinen Posten des- wegen verlassen, weil er unter allen Umständen die Generalver- sammlung verhindern wollte. An dieser Wendung trägt nicht etwa ferr Dr. Pape die Schuld, denn dieser hat augenblicklich seinen erienurlaub angetreten und das Dezernat der 5krankenkaffe während dieser Zeit dem Schöffen Rathmann übertragen. Trebbin  (Kreis Teltow). Arg enttäuscht wurde das Trebbiner Gewerkschastskartell, das zum 29. Juli für sämtliche Gewerkschaften in der Löwendorfer Heide ein Waldfest abzuhalten beschlossen hatte. Die Enttäuschung mutzte um so größer sein, als die beim Amtsvorsteher nachgesuchte und bereits erhaltene Genehmigung mit einen, Male rückgängig gemacht wurde. Kurz vor dem Fest erhielt der Obmann des Gewerkschafts- kartellS ein Schreiben, worin diesem die Mitteilung wurde, daß durch die zu erwartende starke Beteiligung am Feste der Platz nicht nur zu klein sei, sonder» auch für die angrenzenden Waldbestände (vorwiegend Schonungen  ) infolge Rauchens Beschädigungen zu be- fürchten seien. Die Begründung des Verbotes ist deshalb schon eigentümlich, weil das Fest alle Jahre auf dem Platz abgehalten wurde, ohne daß die von dem Amtsvorsteher befürchtete Gefahr im Verzuge war. Es kann ein solches Verbot deshalb nur als eine Schikane gegen die Arbeiter aufgefaßt werden. Für die Trebbiner Arbeiterschaft muß dieser Vorgang eine Lehre sein. Hohen- Tchönhausen. Zur allgemeinen Warnung sollte ein schwerer Unglücksfall dienen, dem die zehnjährige Tochter Else des Barbiers Römer aus der Berlinerstratze in Hohen-Schönhausen zum Opfer gefallen ist. In- folge übermäßigen SchaukelnS in einer Hängematte stürzte die Kleine auf den Erdboden und zog sich einen komplizierten Oberarmbrnch zu. Die Schwerverletzte wurde in das Krankenhaus am Friedrichs- Hain gebracht. Mittenwalde  . Die NnterschlagungsaffSre in Mittenwalde   dürfte voraussichtlich noch weitere Kreise ziehen. Wie wir kürzlich berichteten, ist der Amtsgerichtssekretär Müller aus Kalkberge-RüderSdorf   unter dem Verdacht, 12 000 M. während seiner Amtstätigkeit in Mitteuwalde unterschlagen zu haben, verhaftet worden. M. hat nun an den Untersuchungsrichter ein langes Schreiben gerichtet, in welchem er andeutet, be» seiner Vernehmung in Berlin   eine Erklärung abzugeben. Er wolle darüber Aufklärung geben, auf welche Weise die 12000 M. abhanden gekommen seien. Dem Vernehmen nach belastet M. in seinem Schreiben noch andere Beamte. Die Untersuchung wird infolgedessen auch nach dieser Richtung hin ausgedehnt werden. Lichtenberg  . Die Sammelliste 1339 für die ausgesperrten Buchbinder ic. ist gestohlen worden. Wir bitten, dieselbe sofort anzuhalten, wenn sie präsentiert werden sollte, und sie an Robert BackhuS, 0. 112, Krön- prinzenstr. 16 IV, einsenden zu wollen. Gerichts-Leitung. Beleidigte Staatsarbeiter. Wegen Beleidigung von 19 Arbeiterausschnßmitglicdern der königlichen Gewchrfabrik zu Spandau   ist gegen de» Genossen Felix W e i n b er g zu Berlin   von der Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse Anklage erhoben worden. Der eigentümlichen Veleidigungs- klage liegt folgender Vorfall zugrunde: Am 18. März d. I. trug Genosse Weinberg einen Kranz zum Grabe der Märzgefallenen, auf dessen roter Schleife die Inschrift stand: Mehrere Abteilungen der Kgl. Gewehrfabrik Spandau den Märzgefallenen. Schon bevor W. den Kranz auf den, Grabe niederlegen konnte. wurden seine Personalien von dem aufsichtführenden Polizeileutnant festgestellt. Bald darauf haben dann die 19 StaatSarbeiter Straf- antrag gegen den Kranzträger gestellt, weil sie, persönlich an der Kranzspende unbeteiligt, sich alskönigliche" Arbeiter dadurch beleidigt fühlten, daß sie durch die Inschrift der Schleife in den Verdacht sozialdemokratischer Gesinnung gebracht worden seien, lieber den Ausgang des Prozesses werden wir berichten. Ob die 19königlichen" Arbeiter für ihre derart dokumentierte Ge- sinnungstüchiigkeit" einen Orden erhalten werden, steht dahin. Von Interesse wäre eS, zu erfahren, ob die Arbeiter aus eigenem Antrieb dieBeleidigungs  "klage erhoben haben. Die Möglichkeit, daß solche die Kläger herabsetzende Klage erhoben wird, zeigt, wie not- wendig die Aufklärung unter den Staatsarbeitern ist. Die Schadloshaltung des Akkordarbciters bei fehlendem Material. Der in der elektrotechnischen Fabrik von K. Weinert angestellte Arbeiter O. hatte die Ausführung einer bestiminten Arbeit im Akkord übernommen. Während der Herstellung der Arbeit ging plötzlich eine Sorte von Messingstangen aus, die zur Fabrikation des Artikels unentbehrlich war. O. mußte daher mitten in der Arbeit aufhören, er übernahm zlvar provisorisch a»lf Veranlassung des Meisters eine andere Arbeit, erlitt aber dennoch einen Ausfall von 72 Mark, den ersetzt von seinem Arbeitgeber forderte. Der Beklagte bestritt in dem gestrigen Termin vor dem Gewerbegericht zwar an sich nicht, daß der Kläger   einen Schaden erlitten haben könnte, meinte aber, dieser habe sich aller weiteren Rechte durch die Annahme einer anderen Arbeit begeben. Jin übrigen sei das Ausgehen deS Messiugmaterials weder seine Schuld, noch sei es vorauszusehen gewesen. Die Knappheit an Messing trat ganz plötzlich und unerwartet ein, und der Beklagte habe es bei Vergebung der Akkordarbeit als sicher annehmen müssen, daß er jedes Quantum von einem der Berliner   Messingläger zu jeder Zeit würde holen können. Man könne ihn daher für die unvorhergesehene Wendung nicht verantwortlich machen. Das Gewerbegericht verurteilte den Beklagten, an Kläger 72 Mark zu zahlen. DaS Gericht sieht es als Regel an, daß bei Beginn einer Akkordarbeit das dazu nötige Material vorhanden sein»nutz. Hat der Arbeitgeber nicht für vorherige Be- schaff»» ng des Materials Sorge getragen, so muß er auch für eventuelle dem Arbeitnehmer daraus erwachsende Schäden einstehen. Die Entscheidung entspricht den allgemeinen Gesetzesvorschriften, nach denen der Arbeitgeber vorzuleisten hat und(K 293 B. G.-B.) auch wenn ihn keine Verschuldung trifft, durch NichtVorleistung in Verzug gerät._ Die Leipziger   Staatsanwaltschaft beweist ihre Entbehrlichkeit für das Gemeinwohl. Die Aussperrungen der Lithographen, Stcindrucker und Buch- binder gaben der Leipziger   Staatsanwaltschaft dieser Tage Anlaß, abermals die Entbehrlichkeit der im besten Falle unnützen Jnsti- tution der Staatsanwaltschaft und die Notwendigkeit der Ersetzung dieser politischen, von der Verwaltungsbehörde abhängigen Be- Hörde, durch unparteiische aus allen Kreisen der Bevölkerung ent- nommene und von diesen gewählte Richter in zwei Fällen zu beweisen. Angeklagt war im ersten Fall der Redakteur des Fachorgans Graphische Presse" der Lithographen und Steindrucker. Max O b i e r. Tie dielberühmte Firma Krotoschin   in Zeitz   erwartete am 5. Juni einen Transport Arbeitswilliger aus Oesterreich  . Obier hatte das erfahren und war auf den Dresdener Bahnhof gegangen, uin die Arbeitswilligen darauf aufmerksam zu machen, daß die deutschen   Kollegen ausgesperrt worden seien. Das tat Obier denn auch. Natürlich erregte er den Unwillen des Herrn Krotoschin  , vor allem aber des Werkführcrs K r u m m b h o l z, der auf Obier ein- drang und ihm zurief: Belästigen Sic doch die Leute nicht. Hierbei soll Obier dem Werkführer gesagt haben: Was haben denn Sie hier zu sagen? und soll dem Krummbholz einen Stoß vor die Brust gegeben haben. Nun hat sich nicht etwa der Kruminbholz beleidigt gefühlt und Strafantrag aus sich selbst heraus gestellt, sondern wie er in der Verhandlung mitteilte, habe er zwei Tage danach eine Postkarte mit der Ausforderung erhalten, gegen Obier Strafantrag zu stellen. Erst dann tat er dies und nun erhob der Staatsanwalt im öffent- lichen Interesse Anklage. Bemerkenswert ist aus den Aussagen Obiers die Tatsache, daß derselbe Polizeiwachtmeister, der schon auf dem Dresdener Bahnhof war, auf dem Thüringer Bahnhof auf ihn zukam mit den Worten: Ich kenne Sie und weiß wie Sie heißen, und ihn darauf verhaftete. Das allerschönste bei der ganzen Geschichte ist nun aber die Tatsache, daß der tätlich beleidigt sein sollende Krummbholz von einem Faustfchlag, den er nach der Anklage erhalten haben soll, nichts weiß. Selbstverständlich wrirde Obier freigesprochen. Der zweite Fall betraf einen nicht ausgesperrten Buchbinder. Er arbeitet in einer Firma, der es gar nicht ein- gefallen ist, auszusperren. Das Geschäft liegt aber in einem großen Fabrikgebäude, in dem außer vielen anderen Fabriken auch eine Buchbinderei, die ausgesperrt hat, untergebracht ist. Wenn um V-il Uhr Feierabend ist, kann man sich vorstellen, daß am Torausgang ein lebhafter Verkehr herrscht. Vor diesen! Toreingang pflanzte sich im Auftrage des Chefs der Firma, die die Buchbinder ausgesperrt hat, der 22jährige Kaufinannsjüngling Kauerhoff, um die ihre Arbeitsstätte verlassen- den Arbeitswilligen zu schützen. Der Angeklagte Kind soll diesen Schreiberjüngling angerempelt und gesagt haben:Wenn Tu noch einmal hier stehst, dann bekommst Du eins in die Fresse." Nun be- streitet der Angeklagte nicht, diese Worte gesagt zu haben, aber er fei dadurch gereizt und verhindert worden sich zu entschuldigen, weil dieser junge Mensch ihn, den verheirateten Mann, in ganz grober Weiseangemuckst" habe. Im Ernst habe er an ein späteres Prügelwollcn nicht gedacht. Der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Drücker, zerzauste von großen Gesichtspunkten die Anklage des Staatsanwalts. Es liege hier eine einfache kleine Beleidigung vor, die kaum ein Privat- interesse berührt. Kein Mensch hat daran ein Interesse. Und trotzdem hat der Staatsanwalt diesen kleinen Fall unter dem Ge- fichtswinkel des Streikstrafrechtes behandelt, und um auf die Aus- ständigen zu fahnden. Obendrein ist cS dem beleidigten Zeugen allein nicht eingefallen, Privatklage zu erheben. Aber der Staats- anwalt hat die Ehre des Zeugen wahren wollen bloß weil er sich in dem Glauben befand, der Bruder des Angeklagten fei in der anderen Firma, die der junge Mann vertrat, ausgesperrt worden. Kennzeichnend fei die Sorgfalt des Staatsanwalts dadurch, daß der Ausgesperrte zwar auch wie der Angeklagte Kind heißt, aber in gar keinem verwandtschaftlichen Brrhältnis zu ihm stände. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen einfacher Be- leidigung zu 6 Mark G e l d st r a f e. Staatsanwälte stehen in sehr hohem Zeitlohn. Würde endlich dem durch staatsanwaltliche oder richterliche Arbeit Geschädigten voller Schadenersatz gegen den Schädiger zugestanden werden, so würden Anklagen, die dem Rechtsbewußtsein ins Gesicht schlagen, sich wohl bald etwas mindern und das tatsächliche Einkommen so mancher Staatsanwälte auf den unpfändbaren Teil eines Ein- kommenS zusammenschrumpfen. Wie Strafanträge zur Ehrenrettung Arbeitswilliger fabriziert werden. Vor dem Schöffengericht in Dresden   hatte sich kürzlich der ner Haupt wegen angeblicher Streikbrecherbeleidigung zu verantworten. Er sollte während der Metallarbeiteraussperrung in der Kreishnuptmannfchaft Dresden   zwei arbeitswilligen Formern, die erst Mitglieder des Metallarbeiterverbandes gewesen waren, Worte wie Verräter, Rotzjungen usw. zugerufen haben. Aber vor Gericht mußten selbst die beiden Arbeits- willigen erklären, daß sie solche Aeußerungen von Haupt nicht gehört hätten. Als sie darauf vom Vorsitzenden befragt wurden, warum sie den Strafantrag gestellt hätten, erklärten beide, davon nichts zu wissen. ES wurde dann fest- gestellt, daß der Strafantrag von der Polizei verfaßt und den beiden Arbeits ivilligen zum Unterzeichnen vorgelegt worden war. Sie hatten unterschrieben, ohne die Bedeutung desSchrift st ückeszukenneu. Haupt wurde zu einer Woche Gefängnis verurteilt, weil er eine« anderen Arbeitswilligen einen frechen Patron genannt haben soll. Der sächsischen Nrteilsfabrik kann gern altestiert werden, daß sie. wenn auch wider Willen, durch ihr Fabrikat dazu beiträgt, klar- zulegen: Justiz und Gerechtigkeit sind keineswegs identische Begriffe. Vermischtes. Explosion in einer Munitionsfabrik. Sömmerda  , 27. Juli. In der Munitionsfabrik von Drehse u. Collenbusch erfolgte gestern abend aus bisher unaufgeklärter Ursache eine schwere Explosion. Eine in der Fabrik beschäftigte Frau wurde getötet, eine Anzahl Arbeiterinnen verletzt. Der Lust» druck war so stark, daß die Fenster der benachbarten Gebäude ein» gedrückt wurden._ Feuersvrunst. Die Stadt Roman ist durch eine Feuersbrunst völlig eingeäschert worden. Das Feuer begann gestern und ist heute noch nicht gelöscht. Viele Personen, besonders Kinder, werden vermißt. Roman an der Moldau ist Kreishauptstadt in Rumänien   und zählt über 16000 Ein- wohner._ Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 29. Juli er., vormittags S'lt Uhr im Rathause(Eingang Jüdenstraße), Saal 109: Versammlung. Freireligiöse Vorlesung.   Vormittags 10'/4 Uhr in der Schulaula, Kleine Franksurlerstr. 6: Vortrag des Herrn Professor Dr. A. Gehrle über: .Lebensrätsel", Herren und Damen als Gäste sehr willkommen. Allgemeine Kranken- und Sterbekafle� der Metallarbeiter. (E. H. 29, Hamburg  .) Filiale Baumschulenweg. Sonnabend, den 28. Juli, abends 8'l, Uhr, im Restaurant W. Kleinschmager, Baumschulenstr. 67: Mitgliederversammlung. Sozialdemokratischer DiskutierklubFreie Zusammenkunft*. Sitzung heute Sonnabend, den 27. Juli, pünktlich 9'/. Uhr, im Gewerk- schastshaufe, Zimmer 16. Tagesordnung: I.Vortrag des Genossen Mühe über:Tagessragen". 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Gäste willkommen. Ten Mitgliedern der hier in Berlin   bestehenden Ortsvercine der Wahlkreise Schwiebus  -Sommerseld, Kalau-Luckau, Arns» Waldc-Friedcberg zur Nachricht, daß sie die Flugblätter zu der am 7,'August stattfindenden össcnllichcn Versammlung bei Böker, Weberstr. 17, bei den nachstehenden Genossen in Empfang nehmen können: Ebner, Romintenerstr. 4, v. IV; Schulze, Beussclstr. 64, Stslg. II: Thimm, TUsiter- straße 79. Ein jeder sorge für massenhaste Verbreitung. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Markthallen-Direktion.(Großhandel.) Rindfleisch la 7074 pr. 100 Pfd., IIa 64-69, IHa 58-62, IVa 52-56, englische Bullen. 0,00, dänische Bullen« 0,00, holländische Bullen» 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 100 110, la 82-88, IIa 72-80, IITa 60-70. Hammelfleisch la 80-85, Ha 7078. Schweinefleisch 6571. Rehböcke la per Pfd. 0,600.75, IIa 0,40 0,55. Rotwild la mit Abschußaltest per Psd..0,610,66, IIa 0,00. Damwild 0,00. Wildschweine per Psd. 0,45. Frischlinge per Psd. 0,00. Kaninchen per Stück 0,40. Wildenten la per Stück 1,10-1,30, IIa 0,500,60. Krickenten p. Stück 0,60. Bekassinen 0,00. Hühner, alte, per Stück 1,602,80, alte IIa 1,101,40, junge, per Stück 0,55 1,25. Tauben. junge, pr. Stück 0,400,44, alte 0,320,35. Enten, junge la p. Stück 1,702,30, junge IIa 0,00, alte, P.Stück 0,00. Hamburger, junge, p. Stück 2,80. Gänse, la, per Pfund 0,600,68, per Stück 3,50 4,50. Hechte per 100 Psd. 107-115. Zander 00,0. Schleie 109116. Bleie 60-70, Aal«, groß 111113, mittel 99104, ilein-mittel 0,00, unsortiert 7092. Plötzen 0,00. Karpfen 0,00. Barse, lleine 9395. Karauschen 93. Bunte Fische 6670. Flundern, pomm. l, per Schock 9,00. Kieler. Stiege la 46, do. mittel per Kiste 23, do. Nein per Kiste 0,00. Bücklinge, per Wall Kieler 36,00, Stralsunder 56. Aale, groß pro Psd. 1,101,30, mitielgroß 0.801,00, klein 0,500,60. Heringe per Schock 45. Schcllsische Kiste 24. Sardellen, 1902cr, per Anker 86,00, 1904er 85,00, 190öe» 80,00. Schottische Vollhering« 1905 0,00, large 4014, kuU. 36-38, med. 3542, deutsche 3744. Heringe, neue Matjes, per To. 60120. Hummern, IIa, 100 Psd. 0,00. Krebse, per Schock, große 31, mittel'0,00, kleine 4,50, uns ort» 6,509, Galizicr, mittel 0,00. Eier, Land-, per Schock 3,30, Butter per 100 Psd., la 114-116, IIa 110113, lila 105-108, absallende95 biS 100. Saure Gurten, neue. Schock 4,00, Psessergurkcii 4,50. Kartoffeln per tOO Psd., neue runde 2,50 2,75, neue blaue 3,00. Rosen 2,002,25, neue Zerbster   2,502,75. Spinat, per 100 Psd. 1215. Karotten per Schock 2,50 bis 3,00. Kohlrabi, per Schock 0,751,00. Reitig, bayr., per Schock 2,40 4,80. Radieschen, per Schock-Bd. 0,600,70. Salat, per Schock 1,502,00. Bohne» (grüne), per 100 Pfd. 24. Wachsbohncn 5 6. Pufsbohuen 35. Schoten hiesige, per 100 Psd. 68. Psefferlinge per 100 Psd. 1821. Mohrrüben per schock-Bd. 2,503,00. Blumenkohl per Mandel 1,00 2,00. Wirsingkohlper Mandel 1,001,50. Rotkohl per Mandel 23. Weißkohl per Mandel 23. Steinpilze p. 100 Psd. 2530. Gurken, Zerbster  , Schock 1,752,50, do. Einlege« schock 2,002,50. Kohlrüben, Mandel 1,001,25. Johanntsbecren, hiesige, weiße, per 100 Psd. 79, do. rote 7,5011. Birnen, italienische per 100 Psd. 14-35. schlesischc 5-20, Tiroler 2327, Weinbirnen 1315, böhmische 1012. Aepsel, ungarische per 100 Psimd 1418, ttalienische 1215, hiesige 1018. Stacheweercn per 100 Psd. 8-15. Preißelbeeren 12-20. Kirschen. 100 Psd. 0,00. Natten, Werdersche 1525. Werdersche GlaS- 1517. Natten 1830, do. sauer» 1217. Schlcsische 820, Knupper- 1820. Himbeeren, Werdersche per 100 Psd. 22-35. Blaubeeren per 100 Psd. 10-13. Pflaumen, ttal. runde dunkle per 100 Psd. 25-30. ilal. lange gelbebis 100 Psd. 15-22, ilal. runde per 100 Psd. 1522, ungarische 1220, hiesige 1218, Zitronen. Messina   300 Stück 11,00-16,00, 360 Stück 14,00-16,00» 200 Stück 7,00-12,00, 420 Stück, klein 7,00. Bnefhaften der Redaktion. M. T. 56. Nein. P. 8. 80. Wenn Sie nicht in Ihrem Vertrags besondere Vereinbarungen über die Art der Benutzung der anderen Räume haben, so würden Sie leider im Wege der Klage nichts erreichen. (8. M. 100. 10 Mark find wiederum zu zahlen. A. H., Alexam drinenstrafte 188. Teilen Sie mit, woraus sich das Schreiben bezieht. Fürst, Rixdorf. Ein Eibanspruch steht Ihnen nicht z»l. Gemüts- krank 500. Legen Sie den Sachverhalt mit Ihrer Einwendung dem Gericht vor dem Termin vor und beantragen Beweiserhebung. Sollten Sie verurteilt werden, so müssen Sie innerhalb einer Woche Berusung ein» legen. Bestimmte Anwälte zu empfehlen, müssen wir gründsätzlich ablehnen. F. Zimmermann. In der Regel ja. Falk 64. Sie sind keines- wegs verpflichtet, für voreheliche schulden Ihrer Frau auszukommen. A. B. Die Instruktion gestattet dem Schutzmann fortzugehen. K. 58. Soweit aus Ihrer langen Darstellung ersichtlich, ist eine rechtmäßige Kün- digung nicht ersolgt und müßte daher die Wohnung spätestens bis am 28. Dezember zum 3l. März nächsten Jahres gekündigt werden. Für eine frühere Zelt Ist die Kündigungssrist verstrichen. M. W. 10. Nein. M. P. 86. Nein. H. 3. 80. Eine«chadenersatzsorderung bezw. Lohnforderung sür die Zeit des AussctzenS steht dem Arbeiter zu, wenn er mit dem Aussetzen nicht einverstanden gewesen ist. 3. K. B. 7. 1. Ja. 2. Nein. 3. Die Frau hat Anspruch aus ihr Eigentum. Im übrigen ist maßgebend, wer sur den schuldigen Teil erklärt wird. Die Wirtschast gehört in Ihrem FalK dem Mann. 67, Genthi«. 1. Ja, wenn der erste Test von dem Ehemann, der zweite von der Ehesrau eigenhändig ge- und unter« schrieben ist. 2. und 3. Nein. W. R. biZ. Ja, das Schiedsgericht und dann das Reichsoersicherungsamt. F. F. Nach§ 616 B. G.-B. ja. W. R. 30. Eine Klage hat wenig Aussicht aus Ersolg. Weinftock 10. 1. Der Strasantrag iit innerhalb 3 Monaten zu stellen. 2. Der Gerichts- Vorschuß beträgt 10 Mark. 3. Nein. 4. Das Gericht bestimmt den Umsang der Beweisausnahme, eZ steht der Partei stet, eine Ergänzung de» Be- Ichlustes zu beantragen. Paul 55. Da« Kind erbt/ der Witwer'/, bei Nachlasses. P.®. 89. Ist mit dem Slstermieter monatliche Zahlung vereinbart, aber nichts über die Kündigungsstist, so kann jeder von beiden Teilen bis am 15. zum 1. kündigen. Arbeitersekretariat Luckenwalde  . Die Kirchensteuerstage ist ausführlich im.Vorwärts" vom 22. Juli, dritte Beilage, behandell. B. H.   1. Ja. 2. Nein. F. 3. 100. Ihre Anstage ist nicht ganz klar. Handelt eS sich um die Erbschast eines sür tot Erklärten, so müßten sie angeben, wann derselbe für tot erklärt ist oder ob in der gerichtlichen Erklärung ein bestimmter Todestag angegeben ist. Der Verstorbene oder sür tot Erklärte würde zunächst von seinen Kindern und seiner Witwe beerbt werden. Sind Kinder nicht vor- banden, so würden als erbberechttgt die Eltern deS Verstorbenen in Betracht kommen, dann die Geschwister usw. Ist einer der hiernach Erbberechtigten nach der Todeserklärung oder nach dem Tage, der in der gerichtlichen Er- kiärung als Todestag festgesetzt ist. verstorben, so treten an seine Stelle seine testamentarischen oder gesetzlichen Erben. Ergänzen Sie demnach den Tat- bestand und wiederholen Ihre Frage.   B. F. Kein Gesetz verbietet einem Rcstaurateur, Vorsitzender irgend eines erlaubten Verein» zu sein. P. M. 88. 1. Nein, nur sür minderjährige Mädchen ist die Genehmigung deS Vater» erforderlich. 2. Die Trauzeugen können verwandt sein. 3. Mindestens 14 Tage lang müssen die Brautlerite aushängen. 4. Melden Sie daS Aufgebot möglichst mindesten» 6 Wochen vor dem Hochzeitstage aus den, Standesamt des Bezirks eines der Brautleute an. M. K. 84. Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, ob eine gültige letztwillige Einordnung vorliegt. Liegt eine solche vor, so sind ihre Be- stimmungen maßgebend. Liegt kein Testament vor, so erhält bei kinderlose» Ehegatten, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erben, der verwitwete Ehe-