Schöneveq».Warnet die Kinder. Seit Dienstag abend waren aus Schöne«verg drei Mädchen im Alter von 10 bis 13 Jahren verschwunden,über deren Verbleib trotz polizeilicher Nachforschungen nichts zu er-Mitteln war. Es konnte nur festgestellt werden, daß zwei derMädchen, welche mit ihren Eltern in einer Laubenkolonie imFriedenauer Ortsteil sich aufgehalten hatten, mit der dritten zu-sammen nach einem Karussell gegangen waren, das auf einem unbebautenTerrain neben der schwedischen Eisbahn sich befand. Das KarussellIvar jedoch an demselben Tage abgerissen worden und, wie derMonteur S., der Vater des einen vermißten Kindes, feststellte, in derSchicklerstraße in Berlin aufgebaut. Er fuhr vorgestern nachnnttagnach der Schicklerstratze, um von dem Karussellbesitzer vielleicht Aus-kunft über die Mädchen zu erlangen, wurde jedoch nicht wenig über-rascht, als er die drei Verschwundenen bei dem Karussell vorfand.Nach Angaben der Kinder waren sie von zwei 16 jährigen Arbeits-burschen, die bei dem Karussellbesitzer angestellt sind, ohne dessenWissen veranlaßt worden, mit ihnen zu geben. Die drei Durch-brennerinnen wurden nach der Polizeiwache in der Neuen Friedrich-straße gebracht und dort von ihren Eltern abgeholt.Rixdorf.Durstige Einbrecher sind seit einiger Zeit in Rixdorf aufgetaucht.Dieselben haben es auf den Inhalt der Trinkhallen abgesehen. Soerbeuteten sie kürzlich in der Trinkhalle am Wildenbruchplatz dreizehnFlaschen Limonade und tranken sie gleich an Ort und Stelle aus.In einem anderen Falle begnügten sich die Täter mit Selterwasser.Bei einem dritten Einbruch, den die„durstigen Seelen* in der vergangenen Nacht verübten, wurden sie während der Arbeit gestört undmußten infolgedessen mit„trockenen Kehlen" flüchten.Weißensee.B-n einer erfolgreichen Tätigkeit deS Wahlvereins zeugte derVorstandsbericht, den Genosse Peukert in der letzten Generalver«sammlung gab. Danach sind in dem verflossenen Halbjahr demWahlverein 356 neue Mitglieder beigetreten, so daß die Gesamtzahlauf 1007 gestiegen ist. Einer Einnahme von 2348,39 M. steht eineAusgabe von 1708,51 M. gegenüber, mithin verbleibt ein Kassen-bestand von 639,88 M. Den Bericht des Wahlkomitees erstatteteGenosse Taubmann, der das Resultat der Gemeindewahlen als einvollauf befriedigendes bezeichnete. Die Einnahmen für die Wahlenbetrugen nach dem Bericht des Genossen Frenz 715,54 M., deneneine Ausgabe von 519,47 M. gegenüber stand. Der Ueberschuß be-trug somit 196,07 M., selbiger wurde dem Wahlverein überwiesen.Auch ist für Unterhaltungen und künstlerische Veranstaltungenim letzten Halbjahr so weit wie möglich Fürsorge getroffenIvorden. Es hat außer der Maifeier eine Heine- Feierstattgefunden, außerdem waren zwei Thcateraufführungen arrangiert,die lvie der Kassenbericht des Genossen Content erkennen ließ, gutbesucht waren. Danach ist ein Ueberschuß von 92,11 M. vorhanden.Auch ist die Bibliothek in erfreulicher Weise in Anspruch genommenworden. Zur Erweiterung derselben wurden 100 M. zur Verfügunggestellt. Den Bericht von der Zeitungsspedition gaben die GenossenReske und Taubmann. Die Neuwahlen ergaben folgendes Resultat:Levin, erster Vorsitzender: Oleh sen., Bibliothekar; Hodapp, Lokal-komniission; und Walterskötter, Zeitungskommission. Vor Eintritt indie Tagesordnung ehrte die Versammlung das Andenken der verstorbenen Genossen Schillert, Anlcher, Reinhard, Gleitzmann undKaase in üblicher Weise.Die Bcrhältuiffe der Ortskrankenkasse scheinen fich zu ihrenGunsten zu regeln. Nachdem der seines Amtes entsetzte Vorstand dieBeschwerde und Klage gegen die Aussichtsbehörde eingeleitet hatte.haben die Vorstandsmitglieder persönlich ihre Aemter niedergelegt.Es ist statutengemäß von den Delegierten eine Generalversammlungbeantrag! und ist diese vom Kommissar zum 1. August einberufen,um die Neuwahlen zum Vorstand vorzunehmen. Zu bemerken ist,daß die Ortskrankenkasse seit Bestehen des Kommissariats, nunmehrdie fünfte Woche,, bereits den zweiten Kommissar hat. Es mußteder erste Kominissar, Gemeindesekretär Kähne, seinen Posten des-wegen verlassen, weil er unter allen Umständen die Generalver-sammlung verhindern wollte. An dieser Wendung trägt nicht etwaferr Dr. Pape die Schuld, denn dieser hat augenblicklich seinenerienurlaub angetreten und das Dezernat der 5krankenkaffe währenddieser Zeit dem Schöffen Rathmann übertragen.Trebbin(Kreis Teltow).Arg enttäuscht wurde das Trebbiner Gewerkschastskartell, daszum 29. Juli für sämtliche Gewerkschaften in der Löwendorfer Heideein Waldfest abzuhalten beschlossen hatte. Die Enttäuschung mutzteum so größer sein, als die beim Amtsvorsteher nachgesuchte undbereits erhaltene Genehmigung mit einen, Male rückgängig gemachtwurde. Kurz vor dem Fest erhielt der Obmann des Gewerkschafts-kartellS ein Schreiben, worin diesem die Mitteilung wurde, daßdurch die zu erwartende starke Beteiligung am Feste der Platz nichtnur zu klein sei, sonder» auch für die angrenzenden Waldbestände(vorwiegend Schonungen) infolge Rauchens Beschädigungen zu be-fürchten seien. Die Begründung des Verbotes ist deshalb schoneigentümlich, weil das Fest alle Jahre auf dem Platz abgehaltenwurde, ohne daß die von dem Amtsvorsteher befürchtete Gefahr imVerzuge war. Es kann ein solches Verbot deshalb nur als eineSchikane gegen die Arbeiter aufgefaßt werden. Für die TrebbinerArbeiterschaft muß dieser Vorgang eine Lehre sein.Hohen- Tchönhausen.Zur allgemeinen Warnung sollte ein schwerer Unglücksfall dienen,dem die zehnjährige Tochter Else des Barbiers Römer aus derBerlinerstratze in Hohen-Schönhausen zum Opfer gefallen ist. In-folge übermäßigen SchaukelnS in einer Hängematte stürzte die Kleineauf den Erdboden und zog sich einen komplizierten Oberarmbrnchzu. Die Schwerverletzte wurde in das Krankenhaus am Friedrichs-Hain gebracht.Mittenwalde.Die NnterschlagungsaffSre in Mittenwalde dürfte voraussichtlichnoch weitere Kreise ziehen. Wie wir kürzlich berichteten, ist derAmtsgerichtssekretär Müller aus Kalkberge-RüderSdorf unter demVerdacht, 12 000 M. während seiner Amtstätigkeit in Mitteuwaldeunterschlagen zu haben, verhaftet worden. M. hat nun an denUntersuchungsrichter ein langes Schreiben gerichtet, in welchem erandeutet, be» seiner Vernehmung in Berlin eine Erklärung abzugeben.Er wolle darüber Aufklärung geben, auf welche Weise die 12000 M.abhanden gekommen seien. Dem Vernehmen nach belastet M. inseinem Schreiben noch andere Beamte. Die Untersuchung wirdinfolgedessen auch nach dieser Richtung hin ausgedehnt werden.Lichtenberg.Die Sammelliste 1339 für die ausgesperrten Buchbinder ic. istgestohlen worden. Wir bitten, dieselbe sofort anzuhalten, wenn siepräsentiert werden sollte, und sie an Robert BackhuS, 0. 112, Krön-prinzenstr. 16 IV, einsenden zu wollen.Gerichts-Leitung.Beleidigte Staatsarbeiter.Wegen Beleidigung von 19 Arbeiterausschnßmitglicdern derköniglichen Gewchrfabrik zu Spandau ist gegen de» Genossen FelixW e i n b er g zu Berlin von der Staatsanwaltschaft im öffentlichenInteresse Anklage erhoben worden. Der eigentümlichen Veleidigungs-klage liegt folgender Vorfall zugrunde: Am 18. März d. I. trugGenosse Weinberg einen Kranz zum Grabe der Märzgefallenen, aufdessen roter Schleife die Inschrift stand:Mehrere Abteilungen der Kgl. Gewehrfabrik Spandauden Märzgefallenen.Schon bevor W. den Kranz auf den, Grabe niederlegen konnte.wurden seine Personalien von dem aufsichtführenden Polizeileutnantfestgestellt. Bald darauf haben dann die 19 StaatSarbeiter Straf-antrag gegen den Kranzträger gestellt, weil sie, persönlich an derKranzspende unbeteiligt, sich als„königliche" Arbeiter dadurchbeleidigt fühlten, daß sie durch die Inschrift der Schleife in denVerdacht sozialdemokratischer Gesinnung gebracht wordenseien, lieber den Ausgang des Prozesses werden wir berichten. Obdie 19„königlichen" Arbeiter für ihre derart dokumentierte Ge-sinnungs„tüchiigkeit" einen Orden erhalten werden, steht dahin. VonInteresse wäre eS, zu erfahren, ob die Arbeiter aus eigenem Antriebdie„Beleidigungs"klage erhoben haben. Die Möglichkeit, daßsolche die Kläger herabsetzende Klage erhoben wird, zeigt, wie not-wendig die Aufklärung unter den Staatsarbeitern ist.Die Schadloshaltung des Akkordarbciters bei fehlendem Material.Der in der elektrotechnischen Fabrik von K. Weinert angestellteArbeiter O. hatte die Ausführung einer bestiminten Arbeit imAkkord übernommen. Während der Herstellung der Arbeit gingplötzlich eine Sorte von Messingstangen aus, die zur Fabrikation desArtikels unentbehrlich war. O. mußte daher mitten in der Arbeitaufhören, er übernahm zlvar provisorisch a»lf Veranlassungdes Meisters eine andere Arbeit, erlitt aber dennoch einenAusfall von 72 Mark, den ersetzt von seinem Arbeitgeberforderte. Der Beklagte bestritt in dem gestrigen Termin vordem Gewerbegericht zwar an sich nicht, daß der Kläger einenSchaden erlitten haben könnte, meinte aber, dieser habe sich allerweiteren Rechte durch die Annahme einer anderen Arbeit begeben.Jin übrigen sei das Ausgehen deS Messiugmaterials weder seineSchuld, noch sei es vorauszusehen gewesen. Die Knappheit anMessing trat ganz plötzlich und unerwartet ein, undder Beklagte habe es bei Vergebung der Akkordarbeitals sicher annehmen müssen, daß er jedes Quantumvon einem der Berliner Messingläger zu jeder Zeit würde holenkönnen. Man könne ihn daher für die unvorhergesehene Wendungnicht verantwortlich machen.Das Gewerbegericht verurteilte den Beklagten, an Kläger72 Mark zu zahlen. DaS Gericht sieht es als Regel an, daß beiBeginn einer Akkordarbeit das dazu nötige Material vorhandensein»nutz. Hat der Arbeitgeber nicht für vorherige Be-schaff»» ng des Materials Sorge getragen, so muß er auch füreventuelle dem Arbeitnehmer daraus erwachsende Schäden einstehen.— Die Entscheidung entspricht den allgemeinen Gesetzesvorschriften,nach denen der Arbeitgeber vorzuleisten hat und(K 293 B. G.-B.)auch wenn ihn keine Verschuldung trifft, durch NichtVorleistung inVerzug gerät._Die Leipziger Staatsanwaltschaft beweist ihre Entbehrlichkeit fürdas Gemeinwohl.Die Aussperrungen der Lithographen, Stcindrucker und Buch-binder gaben der Leipziger Staatsanwaltschaft dieser Tage Anlaß,abermals die Entbehrlichkeit der im besten Falle unnützen Jnsti-tution der Staatsanwaltschaft und die Notwendigkeit der Ersetzungdieser politischen, von der Verwaltungsbehörde abhängigen Be-Hörde, durch unparteiische aus allen Kreisen der Bevölkerung ent-nommene und von diesen gewählte Richter in zwei Fällen zubeweisen.Angeklagt war im ersten Fall der Redakteur des Fachorgans„Graphische Presse" der Lithographen und Steindrucker. MaxO b i e r. Tie dielberühmte Firma Krotoschin in Zeitz erwartete am5. Juni einen Transport Arbeitswilliger aus Oesterreich. Obierhatte das erfahren und war auf den Dresdener Bahnhof gegangen,uin die Arbeitswilligen darauf aufmerksam zu machen, daß diedeutschen Kollegen ausgesperrt worden seien. Das tat Obier dennauch. Natürlich erregte er den Unwillen des Herrn Krotoschin, vorallem aber des Werkführcrs K r u m m b h o l z, der auf Obier ein-drang und ihm zurief: Belästigen Sic doch die Leute nicht. Hierbeisoll Obier dem Werkführer gesagt haben: Was haben denn Sie hierzu sagen? und soll dem Krummbholz einen Stoß vor die Brustgegeben haben.Nun hat sich nicht etwa der Kruminbholz beleidigt gefühlt undStrafantrag aus sich selbst heraus gestellt, sondern wie er in derVerhandlung mitteilte, habe er zwei Tage danach eine Postkartemit der Ausforderung erhalten, gegen Obier Strafantrag zu stellen.Erst dann tat er dies und nun erhob der Staatsanwalt im öffent-lichen Interesse Anklage. Bemerkenswert ist aus den AussagenObiers die Tatsache, daß derselbe Polizeiwachtmeister, der schon aufdem Dresdener Bahnhof war, auf dem Thüringer Bahnhof aufihn zukam mit den Worten: Ich kenne Sie und weiß wie Sieheißen, und ihn darauf verhaftete.Das allerschönste bei der ganzen Geschichte ist nun aber dieTatsache, daß der tätlich beleidigt sein sollende Krummbholz voneinem Faustfchlag, den er nach der Anklage erhalten haben soll,nichts weiß. Selbstverständlich wrirde Obier freigesprochen.Der zweite Fall betraf einen nicht ausgesperrtenBuchbinder. Er arbeitet in einer Firma, der es gar nicht ein-gefallen ist, auszusperren. Das Geschäft liegt aber in einemgroßen Fabrikgebäude, in dem außer vielen anderen Fabriken aucheine Buchbinderei, die ausgesperrt hat, untergebracht ist. Wennum V-il Uhr Feierabend ist, kann man sich vorstellen, daß amTorausgang ein lebhafter Verkehr herrscht.Vor diesen! Toreingang pflanzte sich im Auftrage des Chefsder Firma, die die Buchbinder ausgesperrt hat, der 22jährigeKaufinannsjüngling Kauerhoff, um die ihre Arbeitsstätte verlassen-den Arbeitswilligen zu schützen. Der Angeklagte Kind soll diesenSchreiberjüngling angerempelt und gesagt haben:„Wenn Tu nocheinmal hier stehst, dann bekommst Du eins in die Fresse." Nun be-streitet der Angeklagte nicht, diese Worte gesagt zu haben, aber erfei dadurch gereizt und verhindert worden sich zu entschuldigen,weil dieser junge Mensch ihn, den verheirateten Mann, in ganzgrober Weise„angemuckst" habe. Im Ernst habe er an einspäteres Prügelwollcn nicht gedacht.Der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Drücker, zerzauste vongroßen Gesichtspunkten die Anklage des Staatsanwalts. Es liegehier eine einfache kleine Beleidigung vor, die kaum ein Privat-interesse berührt. Kein Mensch hat daran ein Interesse. Undtrotzdem hat der Staatsanwalt diesen kleinen Fall unter dem Ge-fichtswinkel des Streikstrafrechtes behandelt, und um auf die Aus-ständigen zu fahnden. Obendrein ist cS dem beleidigten Zeugenallein nicht eingefallen, Privatklage zu erheben. Aber der Staats-anwalt hat die Ehre des Zeugen wahren wollen— bloß weil ersich in dem Glauben befand, der Bruder des Angeklagten fei in deranderen Firma, die der junge Mann vertrat, ausgesperrt worden.Kennzeichnend fei die Sorgfalt des Staatsanwalts dadurch, daß derAusgesperrte zwar auch wie der Angeklagte Kind heißt, aber ingar keinem verwandtschaftlichen Brrhältnis zu ihm stände.Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen einfacher Be-leidigung zu 6 Mark G e l d st r a f e.Staatsanwälte stehen in sehr hohem Zeitlohn. Würde endlichdem durch staatsanwaltliche oder richterliche Arbeit Geschädigtenvoller Schadenersatz gegen den Schädiger zugestanden werden, sowürden Anklagen, die dem Rechtsbewußtsein ins Gesicht schlagen,sich wohl bald etwas mindern und das tatsächliche Einkommen somancher Staatsanwälte auf den unpfändbaren Teil eines Ein-kommenS zusammenschrumpfen.Wie Strafanträge zur Ehrenrettung Arbeitswilliger fabriziert werden.Vor dem Schöffengericht in Dresden hatte sich kürzlich derner Haupt wegen angeblicher Streikbrecherbeleidigungzu verantworten. Er sollte während der Metallarbeiteraussperrungin der Kreishnuptmannfchaft Dresden zwei arbeitswilligen Formern,die erst Mitglieder des Metallarbeiterverbandes gewesen waren,Worte wie Verräter, Rotzjungen usw. zugerufen haben.Aber vor Gericht mußten selbst die beiden Arbeits-willigen erklären, daß sie solche Aeußerungen vonHaupt nicht gehört hätten. Als sie daraufvom Vorsitzenden befragt wurden, warum sie den Strafantrag gestellthätten, erklärten beide, davon nichts zu wissen. ES wurde dann fest-gestellt, daß der Strafantrag von der Polizei verfaßt undden beiden Arbeits ivilligen zum Unterzeichnenvorgelegt worden war. Sie hatten unterschrieben,ohne die Bedeutung desSchrift st ückeszukenneu.— Haupt wurde zu einer Woche Gefängnis verurteilt, weil er eine«anderen Arbeitswilligen einen frechen Patron genannt haben soll.Der sächsischen Nrteilsfabrik kann gern altestiert werden, daß sie.wenn auch wider Willen, durch ihr Fabrikat dazu beiträgt, klar-zulegen: Justiz und Gerechtigkeit sind keineswegs identische Begriffe.Vermischtes.Explosion in einer Munitionsfabrik.Sömmerda, 27. Juli. In der Munitionsfabrik von Drehseu. Collenbusch erfolgte gestern abend aus bisher unaufgeklärterUrsache eine schwere Explosion. Eine in der Fabrik beschäftigteFrau wurde getötet, eine Anzahl Arbeiterinnen verletzt. Der Lust»druck war so stark, daß die Fenster der benachbarten Gebäude ein»gedrückt wurden._Feuersvrunst.Die Stadt Roman ist durch eine Feuersbrunst völlig eingeäschertworden. Das Feuer begann gestern und ist heute noch nicht gelöscht.Viele Personen, besonders Kinder, werden vermißt. Roman an derMoldau ist Kreishauptstadt in Rumänien und zählt über 16000 Ein-wohner._Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 29. Juli er., vormittagsS'lt Uhr im Rathause(Eingang Jüdenstraße), Saal 109: Versammlung.Freireligiöse Vorlesung.— Vormittags 10'/4 Uhr in der Schulaula, KleineFranksurlerstr. 6: Vortrag des Herrn Professor Dr. A. Gehrle über:.Lebensrätsel", Herren und Damen als Gäste sehr willkommen.Allgemeine Kranken- und Sterbekafle� der Metallarbeiter.(E. H. 29, Hamburg.) Filiale Baumschulenweg. Sonnabend, den 28. Juli,abends 8'l, Uhr, im Restaurant W. Kleinschmager, Baumschulenstr. 67:Mitgliederversammlung.Sozialdemokratischer Diskutierklub„Freie Zusammenkunft*.Sitzung heute Sonnabend, den 27. Juli, pünktlich 9'/. Uhr, im Gewerk-schastshaufe, Zimmer 16. Tagesordnung: I.Vortrag des Genossen Müheüber:„Tagessragen". 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Gäste willkommen.Ten Mitgliedern der hier in Berlin bestehenden Ortsvercine derWahlkreise Schwiebus-Sommerseld, Kalau-Luckau, Arns»Waldc-Friedcberg zur Nachricht, daß sie die Flugblätter zu der am7,'August stattfindenden össcnllichcn Versammlung bei Böker, Weberstr. 17,bei den nachstehenden Genossen in Empfang nehmen können: Ebner,Romintenerstr. 4, v. IV; Schulze, Beussclstr. 64, Stslg. II: Thimm, TUsiter-straße 79. Ein jeder sorge für massenhaste Verbreitung.Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischenMarkthallen-Direktion.(Großhandel.) Rindfleisch la 70—74 pr. 100 Pfd.,IIa 64-69, IHa 58-62, IVa 52-56, englische Bullen. 0,00, dänischeBullen« 0,00, holländische Bullen» 0,00. Kalbfleisch, Doppelländer 100— 110,la 82-88, IIa 72-80, IITa 60-70. Hammelfleisch la 80-85, Ha 70—78.Schweinefleisch 65—71. Rehböcke la per Pfd. 0,60—0.75, IIa 0,40— 0,55.Rotwild la mit Abschußaltest per Psd..0,61—0,66, IIa 0,00. Damwild 0,00.Wildschweine per Psd. 0,45. Frischlinge per Psd. 0,00. Kaninchen per Stück0,40. Wildenten la per Stück 1,10-1,30, IIa 0,50—0,60. Krickentenp. Stück 0,60. Bekassinen 0,00. Hühner, alte, per Stück 1,60—2,80,alte IIa 1,10—1,40, junge, per Stück 0,55— 1,25. Tauben.junge, pr. Stück 0,40—0,44, alte 0,32—0,35. Enten, junge la p. Stück1,70—2,30, junge IIa 0,00, alte, P.Stück 0,00. Hamburger, junge, p. Stück2,80. Gänse, la, per Pfund 0,60—0,68, per Stück 3,50— 4,50. Hechte per100 Psd. 107-115. Zander 00,0. Schleie 109—116. Bleie 60-70, Aal«, groß111—113, mittel 99—104, ilein-mittel 0,00, unsortiert 70—92. Plötzen 0,00.Karpfen 0,00. Barse, lleine 93—95. Karauschen 93. Bunte Fische 66—70.Flundern, pomm. l, per Schock 9,00. Kieler. Stiege la 4—6, do. mittel perKiste 2—3, do. Nein per Kiste 0,00. Bücklinge, per Wall Kieler 3—6,00,Stralsunder 5—6. Aale, groß pro Psd. 1,10—1,30, mitielgroß 0.80—1,00,klein 0,50—0,60. Heringe per Schock 4—5. Schcllsische Kiste 2—4. Sardellen,1902cr, per Anker 86,00, 1904er 85,00, 190öe» 80,00. Schottische Vollhering«1905 0,00, large 40—14, kuU. 36-38, med. 35—42, deutsche 37—44.Heringe, neue Matjes, per To. 60—120. Hummern, IIa, 100 Psd. 0,00.Krebse, per Schock, große 31, mittel'0,00, kleine 4,50, uns ort»6,50—9, Galizicr, mittel 0,00. Eier, Land-, per Schock 3,30, Butterper 100 Psd., la 114-116, IIa 110—113, lila 105-108, absallende95 biS100. Saure Gurten, neue. Schock 4,00, Psessergurkcii 4,50. Kartoffelnper tOO Psd., neue runde 2,50— 2,75, neue blaue 3,00. Rosen 2,00—2,25, neueZerbster 2,50—2,75. Spinat, per 100 Psd. 12—15. Karotten per Schock 2,50 bis3,00. Kohlrabi, per Schock 0,75—1,00. Reitig, bayr., per Schock 2,40— 4,80.Radieschen, per Schock-Bd. 0,60—0,70. Salat, per Schock 1,50—2,00. Bohne»(grüne), per 100 Pfd. 2—4. Wachsbohncn 5— 6. Pufsbohuen 3—5. Schotenhiesige, per 100 Psd. 6—8. Psefferlinge per 100 Psd. 18—21. Mohrrübenper schock-Bd. 2,50—3,00. Blumenkohl per Mandel 1,00— 2,00. WirsingkohlperMandel 1,00—1,50. Rotkohl per Mandel 2—3. Weißkohl per Mandel 2—3.Steinpilze p. 100 Psd. 25—30. Gurken, Zerbster, Schock 1,75—2,50, do. Einlege«schock 2,00—2,50. Kohlrüben, Mandel 1,00—1,25. Johanntsbecren, hiesige,weiße, per 100 Psd. 7—9, do. rote 7,50—11. Birnen, italienische per100 Psd. 14-35. schlesischc 5-20, Tiroler 23—27, Weinbirnen 13—15,böhmische 10—12. Aepsel, ungarische per 100 Psimd 14—18,ttalienische 12—15, hiesige 10—18. Stacheweercn per 100 Psd.8-15. Preißelbeeren 12-20. Kirschen. 100 Psd. 0,00. Natten,Werdersche 15—25. Werdersche GlaS- 15—17. Natten 18—30, do. sauer»12—17. Schlcsische 8—20, Knupper- 18—20. Himbeeren, Werdersche per100 Psd. 22-35. Blaubeeren per 100 Psd. 10-13. Pflaumen, ttal.runde dunkle per 100 Psd. 25-30. ilal. lange gelbebis 100 Psd. 15-22,ilal. runde per 100 Psd. 15—22, ungarische 12—20, hiesige 12—18,Zitronen. Messina 300 Stück 11,00-16,00, 360 Stück 14,00-16,00»200 Stück 7,00-12,00, 420 Stück, klein 7,00.Bnefhaften der Redaktion.M. T. 56. Nein.— P. 8. 80. Wenn Sie nicht in Ihrem Vertragsbesondere Vereinbarungen über die Art der Benutzung der anderen Räumehaben, so würden Sie leider im Wege der Klage nichts erreichen.—(8. M. 100. 10 Mark find wiederum zu zahlen.— A. H., Alexamdrinenstrafte 188. Teilen Sie mit, woraus sich das Schreiben bezieht.—Fürst, Rixdorf. Ein Eibanspruch steht Ihnen nicht z»l.— Gemüts-krank 500. Legen Sie den Sachverhalt mit Ihrer Einwendung demGericht vor dem Termin vor und beantragen Beweiserhebung. SolltenSie verurteilt werden, so müssen Sie innerhalb einer Woche Berusung ein»legen. Bestimmte Anwälte zu empfehlen, müssen wir gründsätzlich ablehnen.— F. Zimmermann. In der Regel ja.— Falk 64. Sie sind keines-wegs verpflichtet, für voreheliche schulden Ihrer Frau auszukommen.—A. B. Die Instruktion gestattet dem Schutzmann fortzugehen.— K. 58.Soweit aus Ihrer langen Darstellung ersichtlich, ist eine rechtmäßige Kün-digung nicht ersolgt und müßte daher die Wohnung spätestens bisam 28. Dezember zum 3l. März nächsten Jahres gekündigt werden. Füreine frühere Zelt Ist die Kündigungssrist verstrichen.— M. W. 10. Nein.— M. P. 86. Nein.— H. 3. 80. Eine«chadenersatzsorderung bezw.Lohnforderung sür die Zeit des AussctzenS steht dem Arbeiter zu, wenn ermit dem Aussetzen nicht einverstanden gewesen ist.— 3. K. B. 7. 1. Ja.2. Nein. 3. Die Frau hat Anspruch aus ihr Eigentum. Im übrigen istmaßgebend, wer sur den schuldigen Teil erklärt wird. Die Wirtschast gehörtin Ihrem FalK dem Mann.— 67, Genthi«. 1. Ja, wenn der erste Testvon dem Ehemann, der zweite von der Ehesrau eigenhändig ge- und unter«schrieben ist. 2. und 3. Nein.— W. R. biZ. Ja, das Schiedsgericht unddann das Reichsoersicherungsamt.— F. F. Nach§ 616 B. G.-B. ja.—W. R. 30. Eine Klage hat wenig Aussicht aus Ersolg.— Weinftock 10.1. Der Strasantrag iit innerhalb 3 Monaten zu stellen. 2. Der Gerichts-Vorschuß beträgt 10 Mark. 3. Nein. 4. Das Gericht bestimmt den Umsangder Beweisausnahme, eZ steht der Partei stet, eine Ergänzung de» Be-Ichlustes zu beantragen.— Paul 55. Da« Kind erbt•/„ der Witwer'/,bei Nachlasses.— P.®. 89. Ist mit dem Slstermieter monatliche Zahlungvereinbart, aber nichts über die Kündigungsstist, so kann jeder von beidenTeilen bis am 15. zum 1. kündigen.— ArbeitersekretariatLuckenwalde. Die Kirchensteuerstage ist ausführlich im.Vorwärts"vom 22. Juli, dritte Beilage, behandell.— B. H. 1. Ja. 2. Nein.— F. 3. 100. Ihre Anstage ist nicht ganz klar. Handelt eS sich um dieErbschast eines sür tot Erklärten, so müßten sie angeben, wann derselbe fürtot erklärt ist oder ob in der gerichtlichen Erklärung ein bestimmter Todestagangegeben ist. Der Verstorbene oder sür tot Erklärte würde zunächst vonseinen Kindern und seiner Witwe beerbt werden. Sind Kinder nicht vor-banden, so würden als erbberechttgt die Eltern deS Verstorbenen in Betrachtkommen, dann die Geschwister usw. Ist einer der hiernach Erbberechtigtennach der Todeserklärung oder nach dem Tage, der in der gerichtlichen Er-kiärung als Todestag festgesetzt ist. verstorben, so treten an seine Stelle seinetestamentarischen oder gesetzlichen Erben. Ergänzen Sie demnach den Tat-bestand und wiederholen Ihre Frage.— B. F. Kein Gesetz verbietet einemRcstaurateur, Vorsitzender irgend eines erlaubten Verein» zu sein.—P. M. 88. 1. Nein, nur sür minderjährige Mädchen ist die GenehmigungdeS Vater» erforderlich. 2. Die Trauzeugen können verwandt sein.3. Mindestens 14 Tage lang müssen die Brautlerite aushängen.4. Melden Sie daS Aufgebot möglichst mindesten» 6 Wochen vor demHochzeitstage aus den, Standesamt des Bezirks eines der Brautleute an.— M. K. 84. Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, ob eine gültigeletztwillige Einordnung vorliegt. Liegt eine solche vor, so sind ihre Be-stimmungen maßgebend. Liegt kein Testament vor, so erhält bei kinderlose»Ehegatten, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erben, der verwitwete Ehe-