Das Protokoll der GewerkschaftSkonferenz. Das.Offenbacher Abendblatt� schrieb zum Per« iffentlichungSentschluß': .Diese Haltung und Handlung des Parteivorstandes wird in den Keifen der GewerlschaftSleiter tiefsten Unrwtt erregen, ein Vertrauens- Sruch wird darin erblickt werden und vermutlich wird künftig jeder versuch, in irgend einer Streitfrage Verständigungskonferenzen herbei- >uführ«n. von den Gewerkschaftsleitungen entweder von vornherein abgelehnt oder mihtrauisch ausgenommen. Diese Wirkung ist sicher zu erwarten, eS sei denn, der Inhalt des Protokolls setze die Ge- «erkschaftsleiwngen und ihre Befürchtungen ins Unrecht. In diesen, Kalle würden die so peinlich auf Geheimhaltung bedachten Zentral- vorstände vor den Mitgliedern ihrer Gewerkschaften in eine schiefe Situation kommen." Die.Sachs. Arbeiterzeitung" dagegen sagt: .Wir meinen, da einmal der Wortlaut des Protokolls durch die Indiskretion undJnfamie der.Einigkeit" auszugsweise bekannt geworden ist, wird es schon besser sein, den authentischen Inhalt des Protokolls zu veröffentlichen, obwohl sonst im allgemeinen die Zustimmung aller Teilnehmer.einer Besprechung dazu gehören würde." Mit der Frage des Massenstreiks und der Kontroverse zwischen Parteivorstand und Generaltommission beschäftigte sich in zwei Sitzungen das Kieler Gewerkschaftskartell. Nach ein- gehenden Debatten wurde gegen zwei Stimmen folgende, vom Arbeitersekretär Niendorf eingebrachte Resolution an- genommen: In Erwägung, datz die politische Situation in letzter Instanz durch die wirtschaftlichen Zustände bedingt wird und daß der politische und wirtschaftliche Kampf der Arbeiter gegen ihre Wider- sacher ein Kampf der Arbeiterklasse gegen die Kapitalistenllasse und deren politischen Einrichtungen ist, in weiterer Erwägung, daß nur die auf dem Boden des Klassenkampfes stehenden Gewerkschaften, sowie die sozialdemo- kratische Partei als ernste und einzigste Kampfesorganisationen gegen Beeinträchtigung der Volksrechte und für Erweiterung der- selben in Frage kommen, andererseits eine Vernichtung der politischen Rechte der Arbeiterklasse deren wirtschaftliche Unter- drückung gleichzeitig zur Folge haben müßte, wie auch die Ver- schlechterung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse eine Ber< Minderung ihrer politischen Energie bewirkt, erklären die Dele< gierten des Kieler GewerkschaftslartellS: daß die auf dem Boden des Klassenkampfes stehenden Ge- werkschaftcn und die sozialdemokratische Partei in dem Kampfe um die politischen Freiheiten der Arbeiteklasse unter besonderen Umständen in gemeinschaftlicher Aktion geschlossen vorgehen müssen. Die Taktik der Arbeiterklasse in ihren siolitischen Kämpfen ist zwar bedingt durch die Stellung der herrschenden Klasse gegenüber den Forderungen der Arbeiterklasse, doch sind die Delegierten der Anschauung, daß die Gewerkschaften den politischen Massenstreik als Kampfmittel nicht grundsätzlich ab- lehnen dürfen, ja, daß sie denselben gegebenenfalls zu fördern haben mit ihrer ganzen Macht. Bezüglich der Anwendung des politischen Massenstreiks stellen sich die Delegierten auf den Boden der Resolution des Jenaer PateitageS und erklären die Haltung des S. Gewcrk- schaftskongresseS in dieser Frage für inkonsequent und der gegenwärtigen politischen Situation nicht entsprechend. Es ist deshalb an alle Gewerkschaftsmitglieder der drin- gende Wunsch zu richten, sich eingehend mit der Stellung der Gewerkschaften zum politischen Massenstreik zu beschäftigen, um auch den nächsten Gewerkschaftskongreß zu einer Stellung. nähme im Sinn« dieser Kundgebung zu veranlassen. Ferner wurde folgender Zusatzantrag des Kartellvorsitzenden Adam angenommen: .ES ist notwendig, daß die Generalkommission einen außerordentlichen Gewerkschaftskongreß ein- beruft, der zu dieser Frage Stellung nimmt." Der Kartellvorstaich wurde beauftragt, die Resolution nebst dem Zusatzantrag sämtlichen GewerkschaftSkartellrn Deutschlands zu übermitteln. Die Generalversammlung des Zentralwahlvereins für den ReichstagSwahlkrei» Königsberg in der Neumark fand am Sonntag, den b. August im Gewerkschaftshause zu Güstebiese a. O. statt. Anwesend waren drei Mitglieder des Vorstandes, zwei Vertreter d«s vierten Berliner ReichStagSwahlkreises. das Mitglied der Agitationskommission Jansen, der Kandidat des Kreises, Stadt- verordneter Borg mann-Berlin, achtzehn Delegierte und fünf Gendarmen, von denen allerdings drei außerhalb des Saales bleiben mußten. Der Geschäftsbericht, den der Genosse Jäckel gab, ließ erkennen, welche außerordentlichen Wcherstände die Agitation in diesem Junkerparadies findet. Trotzdem aber und trotz der erheblichen Abwanderung ist die Zahl der organisierten Genossen auf 340 ge- stiegen. Schlechte Zustände der Organisation herrschen nur in Neudamm , ein beschämendes Zeugnis für die Arbeiter dieses ein- zigen Jndustrieortes des KreiseS. Der Monatsbeitrag wurde von 10 auf 1b Pf. bezw. von 20 auf 25 Pf. erhöht, lieber die Provinzialkonferenz berichtete Jansen. Zu derselben werden drei Delegierte gewählt, ebenso zu dem kommendes preußischen Parteitag. Neber die Tagesordnung des Mannheimer Parteitages referierte Borgmann. Er und Jansen werden zu denselben als Delegierte des Kreises gewählt. Während der Verhandlung vor- und nachmittags gab cS keinen Tropfen zu trinken, da der AmtSvorstehcr bekanntlich alle Trinkgeräte usw. wegholen ließ. Erst am Schluß fand sich ein Wohltäter, der ein Faß Bier zum besten gab und auch gleich für Trinkgefätze Sorge getragen hatte. In seinem Schlußwort wies der Vorsitzende darauf hin. daß sich die Partei im Kreise Königsberg(Neum.) durch keinerlei Schikane in ihrem Vormarsch aufhalten lassen wird. »Die neuen Reichssteuern, wie sie wurden und was sie be- deuten. Mit einem Schlußkapitel: Agrarisch-kapitalistische und sozialdemokratische Steuerpolitik". Von Eduard Bern st ein. Preis 30 Pf.; Agitationsausgabe 1000 Exemplare 90 M. Am 19. Mai 1906 hat der Deutsche Reichstag ein Steuergesetz beschlossen, durch welches die Steuerlast des deutschen Volkes nach Schätzung der Väter des Gesetzes um mindestens 200 Millionen Mark jährlich gesteigert wird. Der volkswirtschaftliche Charakter dieses Gesetzes, die Natur der einzelnen dieser Steuern, sowie die Art, wie diese? Stück Gesetzgebung zustande kam, bildet ein für die gegenwärtigen politischen Zustände in Deutschland und die im Deutschen Reichstage maßgebenden Parteien im höchsten Grade bezeichnendes Kapitel. Es der Arbeiterschaft Deutschlands in gemeinverständlicher Form vorzuführen, ist der Zweck dieser Broschüre, die allen Parteigenossen zur Belehrung dringend emp fohlen vird._ Genchta- Zeitung* Ist tzaS Konzertpodium ein Abhang im Sinne von A 367 Ziffer 12 des Strafgesetzbuchs? Diese Feststellung hatte das Kommergericht zu Berlin anläßlich de « Rechtsstreites eines Mitgliedes des philharmonischen Blasorchesters zu Berlin gegen den Gastwirt N. des Restaurants .Am Friedrichshain " dortselbst getroffen. Kläger war an einem Abend bei einem Konzert mit seinem Stuhl vom Podiun, in den Saal gefallen und verlangt von dem beklagten Gastwirt Schadlos- Haltung infolge zeitweiser Erwerbsunfähigkeit wegen der erlittenen Schädigung.— Das Landgericht Berlin wies die Klage ab, da den Beklagten auch für den Fall kein Verschulden treffe, daß das eine Stuhlbein durch ein morsches Brett des Podiums hindurchgebrochen wäre. Der Musiker hätte den mangel- haften Zustand ebensogut erkennen können wie der Wirt. DaS Kammergericht zu Berlin sah dagegen das Podium für einen Abhang im Sinne des fj 367 Ziffer 12 Str.-G-B. an, den der Wirt mit einem Geländer versehen mußte. Letzteres hätte den Sturz verhindert und haste der Beklagte deshalb für den Schaden. Der Beklagte legte gegen das kammergerichtliche Urteil R e Vision ein und da« Reichsgericht kam zur Aufhebung des an- gefochtenen Urteils, indem eS ausführt, daß der Wirt nur haftbar gemacht werden könnte, wenn ihm ein Verschulden zur Last falle Ballte man daS Podium auch als Abhang im Sinne des Straf gesetzbuches ansehen, so sei eS doch nicht üblich, Podien mit Ge länder zu versehen. Eine Verkehrsübung könne aber bei der Beurteilung erst dann. außer Betracht bleiben, wenn sie sich als Mißbrauch darstellt. ES sei deshalb in neuer Verhandlung noch zu untersuchen, ob der Beklagte das Fehlen eines Geländers als Miß brauch erkennen mußte._ Ein feines Geschäft. Unter einer schweren Anklage mußte sich gestern der Kaufmann Heinrich Braun vor der Ferienstraftammer des Landgerichts I verantworten. Wegen gewerbs- und gewohnheits mäßiger Hehlerei und Anstiftung zum Diebstahl und Konkursvergehen war B. vor dem Straftichter. angeklagt. Mit ihm mußte sich der Prokurist Peter Krummbach und die Buchhalterin Katharina Keßler wegen Diebstahls und Hehlerei verantworten.— Der Erstangeklagte Braun hat ein sehr wechselreiches Leben hinter sich Er ist gelernter Kaufmann und war dann in verschiedenen Branchen als Buchhalter tätig. Vor mehreren Jahren machte er sich selb ständig mit einer Gerberei, die sich jedoch nicht rentterte. Um den drohenden Krach weiter hinauszuschieben. unternahm B. allerlei Manipulationen, die ihm schließlich eine An- klage wegen Konkursvergehen einbrachte. Wegen dieser.Pleite" wurde der Angeklagte auch später zu einer längeren Ge- fängnisstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung aus der Straf- anstalt gründete B. unter dem Namen seiner Ehefrau, da er infolge jenes Konkurses nichts besitzen durfte, ein Agentur- und Kommisfions- eschäst für die Lederbranche. Vor längerer Zeit trat er mit einer iirma L. in Verbindung, welche in der Rheingegend ein großes itablissement für Verarbeitung und Zubereitung von Leder betreibt. Mit dieser Firma traf B. ein Abkommen, nach welchem ihm pro Jahr ein gewisser Posten zubereitetes Leder per Waggon geliefert werden sollte, welches er dann weiter an seine Unterabnchmer ver- trieb. Hierbei handelte es sich um minderwertige Ware, so- genannte.Liebighäute", die von der bekannten Liebig-Fleisch- extrakt-Compagnie in Fray BentoS geliefert wurden. Der An- „Der menschliche Verstand— der Mörder der Götter und der Könige—, hat in den Königen von Xland einen unbesiegbaren Gegner..... Ja. das ist ein König! Er ist fest überzeugt, daß die beste Freundin der Herrscher stets die Göttin der Dummheit war." „Und die der Lüge. Euer Majestät!" fügte ich hinzu. Er sah mich an und sagte trocken: „Die Rede des Zaren darf man nicht unterbrechen!.. Ja, Sie haben schön und wahrheitsgemäß vom König Wassil Feodorowitsch geschrieben.... Dennoch gibt das Ihnen nicht das Recht, Unsere Rede zu unterbrechen.... Jeder muß seinen Platz kennen!.... Der Zar— auf dem Throne, der Untertan— zu feinen Füßen. Erschrecken Sie nicht über diese Bemerkung. Wir sehen ein, daß Sie Uns nicht zu Füßen fallen können.... Und Wir wissen", fügte er seufzend hinzu,„daß die Zeiten vorbei sind, wo die Untertanen den Königen ihre Herzen zu Füße» legten.... wie Unsere Hofhistoriker berichten.... Aber Unsere Hofhistoriker sind im Volke unbeliebt geworden"... da sieht man deutlich den Schaden des Lesens und Schreibens!.... � Die Untertanen werfen den Zaren allen möglichen Quark zu Füßen. .... Das nennt man den Fortschritt der Technik!.... Wie viel Willenskraft und Weisheit müssen die Zaren haben, um den Lauf der Zeiten aufzuhalten, den Strom der Gedanken in das Bett der Achtung und Furcht vor Gott und den Zaren zu leiten." .... Er seufzte auf, hob seine Hände mit einer aufgeregten Bewegung, kniff die Augen zusammen und beschaute sie aufmerk. sam, die Finger bewegend. Seine Nase zuckte nervös, als ob sie einen scharfen, beizenden Geruch einzöge. Das Gesicht des Zaren setzte keineswegs durch Hoheit in Er- staunen. Das war das Gesicht eines vor allen Dingen krankhaft. ängstlichen und dann auch bösen und unklugen Menschen. Seine Hände fielen gleichzeitig kraftlos auf seine Kniee. DaS Eisen der Armschienen schlug an den Panzer und füllte das Zimmer mit einem kalten, scharfen Laut. Der Zar erbebte, blickte sich um und fuhr fort, indem er die Augen über Pas Papierchen gleiten liefe: „Sehen Sie. man sagt, daß die Hand des Zaren stets vom Blute des Volkes trieft... welcbe Lüge! Wie kann man das sehen? Wir vergießen doch dieses Blut nicht selbst?.... außer- dem waschen Wir UnS täglich etwa fünfmal, manchmal sogar öfter, die Hände in heißem, parfümiertem Wasser, daß sogar der Blutgeruch nicht zu merken sei.... za wohl! Ohl Wie möchten Wir. daß irgend wer der Welt die Wahrheit von UnS verkünde. Dank dem dummen Geschwätz der Zeitungen bleibt Europa UnS gegenüber voreingenommen und ungerecht.... Niemand weiß. wie aufrichtig Uns daS Schicksal Unseres BolkeS am Herzen liegt .. wie UnS der Gedanke quält, daß das Volk— hon Gott selbst in Unsere Macht gegeben— sich nun wider Gott erhebt, in» dem eS die Macht deS Zaren verneint." „Ich könnte wahrheitsgetreu alles, waS Sie sagen, wieder- geben. Euer Majestät!" schlug ich vor. Er schaute mich aufmerksam an und wieS mit seinen Augen bedeutungsvoll auf den elektrischen Knopf in seiner Hand. „Ja, Sie sind so gestellt, daß Sie nur die Wahrheit sagen können", und. indem er unter seinem Panzer ein Papierchen hervorzog, fing er zu lesen an: „Die Zeitungen schreiben, daß Wir Hunderte von Unschuldigen töten. DaS ist nicht wahr, wie alles, was in den Zeitungen vor zehn Jahren und gestern und heute gedruckt war, und sogar, wa? ie morgen und nach einem Jahr drucken werden, alles ist Lüge und wird Lüge fein, wenn es nicht der Verkündigung der Güte und der Weisheit deS russischen Zaren dienen wird. Europa hält UnS für einen Despoten, einen Tyrannen, für Rußlands bösen Genius, für ein Ungeheuer, das sein Blut trinkt und das Fleisch des russischen Volkes verschlingt." Er verstummte, las im Stillen weiter, dann zuckte er die Achsel und bemerkte halblaut: „Warum hat er das nur geschrieben? Der Dummkopf!... Hm.... ja. da ist der Anfang...." „Allen vernünftigen Leuten ist eS bekannt, daß jeder ehren- werte Herrscher, der die Macht über das Volk vom Himmel aus den Händen des Herrschers der Welt erhielt, verpflichtet ist, dieses Geschenk GotteS um jeden Preis zu erhalten. Und deshalb ist der Zar gezwungen, alle die totzuschlagen und zu hängen, die frech das heilige Recht der zarischen Macht über Leben und Eigentum der Menschen verneinen. Der Zar. als Statthalter Gottes auf Erden, ist der treue Hirte seines Volkes. Als Quelle der Weisheit. die Ihm von Gott geschenkt ist. muß Er die Herzen der Menschen vor den schädlichen Gedanken, welche der Teufel in ihre Herzen ät, bewahren. Jeder Zar mutz dafür sorgen, daß sein Volk keusch- naiv sei und daß eS alles, wa» der zarischen Macht entspringt, wie ein Gnadengeschenk de» Himmels entgegennehme— anbetend, ergeben und lautlos." Der Zar hielt im Lesen inne, schloß die Augen und schwieg. zufrieden lächelnd, eine Minute lang. Dann seufzte er in Ver- zückuna und rief laut au»: „Wie gut er geschrieben hat. die Bestie! Ein großes Talent! fremde Gedanken brückt er au», als ob er mit ihnen geboren wäre!.... Ja, nicht umsonst hat man ihn wegen falschen Spielens au» dem Regiment gejagt.... die Kanaille.... (Schluß folgt.), geklagte verstand es nun, sich mit dem Prokuristen der Firma L., dem jetzigen Mitangeschuldigte» Krumm» bach. und der Buchhalterin Keßler in Verbindung zu setzen und ein „feines Geschäft" zu inszenieren. Unter den Interessenten der Leder» branche wurde es bald bekannt, daß Braun zu überaus billigen Preisen Leder in Primaqualität liefern konnte. ES wurden Nach- forschungen angestellt, die schließlich zu folgendem Ergebnis führten. Braun hatte nainlich in der Person deS Mitangeklagten Krummbach eine überaus billige Einkaufsquelle erlangt, denn K. verstand eS in geschickter Weise m den für Braun bestimmten Waggon an Stelle der minderwertigen Häute die beste Ware hineinzubugsieren. In Rechnung gestellt wurde Braun jedoch nur die billige Ware. Diese hohe Preisdifferenz bedeutete für beide ein gutes Geschäft, denn der Erlös wurde in Gemeinschaft mit der Angeklagten Keßler brüderlich geteilt. Dieses saubere Unternehmen florierte längere Zeit in der günstigsten Weise, bis eines schönen TageS die Entdeckung er» folgte. Die drei Angeklagten wurden verhastet und die jetzige An» klage gegen sie erhoben. Vor Gericht bestritten die Angeschuldigten, sich irgendwie strafbar gemacht zu haben. Die Beweisaufnahme er» brachte jedoch ihre vollständige Ueberführung. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht darauf, daß sich alle drei Angeklagten in der verwerflichsten Weise gegen Treu und Glauben vergangen haben, gegen Braun 2 Jahre und 2 Monate Zuchthaus , gegen die Keßler 3>/, Jahre Zuchthaus und gegen Krummbach 2 Jahre Gefängnis. Die Strafkammer erkannte gegen Braun auf 1 Jahr vMonate Gefängnis, gegen die Keßler aus 2 Jahre 3 Monate Gefängnis und gegen Krummbach auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Ein Berliner Streikpisten vor dem Posener Kriegsgericht. Ein Anklagefall, wie er wohl selten vor die kriegSgerichtlith» Praxis gestellt wird, beschäftigte die heutige Sitzung deS Ober» kriegsgerichtS des V. Armeekorps. Der Musketier Johann Dümke von der 11. Kompagnie des Jnfanterie-Regiments 68 war vor Eintritt zum Militär Former in der Metallwarenfabrik von Engclbrccht u. Schumann in Berlin . Er war Mitglied deS ZcntralvcrbandeS seiner Branche. Wegen eines geringfügigen Zwistes mit dem Werkmeister Reimann wurde er von diesem ent- lassen. Diese Entlassung wurde von den Mitarbeitern des D. und auch von der Verbandsleitung als ungerechtfertigt angesehen und dieserhalb über die Arbeitgeberin der partielle Streik verhängt. Sämtliche dem Zentralverband angehörigen Former und Arbeiter traten in den Ausstand. Nur der Nichtorganisierte Former Dömitz arbeitete weiter. Nach einiger Zeit gelang es der Firma, zwei weitere Arbeitswillige und zwar die Former Göbel und Baude als Streikbrecher heranzuziehen. Dies gab der Streikleitung Ver- anlassung, vor der pflichtung hatten, abrik Streikposten auszustellen, die die Ver- . ie genannten Streikbrecher nach beendeter Arbeit anzuhalten und sie ebenfalls zum Streik zu bewegen. Unter den Streikposten befand sich auch Dümke. der, als die Arbeits- willigen auf dem Nachhausewege begriffen waren, aus der Plath- schen Restauration in der Koloniestraße etwa 10—12 unbekannte Personen herausholte und diese durch Zeichen und Winke zum An» griff auf die Arbeitswilligen aufgefordert haben soll. Dies behaupten wenigstens die letzteren, mit dem Hinzufügen, von einer größeren Anzahl Menschen umringt worden zu sein, von denen sie ,nS Gesicht gespuckt, auf die Füße getreten und sonst mißhandelt und mit Worten als:„Lumpen, Schweinehunde, Vagabunden, Streikbrecher" beleidigt worden zu sein. Obgleich nun eine Reihe von Zeugen bekundeten, daß nicht Dümke, sondern ein anderer Streikender die Leute aus der fraglichen Restauration geholt und daß gerade ersterer mit Rücksicht auf den ihm erteilten Rat, bei seiner demnächstigen Militärdienstzeit sich keine Unannehmlich- leiten zuzuziehen, meist im Hintergrunde gehalten hätte, gelangte das Kriegsgericht der IX. Division in Glogau , das die Bekun- düngen der Zeugen Dömitz , Göbel und Baude als wahr ansah, zur Verurteilung des Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Sowohl der Angeklagt? als auch der Gerichtsherr haben ?egen dieses Urteil Berufung eingelegt; ersterer unter Beteuerung einer Unschuld, letzterer, weil auf eine zu niedrige Strafe erkannt worden sei. In der heutigen Verhandlung bleiben beide Zeugen- Parteien trotz eindringlichster Verwarnung vor dem Meineide bei ihren gegenteiligen Bekundungen. Zur Sprache gelangte hierbei eine Aeußerunjj des Zeugen Dömitz , der gesagt haben soll:„Dem Dümke werde ich beim Militär ein anständiges Ding einrühren!" (Dieser ist nämlich im vorigen Herbst Soldat geworden, au» welchem Grunde sich auch die Tatsache erklärt, daß die Sache dem Militärgericht zur Aburteilung überwiesen wurde.) Aus allen den vorgeschilderten Gründen gelangte daS OberkriegSgericht zu einem non Hauet, das bei den widersprechenden ... nicht als genügend aufgeklärt ansah. DaS erste Urtei gehoben und der Angeklagte freigesprochen. icn die Sache wurde auf, Wegen Sachbeschädigung durch Sprengstoffe ist am 19. Juni vom Schwurgericht Könitz der Windmüller Paul G r i g a l l(neben einem Mitangeklagte») zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte einen mit Sprengstoffen geladenen Gewehrlauf auf den Holzstoß des PostaufseherS R. gelegt. Die„Bombe" war dann unversehens mit in den Etubenofen deS R. gekommen und explodiert, wodurch da« Sofa und andere Gegenstände beschädigt wurden. Die Frage, ob der Angeklagt« dadurch auch Gefahr für da« Eigentum und das Leben des R. herbeigeführt habe, ist von den Geschworenen verneint worden.— Der Staatsanwalt hatte gegen das Urteil Revision eingelegt und behauptete, die erste Frage hätte nicht verneint werden dürfen.— Da« Reichsgericht erkannte aber auf Verwerfung der Revision, da nicht festgestellt sei, daß die Geschworenen angenommen haben, daß der Angeklagte überhaupt Sprengstoffe angewendet hat. Gleichfalls verwarfen wurde die Revision de» Lokomotiv - Heizers Bernhard Krulik, der vom Landgericht Beuthen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden»st. Auf einer Hütte ist eine Schmalspurbahn im Betriebe. Als die Arbeiterin K. auf derselben einen Kippwagen vor sich her» chob, sah sie, wie eine Lokomottve ihr entgegenkam. Sie schob ihren Wagen schneller, um noch vor der Lokomottve über die Weiche auf da« Nebengleis zu kommen. Dies gelang ihr aber nicht und die Lokomotive stieß ihren Wagen um. Sie selbst kam unter den Wagen und erlitt Verletzungen. Der Angeklagte ist seit Jahren Herzer der Lokomotive. An jenem Tage hatte der Platzmeister I. den Angeklagten gebeten, ihn steuern zu lassen. Der Angeklagte gewährte eS chm und beide unterhielten sich während der Fahrt. I. fuhr sehr Schnell und rief plötzlich:.Jesu» Maria, die K. ist tot I" In dem- elben Augenblick sprang er von der Maschine. Der AngeNagte hätte ich nach der Ansicht deS Gerichts erst von den Fähigkeiten des I. Iberzeugen müsien, ehe er ihm die Fühmng überlieh. Hätte der Angeklagte die Lokomottve beleuchtet, so würde er den Kippwagen rechtzeitig gesehen und den Unfall durch Halten vermieden haben. Aber auch ohne Beleuchtung hätte er bei genügender Aufmerksamkeit den Wagen sehen müssen. Altenburger Justiz, vor dem Schöffengericht in Eisenverg - S.-A.) standen dieser Tage sechs Maurer unter der Anklage, groben Unfug verübt und öffentliches Aergernis erregt zu haben. Bei einem am 13. Mai anläßlich des Stiftungsfestes der Zahlstelle Klosterlausnitz des Maurerverbandes veranstalteten Festzug hatten die sechs Sünder an einem Landauer, der den Zug abschloß, ein Plakat„Hoch lebe der Achtstundentag", und einige rote Papierschleifen zur Verzierung am Wagen angebracht. Der Gendarm Försterling nabm sowohl am Achtstundenplakat als auch an den roten Papierfchleifen öffentliche« Aergernis und entdeckte nicht blos den üblichen groben Unfug, sondern er erblickte auch noch in ihnen sozialdemokratische Abzeichen. Die Anzeige folgte der Tat auf dem Fuße. Die Angeklagten bestritten vor Gericht Angehörige der sozialdemokratischen Partei zu sein und durch die roten Papierfetzen ihre sozialdemokratische Gesinnung kund« gegeben zu haben. Der Gendarm Försterling bekundete aber, daß er an der sozialdemokratischen Gesinnung der Angeklagten keinen Zweifel habe. DaS Gericht nahm wirklich groben Unfug al» verübt an und verurteilte jeden Angeklagten zu einer Geldstraie von 1b M.
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