Nr. 47.
Parlamentsberichte.
73. Sigung vom 24. Februar. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Berlepsch,
mann.
Die Abgg. Auer u. Gen.( Soz.) beantragen, den Schluß des zweiten Satzes des§ 117 von den Worten sowie über haupt" an zu streichen und dafür folgenden Zusas anzunehmen: Zur Leistung von Beiträgen für die Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter und ihrer Familien dürfen die Arbeiter nicht angehalten werden."
Mittwoch, den 25. Februar 1891.
8. Jahrg.
der
und wenn er mitten im Geschäftsjahr ausscheidet, auch das Recht Antrages den Arbeitern mehr geschadet wie genützt werden würde. auf die Dividende für das laufende Jahr. Als in Deutschland Denn infolge desselben könnte z. B. der Freiherr v. Etunum die der Kampf zwischen Staats- und Selbsthilfe am lebhaftesten ent- Arbeiter zu Beiträgen für einen Verein gegen die Sozialdemobrannt war, wurde die Einrichtung der Arbeiterwohnungen lebhaft fratie anhalten.( Heiterkeit.) Mit dem Antrage würde den Argepriesen, und namentlich empfahl man überall die Mülhausener beitern kein Dienst erwiesen und er bitte daher, denselben abzu2oh- Arbeiterwohnhäuser; durch das flassische Buch Herkner's über die lehnen. Baumwollen- Industrie in Elsaß- Lothringen wurde aber nach- Abg. Möller( ntl.) giebt zu, daß manche WohlfahrtzeinrichEin Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers theilt gewiesen, wie die Sachen sich thatsächlich verhalten. Als der tungen zu wünschen übrig ließen, im ganzen aber seien dieselben dem Reichstage mit, daß der König von Sachsen die Staats- verstorbene Abg. Grad über diese Verhältnisse bei der Enquete ein Segen für die Arbeiter, er werde deshalb gegen den Antrag minister v. Thümmel und v. Metsch an Stelle des verstorbenen befragt wurde, sagte er:„ Die Wohlfahrtseinrichtungen find für stimmen. Staatsministers Freiherrn v. Könneritz und des aus dem Staats- die Arbeitgeber ein gutes Geschäft" das ist deutlich und be- Abg. Bebel( Soz.): Ich hätte gewünscht, daß Herr Geheimdienst ausgeschiedenen Staatsministers v. Nostiz- Wallwitz zu Mit- zeichnend. Wenn der Arbeiter in diese Wohnungen einzieht, hat rath Königs vor allen Dingen die Angelegenheiten in dent Saar Da er es nicht that, scheint gliedern des Bundesrathes ernannt hat. er die Pflicht, in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber ihn brücker Bergrevier widerlegt hätte. Die zweite Berathung der Gewerbe Ordnungs- entläßt, die Wohnung zu verlassen; man weiß, wie schwer es es, daß die Angaben der Arbeiter auf Wahrheit beruhen. Herr Novelle steht bei§ 116, der unverändert wie in der geltenden für ihn ist, namentlich in kleinen Industrieorten, eine passende Königs hat weiter über die Unklarheit unserer Anträge gefcherzt. Gewerbe- Ordnung besagt, daß Arbeiter, deren Forderungen in Wohnung zu finden: wie viel schwerer ist das zwischen zwei Wir befinden uns aber darin in sehr hoher Gesellschaft, denn die einer den Vorschriften über das Verbot des Trucksystem(§ 115) Umzugsterminen. Wird er also zwischen zwei Umzugsterminen Bestimmungen des Arbeiter- und Invalidenversicherungs- Gesetzes zuwiderlaufenden Weise berichtigt worden sind, zu jeder Zeit entlassen, so ist er in der unglücklichsten Lage und muß alle Un- stellen sich als so unklar heraus, daß man von uns cien auch Uebrigens ist Bahlung nach Maßgabe dieser Vorschriften verlangen können. bilden auf sich nehmen, um nicht mit seiner Familie auf die schließlich feine größere Klarheit verlangen tann. Das an Zahlungsstatt Gegebene soll derjenigen Hilfskaffe zu- Straße geworfen zu werden. Das ist kein Phantasiegebilde, so han- die Sache so klar, daß, wenn in Kontraventionsfällen ein fallen, welcher der Arbeiter angehört, in Ermangelung einer deln christliche Arbeitgeber, ja sogar der christliche Staat. Der Fabri- Richter darüber zu entscheiden hätte, er nicht zweifelhaft fein solchen einer anderen, zum Besten der Arbeiter bestehenden Rasse, fant Heyer in Nienburg an der Weser erließ am 7. September 1889 wird über den Sinn des Paragraphen. Wir haben für den Fall bezw. der Ortsarmentasse. ein Zirkular: Jedem Arbeiter, der sich untersteht, der morgigen der Annahme keine Strafbestimmung aufgestellt, weil wir er wird doch nicht angenommen. Wir wollten Abg. Hirsch( fr.) beantragt, statt Hilfskaffe" zu sagen von dem Agitator Horn anberaumten Versammlung beizuwohnen, wissen, Krankenkasse ". nur zeigen, welche Bedeutung § 118 hat wird sofort gekündigt; am 9. wird ihm sein Lohn bezahlt und aber Der Antrag wird nach kurzer Debatte abgelehnt,§ 116 un am 12. hat er mit seiner Familie die Wohnung zu räumen. So und wie er beschaffen sein müßte, wenn es sich um wirkliche verändert angenommen. wird dem Arbeiter jede Möglichkeit, seine Lage zu verbessern, ge- Arbeiterfreiheit handelt. Nach der Auffassung der Regierung und Nach§ 117 find dem§ 115 zuwiderlaufende Verträge nichtig. nommen. Das ist eine Folge der so derühmten Wohlfahrts- der Mehrheit des Hauses ist der Arbeiter dem Arbeitgeber gegen Daffelbe gilt von Verabredungen zwischen Arbeitgebern und Ar- einrichtung. Als im vorigen Jahre und vor zwei Jahren in der über vollständig frei, nach unserer Auffassung aber ist dies nicht beitern über die Entnahme der Bedürfnisse der Letzteren aus be- Kohlenindustrie des Essener Reviers eine lebhafte Bewegung ein- der Fall, und wir wollen die Allmacht der Unternehiner den stimmten Verkaufsstellen, sowie überhaupt die Verwendung des trat, und die Arbeiter theilweise die Arbeit einstellten, um Arbeitern gegenüber beseitigen. Herr Königs meint, es könnten, Verdienstes derselben zu anderen Zwecken als zur Betheiligung an günstigere Arbeitsbedingungen zu bekommen, haben die Arbeiter wohl einige Mißbräuche vorkommen bei den WohlfahrtseinrichEinrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer des föniglichen Berkwerts auch den Werth der Wohlfahrtsein- tungen. Aber was ich sagte, gilt von ganz Deutschland allFamilien. richtung fennen gelernt. Es besteht dort die Einrichtung, daß gemein, und in den Worten des Abg. Möller, daß es wäre, daß der Arbeitgeber zuerst eine Reihe von Arbeitern jährlich Bauvorschüsse erhält, um sich selbstverständlich ein kleines Haus bauen zu können. Die Bauvorschüsse werden Wohnungen für seine Arbeiter baut, liegt es implicite, daß er durch Verloosung unter den Interessenten vertheilt; unter Denen, ausscheiden muß, wenn er aus der Arbeit entlassen wird. Mit die im vorigen Jahre bei dieser Verloosung einen Treffen hatten, dieser Art von Arbeiterwohnungen können die von Baugenossenbefanden sich mehrere, die sich bei der Arbeitseinstellung betheiligt schaften errichteten gar nicht verglichen werden, weil bei diesen hatten, nicht als Agitatoren, sondern nur als Arbeiter. Daraus eben der Besizer vollkommen frei ist. Der Unterschied der freien Abg. Bebel: Unser Antrag erscheint auf den ersten Blick wurde den Betreffenden eine Verfügung des königlichen Berg- Kassen von den Fabrikzwangskaffen ist eben der, daß man aus jenen unverständlich, denn wie kann man dagegen sein, daß Einrich- werksdirektors mitgetheilt, wonach den Leuten, die bei den Ar- nur freiwillig ausscheidet, während das Ausscheiden aus diesen, tungen zum Wohle der Arbeiter getroffen und daß sie zu beitseinstellungen des vorigen Jahres sich betheiligt haben, der wobei der Verlust an Eigenthum eintritt, lediglich nach den Beiträgen dazu bis zu einer gewissen Höhe herangezogen Bauvorschuß nicht gewährt wurde. Was da von dem Koalitions- dem einseitigen Willen des Arbeitgebers erfolgt. Herr Möller werden? In der Praxis aber sehen die Dinge anders aus. recht der Arbeiter übrig bleiben kann, ist klar. Nach den Wahlen vertritt also das alte, Jahrhunderte hindurch bekämpfte FeudalWenn ein Arbeitgeber aus guter Absicht über seine Pflicht hinaus von 1887, als in Essen Krupp dem Zentrumskandidaten erlag, system der Vorfahren der Herren auf der rechten Seite. Wes etwas Uebriges für seine Arbeiter thun will, so soll er es auf haben die Großindustriellen des Essener Reviers die Arbeiter da- jene Herren ihren Leibeigenen und Hörigen gegenüber waren, das eigene Kosten und eigene Verantwortung thun, aber sie nicht zu durch gemaßregelt, daß sie erklärten, wer die ultramontane wollen Sie den Arbeitern gegenüber sein. Sie wollen den ArbeitBeiträgen für Einrichtungen zwingen können, die er für noth- Essener Volkszeitung" lese, flöge aus der Arbeit hinaus, also geber als den wohlwollenden Vater und Vormund des Arbeiters wendig hält. Der Arbeiter ist ohnehin kein freier Mann ihm ähnlich, wie es von den Gebrüdern Stumm in Bezug auf das hinstellen und den Arbeiter als einen Mann, der nicht weiß, was gegenüber. Bei genauer Betrachtung von Fabritsparkassen, Neunkirchener Tageblatt" praktizirt war. In den Fabrik- ihm gut thut und der also zum Guten gezwungen werden müsse. Konsumvereinen und Arbeiterwohnungen findet man, daß diese Inspektoren- Berichten find Pläne enthalten von den Arbeiter- Wir wollen nicht die Leute am Sparen hindern, sondern nur den Wohlfahrtseinrichtungen" sehr häufig den Arbeitern zum Nach wohnungen der Zwirnerei und Nähgarnfabrik in Giggingen, Arbeitgeber hindern, die Leute auch gegen ihren Willen zum theil gereichen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, über einen wonach es scheint, daß diese Arbeiterwohnungen bei der Zentral- Sparen zu zwingen. Uebrigens sind es nicht die wirthschaftlich Theil ihres Lohnes zu verfügen; wo aber Fabriksparkassen behörde so imponirt haben, daß sie zur Nachahmung empfohlen unselbständigen Leute, die unserer Partei angehören, sondern existiren, da werden jedem Arbeiter an jedem Lohntag so und so find. Es ist mir unbegreiflich, wie diese Einrichtung mit die wirthschaftlich besser gestellten. viel Prozent für die Sparkasse abgezogen. In der bent daran gefügten Miethskontrakt empfohlen werden fann, dem Minister Frhr. v. Berlepsch bemerkt, daß die WohnungsGegend von Remscheid zum Beispiel existirt ein Unter denn im§ 3 dieses Kontrakts heißt es, daß in den Woh- frage gar nicht hierher gehöre und gar nicht unter diesen ParaDer Minister nimmt die Saarbrückener Bergnehmerverein, der jedem Arbeiter je nach dem Alter von nungen der Firma Familienmitglieder von Arbeitern nicht graphen falle. 16 bis 21 Jahren bei jeder Löhnung 60 Pf. bis 1 M. ab wohnen dürfen, welche in einer anderen Fabrik beschäftigt sind, werts- Verwaltung gegen die Beschuldigungen des Abg. Bebel in zieht; dabei steht in dem Statut, daß der Arbeiter nur von so daß also, wenn ein Vater eine minderjährige Tochter hat, Schutz, dieselbe habe nur ihre Pflicht gethan. Man miöge nur diesen Beiträgen befreit fein soll im Fall von Verdienst- welche in einer anderen Fabrik beschäftigt ist, sie nicht in der einmal die Arbeiter fragen, ob sie ebenso von den Wohlfahrtslosigkeit oder Krankheit während man doch meinen sollte, daß Wohnung des Vaters wohnen darf. Nach§ 6 soll die Kündigung Einrichtungen dächten, wie der Abg. Bebel. Letzterer habe viel er in diesen Fällen einen Anspruch an das früher ersparte Geld vierteljährlich erfolgen, so lange der Miether seinen Arbeits- behauptet aber nichts bewiesen.( Bravo ! rechts.) hätte. Bei anderen Kassen steht im Statut, daß die Arbeiter, verpflichtungen genügt und Ordnung und gute Sitte aufrecht erwenn sie einen bestimmten Betrag erspart haben, einen Vorschuß hält. Im Fall des Gegentheils, sowie überhaupt, sobald es der beanspruchen fönnen, aber der Grund, der zu dieser Forderung Fabrit anders paßt, soll sofortige Räumung eintreten. Das ist veranlaßt, muß zur Prüfung angegeben werden; hier hat es also doch ein Maß von Heuchelei, welches das sonst in unserer Geselldie Verwaltung der Sparkasse, d. h. mit anderen Worten der schaft vorkommende bei Weitem übersteigt. Gerade bei dem AufUnternehmer in der Hand, den Vorschuß zu bewilligen oder nicht. schwunge, den jetzt die Arbeiterwohnungsfrage genommen hat, Das ist eine Bevormundung unwürdigster Art, die man sich in müssen wir flar legen, wie dies System auf Vermehrung der Un( teinem anderen Stande gefallen ließe, die aber bei Arbeitern noch freiheit der Arbeiter hinausläuft. Unser Antrag wird wohl als Wohlfahrtseinrichtung bezeichnet wird! Dasselbe gilt von ebenso abgelehnt werden, wie die bisher von uns geftellten, aber ben Konsumvereinen in Fabriken. Dem Mechernicher Konsum- ich habe vor der Deffentlichkeit bewiesen, daß es sich hier nicht verein muß jeder in der Fabrik Beschäftigte beitreten. Wer aber um Einrichtungen für das Wohl der Arbeiter handelt. Das Werk verläßt, verliert jedes Anrecht an das Vereinsvermögen, Geheimrath Königs meint, daß durch die Annahme dieses
Zum Fall Lindan.
"
-
Abg. Frhr. v. Stumm( Rp.) bestreitet die Richtigkeit der vom Abg. Bebel gegen ihn behaupteten Thatsachen. Allerdings habe er die Bestimmung erlassen, daß, wer sich der sozialdemokratischen Bewegung anschließe, entlassen werde, indessen habe er von dieser Bestimmung noch keinen Gebrauch gemacht, da feine Arbeiter nicht sozialdemokratisch gesinnt seien.( Lachen links.)
Abg. Bebel( Soz.): Der Handelsminister bezweifelt die Richtigkeit meiner Angaben über das Verhalten der königlichen Bergwerksdirektion in Saarbrücken . Das betreffende Schriftstück der Direktion hat wörtlich in der Frankfurter Zeitung " gestanden, ist von da in Berliner Zeitungen, z. B. in die ,, Volks
"
in der bekannten Weise die Arbeiterschutz- Gesetzgebung zu unheilvollen Maßregeln, insbesondere die polizeiliche Unterverdächtigen gesucht, indem er vor der Staatshilfe" warnte, drückung der arbeitenden Klassen, durch lange und schwere Herr Redakteur! Unter Berufung auf die Ihnen viel die Regierung aber und die von derselben angeblich groß Jahre in der Volkszeitung" mit einer Konsequenz und Leicht bekannte Thatsache, daß zur Zeit des Sozialistengesetzes gezogene Sozialdemokratie antlagte, gemeinsam den Rücksichtslosigkeit bekämpft habe, wie es in keinem anderen tein Arbeiter vergeblich meinen publizistischen Beistand an- manchesterlichen Liberalismus lahm zu legen, der von wegen bürgerlichen Blatte geschehen ist. Wenn nun dem Gedächtniß der Post" in dreizehn gesprochen hat, bitte ich Sie, mir in meiner augenblicklich der Freizügigkeit, Gewerbefreiheit zc. der wahre Wohlthäter wehrlosen Lage Ihren Schutz durch die Veröffentlichung der Arbeiter sei. Hiergegen erhob sich Herr Wagner in Jahren der Inhalt des mehrerwähnten Artikels enteiner Rede, von welcher Sie, Herr Redakteur, in dem da- schwunden ist, und wenn sich ihr in den mannigfachen nachstehender Beilen gewähren zu wollen. Nachdem ich am 20. 6. M. vor dem hiesigen Schöffen- mals von Ihnen redigirten Leipziger Vorwärts"( 31. März Rämpfen zwischen ihr und mir um den Titel eine für gerichte in der Klagesache des Herrn Brahm gegen mich den 1878) schrieben, daß sie das freihändlerische Phrasenthum meine politischen Anschauungen wenig schmeichelhafte Vorvollständigen Beweis für die Wahrheit meiner Behauptungen in der Person des Charlatans Max Hirsch unbarmherzig stellung krystallisivt hat, so mag dabei eine unbewußte erbracht hatte, brachen der Kläger und sein Rechtsbeistand, zerfetzt" habe, und über welche die mir damals ganz fern Mythenbildung gewaltet haben. Ich nehme es um so lieber an, als die" Post" sich, seitdem ich wehrlos geHerr Jonas, mit einer Fluth verleumderischer Angriffe stehende Volks- Zeitung"( 27. März 1878) äußerte: Aber auch in weiteren Kreifen der liberalen Parteien macht worden bin, loyal gegen mich verhalten hat. Des= gegen mich hervor und fanden dabei bereitwillige Unterwird die Rede Wagner's Stoff zu ernsthaftestem Nach- halb bin ich auch überzeugt, daß Herr Groddeck, wenn er stützung durch die Zeugen Stephany( Vossische Zeitung) und denken geben, sowohl in dem, was in ihr zu bekämpfen, ein eidliches Zeugniß über sein Biertisch- Gespräch abzulegen Stein( Frankfurter Zeitung ). Ich behalte mir eine nähere als in dem, was aus ihr für eine praktisch politische Partei gehabt hätte, die für einen Ehrenmann selbstverständlichen Beleuchtung dieses von dem Lindau - Ringe geschmiedeten zu entnehmen. Eine Revision der Parteiprogramme und Vorkehrungen gegen einen fahrlässigen Meineid getroffen Komplotts für einen andern Drt vor; einen Punkt muß Neu resp. Umbildung der Parteien scheint uns eine und sich vorher von dem urkundlichen Inhalt jenes Artikels ich indessen, da er sich in der Presse fortspinnen zu sollen zwingende Nothwendigkeit. Mehr und mehr treten die scheint, schon jetzt klar stellen. formalpolitischen Fragen in den Hintergrund des Volks- überzeugt haben würde. interesses, während die wirthschaftlich- sozialen sich hervordrängen; es wird daher unvermeidlich sein, fünftig die Scheidungslinien der Parteien mehr unter Berücksichtigung der letzteren, als lediglich nach der bisherigen politischen Parteischablone zu ziehen!"
"
Der Zeuge Stephany sagte nämlich unter seinem Eide aus, der Redakteur Groddeck von der" Post" habe ihm und Andern im Verein Berliner Presse" erzählt, ich hätte für dies Blatt einen so überschwänglichen Kaiser- GeburtstagsArtikel geschrieben, daß die Redaktion ihn nicht abgedruckt, wohl aber das Manuskript in ihrem Archive aufbewahrt
-
Dagegen wenn innerhalb weniger Monate aus einem angeblich der Sozialreform Kaiser Wilhelm I. huldigenden Artikel ein Raiser- Geburtstags- Artikel von so überschwänglichem Inhalt erwächst, daß ihn selbst nur ein freis fonservatives Blatt als Kuriosum byzantinischer Gesinnung Was mich bewog, einen kritischen Bericht über diese in ihrem Archive aufbewahren fann, so waltet hierbei offenhabe. Herr Groddeck hat inzwischen in der" Post" bereits Debatte zu schreiben und grade in der" Post" zu veröffent- bar eine schöpferisch gestaltende Dichterkraft ob, und ich habe erklärt, daß diese Thatsachen nicht richtig und von ihm lichen, deren Mitarbeiter ich bis auf diesen und einen wohl das Recht, es beispiellos zu nennen, daß der Zeuge auch nicht dem Zeugen Stephany mitgetheilt worden seien. andern, etwas später und aus einem ähnlichen An- Stephany die Früchte dieser Muse unter die schützenden Er behauptet dagegen, daß ich in einem Artikel les rois des laffe geschriebenen Gelegenheitsartikel nie gewesen bin, Flügel seines Zeugeneides genommen hat. Beispiellos insbesondere, da der Zeuge Stephany mich gueux die Anfänge der von dem hochseligen Kaiser Wilhelm werde ich gleichfalls an einem anderen Ort urkundlich eingeleiteten Sozialreform huldigend begrüßt" habe. Auch darlegen. Hier nur so viel, daß in jenem Artikel von genau kennt aus jenen Tagen, in denen er selbst ein ProleDie gedachten Anfänge fallen aller sämmtlichen Regierungsmaßregeln Kaiser Wilhelms I. einzig tarier war, in denen er für den Schweizer'schen„ Sozialfrühestens in die Berkündigung der kaiserlichen Botschaft und allein die Verleihung des allgemeinen Stimmrechts, und demokraten" und dann mit mir gemeinsam für die vom 17. November 1881; der von Herrn Groddeck an zwar allerdings lobend, erwähnt ist. Vieles von dem, was Bukunft" arbeitete, und in denen wir oft genug den letzten gezogene Artikel steht aber, wie ich mich heute vergewissert der Artikel sonst enthält, kann ich noch heute unterschreiben; Thaler mit einander theilten. Beispiellos auch, weil der habe, in der Nummer der Boſt" vom 30. März 1878; er Anderem müßte ich gegenwärtig mindestens eine andere thatsächliche Irrthum, den der Hofprediger Stöcker vor ist also mehr als vierthalb Jahre vor dem Eintreten der Form geben; wieder Anderes ist freilich durch die wiffen einigen Jahren unter seinem Eide bezeugte, immerhin einen Ereignisse geschrieben worden, welche er„ huldigend begrüßt" schaftliche Forschung und die geschichtliche Entwicklung von gleichgiltigen Umstand betraf, und jedenfalls weder bestimmt, dreizehn Jahren als gründlicher Frrthum enthüllt worden. noch geeignet war, einen Mitmenschen moralisch abzuwürgen: Beispiellos in der That und in jeglichem Betrachte! Der Artikel selbst ist ein kritisches Resumé über einen Hoffentlich aber wird der Irrthum noch nicht dadurch zu Berlin , 24. Februar 1891. Rebekampf zwischen Adolf Wagner und Max Hirsch , und einem Verbrechen, daß ich, als statt der von Anderen und mehrfach angezogenen Stichworte. Herr Hirsch hatte nämlich zialistengesek, die Lebensmittelzölle u. s. w. erschienen, dieſe
das ist unrichtig.
haben soll.
"
-
-
F. Mehring.