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Sozialdemokrat. Wahlverein

für den

IV.Berliner Reichstagswahlkreis Nachruf!

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Restau rateur

Hermann Schulze

Samariterſtr. 17

gestorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung fand am Sonne abend, den 25. August statt.

262/5

Der Vorstand.

Deutscher Buchbinder- Verband.

Zahlstelle Berlin .

Am Dienstag, den 28. August, verstarb unser treues Mitglied, der Präger

Eduard Stiller

im 46. Lebensjahre.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonn­tag, den 2. September, nach­mittags 2 Uhr, von der Leichen­halle des Friedhofes der Frei­religiösen Gemeinde, Pappelallee, aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung bittet Die Ortsverwaltung.

Bentral- Kranken- und Sterbekaffe der Zimmerer.

( E. H. No. 2, Hamburg .) Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Zimmerer Karl Krummnow Antonstraße 2 wohnhaft, 30. August verstorben ist.

am

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 2. September, nachmittags 42 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Nazareth­Kirchhofes, Reinickendorf- West, Berlinerstraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand, Bezirk VII.

Dienstag, den 28. August, ent­schlief sanft nach schwerem Leiden im 33. Lebensjahre meine liebe Frau 21392

Martha Reichow geb. Troyke.

Mit der Bitte um stille Teil­nahme zeigen dies tiefbetrübt an der hinterbliebene Gatte

Julius Reichow und Kind. Berlin O., Weidenweg 20, 30. August 1906.

am

Die Beerdigung findet Sonntag, den 2. Sept., nachm. 42 Uhr, von der Leichenhalle des Kirchhofes der Auferstehungs­gemeinde, Weißensee , aus statt.

Hiermit sagen wir allen Stollegen und Kolleginnen des Deutschen Metall­arbeiterverbandes sowie allen Freunden für die rege Beteiligung bei der Be­erdigung des Fräul. Berta Nugk unseren besten Dank.

21402

Die trauernden Hinterbliebenen.

Danksagung.

Für die in so reichem Maße er= wiesene Teilnahme und herrlichen Stranzspenden bei der Beerdigung unserer Tochter Herta sagen wir allen Freunden, Kollegen und Be­fannten sowie auch den Sängern des Gesangvereins Streuzberger Har­monie" unseren innigsten und auf­9346 richtigsten Dant.

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Der Vorstand. Georg Czabran. Ernst Krausche.

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Bekanntmachung. Nach längerer Dauer des Lohn­tampfes im Glasergewerbe haben Vertreter der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer das hiesige Gewerbegericht als Einigungsamt angerufen, um vor diesem über die Forderungen der Arbeitnehmer zu verhandeln. Das Einigungsamt hat in seiner Sizung vom 20. August 1906 den Parteien nach mehrstündigen Verhandlungen Einigungsvorschläge gemacht, die nach Beendigung der Sizung von den Generalversammlungen der Partei­organisationen beraten und von den Unternehmern angenommen, von den Arbeitnehmern dagegen abgelehnt wurden.

In der erneuten Sigung des Einigungsamtes vom 23. August ist, nachdem sich die Parteien über die Abänderungen der Vorschläge vom 20. August geeinigt hatten, folgender Vertrag endgültig geschlossen worden:

Vertrag

zwischen dem Verbande der Glasereien und verwandter Gewerbe von Berlin und den Vororten und dem Zentral­verbande der Glaser und verwandter Berufsgenossen Deutschlands, Drts­verwaltung Berlin.

1. Der Vertrag vom 23. August 1904 ist mit folgenden Abänderungen und Zusäßen maßgebend:

a) Arbeitszeit.

Für den Fall, daß der Verband der Baugeschäfte mit den Verbänden der Maurer, Zimmerer und Bau­hülfsarbeiter oder auch nur mit einem der leztgenannten Verbände eine fürzere als die neunstündige Arbeitszeit vereinbart, soll die ver­fürzte Arbeitszeit sechs Wochen später auch für das Glasergewerbe bei Zahlung von 75 Pj. Stunden­lohn eingeführt werden.

b) Lohn:

Der Lohn für die Geltungsdauer des Vertrages beträgt 70 Pf. pro Stunde. Nicht selbständig Arbeitende erhalten pro Stunde 60 Pf. Bei Verkürzung der Arbeitszeit erhöht sich, wie bereits oben erwähnt, der Stundenlohn dementsprechend.

Affordarbeit darf innerhalb Groß­Berlins nicht gefordert und nicht ge­leistet werden. Bei der Feststellung der Grenzen von Groß- Berlin soll die Karte des Verbandes der Bau­geschäfte von Berlin und Vororte maßgebend sein.

Maßregelungen dürfen von keiner Seite aus stattfinden.

c) Montage- Fahrgeld: Abjat 2 des alten Vertrages: Als die Regel gilt" bis Werkstatt" ist zu löschen, dafür gilt von nun an folgende Bestimmung:

Als Regel gilt, daß die Arbeit in der Werkstatt beginnt. Für die Ver­gütung von Fahrgeld und Fahrzeit ist ohne Rücksicht auf die Wohnung des Arbeiters ausschließlich maß­gebend die jedesmalige Entfernung der Arbeitsstelle vom Geschäftslotal. Ist die Arbeitsstelle mehr als drei Stilometer vom Geschäft entfernt, f ist dem Arbeiter das Fahrgeld für die tägliche einmalige Hin und Rüd­fahrt zwischen Geschäft und Arbeits­stelle mit dem vom Arbeitgeber zu bestimmenden Verkehrsmittel zu ver güten.

d) Arbeitsnachweis, Der Jnnungsnachweis wird zu einem paritätischen Arbeitsnachweise umge­wandelt, derart, daß der in der Gor-, mannstraße 5 bestehende paritätische Arbeitsnachweis in die Räume des Innungsnachweises vorläufig verlegt wird. Es sollen auch in Zukunft für den neuen Arbeitsnachweis fo wohl das

Statut betreffend den paritätischen Facharbeitsnachweis für das Glasers gewerbe zu Groß- Berlin wie auch die

Geschäftsordnung des paritätischen Facharbeitsnachweises für das Glaser­gewerbe zu Groß- Berlin

maßgebend sein. Redaktionelle Aende­rungen bleiben der Schlichtungskom­mission vorbehalten.

2. Der vorstehende Vertrag gilt von Eine jebt bis zum 1. August 1908. Kündigung hat drei Monate vor dem 1. Auguſt 1908 zu erfolgen, andern­falls der Vertrag auf ein Jahr weiter läuft.

neuen

3. Die vorgesehene Schlichtungs­tommission hat nach Kündigung des vorstehenden Vertrages den Parteien unverzüglich einen Tarif­vertragsentwurf vorzulegen. Für den Fall, daß der neue Entwurf nicht die Billigung der Parteien findet, muß unverzüglich das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts angerufen werden.

4. Die Schlichtungskommission hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, welche zur Kenntnis der Mitglieder der Organisationen als Nachtrag. diesem Vertrage später beizufügen ist. 5. Die Arbeit wird möglichst sofort aufgenommen werden. Berlin, den 20./23. August 1906. gez. v. Schulz. gez. Heuer. Grüßke. Störsten. Krebs. Müller. Röhlich. F. Salomonis. Ernst. Schneider jr. Gottfried Heinersdorf. Louis Jessel. Karl Jost, i. F. Gustav Schulz u. Jost. R. Steidtner. Gust. Bicher. F. Köppen. Paul Förster. H. Nitsche. A. Böcker. C. Jahn. St. Figel. P. Jurkscheit. Otto Dullien. C. Schumacher.

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