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Nr. 204. 23. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 2. September 1906.

Soziales.

Zentrumsherrschaft- Arbeiterelend.

daß eine heute geschaffene Zahlstelle morgen wieder zugrunde geht. Es wird unendlicher Arbeit bedürfen, für die Aermsten der Armen erträgliche Verhältnisse zu schaffen.

In der Oberpfalz , einer unbestrittenen Zentrumshochburg, wo Simon verlangte der Hausdiener und Packer W. durch Klage beim Unbezahlte Saisonmehrarbeit. Von der Weltfirma Gebrüder man sich noch den Lugus erlaubt, neben einem Zentrumsbaron auch Berliner Gewerbegericht 30 M. Entschädigung für die Ueberstunden, noch einen Zentrumsbauernbündler bei der Reichstagswahl aufzu welche er während der Frühjahrssaison geleistet hat. Der Kläger , stellen, wird außer Landwirtschaft auch Bergbau betrieben. Der der an 5 Jahre bei der Firma beschäftigt war, berief sich darauf, Bergbau liefert Steohle, Braunkohle, Eisenerz, Vitriolerz, Dder, daß ihm seinerzeit gesagt worden sei, er bekäme im Jahre 60 M. Farben, Kaolin- und Tonerde und verschiedene Sorten Steine in Gratifikation für die Mehrarbeit während der beiden Saisons im unterirdischen Betrieben. Die Löhne, die in diesen Betrieben be- Frühjahr und Herbst. Der Vertreter der Beklagten bestritt eine zahlt werden, betragen nach den Berichten der Berginspektion für solche Abmachung und ein Zeuge leugnete sie auch. Dagegen wurde Steinkohlenarbeiten 2,00-2,30 M., Jugendliche 1,40 M.; für in der gestrigen Verhandlung vor der Kammer 7 folgendes fest­Braunkohlenarbeiten 2,00-3,00 M.; für Eisenerzgrubenarbeiten gestellt: Durch Arbeitsvertrag ist vor einigen Jahren festgesetzt 1,80-3,00 M. Die Oberpfälzer Bergarbeiter, so heißt es in worden, daß die Arbeitszeit von 8 Uhr früh bis Uhr nach­einer Zuschrift an die Volksstimme" in Frankfurt , müssen sich mit ihren Familien mit diesen elenden Löhnen durch Hungern, denn, obschon der Bergbau in durchweg ländlicher Gegend betrieben wird, gehört den Berg- und Hüttenarbeitern längst kein Fezen mehr. Das Land haben die katholischen Zentrumsgrafen und Barone vollständig offupiert, der Arbeiter mietet sich von diesen gnädigen" Herren einige Feßen, auf denen sich die Frauen dann abschinden, aber oft kaum den Mietszins herausbringen. Eine elende Hütte, die vielfach schlechter ist als ein Zigeunerwagen, und dazu mit Schulden derart belastet, daß die Leute fürchten müssen, alle Tage durch den Exekutor hinausgesetzt zu werden, das ist ihr ganzes Eigentum". Die Leute haben nichts zu ver­lieren als ihr Glend, und doch kleben sie in den Bergen fest! Das Brennmaterial wird ihnen nicht geliefert, und da sie keines kaufen können, müssen es die Frauen in den gräflichen Waldungen freveln", sind aber dabei der Gefahr ausgesetzt, vom gräflichen Förster erwischt und angezeigt zu werden oder eine Schrotladung nachgesandt zu erhalten. Daß gegen solche Zustände seitens des Zentrums nichts geschieht, ist bekannt, denn der Abgeordnete für Regensburg , Herr Baron v. Pfetten, in dessen Wahl­freis mehrere Gruben liegen, reist von Dorf zu Dorf und teilt seinen Wählern mit, daß seine Forstarbeiter bei 1,20 m. ein sehr angenehmes Dasein führten. Und die Geistlichen predigen des Sonntags auf der Kanzel, daß dem Baron v. Pfetten seine Arbeiter mit einem Lohn von 1,20 M. zufrieden seien und die Industrie­arbeiter seien mit 2 M. nicht mehr zufrieden, weil sie von der Sozialdemokratie. berhezt würden.

sozialen Fortschritt. Etwa 1000 Besizer von Restaurants und Hotels in Paris hielten eine Versammlung ab und nahmen einen Antrag an, der Verwahrung einlegt gegen das Gesetz betreffend die Gewährung eines wöchentlichen Ruhetages, welches in der des Gesezes dahingehend, daß wöchentlich ein halber Ruhetag und Praxis nicht durchzuführen sei. Man erwarte eine Abänderung als Ausgleich eine Ruhezeit im Laufe des Jahres gewährt werde. Die Hotelbefizer fordern, daß das Gesez während der Monate Juli, August und September außer Geltung gesetzt werde. Es wurde beschlossen, falls die Regierung den Forderungen nicht Folge gebe, mit allen, und soweit möglich, mit gefeßlichen Mitteln Wider­stand zu leisten und die Betriebe einzustellen, soweit es die Rücksicht­nahme auf das reisende Publikum gestatte.

Briefkaften der Redaktion.

mittags dauere, mit einer Mittagspause von einer halben Stunde, daß sich das Geschäft aber vorbehalte, die Arbeitszeit länger au 3- N. M. 98. Leisten Sie der Aufforderung Folge, da Sie sonst die zu dehnen. Von einer besonderen Entlohnung der Ueberzeit größten Unannehmlichkeiten haben. Naturalisationsgesuch an den Ober­fagt der Vertrag( die Geschäftsordnung) nichts. Jene aus- präsidenten der Provinz Brandenburg. Appel. 1. Nein. 2. Unterhalts­bedungene Ausdehnung der Arbeitszeit erfolgt nun für die beiden polizeibehörde an. Vorlegung der Bücher nicht erforderlich. ansprüche verjähren in 4 Jahren. 2. S. Melden Sie es bei der Drts­Saisons. Es wird dann bis 8 Uhr gearbeitet, soll aber auch später an den Mietsvertrag sind Sie gebunden. Sie hätten vorher vorsichtiger Anna 100. werden. 40 Pfennig gibt es dann zur Beschaffung von Abendbrot, sein müffen. W. R. 1906. Nur bei übermäßigem Lärm fönnen Sie das in einer Pause verzehrt werden kann. Die Ueberstunden werden Aufhebung des Vertrages verlangen. Richard 6128. Gehen Sie zu nicht besonders entlohnt. Indessen wird tatsächlich den Packern dem anberaumten Termin auf das Gericht; machen Sie Ihre Gegen­und Hausdienern, die noch am Jahresschluß im Geschäft sind, eine ansprüche dort geltend. Kosten müssen Sie zahlen, wenn Sie verurteilt Gratifikation von 60 M. gezahlt. Auch der Kläger hat sie in den werden, Sie können zum Offenbarungseid geladen werden. Wegen Vorjahren erhalten. Darauf mit stüßt er auch seine Forderung Zahlungsunfähigkeit wird niemand bestraft.$. K. 90. 1. Vermögen von 30 M., indem er die Gratifikation als Entlohnung für die Ihrer Stinder haftet nicht für Ihre Schulden. Sie brauchen nur Ihr eigenes Vermögen anzugeben. Wenn Sie das Geld von Ihrem eigenen Ueberstunden beider Saisons betrachtet und nun halbiert, weil Erwerbe gespart haben, ist es Ihr Eigentum, solange als Sie es nicht ver­er infolge der Lösung des Arbeitsverhältnisses dieses Jahr nur die schenkt haben. 2. Sie sind verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen, wenn eine Saison mitmachte. Er behauptete auch, daß einige Kollegen, feit Empfang desselben eine gewisse Zeit bereits verstrichen ist. R. H. die inmitten des Jahres weggingen, auf Vorstellungen bei den Die Kosten betragen wenige Mart. Gehen Sie zu einem Notar. Chefs für die Mehrarbeit in der einen Saison eine Entschädigung C. N. N. 18. Wenn Sie fünf minderjährige eheliche Kinder erhalten hätten. Der Vertreter der Firma bestand aber auf haben, fönnen Sie die Vormundschaft ablehnen. Teilen Sie seinen Schein. Nach dem Vertrage stehe dem Kläger ein Anspruchs- bie Ablehnung schriftlich dem Vormundschaftsgericht mit. E. W. Nein. recht auf Ueberstundenbezahlung nicht zu. Der Gerichtshof wies träge erstattet. . J. 100. 1. Ja. 2. Ja. 3. Es wird die Hälfte der geleisteten Bei­auch die Klage ab, weil nach dem vom Kläger stillschweigend lobten erforderlich. Aufgebot tann in Berlin ohne Anwesenheit der Braut 1000 2. E. Es sind die Geburtsurkunden der Ber­anerkannten Vertrage die Verlängerung der Arbeitszeit ohne erfolgen. M. P., Charlottenburg. Es müssen 200 Marken geklebt Ertrabezahlung zulässig gewesen und dem Kläger auch keine Extra- fein. Wenden Sie sich an die Landesversicherungsanstalt Berlin, Matthäi­bezahlung für die Ueberstunden versprochen worden sei. Dagegen firchstraße 19. Zeidler. Sie sind zu Lohnangaben nicht verpflichtet. wäre nichts zu machen. Dem Vertreter der Beklagten wurde Zwei Streitende. 1. Ja. 2. Nein. Sie können die Herausgabe aber mit auf den Weg gegeben, daß der Vertrag doch wohl reform- verlangen und deswegen klagen. W. 35. Beantragen Sie beim Gericht Von Organisation ist hier feine Spur und die Christlichen, die bedürftig sei. Dem Vorbehalt der Verlängerung der vertraglichen 1. Schriftlich oder beim Gericht zu Protokoll. 2. Zeugen werden vom die Ausfertigung des Urteils. May Scheibel 16. Ja. Chorin 12. unter der stockkatholischen Arbeiterschaft das beste Agitationsfeld Arbeitszeit würde die Zusage einer besonderen Vergütung ent- Gericht geladen, soweit das Gericht ihre Bernehmung beschließt. 3. Die hätten, lassen sich nicht sehen. Erst wenn die freien Gewerkschaften sprechen. Zeugen werden bereidigt, nach Borstrafen im allgemeinen nicht gefragt. hier Fuß gefaßt haben werden, dann werden auch die christlichen" Es ist eigentlich ein starkes Stück und durchaus nicht moralisch, Christiansen. Wenn der Urlaub nicht auf bestimmte Zeit beschränkt war, Arbeiterzersplitterer auf der Bildfläche erscheinen, um dem Zentrums- wenn eine Millionenfirma sich in Fällen, wie dem vorliegenden, liegt Entlassungsgrund nicht vor. Eine ältere gerichtliche Entscheidung baron sein Stimmbieh zu erhalten, nicht um die elenden Ver- auf formelle Abmachungen beruft, denn zweifellos sind es doch nicht bekannt. Es hängt bom Ermessen des Richters und den hältnisse zu beseitigen. Vorläufig halten es die Kapläne noch die sogenannten Gratifikationen, welche die Angestellten bewegen, besonderen Umständen des Falles ab. Der Urlaub muß mit im Baum und bedarf W. W. Nein. der christlichen Organisation an dem Vertrage nicht zu rühren und stillschweigend die Ueber- Grund so lange ausgedehnt worden sein. noch nicht. Für die freien Gewerkschaften hält es außerordentlich stunden zu machen. Sie rechnen damit, wie mit einem Rechts­Instanz. 1. Sie müssen durch einen Anwalt vertreten sein. 2. Nein. schwer, sich Eingang zu verschaffen, weil ihnen keine Lokale zur anspruche. Mit dem Gratifikationsunfug follte überhaupt auf­Verfügung stehen und der Druck auf die Arbeiterschaft unerträglich geräumt werden. Keine Gnadengeschenke will der Arbeiter, sondern ist. Berläuft sich einmal ein Organisierter in diese Wüstenei, wird angemessenen Lohn für geleistete Arbeit. Mehr Arbeit erheischt er fofort gemaßregelt, wie das unlängst zwei Arbeitern auf der mehr Lohn. Die" Gratifikation" widerspricht auch durchaus dem Grube Klarendorf bei Schwandorf passierte, und diese Maßregelungen modernen Arbeitsverhältnis. wurden vom Pfarrer öffentlich gutgeheißen! Werkdirektoren und Pfaffen herrschen gemeinschaftlich über diese armen Heloten. Dazu tommt noch, daß die Werke so weit auseinanderliegen, daß sich die Nicht nur in Deutschland, sondern auch anderswo finden sich Arbeiter nicht gegenseitig unterstützen und aufmuntern können, so in den Reihen der Restaurateure hartnäckige Gegner gegen jeden

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