91.213. 2B. 2. lifilnjf des Jotrairts" Kerlim öollislilstt. Mittwoch, 12. September 1906. Soll die Kerliner Poltzei staatlich oder städtisch sein? Der Magistrat hat den Stadtverordneten eine Denk- schrift vorgelegt, die die alte, viel erörterte Streitfrage be- handelt, ob nicht in Berlin , das ja im Gegensatz zu fast allen anderen Städten des Königreichs Preußen eine staatliche(„könig- liche") Polizei zu erdulden hat, wenigstens einzelne Zweige der Wohlfahrtspolizei von der Staats- Legierung auf die Stadtverwaltung übergehen konnten. Schon vor den Sommerferien war diese Vorlage an die Stadtverordneten gelangt, aber erst jetzt will die Versammlung sich mit ihr beschäftigen. Die Stadtverordneten werden ersucht, die Denkschrift zu ihrer Kenntnis zu nehmen. Doch es versteht sich von selber, daß sie sie nicht schweigend zu den Akten legen, sondern ihre Ansicht darüber äußern werden. Die Denkschrift verdankt ihre Entstehung nicht einem Einfall deS Magistrats, sondern einer Aufforderung, die von der Stadt- verordnetenversammlung an ihn gerichtet worden war. ES ist schon ein bißchen lange her, daß die Stadtverordnetenver- sammlung sich diese Arbeit vom Magistrat ausgebeten hat. Der diesbezügliche Beschluß wurde am 11. Februar 18S7 gefaßt, es sind also bald zehn Jahre darüber hingegangen, bieder Magistrat jenen Auftrag ausführte. Die Versammlung erklärte sich damals für Uebergang der polizeilichen Funktionen an die Stadt gemeinde auf all' den Gebieten, deren sonstige Verwaltung der Stadtgemeinde obliegt, und sie empfahl dem Magistrat, einmal die Sachlage nach der rechtlichen und der verwaltungstcchnischen Seite hin in einer Denk- schrift klarzustellen. Den Anstoß hatte damals ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion gegeben. Der Antrag Stadthagen , datiert vom 2g. Oktober 1896, ging dahin, den Magistrat zu ersuchen, mit der Staatsregierung in Verhandlung zu treten wegen Uebernahme der Sicherheitspolizei, der Markt-, Gesundheits- und Baupolizei, sowie der Feuerwehr. Indes, die Bemühungen der Gemeindebehörden Berlins , den Uebergang wenigstens einzelner Zweige des hier„königlichen" Polizeiwcsens auf die Stadtgemeinde zu erlangen, reichen— wie man weiß— sehr viel weiter zurück. Die Frage war zu einer„brennenden" geworden, als gegen Ende der achtziger Jahre die Regierung an eine Neuregelung der Kostentragung für die Ortspolizeibehörden heranging. Das Abgeordnetenhaus, dem im Winter 1888/89 der erste Entivurf des Polizeikostengesetzes vorgelegt wurde, sprach in einer Resolution den Wunsch aus. Saß in Städten mit„königlicher" Polizeivcrwaltung die Baupolizei einschließlich Straßenbaupolizci, die Gcwerbepolizei oder einzelne Teile davon, die Schulpolizei, die Hafen-, Markt-, Feld-, Jagd- und Forstpolizei zu eigener Verwaltung überwiesen werden, da die Handhabung dieser Zweige der Wohlfahrtspolizei im engsten Zu- sammenhange mit der allgemeinen Kommunalvevwaltung stehe und daher im Interesse der Selbstverwaltung den Gemeinden zu über- lassen sei. In dem zweiten Entwurf des Polizeikostengcsetzes, der 1892 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wurde, erklärte sich die Regierung bereit, auf jene Wünsche einzugehen und d i e Wohlfahrtspolizei zu kommunalisieren. Sie wollte sogar noch ein übriges tun und auch die in der Resolution nicht geforderte Gesundheitspolizei den Gemeinden überlassen. Andererseits machte sie aber mancherlei Vorbehalte, namentlich für die Baupolizei der„drei Residenzstädte Berlin , Potsdam und Char- lottenburg", weil hier Interessen des Reiches, des Staates und des Hofes, sowie Vorrechte des Königs zu berücksichtigen seien. Für Berlin war die Uebernahmefrage bereits früher, im September 1899, durch das Polizeipräsidium selber neu angeregt worden. Dem Magistrat wurde mitgeteilt, die Regierung wolle fchon jetzt der Stadt Berlin die Markt-, Gesinde-, Schul-, Feld-, Forst-, Jagd- und Fischereipolizei überlassen; er solle sich darüber äußern, ob die Gemeindebehörden zur Uebernahme bereit seien. Die Stadtverordnetenversammlung beeilte sich, auszusprechen, daß ihre Berejtwilligkeit in einigen Punkten noch über diese Vorschläge der Regierung hinausgehe. Sogleich im Oktober 1899 nahm sie einen Antrag Wohlgemuth an, durch den der Magistrat ersucht wurde, wegen Uebernahme nicht nur der Marktpolizei, sondern auch der Baupolizei und der Gcsundheitspolizei und der Feuerwehr mit der Regierung zu verhandeln. Der Magistrat knüpfte noch im Dezember 1899 die Verhandlungen mitder Regierung an und forderte dabei auch die Gewerbe-, Bau-, Gesundheitspolizei und die Feuerwehr. Das Ergebnis der Verhandlungen war aber nahezu gleich Null. Die Uebcrtragung der Feuerwehr wurde„aus überwiegenden sicherheitspolizeilichen Rücksichten" ver- weigert, und für die Uebertragung der Hochbau-, Gewerbe-, Markt- und Gesundheitspolizei, zu der die Regierung grundsätzlich bereit war, wurden im einzelnen allerlei Einschränkungen gemacht. Was schließlich nach jahrelangem Hin und Her herauskam, war nichts weiter als die widerrufliche Abtretung der Schulpolizei. Die Be- fugnis zur Festsetzung und Einziehung von Schulversäumnisstrafen ging an den Oberbürgermeister über, und auch daS wurde erst im Jahre 1999 erreicht. Ueber die Verhandlungen bis 1896 und ihre gänzliche Erfolg- losigkeit berichtete der Magistrat den Stadtverordneten Ende 1896 in einer Vorlage, die damals zusammen mit jenem Antrage Stadt- Hägen beraten wurde. Die Stadtverordnetenversammlung faßte den Beschluß, von weiteren Verhandlungen abzusehen. Es blieb dann nur der Auftrag an den Magistrat, die Denkschrift anzu- fertigen, die jetzt vorliegt. Der sozialdemokratische Antrag unter- schied sich von allen bisherigen Wünschen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung dadurch, daß in ihm auch die Uebertragung der SicheUheitspolizei gefordert wurde. Bis zu solcher Begehrlichkeit hatte die Gemeindeverwaltung der königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin bisher nur ein einziges Mal sich vorgewagt. Das war im Jahre 1813, wo das liberale Bürgertum Berlins — damals nannte es sich noch„demo- kratisch"— so manche Forderung aufstellt«, die es sehr bald nachher feige preisgab. Am 27. März 1848, noch unter dem frischen Ein- druck des Märzsturmcs, forderte die Stadtverordnetenversammlung kurz und bündig„Uebergang der hiesigen Polizeiverwaltung auf die städtischen Behörden". Von einer Beschränkung nur auf die sogenannte Wohlfahrtspolizei war keine Rede. Jedermann dachte bei diesem Beschluß an Uebernahme auch der S i ch e r h e i t s- Polizei, und der Stadtverordnetenversammlung war das sogar die Hauptsache. Aber die Verhandlungen der gemischten Kam- Mission, die dann von den Gemeindebehörden eingesetzt wurde, endeten damit, daß im Juni 1849 Stadtverordnetenversammlung und Magistrat die Sicherheitspolizei preisgaben und nur noch etliche Zweige der Wohlfahrtspolizei, wie die Baupolizei, das Straßen- reinigungswesen, das Feuerlöschwesen usw., forderten. Natürlich kriegten sie nicht mal das. Erst im Novencher 1869 ließ sich das Ministerium dazu herbei, dem wiederholt anfragenden Magistrat zu antworten, nach§ 2 des inzwischen ergangenen Gesetzes vom 11. März 1859 über die Polizeiverwaltung„unterliege die Befugnis des Ministeriums, die gesamte Ortspolizei hiesiger Residenz durch eine besondere königliche Polizeibehörde fortverwalten zu lassen, keinem Zweifel, und die Notwendigkeit, von dieser Befugnis Ge- brauch zu machen, bedürfe unter den eigentümlichen Verhältnissen Berlins keiner Begründung". Magistrat und Stadtverordnetenversammlung duckten sich und faßten den Be- schluß, die ganze Angelegenheit einstweilen auf sich beruhen zu lassen. Die erst im Jahre 1859 wieder aufgenommenen Verhand- lungen betrafen lediglich das Feuerlöschwesen und daS Nachtwach- sowie das Straßenreinigungswesen. Erreicht wurde nur die Ueber- tragung des Straßenrcinigungsweseys Ende 1375 und zu derselben Zeit die Uebertragung der Straßenbaupolizei. Die Hergabe der geuejcWhr wWche nach wie vor verweigert, Die Denkschrift zeigt, daß der Streit noch über 1848 zurück und sehr weit in die vormärzliche Zeit hineinreicht. Er begann in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts. Anlaß war zunächst nur die Frage der Kostenaufbringung, wie ja auch in unseren Tagen der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordneten - Versammlung nicht so sehr um der Selbstverwaltung willen als wegen des Kostenpunktes einzelne Zweige der Polizeivcrwaltung wieder an die Stadtgemeinde zurückbringen möchten. Beachtung verdient übrigens, daß gerade die Städteordnung von 1 8 9 8, die den Kommunen die„Selbstverwaltung" gab, auch die formelle Loslösung der Polizei von der Kom- m u n e brachte. Der Staat behielt sich vor, in den Städten eigene („königliche") Polizeibehörden anzuordnen oder die Ausübung der Polizei dem Magistrat zu überlassen, der sie dann aber nur als Beauftragter des Staates auszuüben habe. Berlin kriegte damals seinen Polizeipräsidenten, in dessen Geschäfte der Magistrat sich nicht hineinmischen durfte. Genau genommen datiert ja in Berlin die Trennung der Kommunalverwaltung von der Polizeiverwaltung sogar schon seit 1799, als die fünf bis dahin selbständigen Gemein Wesen Berlin , Kölln , Friedrichswerder, Dorotheenstadt , Friedrichs stadt zu einer einzigen Kommune vereinigt wurden. Zwar war noch hundert Jahre hindurch der Leiter der Polizei und der erste Beamte der Stadt ein und dieselbe Person, aber als Leiter der Polizei war diese Person unabhängig vom Magistratskollegium und nur dem König verantwortlich. Die Berliner haben es zeitig genug zu spüren gekriegt, daß es ein recht zweifelhaftes Vergnügen ist, Residenz- bewohner zu sein. Eine königliche Residenz muß eine könig- liche Polizei haben, sonst ist die Sache nicht richtig. Bezüglich der Sicherheitspolizei ist das, wie wir schon gezeigt haben, fast immer auch die Ansicht der Gemeindebehörden gewesen. Die Denkschrift sagt hierzu:„abgesehen von einer kleinen Schwankung im Früh- jähr 1848". Verlangt Nmrde außer der Feuerwehr fckst immer nur die Wohlfahrtspolizei, und auch die Regierung wollte nie etwas anderes als die Wohlfahrtspolizei hergeben. So lautete denn auch der Auftrag zur Anfertigung dieser Denkschrift nur dahin, daß der Uebergang einzelner Zweige der Wohlfahrtspolizei zu be- handeln sei. Daß die Uebernahme der Wohlfahrtspolizei rechtlich begründet und verwaltungstechnifch durchführbar ist, das stand auch für die Residenzstadt Berlin längst fest. Die Denkschrift hat den unnötigen Beweis noch einmal erbracht, ungeachtet der ängstlichen Sorge, mit der sie sich bemüht, die„Objektivität" der Darstellung soweit wie möglich zu treiben. Es ist recht schade, daß der Magistrat nicht in die Lage versetzt worden ist, auch für die Frage der Uebernahme der Sicherheitspolizei die Sachlage nach der rechtlichen wie nach der verwaltungstechnischen Seite hin klarzustellen. Versammlungen. Der Verband der Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter(Zahlstelle Berlin ) hielt am Sonntag in den Musiker-Festsälen eine außer- ordentliche Generalversammlung ab, um den Bericht vom letzten Verbandstag in Leipzig entgegen zu nehmen. S e w e k o w gab eine Uebersicht der Verhandlungen und Beschlüsse. Bei Behandlung der Resolution über die Vermeidung von Grenzstreitigkeitcn betonte er, daß eine gewisse Erregung über die Annahme dieser Resolution in den Mitgliederkreisen nur durch den gedrängten und deshalb nicht richtig informierenden Bericht der Tagcspresse veranlaßt sei. Diese Erregung sei aber in Wirklichkeit unbegründet. Die Agitation für die Ausdehnung des Verbandes werde durch den Beschluß nicht behindert. In Berlin und anderen größeren Orten insbesondere sei die Agitation schon nie anders betrieben worden, als die Reso- lution eS verlange. Wenn die Resolution einer unlauteren Agitation vorbeugen wolle, namentlich einer solchen, die mit Hin- weisen darauf arbeite, daß die Beiträge in der befürworteten Organisation geringer seien wie in einer Organisation, so könne das nur von jedem gebilligt werden. Bei der Mitgliedschaft habe auch infolge eines Fehlers des Prcßberichts Verstimmung der Beschluß hervorgerufen, der eine Reihe von Betriebsarten aufführte. unter deren Arbeitern hauptsächlich die Agitation betrieben werden solle. Im Zeitungsbericht habe das Wort„hauptsächlich" gefehlt, so daß Kollegen zu der irrigen Ansicht gekommen seien. der Verband wolle sich hinfort nur auf die in dem Beschluß ge- nannten Betriebsarten beschränken. Auch Angehörige anderer Organisationen hätten daraus solche Schlüsse gezogen. Tatsächlich bedeute der Beschlutz nur. daß jene Betriebe bisher nicht genügend bearbeitet seien und die Agitation unter ihren Arbeitern jetzt ganz besonders gepflegt werden solle. Selbstverständlich blieben auch alle anderen Berufe, die die Generalkommission dem Verband zu- erkannt habe, bei diesem und in seinem Tätigkeitsfelde.— Beim Punkt„Maifeier" betonte Redner mit Genugtuung, daß ein recht günstiger Beschluß im Sinne der Förderung der Maifeier erzielt worden sei. Seine informierenden Darlegungen erstreckten sich auf alle Verhandlungspunkte, mit Ausnahme der Frage der Land- arbeiterorganisierung. Die Landarbeiterfrage wird nach einem Beschluß der Vertrauens- männercorpora gesondert behandelt, weil der Berliner Delegierte ranz Rehbein als vom Verbandstag bestellter Korreferent in eipzig für eine selbständige Landarbciterorganisation ein- getreten ist, während die Berliner Generalversammlung, die die Delegierten gewählt hat, mit der Zahlstellenkonferenz des Gaues Brandenburg vom Karfreitag der Meinung Ausdruck gegeben hatte, es wäre eine Vcrbandssektion für Landarbeiter zu errichten. Rehbein erhält dazu das Wort: Er meine, daß es nur den Anschein habe, als hätte er sich mit den Berliner Kollegen in Wider sprach gesetzt. Als auf der Gaukonfcrenz vom Karfreitag die Land arbcitcrsragc einmal wieder energischer angeschnitten worden sei, da sei, namentlich bei ihm und dem Bevollmächtigten Bruns, der Gedanke leitend gewesen, daß die Frage überhaupt einmal gründlich zur Sprache gebracht werden und den Verbandstag be- schäftigcn müsse, weil trotz 16 jähriger Agitation der Verband mit der Organisierung der Landarbeiter so gut wie keinen Erfolg erzielt habe. In diesem Sinne sei auch die von der Konferenz an- genommene und später ohne eingehende Auseinandersetzung von der Generalversammlung in Berlin akzeptierte Resolution gemeint ge- Wesen, wonach allerdings für die Gründung einer Sektion ein- getreten werden sollte. Als der Beschlutz gefaßt wurde, habe er gegenüber dem Genossen Bruns keinen Zweis/l gelassen, daß er die Gründung einer selbständigen Landarbeiterorganisation für das richtigste halte. Es sei nun abgemacht gewesen, Bruns solle auf dem Verbandstag ein ähnliches einleitendes Referat halten, wie auf der Gaukonferenz. Er sollte erklären, es komme nicht auf die Form an, sondern darauf, überhaupt etwas für die Landarbeiter zu schaffen. Auf dem Verbandstage sei eS nun anders gekommen. In einer Vorbesprechung habe der Verbandsvorsitzende Brey den Standpunkt vertreten, die Angelegenheit müsse einmal von einer höheren Warte aus behandelt werden, und habe veranlaßt, daß Frau Z i e tz als Referentin bestellt wurde, die für eine Sektion der Landarbeiter ist. Da die Generalkommission der Gewerk- schaften für eine besondere Organisation der Land- arbeiter sei, so habe Brey gemeint, es mühte auch ein Korreferent ernannt werden, der diesen anderen Standpunkt vertrete. Schließ- lich sei er dazu aufgefordert worden. Unter den obwaltenden Um- ständen habe er keine Bedenken getragen, es zu tun, zumal ein gebundenes Mandat den Delegierten von Berlin nicht auferlegt worden sei und die Frage so gestanden habe: WaS ist da? beste für die Landarbeiter und zugleich auch das beste für unseren Verband? — Redner rechtfertigte dann deS längeren unter spezieller Bezug- nähme auf die eigenartigen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Verhältnisse der Landarbeiter seinen. au,i des Berbandstag ver. tretcnen Standpunkt, daß man am besten mit der Gründung einer selbständigen Organisation der Landarbeiter fahre. Ihn hätten auch die Delegierten der größeren Städte, sowie der Hauptvorstand eingenommen. Mit dem gefaßten Beschlüsse(Resolution Zietz: Gründung einer Sektion usw.) werde man nicht weit kommen. Wie man auch über seine Stellungnahme urteilen möge, die Zeit werde lehren, daß er im Recht gewesen sei. Es entspann sich eine lebhafte Debatte. R ü ck e r ging auf die Grenzstrcitigkeiten ein und verurteilte scharf, daß trotz der im „Vorwärts" veröffentlichten Resolution der Vertrauensmänner» sitzung, die authentische Erläuterungen zu den VerbandstagS- beschlössen gab, Funktionäre des Metallarbeitcrverbandes ganz unzulässigerweise von Maschinenarbeiten! und Akkordarbeitern verlangten, aus dem Verbände der Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter auszutreten und dem Metallarbeiterverband beizu- treten.— Was nun die Landarbeiterfrage angehe, so könne er nicht beurteilen, ob in der Sache selbst Rehbein recht habe oder Frau Zietz. Aber daß Rehbein seinen Standpunkt als Delegierter der Berliner auf dem Verbandstage vertreten habe, das müsse er mißbilligen. Die Resolution der Gaukonferenz vom Karfreitag, wonach die Verbandsleitung zur Schaffung einer Sektion für Landarbeiter verpflichtet werden sollte, sei einstimmig. also auch von Rehbein angenommen worden. Und auch auf der Berliner Generalversammlung habe er nichts dagegen gesagt. So habe man bei seiner Delegierung davon ausgehen müssen, daß Rehbein nach dem Wortlaut der Resolution auf dem VerbandStage die Gründung einer Sektion der Landarbeiter empfehlen würde. Daß er dort dann ganz entgegengesetzte Ausführungen machte, ver» stehe Redner gar nicht.— Obst ist der Meinung, daß Rehbein gar nicht gewählt worden wäre, wenn er in der Generalvevsamm» lung gesagt hätte, was er über die Organisierung der Landarbeiter denke. Es wäre seine Pflicht gewesen, schon auf der Gaukonferenz am Karfreitag seinen Standpunkt geltend zu machen. Von den Delegierten müsse man verlangen, daß sie klipp und klar den Standpunkt ihrer Auftraggeber verträten.— Schäfer schließt sich dem Vorredner an und erklärt, Rehbein hätte ein Mißtrauensvotum verdient. Im übrigen tritt er dakür ein, daß der Verband dahin strebe, sich alle ungelernten Arbeiter zu erhalten, auch die Landarbeiter.— Ritter, Scherl und Büß nehmen in der Sache selbst Rehbeins Standpunkt ein. Ritter wendet sich auch gegen Erteilung eines Mißtrauensvotums. Man könne es erklärlich finden, daß mal ein Delegierter dazu komme, auf dem Verbandstage einen abweichenden Standpunkt zu ver- treten.— Dorn wendet sich gegen Rehbein, ebenso Sewekow: In der Resolution von der Gaukonfercnz, die sich die Zahlstelle Berlin zu eigen gemacht habe, stehe auch, daß die Delegierten ver- pflichtet seien, für die Verwirklichung der Resolution einzutreten. Danach hätte Rehbein als Delegierter für eine Landarbeitersektion des Verbandes eintreten müssen. Eine Rüge hätte er unter allen Umständen verdient. Im allgemeinen erklärten sich die Diskussionsredner mit der Arbeit des Verbandstages zufrieden. Der Beschluß zur Maifeier wurde von verschiedenen Seiten als erfreulich bezeichnet. In einem Schlußwort führte Rehbein noch einiges zu seiner Rechtfertigung an und hob hervor, daß ein gebundenes Mandat nicht vorgelegen habe. Er habe geglaubt, das Beste im Interesse der Landarbeiter zu tun. Zugeben wolle er, daß er sich vor dem Verbandstage über seine Auffassung vielleicht näher hätte aus- sprechen sollen. Der Bevollmächtigte Bruns erhält noch daS Wort: Er ver» spreche sich auch nichts von dem Beschlutz des Verbandstage- zur Landarbeiterfrage. Genau, wie Rehbein, sei er der Ucberzeugung, daß man in zwei Jahren nicht weiter fein werde, wie jetzt. Für die Resolufton Zietz habe er nicht gestimmt, weil er sie für undurch- führbar halte. Er habe auch nicht für die Resolution Rehbein gestimmt. DaS hätte er nicht gedurft. Wenn Rehbein sich formell in Widerspruch gestellt hätte zu dem Berliner Beschluß, so reichte das nicht aus zu einem Mißtrauensvotum. Mit Recht nehme Rehbein für sich in Anspruch, der Meinung gewesen zu sein, das Beste zu tun für die schlechtestgestellten Proletarier: die Land- arbeiter. Es folgte das Schlußwort SewekowS, worauf folgende Resolution angenommen wurde: „Die Versammelten erklären sich mit den Beschlüssen deS Verbandstages einverstanden und verpflichten sich, für ihre Durchführung im Sinne des weiteren Ausbaues der Organisation Sorge zu tragen." Ferner beschloß die Versammlung, fiir die weiblichen Mit- glieder den wöchentlichen Beitrag einschließlich deS Ortszuschlagcs obligatorisch ab 1. Oktober festzusetzen. Zu der am 27. Oktober stattfindenden Gaukonferenz wurden Bruns, Betten, Sewekow, Schäfer, Menzel und Rück er als Delegierte gewählt. Der Zentralverband der Fleischer hielt am Mittwoch eine gut- besuchte Mitgliederversammlung im„Englischen Garten " ab. Bergmann referierte über das Koalitionsrecht in Theorie und Praxis. Die Ausführungen, welche die letzten skandalösen Vorfälle in Breslau und Nürnberg besonders berücksichtigten, fanden den lebhaftesten Beifall. Ferner lag ein Antrag des Vorstandes um Erhebung eines Lokalbeitrages pro Monat und Mitglied von 19 Pf. vor. Begründet wurde derselbe mit den großen Ausgaben, welche die Agitation unter den besonderen Verhältnissen im Berufe er- fordert, Ausgaben, die sich im Herbst noch bedeutend erhöhen würden. Es entspann sich hierüber eine rege Diskussion. K e L l i n k e wandte sich gegen diesen Antrag und wurde dabei persönlich gegen den Vorstand. Krause, Blank. Hensel und Berg- mann traten ihm entgegen. Der Antrag des Vorstandes wurde mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. Ein weiterer Antrag. zum Herbst in eine rege Agitation zur Verbesserung des LogiS- Wesens einzutreten, fand einstimmige Annahme. (Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.)) Zur Aufklärung. Die gestrige Nummer des„Vorwärts" enthält den Bericht über die Sonntagsversammlung des Metallarbciterverbandes, in welcher die vom Verbände eingesetzte Kommission ihren Bericht in der Sache gegen Eohcn erstattete. Es wird in diesem Bericht auf einen Brief Bezug genommen. den der Parteivorstand und der Zentralvorstand von Groß-Berlin an diese Kommission gerichtet haben, den wir nunmehr zu ein- gehenderer Information aller Genossen im vollen Wortlaut folgen lassen: Berlin , den 31. August 1996. Werte Genossen! Ihre freundliche Einladung, an den Sitzungen der von der Generalversammlung des Metallarbeiterverbandes eingesetzten Kommission als Zeugen teilzunehmen, müssen wir aus folgenden Gründen ablehnen: Die Kommission will auf der Grundlage des Verbandsstatuts untersuchen, ob bei der diesjährigen Maifeier von feiten deS Leiters der Berliner Ortsverwaltung Fehler gemacht worden sind. Zur Begründung des Antrages auf Einsetzung einer Kom- Mission hat jedoch der zweite Bevollmächtigte der Berliner OrtS- Verwaltung in der Generalversammlung des Metallarbeiter- Verbandes am 24. Juni d. I. ausgeführt,„daß die letzte Ver- trauensmännerkonfercnz sich mit der Angelegenheit Cohen kontra Parteifunktionäre befaßt hat und der General- Versammlung empfiehlt, eine Kommission im Sinne des Statuts einzusetzen." Nach Lage der Umstände muß sich die oben formu- lierte Aufgabe der Kommission sofort zu der Frage ausweiten, von welcher Seite, ob von der Verbandsleitung oder von den Parteifunktionären Fehler gemocht wurden.
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