Nr. 213. 23. Jahrgang.
28. Deutscher Juristentag.
In der Aula der Universität Kiel trat am Montag in Anwesenheit von mehr als 500 deutschen Juristen der 28. Deutsche Juristentag zu seiner ersten Plenarversammlung zusammen und wird bis heute tagen. Die sehr reichhaltige Tagesordnung ist durch eine Reihe Gutachten vorbereitet. Die einzelnen Themata der Tagesordnung werden erst in Abteilungen, dann im Plenum behandelt. Die erste Abteilung, die für Zivilrecht, erhält folgende Themata zugewiesen: 1. Empfiehlt sich eine Aenderung der Vorschrift des§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Haftung des Tierhalters?
2. Empfiehlt sich eine einheitliche Regelung der Haftung des Staates und anderer Personen des öffentlichen Rechts für den von ihren Beamten bei Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden?
zugewiesen:
3. Empfiehlt sich eine Aenderung der Vorschrift des§ 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , wonach ein Wertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedarf? Die zweite Abteilung, die für Handelsrecht, erhält 1. Empfiehlt es sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesaßung gesetzlich auszuschließen oder durch zwingende Rechtssätze festzusetzen? 2. Empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aftiengesellschaft genauer zu bestimmen? 3. Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit hinsichtlich der Verwirkungsklausel durch zwingende Rechtssätze zugunsten des Versicherten einzuschränken?
4. Empfiehlt es sich, das Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes in Ansehung des Ausverkaufswesens zu ergänzen? Die dritte Abteilung, die für Strafrecht, hat folgende Themen zugewiesen erhalten: 1. Die strafrechtliche Behandlung von Rückfall, gewohnheitsmäßigem und gewerbsmäßigem Verbrechertum. 2. Die richterliche Strafzumessung verbunden mit der strafrechtlichen Behandlung des Versuchs.
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III. Ferner aber ist zur Entwickelung und Ordnung des Afford- Regelung des Arbeitsvertrages tunlichst vermeiden wollte. Man bertrages notwendig, über die rechtliche Wirkung der Tarif- hat ein modernes Faustrecht proklamiert. Aber das hat den Juristens gemeinschaften( tollektiven Arbeitsverträge) Klarheit zu schaffen. tag nicht hindern können, mit überwiegender Majorität zu beIV. Der Juristentag beschließt deshalb, über das Recht der schließen, über die Tarifgemeinschaften Gutachten einzufordern und Tarifgemeinschaften" Gutachten einzufordern und dieses Thema auf diese Frage auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung die Tagesordnung seiner nächsten Hauptversammlung zu sehen. zu sezen. Mit diesem Beschluß hat der Juristentag die bisher Der Korreferent Justizrat Dr. Meichelsohn- Berlin ist mit vogelfreien Tarifgemeinschaften in den Kreis seiner Beschlußfassung der Grundauffassung des Referenten durchaus einverstanden. Er be- aufgenommen und ich hoffe, Sie werden diesen Beschluß gern trachtet die Frage hauptsächlich vom juristischen Standpunkt. Es sei zur Kenntnis nehmen.( Demonstrativer Beifall, der sich mehrfach ganz falsch zu fragen, ob der Atfordvertrag als Dienstvertrag oder wiederholt.) als Werkvertrag aufzufassen sei. Der Affordvertrag sei stets nur Einwendungen gegen die vom Referenten vorgeschlagene Res eine Nebenabrede zu einem anderen irgendwie geartetem Vertrage solution wurden nicht erhoben. über die Höhe des Entgelts. Da aber die große Mehrheit der Aus der Plenarversammlung sei noch die Stellung des JuristenVertragschließenden, sowohl Arbeiter wie Unternehmer, den Akkord- tages zu dem auf agrarischen Betrieb gemachten Entwurf be vertrag als Zusatz zu einem Dienstvertrag wollten, müsse er auch treffend die als ein solcher gelten. Damit entfalle zum Beispiel die Aenderung des§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( Beschränkung Forderung, daß bei Ausbruch eines Streits die Arbeiter der Haftung des Tierhalters) den Akkord erst fertig stellen stellen müßten. Der Afford hervorgehoben. vertrag sei dann vielmehr als Dienstvertrag ohne Kündigungsfrist aufzufassen, und die Arbeit könne jederzeit eingestellt werden. Redner entwurf der Regierung einer Aufhebung des§ 883 praktisch gleichkomme. Professor Enneccerus Marburg führte aus, daß der Gesetzempfiehlt bei der These des Referenten betr. die Sicherung der entwurf der Regierung einer Aufhebung des§ 833 praktisch gleichkomme. Akkordvereinbarung und Affordabrechnung hinzuzufügen:„ Und die Demgegenüber habe sich die Abteilung auf den Standpunkt gestent, allmähliche Einführung der Beurkundung der Affordvereinbarung daß der Tierhalter jede Beschädigung eines anderen von seinem Tiere zu durch Akkordzettel oder Lohnbücher". Zu der These ersetzen hat, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft. Diese des Referenten:„ Bestimmungen über die Pflichten der Parteien bei reine Kausalhaftung erschien insbesondere vielen Landwirten als Ausführung von Affordarbeiten" schlägt Korreferent den Zusatz vor: unbillige Härte. Eine große Mehrheit des Reichstages forderte Indem als Grundsatz für die Normierung der Rechte und Pflichten daher auf Antrag des konservativen Abg. v. Treuenfels die Regierung der Parteien festzuhalten ist, daß im Zweifel der Affordlohnvertrag auf, die Haftbarkeit des Tierhalters für die Fälle aufzuheben, in denen er mit genügender Sorgfalt das Tier hätte bewachen lassen. ein Dienstvertrag ist". In der Diskussion führt Professor Dr. Leidig- Berlin aus, Der Gesezentwuf der Regierung vom 24. Februar 1906, der das daß er mitten in der Pragis, in der Organisation der deutschen Verlangen des Reichstages zu erfüllen bestimmt ist, harrt noch in Industrie stehe. Um so notwendiger halte er es, hier das Wort zu einer Reichstagskommission der Verabschiedung. Die Gutachter ergreifen. Denn fast alle Anwesenden seien in dieser Frage reine des Juristentages protestieren nun Theoretiker. Die Juristen hätten mit dem Arbeitsvertrag faft nichts Entschiedenheit gegen diefen ersten Einbruch mehr zu tun, weil von den zehntausend in einem Jahre bei dem in das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900. Es sei ein alter gerBerliner Gewerbegericht anhängig gemachten Klagen nur 33 bis manischer Rechtsgedanke, daß das Eigentum nicht nur Rechte, an das Amtsgericht gelangt seien. Aber auch die hier anwesenden sondern auch Pflichten verleihe. Das einfachste Gebot der Gerechtigteit verlangt, der durch jemand, Gewerberichter verständen von den Verhältnissen in der Großindustrie sehr wenig.( Widerspruch.) Vor die Rechtsprechung zum Krüppel geworden sei, nicht auch noch zum Bettler werden des Gewerbegerichte tämen fajst nur Streitigkeiten aus dem zu lassen. Wer Tiere halte, müsse auch die besondere TierGebiete des Handwerks und der ihm nahestehenden Gruppen der gefahr tragen, und könne das um so leichter, als die Haft3. Empfiehlt es sich, Ehrenerklärung, Abbitte und Widerruf straf- Industrie, aber nicht aus dem Gebiete der Großindustrie. pflichtversicherung niemals auch nur 1 Prozent der Unterhaltungsrechtlich zu verwerten? Mag denen, die berufsmäßig die Infolge dessen unterschätzten wohl alle diese rein Theoretiker kosten des Tieres erreicht. Die lette Abteilung, die über das gerichtliche die Schwierigkeiten, welche der Regelung der Affordarbeit Wartung eines Tieres übernehmen, die Unfallversicherung für den Verfahren, hat folgende Themen erhalten: entgegenständen. Davon könne gar keine Rede sein, daß die Unter- Schaden aufkommen, und mag die Haftpflicht des Tierhalters 1. Empfehlen sich gefeßliche Vorschriften übernehmer den Arbeitern den tatsächlich verdienten Lohn nicht wollten auch den Personen gegenüber eingeschränkt werden, den gewerblichen Arbeitsvertrag auf Geding zukommen lassen. Aber die Fülle der Tatsachen des täglichen Lebens Grund eines Vertrages sein Lier im eigenen Interesse benutzen: ( Akkord vertrag)? ließe sich nicht schematisch in die Rechtsordnung einzwängen. Unsere dem großen Publikum gegenüber erscheint die strengste Haftung des 2. Empfehlen sich besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutze Industrie lebe nicht in dem geschlossenen Handelsstaat Fichtes, sondern Tierhalters voll gerechtfertigt, wie sie sich im französischen Recht des Erfinderrechts von Angestellten? in dem schwersten internationalen Wettbewerb. Wer darum die feit 100 Jahren bewährt hat. Sonst ziehe der Tierhalter nach 3. Empfiehlt sich eine Uebereinstimmung oder Annäherung der deutsche Industrie einschränke, greife die Machtstellung Deutschlands einem Worte Gierkes alle Vorteile aus seinem, die Mitmenschen deutschen und österreichischen Gesetzgebungen über die Waren unter den Kulturvölfern an. Der deutsche Unternehmer fei nicht ein gefährdenden Eigentum, ohne selbst irgend ein Risiko zu laufen. bezeichnungen oder Marken und welche Grundsäge wären zu diesem so gefährlicher Teil der deutschen Bevölkerung, daß er unter Polizei- Hervorzuheben ist schließlich noch, daß die Frage praktisch nicht unZwecke aufzustellen? aufsicht gestellt werden müsse. Insbesondere über die Tarif- wichtig ist, da die Entschädigung für Tierschäden sich jährlich ungemeinschaften seien die Urteile ganz verschieden. Die 3000 gefähr auf 1%, Millionen beläuft. deutschen Tarifgemeinschaften, mit denen die Zeitungen prahlten, Stiel folgenden Antrag:„ Es empfiehlt sich, dem§ 833 folgenden Als erster Diskussionsredner stellt Rechtsanwalt Dr. Bitter= stammten fast sämtlich aus dem Gebiete des Handwerks. Jedenfalls bitte er den Juristentag, nichts zu beschließen, was der deutschen Absatz hinzuzufügen: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein Industrie unerträgliche Fesseln auferlegen würde.( Beifall und Schaden entstanden ist, in Verwirklichung einer Gefahr, welcher der Zu diesem Thema haben der Magistratsassessor Wölbling, in die Thesen des Referenten Bernhards ausdrücklich die Bestimmung Tieres in seinem Jutereffe, 2) wenn ein Rechtsverhältnis zwischen Widerspruch.) Redakteur Brunhuber( töln. 8tg.") beantragt, Berlegte sich selbst ausgesezt hatte, 1) infolge Verwendung des Vorsitzender einer Kammer des Berliner Gewerbegerichts, und Professor Dr. Frande, Vorsitzender der Gesellschaft für Sozial- einzufügen, daß die gesetzlichen Zwangsvorschriften über die Afford ihm und dem Tierhalter bestand, das das Tier zum Gegenstand reform, gedruckte Gutachten erstattet. In der Abteilung fungieren zettel oder die Affordlohnbücher nur die allgemeinen materiellen hatte und der Schaden infolge einer lediglich auf Grund dieses VerProfessor Bernhard Posen als Referent, Justizrat Meschel- Bestimmungen über Lohnhöhe usw. enthalten soll, daß dagegen alle trages vorgenommenen Tätigkeit entstanden ist. näheren Festsetzungen der freien Vereinbarung der Parteien über- In der Debatte wandte sich Oberlandesgerichtsrat Schneiderlassen sein sollen. Es gelangten schließlich die Thesen Stettin , der juristische Berater des Deutschen Landwirtschaftsrats, Bernhards mit überwältigender Majorität und Prof. Griebner Kiel gegen die Aufrechterhaltung des§ 833. " Affordlohn" heißt: Bezahlung nach dem Stück. Früher hielt Annahme, jedoch mit der Abschwächung, daß die der Ruf nach sozialer Fürsorge für den Verletzten fei noch kein man es für eine untergeordnete Formfrage, ob dem Arbeiter sein Lohn Regelung des gewerblichen Akkord vertrages nicht hinreichendes Argument für die zivilistische Haftung. Auch der Tiers nach der Zeit oder nach dem Stück bemessen wird. In der letzten Beit jedoch verband sich die Entwickelung der Affordlöhnung so eng vert" erklärt wird. Ferner wurde beschlossen, auf dem nächsten notwendig", sondern nur für wünschen 3- halter gehöre meistens nur den mittleren und ärmeren Schichten an. Geheimrat Gierke- Berlin wandte sich mit großer Entschiedenheit mit der modernen Juduſtrieentwickelung, daß das früher geringfügige Juristentag nicht mir über das Recht der Tarifgemein- gegen den Gefeßentwurf der Regierung. Die Recht Formproblem mehr und mehr zu einem entscheidenden schaften", sondern auch über die sprechung sei schon jetzt auf dem richtigen Wege und habe den Tarifordnungen" zu Organisationsproblem wird. berhandeln. Auch der Antrag Meschelsohn betr. die Beurkundung ursprünglichen rrweg bereits forrigiert. Man brauche sie nicht erst der Affordarbeit wurde angenommen. am Gängelbande der Gesetzgebung weiter zu leiten.( Sehr richtig!) In der gestrigen Blenarsigung des Juristentages berichtete Auch im Interesse der Gefeße, die ein eherner Fels sein sollten, über die Verhandlungen der Abteilung betr. die Regelung des misse man sich vor der Gelegenheitsgefeßgebung hüten. Affordvertrages Professor Bernhard- Posen, der die Resolution Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuches im gegenwärtigen Augenblick würde er deshalb tief bedauern, umsomehr, wenn es sich wie in folgender Fassung vorlegte: hier um einen beklagenswerten unsozialen Rückschritt handele. Die tapitaliſten follen privilegiert werden gegen die Schadenansprüche der nicht befizenden Klassen. In den breiten Schichten der Arbeiterbevölkerung würde eine Erbitterung entstehen, wenn die erste Novelle zum Bürgerlichen Gefeßbuch ein Ausnahmegesetz gegen die Sicherung der Affordvereinbarung und Affordabrechnung durch Il. Insbesondere hält der Juristentag für erforderlich: 1. Die Stallfnechte und Kuhmägde sein würde.( Großer Beifall.) Oberlandesgerichtspräsident Spahn wandte sich gegen eine allmähliche Einführung von Affordlohnbüchern und Affordlohnzetteln. Aeußerung des Profeſſor Griebner, daß das Gefeß im Reichstage 2. Bestimmungen über die Pflichten der Parteien bei Aus- mur durch eine Zufallsmajorität zustande gekommen sei. Im Gegenführung von Affordarbeiten, jedoch möglichst unter Vermeidung von teil, einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung seien die Abgeord Strafvorschriften und möglichst unter Festseßung zivilrechtlicher neten amtlich benachrichtigt worden. Er habe seinen Platz damals in der Kontraktbruchstrafen in der Höhe von Tageszeitlöhnen. 3. Die recht- oder 7. Reihe gehabt( Buruf des Abg. Dove: Aber in der Mitte! In seinem Schlußliche Stellung der Zwischenpersonen( Affordmeister, Affordanten, Heiterkeit) und habe alles übersehen können. wort erklärt Prof. Enneccerus- Marburg, wenn überhaupt ein Kolonnenführer. Zwischenmeister) gefeßlich zu regeln. III. Ferner aber ist zur Entwickelung und Ordnung des Afford Streit über die Aufrechterhaltung des§ 833 entstanden sei, so liege eine gemeinschaften stlarheit zu schaffen.
Wir behalten uns eine zufammenfassende Berichterstattung vor, möchten aber hente bereits über die Behandlung der sozialpolitisch wichtigen Frage: die gesetzliche Regelung der Attordarbeit referieren.
john als Korreferent.
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Professor Bernhard führte aus:
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gefegliche Regelung des gewerblichen Alfordvertrages notwendig ist, da es diesem für die Industrie wichtigsten Arbeitsvertrage an einer hinreichend rechtlichen Ordnung fehlt und infolgedessen zahlreiche Arbeitsstreitigkeiten entstehen.
Denn in den fich gewaltig ausdehnenden modernen Betrieben, von denen die leitenden Bureaus oft weit entfernt find, genügt nicht mehr die bloße Beaufsichtigung der Arbeiter. Vielmehr muß in immer geschickterer Weise die Lohubemessung benugt werden, 11n auf die Arbeitsleistung Einfluß zu An Stelle der Ueberwachung des Arbeiters bei I. Der deutsche Juristentag ist der Ueberzeugung, daß eine jeder Arbeit tritt die Ueberwachung der Löhnkosten für jede Arbeit, d. h. die Akkordkontrolle. Wie bedeutend diese Entwickelung in der deutschen Industrie vorgeschritten ist, ergeben soeben vor genommene Untersuchungen. Aus Rheinland- Westfalen , Lothringen , Hannover , Schlesien , Sachsen , Berlin wird berichtet, wie überall in der Eiſenindustrie die Affordlöhnung zur Herrschaft gelangt ist. Das felbe gilt für die ganze große Textilinduſtrie, ferner für alle Zweige der Holzindustrie, für die Gummi-, Lederwarenindustrie usw. Die geſamte deutsche Exportinduſtrie ist mit einem Netz von mannigfachen Affordsystemen völlig überzogen. In diesem Netz nun gehen Dinge vor, die zweifellos vor das Forum des deutschen Juristentages gehören. Denn Affordschwierigkeiten, Affordstreitigkeiten spielen in der deutschen Industrie eine bedenkliche Rolle. Um Affordstreitigkeiten handelte es sich in den großen Formerstreits, ferner im Arbeitsfampf der Berliner Elektrizitätsindustrie. Affordfragen entzünden im Maschinenfeiten. Insonderheit drei wichtige Fragen warten auf den Gefeß geber: 1. Die Rechtsstellung der 8 wischenpersonen ( Affordmeister, Zwischenmeister, Kolonnenführer). Die Stellung dieser Zwischenpersonen muß gesetzlich geregelt werden. Darüber herrscht
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Jede
bau, in der Holz- und Textilindustrie Jahr für Jahr Lohnstreitig vertrages wünschenswert, über die rechtliche Wirkung der Tarifs und einen Mund besäßen, der mehr als fräftig
faum Zweifel.
- In der Abstimmung sprach IV. Der Juristentag beschließt deshalb, über das Recht 3 reden wisse.( Heiterkeit.) der Tarifgemeinschaften" Gutachten einzufordern und dieses Thema sich der Juristentag mit allen gegen 7 Stimmen für die Aufjedoch möglichst unter Vermeidung von Strafvorschriften und möglichst rechterhaltung des§ 833 aus. Trotzdem dürfte der konvon Tageslöhnen auf die Tagesordnung seiner nächsten Haupt- zustimmen. imter Festsetzung zivilrechtlicher Kontrattbruchsstrafen in der Höhe fervativ- ultramontane Reichstag dem Ausnahmegesetz für die Reichen versammlung zu sehen. Begründend führte Professor Bernhard aus:
2. Es ist nachgewiesen, daß es in fast allen Industrien an Die wirtschaftlichen Kämpfe, die aus der Unklarheit und Unsicherheit
Medizin.
genauer Affordberechnung fehlt. Auch hier kann der Gesetzgeber des Affordvertrages entstanden sind, greifen so tief in das Volksleben Vierter internationaler Kongreß für Versicherungsetwa durch vorsichtige Einführung der Schriftform( Affordzettel) und ein, daß es Gegenstand des Interesses der Allgemeinheit sein muß, durch zwingende Bestimmungen helfen. erster Linie davon ab, daß die Tarifgemeinschaften eine ruhige und stete Entwickelung finden. Mehr als von irgend etwas anderem hängt davon ab der industrielle, der innere Friede. Die Ents wickelung der Tarifgemeinschaften ist in Deutschland aber ernstlich gefährdet.
3. Es fehlt noch an einer Regelung der Pflichten der Arbeit- fie möglichst zu verhindern. Das deutsche Wirtschaftsleben hängt in geber und Arbeiter bei Affordarbeit( Wird im einzelnen näher begründet). Weit wichtiger jedoch als diese eigentliche Affordregelung ist für die Entwickelung und Ordnung der Akfordverträge eine andere Frage: Ob es gelingen wird, den Tarifgemeins schaften ein sicheres Recht zu schaffen?
Der Kongreß wurde am Dienstagvormittag im großen Sizungssaale des Abgeordnetenhauses eröffnet. Die Veranstaltung dieses wissenschaft ist vom deutschen Verein für Versicherungswissenschaft Kongresses und des fünften internationalen für VersicherungsVor wenigen Jahren noch erklärten die deutschen Arbeiter: Wir ausgegangen. Eine Reihe von Verhandlungsgegenständen, vor allem Die Tarifgemeinschaften sind die freiwilligen Gesetze der paktieren nicht mit dem Kapital, und vor wenigen Monaten wieder- die Versicherung der Abstinenten, Alkoholiker und Frauen, eignen Induſtrie, durch welche die streitigen Affordfragen besser geregelt holte ein Vertreter der Unternehmer aus dem Saarrevier: Wir sich zu gemeinsamer Behandlung beider Kongresse und sollen deshalb werden könnten, als durch irgend eine Gewerbeordnung. Heute stehen heute in gemeinsamer Sigung beraten werden. die Tarifverträge leider noch außerhalb des Gesetzes", und doch industrie hat erklärt, es sei eine Aufgabe der Unternehmer, den der ersten Arbeitssigung eingetreten. Das erste Thema betraf die pattieren nicht mit den Arbeitern. Ja, ein Angehöriger der Eisen- Nach verschiedenen Begrüßungen wurde in die Tagesordnung hängt der soziale Frieden in Deutschland wesentlich davon ab, ob Bruch des Buchdruckertarifs, der doch Deutschland so viel Segen gelingen wird, Tarifgemeinschaften in allen Tuberkuloje.
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Solche Ansichten
Industrien zu entwickeln. Deshalb fordere ich den Juristen- gebracht hat, durch Gewalt zu erzwingen. müssen bekämpft werden. Ich weiß nicht, aus welchen Zunächst sprach Profeffor Martins Rostoď über
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tag zur Mitarbeit an der rechtlichen Entwickelung der Tarifgemein primitiven Justinkten sie stammen, aber ich weiß, daß frühzeitige Feststellung des Vorhandenseins schaften auf und beantrage folgende Resolution: sie bei Kulturvölkern immer für roh gehalten wurden. Es ist sicher einer Veranlagung zur Tuberkulose, ingI. Der Deutsche Juristentag ist der Ueberzeugung, daß eine Aufgabe des Rechts, solche Roheiten zu beseitigen.( Stürmischer besondere zur Lungentuberkulose". Die Statistik gefegliche Regelung des gewerblichen Affordvertrages notwendig ist, Beifall.) Die Tarifbewegung muß unabhängig gemacht werden von gibt nie die Ursache einer Erscheinung, aber die Anregung, nach da es diesem für die Industrie wichtigsten Arbeitsvertrage an einer der sozialpolitischen Aktion und Reaktion. Vor allem ist aber der Ursache zu forschen. Die Zahlen beweisen, daß unter sonst hinreichenden rechtlichen Ordnung fehlt und infolgedessen zahlreiche Klarheit zu schaffen über das Recht der Tarife, von dem heute noch gleichen Umständen relativ mehr solche Menschen an Tuberkulose Arbeitsstreitigkeiten entstehen. fein Mensch nichts weiß.( Heiterkeit.) Man hält uns entgegen, sterben, die aus tuberkulösen Familien stammen. Streit II. Insonderheit hält der Juristentag für erforderlich: die industriellen Verhältnisse feien zu mannigfaltig, als daß herrscht darüber, ob der Grund hiervon die stärkere anoder Das ist geborene Dispofition 1. Die Sicherung der Affordvereinbarung und Affordabrechnung. wir sie unter starre Rechtsformeln zwingen fönnten. stärkere Exposition, die 2. Bestimmungen über die Pflichten der Parteien bei Ausführung das altberühmte und altbewährte Argument, das dem Juristen größere Ansteckungsgefahr ist. Der Vortragende berkennt die bon Affordarbeiten. stets entgegengehalten worden ist, wenn er der Industrie zu Gewichtigkeit der größeren Ansteckungsgefahr nicht, mißt aber der 3. Die rechtliche Stellung der Zwischenpersonen( Affordmeister, nahe tommen wollte, wenn er die vulkanischen Regulatoren angeborenen Disposition das größere Gewicht bei; die individuell Affordanten, Kolonnenführer, Zwischenmeister) gesetzlich zu regeln. Ides Wirtschaftslebens, Aussperrungen, Streits usw. durch die verschiedene Widerstandsfähigkeit gegen die Ansteckung ist durch viele
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