Die Breslauer Polizeischlacht
vor Gericht.
( Telegraphischer Bericht. Unber. Nachdr. verb.)
Gegen ihn hat der Breslauer Polizeipräsident Dr. Biento Strafantrag wegen Beleidigung der Breslauer Polizei gestellt, weil er auf dem Striegauer Platz gesagt haben soll:„ Die Schuhleute sind heute wohl al le verrückt." Der Junge bestreitet eine solche Aeußerung. Am Nachmittag wurde die Vernehmung der Angeklagten zu Ende geführt. Hervorzuheben wäre noch, daß 12 Angeklagte Verlegungen auf dem Striegauer Platz davongetragen haben. Hierauf begann die
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Zeugenvernehmung.
Hg. Breslau, 18. September. Unter großem Andrang des Publikums, das zu seinem überwiegenden Teile aus Arbeitern besteht, begann heute früh im großen Schwurgerichtssaale die Verhandlung. Den Vorsitz in der Straffammer führt Landgerichtsdirektor Billing, als Referent fungiert Landrichter Flend, die öffentliche Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt Dr. Hensel. Die Angeklagten werden, soweit sie im Deutschen Metallarbeiterverband organisiert sind, von Erster Belastungszeuge ist der Arbeitswillige Niederden Rechtsanwälten Justizrat Mamroth, Simon und gefäß. Ihm soll der Angeklagte köpde an die Bade gespuckt Justizrat Hein verteidigt, die Mitglieder der Hirsch- Dunckerschen haben. Köp de bestreitet das entschieden. Das Verfahren gegen Gewerkvereine von deren Syndikus Weizmann. Die Plazierung ihn wird auf Gerichtsbeschluß vertagt, weil über sein Verhalten der zahlreichen Angeklagten bot nicht geringe Schwierigkeiten. Da neue Zeugen vernommen werden sollen. Vors.: Zeuge, haben Anklagebank und Geschworenenbank nicht genug Platz boten, hat Sie Strafantrag gestellt? 3euge: Nein!- Vors.: Wollen man die vordersten Reihen des schon ohnedies nicht geräumigen Sie, daß Köpce wegen seines Benehmens gegen Sie bestraft wird? Zuhörerraumes als Anklagebant genommen. Zeuge: Nein! Um jedoch eine VerVors.: Warum denn nicht? ständigung der Angeklagten mit ihren als Zuhörern anwesenden Arbeitskollegen zu verhindern, ist zwischen der letzten Reihe der
provisorischen Anklagebant und der ersten Zuhörerreihe noch ein Zwischenraum freigemacht worden.
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Er hat ja Frau und Kinder.
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Zeuge:
Das weitere Zeugenverhör wird auf morgen vertagt. Den Verhandlungen wohnte im Auftrage des Breslauer Polizeipräsiden ten Polizeiinspektor Finger bei.
Soziales.
Mittwoch, 19. September 1906.
der Gelder für diese Beschickung zu den aufgewendeten Beträgen als angemessen erscheinen laffen."
Es sei ferner an die Entscheidung der bayerischen Re. gierungskammer des Innern zu Speyer vom
1. April 1905 erinnert, in der es wörtlich heißt: ,, Es besteht keine Erinnerung dagegen, wenn durch Beschluß der Generalversammlung die Kosten von 101,40 M., welche durch Entsendung von Abgeordneten zu der in München stattgehabten Jahresversammlung des Zentralverbandes von Ortskrankenkassen Deutschlands sowie zu dem 4. pfälzischen Krankenkassentag in Neustadt a. H. erwachsen sind, auf die Ortskrankenkasse zu Zwei brücken übernommen werden."
Auch das Oberlandesgericht in Hamburg hat, wie wir am 13. März im Anschluß an den Bericht über die Jahresversammlung der deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrantheiten hervorhoben, unter dem 28. November 1904 die zulässig. keit der Verwendung solcher Ausgaben anerkannt.
Selbst wenn man aber der völlig verkehrten Anschauung des Magistrats beitreten wollte, daß Kassen nicht berechtigt seien, wozu sie nach verständiger Ansicht verpflichtet sind, wichtige Kongresse zu beschicken, würde doch eine Klage seitens einer Verwaltung zu unterlassen sein, die noch einen Rest von Achtung für Selbstver waltung sich bewahrt hat. Ein klarerer Schuß der Krankenkassen gegen Eingriffe in ihre Rechte ist dringend erforderlich.
18 Jahre lang Kampf um eine Unfallrente.
Jm März 1888 zog sich der damals 29 jährige Zimmerer Wilh. Glagow in Schöneberg beim Abladen von Mastbäumen im Lustgarten in Berlin zu einem schon vorhandenen linksder Krankenkassen. rechtsseitigen Leistenbruch zu. Im April darauf erfolgte Den Magistrat von Berlin scheint der Ruhm verschiedener dann in der Charité eine Operation des linken Bruches. Aufsichtsbehörden nicht schlafen zu lassen, den diese sich in, freilich verklagte Nordöstliche Baugewerks Berufswvies durch Bescheid bont 29. Mai Schiedsgerichts
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Ursprünglich wurde wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs gegen nahe an 150 Arbeiter die Vorunterfuchung eingeleitet, die der aus dem Zanderprozeß bekannte Untersuchungsrichter Firle führte. Gegen 95 Beschuldigte mußte aber die Anklage sehr bald gänzlich fallen gelassen werden, weil sich Der Magistrat von Berlin im Kampf gegen die Selbstverwaltung feitigen Leistenschaden unter weiterer Verlegung desselben einen ihre Beteiligung an Ausschreitungen nicht erweisen ließ, und wegen der genannten schweren Delifte ist sie überhaupt nur gegen den Kaiserdelegierten" Hirsch aufrecht erhalten worden, der sich in der nächsten Schwurgerichtsperiode vor den Geschworenen zu verantworten haben wird. Hirsch war bekanntlich der Sprecher der Arbeiterdeputation, die dem Kaiser bei seiner vorlegten Anwesenheit in Breslau vorgestellt wurde und an die er eine viel beachtete und oft zitierte Ansprache hielt. Gegen die 48 Angeklagten, über die heut verhandelt wird, geht die Anklage auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, Auflauf, öffentliche Beleidigung, Nötigung und Vergehen gegen den§ 153 der Gewerbeordnung. Unter den vorgeladenen Belastungszeugen befindet sich der Polizeihauptmann Roll, der am 19. April die Breslauer Schußmannschaft befehligte, viele Schußleute und zahlreiche Arbeitswillige.
Beim Aufruf der Angeklagten, unter denen sich auch zwei Frauen und zwei Minderjährige befinden, stellt sich heraus, daß zwei der Angeklagten fehlen. Es soll eventuell ihre Vorführung angeordnet werden. Zur Aufrechterhaltung der Ord nung und zur Beobachtung der Angeklagten ist ein Schußmannsaufgebot
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vergeblichem Kampfe gegen die Selbstverwaltung der Krantentassen genossenschaft 1888 jeine Ansprüche ab. Durch erworben haben. Der Magistrat hat gegen 18 Vorstandsmitglieder der Berliner Ortstrantentasse der Kaufleute, Handelsleute und entscheidung vom 14. Juli 1888 erhielt der Verletzte die volle Apotheker Klage auf Rüderstattung von Beiträgen angestrengt, ente zugesprochen. Sie wurde aber dann von der Genossenschaft die durch Delegationen zu dem vorbereitenden Ausschuß zum all- nach Lieferung eines passenden Bruchbandes auf 20 Prozent gemeinen deutschen Wohnungskongres in Frankfurt a. M., zu der bera b gefeßt, auf eingelegte Berufung vom Schiedsgericht durch Jahresversammlung des Zentralverbandes von Ortskrankenkassen Urteil vom 20. Oktober 1888 aber auf 40 Prozent festgesetzt im Deutschen Reich, die im August 1905 in Dresden tagte, sowie wurde, zahlbar vom 4. August 1888 bis auf weiteres". Auf Grund eines Gutachtens des Dr. Golebiewski vom zu dem Anfangs Oktober 1905 in Paris abgehaltenen internationalen Tuberkulosetongreß entstanden sind. Der Termin steht am 3. Ot- 14. Januar 1889, in welchem von einer wesentlichen Besserung" Obie tober vor der Ziviltammer des hiesigen Landgerichts an. Die Klage die Rede ist, wurde daraufhin seitens der Genossenschaft am stützt sich auf eine besonders engbrüstige Auslegung des§ 29 des 2. März 1889 die Entschädigung auf 20 Proz. der Vollrente Krantenversicherungsgesetzes. Der Kommissar für die Orts- und herabgefeßt. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde durch Betriebskrankenkassen, Fridel, hat am 16. Dezember 1903 unter Urteil vom 25. Mai 1889 vom Schiedsgericht zurückgewiesen. Hinweis auf Erlasse des Handelsministers vom 24. März 1895 und Die Leidensgeschichte des im Dienste des Kapitals zum Krüppel 14. Oftober 1903 den Orts-, Betriebs- und Innungskrankentassen gewordenen und um seine Rechte tämpfenden Zimmerers nahm die Inanspruchnahme von Kassengeldern für die Kosten von Kon- bolle siebzehn Jahre hindurch nach dem ersten von 1 Wachtmeister und 5 Soubleuten im Gerichtssaal anwesend. Leute, Handelsleute und Apotheker hat trotzdem dem Gesetz ent- hervor. Wer da weiß, welchen Untersuchungen ein Unfallverlegter greffen untersagt. Der Vorstand der Ortskrankenkasse der Kauf- Unfallsjahre ihren Fortgang. Wir heben nur einige Punkte Hinter dem Richtertisch hat Oberlandesgerichtspräsident Dr. sprechend im Interesse des Zweckes der Kasse und seiner Mit- sich aussetzen muß, vermag den nicht durch neue Bescheide und Vierhaus und Landgerichtspräsident v. Staff Blab geglieder nommen. Die Prozeßatten haben einen so gewaltigen Um- 17. Juli 1905 und vom 30. August 1905 die Bewilligung von Kassenin den Vorstandssitzungen vom 30. November 1903, bom Urteile belegten Belästigungen und Entbehrungen nachzufühlen. Auf erneute Anträge Gl.s um Erhöhung wegen Verschlimmerung fang, daß zu ihrer Unterbringung auf dem Plaz neben dem Vor- mitteln zur Teilnahme an den Kongressen beschlossen. Es handelt seines Leidens hatte unterm 12. Oktober 1891 der oben genannte fibenden ein Schrank mit 29 Fächern aufgestellt werden mußte. sich um insgesamt 526,75 M.; der Jahresetat der Kasse beträgt Dr. Golebieski begutachtet, daß eine wesentliche" Veränderung Die Feststellung der Personalien der Angeklagten nimmt geraume 3 bis 4 Millionen Mart. Der Magistrat hatte zunächst den des Invaliditätsgrades nicht eingetreten sei.- Zeit in Anspruch; nur die wenigsten sind vorbestraft, die meisten Vorstand zur Rückzahlung aufgefordert, und als dieser dies feinem schweren Zimmermannsberuf nach, und nur seiner fräftigen AnZehn Jahre hindurch vom leztgenannten Datum ab ging Gl. sinnen zurückwies, der Generalversammlung aufgegeben, die Vorstandsmitglieder event. im Klagewege in An- Körperlonstitution dürfte es zuzuschreiben sein, daß das Leidenspruch zu nehmen. Die Generalversammlung hat unterbrochen von häufigen, damit gewiß in Verbindung stehenden jedoch am 30. April 1906 abgelehnt, einen anderen Krankheitserscheinungen, die ihn oft zum zeitweiligen AusProzeß gegen die Vorstandsmitglieder anzu- feßen der Arbeit veranlaßten sich nicht zur völligen ErwerbsAuf weiteren Antrag Gls mit der strengen, vielmehr das Vorgehen der Vorstandsmitglieder vollumfähigkeit verschlimmerte. tommen gebilligt. Motivierung, daß er in feinem Berufe schwere Arbeiten Der Magistrat glaubt auf Grund des§ 45 Abs. 5 zur An- überhaupt nicht mehr verrichten könne, zurzeit auch nur mit strengung seiner Klage berechtigt zu sein. Der§ 45 Abs. 5 sogenannten Scharwerksarbeiten bei abwechselndem Verdienste bebestimmt: schäftigt sei, hatte das Schiesgericht in seinem Urteil vom „ Solange der Vorstand oder die Generalversammlung nicht 6. Februar 1902, gestützt auf ein Gutachten des Kreisarztes zustande kommt oder die Organe der Kasse die Erfüllung ihrer Dr. Köhler, wiederum eine Erhöhung der Rente abgewiesen. gesetzlichen oder statutenmäßigen Obliegenheiten verweigern, tann Nach dem Befunde des genannten Gutachters, leidet Gl. an einem die Aufsichtsbehörde die Befugnisse und Obliegenheiten der Kassen- doppelseitigen Leistenbruche, und zwar an einem fleinen, noch nicht organe selbst oder durch von ihr zu bestellende Vertreter auf einmal vollständig ausgebildeten rechterseits, während der linke, von Kosten der Kasse wahrnehmen." der Größe einer träftigen Mannes faust, tief in den Hodensack hinabreicht.... Dieser Bruch wird auch zurzeit und int 3 ukunft ebenso wenig wie früher durch ein Bruchband paffendes zurückgehalten werden fönnen, doch ist eine Verschlimmerung nicht sobald zu Reichsver=
noch unbescholten.
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Die Vernehmung der Angeklagten
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beginnt bei dem Angeklagten Michael Adam, der Mitglied des Hirsch- Dunderschen Gewerkvereins ist. Vos.: Also Sie haben die Arbeit damals auch niedergelegt? Angeti.( zögernd): Wir mußten ja. Vert. Justizrat e in: Es handelte sich ja um teine Arbeitsniederlegung, sondern um eine Aussperrung. Vors.: Also man hat von Ihnen verlangt, daß Sie höheren Lohn beanspruchen sollten?( Heiterfeit bei den Angeklagten und Zuhörern.) Angefl.: Nein, im Gegenteil. Vor f.: Weswegen wurden Sie denn ausgesperrt? Angefl.: Das weiß ich ja felbst nicht. Ich bin ja nur im Gewerkverein. Vors.: Nun, vielleicht weiß der nächste Angeklagte Bescheid. Angekl. 8 eeh, Mitglied des Deutschen Metallarbeiterverbandes, erzählt darauf, daß die Former in der Maschinenbauanstalt um Lohnerhöhung gestreift hätten, und weil sie die Arbeit zu den alten Bedingungen nicht wieder aufnehmen wollten, die Metallindustriellen alle organifierten Arbeiter ausgesperrt hätten, sowohl die Mitglieder des freien Verbandes, wie die Hirsch- Dunderschen und die Christlichen . Bert. Mamroth: Aber mit Ausnahme der Mitglieder des fatholischen Arbeitervereins. Vert. Hein: Ich halte weiter für wichtig, zu fonstatieren, daß die Angeklagten größtenteils gar nicht gewußt haben, weshalb sie ausgesperrt worden sind. Die ihnen zur Last gelegten
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Der Refurs
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Da ein von den Selbstverwaltungsorganen ordnungsmäßig gefaßter Beschluß zur Verausgabung der Gelder, deren Rückerstattung der Magistrat berlangt, vorliegt, so tann verständigerweise von einer Verweigerung der Erfüllung der gesetzmäßigen oder statutenmäßigen Obliegenheiten der Kasse schlechterdings nicht die Rede befürchten... sein. Der Magistrat dürfte mithin schon formell zur Anstrengung iicherungsamt war zunächst von Erfolg. Nach Untersuchung der Klage nicht legitimiert sein. Die Klageerhebung stellt sich nicht und einer elftägigen Beobachtung in der Charité wurde auf Grund als die Ausübung von Befugnissen einer Aufsichtsbehörde, sondern des Attestes des dirigirenden Arztes der chirurgischen Abteilung als die Anmaßung des Rechts dar, die von den Organen der Professor Dr. Köhler des Assistenzarztes, Stabsarzt Beschimpfungen und Beleidigungen Arbeitswilliger Selbstverwaltung ausgeübten Rechte aufzuheben und die Organe Dr. Graf, der Anspruch auf 50 Prozent erhöht, bedie Angeklagten sollen nach der Anklageschrift die Arbeits- zur Unterlassung ihrer Pflicht zu veranlassen. Wollte der Magistrat ginnend mit dem 30. November 1901. Dieses letztere Gutwilligen Bachulten, Lumpen, Schufte, Schweinehunde, Blausäcke, die durchaus ordnungsmäßigen Beschlüsse, auf Grund deren die achten, das genau ein halbes Jahr später als das legtgenannte Heringsbändiger, Elefanten genannt und einige Angeklagte sie Beschichtung der Kongresse erfolgt ist, anfechten, so stand ihm das erstattet wurde, spricht bereits von einem„ kindstopfgroßen" Bruch, angespuckt haben bestreiten die Angeklagten sämtlich. Bei ihrer und der Kasse sodann das Verwaltungsstreitverfahren frei. Die der durch das in Gebrauch befindliche Bruchband nicht genügend Vernehmung hierüber ergeben sich einige heitere Szenen. Der Beschlüsse sind mit Recht nicht beanstandet, nicht angefochten, die zurückgehalten werden könne..." Jedoch kam auch hierbei trotzdem Angeklagte Gerlach sucht die belastende Aussage eines Arbeits- Bahlung der Kongreßkosten war daher eine Erfüllung gesetz- zum Ausdruck, daß ein neues Bruchband, das den gestellten Anwilligen dadurch abzuschwächen, daß er von ihm behauptet, er sei licher und statutenmäßiger Obliegenheiten der Kasse. Mit Recht forderungen besser genügen würde, immerhin eine nur 20 prozentige immer im Schlamm". Vors.: Was soll denn das heißen? hat der Vorstand und die Generalversammlung es abgelehnt, gegen Rente rechtfertigen würde, jedoch mit Rücksicht auf die Zeit der GeAngefl.: Er pfeift gern einen. Vors: Also Sie meinen, das Gesetz und gegen das Statut die Rückforderung zu verlangen. wöhnung an das jedenfalls sehr fest sigende und die Erwerbsfähigkeit er war betrunken? Angekl: Ja. Auf die Frage, wie er Der Magistrat ist mithin zur Klage nicht legitimiert; die Krüde, momentan beeinträchtigende neu zu beschaffende Band 50 Prozent dazu gekommen sei, einen Arbeitswilligen Elefanten zu nennen, die er seiner Klage aus dem§ 45 Abs. 5 zur Stüße geben will, geboten erscheine. erklärt der Angeklagte Rosch, der Arbeitswillige habe überall ver- hält nicht. breitet, er stehe unter dem Pantoffel und müsse den Kinderwagen Aber nicht die formelle, sondern die materielle Seite ist schieben. Das sei natürlich nicht wahr, versichert Rosch nachdrücklich die Hauptsache, derentwegen der in der Anstrengung der Klage dem Vorsitzenden unter allgemeiner Heiterkeit.
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Seiterfeit erregt auch die Vernehmung des Angeklagten Heinrich Adam , der in dem Maße stottert, daß er kaum ein Wort herausbringen kann, die Arbeitswilligen aber laut und gröblich beschimpft haben soll.
Der Hebeamme Raabe, einer der beiden weiblichen Angeklagten, wird vorgeworfen, das Vorgehen der Schußmannschaft mit blanker Waffe auf dem Striegauer Plaz gemein und roh genannt zu haben. Die Angeklagte gibt an, daß fie gesehen habe, wie 5-6 Schußleute über ein ruhig seines Weges gehendes älteres Ehepaar hergefallen wären und auf den Mann eingeschlagen hätten. Vors.: Wenn sich das wirklich so abgespielt hat, wäre ja Ihre Entrüstung berechtigt
gewesen.
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Sierauf tritt eine längere Pause ein. Der Arbeiter Stumm soll nach der Anklage auf dem Striegauer Platz das Bestreben dokumentiert haben", den Platz nicht zu verlassen. Angel.: Ich hatte Streitposten gestanden und die Aufforderung des Kommandeurs der Schuhmannschaft, den Plaz zu verlassen, überhaupt nicht gehört. Ich soll ja nach der Anklage auch die Hochwohllöbliche Polizei ausgelacht haben. Das fann aber nicht sein, denn ich habe mich von jeher daran gewöhnt, nur eine ernste Miene zur Schau zu tragen.( Heiterkeit.) Der Angeklagte Schneider soll auf einen Schuhmann mit einem gezüdten Meffer losgestürzt sein. Das ist die größte Lüge, die je erdacht worden ist", ruft er entrüstet aus. Ein weiterer Arbeiter Jaschet soll dem Pferde eines Schuhmanns in die Zügel gefallen sein und mit der Faust auf den Hals des Pferdes geschlagen haben. Anget I.: Jch habe ja 5-6 Meter von dem Vorfall weg gestanden und hätte ja über die ganze Menge hinweglangen müssen, um zu dem Pferde des Schuhmanns zu kommen. So lange Arme habe ich nicht.( Heiterkeit.) Der minderjährige Angeflagte Schimpf macht noch einen ganz kinderhaften Eindruck.
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Wer nun glaubt, daß mit der in diesem Sinne getroffenen Entscheidung des Reichsversicherungsamts die Sache endlich erledigt und die Genossenschaft zur Einsicht ihrer Entschädigungspflicht geliegende schwere Angriff gegen die Selbstverwaltung langt fei, befindet sich im Irrtum. Ein Jahr lang blieb Gl. im der Krantentassen auf's schärfste zu verurteilen ist. Der Magistrat Genusse diefer 50 Proz. Jnzwischen war dem letzteren von der bersicht die rückständigste Ansicht, die sich überhaupt über den§ 29 Genossenschaft ein neues Bruchband geliefert und damit zugleich des Krankenversicherungsgesezes bilden läßt. Bekanntlich hat das der Antrag auf Herabminderung der Rente auf Oberverwaltungsgericht unter dem 13. April 1905 eine Klage der 20 Broz. gestellt worden. Und wiederum gestützt auf Ortskrankenkasse der Kaufleute abgewiesen, die verlangte, daß ein Zeugnis des bereits erwähnten Kreisarztes statutarisch festgelegt werden solle, der Vorstand solle berechtigt sein, Dr. Köhler, trotzdem festzustellen war, daß der Verletzte für solche Kongreffe und zur Förderung der Wohnungsfrage Auf- auf dem Heimwege nach der Untersuchung durch das Tragen wendungen bis zu 15 000 m. jährlich zu machen. Aber selbst in des neuen Bruchbandes zusammengebrochen und die Hülfe der dieser von uns bereits besprochenen Entscheidung des Ober- Unfallstation hat in Anspruch nehmen müssen, wurde durch Entverwaltungsgerichts wird anerkannt, daß es zur Leistung von Aus- scheidung des Schiedsgerichts vom 16. Dezember 1902 gaben, die als Verwaltungskosten zu beurteilen sind, nicht erst der dem unglücklichen Rentenempfänger die Entschädigung auf zwanzig besonderen statutarischen Ermächtigung bedürfe. Demnach ist selbst Prozent gekürzt. Es beginnt der Kampf um sein gutes Recht nach dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Fall zu aufs neue. Nach einer weiteren Untersuchung durch den dem VerFall zu entscheiden, ob solche Ausgaben sich im Rahmen der Ver- letzten zugewiesenen Dr. Rothenburg, welcher eine Verschlechterung waltungskosten halten. Wir dürfen daran erinnern, daß eine Reihe des Bruchleidens nicht zu konstatieren vermochte, wurde vom Reichsvon Behörden und Gerichten als zweifellos im Interesse der Kassen versicherungsamt am 7. April 1903 der Anspruch auf 33% Pro= und dem Gesez entsprechend liegend die Verausgabung von zent erhöht. Und diesmal wurde festgestellt, daß das ärztlicherMitteln für solche Kongresse erachtet hatten. So heißt es, wie er feits empfohlene und gelieferte neue Bruchband nach dem Gutinnernd hervorgehoben sei, in der vom Landgericht Bielefeld unter achten anderer Sachverständiger, unter andern des Dr. Simonjohn dem 22. Mai 1905 bestätigten Entscheidung vom 10. November 1904: und des Dr. Rabnow in Schöneberg , unvollkommen ist. Wie trotzdem ,, Bei der Wichtigkeit, die den Krankenkassen im Gesamtrahmen ein Familienvater mit 276 M. 67 Pf. jährlich bei der Unmöglichkeit unserer Arbeiterschutzgesetzgebung zukommt, ist es von größter einer noch so leichten Beschäftigung existieren könne, da jeder ArbeitBedeutung für die zweckmäßige Tätigkeit der Kaffen, daß das Ver- geber sich hütet, einen mit einem so schweren körperlichen Leiden ständnis für die Zwecke und die Aufgaben der Kassen unter den behafteten Invaliden in Arbeit zu nehmen, bleibt ein Geheimnis. Mitgliedern geweckt und gefördert, sowie daß gerade die Vorstände Da sich Gl. mit dem letzten Urteil nicht zufrieden geben durfte, der einzelnen Kaffen über die Lage der Gesetzgebung und über überdies durch einen am 4. September 1904 erlittenen Sturz von einer andere aktuelle, das Kassenwesen berührende Fragen unterrichtet Leiter sein Zustand sich noch verschlimmert hatte, beantragte er, und auf dem Laufenden erhalten werden. Ohne Zweifel ist aber gestützt auf ein Gutachten des Dr. Nöder in Schöneberg , im Zudie Beschickung wichtiger Kongresse sehr geeignet, hierzu beizu- fammenhang mit dem früheren und dem jezigen Unfall eine tragen. Andererseits ist zu berücksichtigen, ob die Größe der Kaffe Rente von 66% Proz. Bom Reichs- Versicherungsamt nach der Zahl der Mitglieder und dem Umfang ihres Vermögens wurde dieser Rekurs am 3. November 1905 zurückgewiesen; sowie die jedesmalige Vermögenslage der Kaffe die Verwendung maßgebend war ein weiteres Gutachten des Vertrauensarztes des