Soziales.
Um die Entschädigungen der Vorstandsmitglieder von OrtsKrankenkassen
genug, Herrn Dr. Back indirekt der Ausstellung eines mal 3 M. usw." Was sei mit Teilnahme an Amtshandlungen" Attestes wider besseres Wissen zu beschuldigen. Da wir gemeint? Sei es schon eine solche, wenn Mitglieder kämen und aber unsere Pappenheimer kennen und wissen, was wir von der mit einem Vorstandsmitgliede eine Kassenangelegenheit besprächen? Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zu erwarten haben, schreibt die Sollten auch dann 3 M. gezahlt werden?( Die Vertreter des VorVolkszeitung" ,, hatten wir die Borsicht gebraucht, einen zweiten standes schüttelten den Kopf.) Ebenso unklar und vieldeutig seien Arzt, Herrn Dr. Wehberg zu Rate zu ziehen. Das Attest dieses die Worte:" Soweit höhere Aufwendungen nicht nachgewiesen seien." Herrn, das sich noch in unseren Händen befindet, deckt sich mit dem Wegen diefer Unklarheit müsse die Genehmigung versagt werden. des Herrn Dr. Back.... Und es gehe nicht, die Bestimmung bezüglich des Vorsitzenden herauszunehmen und an sich zu genehmigen, da die zur Genehmigung unterbreitete ganze Vorschrift etwas einheitliches sei. Wenn die Kasse eine anderweite Fassung der Vorschrift geben wolle, dann sei ihr dringend die Beachtung eines Urteils des Senats zu empfehlen, wodurch einer Kasse die Genehmigung zu statutarischen handelte es sich bei einer wichtigen Entscheidung des preußischen Bestimmungen erteilt sei, welche eine bestimmte Entschädigung festOber- Verwaltungsgerichts in Sachen der Allgemeinen Orts- festen für die Teilnahme an Vorstandssigungen, KommissionsKrankenkasse der vereinigten Gewerbebetriebe Charlottenburgs. fitungen, Kassenrevisionen, sowie den im Interesse der Kasse mit Der§ 40 des Kassenstatuts lautet:„ Die Mitglieder des Vorstandes Aerzten, Apothekern und sonstigen Lieferanten abzuhaltenden berwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich; der ihnen durch Situngen, und welche weiter besagten:" Ferner erhält jedes VorWahrnehmung der Vorstandsgeschäfte erwachsende Zeitverlust oder Handsmitglied bei sonstiger Wahrnehmung der Kassengeschäfte für entgangene Arbeitsverdienst, ebenso ihre baren Auslagen werden Beitversäumnisse, wenn die Tätigkeit bis mittags 12 Uhr beendet ihnen von der Kasse ersetzt. Soweit höhere Aufwendungen nicht ist, für einen halben Tag 3 M., wenn dieselbe bis nach 12 Uhr nachgewiesen werden, erhält jedes Vorstandsmitglied für seine währt, für den ganzen Tag 6 M. als Entschädigung." Bei einer Teilnahme an Amtshandlungen jedesmal 1 M., der Kassen solchen Fassung wäre ein Maß gegeben für die Nachprüfung der vorsitzende aber für Zeitversäumnis bei der Erledigung der Angemessenheit der eingestellten Entschädigungsfäße. laufenden Verwaltungsgeschäfte ein monatliches Pauschquantum bon 25 M." Die Generalversammlung der Kasse am 29. April 1905 beschloß nun einstimmig, den§ 40 unter Aufrechterhaltung seiner sonstigen Fassung dahin zu ändern, daß an Stelle des Sahes von 1 M. ein solcher von 3 M. und an Stelle des Pauschquantums des Vorsitzenden von 25 M. ein solches von 50 M. zu treten habe. Der Bezirksausschuß zu Potsdam versagte seine Genehmigung zu dieser Statutenänderung und verblieb in mündlicher Verhandlung bei diesem Entscheide, nachdem der als Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses ernannte Stadtrat Boll die Erhöhung der Entschädigungssäge mit
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Fort mit§ 361 3iffer 6 des Strafgesetzbuchs! und des§ 361 Biffer 6 Str. G. B., der bestimmt: Die Notwendigkeit der Beseitigung der Sittenpolizeikontrolle
Polizei- Berordnung.
Auf Grund des§ 5 der Verordnung vom 20. September 1867 betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen wird nach Anhörung der Gemeindebehörde nachfolgendes angeordnet:
Mit Geldstrafe bis zu 9 M. oder mit Haft werden bestraft Dienstboten, welche reihenweise oder truppweise im Gehen oder Stehen den Verkehr auf den Bürgersteigen hindern, oder fich nach 9 Uhr abends in den Straßen umhertreiben.( Im Original fett gedruckt.)
Die Polizeibehörde. gez. Kinder. Vorstehende Polizeiverordnung wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Plön , 14. September 1906.
Die Polizeiverwaltung: gez. Kinder. Wer das liest, wird zunächst seinen Augen nicht trauen und sich durch wiederholte Lektüre vergewissern, ob er sich wirklich nicht in der Jahrhundertzahl verlesen hat. Aber es ist kein Zweifel: Diese ganz unglaubliche Verordnung ist wirklich im Jahre 1906, im Anfang des 20. Jahrhunderts, erlassen bezw. aufgefrischt worden. Aus dem Jahre 1806 fann sie ja auch unmöglich stammen, denn dazumal war in Ostholstein die Leibeigenschaft bereits abgeschafft. Man müßte also, um die Verordnung staatsrechtlich zutreffend zu datieren, in noch frühere Jahrhunderte zurückgehen.
gegen
Verfammlungen.
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Der
Es bleibt nun abzuwarten, was mit dieser Monstrosität, nach" Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen dem sie hiermit auch außerhalb Plöns demonstriert worden, weiter gewohnheitsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unter geschicht. Daß sie ein Hohn ist auf die selbst in der preußischen stellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht. zur Sicherung der Ge- Verfassung, garantierten Persönlichkeitsrechte des Staatsbürgers sundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstands und überdies von Polizei wegen ein geradezu haarerlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, sträubendes Ausnahmerecht eine bestimmte Klasse ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig dieser Staatsbürger statuiert, liegt auf der Hand. Aber es ist Unzucht treibt"," auch klar, daß ihr Urheber, indem er solchermaßen einen ganzen allerlei„ Gründen" bekämpft hatte. Der Bezirksausschuß berief zeigte eine Verhandlung, die dieser Tage vor der Hallenser Straf- Berufsstand, der mindestens so achtbar wie der ſeine, einer Art sich auf§ 34a des Krankenversicherungsgesetzes, wonach die Mit- kammer gegen die 23jährige Schneiderin Alma Weise stattfand. Hundesperre zu unterwerfen sich herausnimmt, gröblich wider die glieder des Vorstandes ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich ver- Das junge Mädchen hatte sich mit einem Studenten eingelassen, guten Sitten verstößt und auch dieserhalb zu belangen wäre. Eine walteten, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den von diesem zu Buzzwecken Geld genommen und war dann durch der dringendsten Aufgaben ist Beseitigung der schmählichen gegen durch Wahrnehmung der Vorständsgeschäfte ihnen erwachsenden Denunziation unter Sittenkontrolle gekommen. Als die Unglüd- das Gesinde bestehenden Ausnahmegesetze und die Unterbindung, Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst bestimmt wird. Die liche polizeilich gezwungen wurde ein öffentliches Haus auf dem neue zu erlassen. " Schlamm"( so heißt die Straße, in der die Freudenmädchen wohnen) zu beziehen, wurde ihr das Jammerleben zum Gkel und sie faßte den festen Entschluß, sich aus dem Schlamm wieder Halle, arbeitete dort zunächst auf einem Gute und nahm dann ihr heraus zu arbeiten. Sie zog nach Bäschdorf, einem Orte bei Arbeiter- Sängerbund. In der Ausschußsizung am 16. Sepihr aber nicht, von der Sittenkontrolle loszukommen, und die macher)," Freia II"( gemischter Chor)," Freie Sänger"-KötschenEinigkeit"( Hutfrüheres Schneiderinnenhandwerk wieder auf. Leider gelang es tember wurden folgende Vereine aufgenommen: Polizei verlangte von ihr, daß sie sich bei jedem Gange nach dorf. Zwei weiteren sich zur Aufnahme meldenden Vereinen oder durch Halle, um Einkäufe für die Schneiderei zu machen, bei wurde anheimgegeben, sich bereits bestehenden Vereinen ander Sittenpolizei an- und abmelde. Dies war dem Mädchen, das zuschließen, um einerseits leistungsfähiger zu werden und um ich wieder herausarbeiten wollte, besonders lästig. Auch gelegent- andererseits eine Zersplitterung der Vereine zu vermeiden. lich einiger Einkäufe in einem Konfektionsgeschäft am 29. März Arbeiter- Samariterkolonne wurden 150 M. und dem Arbeiterin Halle , meldete das Mädchen auf der Sittenpolizei, daß es Schwimmerbund 100 M. für die Aufsicht beim Sängerfest überAn Stelle des verstorbenen Revisors Hans wurde 4 Uhr nachmittags gekommen sei, und 5 Uhr nachmittags Halle wiesen. verlasse, um auf dem Heimwege von ihrer Schwester Betten mit Supfer vom Verein„ Liedesfreiheit" als Revisor gewählt. nach Bäschdorf zu nehmen. Diesen Plan führte das Mädchen auch zum Stiftungsfest, welches am 8. Dezember in der Brauerei torrekt aus. Laut Sittenverordnung" durfte sich das Mädchen Friedrichshain stattfindet, wurde beschlossen: Für die Gesangsnach 5 Uhr nachmittags in Halle nicht mehr auf offener Straße aufführungen 8 bis 10 Vereine auszulofen, sowie zwei Solisten sehen lassen. Da es sich am 29. März auf dem Heimwege nach( Gesang und Instrumental) zur Mitwirkung zu ersuchen. Bäschdorf aber nicht nochmals polizeilich abgemeldet hatte, erhielt Vereine, welche sich am Gesang beteiligen, werden am 14. Oktober es ein Strafmandat und das Schöffengericht verhängte gegen die ausgelost. Diese Vereine fingen als Chorlied Sturm" von UhlBedauernswerte auf Beantragung gerichtlicher Entscheidung eine mann und werden gleichzeitig um fleißige Uebung dieses Liedes Eine gegen einen Bundesverein vorliegende Beschwerde Woche Haft wegen Uebertretung des§ 361 Absatz 6 des Str. G. B. ersucht. Nun fam das Tollste. Das Mädchen war inzwischen nach wurde nach kurzer Diskussion bis zur nächsten Ausschußsizung verBerlin berzogen und hatte mit der Prostitution nicht mehr das tagt, da die Beschwerdeführer persönlich nicht anwesend waren. geringste zu tun. Um den Berufungstermin vor dem Landgericht Die nächste Ausschußsigung und Ucbungsstunde finden am wahrzunehmen, kam es einen Tag früher und meldete der Sitten- 14. Oktober statt. polizei, daß es beabsichtige, eine Nacht bei seiner Schwester zu Die Zahlstelle Berlin des Deutschen Buchbinderverbandes hielt bleiben. Die Polizei ordnete aber an, die Weise müffe unbedingt, am 18. September in Kellers großem Saal eine außerordentliche da sie doch immer noch unter Kontrolle stehe, in der Nacht vor Generalversammlung ab, in der nach einer langen Geschäftsdem Termin in einem öffentlichen Hause auf dem Schlamm ordnungsdebatte zunächst über einen Antrag beraten wurde, der logieren. Die Unglückliche wendete sich an einen Rechtsanwalt, besagt, daß diejenigen Mitglieder, die durchschnittlich unter 12 M. der sich für sie tapfer ins Mittel legte und bei der Polizei durch wöchentlich verdienen, von der lokalen Ertrasteuer befreit sein sollen. Protest bewirkte, daß sie in einem anständigen Gasthause über- Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Arbeiterinnen der Lurusnachten konnte. Der Anwalt, der das Mädchen auch vor der papier - und der Kartonbranche sowie um Lehrmädchen. Der Strafkammer verteidigte, ging mit den polizeilichen Sittenver- Antrag wurde angenommen. Danach beträgt der Wochenbeitrag ordnungen scharf ins Gericht und bestritt der Polizei das Recht, für jene Mitglieder 35 Pf. Die Versammlung wählte sodann als überhaupt solches Mädchen unter Kontrolle zu bringen. Wie konnte Standidaten zu den bevorstehenden Gewerbegerichtswahlen Paul es aber die Polizei der Unglücklichen so schwer machen, sich aus Schneider und als dessen Ersatzmann Emil Klar. Hierauf dem Milieu wieder heraus zu arbeiten? Auch das Berufungsgericht war mit dem„ sittlichen Walten" der Polizei nicht einverstanden; es hob das merkwürdige Schöffengerichtsurteil auf und sprach das Mädchen frei.
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Die
beschlossene Erhöhung der Säße würde dieser Bestimmung widersprechen, da nicht der Nachweis erbracht sei, daß eine Steigerung des Zeit- und Verdienstverlustes der Vorstandsmitglieder hervor getreten wäre, so daß die jetzigen Säße nicht mehr genügten. Die statutarisch festgesetzten Entschädigungsbeträge dürften nicht den Charakter von Gehalt annehmen. Auch die Entschädigung des Vorsitzenden in bisheriger Höhe sei angemessen, denn die eigentliche Leitung der Kasse liege einem Direktor ob, der 5000 M. Gehalt beziehe. Die Kaffe, vertreten durch den Vorstand, legte beim Ober- Verwaltungsgericht Rekurs ein. Es wurde unter anderem geltend gemacht, daß sich die geplanten Entschädigungen durchaus im Rahmen des gefeßlich zulässigen hielten und lediglich Entschädigungen für Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst sein sollten. Dafür, daß sie nicht zu hoch seien, wurde dann ein sehr spezialisierter Beweis angeboten. Hervorgehoben wurde die große Zunahme der Kassenmitglieder seit Festsetzung der bisherigen Entschädigungen. Damals 17000 bis 18 000, habe die Kaffe jetzt über 30 000 Mitglieder. Für die Entschädigungen der Vorstandsmitglieder kämen die Sigungen in Betracht, für den Vorsitzenden noch weitere Rassengeschäfte. Der dritte Senat des Ober- Verwaltungsgerichts bestätigte zwar das Urteil des Bezirksausschusses, aber aus anderen Gründen, indem er durchblicken ließ, daß er den erhöhten Bauschalsatz für den Vorsitzenden genehmigt haben würde, wenn die Statutenänderung nicht als etwas einheitliches zu nehmen wäre, und indem er zugleich der Kasse hinsichtlich der Wahl einer bessern Fassung Ratschläge mit auf den Weg gab. Zur Begründung wurde nämlich ausgeführt: Die Faffung der Statutenänderung sei eine solche, daß der Gerichtshof auch seinerseits für diese Fassung die Genehmigung nicht aussprechen könne. Allerdings seien verschiedene Ausführungen des Bezirksausschusses und des Kommissars nicht richtig. So sei gesagt worden, der Verlust des Ertrages von Ueberstunden könne nicht berücksichtigt werden, weil es dem Programm der Arbeiter widerspreche, Ueberstunden zu machen. Das sei falsch.§ 34a des Gesetzes sage allgemein, daß die Borstandsmitglieder ihr Amt unentgeltlich verwalteten, sofern nicht durch Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust und entgehenden Arbeitsverdienst bestimmt werde. Danach sei unerheblich, welcher Art der entgangene Arbeitsverdienst sei und wann die Beit sei, in der der Verlust stattfinde. Es hänge nicht davon ab, welche Absicht darüber bestehe, wie die Arbeit in den einzelnen Fabriken, Werkstätten usw. geregelt werden solle. Die Frage sei einfach die: Liegt Zeitverlust oder Verdienstverlust vor oder nicht? und: Kann das Vorstandsmitglied die fragliche Zeit anders verwerten oder kann es sie überhaupt nicht verwerten? Ferner sei auch nicht richtig, wenn Kommissar und Bezirksausschuß sagten, daß der Vorsitzende sich mit 25 M. im Monat zu begnügen habe, weil ein Das ostholsteinische Städtchen Plön ist dem loyalen PreußenDirektor der Kasse da sei und der Vorsitzende es nicht nötig hätte, volt bekannt, ja verehrungswürdig, als militärische Bildungsstätte alle die Sachen nachzuprüfen, welche er als Vorsitzender unter der Hohenzollernprinzen, die in der dortigen Kadettenanstalt die schreiben müsse. Es sei dem entgegenzuhalten, daß ja der Vor- ersten Weihen zu ihrem zukünftigen Beruf als Schlachtenlenker und fißende in der Beziehung gefeßlich verantwortlich und regreßs spätere Heldengreise empfangen. Dem aufmerksamen Zeitungsleser pflichtig sei, und es müsse davon ausgegangen werden, wovon das ist Plön vielleicht noch außerdem in der Erinnerung durch eine eigen- abends statt. Geöffnet 7 1hr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um Gesetz ausgehe, daß er seine Amtspflicht wirklich so wahrnehme, artige Polizeiverfügung, die vor einigen Jahren die Kunde durch die 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen wie es sein solle, und sie so erfülle, daß er einen Regreß nicht zu Preffe machte und besonders auch in bürgerlichen Blättern mit beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. fürchten brauche. Das Argument, daß ein anderer die Arbeit großer Entrüstung besprochen wurde. Sowie man nämlich, etwa auf Nübezahl. Gegen den Ausländer ist wie gegen einen Deutschen zu mache, dürfe nicht in Betracht kommen. Auch sei das Gericht der einem Nachmittagsspaziergang von Kiel her, in das Bereich des klagen. S. Sch. 15. 1. Es wäre strafbar. 2. Gewerbegericht. 3. Polizei Ueberzeugung, daß es nicht gegen das Gesetz sei, für den Vor- Plöner Landrats gelangt, erfährt man durch Anschlagstafeln an und Staatsanwaltschaft sind zuständig. 4. Unverständlich. O.. 57. sitzender eine monatliche Bauschalsumme anzusetzen. Denn für allen Wegweisern, daß in dieser lieblichen Gegend das Spenden von Sie können Berufung einlegen. Wenden Sie sich mit den Papieren an das 5. S. 100. Richten Sie an die Versicherungsseine Geschäfte, die sich im Laufe der Jahre übersehen ließen, sei Almosen Geld- bezw. Haftstrafe nach sich zieht. Als seinerzeit diese Arbeitersekretariat. A. Nottmann. 1. u 2. es möglich, eine Pauschalsumme so zu bemessen, daß sie dem Geseze Blöner Polizeifpezialität, die sich übrigens auch in anderen Kreisen anstalt den Antrag auf Bewilligung der Rente. entsprechend sich darstelle als„ Entschädigung für Zeitverlust und Ostelbiens finden soll, bekannt wurde, ging dieser klaffende Wider- Leider bestehen Verbote nach dieser Richtung nicht. 3. Wenden Sie sich beschwerdeführend, an die Schuldeputation. entgehenden Arbeitsverdienst". Wenn die Tätigkeit in einem spruch zwischen einem der fundamentalsten Gebote des Christentums, Mn, S. 107. Der Mann ist stets verpflichtet, für den Unterhalt seiner Monat geringer sei, so gleiche es sich im Laufe des Jahres aus. der Barmherzigkeit, und solcher schwarz- weißer Polizeisittlichkeit selbst seinder zu sorgen. 5. B. 69. Die Kinder unter 15 Jahren haben Auch sei das Gericht der Ueberzeugung, daß bei einer so großen obrigkeitsfrommen Blättern über die Hutschnur und der Urheber des einen Rückerstattungsanspruch. F. H. 11. Nein, aber bei der Polizei Kaffe, wie hier, die Summe von 50 M. für den Vorsitzenden pro Utases bekam unangenehme Dinge zu hören. Natürlich besteht die müßten Sie auf Erjak nachsuchen. 2. 3. 103. Nein. B. K. 20. Monat nicht zu hoch gegriffen sei. Im übrigen sei aber die Verordnung heute noch zu Recht". Eine Klage verspricht Aussicht auf Erfolg. Rigdorf, Prinz Handjery: Fassung der geänderten Statutenvorschrift cine so unklare, daß Immerhin, das war im and kreise Plön . Jetzt aber wird ftraße 32. Das ist möglich. Beschwerde und Verwaltungsstreitverfahren wären zulässig. Betrübte Abonnentin. Sie könnten nur auf Eheniemand in der Lage sei, die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit uns aus der Stadt, der Prinzeustadt Plön ein Polizeistück scheidung flagen und später Bestrafung beantragen. A. B. Nr. 2. Die zu prüfen. Es fehle jedes Maß dafür, wenn es dort heiße:" Soweit gemeldet, das jene Probe ländlicher Polizeimoral tief in den Schatten Provokation einer Klage würde zu dem von Ihnen gewünschten Ziel nicht höhere Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, erhält jedes stellt. Dieser Tage nämlich war im amtlichen Teil des„ Plöner führen. Sie können vor der Eidesleistung dem Betreffenden geeignete Vorstandsmitglied für seine Teilnahme an Amtshandlungen jedes: Wochenblatts" folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Borhaltungen machen. M. 3. 937. Ihre Ansicht ist eine irrige.
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Ein polizeiliches Ausnahmegesetz für Dienstboten.
Sunlicht Seife
Blank und blitzend werden Schüssel, Copf und Pfanne und alle Küchengeräte, wenn man sie mit Sunlicht Seifenwasser reinigt. Die lästigen Fett. ansätze und die üblen Gerüche, welche Fische, Gemüse wie etwa Kohl, zurücklassen, werden mühelos entfernt und in kurzer Zeit erglänzt das Geschirr und die Küche in appetitlicher Sauberkeit.
man bereitet sich eine billige weiche Seife( Schmierseife), wenn
man ein balbes Doppelstück zu Schnitzeln schabt und diese in SUNLICHT
1-1% Citer heissem Wasser durch fleissiges Umrühren löst. Ein viertel Liter dieser weichen Seife einem Eimer heissem Wasser beigesetzt leistet ganz ausgezeichnete Dienste zu allen Reinigungsarbeiten.
GARANTIRT UNVERFALSCHT FREI VON SCHADLICHEN BESTANDTHEILEN
wurde über einen Antrag, dem Mitgliede Alfred Hanke die vom Verbandsvorstand abgelehnte Gemaßregeltenunterstützung aus lokalen Mitteln zu zahlen, verhandelt. Dieser Punkt konnte jedoch nicht erledigt werden, da, als Hanke eine persönliche Erklärung abgeben wollte, die Unruhe in der Versammlung sich dermaßen steigerte, daß der überwachende Beamte die Versammlung auflöſte.
Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet wochentäglich von 7 bis 9½ 1hr
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W. W. 1000. Nein.
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