Konferenz
der sozialdemokratischen Frauen.
Gegör.
Ehrerbietung und Bescheidenheit
von Arbeitern der Staatsbetriebe während der Erntezeit; sogar
Herren, die Staatsgewalt gegen sie mobil zu machen. Unterstühi wurden sie darin von dem frommen Gottesmann Luther , sowie von annehmen.( Hört! hört!) Nach der Gefindeordnung von Frankdem Prediger Glaser aus Dresden . Der Augsburger Reichstag von furt a. M. fann das Gesinde ohne Kündigung entlassen werden, 1530 führte Dienstzeugnisse ein, aus denen sich später die Dienst- wenn es einen übermäßigen Aufwand an Geld und Kleidung Vom ersten Verhandlungstag ist noch nachzutragen das Referat Lücher entwidelten. Da für die Tagelöhner diese Dienstbücher nicht macht, wenn es durch Verabredung das Nebengesinde zum Aufber Genossin Zietz über: erforderlich, schieden sie aus dem Gesindestand aus. Feste Lohn- kündigen des Dienstes„ berleiten" will. Außerdem trifft den„ Urtlassen wurden eingeführt. Mit Gefängnis bei Wasser und bei Brot heber" noch eine 3-6tägige Arreststrafe! Man sieht, das Wort Agitation unter den Landarbeiterinnen". und im 17. Jahrhundert in Preußen mit Zuchthaus wird bestraft, von der Gesindesklaverei ist nur zu berechtigt. Trotz dieser rechtFrau Ziez- Hamburg: Der Fanfarenruf des Kommunistischen wer mehr zahlt. Der Zwangsgesindedienst wird eingeführt. Das Manifeſtes:" Proletarier aller Länder vereinigt Euch!" ist lange Ergreifen eines anderen Handwerks verboten, desgleichen die Ab- losen Stellung der Landarbeiter und des Gesindes schreit das Beit unbeachtet und ungehört am Broletariat der Agrifultur vor- wanderung. Das Vorgehen der Gutsherren mit Hülfe der Staats- feitigung der Freizügigkeit, nach Bestrafung des Kontraktbruchs. Agrariertum unausgeseht nach neuen Knebelungsgesehen, Beübergerauscht. Kein Wunder! Zur Zeit, da der Ruf des Mani- gewalt war so butal, daß z. B. die Durchführung der kursächsischen Dabei haben zahlreiche Landarbeiter infolge ihrer Armut und festes hinausging in die Lande, um zu wecken und zu scharen um Gesindeordnung aus Furcht vor einem Aufstand des zur Verzweif- infolge der hohen Personentarife der Eisenbahnen faktisch keine das Panier des Klassenkampfes alle, die da mühselig und beladen lung getriebenen Voltes unterblieb. Verzweifelt focht das Gesinde Freizügigkeit. Im preußischen Abgeordnetenhause wurde 1899 im find, war das Landproletariat kaum befreit von den alten feudalen um sein Recht und seine soziale Stellung. Aber wenngleich ihm auch Anschluß an die Besprechung eines Antrages Gamp über die Fesseln der Leibeigenschaft und Hörigkeit. Und bevor diese alten die Städte, die ordentlichen Gerichte und selbst Universitäten wie die Leutenot" ein Antrag angenommen, der ein wunderbares Bukett Fesseln gefallen, waren in Form von Gesindeordnungen, Ausnahme zu Wittenberg und Leipzig zur Seite standen, sie unterlagen im gesehen und Polizeiverordnungen bereits neue für sie geschmiedet. Kampf mit dem skrupellosen Grundherren. Was wunder, daß die heben wir nur folgende hervor: Erschwerung des Kontraktbruches, junkerlicher Unverschämtheiten darstellte. Aus den 12 Punkten die sie an Unterwürfigkeit, Gehorsam und feudale Bwangsarbeit ge- drohten. So bestimmte z. B. die pommersche Gesindeordnung vom größte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bei deſtſebung wöhnt, in Unwissenheit, Armut, in Bucht und Ehrfurcht vor dem Jahre 1746, daß Name und Geburtsort entlaufener Mannes- und der Schulzeiten auf dem Lande, Verminderung der Beschäftigung Grundherrn und der Obrigkeit erzogen, fonnte das Landproletariat Weibsbilder öffentlich an den Galgen zu schlagen und sie unehrlich der Strafvollzug soll sich nach der Erntezeit richten; ferner wurde aus sich heraus unmöglich zum Klassenbewußtsein erwachen, wenn zu machen seien; falls sie ertappt würden, sollte der Scharfrichter auch der Klaſſengegensatz zwischen„ freien" Proletariern und mäch- hnen ein Brandmal auf die Backen brennen. Auch erhielt eine gefordert Einschränkung der Arbeiterfahrkarten auf den Eisentigen Besitzenden, zwischen Ausgebeuteten und Ausbeutern, längst ränne von 6 Talern, wer einen entlaufenen Mann, eine solche von Bahnen. Junge Leute unter 18 Jahren sollen nicht ohne Geneh aufs Land verpflanzt war. Im Mittelalter bildete die bäuerliche 3 Talern, wer eine Frau oder einen Burschen zurückbrachte. migung der Eltern oder des Vormundes von der Heimat fortziehen Familie innerhalb der Markgenossenschaft eine wirtschaftliche Einheit, es wurden durch die landwirtschaftliche Tätigkeit, verbunden mit mit dem Feudalsystem au, sondern schwemmte, soweit ihre Wellen gelassen werden, auch zum Gesindedienst, und Soldaten und KorDie französische Revolution räumte dann nicht nur in Frankreich dürfen. Dafür sollen aber Ausländer in größerem Umfange, zu der bäuerlichen, hausindustriellen, alle Bedürfnisse der Familie nach Deutschland hinüberschlugen, auch hier den feudalen Schutt, rigenden sollen zur Landarbeit beurlaubt werden. befriedigt durch eigene Arbeit, Tagelöhner, Knechte und Mägde Berbegeschaft, Hörigkeit und Gesindesklaverei fort. Und als dann Unsere Junker sezen alles daran, die teilweise faktische Aufgab es nur selten. Nicht nur wurden die Nahrungsmittel produziert, im Jahre 1806 in der Schlacht bei Jena der preußische Junkerstaat hebung der Freizügigkeit zu einer allgemeinen geſetzlichen zu gedas Haus gebaut, Fußzeug, Wäsche und Kleider verfertigt, wozu das in Stücke zerschlagen war, der Abel, der nach Friedrich dem Großen stalten, um so der fortgesetzten Abwanderung der Landarbeiter in Vieh und der Bodenertrag die Rohstoffe lieferten, sondern es allein Chr im Leibe" hatte, gewinnsüchtig und feige das Water- die Städte Einhalt zu tun. Für Preußen brachte dieses Bestreben wurden auch sämtliche Hausgeräte, Schmuck und Werkzeuge her- land verraten hatte, fanden die Reformvorschläge v. Steins endlich, die berüchtigte Vorlage zur Bestrafung des Kontraktbruches, für gestellt; in der Familie des Bauern durch die eigenen FamilienReuß j. L., Braunschweig und Anhalt schufen die Landtage ähnliche angehörigen, auf den Gutshöfen des Adels, der Kirche, den Domänen der Fürsten von den Familienangehörigen sämtlicher Erb- und Am 9. Oktober 1807 erschien in Preußen ein königliches Edikt Knebelungsgesetze, trotzdem sie damit gegen die Reichsverfassung Schußuntertänigen. folgenden Inhalts:" Nach dem Datum dieser Verordnung besteht verstoßen. Verschlimmert wird diese rechtlose Stellung der Landdann jene Kräfte, die berufen waren, diese Verhältnisse von Grund durch Heirat, noch durch Uebernehmung einer untertänigen Stellung Arbeiterinnen in ihrer Unwissenheit und Armut machtlos sind. Aus dem Schoße der Landwirtschaft heraus entwickelten sich fernerhin fein untertäniges Verhältnis, weder durch Geburt noch arbeiterschaft noch durch die Willkür, mit der die Herrschaften das wenige geltende Recht beugen, wogegen die Arbeiter und auf zu revolutionieren. Das städtische Handwerk, die Entwickelung noch durch Vertrag. Mit dem Martini 1810 hört alle Gutsunter- Namentlich in Ostelbien, wo noch Gutsbezirke bestehen, in denen des Handels, die Verdrängung der Naturals durch die Geldwirt- tänigkeit auf; nach dem Martinitag 1810 gibt es in unseren der Gutsherr als Obrigkeit die Polizeigewalt ausübt, oft auch als schaft, sie begannen bereits das Wert, welches die Kapitalisierung sämtlichen Staaten nur freie Leute."( Lachen.) Aber ehe der der Produktionsweise weiterführen und vollenden sollte: die bäuer Martinitag des Jahres 1810 herantam, hatte das Junfertum, Amtsvorsteher figuriert. Und am Gericht sind die Schöffen meist liche Hausindustrie für den Selbstgebrauch zu zertrümmern und den welches vorzüglich verstand, die Aufhebung der Leibeigenschaft, die feine Kollegen. Wie da„ Recht" gesprochen wird, ist begreiflich. Bauern zum" Nurlandmann" zu machen, ihn damit aber gleich- Bauernbefreiung in ein großes Bauernlegen umzuwandeln, es Ginige Beispiele mögen dies beleuchten. Bei dem Besizer Reimer zeitig in die Abhängigkeit von der Industrie zu bringen. Die durchgesezt trop des Protestes des Ministers v. Stein, daß in einer in Falkenau, Kreis Friedland , hatte sich das Dienstmädchen Siebert selben Kräfte, die an der Arbeit gewesen waren, diese ökonomische neuen Gesindeordnung vom 8. November 1810 die alten Bestim- auf ein Jahr vermietet. Es mußte mit einem anderen, an BettRevolution auf dem Lande zu vollziehen, schufen auch einen felb- mungen der Gesindeordnung von 1794 nicht nur wieder auflebten, andere Liegestatt wurde ihm auf Verlangen nicht gegeben, bis nässen leidenden Dienstmädchen im gleichen Bette nächtigen. Eine ständigen Gesinde- und Tagelöhnerstand, aber auch gleichzeitig jene sondern auch auf wirtschaftliche Dienste ausgedehnt wurde, um die es dann den Dienst verließ. Das Mädchen erhielt sodann eine übrigen revolutionären Kräfte, die gleichfalls die politische und von ihrer Scholle vertriebenen Bauern in der Gesindesklaverei fest- Vorladung für einen am anderen Tage stattfindenden Termin nach juristische Revolution auf das Land trugen, jene Revolution, durch zuhalten. Das die das Feudalsystem zertrümmert und der Rest der urwüchsigen einem weit entfernten Orte. Da es dem Mädchen nicht möglich fummunistischen Landbebauung beseitigt wurde. Damit war der geholt. Dort erhielt es einen Strafbefehl über 3 M. oder 3 Tage war zu erscheinen, wurde es einige Tage später vom Amtsdiener Weg frei für die kapitalistische Landwirtschaft. Haft wegen Versäumung des Termins. Gleichzeitig wurde ihr Von nun an vollzog sich mit ungeahnter Schnelligkeit und erklärt, ein Dienstmädchen habe keinen gesetzlichen Grund, den im gewaltigen Umfange die Entwicklung der Agrikultur, die den Dienst zu verlassen.( Hört! hört!) Sie werde gestraft, wenn sie Anstoß und die unausgesetzte Befruchtung von der Industrie erhielt. nicht mehr in den Dienst zurückkehre. Als sie sich über ein zweites Die Landwirtschaft, ehedem das konservativste Gewerbe, ist zum Strafmandat beim Landrat beschwerte, wurde sie abgewiesen. Nun revolutionärsten geworden. Den Bedürfnissen des Marktes entjagte ein Strafbefehl den anderen. Die Eltern gerieten in begreifsprechend, wurde eine rationelle Viehzucht eingeführt, neue Kulturliche Angst und Aufregung. Am 2. Juni erhielt denn auch tatgewächse in großer Zahl angepflanzt. In Gestalt der Mechanit, der sächlich der Vater des Mädchens, der Amtsdiener war, vom VerChemie, der Pflanzen- und Tierphysiologie hielt die moderne Naturtreter des Amtsvorstehers den Befehl, seine Tochter während der wissenschaft ihren Einzug aufs Land. Damit war die Agrikultur Pfingstfeiertage in die kluse" des Dorfes, einen ungesunden eine Wissenschaft oder richtiger ein Kompler von Wssenschaften geRaum mit einem Häuflein Stroh als Lager einzusperren. Die Vater weigerte sich, sein Kind in die Kluse zu sperren. Die Folge. Familie geriet über diesen Befehl in helle Verzweiflung und der war, daß der alte Mann seiner Aemter als Amtsdiener, Kirchendiener und Glöckner entsetzt wurde, die er 23 Jahre berwaltet hatte. Das Mädchen aber sperrte der Gendarm trotz allen der Tochter täglich das Essen dorthin zu bringen. So geschehen Ein anderes Bild. Ein 17jähriges Mädchen entlief vor Schimpfworten und Schlägen des Gutsbesizers, eines schneidigen Leutnants. Da schickte dieser seinen Kämmerer zu Pferde nach: er solle das Mädchen mit Striden an sein Pferd binden und nach dem Gute zurüdbringen.( Laute Pfuirufe.) Nur ein Zufall rettete das Mädchen vor dieser Brutalität und Grausamkeit. Aber ihre Wäschekiste raubte ihr der freche Patron, und erst der Landrat schaffte fie ihr zurück. Der Lohn für 3 Monate aber blieb bis auf einen fleinen Teil verloren. Den Gutsaufseher Haupt von dem Gute Cuckelwitz bei Breslau , der einen 16jährigen Arbeiter mit einem Beitschenstock mißhandelte und ihn am Halse gewürgt hatte, daß Blut floß, in Anklagezustand zu versetzen, lehnte der Staatsanwalt ab, weil ein Peitschenstock tein gefährliches Werkzeug sei.
worden.
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tolle" Jahr 1848
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brachte endlich die Aufhebung der gutsherrlich- bäuerlichen Feudallasten. Dabei setten cs die„ Edelsten und Besten" unserer Nation, die bezeichnenderweise fast alle ein Raubtier in ihrem Wappen führen, durch, daß ihre feudalen Vorrechte in bürgerliches Eigentum umgewandelt wurde, daß abgesehen von dem Länderraub die Milliarde Mark voll wurde, welche die Bauern als Ablösungsgelder zu zahlen hatten, um einen kleinen Teil des Landes als freies Eigentum zu erhalten, welches ihre Vorfahren als freie Leute besaßen und bestellt hatten. Aber gleichzeitig erzwangen die Junker das Ausnahmegesetz vom 24. April 1854 gegen die Landproletarier, zu denen jetzt auch viele der Bauern durch das Bauernlegen und das Ablösen der Fronden degradiert waren. Würden unsere Dieser ganze Entwickelungsgang, den im einzelnen zu schildern, flein wenig mehr an diesen großen Raubzug gegen ihre VorBauern ein klein wenig mehr historischen Sinn haben, sich ein in allen seinen Verästelungen, mit all seinen oft sich widerstreitenden Tendenzen, in all seinen Konsequenzen, natürlich außerhalb des fahren erinnern nimmermehr könnten sie den Kanißen und Rahmens unserer Betrachtung liegt, er war ein permanentes Söderigen Schleppenträgerdienste leisten.( Sehr wahr!) Golgatha für den Kleinbauer, den Tagelöhner, sowie für das Ge- Das erwähnte Ausnahmegesetz bedroht das Gesinde, welches sinde. Und dieser Leidensgang hörte auch dann nicht auf, als auf sich hartnäckigen Ungehorsam oder Widerspenstigkeit zuschulden Sträubens in die Kluse. Und die Mutter wurde noch gezwungen, einer weit höheren Stufenleiter der Produktion sich wiederum die kommen läßt oder ohne gefeßmäßigen Grund den Dienst versagt Vereinigung der Landwirtschaft und Industrie oder verläßt, mit Geldstrafe bis zu 15 M. oder mit Gefängnis im Jahre des Heils 1906.( Große Bewegung.) bollzog. Für den Großgrundbesig in Gestalt von landwirtschaft- bis zu drei Tagen. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht lichen Nebengewerben, für den Kleinbauer, der schon zum Teil da es die Landarbeiter, wenn sie gemeinsam höhere Löhne verlangen neben Gutstaglöhner geworden, indem er mit seiner Familie wieder oder gemeinsam die Arbeit niederlegen, um Zugeständnisse zu erhausindustriell tätig ward, diesmal aber in der kapitalistisch langen. Dieses Gesetz wurde 1868 auch auf Hessen- Nassau und ausgebeuteten Hausindustrie oder indem spetula Schleswig- Holstein ausgedehnt. 1900 schuf Anhalt ein gleiches tive Unternehmer ihre Fabriken aufs Land verlegten, wo der Klein Gesez. In Ost- und Westpreußen unterliegen die Instleute, im Fauer Arbeit nahm. Der Besitz des Kleinbauern, der so ge- Regierungsbezirk Stralsund die Einlieger und Käthner besonderen zivungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen, schafft ihm nicht Er- Ausnahmebestimmungen, indem sie durch Polizeigewalt zum Anleichterung, sondern ist ihm eine Quelle der Ueberarbeitung, der tritt und zur Rückkehr zum Dienst gezwungen werden konnten. In Entbehrung und der Abhängigkeit. Und wie steht es mit dem Ge- Bayern bestimmt das Polizeistrafgesetzbuch, daß Gefinde und auf finde und den Tagelöhnern? Wir sehen, daß die Entwickelung eine längere Zeit beschäftigte Tagelöhner, wenn sie zur Zeit der AusKlasse des Gesindes und der Tagelöhner schuf. Denn die Ber- faat und Ernte ohne gesetzlichen Grund die Arbeit verlassen, bis trümmerung der bäuerlichen Hausindustrie hatte nicht nur die Ab- zu 14 Tagen mit haft bestraft, von der Polizei zur Arbeit zurückhängigkeit des Bauern von der städtischen Industrie, nicht nur die geführt und im Wiederholungsfall mit Haft bis zu 3 Wochen belegt Abhängigkeit vom Markte gebracht, dem er Agrikulturprodukte zu werden können. Für Mecklenburg ward 1892 noch ein Gesetz führen mußte, um Industrieprodukte dafür einzutauschen und seine geschaffen, das Hoftagelöhner und Hofgänger mit Geldstrafen bis Geldbedürfnisse ชิน befriedigen. Sie hatte damit auch zu 30 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht, wenn sie ohne die Unsicherheit der Gristenz in die bäuerliche Familie Rechtsgrund den Dienst verlassen oder die Arbeit niederlegen oder getragen. Für den Bauern selbst, der den Wechselfällen des den schuldigen Gehorsam berweigern. Das Bürgerliche Gesetzbuch Marktes preisgegeben, für seine Söhne und Töchter, deren Arbeits - hebt diese Ausnahmebestimmungen gegen ländliche Arbeiter auf, kräfte für die Wintermonate frei geworden waren und die jetzt als aber das Ausnahmegesetz von 1854 besteht weiter und§ 95 des Gesinde, Tagelöhner sich verdingten, meistens jedoch in die Städte Einführungsgesetzes zum B. G. B. besagt, daß alle landesgesetzwanderten, um sich den städtischen Gewerben zuzuwenden oder Soldat zu werden, für die Freien war diese Unsicherheit ohnehin Die Freisinnsmannen nehmen neben den übrigen bürgerlichen lichen Bestimmungen über das Gesinderecht unberührt bleiben. gegeben. Den Hörigen und Leibeigenen war damit die Möglichkeit Barteien für sich den Ruhmestitel in Anspruch, die Erhaltung gegeben, sich vollends frei zu machen. Denn Stadtluft machte frei der mittelalterlichen Gesindeordnungen bei Beratung des B. G. B. und der Verdienst ermöglichte auch den Freikauf. Damit wurden mit verschuldet zu haben.( Lebhafte Zustimmung.) aber der Landwirtschaft Kräfte entzogen zu derselben Zeit, wo diese, namentlich während der Sommermonate, deren in erhöhtem Maße Und in ihrem neugeschaffenen Hamburger Aktionsprogramm bedurfte. Denn nicht nur der Bauer, auch der grundbesitzende Adel der vereinigten Liberalen treten sie für eine Reform nicht etwa hatte begonnen, für den Markt zu produzieren. Daher galt es für für die Beseitigung der Gesindeordnungen ein. Für das Gesinde macht, ferner wenn unverheiratete Mädchen schwanger werden, fie jest, das Gesinde an die Scholle zu fesseln. Und so wie die gelten also nach wie vor all die vielen Gesindeordnungen, deren selbst wenn der Arbeitgeber selbst der Schwängerer war. Grundherren, Adel und Geistlichkeit es vorzüglich verstanden hatten, Deutschland fast 100 zählt, und die fast alle oder wenigstens zum in ihrer Unwissenheit sehen diese armen Lohnsflavinnen im Gutsvermöge der Anwendung und Auslegung des römischen Rechts, durch größten Teile den Geist des finstersten Mittelalters atmen. Da- befizer und Ortsvorsteher den Inbegriff einer solchen Machtfülle, Betrug. List oder rohe Gewalt, die ehedem freien Bauern zu Hörigen neben existieren zahlreiche Polizeiberordnungen, ministerielle und daß sie es gar nicht wagen, sich Recht zu suchen. Ein Musterund Leibeigenen zu degradieren, so verstanden sie es ebenfalls vor- statutarische Bestimmungen. Selbst für Baden und die Rhein - kontrakt aus Mecklenburg , dem Lande des Ochsenkopfes, zwischen züglich, einmal die Abgaben und Fronden der Erb- und Schutz- lande, wo der Code civil galt oder demselben nachgebildete Be- dem millionenreichen Gutsbesitzer Hörmann auf der Komtorey untertänigen zu schier ungemessener Höhe zu steigern, wobei ihnen stimmungen, sind in den sechziger Jahren neue Gesindeordnungen Strelik und seinen Arbeitern enthält folgende Bestimmungen: die inzwischen entstandenen stehenden Heere, auf Anordnung ober erlassen worden. Lediglich in Elsaß- Lothringen regelt der Code mit Zustimmung der Fürsten , Hentersdienst leisteten, Napoleon den Dienstvertrag wie alle Verträge.
falls die Bauern revoltierten, ondererseits aber auch Gesetzesbestimmungen zu schaffen oder Polizei. verordnungen durchzusehen, die das Gesinde in immer ärgere
Sklaverei brachte.
Im dreizehnten Jahrhundert finden wir in den Landrechten auerst Bestimmungen über Gesindeverhältnisse. So im Lübecker Stadtrecht 1158, im Hamburger 1270, im Stader 1279, im Münche ncr 1347, im Passauer Rechtsbrief 1281 usw.
in seinen Adern hat, der muß angesichts solch' skandalöser, allem Wahrlich, Genossinnen, ich meine, wer rotes, warmes Blut Rechts- und Menschenbewußtsein Sohn sprechenden Verhältnisse aufgepeitscht werden zu einem leidenschaftlichen Kampfe gegen diese Gesellschaftsordnung.( Lebhafte Zustimmung.)
Vollends in Knechtschaft verkauft sich ein großer Teil der Landarbeiterschaft durch das unbesehene Unterschreiben von Kontrakten, wie sie die Landwirtschaftskammern für ganze Provinzen ausarbeiten. Sie gestatten durch die Bestimmung, daß nur bei werden muß, den Arbeiter häufig genug um seinen Lohn zu prellen. ordnungsmäßigem Abgang der zurückgehaltene Lohn ausgezahlt Denn als nicht ordnungsmäßiger Abgang gilt auch die sofortige Entlassung durch den Arbeitgeber, die fast immer zulässig ist, 3. B. wenn sich der Arbeiter des Aufwiegelns schuldig
Und
§ 1. Der Arbeiter ist verpflichtet, alle ihm vom Arbeitgeber oder dessen Vertreter übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß, gewissenhaft und fleißig nach Vorschrift ohne Widerrede und Bemerfungen zu verrichten.
§2. Vernotwendigt sich ein Ausbleiben, so ist am Vorabend die Erlaubnis einzuholen. Falls die auf dem Gute getroffenen Dispositionen es nicht gestatten, daß dem Wunsche des Arbeiters Rechnung getragen wird, so hat sich derselbe unter allen und jeden Umständen zur Arbeit einzufinden.
Bezeichnend für das heutige Gesinde- und Landarbeiterrecht ist vor allem, daß es diese unserer ganzen historischen und wirtschaftlichen Entwickelung Hohn sprechende Ueberbleibsel eines Rechtsverhältnisses aus einer weit hinter uns liegenden Rechtsund Wirtschaftsperiode in unsere Zeit hineinträgt und aufrechterhält, daß es die Bestimmungen der Gesindeordnung konserviert, die in der Zeit der vollsten Erbuntertänigkeit und der feudalen Gliederung der Gesellschaft wurzeln. Was die einstigen patriar-§ 3. Auch die Frau hat auf Erfordern zur Arbeit zu kommen. Das Gesiadeverhältnis beruhte aber damals im Gegensatz zu chalischen Verhältnisse Angenehmes für das Gesinde boten, daß es§ 4. Dieselbe muß außerdem auf Bestellung regelmäßig und dem feudalen Verhältnis auf einem völlig freien Vertrag. Ein wirklich Hausgenosse war und den Schuß und Verkehr der Familie pünktlich das Melken der Kühe mit übernehmen, auch an SonnSwang zum Dienstantritt bestand nicht. Das Gesinde fonnte auch genoß, ist geschwunden; dagegen sind die Pflichten und Bürden und Festtagen. vor Ablauf des Vertrages den Dienst verlassen. Ein Vertrag auf des Gefindes erheblich vermehrt worden.( Sehr richtig!) Dabei§ 6. Die gewöhnliche Arbeitszeit dauert während der Monate Lebensdauer war ungültig. Es ist unserem Bürgerlichen Gesetzbuch wird faktisch das Büchtigungsrecht trop feines ausdrücklichen Ver- April bis Oktober von morgens 6 bis abends 7 Uhr, vom 1. Oktober vorbehalten, diesen gesetzlich zu sanktionieren. Da das Gesinde zur bots ungeniert gehandhabt. Und den Rechtsweg gegen diese Ge- bis April von morgens 7 bis abends 6 Uhr inklusive je 2 Stunde Hausgemeinschaft gehörte, so hatte der Hausherr gegenüber dem walttätigkeiten hat man dem Gesinde auf alle mögliche Weise er- Frühstück und Vesper und eine Stunde Mittag. Nach§ 5 fst Gesinde ein mäßiges Züchtigungsrecht, aber auch die Pflicht, es schwert. Aus den buntfchedigen Bestimmungen der Gesinde- der Arbeiter gegen vom Gutsbesitzer festzusehende Entschädigung vor Angriffen Dritter zu schüßen, sowie für sein leibliches und ordnungen wollen wir nur einige hervorheben.§ 51 der preußischen verpflichtet, vor wie nach der gewöhnlichen Arbeitszeit Ueberstunden geistiges Wohl Sorge zu tragen. Die Landrechte vom 13. bis Gesindeordnung bestimmt: falls sich das Gesinde weigert, den Dienst zu machen.
15. Jahrhundert enthalten eine Unmenge von Bestimmungen, die anzutreten, hat die Obrigkeit Zwangsmittel anzuwenden. Bleiben§ 7. Der Arbeiter erhält pro Tag an barem Gelde 0,60 M. dartun, daß die Züchtigung nur eine leichte sein und maßvoll an- diese fruchtlos und muß deshalb ein anderer Dienstbote gemietet im Winter, 0,75 M. im Sommer; feine Ehefrau 0,10 m. po gewendet werden soll. Einige Landrechte enthalten auch ein Verbot werden, so muß das Gesinde nicht allein den Schaden ersehen, son- Stunde.( Hört! hört!) Für zweimaliges Melten am Tage pro Der Züchtigung.. Am Ende des 15. Jahrhunderts nach der Nieder- dern es verfällt in eine Strafe von 2-5 Talern oder eine ent- Woche 1 M. An Materialien werden verabfolgt: 2 Zentner Winterwerfung der aufständischen Bauern beginnt die polizeiliche Aufsicht sprechende Gefängnisstrafe.§ 76 besagt und ähnliche Be- torn pro Monat, ein Stüd Gartenland, 150 Quadratruten ge= des Gesindes; aber noch wehren sie sich erfolgreich. Der 30jährige Krieg ftimmungen enthalten die meisten Gesindeordnungen die Be- düngtes Kartoffelland, eine Fläche Wiese oder Heu für 2 Ziegen. brachte, da er einen Mangel an Arbeitsfräften hervorrief, sogar fehle dieser Ausdruck ist sehr bezeichnend der Herrschaft und An Feuerung werden 2 Fuder Holz und 6000 Torf geliefert.eine Berbesserung ihrer Lage, um so mehr Ursache für die Grund- ihre Verweise muß das Gesinde mij Das Holz muß sich der Arbeiter aber felbst schlagen. Ferner