Für die
bes Frauenstimmrechts auf seinem ersten Kongreß bei seiner die Verfassung unter den Schutz der Frauen und Mütter. 1793 als völlig ausgeschlossen erscheinen, daß jemals zwischen uns sozia Fonftituierung im Juni 1904 in Berlin angenommen hat. In aber löste der Sicherheitsausschuß auf Antrag von Amas die politi- listischen Proletarierinnen und den bürgerlichen Frauenrecht. dieser Prinzipienerklärung stehen an erster, zweiter und dritter schen Frauenorganisationen auf und verbot ihre Neubildung. Dann lerinnen Gemeinsamkeit des Zieles bestehen könnte. Stelle rein naturrechtliche Erwägungen, die im Grunde sentimen ließ die Bourgeoisie in Frankreich den Kampf für das Frauen- Frauen hat das Wahlrecht praktisch eine ganz verschiedene Betaler Natur, aus ideologischen Erwägungen heraus geboren, ebenso- stimmrecht ruhen und erst die ersten großen Sozialisten, die Uto- deutung, je nach dem Besitz, über den sie verfügen oder der Besitzleicht durch andere Gefühlsgründe, andere Gefühlswerte, durch pisten Saint- Simon und Fourier und ihre Schüler nahmen sie losigkeit, unter der sie leiden. Und zwar steht der Wert des Wahleine andere Jdeologie über den Haufen geworfen werden können. wieder auf. 1848 war es Viktor Considérant, 1851 Pierre Leroux , rechtes für sie gewöhnlich im umgekehrten Verhältnis zur Größe Erst an vierter Stelle wird nebenbei auch der wirtschaftlichen Um- der den Antrag auf Einführung des Frauenstimmrechts stellte. ihres Besizes. Je mehr die Frauen die privatrechtliche Verfügungswälzung der Gesellschaft, da wird auch der gewerblichen Tätigkeit Aber sie fanden keine Zustimmung, sondern begegneten nur Hohn möglichkeit über ein großes Vermögen besitzen, um so eher können der Frau gedacht. Aber in welchem Zusammenhang? Da heißt und Geringschäßung. Im englischen Parlament wurde zuerst sie politischer Rechte entraten, da sie ihre persönlichen Interessen es, das Frauenstimmrecht ist begründet in der steigenden Wohl- namens einer größeren Gruppe von Frauen 1867 von einem der schon auf Grund ihres Geldbeutels im ausgiebigsten Maße wahren habenheit, welche durch die Erwerbstätigkeit der Frauen unter das erlauchtesten Geister der bürgerlichen Demokratie John Stuart Mill und pflegen können. Höhere Bedeutung hat der Besit schon für weibliche Geschlecht gekommen ist. Genossinnen und Genossen! Wir der Antrag auf Einführung des Frauenstimmrechts gestellt. die mittleren Schichten der bürgerlichen Frauen. Ein großer Teil stehen auf dem Standpunkt, daß wir sagen, nicht in der WohlWohl haben diese Vorkämpfer für Frauenemanzipation einzelne von ihnen ist nicht in der angenehmen Lage, wie ihre reichen habenheit einer dünnen Echicht des weiblichen Geschlechts liegt Konzessionen errungen, manche Abschlagszahlungen erhalten, aber Schwestern sich auf Grund ererbten Vermögens eine Lebensdie tiefste, die stärkste Begründung der Forderung des Frauen- die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts ist bis heute betätigung zu verschaffen, welche ihren persönlichen Neigungen entftimmrechts nein, in der Armut, in der Not, in der Aus- in den meisten, und gerade in den industriell entwickeltsten Ländern, spricht. Meist müssen sie sich durch die eigene Arbeit nicht nur beutung, der die große Masse des weiblichen Geschlechts preis- noch nicht zur Entwicklung gelangt, weil gerade während des stärksten einen neuen Lebensinhalt, sondern auch einen Erwerb schaffen. gegeben ist.( Sehr richtig!) Wir weisen diese Begründung der Kampfes der Bourgeoisie für die Verwirklichung des vollen demo- Nur denken sie natürlich ihrer Klassenzugehörigkeit und ihrem bürgerlichen Frauenbewegung, die nichts ist als die Wiederholung fratischen Prinzips schon im Schoße, in den Reihen der Frauenwelt Bildungsgange nach nicht an die allen freistehende Möglichkeit, des alten Gemeinplatzes vom Nationalreichtum, mit aller Ent- selbst die Kräfte vorhanden waren, die das Frauenwahlrecht als gewerbliche oder landwirtschaftliche Arbeiterin zu werden, sondern schiedenheit zurück. Wollte man sich rein auf den naturrechtlichen soziale Notwendigkeit für sich fordern mußten. Die Vorbedingung suchen sich ihr Brot in den sogenannten freien oder liberalen BeStandpunkt stellen, dann könnten wir uns ja damit begnügen, dazu ist erst geschaffen worden durch die größere Reife der kapi- rufen. Die gleiche Bildungsgelegenheit mit dem Manne und die allen Vorurteilen gegen das Frauenstimmrecht jenen leidenschaft- talistischen Produktion. Sie steht im engsten Zusammenhange mit Möglichkeit zur Ausübung dieser Berufe wird vielfach den Frauen lichen Gefühlsschrei aller Unterdrückten wie Geknechteten entgegen Großindustrie, die die Naturalwirtschaft aus der Familie vertrieb, bedürfen die Frauen der mittelbürgerlichen Klassen, die Frauen der Revolutionierung des Haushalts. Mit der Entwickelung der noch durch juristische oder soziale Bestimmungen verwehrt. Daher zusetzen, den Shakespeare Shylock in den Mund gelegt hat. Wir welche die Familie umwertete aus einer wirtschaftlichen Einheit, aus der bürgerlichen Eristenz, in hohem Maße des Besizes des Wahlfönnten sagen: Hat nicht ein Weib Hände, Gliedmaßen, Sinne, einer wirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft in eine nur sittliche rechts, um die gesetzlichen Schranken niederzureißen, welche ihren Leidenschaften wie der Mann, mit denselben Speisen genährt, mit Einheit, ist nicht nur der Grund zur Emanzpation der Frau von Bildungsbedürfnis und ihrer Berufstätigkeit entgegenstehen. Diese denselben Waffen verwundet, mit denselben Mitteln geheilt, von der Familie und dem Haushalt gelegt, fordern als Korrelat Mittelschicht will aber das Wahlrecht nicht nur in den Dienſt dieſer demselben Winter gekühlt, von demselben Sommer gewärmt. auch die Berechtigung, ja die Notwendigkeit des politischen Wahlrechts Wenn ihr uns tibelt lachen wir nicht, wenn ihr uns verwundet der Frau geschaffen worden. Dieſelben treibenden Motoren, welche engeren Intereſſen ſtellen, dieses Kampfes gegen die Vorrechte des bluten wir nicht und wenn ihr uns vergiftet sterben wir nicht?! die Naturalwirtschaft mit starker Faust aus der Familie hinaus- sozialen Reform mitarbeiten und die gesetzgeberischen Aufgaben männlichen Geschlechts, sondern sie wollen auch an der ganzen Aber Genossen, so wirksam derartige Erklärungen und Gefühls- trieben, haben die Möglichkeit beseitigt, daß die Frau als produttive ausbrüche momentan wirken mögen, im Kampfe um soziale Rechte Unversalarbeiterin im Haushalt tätig sein konnte, und der Frau auf diesem Gebiete lösen helfen. Aber so sehr auch wir uns danach erweisen sie sich als eine Waffe, die sofort zersplittert, sobald draußen auf dem wirtschaftlichen Markte einen neuen ökonomischen, drängen, auf diesem Gebiet durch unsere politische Macht mitsie der Wirklichkeit entgegengestellt wird. einen neuen sozialen Wirkungsfreis gefchaffen. Die Zerstörung schiedenheit der Auffassungen. Die bürgerlichen Frauen wollen wirken zu können, so zeigt sich hier sofort doch die ganze Verder alten bürgerlichen Frauenwelt hat die Notwendigkeit geschaffen, die soziale Reform im letzten Grunde deshalb herbeiführen, weil dem Frauenleben einen
Das Frauenstimmrecht findet für uns seine Begründung in dem Wechsel des sozialen Lebens, der durch die kapitalistische Produktionsweise geschaffen worden ist und der hauptsächlich durch die Erwerbsarbeit der Frauen und im höchsten Maße durch die Eingliederung der Proletarierinnen in das Heer der Industriearbeiterinnen seinen stärksten Anstoß empfangen hat.
neuen sittlichen Inhalt
fie die bürgerliche Gesellschaftsordnung stüßen und erhalten wollen. ( Sehr richtig!) Die Proletarierin bedarf des Wahlrechts nicht nur, zu geben oder auch nur den wirtschaftlichen Unterhalt zu sichern. um ihre ökonomischen und kulturellen Lebensinteressen zu ver= So wurde für die bürgerliche Frauenwelt zugleich die Notwendig- teidigen, bedarf des Wahlrechts nicht etwa zum Kampfe gegen die Ich gebe zu, daß es bestimmte Tatsachen gibt, die dieser Auf- keit geschaffen, das politische Frauenstimmrecht als ein unschätzbares Männerwelt ihrer Klasse, sondern vor allem zum Kampfe gegen die fassung zu widersprechen scheinen. Es ist eine Tatsache, daß das und unentbehrliches Mittel zu erobern und mit seiner Hülfe auf die Kapitalistenklasse.( Lebhafte Zustimmung.) Und so fordert sie nicht Frauenstimmrecht, wenn auch in beschränktem Umfange, in manchen Gesetzgebung genügenden Einfluß zu gewinnen, um alle juristischen die soziale Reform, um die bürgerliche Gesellschaft, die kapitalistische Ländern schon in Zeiten bestand, ehe die kapitalistische Produktion Bestimmungen hinwegzuräumen, welche dem Manne eine Monopol- Wirtschaftsordnung zu stützen, nein! Wir verlangen gleiche politische auftrat, vor allen Dingen, ehe sie jenen reifen Grad der Ent- stellung einräumen und die Lebensbetätigung des Weibes lähmen. Rechte mit dem Manne, um ungehemmt durch gesetzliche Schranken widelung erlangt hatte, welche ihren Ausdruck findet in der Er- In der proletarischen Frauenwelt ist nicht minder, ja in noch mitarbeiten zu können, um diese Gesellschaft zu stürzen, zu zerwerbsarbeit der Frauen. In Rußland , in der bäuerlichen Dorf- höherem Maße das Bedürfnis nach dem Besitz des politischen Wahl- schmettern.( Stürmischer Beifall.) Diese Ausführungen erklären gemeinde, dürfen Frauen unter Umständen unter den gleichen rechts, nach der vollen politischen Gleichberechtigung wach geworden. uns, weshalb die bürgerliche Frauenbewegung bis zum heutigen Rechtsbestimmungen wie die Männer an den Beschlüssen der Dorf- underttausende, ja Millionen von Proletarierinnen sind durch die Tage nicht so einheitlich geschlossen den Kampf für das allgemeine, Rechtsbestimmungen wie die Männer an den Beschlüssen der Dorf kapitalistische Entwickelung hinausgestoßen worden in das Erwerbs- gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für alle Staatsangehörigen gemeinde teilnehmen. Dies ist eine alte Gewohnheit, die auch leben. Die Statistik beweist schlagend für alle kapitalistisch ent- ohne Unterschied des Geschlechts fämpft, warum, sobald man über durch die russische Gesetzgebung anerkannt ist. Aber dieses Recht wickelten Länder, in welchem Umfang sich die Auflösung der alten das bloße Prinzip des Frauenwahlrechts hinaus zur Art des Wahlergibt sich daraus, daß in Rußland die alte, auf mutterrechtlicher Wirtschaftsordnung und damit der Uebergang der Fau in die Be- rechts, zum allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht Grundlage beruhende Großfamilie" länger fortbestand als in West- rufstätigkeit vollzieht. In Deutschland zählte man immer nach europa und daß die Frauen nicht das Recht ausüben als Per- der letzten Berufszählung gelangt, das schöne Lirum- Larum von der Schwesternschaft sofort sönlichkeit, als Individualität, sondern als Vertreterin des Haus- 6 578 350, davon waren Proletarierinnen nicht weniger als 5 293 277, hat es sogar zu Wege gebracht, daß nicht einmal die bürgerliche 1895: erwerbstätige Frauen in die Brüche geht. Die Verschiedenheit der sozialen Schichtung haltes überhaupt, der Wirtschaftsgemeinschaft, die derselbe früher in Osterreich 1890: erwerbstätige Frauen 6245 073, davon Ar- Frauenbewegung als einheitliche, geschlossene Macht hinter der For dargestellt hat. In einer ganzen Reihe von anderen Staaten, so- beiterinnen 5310 639, in Frankreich 1890: 5191 084 und 3 584 518, berung des Frauenwahlrechts steht, weil die oberen Zehntausend gar in vielen Provinzen Preußens besteht ebenfalls in den Vereinigten Staaten 1890: 3914 571 und 2 864 818, in gar nicht das Bedürfnis nach politischer Gleichberechtigung mit dem England und Wales 1891: 4 016 571 und 3 113 256. Mann haben. Noch viel weniger ist es richtig, daß die bürgerliche Frauenbewegung ungeteilt und unteilbar in den Wolfen thront hoch über dem Schmutz der Parteifämpfe in den lichten Höhen tadelloser Gerechtigkeit und Unparteilichkeit. Erst der Weltkongreß für Frauenstimmrecht hat dafür den Beweis geliefert. Sorgfältig ist man der Verlegenheit aus dem Wege gegangen, klipp und klar auszusprechen, welche Art von Frauenstimmrecht man verlangt. vereins hat sich da sogar radifaler gezeigt als die bürgerlichen Die Vorsitzende des gemäßigten allgemeinen deutschen Frauenradikalen Frauen, indem sie wenigstens für ihre Person sich dahin aussprach, daß ihrer Auffassung nach nur ein Stimmrecht, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für Männer und Frauen, in Betracht komme. Von den anderen bürgerlichen Frauengruppen hat sich nicht eine einzige über diesen
ein Frauenwahlrecht.
In den 7 östlichen Provinzen sowie in Westfalen und Schleswig - Dies zur Illustration nicht nur dafür, in welchem Umfange Holstein besitzen die Frauen in ländlichen Gemeinden ebenfalls ein nicht nur das weibliche Geschlecht des Wahlrechts bedarf, sondern Wahlrecht zu den Gemeindeverwaltungen. Aber unter welchen Be- zugleich dafür, welchen Umfang die proletarische Frauenarbeit andingungen? Die Frauen besigen das Wahlrecht nicht im allgemeinen, genommen hat. Die proletarische Erwerbsarbeit muß deshalb die sondern nur die grundbesitzenden und steuerzahlenden Frauen, Das teibende Kraft in dem Kampfe um das Frauenwahlrecht sein. Dazu Gleiche gilt von den Wahlrechten zu den Gemeinderäten nicht nur fommt noch eins. Hunderttausende von Proletarierinnen der Stopfauf dem Land, sondern auch in den Städten in einem Teile der arbeit leiden zwar nicht direkt durch die Ausbeutung von Kapital Pfalz und anderwärts. Auch in Oesterreich besißen die Frauen in und Unternehmertum, aber doch infolge der ganzen gesellschaftlichen ländlichen Gemeinden das Wahlrecht zur Gemeindebehörde, aber zusammenhänge der kapitalistischen Produktion ebenso gut hungernd ebenfalls nur insoweit als sie Grundbesitzer sind und inwieweit sie mit dem Hirne pflügen müssen wie die Proletarierinnen mit der zu den Steuerleistungen herangezogen werden; darauf baute sich auch Hand. Durch diese ökonomische Umwälzung sind die Frauen auch bis vor kurzem das Landtags- und Reichstagswahlrecht auf. Die in ihrem Bewußtsein, in ihrem Denten und Empfinden großjährig, Folge davon ist, daß noch in vielen österreichischen Kronländern selbständig geworden. Und nun bedürfen sie des allgemeinen WahlSie grundbesitzenden Frauen und in manchen Kronländern auch in- rechts als einer sozialen Lebensnotwendigkeit zu dem Zwecke, den soweit sie dem Steuerzensus genügen, auch Wählerinnen zu den Machtanteil, den ihnen der Stimmzettel gibt, zur Verteidigung und Einzellandtagen sind. Ferner daß auch an den Wahlen zum Reichs- Wahrung ihrer ökonomischen und kulturellen Interessen in die Wagrat die Grundbesitzerinnen entsprechend den festgelegten Bestim- schale werfen zu können.( Sehr richtig!) Aber wenn wir auch die mungen teilnehmen. In Schweden bestehen ähnliche Bestimmungen Forderung des Frauenstimmrechts in erster Linie als eine soziale betreffs des Gemeindewahlrechts der Frauen. Wenn wir aber die Notwendigkeit erkennen, so empfinden wir sie doch auch als Fordemeisten Bestimmungen, die hier in Frage kommen, ansehen, so tritt rung der selbstverständlichen Gerechtigkeit.( Vielfaches Sehr richtig!) zunächst in die Erscheinung, daß das Frauenwahlrecht an Grundbesitz Die Frau ist nicht nur wirtschaftlich von der Familie und dem und Steuerleistung geknüpft und daß die Frauen nicht direkt, nicht Haushalt unabhängig geworden, jie wertet nicht nur ihre produktive persönlich das Wahlrecht ausüben dürfen, sondern daß das Wahlrecht Tätigkeit auf den Gebieten der Hand- und Kopfarbeit in ihrer Beausgeübt werden muß durch irgend einen männlichen Anverwandten. deutung für die materielle und kulturelle Entwicklung gleich der des Das ist durchaus nicht das Stimmrecht, das wir fordern; es ist Mannes( Bravo !) gerade der helle Schein, den die Feuer in den nicht das Stimmrecht, das wir der Frau als Persönlichkeit, als großen Fabriketablissements auf die Lage der Frau geworfen haben, Staatsbürgerin geben wollen, es ist ein Vorrecht des Besizes. In hat in den Frauen auch das Bewußtsein für den sozialen Wert Wahrheit sind deshalb auch alle einschlägigen Bedingungen in ihrem ihrer Tätigkeit auf einem anderen Gebiete erweckt. Er hat ihnen Wesen in schroffem Gegensatz zu der Auffassung des Frauenstimm- das Bewußtsein geweckt von der großen sozialen. Bedeutung und rechts, wie wir sie vertreten. In England allerdings finden wir dem sozialen Werte ihres Hausmütterlichen und erzieherischen Walbetreffs der Anteilnahme der Frauen an den lokalen Bezirksverwaltens. Denn in dem Maße wie die Zahl der Frauen in der Fabrik tung andere Formen. Hier finden wir ein Kompromiß zwischen dem Recht des Besizes, das seine Vertretung finden soll in den Gemeinden, auch wenn es zufälligerweise nicht durch den Mann, sondern durch die Frau getragen wird, dem Grundsaß entsprechend, daß den Besiz auch das niedrigere soziale Gefäß heilige( Heiterkeit) und ein Kompromiß mit der Auffassung, daß der Frau das Stmmrecht gewährt wird, denn wenn in verschiedenen Körperschaften der eng lischen Selbstverwaltungen die Ausübung des Frauenwahlrechts nach verschiedenen Grundsäßen, auf den Zensus begründet ist, so übt doch die englische Frau persönlich ihr Wahlrecht zu den Körperschaften in der Selbstverwaltung aus.
Aber wenn wir die Forderung des Frauenstimmrechts erheben, jo können wir es nur unter dem Gesichtswinkel, daß sie weder dem Besitz noch dem bürgerlich- gewerblichen Eigentum gewährt wird, sondern lediglich der Person. Und diese Auffassung von dem Rechte der Frau als Persönlichkeit auf den ihr gebührenden Einfluß in Gemeinde und Staat hat seine treibende Kraft von der wirtschaft lichen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise erhalten. Sie alle wissen, daß schon in den Anfängen der kapitalistischen Entwicklung dieser Gedanke in der bürgerlichen Demokratie seinen ersten Borlämpfer gefunden hat. Es ist wahrlich teine Tatsache, der sich die Bourgeoisie zu schämen hätte, daß sie in den Zeiten ihrer Jugend, als sie noch einen Traum träumte, ihre erlauchtesten Köpfe als Vorfämpfer für das Frauenstimmrecht gehabt hat. Wir sehen ferner das Frauenwahlrecht als Recht der Persönlichkeit auftauchen in Eng land als Niederschlag jener glorreichen Revision. Wir sehen sie wieder auftauchen, als die französische Bourgeofie über Louis Capets Leiche hinweg zu ihrer politischen Gmanzipation gefommen ist.
zunimmt, in dem Maße, in dem Hunderttausende mehr und mehr unbekümmert um die Verpflichtung gegen das keimende Leben. in ihrem Schoße, um das, was sie den neugeborenen Kindern an Pflege, der Heranwachsenden Jugend als Mütter und Erzieherinnen schuldig sind, wurde es klarer, daß das Walten der Frau als Hausmutter fein Privatdienst ist, den sie dem Manne leistet, sondern eine Tätig feit von höchster sozialer Bedeutung.( Stürmischer Beifall.) Dadurch, daß Millionen gezwungen worden sind, nicht durch ihren eigenen Leichtsinn, nicht durch das Verstummen ihrer mütterlichen Herzensschläge, sondern durch den Zwang der
tapitalistischen Ausbeutung, sich gegen das förperliche, geistige und sittliche Wohl ihrer eigenen Nachkommen zu vergehen, haben die steigenden Zahlen der Kindersterblichkeit, der sittlich verkommenen kleinen, der jugendlichen Verbrecher und Fürsorgeerziehungsbedürftigen den hohen sozialen Wert der Arbeit demonstriert, die die Frau innerhalb ihrer vier Pfähle für die Aufzucht ihrer Nachkommenschaft leistet. Die Forderung nach dem Frauenstimmrecht ist nur die Forderung nach der Anerkennung ihrer hohen sozialen Wirksamkeit.
Aber sie fordern dieses Recht noch auf Grund des demokratischen Prinzips in seiner weitesten Fassung. Nicht nur in dem Sinne, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen sollen: Wir glauben es auch der Entwicklung der Demokratie schuldig zu sein, alle die eigenen Sträfte unseres Geistes- und Seelenlebens, die wir als Frauen haben, auch unserer Eigenart entsprechend in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.( Stürmischer Beifall.)
Kardinalpunkt der Wahlrechtsfrage ausgelassen.( Hört, hört!) Denn während von jenen Damen keine einzige die Frage des allgemeinen Wahlrechts angeschnitten hat, hat die Vorsitzende der gemäßigten Organisation für ihre Person erklärt, daß es ihrer Auffassung nach nur ein Stimmrecht geben fönne, das allgemeine und gleiche für Frauen und Männer. Diese Erklärung ehrt gewiß diejenige, die sie abgegeben hat, aber sie tann nichts ändern an unserer Stellung zur bürgerlichen Frauenbewegung als ganzes. Es hat sich gezeigt, daß auch von den Frauenrechtlerinnen, die ihrer Meinung nach äußerst radikal für das Frauenwahlrecht eintreten, nicht immer dafür gekämpft wird, daß das Frauenwahlrecht nur als ein allgemeines zur Einführung gelangen soll. Ich erinnere daran, daß im Winter 1901 der radikale Verein Frauenwohl", an den preußischen Landtag eine Eingabe richtete, in welcher er für die Frauen das Gemeindewahlrecht verlangte, aber nur für die Frauen, die mindestens ein Jahr am Orte seßhaft wären und die eine, wenn auch geringe direkte Abgabe zahlten. Das heißt nichts anderes, als daß auch hier im großen und ganzen das Wahlrecht nur für die Damen und nicht auch für die proletarischen Habenichtse gefordert werde, denn es ist eine bekannte Tatsache, daß, sowie der Begriff der Seßhaftigkeit zu einer Vorbedingung der Berechtigung zur Wahl gemacht wird, dann ein großer Teil des männlichen wie des weiblichen Proletariats des Wahlrechts beraubt sein wird( Sehr wahr!), und das Wahlrecht abhängig machen von der Entrichtung einer Steuer heißt nichts anderes, als zweierlei Recht für Besitzende und Nichtbesitzende schaffen.( Sehr richtig!) Ein solcher Unterschied ist um so unberechtigter, wenn wir die Frage aufwerfen: wer zahlt wirklich die Steuern auch der besibenden Klassen? Das sind die aus gebeuteten Klassen des Proletariats, die erst den Besitz schaffen. ( Lebhafte Zustimmung.)
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Die nämlichen radikalen Frauenrechtlerinnen haben dann weiter bestätigt, daß sie nicht für das Frauenwahlrecht in unserem Sinne find, indem sie 1903 bei den Reichstagswahlen in den verschiedensten Städten für die Wahl von bürgerlichen Freisinnigen und sonstigen Liberalen aufgefordert haben, und zwar zu ihrer Wahl im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Kandidaten. Ich will hier die Frage nicht weiter erörtern die Tatsache ist, von bürgerlicher Seite bestritten worden, ob tatsächlich die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen sich der Schmach schuldig gemacht haben, in Hamburg sich für den bürgerlichen Kandidaten zu erklären, trotzdem sein Gegenkandidat Bebel war, einer der erston und verdienstWir huldigen nicht der Auffassung gewisser frauenrechtlicher vollsten Vorfämpfer für volle Gleichberechtigung der Frauen. Es Kreise, daß Männer und Frauen deshalb gleiche Rechte haben wird, wie gesagt, bestritten, aber wenn auch dieser äußerste Fall Wir sehen sie mit besonderer Energie verfochten während des müßten, weil sie gleich seien. Nein, ich bin der Auffassung, daß der Schmach und des Verrates ausscheidet, dann bleibt noch die Kampfes und des Krieges um die Abschaffung der Sklaverei in so wie wir förperlich, so wir auch seelisch und geistig grundver- Tatsache bestehen, daß sie anderen sozialdemokratischen Kandidaten Nordamerika . Kurz, in allen jenen Perioden, in denen das Bürger- schieden in unserer Art sind. Aber anders sein heißt nicht niedriger gegenüber die Kandidaten der bürgerlichen Linten unterstützt haben. tum noch eingetreten ist für die volle Verwirklichung des demokrati - sein, und wenn wir auch auf Grund eines anderen psychischen Was das bedeutet, werde ich Ihnen dann ausführen. Wir stehen schen Prinzips als eine Vorbedingung zu ihrer eigenen politischen Lebens denten, handeln und fühlen, so empfinden wir gerade dieses desgleichen der Tatsache gegenüber, daß bei der letzten bayerischen Emanzipation und Herrschaft zu gelangen, hat es auch die Forde- Anders- Sein als einen Vorzug im Hinblick auf die Ergänzung der Landtagswahl die Frauenrechtlerinnen nationalliberale Kandidaten rung der Gleichberechtigung der Frauen verfochten. Aber mit soviel Männer und die Bereicherung der Gesellschaft.( Stürmischer Beifall.) unterstützt haben, obgleich diese ausgesprochene Feinde und Gegner Glut und soviel Leidenschaft und soviel Tatkraft auch diese Forderung Von diesen Gesichtspunkten aus fordern wir die politische des Frauenstimmrechts früher vom Bürgertum vertreten worden der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen waren, die in ist, so hat doch, nachdem sie es im ersten Ansturm nicht erreicht hat, Gleichberechtigung der FrauBayern von der Sozialdemokratie und auch vom Zentrum er es den Vorkämpfern des Sozialismus überlassen, sie zuerst wieder und das Frauenwahlrecht als die staatsrechtliche Mündigkeits- fämpft wird. Erst kürzlich hat in Kopenhagen Anfang August aufzustellen. Schon 1792 hat Mary Wolstonecraft in ihrem be- erklärung unseres Geschlechts.( Bravo !) Aber in bezug auf die Konferenz des internationalen Weltbundes getagt. Auf diesent rühmten Werle:" Forderungen der Frau", schon 1787 Condorcet in diese allgemeine Auffassung der Bedeutung des Frauenwahlrechts Stongreß hat man nicht nur Organisationsfragen, Fragen der den Briefen eines Bürgers von Newhaven , die Forderung nach der besteht innerhalb des gesamten weiblichen Geschlechts kein Unter- Propaganda diskutiert, sondern auch die welterschütternde Frage Gleichberechtigung der Frau aufgestellt. Lebhaft genug war der schied. Alle Frauen ohne Unterschied der Klasse betrachten die gelöst, welches Abzeichen die Mitglieder der Vereine für FrauenWiederhall, den sie in der französischen Revolution fand. 1789 politische Gleichberechtigung als ein Mittel freierer Lebensent- stimmrecht tragen sollen.( Große Heiterkeit.) Dagegen hat die wurde das Frauenstimmrecht sowohl in Flugschriften wie in einer widelung und reicherer Betätigung innerhalb der Gesellschaft. Im Konferenz auch nicht mit einem Worte die Frage des allgemeinen Eingabe an die fonstituierende Nationalversammlung gefordert. Aber übrigen aber herrscht in der Frauenwelt genau wie in der Männer- Wahlrechts gestreift, um flipp und klar zu erklären, wie sie dazu Diese begnügte sich mit der platonischen Liebeserklärung, sie stelle welt der Klassengegensatz und der Klassenkampf und sie laffen es steht. Dies wäre um so angezeigter gewesen, als die Vertreterinnen