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Spandau .

Scheune des Töpfermeisters Lorenz mit Stallung nieder. Man ver-| Fußsteig abgekommen und ins Wasser geraten. Da die fragliche mutet Brandstiftung. Am Freitagnachmittag 13 Uhr brannte es Stelle außerordentlich gefährlich ist, so gelang es ihm nicht, sich zu in der Zementfabrit, wobei der Ringofen und ein Schuppen den retten. Flammen zum Opfer fielen. Kaum von dem Brande der Zementfabrik zurüdgekehrt, mußte die Feuerwehr gestern früh 1 Uhr abermals in Tätigkeit treten. Die in der Luckenwalderstraße gelegene Scheune des Ackerbürgers Bienite brannte vollständig nieder. Mehrere ärmere Leute, welche ihre Ernte in derselben aufbewahrt hatten, haben einen beträchtlichen Schaden davongetragen. Wie das Feuer entstanden ist, ist bis jetzt noch nicht aufgeklärt.

Gestern morgen 9 Uhr stürzte der Klempnermeister Reich, Barutherstraße, von dem Neubau des vier Stod hohen Hauses des Herrn Jordan, Chausseestraße. Er war beschäftigt, Dachrinnen an­zulegen. R. hatte am Freitag eine Sparrlatte entfernt, um seine Arbeit besser ausführen zu können. Als er gestern wieder an feine Arbeit ging, beachtete er nicht, daß die Latte los war, und wollte sich an derselben festhalten. In demselben Moment stürzte der Un­glückliche, da keinerlei Schußvorrichtung angebracht war, in die Tiefe und blieb mit schweren Verlegungen bewußtlos liegen. An feinem Aufkommen wird gezweifelt, da er einen Oberschenkelbruch und schwere innere Verlegungen davongetragen hat. Schönwalde( Bezirk Pankow ).

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Gerichts- Zeitung.

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Das Karlsruher Schwurgericht verurteilte den praktischen Arzt Dr. Manasse ivegen Beihülfe zur Abtreibung in fünf Fällen und wegen fahrlässiger Körperperlegung in einem Fall zu zwei Jahren 10 Monaten Buchthaus und 10 Jahren Ehre Jahren 10 Monaten Buchthaus und 10 Jahren Ehre berlust.

Traurige Folgen des Spaßes", einen Stuhl fortzuziehen. Wegen fahrlässiger Tötung ist am 17. Februar vom Landgericht Posen der Wiehhändler Stefan Put in Luboszesnica zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am 28. August 1905 befanden sich der Angeklagte sowie die Polizeisergeanten S. und Sch., Die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag erledigte ein Vetter des Angeklagten und andere Personen in der Wirtschaft ihre Tagesordnung in Stunden. Einen größeren Raum in der von M.-S. verbat sich die Nedereien wegen des Portepees, Debatte nahm die Magistratsvorlage betreffend den Austausch von das er erhalten hatte, und drohte dem Angeklagten Dresche" an. Schüßengelände( rund 8140 Quadratmeter) zur Vergrößerung des Dabei war er aufgestanden. Als er sich wieder setzten wollte, zog Gasanstaltsgrundstücks gegen Ueberlassung von rund 32 560 der Angeklagte ihm den Stuhl weg. S. stürzte mit schlug mit dem Kopfe Quadratmetern Forstgelände an der Ostseite der nach. Norden ver- dem Rücken auf die Erde und schlug längerten Streitstraße an die Schüßengilde ein. Genosse Pied auf die kugelförmige Ausbuchtung eines Billardfußes. stellte im Namen seiner Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, Angeklagte war außerordentlich erschrocken und die Mitglieder, welche zugleich Mitglieder der Schüßengilde find, Bedauern aus, daß er etwas derartiges nicht beabsichtigt habe. von der Beratung auszuschließen. Dieser Antrag rief eine längere S. stand auf, trant noch weiter Bier und ging um 19 Uhr nach Debatte hervor, in welcher betont wurde, daß die Mitglieder der Hause. Er erzählte feiner Frau den Unfall und legte sich bald zu Schüßengilde an der Magistratsvorlage fein persönliches Interesse Bett. Da er sehr laut schnarchte, holte seine Frau 11 Uhr den haben. Genosse Pied wies auf die bereits früher vertretene An- Arzt. Dieser stellte Gehirnerschütterung fest. Nachts sicht anläßlich des Ankaufs der Brüdenstraße hin, wo die bürger- 3 Uhr starb S. Wenn der Angeklagte mit dem Wegziehen des lichen Herren im Interesse der Stadt zu handeln glaubten, wenn Stuhles den S. auch nur, hat necken wollen, so war er für den Er­der Stadtverordnete Müller von den Verhandlungen ausgeschlossen folg, den er als intelligenter Mann voraussehen konnte, doch ver würde. Es half jedoch nichts, der Antrag Pied wurde abgelehnt. antwortlich zu machen. Die Revision des Angeklagten wurde Der Referent über die Magistratsvorlage, Stadtverordneter am Freitag vom Reichsgerichte verworfen. Am Sonntag, den 14. Oktober cr., fand im Restaurant des Grube, wies darauf hin, daß die Gasanstalt an der Grenze ihrer Herrn Schulz eine sehr gut besuchte öffentliche Versammlung statt. Leistungsfähigkeit angelangt sei. Entweder müsse ein Neubau vor­Parteivergnügen eine geschlossene Gesellschaft. Genosse Willy Friedländer- Berlin referierte in recht eingehender genommen werden, der etwa 2 Millionen Mark kosten würde, oder Der sozialdemokratische Verein von Magdeburg und Umgegend Weise über den Freiheitskampf des russischen Proletariats". In aber die Gasanstalt müßte erweitert werden. Aus dem Forst- hielt am 2. Dezember 1905 im Luisenpark zu Magdeburg ein Ber der Diskussion teilte Genosse Snoost mit, daß von den Bürgerlichen gelände ließe sich weit mehr herausschlagen, als es durch den vor- gnügen ab, an dem etwa 1000 Personen, nur Mitglieder und Saalabtreibungsversuche unternommen werden; an den Gastwirt geschlagenen Geländeaustausch geschehen würde. Redner beantragte ihre Angehörigen, teilnahmen. Eine polizeiliche Erlaubnis Schulz des Vereinslokals sei man bereits herangetreten. Genosse zur Prüfung der Angelegenheit die Einsetzung einer gemischten war nicht eingeholt worden. Der Wirt Lantau wurde tegen Scheffler- Bantow forderte zur regen Agitation, insbesondere unter Kommission und den Vorstand der Schützengilde zu den Beratungen Uebertretung einer der Polizeiverordnungen angeklagt, wonach den Frauen auf; er wies auf den Wert der sozialistischen Presse hinzuzuziehen. Gasdirektor ühing gab alsdann an der Hand für öffentliche Tanzluftbarkeiten eine polizeiliche Erlaubnis hin und ersuchte die Genossen, das Lokal von Stech Differenzen des einschlägigen Materials ein Bild von dem geplanten Erweite- erforderlich ist. Die Behörde fah das Vergnügen als eine halber zu meiden. Das Resultat der Versammlung waren mehrere rungsbau. Nach Abschluß desselben würde die Gasanstalt 4½mal öffentliche Tanzluftbarkeit an. Das Landgericht Magdeburg Neuaufnahmen. so groß als die jetzige sein und 60 000 Rubikmeter Steinkohlengas sprach jedoch den Angeklagten frei, indem es ausführte: Es und 20 000 Rubikmeter Wassergas produzieren können. Hierauf handele sich hier um eine geschlossene Gesellschaft und Köpenick . wurde der Vorschlag des Referenten, eine gemischte Kommission es sei deshalb eine polizeiliche Erlaubnis nicht erforderlich gewesen. Die Stadtverordnetenversammlung von Köpenick hat am Sonn- einzusetzen, angenommen und die Stadtverordneten Grube, Eine geschlossene Gesellschaft sei ein nach außen abgeschlossener abend in einer außerordentlichen Sizung sich mit dem Dr. Engelhardt, Bender, Siefert, Makowka und Hernig gewählt. Kreis von Personen, die nach innen mit einander verbunden seien. Gaunerstreich des Räuberhauptmanns" beschäftigt, Gine längere Debate entspann sich noch bei der Festsetzung der Die Verbindung fönne beruhen auf persönlichen Beziehungen, die durch den unser Ort so plöglich und so unerwünscht zur Welt- Fluchtlinie für den westlichen Teil der Artilleriestraße; dieselbe zwischen den Mitgliedern bereits beständen oder durch die Ver­berühmtheit" geworden ist oder eigentlich nicht mit diesem soll nach Magistratsvorlage eine Breite von 18 Metern erhalten. einigung hergestellt werden sollten oder auf der Gemeinsamkeit Der Referent, Stadtverordneter Hülfebeck, empfahl eine Breite des sachlichen Zwecks. Die Voraussetzungen träfen hier Gaunerstreich, sondern nur mit den Folgen, die er für unsere Stadt- von 15 Metern. Die Magistratsvorlage gelangte jedoch zur An- zu. Nun fage allerdings das Oberverwaltungsgericht, daß nicht verwaltung haben soll: mit der Amtsniedelegung des nahme. Nach Erledigung einiger kleiner Vorlagen folgte geheime jeder Verein an sich eine geschlossene Gesellschaft sei und zwar ver­Bürgermeisters Langerhans. Die war Sihung. neine es bei Vereinen als solchen den Charakter einer geschlossenen einberufen worden lediglich zu dem Zwede, Stellung au Gesellschaft dann, wenn die Mitgliederzahl eine so große, die Organi sation eine so lose und Erwerb und Berlust der Mitgliedschaft an nehmen zu diesem Schritte des Bürgermeisters und eine Vertrauenstundgebung zu beschließen. Magistrat so geringe Bedingungen geknüpft fei, daß man nicht sagen fönne, man habe es mit einem nach außen abgeschlossenen Kreis innerlich und Stadtverordnete waren fast vollzählig anwesend, als miteinander verbundener Personen zu tun. Um einen solchen der Stadtverordnetenvorsteher die Sigung eröffnete. Von Verein handele es sich hier aber auch nicht. Wenn die Zahl den 36 Mitgliedern der Versammlung fehlten nur zwei, die sich Die Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen vom der Mitglieder eine große sei, so erkläre es sich daraus, auf Reisen befinden. Die Zuhörertribüne war schon lange vor 17. Oftober 1905 betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn- und daß die breite Masse des des Arbeiterstandes die Mitglieder Beginn der Sigung bis auf das allerlegte Plätzchen besetzt. Aber Feiertage verbietet, wie die gleichartigen Verordnungen in anderen stelle und es in Magdeburg sehr viele Arbeiter gebe. Auch fönne die Zuhörer waren größtenteils Beamte der Gemeindeverwaltung; Landesteilen, an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren nicht von einer zu losen Organisation gesprochen werden. Arbeiten, abgesehen von bestimmten Ausnahmen. die Kunde von dieser schleunig anberaumten Sigung schien nicht weit 40 Barteigenossen aus Halle a. S.( Nebeling und Genossen) waren Ferner müßten für den Erwerb der Mitgliedschaft gewisse Voraus­Mehr als Eintrittsgeld und regelmäßige Beiträge müßten gezahlt werden. über den engeren Kreis des Rathauses hinausgedrungen zu sein. wegen Uebertretung dieses Verbotes angeklagt worden, weil sie am fegungen erfüllt sein. Der Vorsteher Andersen referierte kurz über die An- Vormittag des 14. Januar, einem Sonntag, in Halle Wahlrechts- Der erste Straffenat des Kammergerichts ver gelegenheit, die die Köpenicker Stadtväter zusammengeführt hatte. flugblätter in der Weise verbreiteten, daß sie, jeder in dem ihm zu warf am Donnerstag die hiergegen eingelegte Revision der Staats­Den Hauptmann und sein Spizbubenstücklein überging er zunächst geteilten Bezirk von Haus zu Haus gingen und inner- anwaltschaft, weil die Revision an der ohne Rechtsirrtum getroffenen die der Häuser mit Schweigen. Er meldete nur, daß der Bürgermeister wegen der Halb verteilten. Die Blätter tatsächlichen Feststellung des Landgerichts scheitere. tränkenden Angriffe, die gegen ihn gerichtet worden seien, sein Amt wurden während des Ganges über die Straße von und nur von wenigen in der Hand niedergelegt habe, und verlas dann das folgende Schreiben des eschreiben des meiſten versteckt getragen und zwar zusammengerollt. Die Anzahl der von Bürgermeisters: ben einzelnen verteilten Blätter war nur eine verhältnismäßig ge­Durch die Art und Weise, wie am 16. d. M. die hiesige ringe. Mit Rüdsicht auf diese Umstände sprach denn auch das Stadtkaffe beraubt worden ist, sind der städtischen Verwaltung öffengericht alle die Angetlagten frei, indem Ungelegenheiten erwachsen. Es ist leicht, hinterher flug es in dem Tun derselben teine Arbeit" jah. Das 2 and zu reden. Dhne aber auf die Vorgänge vom 16. d. M. näher gericht alle als Berufungsinstanz hob aber dies eingehen zu wollen, bin ich mir bewußt, daß in allen Fällen, in Urteil auf und verurteilte alle Angeklagten zu Geld. denen das Gesamtinteresse der Stadt in Frage kommt, die strafen bon je fünf Mart, eventuell zwei Tagen Haft. Das Münchener Landgericht verurteilte nach mehrtägiger Ber­formelle Verantwortung der Leiter der Verwaltung auf sich Den oben mitgeteilten Tatbestand hielt das Landgericht zwar handlung den Kaufmann August Rossel aus Schöneberg bei festgestellt, nahm aber gleichwohl im Gegensas Berlin zu zwei Jahren Gefängnis und fünf Jahren nehmen soll. Infolgedessen lege ich mein Amt als Bürgermeister auch für zum Schöffengericht die Berrichtung einer öffentlich bemerk- hr berlust, den Kutscher Mathias Schmidt aus unsernherrn der Stadt Köpenick nieder und hoffe, hierdurch im Interesse der baren Arbeit an. Es sagte: Bei dem hier stattgefundenen Ver- bei Ingolstadt zu ein Jahr neun Monaten Gefängnis, Stadtgemeinde zu handeln.". teilen übersteige das Gehen von Haus zu Haus und von den Biegeleiarbeiter Georg Appe II aus Unfernherrn zu zwei Sodann verlas der Vorsteher den der Versammlung zur Kenntnis- Stod wert zu Stodwert das Maß von Anstrengung, das Monaten Gefängnis wegen Betruges. Es handelt sich nahme vorgelegten Beschluß des Magistrats, ber fein Be- man gewöhnlich aufwende für Zwecke des Vergnügens und der Er wieder einmal um die sogenannte Schönauersche Millionenerbschaft, dauern über die Amtsniederlegung ausspricht. Der Bürgermeister holung. Es sei deshalb eine" Arbeit". Aber auch eine öffentlich mit der sich fchon feit 30 Jahren deutsche Gerichte zu Langerhans", so versichert der Magistratsbeschluß, hat sich das Ver- bemerkbare" sei es, denn es müsse auffallen, wenn jemand von Haus beschäftigen haben. Anfangs der 70er Jahre tauchte in den trauen der Bürgerschaft in so hohem Maße erworben und genießt es zu Haus gehe und in jedem Hauſe verſchwinde, selbst wenn der verschiedensten Orten Deutschlands das das Märchen auf, in auch heute noch so unumschränit, daß die ganze Stadt es schmerz- Beck für den Beobachter nicht ersichtlich sei, wie bei denjenigen, die Argentinien sei der Bierbrauer Johann Schönauer aus Ingol­ stadt unter Hinterlaffung ungeheuerer Reichtümer und ohne legt­lich empfinden würde, wenn er auf der Niederlegung feines die Blätter unter den Kleidern trugen. Gegen dieses Urteil legten 42 Angeklagte Revision beim willige Verfügung verstorben. Diese Legende ist längst durch be­Amtes beharren würde". Rammergericht ein. Sie rügten zunächst ungültigkeit der Ver- hördliche Aufklärung zerstört worden, nicht Willionen, sondern einige Der Versammlung wurde vom Vorsteher der Antrag borordnung des Oberpräsidenten und machten ferner unrichtige An- tausend Taler hat dieser Schönauer hinterlassen und ist diese Hinter gelegt, sich dieser Vertrauenstundgebung anwendung der Verordnung geltend. Der Begriff der öffentlich laffenschaft schon längst an die Erbberechtigten ausbezahlt zuschließen. Bürgermeister Langerhans sei, so meinte Herr bemerkbaren Arbeit sei verkannt, indem das Landgericht das Ver worden. Und da die Dummen nicht alle werden, finden Andersen, in der Presse in der unwürdigsten Weise verunglimpft teilen innerhalb der Häuser für die Annahme einer solchen fich immer wieder Leute, die auf den Schwindel hereinfallen worden, dagegen müsse Berwahrung eingelegt werden. Langerhans herranziehe. Wenn man davon abfähe, wie es rechtmäßig not und es ist bezeichnend, daß Roffet die gebildeten Streise für um nam habe Köpenicks Gedeihen gefördert, darum solle die Versammlung wendig sei bei Beurteilung der hier strittigen Frage, dann bleibe und es ist bezeichnend, daß Rossel die gebildeten Streise für ihn ersuchen, seinen Schritt rückgängig zu machen. Die Debatte über diesen Antrag war ganz furz; zum teine Arbeit gefunden werden, denn dabei trete feine solche Beute ihnen zur Beitreibung der Erbschaftsangelegenheit Geld vor­stellten Gewinnanteile von 3-400 000 W. in Aussicht, wenn die Wort meldete sich nur ein Mitglied der sozialdemokratischen törperliche Anstrengung in die Erscheinung, wie sie mit einer Arbeit strecken würden; auf diese Weise gelang es den Angeklagten zum Fraktion. Unser Genoffe Herbst gab die Erklärung ab, die verbunden sei. Teil bedeutende Summen herauszulocken. Zum Teil hatte Rossel Der erste Straffenat des Rammergerichts hob am die schwindelhaften Angaben seiner Mitangeklagten bestätigt, teil­Fraktion sei zu der Ueberzeugung gelangt, daß nicht den Bürger­meister die Schuld an dem über die Stadt hereingebrochenen Un- 18. Ottober das landgerichtliche Uteil auf und weife lockte er selbst hohe Beträge heraus. Unter der Angabe, daß glüd trifft, sondern daß nur die Auswüchse des volksverbummenden verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung die Erbschaft 75 millionen betrage, stellte ihm Oberstleutnant Militarismus derartiges möglich gemacht haben. Herbst hob an das Landgericht zurück. Begründend wurde ausgeführt: Monstrot in Berlin in den letzten vier Jahren allein 7000 M., Ober­An fich faffe das Landgericht den Begriff Arbeit ganz richtig stabsarzt eleift- Berlin 3500 M. und Direktor Charles Bujostowieck hervor, daß Bürgermeister Langerhans in seiner Amtsführung auf. Es gebe aber hier ben Tatsachen eine Rubin Berlin 150 M.. zur Verfügung, zur Verfolgung ihrer angeblichen stets unparteiisch gewesen sei und versucht habe, allen gerecht zu anwendung, die juristisch anfechtbar sei. Das Land- Ansprüche. werden, soweit das in seiner Macht stand. Demnach schließe die gericht sage:" Das Gehen von Haus zu Haus fällt auf, das Hinauf­Fraktion sich der Vertrauenskundgebung an. und Hinabsteigen der Treppen ist erheblich anstrengend, also liegt Damit war die Debatte zu Ende. Die Abstimmung ergab eine öffentlich bemerkbare Arbeit vor." Das genüge aber nach In welcher Art die Paragraphen des Strafgesetzbuchs dazu her Meinung des Senats nicht. Was sich in den Häusern zu halten müssen, die Ausübung des Koalitionsrechts zu erschweren, einstimmige Annahme der Erklärung, die so lautet: Die Bersammlung nimmt mit Bedauern Kenntnis von irage, sei eben nicht öffentlich wahrnehmbar. Es müsse darum zeigt nachfolgender in Augsburg verhandelter Fall: für die Beurteilung ausscheiden die Anstrengung, dem Schreiben unseres Herrn Bürgermeisters und ersucht den bie mit dem Treppensteigen verbunden sei. Das Herrn Bürgermeister, seinen Antrag zurückzuziehen und die Landgericht müsse nunmehr feststellen, ob das bloße Geben von Geschäfte unserer Stadt fernerhin zum Haus zu Haus und das Tragen der Blätter babei trotz des Streitbrnchs noch weiter Streifunterstützung bekomme. Segen der Gemeinde zu führen." To anstrengend gewesen sei, daß es als Arbeit gelten als er die Auskunft erhalten, verließ er die Baustelle ruhig Die Sigung, die begreiflicherweise in ziemlich gebrüdter tönne. wie er sie betreten hatte. Der Baumeister aber ging hin und Mit anderen Worten: dem Kammergericht wird vor seiner im Stimmung verlief, wurde nach knapp 20 Minaten geschlossen. Der Bürgermeister hatte selbstverständlich nicht daran teilgenommen. Gegensatz zu früher aufgestellten neueren Rechtsprechung, das Ver- zeigte den Streifenden an. Eine Verurteilung aus§ 153 konnte beim besten Willen nicht eintreten. Jedoch bestrafte ihn das Schöffen­teilen von Flugblättern stelle eine Arbeit" dar, selbst bange, zumal gericht Augsburg wegen Hausfriedensbruch"; da der Angeklagte - bekanntlich fürzlich in Konsequenz dieses fammergerichtlich betätigten heißt es in der Begründung des Urteils fich bei Begehung des Friedrichshagen . Irrtums ein findiger Amtsvorsteher auf den Gedanken gekommen war, das Tragen eines Topfes Wasser als berbotene Sabbatarbeit Hausfriedensbruchs vollständig ruhig verhalten hat, erkannte das Gericht nur auf 6 M. Geldstrafe. anzusehen. Gs überläßt nunmehr den Landgerichten, ob sie in Die urteilslose Masse" wird nicht begreifen können, warum der talmudisch- jüdischem Sinn aus einer straflosen Beschäftigung eine streifende Maurer wegen Hausfriedensbruch" bestraft werden konnte, verbotene Sonntags arbeit feststellen" wollen. Wenn das zumal das Gericht selbst erflärte, daß der Hausfriedensbruch" Hallenser Landgericht aus der straflofen und nüglichen Verbreitung vollständig ruhig vor sich gegangen ist. Zur Begehung eines von Flugblättern am Sonntag eine öffentlich bemerkbare Arbeit" weil Trepp auf Trepp ab gegangen wird, konstruieren sollte, so Hausfriedensbruchs gehört doch das Bewußtsein rechtswidrigen wäre die unabweisliche Konsequenz, daß künftighin sämtliche Leute, Das geheimnisvolle Verschwinden des Arbeiters Domle, der, wie die von Kneipe zu Kneipe, alle Personen, die von Laden zu Laden, Zentral- Kranken- und Begräbniskaffe für Frauen und Mädchen wir berichteten, bermißt wurde, hat jetzt seine Aufklärung gefunden. und sämtliche besseren Hälften der Staatsanwälte und Richter unter Deutschlands ( E. H. 26.) Offenbach a. M. Berwaltungsstelle Berlin I. D. ist in der Nähe seines Wohnortes als Leiche aus der Spree ge- Anklage gestellt werden, wenn sie sich beifallen ließen, am Sonntag Soonntag, den 21. Ottober 1906, abends 7 Uhr: Hauptversammlung im landet worden. Die Gerichtsfommission stellte jedoch durch einen Besuche abzustatten oder gar so zu fochen, daß der Rauch öffentlich Gewerkschaftshause, Engelufer 15, Saal 3. Tagesordnung: 1. Kaffenbericht Lokaltermin am Tatort fest, daß der Verschwundene nicht das Opfer bemerkbar wird. Dann überträfe freilich die moderne Judikatur vom 2. und 3. Quarttal 1906. 2. Vortrag des Herrn Stadtverordneten eines Verbrechens, sondern eines verhängnisvollen Unglücksfalles ge- die rabulistischen Auslegungen jüdischer Sabbatheiligung. Prächtige Dr. 3. Zadel über Frauenleiden". 3. Verschiedene Kaffenangelegenheiten. Achtung! Heimarbeiterinnen der Wäsche, Krawatten, worden ist. D. hatte in dem Restaurant Spreeterraffe eine Ver- Aufgabe für eine halbe Wandel gelehrter Richter, festzustellen, ob Schürzen, Korsett und Blusenbranche. Am Dienstag, den 28. d. M., abends 8, Uhr, findet bei Punzel, Stralsunderstr. 26, eine Mitglieder­fammlung des Turnvereins besucht und war abends auf dem Heim eine Beschäftigung, die keine Arbeit ist, eine Arbeit sei? versammlung statt. Mitglieder werden aufgenommen. Die Sektionsleitung. wege in der Dunkelbeit von dem neben der Spree entlang laufenden

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Ein gefahrbrohender Brand entstand gestern nachmittag zwischen 2 und 3 Uhr vor dem Hause Rahnsdorferstr. 9. Dort war ein großer Verschlußmöbelwagen in Brand geraten und wurde bis auf Bas eiserne Gestell ein Raub der Flammen. Durch fräftiges Wasser­geben der freiwilligen Feuerwehr konnte ein Umsichgreifen des Feuers auf die nahestehenden Gebäude verhindert werden. Hangelsberg.

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Millionenerbschaftsschwindel.

nur das Gehen von Haus zu Haus und das Deffnen der Haustüren diesen Schwindel gewinnen und sie zum Teil hafte Beträge schädigen konnte. Die Mitangeklagten Rossels

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Darin aber könne

Justiz gegen Ausübung des Koalitionsrechts.

offene Baustelle und fragte einen dort stehenden Bekannten nach dem In einem Vorort Augsburgs betrat ein streifender Maurer eine Ramen eines neuen Streifbrechers, um zu verhüten, daß der Mann

Handelns.

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