. 247. 23. Jahrgang. 3. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 23. Oktober 1906.
Widerstand leistete. Zeuge Betriebsinspektor Rechen strafung wegen Schulverfäumnis folgte, genügt auch nach Auffassung
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Die Wahlen der Arbeitnehmer- Beifiker zum Berliner berger bekundet, daß der Angeklagte Hirsch die Arbeiter in der des Kammergerichts für einen anderen Fall nur dann, wenn in Gewerbegericht
hatten folgendes Ergebnis:
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Werkstattt aufgehezt habe und daß ihm deswegen die Entlassung beiden Fällen die nicht genügend gerechtfertigte Versäumnis auf angedroht worden sei.- Vors.: Welcher Art waren die Hegereien dieselbe Ursache zurückzuführen ist. Ausgehend hiervon des Hirsch? Zeuge: Bestimmtes weiß ich nicht, er war aber mußte der erste Strafsenat des Kammergerichts die Revision gegen Vertrauensmann. Vors.: Hatte Hirsch denn solchen Einfluß auf ein freisprechendes Urteil des Landgerichts Stettin in Zeuge: Er muß doch. Bors.: Was heißt Sachen Engels verwerfen, weil der Bestrafung des Angeklagten das? Drücken Sie sich bestimmter aus. Haben Sie den Einfluß selbst wegen einer bestimmten Schulversäumnis feines Kindes keine wahrgenommen? 3euge: Nein, nur gehört habe ich davon. Vorladung und Vermahnung vorhergegangen war und obwohl E. Vert.: Von wem? Zeuge: Vom Werkmeister Mühbrecht. schon einmal verwarnt und bestraft worden ist. In der Begründung Wors . Den werden wir später hören. Vor der nun folgenden wurde vom Senatspräsidenten betont, es wäre zu wünschen, daß die Vernehmung mehrerer Arbeiter, die in der Linkeschen Waggon- Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Schulpflicht und ihrer Erfabrik beschäftigt find, beantragt die Verteidigung, das Gericht möge füllung, die nicht bloß in Pommern , sondern auch sonst vielfach in den Zeugen Rechenberger veranlassen, den Saal zu verlassen, da zu Preußen beständen, einheitliches Schulbefürchten sei, daß die Arbeiter in dessen Anwesenheit nicht die verfäumnisgeses beseitigt würden. Wahrheit sagen würden. Das Gericht lehnt einen Beschluß über Viel notwendiger als ein einheitlicher preußischer Schulpolizeidiesen Antrag ab, da die in Frage kommende prozessuale Be- stock erscheint uns ein von modernen Jdeen getragenes Schulgejes, stimmung sich nur auf den Angeklagten, niemals aber auf einen das freilich vom Dreiklassenparlament nicht zu erwarten ist. Die Zeugen bezieht. Ein zwölfjähriger Junge fagt Schulversäumnis liegt in unendlich vielen Fällen weit mehr in dem aus, er habe ebenfalls gesehen, wie Hirsch die Menge auf Mangel sozialer Einrichtungen( Mangel einer Fürsorge für den Zögs das Trottoir zurückdrängte und Kindern Geld gegeben habe. ling durch das Gemeinwesen, Not in dem elterlichen Hause und Borsigender: Du erkennst Hirsch bestimmt wieder?-8euge: Jämmerlichkeit der Schuleinrichtungen) als an dem bösen Willen der Ja.- Angel.: Der Junge ist der Sohn eines Meisters und Eltern. ER vollständig von der Firma beeinflußt. Vorf.: Was soll denn
1. Bezirk
Abgegebene Sozialdemokrat Stimmen 104
1906( 1900) 87( 47)
Christliche
die Arbeiter?
17
54
47( 25)
7
"
7.
363
336( 133)
27
"
10.
761
736( 455)
20
"
13.
780
735( 447)
45
"
16.
384
364( 250)
20
"
19.
299
278( 143)
18
"
22.
286
242( 143)
43
"
25.
757
722( 284)
35
"
28.
185
174( 75)
10
"
31.
213
194( 118)
19
"
34.
624
586( 289)
38
"
37.
348
287( 164)
61
"
471
447( 172)
22
"
43. 46.
1515
1329( 601)
180
"
937
907( 533)
25
"
8081
7471( 3879)
587
40.
Zersplittert 17. ungültig 6.
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die Linkesche Fabrik für ein Interesse daran haben, Sie als einzelne
durch
ein
Eigenartige Recherchen.
Person hereinzulegen? Der nächste Zeuge ist der Schmied Der im Mai d. J. in Haft genommene Zigarrenhändler NohrSomit sind die Kandidaten der zentralorganisierten Gewerk- modrot, der als Hauptbelastungszeuge für das dem Angeklagten mann, der eine ganze Anzahl städtischer Ehrenämter bekleidete, schaften gewählt. zur Last gelegte Vergehen gegen die Gewerbeordnung gilt." Er fagt stand unter der Anklage des Sittlichkeitsvergehens am Sonnabend Wenn auch gegenüber der Wahl vom Jahre 1900, in welchem aus, daß Hirsch ihn vor Jahren veranlaßt habe, dem Metallarbeiter- vor der vierten Straffammer des Landgerichts I . Die Verhandlung zum leztenmal in diesen Wahlbezirken gewählt wurde, jezt eine Verband beizutreten. doppelte Beteiligung stattgefunden hat, so muß doch ausgesprochen da er fein Geld für die Beiträge übrig hatte. Später fei er jedoch wieder ausgetreten, fand unier Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Dem Vernehmen nach Seitdem habe wurde der Angeklagte durch die Anklage beschuldigt, zwei Mädchen werden, daß die Beteiligung an der Wahl eine viel zu schwache Hirsch ihn gehaßt und nicht mehr mit ihm gesprochen. Der Zeuge wiederholt in unzüchtiger Weise berührt zu haben. In der Verwar. Die Stimmenzahl ist kein Verhältnis zu den in Berlin be- bestätigt dann, daß Hirsch ihn am Krawalltage mit höhnischen Zu- handlung soll zur Sprache gekommen sein, daß der Angeklagte, der schäftigten 25 Jahre alten Arbeitern. Wenn man auch erwägt, daß eine große Anzahl der Arbeiter Strafantrag zu stellen. rufen bedacht habe. Er habe jedoch davon Abstand genommen, u. a. in der Schul- und Armenkommission und im Waisenrate tätig Vorf.: Angeklagter, was sagen Sie ist, ein überzeugter Spiritist und nebenbei der Meinung ist, daß er in Berlin der Zugehörigkeit zu den Inmungen wegen( 50 000) nicht dazu? Angel: Die Leute sind alle durch den imstande sei, durch ein magnetisches Fluidum, welches seinem wählen darf, so ist die Zahl der Beteiligten doch zu klein. Betriebsinspektor Rechenberger beeinflußt. Körper entströmt, seine Nebenmenschen von manchem förperEs scheint, als wenn das Interesse an der Wahl fehlt. Wahr- ori.( zum Zeugen Rechenberger): Wollen Sie sich dazu äußern? lichen Ungemach zu befreien. Als Mitglied der Schulscheinlich hielt man die Wahl der Kandidaten der zentralisierten Ge-3euge: Ich halte es unter meiner Würde, darauf zu antworten. fommission hatte er wegen der vielfachen Schulverfäumnisse eines werkschaften für so selbstverständlich, das man gar nicht zur Der nächste Zeuge, Schmied Nt unge, ist der Hauptbelastungs- Schulmädchens zu recherchieren und da er sich überzeugte, daß das Wahl zu gehen brauche. Auch scheint das Bewußtsein, daß keine zu zenge für den Tatbestand des Aufruhrs. Vor seiner Ver- Kind sehr schwächlich und sehr krank war, trieb ihn das Mitleid, sich fürchtenden Gegner vorhanden sind, viele von der Wahl abgehalten eidigung bemerkt Verteidiger Simon: Für die Glaubwürdigkeit bereit zu erklären, Versuche mit dem förperlichen Magnetismus anzu haben. Sei dem wie es sei: Es ist unbedingt falsch, wenn des Zeugen ist es von Wert, folgendes festzustellen: der zustellen, der nach seiner Meinung die Patientin vielleicht retten wahlberechtigte Arbeiter nicht zur Wahl gehen. Zeuge hat einmal seinen eigenen Vater zusammen fonnte. Dabei soll er, wie die gegen ihn erstattete Anzeige beWenn es auch nur die Wahl zum Gewerbegericht ist, so ist es mit seinem Bruder wegen 8wiftigkeiten in der Familie hauptete, vielfach mit dem Mädchen unzüchtige Handlungen vordoch Pflicht jedes aufgeklärten Arbeiters, sich daran zu beteiligen. tüchtig berbauen. Er hat ferner seinen Vater genommen haben. Das später an Lungenkrankheit verstorbene Jede Wahl ist auch eine Demonstration; jede Wahl ist ein Mittel, wegen Sittlichkeitsbergehens denunziert. Das Ver- Mädchen hatte anfänglich diese Beschuldigungen im vollen Umfange die Anhänger der eigenen Richtung zu zählen. Es kann sich auch fahren ist aber niedergeschlagen worden. Er hat ferner mehrfach ge- bestätigt, bei späteren Vernehmungen sie aber immer mehr einniemand entschuldigen. Es war jedem die Möglichkeit der Teilnahme äußert, er wolle seinen Vater wegen Majestätsbeleidigung den ungeschränkt. Der Angeklagte hat von Anfang an den in diesem Falle gegeben. Die Wahl fand am Sonntag statt, teine Eintragung zieren. Er hat aber von seinem Vorhaben Abstand genommen, gegen ihn erhobenen schweren Verdacht entschieden zurückgewieſen in die Wählerliste war notwendig; das Beschaffen einer weil inzwischen die Zwistigkeiten beigelegt worden sind. Der alte und tat dies auch im Hauptverhandlungstermin. Die in einem zweiten Wahllegitimation war die einzige Mühe, deren fich die Vater ist draußen auf dem Korridor und hat die Beschlüsse mitgebracht, Anklagefall gegen ihn auftretende Beugin ist ein an Krämpfen Wähler zu unterziehen hatten. hatten. Deſſenungeachtet haben sich in denen das Verfahren wegen Sittlichkeitsvergehens eingestellt wurde. leidendes hysterisches Mädchen, dessen Glaubwürdigkeit stark in biele auch diese kleine Mühe nicht gemacht, sondern find Ich bitte das Gericht, diese Angaben zu prüfen und die Glaub- Zweifel gezogen wurde. Der Angeklagte bestritt, mit dieser Zeugin der Wahl ferngeblieben. Hoffen wir, daß man bei künftigen Wahlen würdigkeit des Zeugen feitzustellen, da ich der Meinung bin, daß, überhaupt jemals in nähere Berührung gekommen zu sein. Für den nicht mir die Frage aufwirft, ob die Beteiligung einen jofort ins falls sich alle diese Angaben bestätigen, der Angeklagte auf Grund Angeklagten trat eine ganze Reihe von Leununds zeugen auf, darunter Auge fallenden politischen oder gewerkschaftlichen Zweck hat, sondern der Aussage dieses Zeugen unmöglich verurteilt werden kann auch Pfarrer Koch von der Samariterkirche, der erklärte, daß dem daß die Arbeiterschaft lernt, höher als den Augenblidserfolg das Außerdem sind diese Feststellungen wichtig für ein eventuelles Ver- Angellagten unfittliche Handlungen nicht zuzutrauen seien, und nebenideelle Moment zu stellen neben dem Wahlerfolg auch die un fahren wegen Meineides gegen den Zeugen. bei ein kleines Bild von den spiritistischen Allüren des Angeklagten, geheuere demonstrative und agitatorische Wirkung einer MassenZeuge Runge macht dann zu diesen Ausführungen des Ver- von denen er ihn mehrfach abgeraten habe, entwarf. Dem Antrage beteiligung in Rechnung zu ziehen! teidigers ganz verwirrte und wenig zusammenhängende Bekundungen, des Rechtsanwalts Schneider entsprechend erkannte das Gericht aus denen niemand klug wird. Zur Sache selbst bekundet er, daß nach erschöpfter Beweisaufnahme auf Freisprechung des Aner auf dem Striegauer Play von dem Angeklagten Pfaffenaas" geklagten. Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr Gefängnis beantragt. genannt wurde, was auf seine Mitgliedschaft zum Evangelischen Der Angeklagte, der seit Mai in Untersuchungshaft zugebracht hat, Arbeiterverein Bezug hat. Gleich nach dieser Beschimpfung fet wurde sofort auf freien Fuß gesezt. von vier bis fünf Ausgefperrten verprügelt worden. Nach seiner Angell. Hirsch Meinung hat Hirsch zu diesen Personen gehört. bestreitet das entschieden. Mehrere Zeugen befunden, daß sie zu der fraglichen Zeit den Angeklagten in der Restauration von Strause Eine Einigung über diese Differenz in den Beit gesehen haben. angaben fonnte nicht erzielt werden. Hierauf wurde die Berhandlung auf morgen, Dienstag, vertagt. Was im gemietlichen" Sachsen einem Arbeiterverein alles passieren kann!
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Gerichts- Zeitung.
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Der Kaiserdeputierte" vor dem Schwurgericht. Der Beutezug eines Köpeniders" in Berlin beschäftigte Breslau , 22. Oktober. Unter großem Andrang begann vor dem Hiefigen Schwurgericht heute die Verhandlung gegen den Vorschmied gestern in einer längeren Sigung die 1. Straflammer des LandHeinrich Hirsch, der angeklagt ist, Städelsführer bei den gerichts III. In der Person des Kutschers Michaelis Gedalje präsentierte sich der Straffammer einer der geriebensten Schwindler, Krawallen auf dem Striegauerplaz gewesen zu sein. Diese Krawalle waren bekanntlich vor kurzer Zeit bereits Gegenstand geder es verstanden hat, längere Zeit hindurch eine große Anzahl Goldwarenhändler und Uhrmacher in Berlin und den Vororten richtlicher Erörterung gewesen, wo gegen 45 Angeklagte in einem auffehenerregenden Prozeß mehrere Tage lang verhandelt wurde. Die unter der Maske eines Köpenicker Wäschereibesitzers" zu prellen. Borgeschichte des heutigen Prozesses ist daher bereits bekannt. Der Name Der 86 jährige Angeklagte hat schon eine sehr ereignisreiche des Angeklagten Hirsch wurde schon einmal in der Deffentlichkeit viel Vergangenheit hinter sich. Er ist nicht weniger als sechsmal a. mit genannt. Als der Kaiser im Jahre 1903 furz nach der Krupp- Affäre Im sächsischen Erzgebirge regt es sich unter der Arbeiterschaft, wegen Diebstahls und dreimal wegen Betruges, u. Im März d. J. wurde er aus bei einem Besuche in Breslau an eine Arbeiterdeputation die be- die endlich im Begriff steht, ihre Klaffenlage zu erkennen und in 2 Jahren Zuchthaus vorbestraft. Nachdem der Angeklagte seinen fannte Ansprache hielt jeder deutsche Arbeiter hätte bis ins hohe ihre Organisationen einzutreten. Auch Arbeiter- Turn-, Gesang- und der Strafanstalt Plößensee entlassen. Alter eine gesicherte Existenz" und die Arbeiter vor der andere Vereine entstehen. Den Gewerkschaften und diesen Vereinen Arbeitsverdienst aus dem Gefängnis in wenigen Tagen durchgebracht Sozialdemokratie warnte, gehörte Hirsch zu jenen Deputierten. werden alle möglichen Hindernisse bereitet. Daran beteiligen fich hatte, erfann er folgenden neuartigen Gaunertrick: Er fuhr nach Den Vorsiz in der Verhandlung führt Landgerichtsdirektor auch behördliche Organe. Ein eifriger Diener der Obrigkeit ist auch Köpenick und ließ sich hier bei einem Wäschereibefizer als Kutscher Dr. Billing. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Hensel, Verteidiger der Brigadier Krallmann in Raschau bei Schwarzen engagieren. Mit Hülfe des ihm überantworteten Fuhrwerks gelang des Angeklagten ist Rechtsanwalt Simon( Breslau ), der bis vor berg . Der Arbeiter- Gesangverein Frohsinn" in Raschau hielt es ihm, fich bei zahlreichen Uhrmachern als Wäschereibefizer zu furzem noch Amtsrichter in Militsch war und wegen einer Aeuße- Ende August sein erstes Stiftungsfest ab, gu dem er legitimieren. Eines Tages erschien cr bei einem Uhrmacher B. in rung, die Sozialdemokraten seien vor dem Gesez gleichberechtigt, im am Abend Tanzkränzchen für seine Mitglieder erlaubt" Moabit und ließ sich mehrere Uhren vorlegen. Im Laufe der Disziplinarwege gemaßregelt wurde. Die Anklage lautet auf Ber - bekommen hatte. Tags zuvor tam der Gemeindediener nachts Unterhaltung erwähnte er dann ganz harmlos, er betreibe als gehen gegen die Gewerbeordnung, Beleidigung Arbeitswilliger und 412 Uhr in den Gasthof, wo die Mitglieder mit ihren Frauen den Nebenerwerb einen gut gehenden Uhrenhandel in Köpenid, auch stehe Rädelsführerschaft bei einem Aufruhr. Hirsch soll am Nach- Saal schmückten, und teilte dem Vorsitzenden mit, daß das Ver- er mit verschiedenen Uhrenhändlern in Berlin schon lange Zeit in mittag jenes 19. April, an dem die Krawalle stattfanden, gnügen nicht abgehalten werden könne. Am andern Morgen be- Geschäftsverbindung. Da der Angefchuldigte fehr sicher auftrat und dem Arbeitswilligen Modrok, der aus der Linkeschen Waggonfabrit mühte sich der Vorsitzende mit einem Mitglied wieder beim Ges auch einige Fachkenntnis bewies, wollte sich B. das gute Geschäft" heraustam und über den Striegauerplatz gehen wollte, zugerufen meindevorstand um die Erlaubniserteilung zum Tanz. Er erhielt nicht entgehen lassen, zumal da der Herr Wäschereibefizer sich in aus haben:" Seht, das ist auch einer, der sich nicht schämt, weiter zu fie auch. Am Nachmittag erschien aber der Brigadier mit einem reichender Weise legitimierte und auf sein auf der Straße stehendes B. ließ sich schließlich verleiten, dem Angrbeiten. Weiter soll er den auf dem Striegauerplatz zahlreich ver- Gendarmen zum Konzert, das auf einem Gartengrundstück über der Fuhrwerk hinwies. Tammelten Kindern Geld gegeben haben, mit der Aufforderung, sie Straße dem Gasthofe gegenüber abgehalten wurde und sehr stark geklagten mehrere Uhren im Werte von 68 Mart tommissionsDer geriebene sollten dafür recht lärmen. Am späteren Abend, als der Krawall besucht Weiterverkauf erfuhr, auszuhändigen. zum Tanzerlaubnis seinen Höhepunkt erreicht hatte, tam der Arbeitswillige Runge aus vom Gemeindevorstand wieder erteilt war, holte er diesen und dann Schwindler ließ sich natürlich bei dem Geprellten nicht mehr einer Sigung des evangelischen Arbeitervereins über den Striegauer- forderten sie vom Vorsitzenden den Schein zurück und bemerkten, sehen, denn die Uhren wanderten sofort ins Leihhaus. Dieser Trick play, wo inzwischen auch der Angeklagte sich wieder eingefunden die Erlaubnis wieder zurüdziehen zu müssen. Der Vorsitzende fügte gelang dem Angeklagten bei mehreren Uhrenhändlern in Berlin , haben soll. Hirsch soll dann angeblich die ihn umgebende Menge sich aber nicht so schnell. Er ging mit seinen Festteilnehmern nach Charlottenburg und Schöneberg . In einigen anderen mit den Worten: Hier tommt auch so ein Pfaffenaas!" auf Runge Schluß des Konzerts über die Straße in den Saal und gab ihnen Fällen waren die Verkäufer so vorsichtig, dem Betrüger nicht ohne Uhren auszuhändigen. In diesen Fällen verstand gehezt haben, der mit Fäusten und Stöden mißhandelt wurde. von dem Vorgefallenen Kenntnis. Eine Aufregung entstand unter weiteres Der Angeklagte selbst bestreitet jede Schuld. Er stellt den 25 den Leuten, die, als der Brigadier den Saal betrat, um einzu- es Gedalje in rafiniertester Weise die Aufmerksamkeit des bon den borgelegten Uhren abzulenten, von der Staatsanwaltschaft geladenen Belastungszeugen 50 Ent- schreiten", sich dadurch Luft machte, daß der Beamte nicht ans Geschäftsinhabers Sein um dann blitzschnell einige verschwinden zu lassen. Laftungszeugen entgegen, die teilweise einen von ihm geführten Alibi- Podium tam, sondern wieder hinausgedrängelt wurde. beweis unterstügen sollen. Bors.: Sie sollen bei Ihren Arbeits- Begleiter, der Gendarm, war schon verschwunden. Der Vor- Gericht legte der Angeklagte nur ein sehr gewundenes Geständnis follegen eine einflußreiche Stellung gehabt und in der Werkstatt size n de des Vereins und der Wirt erhielten beide ab, so daß die Vernehmung der sämtlichen Zeugen stattfinden mußte. agitiert haben. Angell: Das ist nicht wahr. Ich habe mir Strafmandate. Danach sollte jeder 50 Mark bezahlen Erst dann gestand er alles ein, um sich noch von der ihm drohenden nicht das geringste zuschulden kommen lassen. 17 Jahre lang habe wegen Veranstaltung eines öffentlichen Tanzvergnügens ohne Zuchthausstrafe zu retten. Der Gerichtshof hielt in Anbetracht des ich ununterbrochen auf einer Stelle gearbeitet und wurde 1902 fogar behördliche Erlaubnis", außerdem sollte der Borsigende 30 Mart überaus gemeingefährlichen Treibens des Angeschuldigten eine auf Veranlassung des Direktors zum Kaiser deputierten bezahlen wegen Veranstaltung eines öffentlichen empfindliche Strafe für gerechtfertigt und erkannte auf drei ausgewählt. Das beweist, in welchem Ansehen ich bei der Fabrik- 11 mzuges ohne behördliche Erlaubnis"( der Gang über Jahre Gefängnis und fünf Jahre Ehrverlust. Der Staatsleitung stand. Wer bei uns als Agitator bekannt ist, wird die Straße nach dem Saal!!) und weitere 20 Mart Strafe waren anwalt hatte vier Jahre Gefängnis beantragt. sofort entlassen. Es folgt die Erörterung der Vorgänge dem Wirt auferlegt worden, weil er Fortbildungsschüler auf dem Striegauerplaz. Der Angeklagte gibt zu, Arbeitswillige zum Tanz zugelassen" haben sollte. Alles das war auf Anzeige Hungerleider" genannt zu haben. Vors.: Einem anderen des hinausgedrängelten Brigadiers St. erfolgt. Er sollte feine Arbeitswilligen sollen Sie zugerufen haben, er solle sich schämen, Freude an dem Erfolge seines Eifers haben. Es wurde gerichtliche weiterzuarbeiten."- AngelL: Das ist nicht wahr. Der An- Entscheidung beantragt. Wie ein Kartenhaus fiel das Anklagegeflagte bestreitet durchaus, den Rädelsführer bei den Krawallen gebäude ein. Dem Bregadier wurde vom Gericht gesagt, daß er in Stationen gespielt zu haben. Er gibt wiederholt der Vermutung Ausdruck, dem Saal nichts zu suchen hatte. Die Angeklagten wurden frei. daß die Arbeitswilligen nicht unbeeinflußt, sondern von der Fabrik- gesprochen, nur die Strafe wegen des öffentlichen Umzuges" Leitung bewogen, gegen ihn in der Voruntersuchung ausgesagt haben. blieb, da versteht man eben in Sachsen teinen Spaß, und wenns nur Vors.: Wie kommen Sie zu dieser Vermutung? Angel.: über die Straße ist! Auch diese Strafe dürfte in der BerufungsWeil ich als Einziger hier vor dem Schwurgerichte angeklagt bin.- instanz fallen. Vors.: Das liegt eben daran, daß es der Polizei leider nicht geSchulverfäumnis vor dem Strafrichter. Lungen ist, aus der großen Menge auf dem Striegauerplaz alle diejenigen herauszubekommen, die die Gefeße übertreten haben.- Für die Provinz Pommern gilt noch ein Landtagsabschied vom Hierauf begann die Zeugenvernehmung. 23. Mai 1835, wonach einer Schulversäumnisstrafe eine Vorladung Die Zeugenvernehmung drehte sich im allgemeinen um die Vor- und Vermahnung sowie die Aufnahme einer Registratur darüber gänge auf dem Striegauer Platz und zeitigte dasselbe Ergebnis, wie voraufzugehen hat. Diese Voraussetzung ist in jedem ein bie bor furzer Zeit stattgefundene Verhandlung der Breslauer Strafzelnen alle zu erfüllen, ehe eine Bestrafung der fäumigen Lammer über die Strawalle. Zahlreiche Kommissare und Schußleute Eltern, Bormünder usw. erfolgen tann, abgesehen von einer Ause jagen als Zeugen übereinstimmend aus, daß die Menge gefchloffen nahme. Die Bermahnung in einem früheren Falle, wo ihr Bet
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Vor
Witterungsübersicht vom 22. Oktober 1906, morgens 8 Uhr.
Barometer.
stand mm
Bind.
richtung
Windstarke
Better
Swinembe. 768 ND 1 Dunst
Temp. n. T.
Stationen
Barometer.
stand mm
Wind
Windstarte richtung
Weller
2 bedeckt
Zemp. n. G.
T
10 Haparanda 773 N 12 Petersburg 759 NND 12 Scilly 755 S 4 mollig 9 Aberdeen 756 SSD 2bedect 3 Baris 764 SSD 21ollig
7
1 bedeckt
14 12 9
Hamburg 767 DSD 2 Nebel Berlin 767 DGD 1 Nebel Frantj.a.M. 767 SD 1 Mebel 2wolfen! München 770 GD 769 N 1 Nebel Bien Wetter- Prognose für Dienstag, den 23. Oktober 1906. Etwas fühler, vielfach nebelig, teilweise aufklareud bei mäßigen nord. östlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. Berliner etterbureau.