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lege, die ihr nicht in den Kram passen, und mit ihrer naiv- offenen| trotz des entgegenstehenden Zeugnisses des Gendarmen Iffert für| Verständigung in dieser für die Organisation so überaus wichtigen Ausnüßung polizeilicher Befugnisse zur Bekämpfung der Sozial- nachgewiesen erachtet wurde. Frage nicht erzielt. Um nun nach dem Vorbilde anderer Organi­demokratie. Ein politischer Feldzug, man möchte fast sagen: ein Eine weitere Strafverfügung erging wegen angeblicher Ueber- fationen die Zersplitterung in und um den großen Industriezentren Kreuzzug folcher Art gegen unsere Partei ist nach etwa schreitung der Polizeistunde durch Wißmann. Auch hier beantragte zu beseitigen und die Einheitlichkeit der Verwaltung und der Aktion 1½jähriger Dauer vor wenigen Tagen beendet worden und Genosse Liebknecht gerichtliche Entscheidung, indem er den Nach- daselbst zu sichern, hatte der Leipziger   Verbandstag folgenden Be­zwar mit einer geradezu jenenser Niederlage der biederen weis anbot, daß eine geschlossene Versammlung der Filiale des schluß gefaßt:" An Orten mit gemeinsamem Wirtschaftsgebiete Sozialistentöter. Es lohnt sich, diese kleinc, aber interessante Maurerverbandes vorgelegen habe. The es noch zu einer Ver- tann in einem Umkreis von 15 Kilometern nur eine Zahlstelle er­Episode aus dem Kampf unserer Genossen für Achtung der Gesetze handlung kam, zog der Amtsvorsteher seine Verfügung zurüd. richtet werden." Gegen diesen Beschluß, der den genannten Zahl­furz darzustellen, weil sie für den Kampf in ganz Ostelbien Mitte Oktober 1905 erschien der erwähnte Gendarm Iffert bei stellen den Zusammenschluß direkt zur Pflicht macht, ergingen typisch ist. Wißmann und erklärte ihm u. a.:,,Wenn er die Noten nicht gehen sich die anwesenden Vorortvertreter in heftiger Opposition. Die Schauplab ist das hauptsächlich von Maurern bewohnte Dorf laffe, werde er sehr schnell seine Konzession loswerden, für ihn fei gegenseitige Debatte darüber nahm die Zeit der Konferenz vor­Curtschlag bei Schdenick; Ausüber der polizeilichen Macht sind der ein ganz spezielles Gesez da, nach dem ihm die Konzession ent- wiegend in Anspruch. Der ebenfalls anwesende Verbands­Amtsvorsteher über Zehdenick  - Forst und der Landrat von Templin  ; zogen werden könne." Wegen dieser Aeußerung erstattete Genosse vorfißende Brey- Hannover   ließ schließlich keinen Zweifel Objekt ihrer Fürsorge ist die organisierte Arbeiterschaft von Liebknecht   Anzeige gegen Offert. Das Gericht der dritten Gen- darüber, daß der Hauptvorstand gestützt auf den Verbandstags­Curtschlag und Umgebung und der Gastwirt Wißmann zu darmerie- Brigade erachtete zwar beim Bestreiten Ifferts die beschluß unter allen Umständen auf die baldige Verschmelzung der Curtschlag. Aeußerung in der behaupteten Form nicht für erwiesen, erteilte Bahlstellen von Berlin   und Umgegend dringen werde, weil der ein­Nach langen Mühen war es dem Maurerverband im Frühjahre aber dem p. Iffert wegen einer in der gleichen Richtung liegenden, heitliche Zusammenschluß eben eine zwingende Notwendigkeit ge­Zum 1905 gelungen, Wißmann zur Hergabe seines Lokals zu bewegen. von ihm selbst zugegebenen Aeußerung eine Rüge. Iffert ist dann worden sei und im vitalsten Interesse des Verbandes liegt. Nun ging ein polizeilicher Kampf gegen Wi mann los. Wißmann aus dem Kreise Templin   versetzt worden. Schluß wurde dann noch ein Antrag angenommen, der besagt, daß war seit 16 Jahren Gastwirt und hatte nie die geringsten Scherereien Eine wahre Odyssee erduldete der 52jährige Maurer Küther zu den fünftigen Konferenzen die Zahlstellen bis zu 100 Mit­oder Konflikte mit der Polizei gehabt. Seit dem Jahre 1901 war zu Curtschlag, der in einer Versammlung des sozialdemokratischen gliedern einen Delegierten, und für jedes weitere angefangene ihm die Polizeistunde im Somer auf 12, für den Winter auf Wahlvereins im August 1905 bei Besprechung von Gemeinde- Sundert einen Delegierten mehr ernennen solle. Jedoch darf 11 Uhr festgesett, währen die von der Polizeiverordnung als angelegenheiten angeblich den überwachenden Gendarmen dadurch keine 3ahlstelle mehr wie brei Delegierte ent normal bestimmte Polizeistunde nur 11 bezi. 10 Uhr war. Kaum beleidigt haben sollte, daß er während einer" Pause" in der Ver- senden. Als Ort der nächsten Gaukonferenz wurde wieder war nun die umstürzlerische Haltung" Wißmanns bekannt ge- fammlung geäußert haben sollte, die Dorfstraße befinde sich in Berlin   bestimmt. worden, als auch schon eine Verfügung des Amtsvorstehers ein- einem schlechten Zustande, die Ungeseßlichkeiten der Bauern und traf, die die Polizeiftunte auf das Normalmaß, nämlich 11 bezw. Höhergestellten sehe der Gendarm nicht, er suche und sehe nur 10 Uhr, d. h. um eine Stunde, herabsezte. Nicht ein Wort der die geringsten Kleinigkeiten bei Arbeitern, um diese noch mehr zu Begründung enthielt diese Maßnahme. drücken. In erster Instanz wurde Küther zu 30 mt. Geldstrafe veru teilt. Das Landgericht Prenzlau   erhöhte die Strafe des un­bescholtenen Angeklagten auf 14 Tage Gefängnis. Auf Revision des Genossen Liebknecht   hob das Kammergericht dieses Urteil auf, weil§ 193 verlegt war, da Küther eventuell seine Aeußerung in 3ahrnehmung berechtigter Interessen getan habe. Auf erneute Verhandlung berurteilte das Landgericht Prenzlau Küther wiederum zu zwei Wochen Gefängnis, indem es nicht nur entgegen dem Be­streiten des Rüther und einiger Zeugen die Aeußerung in der behaupteten Form für erwiesen erachtete. Wiederum hob das Kammergericht auf Revision des Anwalts wegen Verlegung des $ 198 Str. G. B. und des Vereinsgesetzes auf und in der britten nun folgenden Verhandlung vor der Strafkammer in Prenzlau  wurde endlid entst rechend dem Antrage des Staatsanwalts und des Genossen Liebknecht   auf Freisprechung erkannt.

Zu einem zweiten Schlage fand sich erst einige Monate später Gelegenheit. Am 12. Juli 1905 erhielt Wißmann folgende Klassische Verfügung des Amtsvorstehers:

Hierdurch werden Sie auf Grund des§ 4, Absatz 2 der Polizeiberordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 7. März 1904 aufgefordert, in Ihrem Akal nach 9 Uhr abends keine Gäste zu dulden. Die Polizei unde wir gemäß Verfügung des Herrn Landrats destegen her..bgesett, weil der Gottesdienst am ersten Pfingstfeiertag durch Lärmen und Singen in Ihrem Lokal gestört wurde und Sie jeden Versuch, diesem Unfug ein Ende zu machen, unterlassen haben. Da dercstige Auschreitungen in Ihrem Lotal schon bei Tage vorkommen, ist zu befürchten, daß es am Abend und während der Nacht zu groben Ruhesöru.gen kommen kan.. Diesem vorzubeugen ist Pflicht der Polizei eri Itung und werde ich die Nichtbefolgung dieser Verfügung nachdrücklich bestrafen. J. V.: Sommerfeld.

laffe.

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Aus der Frauenbewegung.

Gefinde- Ordnung oder freier Arbeitsvertrag?

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In einer öffentlichen Versammlung der Hausangestellten unter dem Vorsitz von Genossin Baader sprach Genosse Stadt. ha- gen am Sonntag abend über das Thema Gesinde- Ordnung oder freier Arbeitsvertrag?" Mit dieser Versammlung, die sich eines sehr guten Besuches erfreute, sollte die Bewegung der Berliner   Dienstmädchen gegen die Gesinde- Ordnung in eine bea stimmte Bahn geleitet werden. Es gilt, eine rege Agitation für einen freien Arbeitsvertrag, wie ihn Stadthagen   vorgeschlagen ( kürzlich erst im Vorwärts" veröffentlicht), zu entfalten. Erst von der Mitte des 13. Jahrhunderts an, so erklärte der Referent, tönne man von einem Gesindestand reden, der bald eine Stufe höher gestellt wurde als die Leibeigenen und Hörigen. Die Angesichts aller dieser Vorgänge wiederholte der Verteidiger alten Gefinde- Ordnungen aus damaligen Zeiten enthielten schon des Kläge: 3 vor dem Oberverwaltungsgericht nachdrücklich gegen Bestimmungen, die dem Schuße des Gesindes dienten und der Amtsvorsteher und Landrat die Bezichtigung der mißbräuchlichen Willkür der Herrschaften entgegentraten. Nach der damaligen Also ein einziger Fall, in dem an einem Feiertag im Lokal Verwendung ihrer Amtsbefugnisse zu politischen Zwecken, zur Be- Struktur des Staates hatten die großen Gutsbesitzer einen weiten bon Wißmann gelärmt und gesungen sein soll, reichte dem Land- fämpfung der Sozialdemokratie. Er benannte die beiden Beamten Machtbereich und auch die Sorge zu übernehmen für alle, die rat und dem Amtsvorsteher aus, eine ernstliche Besorgnis vor cls Zeugen dafür, daß sie mit ihrer Aktion den behaupteten ihnen unterſtellt waren. Ruheſtörungen für den Abend und für die Nacht zu hegen, nach- Bwed verfolgt hätten, und daß sie selbst die Vorgänge vom ersten Gesinde die nötige Pflege erhalten. Aus dem 15. Jahrhundert dem Wizmann sich bisher in einer absolut tadellosen Weise privat Bfingstfeiertag 1905 für durchaus nicht erheblich erachtet, daß sie hören wir noch, daß das Züchtigungsrecht für das Gesinde sehr und geschäftlich geführt hatte!! Ueberdies war in der Verfügung in der Tat teinerlei Besorgnis vor Ausschreitungen daraus ent- milde zur Anwendung kam. Später, als die Städte aufblühten, der tatsächliche Sachverhalt ceradezu auf den Kopf gestellt. Die nommen und sie nur als formellen Deckmantel benut hätten. wurde die Lage des Gesindes verschlechtert. 1548 wurden zum Polizei hatte die Ermittelungen über die Vorgänge vom ersten Während des 30jährigen Der beklagte Regierungspräsident zog in letter Stunde noch erstenmal Dienstzeugnisse eingeführt. Pfingstfciertag in der Weise vorgenommen, daß sie Mitteilungen einige neue Quisquilien an. Angeblich sollten nämlich am ersten Strieges( 1618-1648) wurde das Gesinde etwas mehr geachtet, von Gendarmen über gelegentliche Aeußerungen von ein paar dem Pfingstfeiertag irgend welche vor dem Wißmannschen Lokal stehende aber nach dem Kriege wurde die Staatsgewalt mobil gemacht für Wizmann feindlichen Personen in den Akten registrierte. Nicht Personen irgend welche Kirchgänger irgend wie belästigt haben die großen Gutsbesitzer, die nach Arbeitskräften aus den Städten einmal polizeiliche Bernehmungen waren für nötig gehalten näheres vermied der Beklagte anzugeben und angeblich sollte verlangten, und manche Verordnung, nach welcher die Kinder der worden zur Vorbereitung einer Maßnahme, die sich als eine teil- weiter Wißmann etwa eine Woche später jemandem auf der Straße Stadtbewohner zu Dienstleistungen auf den Rittergütern ver weise Entziehung der Konzession darstellt und für die ganze eine grobe Redensart zugerufen haben! All das vermochte der pflichtet waren, wurde erlassen. Die Gefiinde- Ordnungen er­Existenz Wißmanns verhängnisvoll werden konnte. Von einer Er- Anwalt spielend als unerheblich und an den Haaren herbeigezogen regten damals schon viel Erbitterung, und Gutachten von Richtern hebung der dem Wizmann zur Verfügung stehenden Beweise war feine Rede gewesen. Infolge eines Mißverständnisses über die zu bezeichnen. Er trat aber auch einen erschöpfenden Gegenbeweis und Universitätsprofessoren sprachen sich im 17. Jahrhundert bei an und beantragte, nachdem der Kläger Wißmann über ein Jahr verschiedenen Gelegenheiten gegen die Gesinde- Ordnungen aus. Rechtslage erlangte die Verfügung vom 12. Juli formelle Rechts- seit der Herabsetzung seiner Polizeistunde ebenso wie all die Das Gesinde führte einen heftigen Kampf um seine Rechte, aber kraft. Um fie zur Aufhebung zu bringen und dem Wißmann die früheren Jahre sich nicht das geringste hatte zuschulden kommen das Sträuben half nichts, das Gefinde unterlag gegen den Staat, Normalpolizeistunde wieder zu verschaffen, beschritt nun in seinem lassen und sein Geschäft in der einwandfreiesten Weise geführt der seine Machtmittel zur Anwendung brachte. Das Gesinde stand Auftrage der Genosse Liebknecht   zunächst den Aufsichtsweg durch hatte, Aufhebung der polizeilichen Verfügungen des Amtsvorstehers, allein in dem Kampfe. Redner erinnerte daran, wie Luther   vom alle Instanzen hindurch bis zu dem Minister des Innern von des Landrats und des Regierungspräsidenten, die seinen Antrag" Gesindeteufel" sprach, der die Peitsche haben müßte". Es war Bethmann- Hollweg  . Er bot einen umfänglichen Zeugnisbeweis auf Wiedereinräumung der normalen Polizeistunde zurückgewiesen ein Kampf der Klaffen. Die herrschende Klasse ging gegen die dafür an, daß zwar am frühen Morgen ein, übrigens gar nicht hatten. unterdrückte vor, die sich wehren wollte. Bom 17. Jahrhundert einmal sozialdemokratischer Gesangverein mit Gesang nach seinem Nach längerer Beratung erkannte das Oberverwaltungsgericht an wandte der Staat sich mit drei großen Mitteln gegen das Ged Lotal gekommen war, daß Wißmann aber dem Verein vor dem diesem Antrage gemäß. Begründend ausgeführt wurde, daß, wenn finde: Es wurden die Tagordnungen eingeführt, die es Betreten seines Lotals schon um deswillen alles Singen verboten auch das Gericht nur zu prüfen habe, ob nicht Willfür vorliege, strafbar machten, dem Gesinde einen höheren Lohn zu geben, und feinen Bater beerdigt hatte. Beweis war ferner dafür angetreten, schon trotz ihrer formellen Rechtskraft auf sehr schwachen Füßen 3wangsgesindedienst wurde eingerichtet, nach welchem daß in der Tat auch schon stundenlang vor dem Gottesdienst und stehe und jedenfalls eine Besorgnis gegenüber der Geschäftsführung jedes Kind verschiedene Jahre fast unentgeltlich bei einer Guts während des Gottesdienstes und überhaupt am ganzen Tage in des Klägers, Wißmann, keineswegs mehr gerechtfertigt erscheinen herrschaft dienen mußte. Dann kam das Büchtigungsrecht dem Lokal weder gesungen noch gelärmt und die Kirche auch über­wieder auf. Heute besteht in Deutschland   nach dem Geseb teinerlei haupt nicht gestört war. Diese Zeugen wurden einfach ignoriert. Damit ist vorläufig der polizeiliche Angriff gegen die Arbeiter Büchtigungsrecht, aber in der Praxis ist es anders, da wird sogar Der Anwalt bezichtigte in seinen Beschwerden den Amtsvorsteher schaft Curtschlags abgeschlagen und unsere Genossen fönnen auch durch Gerichtserkenntnisse ein gewisses Züchtigungsrecht an­und den Landrat ausdrücklich, die Verfügung vom 12. Juli nur zu in diesem schwarzen Winkel so frei aufatmen, wie das eben in erkannt. Das Jahr 1806 räumte in Preußen mit vielen alten dem ausschließlichsten Zwecke erlaffen zu haben, Wißmann in Breußen überhaupt möglich ist. Hoffentlich wird nunmehr gegen Ordnungen auf, so auch mit Gesinde- Ordnungen, aber 1810, am materielle Schwierigkeiten zu bringen und so zu zwingen, fein Landrat und Amtsvorsteher ein zivilrechtlicher Schadensersatz- 8. November, sekten die Junker eine neue Gefinde- Ordnung durch, Lokal dem Maurerverband wiederum zu entziehen, wobei der an­prozeß angestrengt. gebliche Vorgang vom ersten Pfingstfeiertag bewußt nur als Vor­die die alten Zustände zum Teil wieder einführte. In Preußen wand benutzt worden sei. Auf diese schwere wiederholte Bezich waren freilich nicht nur eine, sondern 19 Gesinde- Ordnungen in Kraft, die von 1732-1859 eingeführt wurden. Der Redner hält zum Minister hinauf steckten sie ruhig ein und wiesen die Beschwerden ohne Begründung zurück. Bemerkenswert ist, daß beleuchtet und an vielen Beispielen ihre Härten und Widersinnig die Erledigung dieser Beschwerden, obwohl sie ihrem Inhalte nach feiten zeigt. Er bringt dann den den Vorwärts"-Lesern bereits höchst dringlich waren, trok mehrfacher telegraphischer Anträge und Am Sonntag hielt der genannte Verband im Berliner   Ge befannten Entwurf eines freien Arbeitsvertrages zur Verlesung Bitten um Beschleunigung in jedem einzelnen Falle monatelang werkschaftshaus für den Distrikt Brandenburg  , Mecklenburg   und und erläutert die einzelnen Punkte eingehend. Er schließt mit dauerte und schließlich die am 4. Februar 1906 bei dem Minister Posen seine diesjährige Gaufonferenz ab. Anwesend waren der Aufforderung, für diesen freien Arbeitsvertrag zu wirken, um eingelegte Beschwerde erst durch eine am 21. März 1906 zugestellte 66 Delegierte aus etwa 30 Bahlstellen. Aus dem Tätigkeitsbericht damit die Notlage und Rechtlosigkeit des Gesindes bekämpfen zu Verfügung vom 15. März 1906 abschlägig beschieden wurde. des Gauleiters Bennewig ergab sich, daß der Verband während helfen. In der Diskussion verglich Genosse Unger das Verhältnis Natürlich wurde der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens von der letzten beiden Jahre recht erfreuliche Fortschritte besonders in dem Genossen Liebknecht nicht abgewartet. Im Oftober 1905 ber Provinz Brandenburg   gemacht hat. Die Mitgliederzahl hat der Dienstboten zur Herrschaft mit dem Koft- und Logiswesen im stellte er bei dem Amtsvorsteher einen Antrag auf Wieder- sich während dieser Zeit verdoppelt; fie stieg von 6600 auf Handwerkerstand. Er machte darauf aufmerksam, wie energisch einräumung der normalen Polizeistunde. Nach etwa drei Wochen 13 600, die sich jetzt auf 43 Verbandszahlstellen verteilen. An Gin die Gewerkschaften sich gegen dieses System, das sich noch bei traf die Antwort ein, daß es bei der Verfügung vom 12. Juli nahmen hatte der Gauvorstand 3236 M., demgegenüber stand eine Bäckern, Schlächtern, Kellnern, Meiern usw. findet, wenden und Ein Redner wandte sich gegen die sein Bewenden behalte. Dagegen erhob der Anwalt die Ber- Ausgabe von 3159,33 M., so daß ein Bestand von 76,67 m. verblieb. auf ihre Abschaffung dringen. durch die Dienstvermittler. Genossin Bahr waltungsbeschwerde. Ziemlich prompt erhielt er von dem Amts- Unter Hinzuziehung des Gauvorstandes wurden in der Berichtszeit Ausbeutung borsteher die Antwort, daß jener Bescheid kein mit Gründen ver- 75 öffentliche, 78 Mitglieder- und 70 Betriebsversammlungen ab- forderte zum Beitritt in den Verein für die Hausangestellten auf. sehener Bescheid sei, sondern daß er lediglich ein aus Gründen gehalten. Außerdem war der Gauvorstand bei 29 Differenzen ver- Forderungen könnten nur dann durchgesetzt werden, wenn eine der Höflichkeit" als Antwort auf das Schreiben des Anwalts er- mittelnd tätig. Von den Lohnbewegungen brachten fünf einen Organisation dafür eintritt und dem einzelnen den Rücken deckt. Die folgende Resolution gelangte einstimmig zur Annahme: gangenes Schreiben sei! Der Anwalt belehrte den Amtsvorsteher, Erfolg, ohne daß es zur Arbeitsniederlegung tam. Von den Streits daß er um einen Aki der Höflichkeit nicht gebeten und amtlich zu resp. Aussperrungen berliefen 11 erfolgreich und 5 erfolglos. In " Die in Beckers Festsälen versammelten Dienstboten erklären, solchem Att auch nicht befugt sei, daß er vielmehr nach dem Gesek 12 Betrieben verschiedener Ortschaften der Provinz wurden Mit- daß die Ausführungen des Referenten ihren Anschauungen von die Verwaltungsbeschwerde einfach weiter zu geben habe. Erst am glieder des Verbandes wegen ihrer Organisationstätigteit gemaß- Rechten und Freiheiten, die sie anstreben, vollständig entsprechen. 3. Januar, also nach zwei Monaten, erfolgte trop wiederholter regelt. Die Aussprache drehte sich hauptsächlich um die Die Versammlung erblickt in dem Vorschlage des Referenten, einen Bitten um Beschleunigung die Erwiderung des Landrats, die sich Schwierigkeiten der Agitation in den kleineren Ortschaften. Es freien Arbeitsvertrag zu schaffen, eine Möglichkeit, die Lage der gleichfalls auf den Standpunkt stellte, daß jener erste Bescheid des gehen dort die Indifferenz der Arbeiter mit Unternehmerwillfür Dienstboten in wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung zu heben Amtsvorstehers teine dem Verwaltungsstreitverfahren unterliegende und Polizeischikanen ständig Hand in Hand, besonders in der Pro- und verspricht, mit allen Mitteln für einen freien Arbeitsvertrag Verfügung sei und daß der Landrat deshalb ein Eingehen auf die bing Posen, wo die Arbeiter zudem noch vielfach durch übermäßigen an Stelle der entwürdigenden Gefinde- Ordnung einzutreten. Die Verwaltungsbeschwerde ablehnte. Auch der Regierungspräsident Alkoholgenuß derartig verblödet sind, daß ihnen das Unwürdige Versammlung beauftragt das Bureau, entsprechende Schritte ein­wies Ende Januar die bei ihm eingelegte Beschwerde ohne jedes ihrer Lebenslage taum zum Bewußtsein tommt. Ein guter An- zuleiten, um baldmöglichst menschenwürdige Arbeitsverhältnisse nähere Eingehen als unbegründet" zurück. fang in der Agitation konnte während des letzten Sommers unter auch für Dienstboten zu schaffen." Hiergegen erhob nunmehr Genosse Liebknecht   die Klage im ben Biegeleiarbeitern verschiedener Orte gemacht werden. Doch Von dem Erfolge der Versammlung zeugt die Tatsache, daß Verwaltungsstreitverfahren, über die am 25. Oftober 1906, also läßt sich noch nicht voraussehen, ob die hier gewonnenen Mitglieder 31 Mädchen sich sofort als Mitglieder in den Berein der Haus­nach neun Monaten, vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt auch dauernd erhalten werden können, weil sie während des Winters angestellten aufnehmen ließen. wurde. In dieser Verhandlung schilderte der Anwalt den polizei- wieder in ihre entlegenen Heimatsorte zurückkehren und dort nur Demonstration für die Wahlrechtskämpferinnen. lichen Feldzug gegen Wißmann, den er als ein wahres Sessel- schwer zugänglich sind. Immerhin steht zu erwarten, daß bei London  , 29. Oktober. Jm Sydepart fand gestern zugunsten treiben bezeichnet. Er benannte Zeugen dafür, daß Wizmann ständig und beharrlich wiederholter Agitation auch diese Arbeiter­alsbald nach Freigabe seines Lotals einer ganz besonders kategorie späterhin in größerer Zahl für die Organisation gewonnen der Frauenrechtlerinnen ein Meeting statt, welchem 5000 bis 6000 Es wurde eine Resolution zugunsten der schikanösen Neberwachung unterworfen worden war und führte werden dürfte. Mit der Tätigkeit des Gauvorstandes erklärte sich Frauen beiwohnten. u. a. noch folgende Einzelheiten an: die Konferenz im allgemeinen einverstanden, besonders weil zu Freilaffung der 11 verhafteten Frauen angenommen. Seit Jahren hatte Wißmann entgegen einer ihm unbekannten berücksichtigen war, daß bei der Größe des Gaues eine erhöhte Polizeivorschrift seine Einfahrt nicht mit einem ordnungsmäßigen Leistung billigerweise faum berlangt werden konnte. Eine Anzahl Versammlungen Veranstaltungen. Steinpflaster versehen. Das war unbeanstandet geblieben. Jest Anträge, welche die Agitation betrafen, wurden dem Gauvorstand Bei der dann fol­Reinidendorf- West. Dienstag, den 30. Oktober, abends wurde es plötzlich entdeckt und mit einer Geldstrafe von 10 Mt. zur tunlichsten Berücksichtigung überwiesen. geahndet, gegen die formell nichts zu machen war. genden Aussprache über die Beschlüsse des diesjährigen Leipziger 8% Uhr, bei Franke, Eichbornstraße 18, Vortrag des Herrn Weiter erschien eines abends in der Dunkelheit ein Gendarm Verbandstages wurde fast allgemein die Erhöhung der Störmer:" Kampf ums Recht". Wahl einer Vertrauensperson. und leuchtete die Vorstellkrippen Wißmanns ab. Bald darauf traf Beiträge gebilligt. Im Brennpunkt der Verhandlungen ein Strafbefehl wegen nicht genügender Reinigung dieser Krippen stand dann aber die Verschmelzungsangelegenheit der Zahlstellen Wasserstand am 29. Oftober. Elbe   bei Aussig  ( Uebertretung der§§ 1 und 7 der Polizeiverordnung vom 9. De- Köpenick, Charlottenburg  , Spandau   und Tegel   mit Berlin  . Der Dresden  -1,14 Meter, bei Magdeburg+ 1,30 Meter. Meter. Dber bei Ratibor  +1,13 Meter. zember 1892) ein. Auf Einspruch gegen diesen Strafbefehl er- Zusammenschluß dieser Zahlstellen zu einer Zahlstelle Groß- Straußjurt Dder bei Brieg  +1,96 Meter. tannte das Amtsgericht Zehdenickt und das Amtsgericht Prenzlau   Berlin   ist bereits vor längerer Zeit angeregt worden. Wegen mündung+1,30 Meter. auf Freisprechung, weil eine genügende Reinigung der Krippen des Widerstandes der genannten Vororte wurde bislang jedoch eine bei Breslau   Unterpegel- 1,28 Meter.

tigung wurde nicht mit einem Wort reagiert. Alle Instanzen bis Gankonferenz des Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter ich an die Gefinde- Ordnung vom 8. November 1810, die er scharf

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