Soziales. Holdedlo
Gesinderecht.
Landtags Gelangten liegt.
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5 Pf. für verdorbenen Senf,
10 für verdorbene Mohrrüben,
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50 für einen fehlenden Besen,
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20 für verdorbenen Salat,
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10 für eine zerschlagene Flasche,
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Gine billig denkende Herr- soll und viele Frauen in ihren Reihen zählt. Der Kongreß, der am schaft schämt sich von diesem ihr gegen Dienstboten ein- 14. und 15. Oktober in Helsingfors tagte, fann wohl als der erste geräumten Ausnahmerecht Gebrauch zu machen. Anders liegt große Songreß politisch wahlberechtigter und wählbarer Frauen, 1. Die 20 Jahre alte Dienstmagd Anna Graf mußte bei ihrem es mit böswilligen Herrschaften. Die Görliger Boltszeitung" nicht nur in Finnland , sondern in ganz Europa bezeichnet werden. veröffentlicht beröffentlicht eine Abzugsrechnung, die in Görlitz einem Den Frauen Finnlands ist das allgemeine gleiche Wahlrecht Dienstherrn in Döpshofen( Schwaben ) Arbeiten verrichten( Kies Dienstmädchen ausgestellt ist. Diese Rechnung enthält unter anderem durch die Wahlrechtsreform in diesem Frühjahr unverhofft schnell aufladen, Bäume verladen usw.), die eine gesunde weibliche Person folgende Beträge: zuteil geworden und ohne daß sie selbst mehr als die Frauen nicht verrichten kann, viel weniger das äußerst schwache Mädchen. anderer Länder dafür gekämpft haben. Fräulein Helene Als sie infolgedessen krank wurde und von einem Besuch bei ihren Westermark, eine der bekanntesten Persönlichkeiten in der Eltern nicht mehr zu dem groben Dienstherrn zurückkehrte, wurde schwedisch - finnländischen Frauenbewegung, sagte auf dem Stongreß. sie( tro ärztlichen Gutachtens zu ihren Gunsten) vom Schöffengericht daß der jetzt lebenden Generation die Erreichung vollen Staatsin Augsburg wegen Dienstentlaufens zu sechs Mark Geldstrafe verbürgerrechts für die Frau kaum anders als ein großes wunderurteilt. bares Zukunftsideal vorgeschwebt habe. Die Frauen seien auch im allgemeinen noch nicht vorbereitet und reif genug, um den Anfprüchen zu genügen, die das Wahlrecht an sie stelle. Das aber könne nicht als Grund gegen das Frauenwahlrecht gelten, denn nur durch die Ausübung der Staatsbürgerrechte lerne man nach und nach ihre Bedeutung kennen und schäßen. Auf dem Kongreß wurde denn auch stark betont, daß eine gründliche Aufklärungsarbeit notwendig fei, namentlich in sozialer Hinsicht und besonders unter den schwedisch sprechenden Frauen. Die schwedische Bevölkerung Finnlands sei weniger sozial erwacht, meinte man; die finnische dagegen sei ihrer ganzen Zusammensetzung entsprechend mehr radikal, werde weniger von Klassenansichten geleitet.
2. Das 17jährige Dienstmädchen Pauline K. in Breslau sollte ohne ausreichenden Grund" ihre Stellung bei dem Milchhändler Geßler verlassen haben. Nach fünftägiger Abwesenheit war es von der Polizei der„ Herrschaft" wieder zugeführt worden und außerdem war es mit einem Strafmandat über 6 M. bedacht. Das Schöffengericht hatte sich mit dem erhobenen Einspruch zu beschäftigen. Dabei fam folgender Sachverhalt zur Sprache. Das Mädchen hatte dreiviertel Jahre lang bei Geßler gedient und schließlich gekündigt. Vor der Kündigung war das Dienstverhältnis erträglich gewesen, nachher aber wurde es anders. Das Mädchen gibt an, die Dienstherrin habe ihm gesagt: So lange Du noch da bist, wirst Du es nicht mehr gut haben." Eines Tages war ein Kind der Herrschaft an Röteln erkrankt und dem Mädchen war verboten worden, das Zimmer, in dem das Kind lag, zu betreten. Das Kind rief aber nach dem Mädchen, und aus Mitleid ging dieses zu ihm, um das Bett aufzuschütteln. Die Frau kam dazu, und regnete es häßliche Schimpfworte. Daraufhin wollte das Mädchen den Dienst verlassen. Doch fam gerade der„ Herr" und verlangte, daß es mit auf den Markt fahren folle. Das Mädchen weigerte sich und wurde darauf vom " Herrn" mit den Fäusten gegen das Kinn gestoßen, daß es zurüdtaumelte. Auf dem Kommissariat wurde der also Mißhandelten die Auskunft, sie tönne den Dienst verlassen, als dann aber die„ Herrschaft" den Kommissar über den Fall auf geklärt hatte, wurde das Mädchen, wie oben erwähnt, wieder in den Dienst zurückgebracht.
Das Gericht war der Ansicht, die Behandlung sei im Sinne der Gesindeordnung gewesen. Auch eine Gefahr für Leben und Gesundheit habe nicht vorgelegen. Mithin habe ein Grund zur sofortigen Aufhebung des Gesindevertrages nicht vorgelegen. Es wurde deshalb auf eine Strafe von drei Mark erkannt.
60 für ein Waschseil,
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50 für einen Klosettschlüssel.
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Ob die angesetzten Beträge mit Recht angesetzt sind, mag billig bezweifelt werden, da schwerlich für 5 Pf. Senf usw. durch Schulb des Dienstboten verdorben ist. Aber auch die widerrechtlich vorenthaltenen Lohnbeträge vermag ja ein Dienstmädchen schon wegen des kostspieligen und umständlichen Klageweges kaum zu erstreiten. Gegen Aufrechnungen kann sich der Dienstbote nur dadurch schützen, daß er einen schriftlichen Dienstvertrag eingeht und in diesem das Aufrechnungsrecht ausdrücklich aufhebt.
Aus Induftrie und Handel.
Der Kongreß stellte dann vier Kandidatinnen der Schwedischen Volkspartei auf, die selbst, ihrer Stärke nach, auf ungefähr 25 Mandate Anspruch macht.
4,67 Prozent Lohnerhöhung, 13,18 Prozent Gewinnsteigerung! Schließlich wurden noch besondere Forderungen der Frauen Die Preissteigerungen sollen durch Lohnerhöhungen absorbiert worden sein. Das ist in den letzten Wochen Dutzende Male in den hervorgehoben, unter anderem die Beseitigung des Vormund. schaftsrechts der Männer über ihre Ehefrauen, dann das Werksorganen behauptet worden. Solche Behauptungen werden aber allgemeine aktive und passive kommunale Frauenwahlrecht. Bis durch die Geschäftsberichte der großen Unternehmen widerlegt. Der jetzt können nur unverheiratete Frauen zu den Gemeindever= Bochumer Verein gibt für das letzte Geschäftsjahr Durchschnitts- tretungen wählen, können aber auch nicht gewählt werden. Der Helsingforser Korrespondent von" Göteborgs Handelslöhne von 1323,86 M. an, gegen 1264,85 M. im Vorjahre. Das ist stellt dem Kongreß ein sehr gutes Zeugnis aus und eine Zunahme von 59 M. oder 4,67 Prozent. Dieser Steigerung tidning " steht aber eine Erhöhung des Reingewinnes von 13,18 Prozent schreibt: " Das viele unnötige Geschwäß, das man sonst zu hören gegegenüber. Der Reingewinn stellt sich nämlich auf 3541 553 M. im Jahre 1904/05 und auf 4 375 951 im Jahre 1905/06. Pro Kopf wöhnt ist auf solchen Kongressen, die hauptsächlich nur von Männern der Beschäftigten beträgt der Reingewinn zusammengesetzt sind, fehlte hier fast vollständig. Die hervortretenden Frauen zeichneten sich im allgemeinen durch bestimmte, 1905/06 klare und ernste Redewendungen aus. Man legte eine Selbstbeherrschung und einen parlamentarischen Takt an den Tag, der sehr gut vielen Männerkongressen als Vorbild dienen könnte."
1904/05
402,6 m.
455,3 m.
Mit solchen bescheidenen Gewinnen sind die Unternehmer natür Die gegen das Gesinde in der Stadt und auf dem Lande lich nicht zufrieden, und sie wettern über die Begehrlichkeit der gerichteten Ausnahmegesetze, welche für unbefugtes Verlassen des Arbeiter, die sich erdreisten, höheren Lohn zu fordern, weil die Dienstes Strafe androhen, vermögen Dienstboten durch Abschluß Lebensmittelpreise gestiegen sind. Uebrigens haben die Arbeiter für eines freien Arbeitsvertrages illusorisch zu machen, in dem sie sich die höheren Löhne auch mehr leisten müssen. Die Zahl der Bedas Recht des jederzeitigen Dienstverlassens vorbehalten. Geschieht schäftigten stieg um nur 9,28 Proz., von 8769 auf 9610, dagegen das allgemein, so wird den Herrschaften vielleicht selbst bald flar nahm die Gesamtversandmenge um 42 066 Tonnen, gleich 19½ Proz. werden, daß die ausnahmerechtliche Stellung des Gesindes und der Landarbeiter lediglich die Leutenot" zu vermehren geeignet ist. u. as aber haben die Aktionäre für die erhöhten Gewinne geDen bürgerlichen Parteien wird dann vielleicht auch flar, daß eine leistet? Beseitigung der dem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Folgen der Gesindeordnung am Blaze ist.
Erhöhte Tabellenpreise. Der Stahlwerksverband erhöhte für das erste, zweite und dritte Quartal 1906/07 den Aufschlag auf die Eltern und Vormünder sollten unter feinen Tabellenpreise. Früher betrug der Aufschlag für das erste Halbjahr Umständen ihren Kindern und Pflegebefohlenen gestatten, ohne 4 M., für das zweite Halbjahr 6 M., nun aber für die drei Quar
einen schriftlichen Dienstvertrag, wie ihn die Gesindevereinigungen vereinbart haben, in Dienst zu treten.
tale 8 M.
Gerichts- Zeitung.
Dr. Bolle und die Milchzentrale.
Eine Episode aus dem Kriege zwischen der Milchzentrale und Herrn Dr. med. Bolle, Inhaber der bekannten Bolleschen Meierei, fam am Dienstag vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte zur Sprache. Dr. Bolle trat als Privalkläger auf, angeklagt waren der Landesökonomierat Ring und der Schullehrer Borchardt aus Neuholland . Herr Ring ist vor einigen Tagen gestorben, so daß nur Herr erschien. Zu einer völligen AufBorchardt noch als Kläger rollung des Untergrundes der Klage kam es nicht, weil die Parteien sich vor Eintritt in die Verhandlungen verglichen. Aus den Vergleichsverhandlungen, die, mit scharfen und spigen Berliner Elektrizitätswerke. Der Aufsichtsrat beschloß, die Ver- Bemerkungen der beiderseitigen Anwälte reichlich durchsetzt, vor teilung einer Dividende von 10 Proz. in Vorschlag zu bringen. dem Schöffengericht geführt wurden, ging nur so viel hervor, daß Bon einem freiwilligen Mitglied irrtümlich gezahlte Krankenkassen - Für das letzte Geschäftsjahr wurden in Berlin und den Vororten Borchardt auf einer Generalversammlung der Milchzentrale am beiträge sind zurückzuerstatten? 128 103 848 Stilowattstunden abgegeben, gegen 111 572 782 Kilowatt 21. Dezember 1905, wo er als Vertreter von Genossenschaftern an Im Januar 1885 trat bei der Firma Richter in stunden im Vorjahre. Die Abgabe an die Stadt Berlin erhöhte sich wesend war, Ausführungen gegen Dr. Bolle gemacht und dabei ein Döbeln i. S. der Metallschleifer Walter in Arbeit, wo- von 3 210 130.28. auf 3710 006,17. Die Leistungsfähigkeit sammergerichtsurteil zitiert hat, worin gesagt wird, durch er Zwangsmitglied der Betriebskrankenkasse wurde. Er der Anlagen ist auf das äußerste angespannt, viele Anschlußanträge Dr. Bolle habe sich eines Verhaltens schuldig gemacht, welches eines gab im Jahre 1889 die Arbeit bei der genannten Firma mußten unberücksichtigt bleiben, bis mit der Stadt Berlin neue Ver- akademischen Bürgers unwürdig sei. Obgleich dieser Saz tatsächlich auf, verblieb aber freiwilliges Mitglied der Betriebskranken- träge abgeschlossen sind. Die Gesellschaft hat gewissermaßen die in einem, dem Schöffengericht vorliegenden Urteil des Kammerkasse. Er nahm anderweitige Beschäftigung an und wurde somit im Stadt in der Hand, sie liefert nicht, wenn ihr das Monopol nicht gerichts enthalten ist, fühlte sich der Meierei und Rittergutsbesizer Daß der Ausschluß der Kon- Bolle in seiner Würde als Arzt durch die Erwähnung dieses Jannar 1891 Zwangsmitglied der Ortskrankenkasse in Döbeln , wo- auf längere Zeit zugestanden wird. Der Beklagte Borchardt erhob Widerklage, weil von die Betriebskrankenkasse der Firma Richter erst im Jahre 1905 furrenz für die Konsumenten vorteilhaft ist, davon hat noch niemand Urteils beleidigt. Kenntnis erhielt. Es wurde nun Walter im Juni 1905 eröffnet, etwas gespürt. in der von Dr. Bolle bezw. seinem Anwalt eingereichten Klageschrift daß seine erworbenen Rechte an der Kasse erloschen seien. Walter Terrorismus des Kohlenkontors. Aus Mannheim wird der behauptet wird, Borchardt werde für die Tätigkeit, welche er im hatte aber bis zu diesem Zeitpunkte Mitgliedsbeiträge Köln. 8tg." geschrieben, dort bestehe schon ein scharf fühlbarer Interesse der Milchzentrale ausübt, von der Milchzentrale bezahlt. gezahlt und forderte nun die sämtlichen gezahlten Kohlenmangel. Für den kleinen Händler oder Fabrikanten sei es Borchardt meint, diese Behauptung sei völlig unwahr und setze sein Beiträge im Betrage von 155,04 M. zurück, wovon selbst für Geld und gute Worte schwer, einen Wagen Kohlen zu be- Ansehen als Lehrer herab. Ferner gibt er an, er sei von dem 48,75 M. für erhaltene Krantenunterstützung abzuziehen seien. Walter kommen. Den Händlern des Kohlenkontors seien die Ansprüche auf lägerischen Anwalt der das allerdings bestreitet behauptete, daß die Kasse um die übrigen 106,29 m. bereichert die zu erhaltenden Mengen arg beschnitten worden. Von außen- Agitator der Milchzentrale bei seiner vorgesetzten Behörde angezeigt. sei. Auf eine Beschwerde Walters bei dem Stadtrat wurde die stehenden Händlern sei noch weniger zu haben. Das Kohlenkontor Dafür, daß eine solche Anzeige von intereſſierter Rasse zur Zurückzahlung verurteilt. In gleichem sei zur vollständigen Versorgung des Marktes nicht in der Lage, Seite eingegangen ist, spricht, daß der Lehrer Borchardt Sinne entschieden alle Instanzen, vergangenen Mittwoch auch das trotzdem versuche es den fremden Wettbewerb mit allen Mitteln fern- von seiner borgesezten Behörde aufgefordert ist, Die getroffene Entscheidung ent- zuhalten. Das Kohlenfontor habe in seinen Verkaufsverträgen Be- ihr über den Ausgang dieses Prozesses Bericht au spricht den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über ungerecht- dingungen vorgesehen, die den Abnehmern bei Konventionalstrafe erstatten. Nach längerem Hin und Her einigten sich die fertigte Bereicherung. und Lieferungsentziehung den Bezug fremder Kohlen verbieten. Von Parteien dahin, daß Borchardt erklärt, die Absicht, Herrn Dr. Bolle diesen Bedingungen habe das Kohlenkontor noch in der letzten Zeit zu beleidigen, habe ihm fern gelegen. Anderseits erklärt Dr. Bolle, Gebrauch gemacht, als es schon längst feststand, daß das Kohlen- er wolle die Behauptung, Herr Borchardt erhalte für seine Tätig fontor selbst nicht in der Lage sein werde, den Markt zur Genüge feit irgendwelche Entschädigung von der Milchzentrale, nicht aufrechterhalten. zu bedienen.
Zum Kampf gegen den Kost- und Logiszwang. Nach der amtlichen Streifstatistik streiften im Jahre 1905 2215 Arbeiter um die Beseitigung dieses Systems. Diese Streits hatten für 1438 Arbeiter einen vollen oder teilweisen, für 777 feinen Erfolg. Die„ Korrespondenz zur Beseitigung des Kost- und Logiszwanges" hebt hervor, daß diese Zahlen trotz ihrer Höhe kaum Anspruch auf Vollständigkeit haben, weil sich diese Kämpfe über eine Unzahl von kleinen Betrieben erstrecken und somit eine genaue Feststellung sich schwer ermöglichen wird. Immerhin sieht man, daß diese Frage an Bedeutung gewinnt und daß der Fortschritt, den diese Bewegung genommen hat, nicht mehr zu leugnen ist. Je mehr fich in der öffentlichen Meinung die Ansichten von der Kulturfeindlichkeit des Koft- und Logiszwanges Raum verschaffen, je leichter werden sich die Kämpfe gegen diesen unwürdigen gwang gestalten. Wie es in der Praxis aussieht, beleuchtet die erwähnte Korrespondenz an einer Reihe von Fällen. Unter anderen führt sie aus Wiesbaden einen Fall an, in dem der Wurstkücheneimer als Waschbecken der Gesellen dienen mußte. Ju Wiesbaden kamen bei Besprechung der Verhältnisse in einem dortigen Großbetriebe in einer Versammlung erbauliche Dinge ans Licht. 3 wölf Gehülfen müssen sich in einer Waschschüssel waschen. Der Ladengeselle kaufte sich selbst ein Waschbecken. Der überwachende Beamte der betreffenden mit den Worten, об
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Ein Schwindler von Haus zu Haus.
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als bezahlter
Also hier Kohlenmangel, aber der Erport wird forciert, und dabei wird den Abnehmern noch untersagt, sich anderweitig einDas ist Schutz der„ nationalen Arbeit". zudecken. Auf die Pumpsucht von Herrschaften und die Leichtgläubigkeit vieler Dienstmädchen pochte der gemeingefährliche Schwindler, Beschwichtigung. Die Rh.- Westf. 8tg." veröffentlicht eine Zu- der gestern in der Person des vorbestraften Artur Rath vor der schrift, die zweifellos einer pessimistischen Stimmung entgegenwirten 9. Straffammer des Landgerichts I stand. Der junge Mann hat sich einen besonderen Schwindeltrick zurechtgelegt, den er mit ersoll. Es heißt darin: Obgleich die Vorgänge der letzten Zeit geeignet waren, der staunlichem Erfolge zur Ausführung bringt. Er geht in Hauszuversichtlichen Stimmung auf dem Markte Abbruch zu tun, kann haltungen herum, von denen er ausgefundschaftet hat, daß die Herrdie allgemeine Lage doch als fest bezeichnet werden. Die enorme schaften nicht zu Hause find. Wenn ihm auf sein Klingeln vom Kauflust, wie sie im Inlande in den letzten Wochen zutage trat, Dienstmädchen geöffnet wird, stellt er sich als den angeblichen Haushat allerdings nachgelassen, was in Anbetracht der teueren Geld- diener einer von ihm namhaft gemachten Firma in der Leipzigerverhältnisse und der Lohnbewegung der Arbeiter nicht wunder- straße vor, der beauftragt sei, den Betrag von 6,75 M. einzufassieren. nehmen kann. Da der erhaltene Auftragsbestand bei den Werken Die gnädige Frau" habe bei der Firma ein Necessaire für 26,75 M. aber bis weit in das dritte Quartal nächsten Jahres hineinreicht, gefauft, aber nur 20 m. bei sich gehabt und den Auftrag können die Werke ruhig abwarten, wie sich die Verhältnisse ent- gegeben, die reftierenden 6,75 M. in ihrer Wohnung einzufassieren. Das sichere Auftreten des Angeklagten, der eine Schirmmüße zu
wickeln werden..
Auch im Jahre 1900 hatten die Werke große Aufträge auf dem tragen pflegt und den Eindruck eines Hausdieners macht, hat schon Papier, das hat aber den Hereinbruch der Krise nicht gehindert. im Jahre 1904 zahlreiche Dienstmädchen in sein Garn Versammlung unterbrach den diese Dinge vorbringenden Arbeiter Preiserhöhung. Die maßgebenden Firmen in der Herstellung gelodt; er hat schmunzelnd die Beträge, über die er eine schöne es auch wahr sei, daß die elektrischer Schwachstromapparate haben sich zu einem gemeinsamen Quittung ausstellte, eingestrichen und es den Mädchen überlassen, fich Wascheimer auch in der Wurstküche verwendet Borgehen in der Preisfrage zusammengefunden. Ein Rundschreiben, wegen ihrer allzu großen Vertrauensseligkeit mit ihren Dienstherrwürden. Treffend wurde dem Beamten die Antwort zuteil, daß in dem ein Aufschlag von 10 bis 20 Proz. angekündigt wird, gab schaften auseinanderzusetzen. Er ist zulegt mit zwei Jahren es eigentlich umgekehrt der Fall sei. Die Entlassung einiger Ge- den Konsumenten die Verbindung bekannt. Glückwünsche aus diesen Gefängnis bestraft worden. Nach Verbüßung dieser Strafe hat er hülfen sowie das freiwillige Aufhören einiger anderer Gehülfen war Streifen werden faum eingehen. im Frühjahr d. J. das alte Schwindelgewerbe sofort mit dem alten die Folge. Nach der Versammlung wurden die gröbsten Mißstände Erfolge wieder aufgenommen und zwar mit einem Eifer, daß gestern beseitigt. Einige Waschschüsseln, etliche Stühle, wovon auch nur ein Wesentlich höherer Gewinn. Die Aftionäre der Eschweiler- Köln nicht weniger als 23 Fälle, die sich in Berlin , Charlottenburg , einziger für alle Mann vorhanden war, sind angeschafft worden. Eisenwerke, die für das letzte Geschäftsjahr 8 Proz. Dividende er- Friedenau , Spandau und Potsdam abspielten, gegen ihn zur AnDieje Zustände beweisen, daß ein öffentliches Interesse vorliegt, halten, genehmigten die Erhöhung des Aktienkapitals um 14 Mill. lage standen. Er hat in allen diesen Fällen, die zumeist geglückt wenn die Arbeiter die Abschaffung des Kost- und Logiszwanges Mark. In der Bersammlung wurde mitgeteilt, daß das Unternehmen sind, nach der alten Methode operiert; traf er bei seinen Raubzügen fordern. Das fonsumierende Publikum ist gleichfalls an den Er- in den ersten drei Quartalen dieses Jahres wesentlich höhere Ge- einmal irgendwo die Hausfrau selbst an der Wohnungstür, dann bat folgen, die die Arbeiterschaft auf diesem Gebiete erzielt, in höchstem winne erbracht habe. Das ist wohl eine Wirkung der ruinös" er als armer Reisender um eine fleine Gabe. In einzelnen Fällen Maße beteiligt, daher wäre es auch verpflichtet, die betreffende hohen Arbeiterlöhne. brachten die Dienstmädchen nur mit Hülfe anderer Mädchen aus dem tämpfende Gehülfenschaft tatkräftig zu unterstützen. Ein Syndikat der Nadelfabriken wurde in Iserlohn gegründet. Hause die 6,75 Mark zusammen, in anderen Fällen konnten sie nur Zweck des Synditats:" Um die Preise halten zu fönnen." mit einem Zehnmarkstück dienen. Der Angeklagte nahm dann das Goldstück mit dem Bemerken, daß er es sofort wechseln lassen und Auch die Uhrketten werden teurer. Die Uhrkettenindustrie in den Rest wieder bringen werde, er entfernte sich dann aber auf Als ein dringendes Gebot der Gerechtigkeit bezeichnete der GesetzNimmerwiedersehen. Das Gericht versagte dem Angeklagten geber mit Recht das im§ 394 Bürgerlichen Gesetzbuches enthaltene Oberstein hat eine Preiserhöhung von 5 Proz. eintreten lassen. mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit seines Treibens die Ge Verbot, gegen Lohnforderungen( bis zur Höhe von 1500 M.) andere währung mildernder Umstände und verurteilte ihn zu zwei Forderungen aufzurechnen. Das preußische Abgeordnetenbaus und Jahren sechs Monaten Zuchthaus, 150 M. Geldstrafe die preußische Negierung haben aber ausdrücklich im Ausführungseventuell noch zehn Tagen Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust. gefeß zum Bürgerlichen Gesezbuch bestimmt, daß für das Gesindes Ein Landtagswählerinnen- Kongreß in Finnland . verhältnis die Aufrechnung von Entschädigungsansprüchen wegen Verletzung der dem Gesinde aus dem Dienstverhältnis obliegenden Die Notwendigkeit genügender Beleuchtung der Flurtreppen Obwohl die Wahlen zum finnischen Landtag jedenfalls nicht Verpflichtungen gegen dessen Lohnforderung zulässig sein soll. Diese vor Mitte März nächsten Jahres stattfinden werden, haben finn- wird den Hauswirten durch eine Entscheidung in mahnende Erunbillige und ungerechte Ausnahme von der vom Reich als not- ländische Frauen bereits Vorbereitungen dazu getroffen und Kan- innerung gebracht, die vorgestern von einer Zivilkammer des Landwendig erachteten Regel war möglich, weil die rechtliche Regelung didatinnen aufgestellt. Diesem Zwecke diente ein Kongreß der weib- gerichts I gefällt wurde. Ein Glasermeister war im Januar d. J. des Gesinderechts den Einzelstaaten vorbehalten ist und die lichen Mitglieder der im Mai dieses Jahres gegründeten Schive- um 5 Uhr nachmittags auf der dunklen Flurtreppe mit dem WerkzeugBedrückung der Arbeitenden im Interesse der durch Geburt dischen Volkspartei" Finnlands , die im Gegensatz zu der alten fasten ausgeglitten und hatte im Falle durch die Glassplitter ciner oder von Geldfacs Gnaden in eines der beiden Häuser des Schwedischen Partei einen mehr demokratischen Charakter tragen tieinen Scheibe, die er zur Ablieferung bei sich hatte, schwere Ver
Aufrechnung gegen Lohn im Gesindevertrage.
Hus der Frauenbewegung.
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