sich We Teilnehmer des Kursus noch zu mehrstündiger Arbeit zu- sammenfinden, bei der ihnen stets ein Lehrer mit Rat und Auslunft zur Hand gehen wird.— Auch wir können uns den von den Genossen Bebel und Schulz ausgesprochenen Erwartungen nur anschließen. Möge in der „Kriegsschule" der rechte Ernst und Eiser walten, damit ihre Teil- nehmer dereinst mit doppeltem Erfolge in den Kämpfen des Prole- tariatS, auf welchem Posten sie auch stehen mögen, ih;n Mann stellen können. Wir entbieten den Genossen aus dem nde ein herzliches Willkommen und ihren Arbeiten ein kräftiges Gl, ckauf! Nochmals das unhaltbare Urteil.. Zur BenratherKirchendiebstahlsaffäre wird uns auS Düsseldorf von einem Genossen, der der Gerichts- Verhandlung im Auftrage des dortigen Parteiorgans als Berichterstatter beigewohnt hat. geschrieben, daß der uns ge- sandte Bericht über die Verhandlung einen erheblichen Irrtum enthält. Die beiden verurteilten Vertrauensleute des Metallarbeiter- Verbandes haben nicht übereinstimmend bekundet, daß sie das Bohiottplakat auf dem Kirchturm hätten anbringen wollen, sondern auf einem alten Turm, der nicht mehr benutzt sirird und etwa 5 Meter von der katholischen Kirche entfernt ist. Dieser Turm ist unten in Ermangelung einer Tür mit Brettern zugenagelt. Die beiden wollten nun einige Bretter losmachen, um so in den Turm zu gelangen und das Plakat an einer weithin sichtbaren Stelle anbringen. Daß sie in die eigentliche Kirche eindringen wollten, bestreiten beide entschieden, während ihre Verurteilung gerade deswegen erfolgte. Ihre Behauptung, daß sie das Boykolrplakat auf dem alten Turm --abringen wollten, wird übrigens noch gestützt durch die Tatsache, vaß ähnliches in Benrath des öfteren gemacht worden ist. Am t. Mai war gewöhnlich eine rote Fahne' an irgend einem fast un- möglichen Punkte angebracht. Die beiden Genossen sind nun im Besitz von Werkzeugen verhaftet und einfach als Einbrecher abgeurteilt worden, obwohl auch nicht der leise sie Beweis erbracht ist, daß sie eingebrochen haben. Man hat aber angenommen, daß sie stehlen wollten und damir basta. Nach dieser Feststellung wird das Urteil noch unhaltbarer und unfaßbarer, als eS schon nach dem von uns veröffent- lichten Bericht erschien. Wenn wir nicht so manches schon von dem Walten deutscher Justiz erfahren hätten, wir würden es für unglaub- lich erklären, daß auf Grund solcher haltlosen Vermutungen, wie sie in diesem Falle vorliegen, ein deutsches Gericht zur Verurteilung kommen konnte I Es muß alles daran gesetzt werden, das Urteil umzustoßen.__ Landtagskandidaturen. Die Nürnberger Genossen haben folgende Kandidaten für den bayerischen Landtag aufgestellt: 1. Kreis: Gabriel Löwen st ein, 2. Kreis: Gauvorstaud Merkel. 8. Kreis: Rechtsanwalt Dr. S ü ß h e i m, 4. Kreis: Arbeitersekretär Konrad Dorn, 5. Kreis: Verbandsvorstand Simon, 6. Kreis: Dr. v. H a l I e r. Die Landtagskandidaten für Groß-Stuttgart sind am Sonntag von den Genossen Stuttgarts mittels U r a b- stimmung nominiert worden. Es haben Stimmen erhalten: Karl Kloß , seitheriger Abgeordneter für S tuttgart,1112Sttmmen: Buchhändler und Mitglied des Bürgerausschusses Fr. Fischer S95 Stimmen; B. Heymann. Redakteur des„Wahren Jakob", 964 Stimmen; G. Reichel, 2. Vorsitzender des Metallarbeiter-Verbandes, 856 Stimmen: G. Bossert, Gemeinderat, 827 Stimmen; Karl Knie. Verbands- beamter, 695 Stimmen; W. Kowald, Buchdrucker. 378 Stimmen; M. Wenper, Schreiner, 371 Stimmen: K. Kämpf. Krankenkassen- beamter, 353 Stimmen. Die fünf erstgenannten Genossen werden somit als Kandidaten für Groß-Stuttgart fungieren. Stuttgart hat insgesamt sechs Abgeordnete durch Proporz zu wählen, von denen drei im voraus sicherer Besitz der Sozialdemokratie sind. Bei einigermaßen gutem Wahlglück ist es nicht ausgeschlossen, daß auch oer vierte Sitz unserer Partei zufällt. Die Atlfstellung von nur fünf Kandidaten hat den Zweck, eventuelle Wahlmanöver der Gegner zu vermeiden. Gemeindrwahlen. Zu Sichelreuth in Meiningen sind am Sonntag bei der GenieinderatSwahl zwei Kandidaten der Sozial- demokratte gewählt worden. Aus Straßbnrg. Die Aufstellung der Kandidaten für den Reichstag und für den L a n d e s a u s s ch u ß wurde am Montag vom sozialdemokratischen Bezirksverein Straß- bürg vorgenommen. Als Reichstagskandidat wurde wie bisher Genosse Bohle, als Kandidat zur Landesausschußwahl Genosse Peirotes, Redakteur der„Freien Presse" aufgestellt. Die Er- höhung des Vereinsbeitrages um 10 Pf. pro Monat wurde wohl als notwendig anerkannt, aber leider bis auf weiteres abgelehnt. Ein- stimmig wird beschlosien, daß die am 18. November stattfindende Generalversammlung des sozialdemokratischen Bezirksvereins von Elsaß-Lothringen die Anstellung eines Parteisekretärs beim Zentralvorstand der Partei in Berlin beanttagen soll. Ein Ausschlußanttag. Der Vorstand des 3. Berliner Wahlkreises hat den Genossen Dr. Friedeberg auf Grund seiner Erklärung in der letzten Parteiversammlung deS Kreises zu einer Sitzung geladen. Nach kurzer Aussprache faßte der Vorstand einstimmig den Beschluß, der nächsten Generalversammlung einen Antrag auf Ausschluß des Genossen Dr. Friedeberg zu empfehlen. Wachsende innere Festigung der französischen Sozialdemokratie. Genosse Louis Dubreuilh behandelt in der„Humanits" die Frage, wie die Verhandlungen von Limoges auf die Partei gewirkt haben. Er stellt fest, die Prüfung der Parleipresse ergebe, daß die Zufrieden- heit mit dem Verlauf des Kongresses in der ganzen Partei eine all- gemeine sei. Die Begeisterung, die versöhnliche Stimmung, die Toleranz gegenüber abweichender Meinung, welche die Signatur des letzten Parteikongresses gewesen sei, teile sich allgemein auch den Genossen im Lande mit. Und zwar gelte das gleiche auch von den- jenigen Föderattonen und Parteiorganen, deren Auffassung auf dem Kongreß in der Minderheit geblieben ist.— Diese Feststellungen sind um so wichttger und erfreulicher, als unsere französischen Ge- nassen in früheren Perioden bei ausbrechenden Meinungsdifferenzen nur zu leicht geneigt waren. Parteisplitterungen herbeizuführen. poHzeitiches, öerichtiiches ufw. Strgfkonto der Presse. Genosse Schneider von der Straß- burger„Freien Presse" wurde wegen Beleidigung eines Abbäs zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. Genosse Oskar Geck von der Mannheimer „Volks- stimme" wurde wegen Beleidigung des Fabrikdirektors Adolf Wenk zu 20 M. Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt, daß tatsächlich die Miß- Handlungen im Jahre 1695 vorgekommen sind. Es ist dies deutlich zum Ausdruck gekommen in dem Berichte des Herrn Fabrikinspektors Wörrishofer. dessen AuSfühningen vollständig berechtigt waren. Ter Bericht ist durchaus nicht leichtfertig verfaßt. Es ist selbstverständlich, daß derartige Ausschreitungen in gebührender Weise gerügt werden müssen. Es wäre Pflicht des Direktors gewesen, einen derartigen Mann von seinem Posten zu entfernen. Diese Pflicht hat er aber verletzt. Unter Brriiltsichtignng dieses llmftandes konnte der An- geklagte nur zu der genannten Strafe wegen formeller Bc- leidigung verurteilt werden. Nachstiel zur Erfurter Maifeier. Am 31. August verurteilte vaS Schöffengericht zu Erfurt 14„Teilnehmer am Maiumzug" zu Geldstrafen. Sieben Angeklagte legten Berufung ein, die übrigen haben um Scherereien aus dem Wege zu gehen— die festgesetzte Strafe bezahlt. Das Berufungsgericht sprach drei Angeklagte frei und verwarf die Berufung der vier anderen. Ein Rechtskundiger. Eine schwere moralische Niederlage holte sich vor dem Schöffengericht Pforzheim der Rechtsanwalt Netter als Vertreter des Fabrikanten Speidel in einer Be- leidignngsklage gegen Redakteur Weiß mann vom Karlsruher „Volksfreund". Obwohl klar ersichtlich war, daß W. zur Zeit des Er- scheinens der inkriminierten Notiz in Ferien war, ließ Netter ihn doch zwangsweise zur Verhandlung vorführen und beantragte noch die Ueberbiirdung der Kosten dieser Maßnahme auf Weitzmann. Das Gericht ging darauf natürlich nicht ein, die Kosten hat viel- mehr Fabrikant Speidel zu zahlen, und jetzt ist das ganze V er- fahren gegen Weitzmann eingestellt worden. Soziales. Tie Verkaufsautomaten auf Bahnhöfen uub ihr Verhältnis zum Neunuhrladenschlust und zur Sonntagsruhe. Der Direktor der Gesellschaft für automatischen Verkauf zu Hamburg , Herr Lange, wurde strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht, daß die von der Gesellschaft auf verschiedenen Ber- lincr Bahnhöfen, aber außerhalb der Bahnsteig- sperre aufgestellten Warenautomaten, neben ihren anderen, Bahnsteigkarten verabfolgenden Automaten, auch n o ch n a ch 9 Uhr abends und Sonntags auch während der für den Handelsverkehr verbotenen Zeit zur Entnahme von Waren(Schokolade, Bonbons, Ansichtskarten usw.) vom Publi- kum benutzt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft berief sich auf die entsprechenden, für das Handelsgewerbe erlassenen Vor- schriften der Gewerbeordnung und die dazu ergangenen Aus- führungsbcstimmungcn der Verwaltungsbehörden. Das Landgericht sprach den Angeklagten frei und der erste Strafsenat des Kammergerichts zu Berlin als Revisionsinftanz beließ es bei der Freisprechung. Das Kammergcricht führte zur Begründung aus: Auf dem- selben Gebiete wie die hier strittige Frage liege die, inwiefern die sonst für Gastwirtschaften geltenden Beschränkungen(Polizei- stunde usw.) für Bahnhofswirtschaften, und wiefern die bezüglich der Sonntagsruhe und des Ladenschlusses für Bahnhofsbuchhändler in Frage kämen. Da stehe das Kammergericht auf demselben Standpunkt, wie ihn die preußischen Minister in einigen Ver- fügungen verträten, nämlich auf dem, daß entscheidend sei, ob der Wirtschaftsraum oder die Verkaufsstelle des Buchhändlers sich inner- halb oder außerhalb der Bahnsteigsperre befinde: innerhalb frei, außerhalb beschränkt. Ausgenommen der Fall der Benutzung einer Bahnhofswirtschaft außerhalb der Bahnsperre durch einen Reisenden. Wie sei es nun aber mit den Warenautomaten? Wenn solche auch auf einem Bahnhof sich außerhalb der Sperre befänden, so wären sie doch von Bedeutung für die einzelnen Reisenden. Die BahnhofSbchörde lasse sie doch nur zu, weil das reisende Publikum ein Bedürfnis habe, ihnen etwas zu entnehmen. Unzweifelhaft müsse dem Reisenden gestattet sein, auch die auf den Bahn- Höfen außerhalb der Sperre stehenden Warenautomaten jeder- zeit zu benutzen, wie er als Reisender auch außerhalb der Polizeistunde die Bahnhofswirtschaft benutzen dürfe, die außerhalb der Sperre liege. Es sei ferner zu beachten, daß es Bahnen gebe, die keine Sperre kennen, z. B. Gebirgsbahnen, wo gerade ein großes Bedürfnis für Reisende jederzeit vorliege. Bei den außerhalb der Sperre stehenden Automaten liege nun die Sache so, wie bei den außerhalb einer Bahnspcrre liegenden Bahnwirt- fchaften, die nur Reisenden jederzeit zur Benutzung frei- ständen und wo sich der Wirt strafbar mache, wenn er nach Eintritt der Polizeistunde einen N i ch t r c i s e n d c n bewirte. Eines unterscheide ja selbstverständlich den Automaten vom Bahn- Wirt: er sei ja unpersönlich und könne weder einen Nichtreisenden vom Reisenden unterscheiden noch ihn abweisen. Nun könne aber� nicht verlangt werden, daß der Reisende zurücktritt, weil auch Nichtreisende die außerhalb der Sperre stehenden Automaten be- nutzen könnten. Aus diesem Grunde unterlägen auch diese Bahn- automatcn außerhalb der Sperre keine» Beschränkungen. Krankenkassenschwindler. Das Arbeitgeberkonto der Ortskrankcnkasse für München weist viele faule Kunden auf, die den bei ihnen beschäftigten Ar- beitern zwar die vorgeschriebenen gesetzlichen Pflichtbeiträge am Lohne abziehen, aber nicht an die Kasse abliefern, sondern für sich verwenden. Diese Sorte von Arbeitgebern haben sich meist„gesctz- lich eingerichtet", so daß der Gerichtsvollzieher immer vergeblich seines Amtes waltet und die Kasse zu dem Verlust der Beiträge auch noch die Kosten der Beitreibung zu tragen hat. Diese Herr- schaften sind es auch, die bei jeder Gelegenheit den Mund weit aufreißen über die„Mißwirtschaft" der Kassenverwaltung, obschon durch ihre betrügerischen Manipulationen der Kasse jährlich Tausende von Mark verloren gehen. Vor dem Landgericht München I hatten sich am Mittwoch wieder drei dieser faulen Kunden wegen eines Vergehens gegen das Krankender- ficherungsgesetz zu verantworten. Der Jnstallations- geschäftsinhaber Hermann Thum hat vom November 1993 bis August 1905 den bei ihm beschäftigten Arbeitern wohl die Kranken- Versicherungsbeiträge abgezogen, aber für sich verwendet. „Mangels pfändbarer Objekte mußte von einer Pfändung Abstand genommen werden", konstatierte der städtische Amtsvollzieher. Der an ihn gerichteten Aufforderung, die Beiträge jeweils nach jeder Lohnperiode sofort an die Kasse abzuliefern, leistete der Angeklagte keine Folge. Die Kasse ist um 22,42 M. geschädigt. Thum verlegte sich in der Verhandlung aufs Winseln und kam mit einer Geld- strafe von 20 M.( l) oder 2 Tagen Gefängnis davon.— Der Möbelhändler Siegfried Danziger beschummelte die Orts- krankenkasse insgesamt um 27,92 M. Der Amtsvollzieher machte die gleiche Konstatierung im Pfändungsprotokoll wie oben. Es wurde Anzeige erstattet, ein Tag vor der Verhandlung hat er schnell die Rückstände beglichen. Er wurde vom Gericht mit 19 M. prämiiert, pardon„bestrajt".— Der dritte im Bunde, der Elektro- techniker Georg Holl blieb seit dem Jahre 1903 mit 39,74 M. im Rückstände. Er hat schon zweimal den Offenbarungseid geleistet; der Amtsvollzieher pfändete Möbel; auf die erhobene Widerspruchs- klage seiner Ehefrau mutzten die Möbel freigegeben werden; es wurde allmonatlich eine Pfändung vorgenommen. Der Amtsvoll- zieher mußte aber immer in das Protokoll den Vermerk machen: Pfändbare Objekte nicht vorhanden! Als Anzeige erstattet wurde. zahlte er an die Kasse die den Arbeitern abgezogenen Zweidrittel der Beiträge, das ihn als Arheitgeber treffende Drittel hielt er zurück, weil, wie er sagte, sich die Kasse„geirrt" habe. Die Kasse ist um zirka 13,24 M. geschädigt. Urteil: 30 M. Geldstrafe oder 3 Tage Kasten.— Diese„Strafen" werden aus die faulen Kunden der Ortskrankenkasse nicht besonders abschreckend wirken, vielleicht als„Prämien" für Kassenbetrug erachtet werden. Stöcker als Arbeitgeber. Der„Verein für innere Mission", über dessen Verhalten gegen- über dem Handlungsgehülfen Eggert wir gelegentlich der VerHand- lung vor dem Kanfmannsgericht berichteten, beteuerte in der Stöcker-Presse, daß er seine Unschuld in der er- neuten Verhandlung beweisen wird. Jetzt ist aber der Verein dieser Verhandlung aus dem Wege gegangen, indem er sich in aller Stille mit dem Kläger E. verglichen hat und zwar kurz vor der Vernehmung des Landrats v. Brüning, aus den sich der Kläger als Hauptbelastuiigszeiigen stützte. Bon der Vernehmung deS Zeugen ist nun seitens des Kaufmailnsgerichtes Abstand genommen und der für den Dezember anberaumte Ver- Handlungstermin aufgehoben worden. Hus Induftm und Ftendel Branerriergebitissc. Die meisten Brauereien haben für da» abgelaufene Jahr gut abgeschlossen. Und da sie es verstanden haben, die durch die neue Zoll- und Steuerpolitik erwachsenen Mehrlasten in der Hauptsache auf die Konsumenten abzuwälzen, ja in manchen Fällen die Bier- Verteuerung die Mehrbelastimg sogar überragt, dürfen die Brauerei- inhaber auch für die Zukunft mit gleichen— bescheidenen Ertrag- nissen rechnen. Für die letzten fünf Jahre ergaben sich diese Resultate: Bayrisches Brauhaus Pforzheim A.-G. Brauerei Binding A.-G. Frankfurt a/M. Schultheiß Brauerei A.-G. Berlin . Akiien- kapital in Mill.M. 1901/02 1,50 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 1901/02 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 1901/02 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 Tantieme, Divi- Gratisikat., dcnde Nein- Wschrei. gewiim billigen unterstütz/ M. M. M. 124105 72 340 15 662 125 255 77 839 16 156 124 330 62 664 15 879 119 814 52 042 11859 119 492 76 638 11856 829 953 253 889 128 458 852 369 275 061 135 098 875 462 275 180 143 731 754051 311246 127118 818 819 890 998 122 270 1 608 490 1 353 700 205 035 2 069 537 1477 904 226 275 2 741 164 1 580 476 267 413 2 211 378 1 618 440 300 682 2 800 875 1 556 912 838 094 Zwar haben alle drei Gesellschaften ihre borletzte Dividende be- hauptet, auch ist überall die Summe des Reingewinns zuzüglich Abschreibungen gestiegen, aber bei der größten Gesellschaft ist die Zunahme relativ am allerstärksten. Und ein anderes Bild ergibt sich, wenn man z. B. das Jahr 1902/03 mit dem letzten Geschäfts- jähr in Vergleich stellt. Es ergeben sich dann nämlich folgende Resultate: Bayrisches Brauerei Schultheiß Brauhaus Binding Brauerei 1,50 1,50 1,50 1,50 3,0 3,0 3,0 3,50 3,50 12,0 12,0 12,0 12.0 12,0 in Proz. S'/s 6V3 6'/2 6V2 «'/- 13 13 13 13 13 14 16 16 18 18 Summe Reingewinn schreibung 1902/03 1905/06 mehr 4- oder weniger und Ab- M. M. Brauerei Vindiilg 18,44 Schultheiß Brauerei 20,93 Brauerei Binding. Schultheiß Brauerei Das Verhältnis beiden Brauereien 203 094 1 127 430 3 547 441 196 130 1 209 316 4 357 737 in Proz.-3.42 4-7,79 4-22,86 Die Brauerei Binding hat in der angegebenen Zeit ihr Aktien- kapital um 1/2 Mill. Mark erhöht. Das berücksichtigt, ergibt sich für 1905/06 ein nur wenig erhöhtes Mehr; das Bayrische Brauhaus hat seine Obligationsschuld von'0,33 Mill. Mark auf 0,31 Mill. Mark verringert, die Schultheiß Brauerei dagegen reduzierte diese Position von 2.02 Mill. Mark aus 1,78 Mill. Mark. Unter diesem Gesichtswinkel gewinnt die Gewinnziffer dieser Gesellschaft noch etwas. Für das letzte Jahr ergaben sich pro Hektoliter Produktion: Brutto- Rein- Abschrei- Arbeits- Dividende Einnahme gewinn büngen lohn Tantieme M. M. M. M. 2,62 1,25 1,97 1,76 2,28 1,27? 1,82 Bei der Brauerei Binding stellt sich der pro Rate erzielte Rein- gewinn etwas höher als bei der Schulteiß Brauerei, trotzdem kommt bei dieser ein höherer Satz für Abschreibungen und Dividende her- aus. Das resultiert daher, daß die Brauerei Binding außer den ordentlichen Abschreibungen nochmals 203 720 Mark aus dem Netto» gewinn zu außerordenttichen Abschreibungen verwendet hat. Der Be- richt der Schuliheiß Brauerei läßt leider jede Angabe über Löhne ver- missen. Auf eine Marl Bruttoeinnahme entfällt bei der Dividende u. Reingelvinn Tantiemen Abschreibungen Mark Mark Mark ,.. 0,142 0,100 0,0677 .. 0,113 0,118 0,0629 des Lohnes zum Geschäftsergebnis wird bei ziemlich gleich sein. Demnach hätte jeder Brauereiarbeiter für jede Mark Lohn, die er erhält, auch fast den- selben Betrag für Dividende und Tantieme aufzubringen, während der aufzubringende Reingewinn den Lohnbetrag erheblich übersteigt. Den Arbeitern möchte man gerne vorreden, daß er dankbar und zufrieden sein müsse, wenn ihm von den hohen Erträgen ein paar Wohttahrtsbröckchen zufallen. Was die ganze Wohltäterei bedeutet, in welcher Weise die Arbeit dem Kapital tributpflichtig ist, ergeben obige Ziffern._ Charlottenburger Wasserwerke. In dem Bewußtsein, eine wichtige— Arbeit erledigen zu müssen, waren die Aktionäre der Charlottenburger Wasserwerke zu einer Generalversammlung er- schienen. Man genehmigte den Bericht der Verwaltung und gab Einwilligung zu folgenden Vorschlägen. Von dem Erlös aus den verkauften Anlagen werden abgestoßen: Vertragsmäßige Tantiemen, 5 009 000 Mark als Einzahlung auf die neuen Aknen(diejenigen Aktionäre, die das Bezngsrecht nicht ausüben, genießen dafür eine Extradividende von 33>/z Proz.), 150 000 M. Unkosten, 500 000 M. Reservefonds, 150000 M. Pensionsfonds, 895000 M. außergewöhnliche Steuerreserve, 375 000 M. Tantieme für den Aufsichtsrat. Der dann noch verbleibende Rest von zirka 4'/s Millionen Mark soll der ordentlichen Generalversammlung zur Verwendung reserviert bleiben. Die Oberschlcsicr melden sich auch. Wie das„B. T." erfährt, ist in der Hauptversammlung der oberschlesischen Kohlenkonvention be- schlössen worden, die Preise für Staubkohlen um 50 Pf. und für Klein-Gries und Förderkohle um 30 Pf. ab 1. Januar zu erhöhen. Das wäre im Hinblick auf die Erhöhungen, die das rheinisch-west- fälische Kohlensyndikat vorgenommen hat, ja ziemlich bescheiden, aber es soll per 1. April 1907 eine weitere Preisregnlierung nach oben folgen. Jedenfalls wird man dann die notwendige Harmonie mit den Verkaufspreisen des Kohlensyndikats herstellcir. Anpassungsfähig. Die Unternehmungen für Gewinnung von Eichenrinden- und Lohefabrikaten in Ungarn schlössen sich zu einem Kartell zusammen und— erhöhten den Preis pro Waggon Rinde um 200 M., soweit es sich um Auslandsverkäufe handelt. Für den Julandsverbrauch wurde eine wesentlich geringere Erhöhung fest- gesetzt. Das ist eine neue„Erleichterung" für die deutsche Leder- iudustrie, die sich schon des OuebrachozolleS erfreut. Erhöhung der Srifenpreise in Bayern . Weil die wichttgsten Fett- Materialien außerordentlich hoch im Preise gestiegen siikd, auch die sonstigen Selbstlosten sick erhöht haben, beschlossen die bayerischen Seifenfabrikanten eine Preisheraufjetzung für ihre Erzeugnisse. Dividenden. Die Norddeutschen Cpritlverke sollen für das letzte Jahr 10 Proz. abstoßen.— Der AussichtSrat der Brauerei König- stadt schlägt die Verreilung von 7 Proz. vor.— 5 Proz. werden für die Attionäre der Ballhorn-Brauerci Braunschweig in Vorschlag ge- bracht.— Die Bautzcner Brauerei schlägt 9>/z Proz. vor.— Die Aktiengesellschaft für Bürstenindustrie in Striegau schüttet 9 Proz. aus.— Die Papierinhaber der Oppelner Aktten-Brauerci sollen 6 Proz. erhalten.— Der AussichtSrat der Stärkezuckerfabrik A.-G. Franfturt a. O. schlägt vor, 18 Proz. zu verteilen. Agitationsverein für den Wahlkreis Landsberg . Soldin. Versammlung heule Freitag im GeiverlschastShause, Saal 2. Abends 8'/z Uhr. Gäste willkommen. Lese- und Tiskutierklnb„Johann Jacoby ". Heule abend 8'/z Uhr, bei Bugge, Kastanien-Allee 95/96, Sitzung. Uerei» für die Interessen der Hnnsangestellten. UnterhaltungS- abend Sonntag, den ls. November, bei M. Münch, Steglitzerstr. 35. Vor- wäge und Tanz. Ansang 6 Uhr. Gäste willkommen. Lese- und Tiskutirrklub«Norden «. Heute abend 8'/, Uhr bei Korff, Aisabelhkirchstr. 18, Sitzung. Wasserstand am 15. November. Elbe bei Aussig Meler, bei Dresden— i,29 Meier, bei Magdeburg-s- 0.96 Meter.— Uuftrnt bei Strautzsnrt— Meter.— Oder bei Ratibor t,08 Meter.— Neiße- mündung+ 1,27 Meter.— Oder bei Brieg 4 1,79 Meter.—Oder bei Breslau Unterpegel— 1'59 Meter.
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