Nr. 271. 23. Jahrgang.
Wir erhalten mit dem Ersuchen um Veröffentlichung folgende
Erklärung.
In den letzten Wochen sind die Einrichtungen und Bustände der Borwärtsbuchdruckerei in der Deffentlichkeit Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen zwischen einem Teil des Segerpersonals und der Geschäftsleitung gewesen. Demgegenüber halten wir uns verpflichtet, folgendes zu erklären: Die Vorwärtsbuchdruckerei ist vor vier Jahren auf Wunsch der Genossen Groß- Berlins gegründet worden. Die Gründer gingen dabei von der Abficht aus, daß die aus dem Unternehmen fließenden Gewinne fozialpolitischen Zweden dienstbar gemacht werden sollen, twobei selbstverständlich dem im Geschäft tätigen Personal günstige, über die allgemein üblichen hinausgehende Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schaffen seien.
Nach diesem Grundsatz ist bisher gehandelt worden. Daneben besteht die Einrichtung, daß Wünsche, Forderungen und Beschwerden des Personals, wenn die Entscheidung der Geschäftsleitung nicht befriedigt, an die Firmeninhaber und die denselben beigeordnete Neunerkommission zur Endentscheidung gehen. Vor dieser Entscheidung haben die Beschwerdeführer oder Antragsteller Gelegenheit gehabt, ihren Standpunkt in gemeinsamer Besprechung zu vertreten. Erst dann wurde endgültig Beschuß gefaßt, und wenn auch nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, so konstatieren wir, daß die Anliegen soweit irgend möglich erfüllt worden sind.
Wir können also ohne Anmaßung sagen, daß die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in ihrer Gesamtheit in unserem Betriebe günstiger find als in einer anderen Buchdruckerei Berlins . Um so ver wunderter, ja verlegter mußten wir sein, als in den Darlegungen und Angriffen, die ein Teil des Segerperfonals gegen unferen Geschäftsführer, Genossen Nichard Fischer, richtete, Vorwürfe erhoben wurden, die geeignet sind, unseren Betrieb in einem ungünstigen Licht erscheinen zu laffen.
Wir stellen fest, daß Genosse Richard Fischer bei seinen Dispositionen ausschließlich das Interesse des ihm anvertrauten Geschäftes wahrzunehmen bestrebt war und daß, wenn er nicht immer fofort den an ihn gestellten sehr zahlreichen Wünschen und Forde rungen entsprach, er dies mit den ihm obliegenden Pflichten gegen das Geschäft nicht vereinbaren zu können glaubte. Daher lassen sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe in keiner Weise rechtfertigen, umsoweniger als die endgültig getroffenen Maßnahmen mit unserer Zustimmung erfolgten.
Wir mußten daher annehmen, daß, was das Geschäftspersonal an Wünschen, Beschwerden oder Forderungen zu erheben gehabt hatte, durch die vorangegangenen Verhandlungen und Entscheidungen für beide Teile erledigt war. Wenn nun trotzdem und wider Erwarten das Personal der Meinung war, daß es noch besondere Klagen und Beschwerden gegen unseren Geschäftsführer, Genossen Fischer, zu erheben hatte, so konnten wir beanspruchen, daß dieselben in der gewohnten Weise mit uns gemeinsam zum Austrag gebracht
würden.
Statt dessen wurde vorgezogen, sie zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen zu machen, die durch die Art und Weise, wie sie gepflogen wurden, nicht nur das Geschäft, sondern auch die Parteiinteressen auf das Schwerste schädigten zur Freude unserer Gegner. Wir können hierüber nur unser tiefstes Bedauern aus sprechen.
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An unsere Gegner aber, welche diese öffentlichen Auseinanderfegungen für ihre unfauberen, arbeiterfeindlichen Parteizwecke auszunuzen versuchen, möchten wir die Frage richten, was geschehen würde, tenn in einem bürgerlichen Betriebe beschäftigte Arbeiter in so freier, ja rücksichtsloser Weise gegen die Leitung desselben vorgingen und sie zum Gegenstand, heftigster Angriffe machten. Die eine Tatsache, daß dieses bei uns geschehen tann, beweist mehr als alle Auseinandersetzungen, welch ein Unterschied in der Stellung des Arbeiters in einem fozialdemokratischen gegenüber der in einem bürgerlichen Betriebe vorhanden ist. Nach unserer Meinung würden Arbeiter bei einem gleichen Vorgehen in einem bürgerlichen Geschäft nicht länger im Betriebe geduldet werden.
Karl Alboldt. L. Liepmann.
Die Geschäftsinhaber: A. Bebel. Dstar Jentsch. Paul Singer . Die Neuner Kommission:
Paul Böhm. W. Gieshoit. Mwin Körsten. Franz Lucht. A. Schwahn. A. Taubmann. Karl Wollermann.
Zum neuen Ausnahmegesetz gegen die
Arbeiterklaffe.
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§ 11, die noch weit schifanöser und den Arbeitern gefährlicher find, weder zu großem Entzüden noch zur Entrüstung herausfordert. als es eine Einreichung beim Amtsgericht sein würde. Es verlangt Mag er Gesetz werden oder nicht man wird sich in jedem Falle der Entwurf, wie wir bereits hervorgehoben haben, daß das Ver- trösten können." zeichnis auf Verlangen jederzeit der Polizei vorzulegen ist. Die Arbeiterklasse muß auf der Hut sein, um das geplante das Berzeichnis gewährt werden und auf ihre Kosten eine an der Haltung der Zentrumspartei von neuem, daß auf sie und Ueberdies soll aber den Mitgliedern des Vereins jederzeit Einsicht in Ausnahmegesez zu Fall zu bringen. Die katholischen Arbeiter sehen beglaubigte Abschrift des Verzeichnisses erteilt auf die Staatsgewalt das Wort zutrifft: Für das Elend des werden. Aus welchem anderen Grunde sollte sich beispielsweise einen Mannes haben sie tein Auge, er muß zuein Mitglied des Metallarbeiterverbandes das Verzeichnis der sehen, wie ihm die unentbehrlichsten Waren verteuert 300 000 Mitglieder erteilen lassen wollen, als aus dem, der werden durch Schutzölle, deren Ertrag in die Taschen der Unternehmerschaft oder vielleicht auch der Geist- Unternehmer wandert und wird durch parteiische lichkeit Spigeldienste durch Mitteilung der Liste Geseze verhindert, mit vereinten Kräften feine Giesberts, der sich für das tolle Ausnahmegesetz gegen die zusetzen. Die Zentrumspartei hat die unentbehrlichsten Waren zu leisten? Wir wissen nicht, ob dem Zentrumsabgeordneten gerechten Ansprüche auf erhöhten Lohn durchGewerkschaften so start ins Zeug legt, auch diese Spitzelbestimmung verteuert und sucht nunmehr Arm in Arm mit den anderen Brot entgangen ist.
vertenerern den Arbeitern die Möglichkeit zu nehmen, durch vers Selbst die zahme„ Germania" muß zugeben, daß der Gesetz- einte Kräfte durch Gebrauch des Koalitionsrechtes wenigstens einen entwurf gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter Teil des Schadens, den es den Arbeitern zugefügt hat, wieder wett gerichtet ist. Sie schreibt: zu machen.
Hus der Partei.
Parteiliteratur.
Von der Aufnahme dieser Broschüre zeugt der Umstand, daß
Gemeindewahlen.
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Vor allem mußte erwartet werden, daß das Koalitions recht der Arbeiter absolut intatt bleibe. Die Stellung des Gefeßentwurfes zur Frage des Koalitionsrechts der Arbeiter muß daher auch den springenden Punkt in der Beurteilung der Vorlagen bilde.. es läßt sich nicht bestreiten, daß einige Bestimmungen dazu angetan sind, Fallstricke für das„ Die Religion der Sozialdemokratie." Kanzelreden von Koalitionsrecht der Arbeiter zu bilden. Es gilt Josef Diebgen. Siebente vermehrte Auflage. Mit einem das in erster Linie von der Bestimmung des§ 15, wnnach einem Vorwort von Eugen Dietgen. Berufsvereine die Rechtsfähigkeit auch soll entzogen werden können, wenn er eine Arbeiteraussperrung oder einen Arbeiterausstand herbeiführt oder fördert, die mit Rücksicht auf die Natur oder die fich von derselben jetzt bereits die 7. Auflage notwendig gemacht hat. Bestimmung des Betriebes geeignet sind, die Sicherheit des Reiches oder eines Bundesstaates zu gefähren, eine Störung in der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser oder Die Stadtverordnetenwahlen in Frankfurta.D., Beleuchtung herbeizuführen oder eine gemeine Gefahr die bei sehr schwacher Beteiligung stattfanden bon 7263 Wählern für Menschenleben zu verursachen". Diese Bestimmung ist erschienen 1747 an der Urne brachten unseren Genossen fein so untlar und dehnbar, daß sie unmöglich eine Mandat, aber einen Stimmenzuwachs von 56, während die bürgerNorm für die Handhabung des Gesezes abgeben lichen 122 Stimmen verloren. Unsere Genossen erhielten 584, die Diese Bestimmung ist derartig, daß fie bei einiger Bürgerlichen 1163 Stimmen. Auslegungswilligkeit" der Behörden durch die mit der Entziebung In Altenburg haben die Genossen ein Stadtverordnetender Rechtsfähigkeit für das Vermögen des Vereins verbundenen mandat eingebüßt. Die Gegner erhielten 1294, die sozialdemokraFolgen nahezu jeden Streit von Arbeitern aussichtslos machen kann. tischen Kandidaten 1250 Stimmen. Gegen die Vorwahl stieg die Mit Wasser" und„ Beleuchtung" hängen die Arbeiten der Bauarbeiter, fozialdemokratische Stimmenziffer um rund 400, die der Gegner um der Metallarbeiter, der Arbeiter in den Elektrizitätswerken usw. rund 580. Die Wahlbeteiligung betrug 71 Proz. Die Gegner zusammen, vor allem aber die Kohlenförderung, und wenn die hatten einen riesigen Schlepperdienst arrangiert. Leute, die sich gedachte Bestimmung Gefet würde, würde in Zukunft jeder größere sonst nie um eine Wahl fümmerten, wurden an die Urne gebracht. Bergarbeiterstreit unmöglich sein. Auch der Begriff gemeine Die Sozialdemokratie fämpfte ohne Schlepper. Gefahr" ist diesem Falle viel zu wenig tonsistent, und seine Aus- In Flensburg haben unsere Genoffen bei den Stadtlegung würde zweifellos eine so willkürliche werden, daß damit verordnetenwahlen keinen Fortschritt zu verzeichnen. schließlich jede Lohnbewegung unterbunden werden könnte. In scheidenden Gegner wurden wiedergewählt. Die Wahlbeteiligung erster Linie ist daher zu fordern, daß jene Bestimmung eine betrug 45 Broz. Fassung erhält, die eine rechtmäßige Ausübung des Koalitionsrechtes der Arbeiter, also auch des Streifrechtes, durchaus unbehindert läßt.
Mit dem Ausschluß der Eisenbahnarbeiter und der Landarbeiter vom Koalitionsrecht ist die Germania" einverstanden! Sie erklärt: An den durch§ 15 bewirkten Ausschluß der Eisenbahnarbeiter von der Geltung des Gesetzes stoßen wir uns nicht, da von vorn herein das Gefeß nur für„ Gewerbetreibende" und" gewerbliche Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung gedacht ist, was nebenbei bemerkt auch die nur zu billigende Ausschließung der Landarbeiter bedingt."
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Die aus
In Elmshorn erhielten die sozialdemokratischen Kandidaten 262, die bürgerlichen 342 Stimmen. Gegen die Vorwahl stiegen die sozialdemokratischen Stimmen um rund 50.
In Harpen ( Ruhrrevier) wurde in der dritten Abteilung der fozialdemokratische Kandidat mit 177 Stimmen gegen 23 bürgerliche gewählt. Die Wahlbeteiligung war gering, die Zahl der Wahlberechtigten beträgt 648.
Zu der Niederlage bei der Gemeinderatswahl in Gera schreibt das dortige Parteiblatt:
..... eine verlorene Schlacht. Diese Tatsache ist nicht zu leugnen und kann nicht beschönigt werden. Die Zahl der gegne= Das führende Blatt der Zentrumspartei spricht sich also aus- rischen Stimmen ist gestiegen, die der unserigen zurückgegangen. drücklich gegen das Koalitionsrecht dar Eisenbahnarbeiter und der Bei 14 Kandidaten hatten im vorigen Jahre die Gegner eine durchLandarbeiter aus. Sie steht hierbei im schroffsten Gegensatz zu der schnittliche Stimmenzahl von 2529, diesmal 2543, wir hingegen Stellung, die Windthorst, Reichensperger usw., ja selbst gegen die im vorigen Jahre 2212, diesmal 2178. Die Gegner vereinigten Stellung, die vor 39 Jahren der Abgeordnete Stumm einnahm, als diesmal auf ihre Kandidaten 33 057 Stimmen, wir nur 28 320. er ausdrücklich die Aufhebung der Koalitionsbeschrän- Durchschnittlich haben also die gegnerischen Kandidaten einen Vortungen auch der Landarbeiter verlangte. Der Teil der sprung von 364 Stimmen. Es ist den Gegnern auch diesmal geZentrumspresse, der unter ländlichen Arbeitern verbreitet wird, lungen, das gesamte Bürgertum gegen uns mobil zu machen. spricht sich natürlich bei der Doppelwährungspolitik, die die Zentrums- Innungsausschuß, Beamtenvereine, Krämer und Kommerzienräte partei treibt, für das Koalitionsrecht der ländlichen Arbeiter aus. bildeten eine geschlossene Masse gegen die sozialdemokratische ArSo schreibt die Märkische Volkszeitung": beiterschaft; die gegen die Sozialdemokratie im allgemeinen und den Genossen Vetterlein im besonderen geschleuderten infamen Verdächtigungen des„ Geraischen Tageblattes" haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Zu dem gegnerischen Wahlsieg haben weiter auch die edlen Streitbrecher ihr gut Teil beigetragen und schließlich war es Die Vorlage heißt offiziell: Entwurf eines Gesetzes betreffend den Gegnern möglich, auch noch eine ganz erhebliche Stimmenzahl die gewerblichen Berufsvereine". Darin liegt die erste aufzubringen dadurch, daß für Aktiengesellschaften und Stiftungen, Quelle großer Bedenken. Man will, wie das in den Motiven die als juristische Person gelten, gewählt wurde. Demgegenüber ausdrücklich zugegeben wird, nur diejenigen Arbeitergruppen unter steht unzweifelhaft fest, daß einige hundert Arbeiterwähler am die Wohltaten dieses Gesezes stellen, die der Gewerbeordnung unter Donnerstag ihrer Wahlpflicht nicht genügt haben. Ein Teil mag stehen. Die ländlichen Arbeiter, die doch auch verhindert gewesen sein dadurch, daß er auswärts beschäftigt war. heute mit Ausnahme von Hannover und Hessen Diefen aber wäre es möglich gewesen, durch Vertreter ihr Wahldas Recht zum Zusammenschluß, wenn auch recht ausüben zu lassen. Doch das erklärt den Ausfall der Wahl nicht zum Streiten haben, ferner die Arbeiter allein noch nicht. Es müssen tiefere Ursachen vorhanden sein. Diese des Staates und der Gemeinden sollen aus- flarzustellen, ist eine sehr ernste und dringende Aufgabe der nächsten drücklich von den Rechten ausgenommen werden, Versammlung des sozialdemokratischen Vereins."
" Der Geist der Aengstlichkeit vor dem Scharfmachertum durch weht das ganze Gesez. Immer und immer wieder stößt man auf Ausdrücke, aus denen die Rechtsprechung unter Umständen zahllose Schlingen für die Arbeiterschaft tonftruieren fann.
die hier in diesem Geseze vergeben werden sollen. Die Aengstlich- Die Stadtverordnetenwahlen der dritten Abteilung in Mühlfeit, die fich in dieser Haltung ausspricht, sehen wir überall in dem hausen i. Th. ergaben die Wahl zweier bürgerlicher Kandidaten, Entwurf wieder." während zwei Sozialdemokraten mit zwei Mischmaschkandidaten in Das führende Blatt der Zentrumspartei , die Germania", die Stichwahl kommen. Troßdem der ganze bürgerliche Mischmasch steht in der Beurteilung des Gesezentwurfes selbst hinter Scharf- fich zum Kampf gegen die Sozialdemokratie z usammengefunden macherorganisationen zurück. So schreiben z. B. die, Berliner hatte, betrug die Mehrheit nur etwa 100 Stimmen, bei einer BeNeuesten Nachrichten": teiligung von 30 Prozent aller Wahlberechtigten.
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Die Sozialdemokratie hat sofort erkannt, daß die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt ihr schwerlich neuen Machtzuwachs Totenliste. In Wien starb nach längerem schmerzhaften bringen wird. Anderseits ist es naheliegend, daß die von Leiden der Genosse Emil Kralit an Herzlähmung. Er war sozialistischem Geiste erfüllten Gewerkschaften unter den bor - Redakteur an der Wiener Arbeiterzeitung ". Seit der liegenden Umständen darauf verzichten werden, eine Berechtigung Umwandlung des Blattes in ein Tageblatt hat er dem Redaktionsfich nutzbar zu machen, die sie zu einer Abrüstung in politischen stab angehört und abwechselnd den lokalen, den sozialpolitischen Dingen verpflichten will. Wir sind sogar im Zweifel, und den kommunalen Teil bearbeitet. Wer das Wiener Parteiob auch nur die nationalen und christlichen organ liest, kennt ihn als abatut", den Sonntagsplauderer Arbeiterorganisationen durchweg freudigen Herzens voll goldenen Humors. Kralik war ursprünglich Sezer, dann Reeinem Gefeß beipflichten werden, das ihnen dakteur des österreichischen Buchdruckerfachblattes Vorwärts", das zwar ein feit langem ersehntes Recht zuertennt, er schrieb und setzte, bis er in die Wiener Arbeiterzeitung " einzugleich jedoch ihrer Tätigkeit feste Schranken trat. Dann aber war er noch Redakteur des Wisblattes unferer zieht. Für die Stellung dieser Kreise wird die genaue Ueber- öfterreichischen Genossen, der Glühlichter", die er zu großer Entlegung maßgebend sein, was für sie vorteilhaft ist: die Rechts widelung und großem Ansehen führte. Stralit ist nur 48 Jahre fähigkeit mit den ihr anhängenden Rautelen zu erwerben alt geworden. oder auf dem bisherigen Boden unverändert stehen zu bleiben? Wie die Entscheidung fallen wird, läßt sich nicht Reghäuser- Jünger. In Augsburg sind die Buchdrucker aus dem voraussagen; die Meinung aber sollte man abtun, daß die Gewerkschaftskartell ausgetreten. Wie allenthalben, so waren auch Arbeiterorganisationen um der Rechtsfähigkeit willen zu erheblichen in Augsburg Erhebungen darüber veranstaltet, wer von den orgaOpfern bereit fein fönnten. Die bisherige Bragis hat zur Genüge nisierten Arbeitern die Parteipresse liest. Die Buchdrucker verbewiesen, daß die finanzielle und vermögensrechtliche Entwickelung weigerten die Ausfüllung der Listen und traten aus dem Kartell der nichteingetragenen Vereine durch das Fehlen der formalrecht aus. Kommentar überflüssig. lichen Begünstigung nicht allzuschwer beeinträchtigt wird. Der Gesamtheit wäre anzuempfehlen, die Tragweite des Gesetzentwurfs nicht zu überschäßen. Die praktischen Konsequenzen der Vorlage lassen sich zurzeit noch gar nicht übersehen."
Der gegen die Gewerkschaften gerichtete Entwurf über die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine gibt, wie wir schon dargelegt haben, der Polizei das Recht, einem Antrage eines Berufsvereins auf Eintragung stattzugeben, wenn der Verein sich der Aktionsfähigkeit und des Streikrechts begibt, und die Rechtsfähigkeit wieder zu nehmen, wenn der Verein gegen das Unternehmerintesse löckt. Die Motive felbft geben unfreiwillig zu, daß dieselben Bedenken, die nach dem geltenden Recht gegen Eintragung der Vereine bestanden, weiter bestehen, auch wenn der Entwurf die Ausnahmevorschriften nicht enthielte. In den Motiven wird in Uebereinstimmung mit den Tatsachen hervorgehoben, daß die gewerblichen Berufsvereine bis jetzt von dem Antrage auf Eintragung in das Vereinsregister ins besondere wegen zweier Nachteile zurückschreckten, die das geltende Recht mit der erlangten Rechtsfähigkeit verhüte: 1. die zivilrechtliche Haftung des Vereins und 2. die Vorschriften der§§ 72 und 79 des B. G.-B., nach denen dem Amtsgericht auf Verlangen jederzeit ein Verzeichnis der Vereinsmitglieder gewährt werden muß. Dann wird erklärt, daß man allerdings der von der Scharfmacherſeite erhobenen Forderung nicht entsprochen habe, dem Berufsverein im Hinblid auf einen möglichen Mißbrauch ihrer wirtschaftlichen Machtstellung eine erweiterte Schadensersatzpflicht aufzulegen." Das ist eine leere Phrase. Steht nicht im Geseze ausdrücklich, daß die Haftung des Vereins ausgeschlossen ist, so würde die den Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Interessen der Unternehmerklasse geneigte Rechtsprechung zweifelTos das Vereins Vermögen des für haftbar erflären. Bon Parteileidenschaft verblendete Leute. Selbst die„ Germania" gibt zu, daß den mehrfach zutage getretenen Gendarmenbeleidigung tvurde Genosse Bestrebungen gegenüber Arbeiterorganisationen zivilrechtlich für einen In der freisinnigen Presse wird die Gefährlichkeit des Th. Miller von der Breslauer Volkswacht" zu 100 M. Schaden haftbar zu machen, der durch einen von ihnen inaugurierten Gefeßentwurfs teilweise anerkannt. So schreibt die" Bossische Geldstrafe verurteilt. In der„ Volkswacht" war aus DeutschStreit verursacht ist, es notwendig sein wird, in dem Gesetz das Beitung":" Wer solchen dehnbaren Vorschriften, wie sie die Vorlage ifsa berichtet worden, daß ein Gendarm anläßlich eines WirtsGegenteil einer Haftung des Vermögens eines Berufsvereins enthält, das Wort redet, der will mit der anderen Hand Hausboykotts gegen verschiedene Personen in sehr rigoroser Weise für Streitschaden festzulegen, wenn anders nicht das Roa- nehmen, was er mit der einen gegeben hat." Auch Auch die vorgegangen sei. In der Verhandlung stellte sich heraus, daß er litionsrecht der Arbeiter auf das schwerste ge- Frankfurter Zeitung " gibt zu, daß der§ 15 an die eine Frau beiseite ge= gepadt und ste an der Brust fährdet erscheinen soll." felige Buchthausvorlage erinnert und etwas von dem Kautschuk stoßen hatte, daß er einen Mann am Halse gepadt hatte, Die Motive halten das andere Bedenken zur Eintragung, das enthält, mit dem diese Vorlage so reichlich durchsetzt war." Indes so daß später die Fingerabdrücke zu sehen waren. sich auf die Pflicht zur Einreichung des Mitglieder erklärt sich die Frankfurter Beitung", die sich so gern ein sozial- zweite Frau ist daraufhin vorzeitig von einem toten Kinde berzeichnisses bezieht, für berechtigt. Der Entwurf stellt aber politisches Mäntelchen umbängt, für die im Entwurf gutgeheißene entbunden worden, und gegen den Gendarm schwebt auf an Stelle der Berpflichtung zur Einreichung der aftpflicht der Berufsvereine! Ihr Urteil über den gesamten ihre Anzeige hin ein Verfahren vor dem Kriegsgericht. Ein Mitgliederliste an das Amtsgericht Berpflichtungen in Entwurf geht dahin: Im ganzen ist es also ein Entwurf, der geuge erklärte, in Deutsch- Lissa hat man sich gewundert, daß die
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Wegen
Gine