Soziales.
Ueber die Heimarbeitsenquete der Handelskammer
nicht beirren und wählten am 20. Januar 1905 den Genossen I gemäß dem Antrage des Reichsanwalts hob am Dienstag das Heusgen zum Rendanten. Von der Aufsichtsbehörde wurde dem Reichsgericht das Ürteil auf und verwies die Sache an das LandVorstande aufgegeben, sich jeder weiteren Maßnahme betreffs der gericht zurück, weil die Feststellung, daß der Angeklagte vorsätzlich Rendantenwahl zu enthalten, und wie nun der Vorsitzende dem gehandelt habe, sich als unzureichend begründet erweise, es hätte debattierte am Dienstag eine gut besuchte Bersammlung der Ver. Seusgen privatim Mitteilung von der Wahl machte, wurde der höchstens Fahrlässigkeit angenommen werden können. einigung Berliner Agenten der Textilindustrie. An der Debatte Vorstand seines Amtes enthoben! beteiligten sich auch mehrere Juhaber großer Konfettionsfirmen Schamlos. Die Generalversammlung, welche nicht alle Ansowie Mitglieder der Handelskammer. Den Vortrag über die wirt- ordnungen der Aufsichtsbehörde guthieß und sich z. B. weigerte, Ein Beleidigungsprozeß, der die Rechte der Gewerkschaftsfchaftliche Bedeutung der Heimarbeit hielt Herr Bry. Der Vor- eine Jahresrechnung, welche nicht gehörig geprüft war, abzunehmen, bewegung betraf, wurde am 17. November 1906 vor dem Landtragende hat wie er mitteilte den Vorsitz in der Kommission wurde 3 weimal aufgelöst. Daß das Mißtrauen der Ver- gericht zu Neu- Ruppin gegen den Brauer Ludwig Hodapp zu Weißengeführt, welche von der Handelskammer mit den Erhebungen über treter berechtigt war, zeigte sich nachher, als ganz bedeutende fee verhandelt. die Berliner Heimarbeit betraut worden ist. Herr Bry hat die Unterschlagungen festgestellt wurden.
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Im Frühling 1906 fuchten die Angestellten der Aktienbrauerei Arbeiten der Kommission geleitet, er ist also wahrscheinlich auch Der Vorstand hatte gegen seine Amtsenthebung Beschwerde vorm. Gebr. Schönbed die Einführung eines Lohntarifs durchzu Verfasser der von uns an anderer Stelle besprochenen Denkschrift erhoben und entschied das Oberverwaltungsgericht am ſegen. Der Gauleiter Backert wandte sich erst brieflich an die über die Heimarbeit. Diese Tatsache ist insofern von Interesse, 1. Februar 1906 endgültig zu seinen Gunsten. Mittlerweile Brauerei, doch hielt es der Vertreter der Brauerei, Herr Garbsch, als sie uns eine Erklärung für das Zustandekommen der ein- hatten auch die Vertreterwahlen stattgefunden und waren die nicht für nötig, darauf- auch nur zu antworten. Als Herr Bader seitigen und tendenziösen Arbeit der Handelskammer gibt. Nicht, freien Gewerkschaften, trok der heftigen Gegenagitation der Auf- einige Beit darauf persönlich vorsprach, hielt ihn Garbsch hin und daß wir Herrn Bry unterstellen wollten, er habe bewußt eine den fichtsbehörde in Verbindung mit den Christlichen , als Sieger aus gab ihm keine bestimmte Antwort. wirklichen Verhältnissen nicht entsprechende Darstellung gegeben dem Stampf hervorgegangen. Der Vorstand übernahm wieder die Demnächst begann Garbsch mit seinen Arbeitern selbst Verhand oder gar die Erhebung nach dieser Richtung beeinflußt. Wir Verwaltung und gedachte sofort seine früher gefaßten Beschlüsse zur lungen über die Lohnfrage. Diese wünschten jedoch, daß die Vertrauen Herrn Bry, der uns kein Unbekannter ist, vielmehr zu, daß Ausführung zu bringen. Dazu gehörte vor allen Dingen die Gin- handlungen durch den Verband geführt würden. Als der Angeklagte er redlich bemüht war, eine nach seiner Meinung objektive und führung des Genossen Heusgen in sein Amt als Rendant. Durch Sodapp zu diesem Zwecke Garbsch aufsuchte, lehnte dieser jede Ver einwandsfreie Arbeit zu liefern. Aber wir wissen auch, daß Herr diese Rechnung hatte die Aufsichtsbehörde einen Strich ge- handlung ab, wie er selbst erklärte, weil er nicht wolle, daß sich Brh nach Lage der Verhältnisse diese Aufgabe beim besten Widen macht, sie hatte nämlich den Stadtsekretär Herr am 25. Juli 1905, der Verband zwischen ihn und seine Arbeiter dränge". Den Arnicht erfüllen konnte. Herr Bry, der Großunternehmer in trotzdem das Streitverfahren schwebte, als tendant ange- beitern erklärte Garbsch, wer nicht innerhalb drei Tagen aus der Holzindustrie, kennt das weitverzweigte, bielgestaltete Gebiet stellt, und zwar auf Lebenszeit! Gegen diese Maß- dem Verbande ausgetreten wäre, würde gekündigt. Darauf legten der Heimarbeit aus eigener Anschauung nicht. Was er in der nahme protestierte der Vorstand, doch vergeblich, der Vertrag wurde diese die Arbeit nieder. Noch einmal ſuchte Hodapp, der Denkschrift sowie in seinem Vortrage gesagt hat und was er sonst als zu Recht bestehend anerkannt. zur Schlichtung des Streites herbeigerufen war, eine persönüber die Heimarbeit zu wissen glaubt, ist nichts anderes als der Bei genauer Durchsicht des Vertrages entdeckte der Vorstand liche Verhandlung mit Garbsch, wurde aber von diesem vom Niederschlag dessen, was ihm die Unternehmer der Konfektion und dann, daß die Kasse sehr geschädigt wurde, es wurden nämlich Aus- Brauereigrundstück verwiesen. Darauf veröffentlichte Sodapp ein anderer Zweige der Heimindustrie in den monatelangen Arbeiten gaben gemacht, die laut Bertrag der Rendant zu deden hatte. Der Flugblatt, worin das Vorgehen des Garbsch gegen das Koalitionsder Enquetekommission vorgetragen haben, ohne daß die Angaben Vertrag ging dahin, daß erg pro Mitglied 85 f. erhält, recht der Arbeiter deutlich charakterisiert war. Er wurde deshalb, der Unternehmer durch Befragung von Arbeitern nachgeprüft aus dieser Bauschale aber sämtliche persönlichen Ausgaben zu decken wie wir feinerzeit mitteilten, wegen Beleidigung des Garbsch an wurden. Herr Brh hat sich hinsichtlich der Heimarbeit die An- hat. Es ist ihm ein Einkommen von 4500 m. steigend bis 5300 M. geklagt und auch vom Schöffengericht in Neu- Ruppin , trotzdem er schauungen und Gedankengänge der Konfektionsunternehmer so gewährleistet, außerdem ist ihm Ruhegehalt und interbliebenen- noch nicht vorbestraft war, au 300 M. Geldstrafe verurteilt. bollkommen zu eigen gemacht, daß er jetzt als beredter Anwalt der versorgung zugesichert. Bemerken wollen wir, daß seine Einnahmen Das Schöffengericht erblickte nämlich in der Androhung, die Berliner Heimindustrien in ihrer gegenwärtigen Gestalt auftritt, das garantierte Einkommen weit übersteigen, er verwaltet dann dem Verbande angehörigen Arbeiter würden entlassen, wenn sie obwohl er selbst, wie er in seinem Vortrage sagte, der Fabrikarbeit nebenbei noch eine kasse, was ihm 600 Mart einbringt. Nun be- nicht austräten, durchaus teinen unberechtigten Zwang, sah aber den Vorzug vor der Heimarbeit gibt, und obwohl er selbst der zahlt der Rendant aber nicht das Gehalt der Krankenkassen - einen Zwang darin, daß die Arbeiter den Wunsch hatten, durch ihren Meinung ist, daß die Lage der Berliner Heimarbeiter so, wie sie fontrolleure aus der Pauschale, er stellt sich auf den Standpuntt, Vertreter mit Garbsch zu verhandeln. Ja es ging so weit, zu nach den Erhebungen der Handelskammer erscheint, feineswegs dieses sei keine persönliche Ausgabe und müsse aus der Stasse bezahlt fagen, nicht Garbsch, sondern die Arbeiter hätten damit einen als eine gute bezeichnet werden kann. Gegen eine solche Auffassung erhoben die Vorstands- Terrorismus ausgeübt. Von Interesse ist auch der Grund, den Herr Brh dafür angab, mitglieder Beschwerde, doch wurde der Standpunkt des Rendanten In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Neu daß die Enquetefommission keine Arbeiter befragt hat. Er jagte von allen in Betracht kommenden Instanzen geteilt. Das Fazit Ruppin wies der Angeklagte darauf hin, daß sein Verband schon nämlich. da eine Organisation der Heimarbeiter nicht bestehe und des Kampfes, während welchem der Rebatteur unseres Kre- mit Hunderten von Brauereien Tarifverträge abgeschlossen hätte, die Angaben einzelner Arbeiter angezweifelt werden könnten, so felber Parteiblattes wegen Beleidigung der Aufsichtsbehörde mit die zur Zufriedenheit aller Teile in Witliamleit wären, habe die Kommission von der Befragung von Arbeitern abgesehen, 150 M. und der Vorsitzende der Kasse, Genosse Meyer, mit 30 W. hätte also mit Recht darüber entrüstet sein dürfen, daß Garbsch ihn sie überlasse es vielmehr den Arbeitern sowie den Gegnern der bestraft wurden, ist folgendes: Dem Vorstande wurde vom Ober- nicht einmal anhörte und in so rücksichtsloser Weise gegen die Heimarbeit, Material zu sammeln, durch das die Angaben der verwaltungsgericht sein Recht, seiner Beschwerde wurde Arbeiter vorging. Der Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Heine aus Enquetekommission ergänzt und berichtigt werden könnten. stattgegeben und mußte er wieder in sein Amt eingesetzt werden. Berlin charakterisierte das durch politische Vorurteile und Untenntnis Der Grund, den Herr Bry für das lebergehen der Arbeiter In der Zwischenzeit hat aber die Aufsichtsbehörde, welche ungeset der wirtschaftlichen Verhältnisse hervorragende Urteil erster Instanz angibt, ist durchaus nicht stichhaltig. Wir wissen nicht, ob die Kom- lich vorgegangen war, einen den Arbeitgebern genehmen Rendanten in gebührender Weise. Er führte aus, daß der Angeklagte allerdings mission ihr Material nur von Unternehmer organisationen auf Lebenszeit angestellt und ist gegen die Rechtsgültigkeit des Ver- das Verhalten des Garbsch als schamlos" bezeichnet hätte; nun bezogen hat. Aus der Denkschrift geht das soweit wir sehen trages nicht anzukommen. Die Mitglieder haben also einen Ren- würde unzweifelhaft Garbsch auch heute noch, wenn man ihn fragte, nicht hervor. Sollte es aber so sein, dann möchten wir fragen: danten, der ihnen nicht paßt, und arbeitet dieser unter Be- ob er sich seines Vorgehens schämte, fagen, daß er dies nicht täte, Wenn es keine Unternehmerorganisationen in der Heimindustrie dingungen , die dem rechtlichen Empfinden der Beteiligten Hohn denn er bildete sich offenbar ein, völlig richtig gehandelt zu haben. gäbe, hätte dann die Handelskammer darauf verzichtet, Erhebungen sprechen. Und das nennt man Selbstverwaltung. Aus welchem Darüber mit Garbsch zu rechten, hätte feinen Zwed. Indessen zu veranstalten, welche Material gegen die Ergebnisse der Heim- Grunde schreitet die Staatsanwaltschaft gegen die Rheydter Auf- müßte es dem Angeklagten auch gestattet sein, dies Verhalten arbeitausstellung herbeischaffen sollten? sichtsbehörde nicht wegen Amtsmißbrauchs ein? Uebrigens möchten entsprechend zu bezeichnen. Mindestens wäre eine Herabſegung der Wenn es auch keine Organisation gibt, die nur Heimarbeiter wir bezweifeln, daß der Rendantenvertrag nicht vom Gericht für Strafe am Plaze. Das Gericht billigte dem Angeklagten zu, daß umfaßt, jo hat doch um nur die größten Heimindustrien zu ungültig erflärt werden würde. Ein so offensichtlich gegen das er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt hatte, meinte aber der Schneiderverband und der Wäschearbeiterverband Interesse der Kasse verstoßender Vertrag durch eine, wie das Ober- doch, daß der Ausdruck schamlos" beleidigend wäre. Es seyte inHeimarbeiter genug in seinen Reihen, um Angaben über deren verwaltungsgericht festgestellt hat, zu Unrecht als Vorstand dessen die Geldstrafe auf 100 Mart herab. Verhältnisse machen zu können. funktionierende Behörde entbehrt in vollem Umfange der Rechtsgültigkeit, gleichviel, wie die der Aufsichtsbehörde" übergeordneten Instanzen entschieden haben.
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Wie man einwandsfreie Erhebungen vornehmen fann, Die widerrechtlich zurückgezogene Tanzerlaubnis. das hat schon im Jahre 1896 anläßlich des damaligen KonfektionsEin Bolizeiaft, wie er nach höchstrichterlichem Entscheide arbeiterstreits das Berliner Gewerbegericht gezeigt, als es sich um Erhebungen zum Zweck der Aufstellung von Tarifen handelte. Da- Der deutsche Arbeiter hat eine gesicherte Existenz bis ins hohe Alter unstatthaft ist, lag einem Strafverfahren gegen den Gastwirt Bensch zu Oswiz bei Breslau zugrunde. Bevor Herr Bensch dem mals wurden zunächst Arbeiter und Arbeiterinnen bestimmter Boykott der Arbeiterschaft von Breslau und Umgegend gegen die Firmen und bestimmter Zwischenmeister vernommen. Anderen Mit Tarabumdiäh, Schnedderendeng, Taradibum wird jegt im Saalbefizer nachgab, erhielt er vom Ortsvorsteher die schriftliche ErTages befragte man dann die betreffenden Zwischenmeister und Kriegerverein von Grödig die Werbetrommel gegen die Arbeiter in laubnis, an den Montagen im Monat Mai in seinem Saal in Oswig Firmeninhaber, um so durch Gegenüberstellung der von beiden dem Bezirk des bekannten Lauchhammerschen Eisenwerkes unter öffentliche Tanzlustbarkeiten abzuhalten. Ein solcher Montag war Seiten gemachten Angaben die tatsächlichen Verhältnisse fest- Borantritt des freitonservativen Reichstagsabgeordneten Brüschent der 7. Mai. Inzwischen hatte er seinen Saal der Arbeiterschaft zur zustellen. Bei jener Gelegenheit haben wir die Beobachtung ge- von Lindenhofen gerührt. macht, daß Unternehmer und 3 wischenmeister, als sie Verfügung gestellt. Am Morgen des 7. Mai ließ ihm nun der Die dort gehaltenen Jubelreden über die prächtige Lage der Amtsvorsteher durch den Amtssekretär mündlich mitteilen, daß er mertten, daß es dem Gewerbegericht um die Ermittelung der Arbeiter werden durch folgenden Vorfall trefflich illustriert. jene Tanzerlaubnis zurückziehe. Bensch ließ trotzdem am Abend Wahrheit zu tun war, ihre Angaben verweigerten und schließlich In dem Eisenwert Lauchhammer , früher Gräft. Einsiedelschen dieses Maimontags öffentlich tanzen, indem er sich an die überhaupt nicht mehr zu den Vernehmungen erschienen. Gewißigt Berke in Grödik, war seit dem Jahre 1901 der Schlosser Schulze schriftliche Erlaubnis hielt. Die Folge war eine Anklage durch die Erfahrungen von 1896 sind die Unternehmer es sind beschäftigt. Schulze war zuerst als Heizer und Maschiniſt eingestellt, wegen Veranstaltung einer öffentlichen Tanzluftbarkeit ohne die ja meist noch dieselben wie damals bei den jetzigen Erhebungen wurde dann aber, weil man ihn im Verdacht hatte, ozialdemo- polizeiliche Genehmigung, die nach einer Regierungspolizeiverordnung der Handelstammer hübsch unter sich geblieben, und sie haben in fratischen Tendenzen zu huldigen, in eine andere, schlechter bezahlte bafür erforderlich ist. Der Angeklagte bestritt, fich strafbar gemacht Herrn Bry einen eifrigen Verfechter ihrer Interessen gefunden. Stellung„ verſegt". zu haben, und betonte, die Zurücknahme der einmal erteilten Was Herr Bry in seinem Vortrage zur Sache selbst sagte, das Auch durch diese Strafversetzung trat eine Besserung bei diesem polizeilichen Tanzgenehmigung für die Maimontage fei ohne triftigen deckt sich vollkommen mit dem Inhalt der Denkschrift der Handels- verstockten Sünder noch nicht ein, und so mußte Sch. eine noch Grund und auch ohne Angabe von Gründen erfolgt, so daß er sich fammer. Hier wie dort vertrat er die Ansicht, daß die Berliner malige Verfegung" in eine schlechter bezahlte Stellung über sich nicht danach habe richten brauchen. Heimarbeit für die in Frage kommenden Industriezweige die beste ergehen lassen. Das Landgericht Breslau als Berufungsinstanz berProduktionsform sei, die nicht in Fabriken verlegt werden könne. Unfer Genosse fam in die elektrische Schweißerei. Hier ereilte urteilte jedoch den Angeflagten zu einer Geldstrafe und führte wenn man nicht die meisten Unternehmer ruinieren und den größten ihn sein Schicksal. Am 26. Oftober verunglückte Sch. beim aus: Wenn die Polizei, die für die Erteilung der Erlaubnis zuTeil der Heimarbeiter, namentlich die heimarbeitenden ver- elektrischen Schweißen dadurch, daß ihm die elektrischen Strahlen das ständig war, die Erlaubnis zurüdzog, fo fei eben keine Erlaubnis heirateten Frauen, schädigen wolle. Er wünsche von Herzen Schutz- linke Auge verletzten. mehr vorhanden gewesen. Selbst wenn die Rücknahme der Ergesetze, aber die Gesetzgebung dürfe nicht den Weg gehen, den die Noch während seiner Krankheit und zwar am 6. No- laubnis wäre, hätte dem Gastwirt nur laubnis grundlos erfolgt Leitung der Ausstellung gewiesen habe. Das einzige, was der bember erhielt Sch. von dem Eisenwert Grödig seine Kündider Weg der Beschwerde beziehungsweise des VerwaltungsVortragende zugunsten der Heimarbeiter vorschlug, war die geseh- gung zugestellt. streitverfahrens offen gestanden; auf keinen Fall hätte er ohne Erliche Ausdehnung der Krankenversicherung auf alle Heimarbeiter als arbeitsfähig aus dem Krankenhause entlassen worden. Als er Am 9. November ist Schulze von dem ihn behandelnden Arzte laubnis eine öffentliche Tanzlustbarkeit abhalten dürfen. in Deutschland und Aufhebung der Unterscheidung von Heim- am 10. November im Kontor des Lauchhammerwerkes in Grödig sich daß er ja die schriftliche Erlaubnis in Händen gehabt habe Angeklagter legte Revision ein und berief sich wieder darauf, arbeitern und Hausgewerbetreibenden. In vollkommener Uebereinstimmung mit den Grundgedanken wieder zur Arbeit meldete, um doch wenigstens seine Kündigungszeit und so im Befige eines wohlerworbenen Rechtes gewesen Der abzuarbeiten, wurde ihm eröffnet, der Direktor Lippmann fei. Amtsvorsteher habe zwar feine Gründe für des Vortrages äußerten sich einige Inhaber großer Konfettions habe seinen Kurschein gesehen und infolge der Bemerkung fein Vorgehen angeführt! Indessen sei anzunehmen, daß er die Erfirmen, so die Handelskammermitglieder Guggenheim und Kommerzienrat Bamberg , sowie der Vorsißende des Vereins des den Sch. behandelnden Arztes auf dem Kurschein: lintes laubnis deshalb habe zurücknehmen wollen, weil Angeklagter, um Kommerzienrat Bamberg , sowie der Vorsitzende des Vereins Auge vollständig erblindet, rechtes Auge start sich nicht wirtschaftlich ruinieren zu lassen, dem Drucke der Sozialder Herren- und Knabenkonfektion, Herr Gollop. Andere Redner übten Kritit an Einzelheiten des Vortrages, sprachen auch Sch. solle sofort das Werk verlassen. Er, der Direktor, wolle stellt habe. Das sei kein Grund, der die Rücknahme der Erlaubnis angegriffen" habe der Herr Direktor Lippmann befohlen, bemokratie nachgegeben und ihnen seinen Saal zur Verfügung ge zum Teil gegen die Heimarbeit. Als grundfäßlicher und ent nicht, daß Sch. das rechte Auge auch noch einbüße. schiedener Gegner der Ausführungen des Vortragenden trat Papiere und das Geld für die 14 Tage lönne er nicht, daß Sch. das rechte Auge auch noch einbüße. Seine rechtfertigen fönnte. Benno Maaß auf, der unter anderem den kleinlichen und eng fofort in Empfang nehmen. Der erste Straffenat des Rammergerichts hob das herzigen Gesichtspunkten, welche die Verteidiger der Heimarbeit ins Urteil des Landgerichts auf und sprach den AnFeld führten, mit dem Hinweise auf die Tatsache entgegentrat, daß gearbeitet hatte und Bater von drei Kindern ist, habe hier den Amtssekretär beauftragt, dem Angeklagten an dem So war Schulze, der fünf Jahre in diesem Werke geklagten mit folgender Begründung frei: Der Amtsvorsteher Die Unternehmer immer, wenn soziale Verbesserungen zugunsten entlassen. der Arbeiter durchgeführt werden sollten, die Behauptung aufstellten, durch solche Verbesserungen werde die Industrie ruiniert. wenigstens die an die Pensionskasse geleisteten Beiträge zuridagen, die erteilte Erlaubnis werde zurüdgezogen. Die Frage Eine Eingabe an den Generaldirektor Hallbauer, ihm doch Tage, wo nachmittags die öffentliche Tanzlustbarkeit stattfand, zu об sei nun, Auch die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sei vor ihrer Ein- uerstatten, wurde abschlägig befchieden. solche Erklärung Rechtsgültigkeit beführung mit diesem Argument bekämpft worden, und doch hätten anspruchen könne. Nun fage die Regierungspolizeiverordnung Bei den Arbeitern in Grödik hat sich mit Recht eine lebhafte felbft die Tatsachen bewiesen, daß die Sonntagsruhe keinem Unternehmer Empörung über die Behandlung des entlassenen Arbeiters Luft ge- werden dürften. nichts darüber, daß Genehmigungen zurückgezogen Selbstverständlich habe aber die Polizei geschadet habe. Auch die Heimarbeit werde einmal beseitigt macht. Sie beschlossen, den so aufs Pflaster geworfenen und dem bas Recht, auf Grund des§ 10, Teil II, Titel 17 des Allgemeinen werden, und die Industrie werde daran nicht zugrunde gehen. Hunger überlieferten Kollegen und Genossen nicht fallen zu lassen. preußischen Landrechts einzuschreiten in allen den Fällen, wo dem Die Genossen beabsichtigen, Sch. in dem neugegründeten Konsum Publikum Gefahren drohen oder die öffentliche Ordnung und SicherZur Selbstverwaltung in den Ortskrankenkassen. berein ein Unterkommen zu verschaffen. Die Direktion des Lauchhammer- heit gefährdet erscheint. Dann dürfe aber nicht so wie hier In Rheydt ist ein fast zweijähriger Stampf um Sie Selbit. Wertes scheint aber auch hier dem von ihr aufs Pflaster geworfenen einfach ertlärt werden, die Erlaubnis werbe zurüdgezogen, verwaltung in der Allgemeinen Ortstrantenfajfe beendigt, und lohnt Arbeiter feine Ruhe lassen zu wollen. Alle auch nur erdenklichen sondern es müsse eine selbständige polizeiliche Veres sich, die verschiedenen Phasen und den Ausgang desselben der Mittel werden angewendet, um den neuen Konsumverein zu berfügung erlaffen werden, die erkläre, aus welchen Gründen etwas Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Die genannte Kasse wurde bis nichten. Anfang des Jahres 1905 von einem Magistratssekretär im Neben- Der Vorfall wird so manchen noch reichstreuen" Arbeiter über amt verwaltet, wie es in Rheydt allgemein Usus war, daß die die Notwendigkeit aufklären, sich der Sozialdemokratie anzuschließen. Kommunalbeamten sich Nebeneinnahmen verschafften. Eine Opposition, die sich in der Bürgerschaft gegen dieses System geltend machte, veranlaßte auch den Sekretär, den Rendantenposten niederzulegen. Die Arbeitnehmer im Vorstande der Kasse schlugen den Gerichts- Zeitung. Genossen Heusgen aus Krefeld , der ein tüchtiger Grantontaſſen Wegen Bergehens gegen das Nahrungsmittelgeset Krankenkassenbeamter ist, als Rendant vor. Wäre Heusgen nicht Sozialdemokrat gewesen, so würden ihn auch die Arbeitgeber akzeptiert haben, jebt ist am 31. Mai vom Landgericht I in Berlin der Schlächtermeister aber wollten sie den Stadtsekretär Herr als Rendant. Als die Otto Hinderlach zu drei Tagen Gefängnis verurteilt worden. Arbeitnehmer sich einstimmig für Heusgen erklärten, wurden aller- Ein Reisender hatte ihm ein Pulver zur Konservierung des Fleisches Wafferstand am 22. November. Ibe bei Auffig lei Schwierigkeiten gemacht, die Kautionssumme erhöht und eine gebracht, welches angeblich erlaubt war. Kaum hatte er es dem Dresben 1,31 Meter, bei Magdeburg+ 1,16 Meter. Probezeit festgesetzt, doch auch diese erschwerten Bedingungen pads und Schabefleisch beigemischt, so tam die Polizei und ließ Straußfurt Meter. Oder bei Ratibor +1,10 Meter. wurden angenommen. Die Arbeitgeber legten die Aemter im Vor- durch Dr. Juckenad das Vorhandensein von schwefliger Säure im mündung+1,24 Meter. der bei Brieg+ 1,70 Meter. stande nieder; durch dieses Manöver ließen sich die Arbeitnehmer Fleische feststellen. Auf die Revision des Angeklagten und bei Breslau Unterpegel- 1,52 Meter.
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berlangt oder untersagt werde. Wenn es vielleicht auch nicht nötig sei, müſſe ſie möglichst schriftlich ergehen, weil die Rechtsbehelfe aus dem Landesverwaltungsgesetz( Beschwerde, Klage) an eine Frist gebunden seien. Vorliegend habe nun der Amtssekretär nicht gesagt, der Amtsvorsteher berbiete die für heute abend geplante öffentliche Tanzgelegenheit aus den und den Gründen, sonbern er habe nur gefagt, die Genehmigung werde zurückgezogen! Das reiche nicht aus. Hieraus folge die Freisprechung. Wird nunmehr die Staatsanwaltschaft gegen den Amtsvorsteher wegen Amtsmißbrauch vorgehen?
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--Weter, bei
Unstrut bei
Oder
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