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Nr. 274. 23. Jahrgang.

Reichstag  .

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Somabend, 24. November 1906.

124. Sigung vom Freitag, den 23. November,

nachmittags 1 Uhr.

Am Bundesratstische: Graf Posadowsky, Dernburg  . Auf der Tagesordnung steht zuerst die zweite Beratung des Auf der Tagesordnung steht zuerst die zweite Beratung des Gesezentwurfs betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographien.

charakteristische Beweise. Wenn die Straßen aufgeräumt" werden es tun! Und auch hier wollen Sie wieder deutlich zum Aus­sollen, so nimmt die Polizei das Recht in Anspruch, das ruhige druck bringen, wie gering der Richter gegenüber der Polizei Publikum auf den Straßen zu mißhandeln. Der Polizeimajor eingeschäzt wird. Das Gesetz ist ein gegen die Arbeiter ge­Diestfeld ist gefragt worden: Gehört denn zu dem Aufräumen auch richtetes Gesetz. Ich habe noch niemals gehört, daß ein Arbeit­das Austeilen von Faustschlägen?" Er antwortete ohne weiteres: geber gewaltfam photographiert worden ist, weil er Arbeiter aus­ Gewiß"! gesperrt hat, wohl aber werden Arbeiter photographiert, weil sie

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Der Herr Referent hat den Fall des Berliner   Schriftstellers gestreift haben. Aber freilich, wenn wir einen Strafprozeß haben, Mühsam zitiert, der im Verdacht stand, anarchistische Schriften zu in welchem die Verwaltungsbehörde, der Staatsanwalt der Herr ist, haben, einfach vor die politische Polizei zitiert und dort photographiert so muß die notwendige Folge davon eine intellektuelle Abhängigkeit wurde. Ganz ähnlich liegt der Fall Witte. Auch dieser Mann des Richters vom Staatsanwalt sein. Herr Kollege Porzig führt wurde einfach auf das Polizeipräsidium zitiert und gewaltsam photo- für die Objektivität der Richter das Urteil des Reichs graphiert. Als er eine schriftliche Verfügung zu sehen verlangte, um gerichts an, in welchem das Streitrecht ausdrücklich aner­Die Beratung beginnt mit§ 23. In der Fassung der Kom- Widerspruch dagegen erheben zu können, wurde ihm das verweigert, kannt ist. Dem steht aber eine große Anzahl anderer mission gestattet dieser Paragraph, ohne Einwilligung des Be- und es wurde ihm gesagt, daß auf ausdrücklichen Befehl des Chefs Urteile gegenüber. Dasselbe Gesez, welches gegen die Arbeiter an rechtigten sowie des Abgebildeten Bildnisse zu vervielfältigen, zu der politischen Polizei Gewalt angewendet werden würde. Man gewendet worden ist, ist benutzt worden, um Aussperrungen und verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen für Zwecke der weist darauf hin, das Reichsgericht habe in einem Falle, wo jemand schwarze Listen, welche die Unternehmer aufgestellt haben, als zu Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit auf richterliche An- zwangsweise photographiert wurde, es als unerlaubte Mißachtung Recht bestehend und nicht gegen die guten Sitten verstoßend- weil ordnung. der persönlichen Freiheit erklärt. Nun damals handelte es sich um aus der Solidarität der Unternehmer fließend zu erklären. Ich Die Abgg. Henning( f.) und Dr. Borzig( f.) beantragen, teinen Sozialdemokraten. Das Reichsgericht in allen Ehren, aber ich bitte Sie, unseren Anträgen zuzustimmen und damit zu den die Worte auf richterliche Anordnung" zu streichen. glaube, Sie werden mit mir darin übereinstimmen, daß Prinzipien zurückzukehren, welche Sie früher selbst vertreten haben. Die Abgg. Dietz( Soz.), Fischer Berlin( Soz.), Fischer­der Wert des Reichsgerichts für die Regierung Früher haben Sie betont, daß man unmöglich auf den Gedanken Sachsen  ( Soz.) beantragen in erster Linie, die Regierungsvorlage darin besteht, daß es für alle jeweiligen politischen Bedürfnisse der kommen könne, der Polizei solche Vollmachten zu geben.( Sehr wiederherzustellen, in welcher die Worte auf richterliche Anordnung" richtig! bei den Sozialdemokraten.)- Der Abg. Itschert fehlen und amtliche Zwecke" statt" Zwecke der Rechtspflege und Regierung die juristische Grundlage oder deutlicher gesagt das juristische giebt zu, daß Mantelchen gibt.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. Widerspruch geordneten, der sein Zeugnis verweigert, mitsamt seinen Kolonial­die Polizei das Recht hätte, einen Ab­ öffentlichen Sicherheit  " stehen; dann aber soll der Regierungsrechts.) Unter dem Sozialistengesez find in mehrfachen Fällen schriftstücken zu photographieren! Das heißt das Recht der Person borlage ein zweiter Absatz zugefügt werden: Als amt­licher Zweck gilt nicht die Einleitung einer Strafverfolgung Sozialdemokraten einfach vor die Polizei geladen und dort gegen geradezu vernichten. Angewendet wird das Gesetz mur gegen die wegen Streifvergehens, wegen einer Handlung, die ihren Willen photographiert worden. Nicht bloß unsere Partei, Arbeiter werden. Ich kann mir sehr wohl denken, daß jemand politischen Charakter an sich trägt, oder wegen einer Ueber- die Arbeiter im allgemeinen haben ein Recht darauf, zu ver- darauf verfällt, sämtliche ländliche Arbeiter photographieren zu lassen, tretung im Sinne des§ 1 des Reichsstrafgesetzbuches. In diesen langen, daß die Gesezgebung nicht dazu gemißbraucht wird, um damit sie für den Fall eines gemeinsamen Kontraktbruches der geſetz­Fällen ist auch die Anfertigung eines Bildnisses ohne Einwilligung Der Fall ist hier im Reichstage feinerzeit besprochen worden, daß im§ 23 Gesetz werden lassen, so verstärken Sie übermäßig die unangemessenes Verhalten der Polizei gleichsam zu rechtfertigen. lichen Strafe nicht entgehen. Wenn Sie dieses neue Ausnahmerecht des Berechtigten nicht gestattet. Im Falle der Ablehnung dieses Antrages beantragen dieselben in Hamburg   Streikposten von der Polizei verhaftet und photo­Abgeordneten in der Fassung der Kommission zu setzen nur auf richterliche Anordnung" und neben der Vervielfältigung, Verbreitung und Schaustellung auch die Anfertigung" einzufügen.

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graphiert worden sind, weil man sie im Verdacht hatte, sie hätten Polizeiliche Willkür.( Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) den Sozialdemokraten.) Der Senator Dr. Burchardt hat das offen missionsverhandlungen zugegen war, war es ihm auch nicht möglich, fich des Vergehens der Nötigung schuldig gemacht.( Hört! hört! bei Abg. Kirsch( 3.): Da der Abg. Stadthagen   nicht bei den Kom­zugestanden. Was heute die Hamburger   Polizei sich erlaubt, kann den Sinn des Paragraphen 23 richtig zu erfassen. Der Abg. Stadt­Abg. Dr. Müller- Meiningen  ( frs. Vp.) als Referent: morgen die Berliner   Polizei und jede andere ebensogut tun. hagen hat auch auf das seinerzeitige Eintreten der Zentrumspartei  Der Antrag der Sozialdemokraten ist bereits in der Kommiffion nicht zuläffig, weil es sich hier in diesem Gesez nur um Verviel- es sich aber beim Paragraph 23 gar nicht. Dieser Paragraph sagt Nun fagt freilich der Herr Referent, unser Antrag fei formal für das Recht der persönlichen Freiheit hingewiesen. Darum handelt unter Anführung des Falles Mühsam, bei dem das Vorgehen der Bolizei in teiner Weise zu billigen ist, verhandelt worden. Auch fältigungen handele. Das ist gewiß richtig, aber ich möchte die ja nur, daß eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Er gibt jetzt ist vor einer Berliner   Straftammer der Fall des Schriftleiters Herren fragen, ob sie nicht glauben, daß unsere Richter sehr bald aber der Polizei nicht das Recht, Zwangsmaßregeln anzuwenden. Witte des anarchistischen Blattes Der freie Arbeiter" zur Sprache der Vervielfältigung sei die Herstellung der Photographie. Nun hat daß die Sozialdemokraten einen Antrag auf Wiederherstellung der dazu kommen werden, zu erklären, die notwendige Voraussetzung( Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Ich kann nicht verstehen, gekommen, der dem in der Kommission vorgebrachten Falle ähnlich freilich die Regierung unseren Antrag für unannehmbar erklärt; Regierungsvorlage gestellt haben, während doch die Kommissions­ist. Witte wurde auf das Polizeipräsidium zitiert und dort ver­nommen. Nachdem die Vernehmung beendet war, wurde er beim eher würde das ganze Gesez scheitern. Also höher als der Schutz beschlüsse ihren Prinzipien viel mehr entsprechen. Den sozial­Verlassen des Verhörzimmers förmlich überfallen, und als er sich der Stünste und der Künstler steht für die Regierung die Sicherung demokratischen Antrag fönnen wir absolut nicht annehmen, dagegen der Polizeiwillkür. weigerte, sich ohne Empfang einer schriftlichen Verfügung photo- Gefeßes, er steht mit dem Urheberschutz nicht in Widerspruch, und Bentrum.) Unser Antrag ändert nichts am Wesen des stimmen wir für den Antrag Porzig.( Beifall rechts und im graphieren zu lassen, geradezu mißhandelt und gewaltsam Staatssekretär Graf Posadowsky: photographiert. Der Mann wurde dann noch wegen Wider- ich bitte Sie, ihn anzunehmen.( Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) standes und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Mark Abg. Dr. Porkig( t.) begründet seinen Antrag: Die Streichung Ich muß mich zunächst mit aller Entschiedenheit gegen die Ans berurteilt. Bei allen Parteien herrschte in der Kommission der Worte auf richterliche Anordnung" ist notwendig: Denn wenn griffe des Abg. Fischer auf das oberste Gericht, das Reichsgericht, die Ueberzeugung, daß das Photographieren eines Mannes wegen eine solche Vervielfältigung für Zwecke der Rechtspflege und der wenden. Eine Behörde, die aus den besten Richtern besteht, aus politischer Bergehen unter allen Umständen verwerflich sei. Daher öffentlichen Sicherheit erfolgen soll, handelt es sich immer um be- Männern, die auf Lebenszeit angestellt sind und nicht zwangsweise wurde in der Kommission auch folgende Fassung angenommen, die sonders eilige Fälle. Wir legen auf unseren Antrag solchen Wert, pensioniert werden dürfen, muß doch alle Garantien der Unabhängig­ich hier bitte mit zur Beratung zu stellen: daß wir bei Ablehnung desselben gegen das ganze Gesetz stimmen feit bieten. Gegen solche Männer sollte man einen derartigen Vor­müßten. Gegen die Behauptung des Herrn Borrebners, daß das wurf nicht erheben.( Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Reichsgericht für alle politischen Bedürfnisse der Regierung die Einer der Herren Abgeordneten hat gemeint, eine zwangsweise juristischen Formeln schaffe, müssen wir entschieden protestieren. photographische Aufnahme wäre nicht zuläffig, und hat eine Reihe Stein objektiv Urteilender kann eine solche unbeweisbare Behauptung bekannt und können mir auch nicht bekannt sein. Da sie aber von Einzelfällen angeführt. Mir sind diese Einzelfälle nicht aufstellen.( Bravo  ! rechts.)

Den Herrn Reichstanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Strafverfolgung wegen einer Handlung, die einen politischen Charakter an sich trägt, den Beschuldigten ein angemessener Schutz gegen die Anfertigung, Vervielfältigung und Verbreitung seines Bildes ohne seine Einwilligung gewährleistet wird."

Aber die Kommission meinte, der Antrag der Sozialdemokraten passe nicht in den Rahmen des Gesetzes hinein, weil es sich bei diesem Gesetze nur um die Vervielfältigung und Verbreitung, nicht aber auch um die Anfertigung von Photographien handle. Als Referent habe ich nur ein Amt und keine Meinung; ich habe nur das, was die Kommission festgestellt, Ihnen zur Annahme zu empfehlen. Abg. Fischer- Berlin  ( Soz.):

in

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Abg. Itschert( 8.): Meine Freunde werden für den Antrag hier zur Sprache gekommen sind, bin ich fest überzeugt, daß das Abg. Itschert( 8.): Meine Freunde werden für den Antrag preußische Ministerium des Innern sie untersuchen und nötigenfalls Henning- Borzig und nach dessen Annahme für die Kommissions Remedur schaffen wird. beschlüsse stimmen.- Bolizeiliche Mißgriffe verurteilen wir natürlich weisen Photographie durch die Bolizei ist nicht zu zweifeln, und ich Aber an der Rechtmäßigkeit der zwangs auch. Die Polizei soll sich nicht russische Zustände zum Muster nehmen und auch nicht die Zustände in einer gewissen Druckerei. Süße mich dabei auf ein Erkenntnis des Reichsgerichts vom ( Heiterkeit rechts.) Der Antrag Fischer ist für uns umannehmbar; bes 2. Juli 1898. Dort ist gesagt, daß es in Preußen auf Grund wenn er angenommen würde, wäre es z. B. auch nicht möglich, Personen, die eines Vergehens oder Verbrechens verdächtig sind, allgemeinen Landrechts zweifellos zulässig ſei, bon ein unter Sittenkontrolle stehendes Mädchen, das sich einer Ueber ein Signalement aufzunehmen, und eine Photographie, die auf­tretung schuldig macht, zu photographieren. genommen ist, ist doch nichts anderes als ein Signalement.- Dabei äußerte das Reichsgericht die Anschauung, daß Maßnahmen, welche den Charakter von förperlichen Mißhandlungen an sich tragen oder die Gesundheit schädigen können, jedenfalls ausgeschlossen sein

bei

denen graphieren können.

Abg. Stadthagen  ( Soz.):

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In dem vorliegenden Gesetz handelt es sich nicht nur um die Verbreitung von Arbeiten, sondern es handelt sich darum, die Arbeitsleistung selbst zu schützen. Deshalb bringen wir den Antrag ein, daß auch die Anfertigung hier hineingesetzt wird. Wir Herr Borzig erklärte, seine Freunde würden das ganze Gesetz würden noch viel weiter gehen, wenn die anderen Herren uns dabei ablehnen, wenn die Worte auf richterliche Anordnung" in diesem müßten. Das Reichsgericht hält also die zwangsweise Photographie unterstützen würden; denn die notwendige Folge des Gesetzes wird Paragraphen stehen bleiben würden. Damit hat er all bas, most für zulässig und schließt nur Handlungen aus, die den Charakter von die sein, daß die Rechte, die wir hier für die Arbeiter schaffen er sonst vermeintlich zum Schutze der Richter sagen wollte, felbst mißhandlungen tragen oder geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. wollen, durch die Fassung der Verträge den Unternehmern, den Ver- gründlich widerlegt. Die Ausführungen des Abg. Itschert standen Daß Personen, die eines Bergehens oder Verbrechens verdächtig legern zufließen werden, wie ja auch heute trotz des Erfinderschutzes im direkten Widerspruch zu dem, was früher seine Fraktions- find, zwangsweise photographiert werden- ich behaupte das bis die Erfindungen von Arbeitern in der Regel den Unternehmern zu follegen Windthorst und Gröber vertreten haben. Noch gute tommen. der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches   führte zum Beweise des Gegenteils ist eine Praris der Polizei in allen Kulturländern; das geschieht in Amerika  , in England und Nun zu dem Paragraphen, der uns ausdrücklich beschäftigt. In Herr Gröber aus, es sei ein großer Fehler Fehler jenes in Italien  . Daß das eine Maßregel ist, die unter Umständen im erster Linie haben wir beantragt, die Fassung der Kommission ab- Gesetzes, daß nicht die Rechte des einzelnen, insbesondere das Recht Interesse der Sicherheit unbedingt notwendig ist, ist selbst von den zulehnen und die Regierungsvorlage herzustellen, jedoch mit einem der persönlichen Freiheit an die Spize gestellt werde. Jetzt aber Busaß, der ihr sozusagen die Giftzähne ausreißt. Wir wollen be- wehrt sich das Zentrum dagegen, daß durch ein Reichsgesetz die Bertretern der sozialdemokratischen Partei nicht bestritten worden. Nun komme ich zur Frage der richterlichen Anordnung: Denten stimmte Worte einschalten, um den Willen der Kommission flarer zum persönliche Freiheit des einzelnen gewahrt werden soll.( Wider­Ausdruck zu bringen. Wir sind von der Anschauung ausgegangen, daß spruch im Zentrum.) Was ist es denn anders, wenn Sie sagen: Sie, wie schnell bei dem heutigen Verkehr ein Verbrecher in der der§ 23 die natürliche Folge des§ 22 sei, in welchem das Recht der Falls irgendwo in einem Landesgesetz der Polizei das Recht gegeben Lage ist, sich dem Gesichtskreis der Polizei zu entziehen. Wenn da Persönlichkeit auf ihr Bild festgelegt ist. Die Regierung sagt nun, werden sollte, Personen wider ihren Willen zu photographieren, so erst die richterliche Anordnung eingeholt werden, das Material erst für gewisse Zwecke müsse hier ein Ausnahmerecht bestehen bleiben. wollen wir hier nicht die Gelegenheit ergreifen, durch ein Reichs- gesammelt und gesichtet werden soll, um beim Richter einen Antrag zu stellen, wird wahrscheinlich die beste Gelegenheit zur Ergreifung Wir geben zu, daß es Fälle geben kann, in denen man im Intereffe gesez das Recht der persönlichen Freiheit flarzustellen. Sie des Verbrechers versäumt sein. Es würde also damit eine Verzögerung der Allgemeinheit eine Ausnahme machen kann, nämlich im Intereffe fagen, es handelt sich hier nicht um die Anfertigung von eintreten, die für den Sicherheitsdienst außerordentlich bedenklich der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit. Aber der Wortlaut Photographien. Aber ich bitte Sie, einmal eine Vervielfältigung zu wäre. Das ist ja das eigentliche Gebiet des Sicherheitsdienstes, da der Regierungsvorlage sowohl als der Kommissionsfaffung gibt der machen von etwas, das Sie nicht erst angefertigt haben! Herr wo der Verdacht des Verbrechens vorliegt, sofort einzuschreiten, denn Bolizei geradezu einen Freibrief für alle Fälle. Deswegen haben Borzig meinte, man müsse doch einen entflohenen Berbrecher photo es handelt sich da doch um eine Präventivmaßregel. Wollte man wir ausdrücklich die Gesichtspunkte die Gesichtspunkte aufgestellt, Die Polizei kann aber einen Verbrecher erst die Bestimmung der richterlichen Anordnung in den Paragraphen dieses Ausnahmerecht Plaz greifen soll, nämlich nicht bei photographieren, wenn sie ihn hat.( Seiterkeit.) Herr Porßig aufnehmen, so müßte man die Strafprozeßordnung ändern; Streitbergehen, ebenso nicht bei politischen Vergehen oder meinte jedenfalls: Jemand, der im Verdacht ist, fliehen zu wollen, denn nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung werden Verbrechen und ferner nicht bei ganz gewöhnlichen Lappalien, müsse photographiert werden können. Gerade dieser Fall aber ist solche Maßregeln nicht vom Richter angeordnet, sondern von der von welchen der§ 1 des Strafgesetzbuchs handelt. In der durch die Strafprozeßordnung geregelt und zwar in der Weise, daß Kommission wurde dagegen die Einwendung gemacht, daß der stets erst richterliche Genehmigung einzuholen ist. Das richtigste Nun soll der Begriff des politischen Vergehens in das Gesetz Begriff des politischen Vergehens und Verbrechens nicht feststehe. wäre, genau abzugrenzen, in welchen Fällen ein öffentliches hineingebracht werden. Davon rate ich dringend ab. Die Frage, Aber im§ 3 des Reichstagswahlgefeges ist der Begriff des politi- Intereffe vorliegen kann, damit für die polizeiliche willkür hineingebracht werden. Davon rate ich dringend ab. Die Frage, ob ein politisches Vergehen vorliegt, wird von den Herren Sozial­schen Vergehens und Verbrechens ausdrücklich festgelegt, so daß dieser kein Platz bleibt. Mein Kollege Fischer hat Ihnen den Fall, wo demokraten nach ihrem politischen Standpunkt ganz anders beurteilt Einwand nicht stichhaltig ist. Streitposten in Hamburg   photographiert wurden, mitgeteilt. Damals werden als von den Herren der äußersten Rechten.( Sehr richtig! Der Referent sagte, das gewaltsame Photographieren wegen wurde diese Handlungsweise der Polizei auch vom Zentrum ver- rechts und links.) Objektiv ist der Begriff des politischen Vergehens politischer Vergehen bestrafter Personen sei allgemein als ungeheuer- urteilt. Das war freilich im Jahre 1891. lich und verwerflich bezeichnet worden. Trozdem geschieht es, und Herr Itschert meinte, es wäre ihm ganz gleichgültig, ob er schwer festzustellen; er ist unserem Strafprozeß fremd und kann bei einer ich halte es deshalb einfach für ein Gebot des politischen Anstandes, photographiert würde oder nicht. Aber er wird doch zugeben müssen, folchen Gelegenheit nicht in die Gesetzgebung hineingebracht werden. bieser Gewalt der Polizei ein Ende zu machen.( Sehr richtig! links.) Jetzt daß es ein Unterschied ist, ob jemand gezwungen werden kann, handelt sich in ihm wirklich nur um den Schutz dessen, was her­ist es einfach die Regel, daß die Polizei Mitglieder bestimmter Parteien, gegen feinen Willen photographiert zu werden. Herr gestellt ist. Aber nicht um die Bedingungen handelt es sich, unter die ihr nicht genehm find, oder von denen sie glaubt, daß sie der Stichert meinte auch, in ſolchen Fällen, wo Amtsmißbrauch   denen eine Photographie hergestellt werden darf; denn das ist Sache Regierung nicht genehm find, photographieren läßt und die Photo- vorliege, trete auch heute schon Berfolgung ein. Ist aber des gemeinen Rechts und nicht eine Frage des Kunstschutzes. Nun bon irgend jemand graphien austauscht. Wenn wir der Regierungsvorlage oder der etwa ber= der Hamburger   Polizei. hat Herr Stadthagen   einem Herrn vom Zentrum entgegnet:" Ja, Kommissionsfassung zustimmen, so geben wir damit dem Vor- folgt worden, der damals die Streitposten photographierte? Sie werden sich aber doch gewiß nicht zwangsweise photographieren gehen der Polizei geradezu eine rechtliche Grundlage, und man Herr Jtschert sagt, es wäre nach unserem Antrage nicht möglich, daß lassen!" Herr Abg. Stadthagen, wir alle müssen es uns alle Tage kann dann sagen, das Vorgehen der Polizei habe die Zustimmung ein unter Sittenkontrolle stehendes Mädchen photographiert würde. des Reichstages gefunden. Alle Parteien haben ein Jntereffe daran, Das scheint ihm also wichtiger zu ſein, als die Verfolgung folder Heiterkeit.) Einhalb Dußendmal schon haben Photographen, wenn solcher gefallen lassen, zwangsweise photographiert zu werden.( Große daß das nicht geschieht. Was Heute den passiert, kann morgen den Sozialisten geschehen, übermorgen den sind und wie sie bei uns in ganz ähnlicher Weise bestehen. Sie ich aus dem Reichstage heraustrat, sich drei Schritte vor mich Bolen, und auch das Zentrum ist keineswegs davor sicher. Das sagten aber: Mögen auch Hunderte und Aberhunderte von Personen hingestellt und mich photographiert.( Große Heiterkeit.) Sehr er­Bentrum sollte sich nur vorstellen, daß zur Zeit des Kulturkampfes in den Bordellen neu angesteckt werden, die Hauptsache ist, daß ein fahrene Juristen, die ich gefragt, haben mir gefagt, daß ich mir das Ser damalige Erzbischof Ledochowsky gewaltsam auf die Polizei solches Mädchen photographiert wird, damit sie von der Polizei gefallen lassen müßte.( Erneute Heiterkeit. Zuruf bei den Sozial­demokraten: Werden Sie auch polizeilich zwangsweise photo­geschleppt und photographiert und das Bild mit der Polizei des wieder ergriffen werden kann.

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Staatsanwaltschaft.

Auslandes ausgetauscht worden wäre! Jede Partei hat ein Interesse An§ 23 wird geradezu ein neues Ausnahmerecht gegen die graphiert?! Erneute Heiterkeit.) Ich bitte Sie dringend, den An­daran, daß solche Zustände nicht wiederkehren. In der Fassung Arbeiter gefchaffen. Wie notwendig es ist, auf diesem Gebiete der trag Borzig anzunehmen und dadurch die Regierungsvorlage im der Kommission heißt es:" Für Zwecke der Rechtspflege und der Polizei einen Riegel vorzuschieben, sollte doch auch Ihnen das Vor- wesentlichen wiederherzustellen. In der Kommissionsfassung würde öffentlichen Sicherheit." Danach braucht die Polizei nur zu sagen: gehen in zahlreichen Fällen zeigen. Es widerstrebt dem Gedanken die Vorlage wahrscheinlich die Zustimmung der verbündeten Re­ Ich habe dieses Vorgehen für notwendig gehalten", so würde der persönlichen Freiheit, daß jemand gewaltsam in ein Arbeits- gierungen nicht finden.( Bravo  ! rechts. Unruhe links.) fie auch das Recht dazu haben. Was aber alles die Polizei verhältnis zurückgeführt wird, genau so wie in ein Cheverhältnis. Abg. Dove( fri. Vg.): In den Rahmen des Gesetzes betreffend für notwendig" hält und für innerhalb für innerhalb ihrer Befugnisse Was ist aber daraus in Preußen geworden? Der Richter darf eine den Urheberschutz paßt die Bestimmung zum Schuße der Persönlich­Liegend im Interesse der öffentlichen Sicherheit, dafür liefert folche gewaltsame Zurückführung nicht aussprechen: denn das feit systematisch nicht ganz hinein; doch fönnen formale Be aber die Polizei darf denken bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht maßgebend sein. jetzt wieder der Prozeß in Hamburg   gegen Anita Augspurg   verstößt gegen die guten Sitten; aber